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die selbst die kühnsten Hoffnungen der mit Verstand und Weisheit iheit Strebenden erfüllen. 1 2 nach “ der Verfassung auf dem Wege der Vereinbarung nicht möglich war, hat Ew. Königliche ajestät gewiß schmerzlich berührt und Höchstderselben die kummervollsten S et. 3 b Beg⸗ e Majestät Weis heit hat aber doch in diesen schwieriasten Verhältnissen einen höchst zweckmäßigen, ja, den vielleicht allein richtigen Weg zu finden gewußt. Die Verfassung soll den Kammern noch zur Revision vorgelegt werden; sie hört also dann später auf, in Wirklichkeit eine nur blos gegebene und nicht verein⸗ karte zu sein. Hierfür und auch noch besonders dafür, daß sie mit der zukünftigen Verfassung Deutschlands im Einklange bleiben soll, verdient wiederum Ew. Königliche Majestät den größten Dank, nicht nur des preußischen, sondern des ganzen deutschen Volkes. Wir sprechen ihn mit Pietät und mit der tiefsten Ehrfurcht aus!
Mögen auch wr, von der äußersten Gränze Westfalens, durch diesen Ausdruck unseres Dankes Ew. Königlichen Majestät nur eine leine Freude bereiten können — dann haben wir unseren Zweck erreicht!
Ew. Königlichen Majestät getreue und gehorsame Bewohner der Stadt Anholt.
Anholt, am 15. Dezember 1848.
(Folgen 70 Unterschriften.)
b Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Ew. Königlichen Majestät Throngznahen wir uns ehrerbietigst mit dem innigsten Gefühle der Dankbarkeit. — Allerhöchstdieselben haben, die Nothwendigkeit erkennend, dem Lande eine Verfassung gegeben, die den Anforderungen der Zeit vollkommen entspricht und insbeson⸗ dere König, Volk und Vaterland einer bedrohlichen Zukunft entrissen hat. Wir athmen freier, seitdem wir dieses werthvolle Königliche Geschenk, diesen thatsächlichen Beweis wahrer landesväterlicher Huld und Liebe in ne haben und ersterben daher unter Wiederholung unseres innigsten Dankes 11“ 8 En. Kbazalichen Fattaitt— I111“ treugehorsamste “ Magistrat und Stadtverordneten der Stadt Werl. Werl in Westfalen, den 14. Dezember 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Sprach sich vor einigen Wochen in zahlreichen Adressen die Freude des ganzen Landes aus darüber, daß Ew. Königliche Majestät entscheidende Schritte thaten, um die zur Vereinbarung der Verfas⸗ sung berufene Versammlung von allen, das Werk hemmenden äußeren Einflüssen zu befreien, so verband sich damit zugleich der Ausdruck des Vertrauens, daß Ew. Majestät solche Maßregel nur genommen ha⸗ ben, um desto eher die dem Volke zugesagten Rechte und Freiheiten unverkümmert zu gewähren.
Die Absichten Ew. Königlichen Majestät bei Verlegung der Na⸗ tional⸗Versammlung von Berlin nach Brandenburg sind an dem un⸗ gesetz ichen Treiben eines Theiles dieser Versammlung gescheitert, und einen Augenblick mußten wir fürchten, durch dasselbe unsägliches Un⸗ heil über das Land gebracht zu sehen.
Um so mehr füblen sich die Unterzeichneten jetzt gedrungen, ihren hrfurchtsvollsten Dank an den Stusen des Thrones Ew. Majestät niederzulegen für die dem Volke geschenkte Verfassung, in welcher wir
nicht nur die volle Erfüllung aller Königlichen Versprechungen, son⸗ ern auch das Ende einer schweren Zeit von beklagenswerthen Un⸗
ruhen und Gefahren erblicken.
8 Ew. Majestät Gnade und Weisheit haben ein Werk vollbracht,
welches uns wieder mit Vertrauen in die Zukunft blicken läßt. Da⸗
für segne Ew. Majestät der allmächtige Gott!
Er mache Ew. Majestät jemehr und mehr mächtig und groß uund lasse alle Wiedersacher zu Schanden werden!
Mit unwandelbarer Liebe und unerschütterlicher Treue verharren “ Ew. Königlichen Majestät 288 unterthänigst treugehorsame. Der Bürgermeister, die Gemeinde⸗Verordneten und Bürgerschaft. (279 Unterschriften.) Issum im Kreise Geldern, den 15. Dezember 1848.
