Adjutanten gegenwärtige Depesche nebst einer
bacch einen vene Nuntius bei der Regie⸗
b 1 „ Nicäa, Ihrem ZBeüloge vomn den scgh, na assich. —₰ℳ tief betroffen von dem * dem Ew. Heiligkeit in den letzten Tagen ausgesetzt war, fübhlt sich nicht weniger gerührt von dem Wunsche väterlichen Ver⸗
-4. das Ew. Heiligkeit bewog, bei ihr eine zeitweise Gastfreund⸗ schaft anzusprechen, welche sie Ew. Heiligkeit würdig zu gewähren
gllücklich und stolz sein wird. Ich schreibe deshalb an Sie, damit 29 efühl der Beunruhigung, keine Furcht ohne Grund Ihren 2 en E. scluß verbränge und Ew. Heiligkeit davon abbringe. . 9 publik, deren Bestehen schon durch den wohlüberlegten, v. e- 2 und souverainen Willen der franzöͤstschen Nation geweiht ist, wür 8 ₰½ Stolz seben, wie Ew. Heiligkeit der Welt das Schauspiel einer mit Fsen Weibe dieses Willens durch Ihre Gegenwart gäbe, und S diese Weihe mit der Würde und der religiösen Achtung em⸗ pfangen, welche dieser großen und . Nation zukommt. Ich fühlte das Bedürsniß, Ew. Heiligkeit diese Versicherung auszu⸗ sprechen, und ich hege das Verlangen, daß Ihnen dieselbe ohne Zö⸗ gerung zugehen möge. In diesen Gefühlen, sehr heiliger Vater, bin ich Ihr ehrerbietiger Sohn. (gez.) General Cavaignat.“
22) Antwort des Papstes: „Mein Herr General! Ich habe durch Vermittelung des Herrn von Corcelles einen Brief an Sie ge⸗ richtet, worin ich Sie bat, Frankreich meine väterlichen Gefühle und meine äußerste Dankbarkeit auszurrücken. Diese Daukbarkeit waͤchst mehr und mehr beim Anblick der neuen Schritte, die Sie, Herr Ge neral, bei mir sowohl in Ihrem als im Namen Frankreichs thun, indem Sie mir durch einen Ihrer Adjutanten einen Brief senden, in weschem Sie mir die Gastfreundschaft eines Landes anbieten, welches stets an entschieden katholischen und dem päpstlichen Stuhle ergebenen großen Geistern reich war und es auch stets bleiben wird. Hier⸗ bei fühlt mein Herz von neuem das Bedürfniß, Ihnen zu versichern, daß die günstige Gelegenheit nicht ermangeln wird, sich darzubie⸗ ten, wo ich mit meiner eigenen Hand der großen und edel⸗ müthigen französischen Familie den apostolischen Segen werde spenden können. Hat mich auch die Vorsehung durch überraschende Wege an den Ort geführt, wo ich mich augenblicklich aufhalte, ohne daß ich das Geringste vorausbedacht, noch verabredet hätte, so wird mich dies Ereigniß doch nicht hindern, schon hier mich vor Gott nie⸗ derzuwerfen, dessen, obgleich unwürdiger, Statthalter ich bin, und ihn anzuflehen, über Sie und ganz Frankreich seinen Segen zu ergießen. Gegeben zu Gaöëta, den 10. Dezember 1848. (gez.) Pius papa Nonus.“
Vivien, der Minister der öffentlichen Arbeiten, hat eine Ver⸗ ordnung erlassen, welche die am 15. Juli 1848 verfügten 2 „Ct. Lohnabzüge von den Staats⸗Arbeitern in den Staats⸗Werksäätten zu einem Kapitalstock zusammenwirft, aus welchem verstümmelte Ar⸗ beiter und ihre Familien ernährt werden sollen. Alle Staats⸗Bau⸗ meister werden angewiesen, pünktliche Berichte über die Lage des Proletariats einzusenden. Die Jahresgehalte für jede Familie betra⸗ gen 300 Franken. 1 1
Konsul Thouars, der seinem ehemaligen Vorgesetzten, Herrn Hetzel, General⸗Secretair des Ministers der auswärtigen Angelegen⸗ heiten, jetzt wieder Buchhändler, im Saale der Pas Perdus ins Ge⸗ sicht spie, ist gestern zu drei Monaten Gefängniß und 100 Fr. Geld⸗
—
8½
buße verurtheilt worden.
8
Barbet, der als Verfasser einer Flugschrift „der Säbelstreich oder das Reich des Satane“ ebenfalls vor Gericht and, ist freigesprochen worden. 2 2 c.neesesesoanen. wie es heißt, vor seinem Abschiede noch eine große Aenderung im Marine⸗Personal vorzunehmen. Man spricht von mehreren Admiralen, 18 Capitainen, 32 Linienschiffs⸗Of⸗ fizieren u. s. w. Allein Verninac, der Marine⸗Minister, soll Beden⸗ fen geäußert haben. Auf diese Nachricht hin protestirt der Con⸗ stitutionnel heute sehr energisch gegen solche Aenderungen. Diese Initiative, meint er, gehöre dem neuen Präsidenten. Barbès richtet aus dem Donjon von Vincennes ein Schreiben an die demokratischen Journale, in welchem er sagt, daß, stände er wirklich auf den berüchtigten Listen, dies gegen seinen Willen geschehen wäre. Wenn er von jeher die volksseindlichen Regierungssysteme be⸗ kämpft habe, so habe er dies keinesweges in Aussicht auf einen Geld⸗
lohn gethan.
Rollin, in welchem Letzterer den Ersteren todtgeschossen hätte.
Das Expeditione⸗Geschwader in Marseille ist wieder ansgeschifft. Die Truppen haben aber Befehl erhalten, sich auf den ersten Wink bereit zu halten. Sie bleiben auf dem Kriegssuße.
Man spricht heute von einem Duell zwischen Carlier und Ledru Doch ist diese Nachricht nicht verbürgt. “
Die gestern erwähnte Broschüre: „Historische Studie; König⸗ liche Politik in Frankreich“, ist, wie man heute erfährt, irrthümlich
dem Herzog von Bordeaux zugeschrieben worden; sie ruhrt von Lau⸗
vorgestern eingegangen; man glaubt, der Courrier
ber.
haben soll.
rentie, einem der Redacteure der legitimistischen Union, her. Das Journal Le Bien public, ein Organ Lamartine's, ist 1 2 frang ais, in der letzten Zeit sein Kampfgenosse, werde ihm bald folgen. Rußland und Polen. St. Petersburg, 14. Dezem⸗ Am Montag wurde der Prinz von Serbien, Milosch Obre nowitsch, Sr. Majestät dem Kaiser vorgestellt. “ Italien. Rom, 7. Nov. (A. Z.) Diesen Morgen ver⸗ breitete sich das Gerücht, es sei die an den Papst gesandte Depu⸗ tation an der neapolitanischen Gränze zurückgewiesen worden. Es dürfte sich dabei indessen nur um einen Aufenthalt handeln, wie ihn der Marchese Saccheiti vor den Thoren von Gaöta auch erfahren Auch wurde hinzugefügt, daß man den römischen Cou⸗ rier habe benutzen können, um die an den Papst gerichteten Depeschen
an ihre Bestimmung gelangen zu lassen.
Die französischen Schiffe, welche sich vor Civitaveecchia gezeigt, sind wieder verschwunden und scheinen sich in Gaëta dem Papst zur Verfügung gestellt zu haben. Hier ist man daher wieder guter Dinge und beruhigt das Volk durch den Abdruck des Paragraphen der französischen Verfassung, welcher die auswärtige Politik der Republik betrifft. Die Regierung geht unterdeß ihren Gang ruhig fort, und die Liste der Kameralgüter, auf welche die zum Abschluß der Jahresrechnungen nöthigen 600,000 Scudi aufgenommen werden sollen, ist heute Mor⸗ gen durch Mauecranschlag veroöffentlicht worden. Diejenigen, welche auf derlei Dinge ein Auge haben, wollen bebaupten, die Zahl beun⸗ ruhigender Physiognomieen und bunter Uniformen mehre sich täglich. Dem gemeinen Mann wird die Zeit lang, bis die Ordnung wieder⸗ hergestellt und die Intervention erfolgt sei. Die Liberalen aber be⸗
V
baupten, Unordnung habe ja gar nie stattgefunden, diese sei ein Hirngespinnst des Metternichschen Systems. Seine Freiheit habe der Papst erst unter den Händen der Diplomaten eingebüßt.
Rom, 8. Dez. (A. Z.) Daß die Dinge auf den Punkt ge⸗ kommen seien, wo sie entweder biegen oder brechen müssen, konnte man schon seit geraumer Zeit wahrnehmen; jetzt erlangen wir die Gewißheit, daß es zum entschiedenen Bruch gekommen ist. Die De⸗ putationen beider Kammern, mit dem Fürsten Corsini als Senator von Rom an der Spitze, sind nicht blos, trotz der Vollgültigkeit ihrer Pässe, an der neapolitanischen Gränze zurückgewiesen worden, sondern haben auch auf eine an den Kardinal Antonelli gesandte Staffette zur Antwort erhalten, daß es bei dem an den Kardinal Castracane gesandten Breve sein Bewenden haben müsse, und daß man die von dem Papst abgegebene Erklärung als Ultimatum zu betrachten habe. Dem Papst thue es daber leid, die Deputation, welche ihn einlade, nach Rom zurückzukehren, nicht empfangen zu können, daß er aber das göttliche Erbarmen auf Rom und den Staat herabflehe. Die ministerielle Partei beeilt sich jetzt, dieser Demüthigung möglichst großes Gewicht beizulegen, und werd diese entschiedene Erklärung benußen, um Maß⸗ regeln, die zu dem Aeuße sten führen müssen, zu motiviren. Je mehr sich die Krisis in die Länge zieht, um so heftiger kann unter Umstän⸗ den die Explosion aussallen. Denn obwohl die Zahl der Uebelge⸗ willten verhältnißmäßka gering ist, so ist doch andererseits die Uner⸗ fahrenbeit und die Unkunde in politischen Dingen so groß, daß die nesten Menschen der ärgsten Verführung preisgegeben sind.
Truppen sind nach Civitavecchia wirklich abgegangen, um das dortige Fort zu verstärken, und es scheint, als wenn für den Fall der Landung frauzösischer Truppen der Mamianische Besehl, sie feind⸗ lich zu empfangen, wirklich zur Ausführung kommen solle.
Der unterzeichvete Verein nimmt bei der h rannahenden Kälte und dem Weihnachtsfeste die Milde seiner wohlthätigen Mitbürgerinnen und — Mit⸗ bürger zu dem guten Zwecke in Anspruch:
Die im schweren Dienste hier befindlichen bedürftigsten Soldaten der aus Schleswig⸗Holstein zurückgekehrten und sonst hier kantonirenden Regimen⸗ ter mit wollenen Strümpfen zu versorgen. 8
Es werden daher Strümpfe, Geldbeiträge zu deren Beschaffung oder die Thätigkeit des Strickens selbst, wozu der Verein die Wolle zu liefern bereit ist, von den Unterzeichneten dankbar in Empfang genommen. Auch wird daselbst der Plan der Vertheilung und Listen zur Einzeichnung und Beiträgen offen liegen.
Schließlich wird durch die Anführung der Namen und Gaben in den Zeitungen schuldigst Rechenschaft und Dank abgestattet werden.
Berlin, den 15. Dezember 1848.
Ober Präsid. von Bassewitz, Excellenz.
Krappe, Kriegs⸗Räthir Kupfergraben Nr. 5 von 9 — 11 Uhr.
Generalin von Rud
loff, Louisenstr. Nr. 12 von 11 1 Uhr.
von Blankenburg, Marienstraße Nr. 21, von 10 — 12 Uhr. Lepke, Königs Palais, von 9 — 11 Uhr. Fräulein von Schöning, Neue Grünstraße Nr. 19, von 9 — 3 Uhr. Freiherr von Lentz.
Auguste Krause, Pariser Platz Nr. 7, von 10 — 12 Uhr.
Stadtrath Keibel.
mn 8 HeEARECIENm.: 2 11*,*·““ 8
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Stadtrath Schauer. 8 8 —
Bekanntmachungen. 752 vEq1q11616162“
Der unten näher bezeichnete ehemalige Regierungs⸗ Referendarius Dr. juris Alexander Miruß von hier ist der Unterschlagung resp. des Diebstahls dringend verdächtig und hat sich von hier entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist.
Es werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf densel⸗ ben zu vigiliren, im Betretungsfalle festnehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Gel⸗ dern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß⸗Er-⸗ pedition abliefern zu lassen.
Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent⸗ standenen baaren Auslagen und den verechrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.
Berlin, den 19. Dezember 1848. Khghnigliches Kriminalgericht hiesiger Residenz. 183. Abtheilung für Por wer.
Signalement des Miruß.
Derselbe ist 39 Jahr alt, in Berlin geboren. Etwas Weiteres kann über denselben mit Sicherheit nicht an⸗ gegeben werden.
[751] Bekanntmachung.
Der unterm 20. November c. hinter den Einwohner Johann Georg Laube aus Mernzdorf erlassene Steck⸗ brief ist erledigt.
Fraustadt, den 18. Dezember 1848. 88 Königl. Glogauer Inquisitoriat.
222
1679] Ediktal⸗Citation.
Auf den Antrag der Ehefrau des Arbeitsmanns Carl Volkmann, Dorothea geborenen Kressin, früͤher verwitt⸗ weten Ackerbürger Wartchow von hier, ist die Todes⸗ Ertlärung ihres Vaters, des Bauers Friedrich Gottlieb Kressin aus Langenhagen, eingeleitet worden, welcher sich angeblich im Jahre 1809 und 1810 von seinem Wohnorte Langenhagen entfernt hat, ohne daß seither irgend eine Spur und Nachricht von ihm zu ermitteln gewesen, resp. ergangen ist.
Es werden daher der Bauer Friedrich Gottlieb Kressin 2. Langenhagen und dessen unbekannte Erben und
rbnehmer hierdurch aufgesordert, spätestens in dem zur ehenn der Sache auf
„den 12. Dezember 1849, Vorm. 10 Uhr in unserem Geschäftslokale anstehenden Termine sch zu melden und resp. ihre Erb⸗Ansprüche geltend zu machen.
Erfolgt eine solche Meld S.. . ung bis zu oder in dem ge⸗
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Gottlieb Kressin für “ en ee Fanc
der Nachlaß dessen bekannten Erben zu so ch d
d.enewn werden. “
Treptow an der Rega, den 28. Oktober 18
Königl. Land⸗ und Stadtgericht. ö16. II Der Richter: Wollheim, Kammergerichts⸗Assessor.
[584 b] Köln⸗Mindener Eisenbahn.
881 Die Einlösung der am 2. Januar k. J. verfallenden halbjährigen s; der Actien und Prioritäts⸗-Obligationen unserer
8 Gesellschaft erfolgt 8 8 ==— 1) in Berlin bei dem Bleichröder in den gewöhnlichen veh nden vom 2. bis inel. 1.
Herrn S. Geschäfts⸗
88 SIr a.
2) in Köln bei unserer Hauptkasse (Frankenplatz), Vormittags,
2) in Düsseldorf am 2.,, 3. und 4. Januar k. J. im Büreau des dortigen Bahnhof⸗Inspektors, Vor⸗ mittags von 8 bis 12 Uhr.
Die Besitzer mehrerer Coupons werden ersucht, ein numerisch geordnetes Verzeichniß derselben den Zahl⸗ stellen vorzulegen. ““
Köln, am 16. Dezember 1848.
Hie Direettion.
Bezugnehmend an obige Bekann machung der Wohl⸗ löbl. Direction der Köln⸗Mindener Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft, bezahle ich die darin erwähnten fälligen Cou⸗ pons in den Vormittagsstunden von 8 bis 1 Uhr wäh⸗ rend der festgesetzten Zeit. 8
Berlin, den 18. Dezember 1818.
S. Bleichröder.
Magdeburg⸗Wittenbergesche 1590b! Eisenbahn.
2 Nachdem vom Herrn Minister für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Ar⸗ beiten mittelst Verfügung vom 10. November c. die Ausschreibung der
b, zehnten Rate des Actien⸗ Kapitals der Magdeburg⸗ Wittenbergeschen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft geneh⸗
migt ist, fordern wir die Herren Actionairs der genann⸗
ten Gesellschaft hierdurch auf, in Gemäßheit des §. 12.
des Statuts dir letzten zehn Pr zent des Actien⸗Kapitals — nach Abzug der 5 Thlr. 24 Sgr. pro Actie betragenden Zinsen der früheren neun Ein⸗ zahlungen à 4 Prozent bis ultimo Dezember d. J., also mit 14 Thlr. 6 Sgr. pro Actie — in den Ta⸗ gen vom
je 2276 ann 04
15. bis 20. Januar 1849 entweder bei unserer hiesigen Hauptkasse (Schifferstraße Nr. 1. u. 2.) oder bei Herrn S. Herz in Berlin (Dorotheenstraße Nr. 1.) während der Vormittagsstun⸗ den von 9 bis 12 Uhr einzuzahlen.
g Zahler hat bei der Einzahlung mit den be⸗ treffenden Quittungsbogen zwei nach den laufenden Nummern geordnete, gleichlautende und mit seiner Na⸗ mens⸗Unterschrift versehene Verzeichnisse — zu welchen an den gedachten Orten, jedoch nur vor der Ein⸗ zahlung selbst, Formulare in Empfang genommen werden können — einzureichen. Das eine dieser Ver⸗ zeichnisse muß auf einem ganzen Bogen geschrieben sein und verbleibt bei den eingelieferten Quittungsbogen, wogegen auf dem anderen deren Abgabe bescheinigt wird. Statt der eingelieferten Quittungsbogen werden acht Tage nach dem Schluß⸗Termine gegen Rückgabe der Einlieferungsscheine, deren Ueberbringer als zur Em⸗ pfangnahme berechtigt crachtet wird, die entsprechenden, über 200 Thlr. lautenden Actien nebst Dividendenschei⸗ nen auf die zehn Jahre von 1849 bis incl. 1858 an den Orten ausgegeben, wo die Einzahlungen geleistet sind. Hierbei wird zugleich bemerkt, daß auf Grund g für das Jahr 1849 statt der Di⸗ vidende die Zinsen à 4 Prozent von dem vollen Be⸗ trage der Actie auf ein Jahr, in Gemäßheit des §. 17 des Statuts, vom 2. Januar 1850 ab werden gezahlt werden. Diejenigen Actionairs, welche bin⸗
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nen der festgesetzten Frist die Zahlung der ausgeschriebenen Rate nicht leisten, haben nach §. 14. des Gesellschafts⸗Statuts eine Conven⸗ tionalstrafe von 10 Prozent dieser Rate zum Vortheil der Gesellschafts⸗Kasse verwirkt. Erfolgt auch innerhalb sechs Wochen nach einer er⸗ neuerten Aufforderung die Einzahlung der rückständigen Rate und Conventionalstrafe nicht, so ist nach demselben Paragraphen die Ge⸗ sellschaft berechtigt, sämmtliche bereits ge⸗ leistete Zahlungen als verfallen, so wie das durch die früheren Einzahlungen und durch die ursprüngliche Zeichnung den säumigen Act onairen ge⸗ gebene Anrecht auf Empfang von Actien für erloschen zu erklären, die Quittungsbo⸗ gen zu annulliren, statt deren andere Actien aus⸗ zufertigen und letztere zu Gunsten der Gesellschaftskasse zu verkaufen. Magdeburg, den 19. Dezember 1848. LIIIIENlmnmn der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft. (gez.) Harte, Vorsitzender.
Düsseldorf⸗ E
s6s9 bh)
lberfelder Eisenbahn.
Die Inhaber der Prioritäts⸗Ac⸗ tien der Düsseldorf⸗Elberfelder Eisen⸗ bahn werden hierdurch benachrichtigt, daß die am 2. Jannar 1849 fällig werden⸗
Aden halbjährigen Zinsen dieser Actien 22 Wgegen Aushändigung der darauf spre⸗ chenden Zins⸗Coupons bei den Herren Banquiers Wilh. Cleff dahier, von der Heydt⸗Kersten u. Söhne in Elberfeld und Mendelssohn & Co. in Berlin vom Verfalltage an in Empfang genommen werden können. Düsseldorf, den 14. Dezember 1848. IEE
[750]
Von dem Civilgerichte der K. K. Haupt⸗ und Resi⸗ denzstadt Wien wird hierdurch gegenwärtiges Edikt be⸗ kannt gemacht:
Es sei auf Anlangen mehrerer bekannten Testaments⸗ Erben und des Herrn Dr. v. Lützenau, als Kurator der unbekannten Testaments⸗Erben und als im Kodizill er⸗ nannter Abhandlungspfleger, in die Ausfertigung eines Edikts zur Einberufung der Erben und Legatare der am 23. April 1848 hier in Wien in der Stadt mit Testament verstorbenen Großhändlerswittwe Frau Anna Frauer, geb. Zagler, zuerst verehelicht gewesene Lumner, gewilliget worden.
Dieselbe hat in ihrem Testament d. d. 1. Juni 1836 verordnet, und zwar §. 23.: Meinem seligen Gatten Martin Frauer seinen Geschwister⸗Kindern übermache ich Zehntausend Gulden in 2 ½ % Banko⸗Obligationen, §. 36. und meinem Universal⸗Erben setze und benenne ich meine noch lebenden Geschwister; 2) meine noch le⸗ benden und verstorbenen Geschwister, deren Kinder, dann 3) die nächsten Verwandten Johann Lumner's in Kie⸗ fersteedtel in Preußisch Schlesien ein; diesen soll mein ganzes Vermögen über Abzug der Legate zukommen. Es wird also mein ganzes Vermögen in drei gleiche Theile getheilt und, so bald möglich, meinen Universal⸗ Erben übergeben werden. Dann im Kodizill d. d. 1. Juni 1844: 1) Mein Wille ist, daß das Kapital, wel⸗ ches meiner Schwester Theresia in meinem Testamente zukommt, nie in ihre Hand kommen soll, sondern nur die Interessen; das Kapital soll nach ihrem Ableben
unseren Geschwister⸗Kindern in gleichen Theilen zukom⸗ men. §. 2. u. 4. Dem Leopold Heitel in Neudorf sei nen Kindern und seines Bruders Kindern, Franz Heite in Maria Lanzendorf, vermache ich jedem Kinde Ein tausend Gulden Conv.⸗Mze. ohne Abzug, und den Herrn Ferdinand Zagler in Leopoldsdorf seinen Kinder jedem Eintausend Gulden Conv.⸗Mze. ohne Abzug. §. 5. Will ich, daß meine Frau Muhme, Anna Hoff mann Wittwe, und ihre drei Kinder, im Ableben dessen ihren Kindes⸗Kindern nebst dem, was ich ihner schon in meinem Testamente bestimmt habe, auch An⸗ theil an jenem Vermächtnisse, welches ich den Verwand ten in Preußisch Schlesien bestimmt habe, mit jener in gleichen Theilen, so auch ihres Bruders Sohn Ignatz Hengler oder dessen Kinder (haben sollen); endlich in Kodizill d. d. 20. August 1844 §. 7. vermache ich der vier nächsten Verwandten von meinem seligen Vater in Hohenruppersdorf jeden Eintausend Gulden Conv.⸗Mze ohne Abzug, und §. 10., da Frau Anna Jungmann geb. Schnelzer, gestorben, so soll das Legat, welches ich im Testament fuͤr sie bestimmt habe, ihrem ehelich er⸗ zeugten Sohn und den Kindern ihres Bruders Ignatz Schnelzer in gleichen Theilen zutommen.
Es werden daher diejenigen, welche auf die Ver⸗ lassenschaft der Frau Anna Frauer ein Eintracht zu ha⸗ ben vermeinen, hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche bin⸗ nen Einem Jahr und sechs Wochen vom Tage der Kundmachung dieses Edikts, und zwar schriftlich bei diesem Civilgerichte so gewiß anzubringen und gehörig auszuweisen, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist mit den sich ausweisenden Erben das Abhandlungsgeschäft gepflogen und denselben das Verlassenschafts⸗Ve überlassen werden würde. b
Wien, den 24. Oktober 1848.
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Schlesische Eisenbahn.
[753] Bektanntmachu ng, die Einlösung der Dividendenscheine Nr. 2 betreffend.
Schrentag, RNath. 12
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Die Dividende auf die Actien der Sächs.⸗Schles. Ei⸗ senbahn ⸗Gesell⸗ schaft für das halbe Jahr vom 1. Juli bis 31. Dezember d. J. ist auf 6) .2 2 Thir. 2 pr. Aectie festge setzt g- worden, und wird deren Auszahlung gegen Einlieferung der Dividenden⸗ scheine Nr. 2 8 8 2₰ vom 2. Januar 1849 ab bei hiesiger Haupt⸗Kasse (Bahnhof, Antonstraße), bei der Bank in Leipzig, und auf dem Comtoir des Herrn Sparkassen⸗Direktor Heydemann in Bautzen (in letzterer Stadt bis 31. Januar) erfolgen, — welches hierdurch in Gemäßheit des §. 30 der Gesellschafts⸗Statuten öffentlich bekannt gemacht wird. Dresden, den 19. Dezember 1848. qNp“* der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. Anton Freiherr von Gablenz.
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Das Abonnement beträgt:
2 Rthlr. für ¼ Jahr. F 85 “ 81“ 4 Rthlr. ⸗ 4½ Jahr. 8EEEE1“ .ꝙ 2 1 ““ in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. 111“ Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
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Preußen. Berlin. Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung. — Ministeriums. 86 1 Oesterreich. Wien. Ban Jellachich zum Civil⸗ und Militair⸗Gou⸗ verneur von Dalmatien ernannt. — Olmütz. Schreiben der Kaiser Ferdinand und Franz Joseph an den Feldmarschall Radetztx. Bayern. München. Freiherr von Closen nach Olmütz. — Prinz Karl von Bayern. 882 Sachsen. Leipzig. Verordnung wegen Forterhebung der Steuern. Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Verhandlungen der ersten Kammer der Stände. Braunschweig. Braunschweig. Eröffnung der Stände⸗Versammlung. Lübeck. Lubeck. Budget für 1819. Ausland. 8 Frankreich. National⸗Versammlung. Tagesordnung über die Amnestirung der Juni⸗Insurgenten. — Kommission zur Untersuchung der Beamtenbeförderung. — Paris. Pläne der Parteien mit Hinsicht auf die Präsidentschaft Lonis Bonaparte's und die National⸗Versammlung. — Beförderungen im Seewesen. — Vermischtes. * Großbritanien und Irlaud. London. Das Parlament. — Der neue Vorstand des Armengesetz⸗Kollegiums. — Napier's Geschwader. — Louis Bonaparte's muthmaßliche Politik. — Vermischtes. Dänemark. Kopenhagen. Verhandlungen der Reichs⸗Versammlung. Schweiz. Basel. Verhandlungen über die Flüchtlinge. 1 Italien. Rom. Beschlüsse der provisorischen Negierung. — Turin. Giobertisches Ministerium. — Parma. Bewegungen eines österreichischen Corps. — Genua. Feier der Befreiung Genua's. — Tumult Spaunien. Madrid. Die Cortes. — Ernennungen. — Nachrichten aus Catalonien. Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Beilage.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem evangelischen Pfarrer Hensel zu Polgsen, im Regie⸗ rungs⸗Bezirk Breslau, und dem Bildhauer Emil Wolff in Rom den Rothen Abler Orden vierter Klasse; den Schullehrern Nolting zu Borgholzhausen, im Regierungs⸗Bezirk Minden, und Stahnke zu Richnowo, im Regierungs⸗Bezirk Marienwerder, das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie dem Schifferknecht Johann Strick aus Driel, im Königreich der Niederlande, die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Dem Mechanikus S. Elster zu Berlin ist unter dem 20. De⸗ zember 1848 ein Patent 2
auf eine zurch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Vorrichtung zum Anfüllen der Gasmesser, so weit solche als neu und eigenthümlich anerkannt ist, 8 auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preuß schen Staats ertheilt worden.
8 G 8* 8 8 M. Verhandlungen der Erlaß des Reichs⸗Justiz⸗
mum g
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. 2 88 Uichtamtlicher Theil. ichlamtlich Hell.
Preußen. Berlin, 22. Dez. Die heute ausgegebene Nr. 57 der Gesetz⸗Sammlung enthält das Allerhö hste Privilegium für die Ausstellung auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Berlin zum Betrage von Einer Million Thalern und städtischer Käm⸗ mereischeine zum Betrage von 60. ,000 Rthlrn., vom 4. Dezember 1848:
„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. Nachdem der Magistrat Unserer Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin darauf angetragen, zur Regulirung des stäͤdtischen Haushalts ein Anlehn von Einer Million Thalern aufzunehmen, und zu diesem Zwecke auf den Inhaber lau⸗ tende Obligationen, so wie zur vorläufigen Deckung des Bedarfs verzins⸗ liche, nach drei Monaten einzulösende Kämmereischeine zum Betrage von 600,000 Rthlrn. ausgeben zu dürfen, so wollen Wir, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs⸗Verbindlichkeit an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium 1
1) zur Ausstellung von Einer Million Thalern berliner Stadt⸗Obliga⸗ tionen, welche in folgenden Appoints:
200 Stück zu 1000 Rthlr. unter Litt. A. ,000 8 ⸗ D. Nr. 4546 — 6545. 27000 100 — ⸗ „ E. Nr. 8001 — 10,000. 107,000 . 0 ⸗ IM 1 — 10,000.
nach dem unter IJ. anliegenden Schema auszufertigen, mit 5 pCt. jährlich zu verzinsen und, von Seiten der Gläubiger unkündbar, vor⸗ behaltlich einer früheren Einlösung, nach dem festgestellten Tilgungs⸗ plane mit 1 pCt. des Kapitalbetkages und den durch die Tilgung ersparten Zinsen durch jährliche Ausloosung in den Jahren 1852 bis 1888 einschließlich zu amortisiren sind, — und b zur einmaligen Ausgabe von verzinslichen, nach 3 Monaten einzulö⸗ senden und nach dem unter II. anliegenden Schema in Appoints nicht unter 50 Rthlr. auszustellenden berliner Kämmereischeinen, Unsere landesherrliche Genehmigung mit Vorbehalt der Rechte Dritter er⸗ theilen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen und Kämme⸗ reischceine in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung seitens des Staats zu bewilligen.
Zugleich gestatten Wir nach dem Antrage des Magistrats, daß die früher ausgestellten zu 3 ½ pCt. jährlich verzinslichen berliner Stadt⸗Obliga⸗ tionen gegen einen von den dermaligen Inhabern zu leistenden, mit Ruck⸗ sicht auf die Coursdifferenz von den städtischen Behörden zu bestimmenden Zuschuß in Obligationen, welche mit 5 pCt. jährlich zu verzinsen sind, um⸗ gewandelt werden dürfen.
Gegeben Potsdam, den 4. Dezember 1848. - L. S) Friedrich Wilhelm.
von Manteuffel. Für den Finanz⸗Minister: Für den Minister für 1 Kühne. Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten: von Pommer⸗Esche. (Folgt Schema I. und II.)
Nr. 1241 — 1440.
Bundes-Angelegenheiten.
Frankfurt a. M., (O. P. A. Z.) 139ste Sitzung der verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung. Nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls der vorigen Sitzung be⸗ tritt der Reichs⸗Minister der Justiz, R. Mohl, die Tribüne, um mehrere im Laufe der letzten Tage an ihn gerichtete Interpellationen zu beantworten. Die Anfrage des Abgeordneten Wesendounck an⸗ langend, wie es mit dem Resultate der gegen die Abgeordneten Zitz, Schlöffel und Simon aus Trier eingeleiteten gerichtlichen Unter⸗ suchung stehe, so erklärt das Reichs⸗Justizministerium, daß es keine Aufsicht über die Gerichte der freien Stadt Frankfurt auszuüben hat, weshalb es dem Gange dieser Untersuchung möglich fremd und mit deren Einzelheiten somit gänzlich unbekannt geblieben ist. Hin⸗ sichtlich der Beschleunigung des gedachten Prozesses, so hat das peinlich
Verhöramt der sreien Stadt Frankfurt auf die desfallsige Erkundigung des Reichs⸗Justizministeriums die Erklärung abgegeben, daß, mit welchen Schwierigkeiten der Gang der Untersuchung auch begleitet sei, dennoch der Schluß der gerichtlichen Verhandlungen mit Ende dieses Monats er⸗ wartet werden könne. Auf die Interpellation des Abgeordneten von Maifeld, welche Erläuterungen über den Widerspruch verlangt, wel⸗ cher hinsichtlich der Verkündigung der Reichsgesetze zwischen der Er⸗ klärung des Reichs⸗ZJustizministers und der von dem österreichischen Minister, Grafen Stadion, auf dem Reichstage zu Kremsier gemach⸗ ten Evöffnung obwaltet, antwortet der Herr Reichs⸗Justizminister, daß jedes Stück des Reichs⸗Gesetzblattes jedesmal am Tage seines Ausschreibens sämmtlichen Bevollmächtigten der Einzelnstaaten bei der Centralgewalt zur Mittheilung an ihre Regierungen übergeben worden sei. Dies sei auch mit den Nummern 1 bis 3 des Reichs⸗ Gesetzblattes geschehen. Daß der österreichische Bevollmächtigte diese Nummern erhalten habe, gehe aus der Empfangsbescheinigung dessel⸗ ben hervor, worin es heißt: In Erwiederung beehrt sich der Un⸗ terzeichnete den Empfang der gewünschten 100 Exemplare des Reichs⸗Ge⸗ setzblattes anzuzeigen, welche sogleich nach jedesmaliger Ausgabe an die österreichischen Behörden zur Vertheilung an die Provinzial⸗ regierungen versandt worden sind und versandt werden sollen. Der Herr Reichs⸗Minister der Justiz fügt hinzu, daß jeder weitere Auf⸗ schluß von seiner Seite in dieser Angelegenheit somit unmöglich sei, daß aber eine Verspätung der Veröffentlichung der Reichsgesetze in Oesterreich durch den Umstand 8 erflären lasse, daß der in Oester⸗ reich ausgebrochene Aufstand seiner Zeit eine Desorganisirung der dortigen Behörden und mannigsache Unterbrechungen des Postenlaufs zur Folge gehaft habe. Den Stand der Blumschen Angelegenheit betreffend, wooon eine Interpellation des Abgeordneten Dsietsch handelt, so ist laut Bericht der nach Oesterreich entsendeten Reichs⸗ Kommissäre eine Erklärung des österreichischen Ministeriums in dieser Beziehung vor einigen Tagen erfolgt; dieselbe ist jedoch dem Reichs⸗ Ministerium bis jetzt noch nicht zugekommen. Bevor diese Erklärung eingetroffen, ist somit eine Mittheilung über fraglichen Punkt selbstredend unmöglich. Die weitere Beantwortung der In⸗ terpellation glaubt der Herr Reichs⸗Justiz⸗Minister unterlassen zu dürfen, da er beabsichtigt, sämmtliche auf die Blumsche Angelegenheit bezüglichen Aktenstücke unmittelbar nach deren Ankunft dem Hause vorzulegen. Eine Interpellation des Abgeordne⸗ ten Schoder enthält die Anfrage, welche Schritte das Reichs⸗Mini⸗ sterium zur Aufhebung der über Wien verhängten Ausnahme⸗Maß⸗ regeln gethan habe. In dieser Beziehung erinnert der Reichs⸗Mi⸗ nister der Justiz an die früher gemachte Mittheilung, daß das Ge⸗ sammt⸗Reichs⸗Ministerium dringende Vorstellungen zur Aufhebung der über Wien verhängten exceptionellen Maßnahmen an die österreichische Regierung gerichtet, und daß das Reichs⸗Justiz⸗Ministerium den nach Oesterreich abgeordneten Reichs⸗Kommissarien noch besondere desfall sige Instructionen ertheilt hat. Die von den österreichischen Behör⸗ ertheilte Antwort geht dahin, daß die fraglichen Ausnahme⸗Maß⸗ regeln nur mit Widerwillen ergriffen worden seien, und daß die österreichische Regierung wünsche, dieselben so bald als möglich auf⸗ heben zu können. Die Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen erweise sich jedoch so lange als nothwendig, bis der Zweck dieser Verfügung erreicht sei. Weitere Schritte hält das Reichs⸗Ministerium für nutzlos und nachtheilig, und ist der Ansicht, daß bei den Ver⸗ handlungen der allgemeinen Frage über das Verhältniß Oesterreichs zu Deutschland auch diese Detail⸗Angelegenheiten zur Erledigung kom⸗ men werden. Abgeordneter Lette aus Berlin erstattet Namens des Ausschusses für Volkswirthschaft Bericht über die von dem Abgeord⸗ neten Höfken gestellten Anträge auf Ablösung der auf dem Berg⸗ bau lastenden Zehnten und anderen Abgaben. Da dieser Gegen⸗ stand bei Berathung über §. 34 der Grundrechte zur Verhandlung kommen muß, so wird der betreffende Bericht noch heute zum Drucke befördert werden. Namens des Ausschusses für Schulwesen und Volks⸗Erziehung berichtet Abgeordneter Engel über einen Antrag des Abgeordneten Knoodt und Genossen, die Aufstellung einer ge⸗ nauen statistischen Uebersicht über die auf das Verhältniß zwischen Kirche und Staat und Kirche und Schule bezüglichen Petitionen noch vor der zweiten Lesung der resp. Paragraphen der Grundrechte betref⸗ fend. Knoodt verzichtet auf den weiteren Verlauf der Verhandlun⸗ gen über seinen Antrag, da der beabsichtigte Zweck nicht mehr er⸗ reicht werden kann. Abg. Kohlparzer erinnert an einen von ihm be⸗ reits am 2. August eingebrachten Antrag, die Anbahnung eines Schutzbündnisses mit Ungarn namentlich in kommerzieller Hinsicht be⸗ treffend, und interpellirt den internationalen Ausschuß, warum dieser Antrag bei Seite geschoben worden, und was diese Kommission mit besagtem Antrage zu thun gedenke. Der Vorsitzende verkündet die Tagesordnung. Die Versammlung schreitet ohne Diskussion zur Abstimmung über Art. VIII. §. 30 und folgende der von dem Ver⸗ fassungs⸗Ausschusse gemachten Vorlage zur zweiten Lesung der Grund⸗ rechte. Die in Folge der Abstimmung gefaßten Beschlüsse lauten: Art. VIII. §. 30: „Das Eigenthum ist unverletzlich. Eine Enteig⸗ nung kann nur aus Rücksichten des gemeinen Besten, nur auf Grund eines Gesetzes und gegen gerechte Entschädigung vorgenommen wer⸗ den. Das geistige Eigenthum soll durch die Reichs⸗Gesetzgebung ge⸗
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Berlin, Sonnabend den 23. Dezember
schützt werden.“ §. 31: „Jeder Grundeigenthümer kann seinen Grundbesitz unter Lebenden und von Todes - zwee oder theilweise veräußern. Antrag der Minorität des Verfassung⸗Ausschusses bei namentlicher Abstimmung durch Namens⸗Aufruf mit 237 gegen 189 Stimmen.) Den Einzelstaaten bleibt es üverlassen, die Durch⸗ führung des Grundsatzes der Theilbarkeit alles Grundeigenthums durch Uebergangs⸗Gesetze zu vermitteln. Für die todte Hand siad Beschränkungen des Rechts, Liegenschaften zu erwerben und über sie zu verfügen, im Wege der Gesetzgebung aus Gründen des öffent⸗ lichen Wohls zulässig.’“ In Bezug auf die Abstimmung über den ersten Theil dieses Paragraphen erklären die Abgeordneten Wich. mann, Kahlert und Genossen, daß sie gegen diesen ersten Absatz (Antrag der Minorität) gestimmt, weil sie die Aufnahme dieses Passus in die Grundrechte nicht für geeignet halten, und weil sie der Ansicht sind, die Entscheidung der betreffenden Frage den Einzelregierungen überlassen zu müssen. Im Wesentlichsten aus denselben Gründen erklären sich die Abgeordneten Eisenmann und Eckart gegen die Aufnahme einer Bestimmung in die Grundrechte zu Gunsten der un⸗ bedingten Gütertheilung. §. 32 lautet gemäß der Abstimmung: „Jeder Unterthänigkeits⸗ und Hörigkeitsverband hört für immer auf.“ §. 33: „Ohne Entschädigung sind aufgehoben: 1) Die Patrimonial⸗ gerichtsbarkeit und die grundherrliche Polizei, sammt den aus diesen Rechten fließenden Befugnissen, Exemtionen und Abgaben. 2) Die aus dem guts⸗ und schutzherrlichen Verbande fließenden persönlichen Abgaben und Leistungen. Mit diesen Rechten fallen auch die Gegen⸗ leistungen und Lasten weg, welche dem bisher Berechtigten dafür ob⸗ lagen.“ Verworfen wurde mit 230 gegen 191 Stimmen ein Zusatz⸗ antrag der Minorität zu dem ersten Absatz dieses Paragraphen, also lautend: „so wie alle anderen einem Grundstücke oder einer Person zuständigen Hoheitsrechte.“ Hierzu hatte der Ausschuß bemerkt: Da neben der Aufhebung des Lehenswesens und der Jagdregalitaät kaum „andere einem Grundstücke oder Person zuständige Hoheitsrechte“ als die Gerichtsbarkeit und Polizei zu finden sein werden, worauf der vieldeutige Ausdruck „Hoheitsrechte“ wirklich mit Sicherheit ange⸗ wandt werden kann, und Gerechtigkeiten vorkommen, die zuweilen als solche bezeichnet werden, deren unentgeltliche Aufhebung aber durch⸗ aus ungerechtfertigt sein würde (z. B. die Fischereigerechtigkelt), so würde der Zusatz nur Mißdeutungen veranlassen. Wir beantragen daher, ihn wegzulassen und Nr. 1 und 2, wie vorgelegt, zusammen⸗ zuziehen. Auch der Zusatz „jeder Art“ fällt fäglich weg. Er könnte zu vager Auslegung verleiten und danach auch Abgaben bier⸗ ber gerechnet werden, deren Ursprung eine unsichere rechtsgeschicht⸗ liche Untersuchung mit Patrimonialgerichtsbarkeit in Verbindung brin⸗ gen könnte, da doch hier nur solche gemeint sind, die gegenwärtig aus der Ausübung der Gerichtsbarkeit und Polizei fließen. Verworfen wurde ferner der Zusatz des Abgeordneten von Trütschler ad 2): „alle Bannrechte“ und der Zusatzantrag des Abgeordneten Levysohn, „ohne Entschädigung sind aufgehoben die Bann⸗ und Zwangsrechte“, letzterer Antrag bei namentlicher Abstimmung durch Namensaufruf mit 272 gegen 164 Stimmen. Es hatte sich eine lebhafte Debatte darüber entsponnen, ob nach Ablesung des von Trütschlerschen Zusatzes jener fast gleichbedeutende des Abgeordneten Levysohn noch zur Ab⸗ stimmung gelangen könne. Die Versammlung entschied sich endlich für die Vornahme der Abstimmung. von der linken Seite des Hauses beantragte namentliche Abstimmung durch Stimnzettel über diesen Antrag wurde von den Mitgliedern der Rechten zum Zwecke größter Sicherheit des Ergebnisses auf Abstimmung durch Namensaufruf ausgedehnt. Der Vorsitzende schlägt die Ver⸗ tagung der heutigen Verhandlungen auf morgen vor, damit den Abtheilungen Gelegenheit gegeben werde, recht zeitig zur Bildung des gestern beschlossenen Ausschusses behufs der Be⸗ gutachtung der Vorlage des Ministerpräsidenten, Heinrich von Gagern, sich zu versammeln. 8 erhält nicht die
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Der Vorschlag Zustimmung der Majorität der Versammlung, worauf in der Abstim⸗ mung über §. 34 u. f. der Grundrechte fortgefahren wird. Hier⸗ nach lautet §. 34: „Alle auf Grund und Boden haftenden Abgaben und Leistungen, insbesondere die Zehnten, sind ablösbar: ob nur auf Antrag des Belasteten oder auch des Berechtigten, und in welcher Weise, bleibt der Gesetzgebung der einzelnen Staaten überlassen. Es soll fortan kein Grundstück mit einer unablösbaren Abaabe oder Lei⸗ stung belastet werden.“ (Minoritäts⸗Antrag mit 232 gegen 221 Stimmen.) Der Zusatz⸗Antrag des Abg. Schoder, „der Gesetzge⸗ bung der Einzelstaaten steht die Befugniß zu, wo sie es begründet findet, jene Leistungen unentgeltlich aufzuheben“, wird mit 231 gegen 207 Stimmen abgelehnt. Verworfen wurde ferner folgender bereits oben erwähnter Antrag des Abg. Höfken: Die auf dem Bergbau ruhenden guts⸗ und grundherrlichen Bergbaulasten sind ebenfalls ab⸗ lösbar, insofern nicht durch die Gesetzgebung ihre unentgeltliche Auf⸗ hebung begründet ist. Die landesherrlichen Bergbaulasten sind ohne Entschädigung aufzuheben. Es bleibt indeß den Einzelstaaten überlassen, zur Deckung der wegen der nothwendigen Oberaufsicht entstehenden Verwaltungskosten eine billige Abgabe vom Bergbau zu erheben, die jedoch fünf Prozent des Reinertrages nicht übersteigen darf. Die allgemeinen Bestimmungen über den Bergbau sollen in einer deutschen Bergordnung durch ein Reichsgesetz festgestellt werden. Vertagung. Nach einigen die Abtheilungen betreffenden Verkündigungen, behufs der Niedersetzung eines Ausschusses zur Prüfung des Programms des Reichs⸗Ministeriums, schließt der Vice⸗Präsident Beseler die
Sitzung gegen 3 Uhr Nachmittags. Nächste Sitzung Mittwoch, den 20. Dezember. Tagesordnung: Fortsetzung der Berathung über die vom Verfassungs⸗Ausschusse gemachte Vorlage zur zweiten Lesung der Grundrechte.
Frankfurt a. M., 19. Dez. Die O. P. A. Z. enthält in ihrem amtlichen Theile folgenden Erlaß des Reichs⸗Justizministertums: Das Reichsministerium der Justiz hat sich, zur Befriedigung 8 längst von der deutschen Nation gefühlten Berürfnisses, v gesehen, zur Ausarbeitung des Entwurfes eines gemeinsamen Se delsgesetzbuches für ganz Deutschland eine Kommission von Rechtsge⸗
lehrten mit dem Unter⸗Staats⸗Secretair Widenmann hier in Frankfünt