Königliche Majestät! die Allerhöchste Botschaft vom 5ten d. M., die Aufeösung der National⸗Versammlung und Verleihung einer Verfassung, hat uns hier allgemein mit Freude und Dank erfüllt, und können wir nicht
umhin, dies hierdurch einfach, aber desto inniger ehrerbietigst auszu⸗ sprechen.
11“ ZEEö6
unterthänigste .“ Bürger Ründeroths. (46 Unterschristen.) Rruünderoth, den 17. Dezember 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König!
Allergnädigster König und Herr!
Geruhen Cw. Majestät auch von uns Unterzeichneten den ehr⸗ furchtsvollsten Dank anzunehmen für die uns geschenkte, uns so be⸗ glückende Verfassung.
Genehmigen Ew. Majestät die unterthänigste Versi verung unse⸗ rer unwandelbaren Treue und Unterthänigkeit an den Stufen des Throns niederzulegen, und daß wir mit Freuden unser Blut lassen für unseren geliebten König.
Wir ersterben mit dem Wahlspruche:
.„ Mit Gott für König und Vaterland!“ 11“ treugehorsamste Unterthanen. 8 h (Folgen 90 Unterschriften.) Im Kreise Fraustadt, Regierungsbezirk Posen,
Wilt. den 13. Dezember 1848. dir 88 eAAnllerdurchlauchtigster, Großmächtigster Köniig,
Allergnädigster König und Herr!
Als am 17ten v. M. wir gegen Ew. Königliche Prajestät unter Versicherung unserer Treue und Anhänglichkeit die unterthänigste Bitte aussprachen, daß zur Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung und zur Vermeidung eines schrecklichen Bürgerkrieges Ew. Majestät
das Ministerium Brandenburg Allergnädigst entlassen und durch ein volksthümliches zu ersetzen geruhen möchten, da erfüllte unsere Seele nur das heiße Verlangen nach Frieden, unter welchem allein das Wir erkannten die traurige Lage,
Wohl der Völker gedeihen kann. in welche Fürst und Volk versetzt worden waren, und in dem von Ew. Majestät allerunterthänigst erbetenen Schritte glaubten wir da⸗ her das Mittel zur Erreichung des beregten großen Zweckes zu er⸗ blicken. Allein wir anerkennen jetzt, daß wir geirrt, und daß unter dem Beistande des Allmächtigen und unter Mitwirkung treuer Räthe Ew. Majestät hohen Weisheit und landesväterlichen Fürsorge es gelungen,
“
1436
schon jetzt die Segnungen des größten Theiles der Bevölkerung Ew.
Majestät geheiligte Person treffen.
Auch wir stimmen beglückt und begeistert in den Ruf ein: bheißgefühlter Dank unserem theuren und geliebten Könige und Landesherrn für die unterm 5ten d. M. dem preußi⸗
schen Volke Allergnädigst verliehene Verfassung!
Mögen Ew. Masestät fort und fort die Früchte dieser großen Allerhöchsten Entschliefung gedeihen sehen und versichert sein, daß wir mit Gut und Blu, mit unwandelbarer Treue in guten und in bösen Tagen Ew. Maceestät geheiligten Person und dem Koöniglichen Hause 22* werden.
In tiefster Ehrfuscht ersterben wir ax Jtusin
Ew. Majestä
treue und gehorsamste
Der Magistrat und die Stadtverordneten.
Gleiwitz, am 17. Dezember 1848. MarsJvHihn
Allerdurchlaubtigster, Großmächtigster! m vigss Allergnädigster König und Herr!
Als die fröhliche Botschaft der von Ew. Königlichen Majestät verliehenen, auch die kühnsten Erwartungen übertreffenden Verfassung die Lande Preußens durchflog, da ist unsere kieine Stadt nicht die letzte gewesen, welche diese Gabe landesväterlicher Huld mit der in⸗ nigsten Dankbarkeit ausgenommen. Darum will sie auch nicht säumig sein, den in Worte gekleideten, aus dem Innern des Herzens ent⸗ strömenden Dank zu den Füßen Ew. Königlichen Majestät Thrones niederzulegen.
Und dies können ihre Bewohner mit dem Bewußtsein redlich erfüllter Pflicht. Während viele Städte um uns her wankend und irre an ihrer Pflicht geworden, hat die unsere treu und fest an Ew. Königlichen Majestät und an den Gesetzen gehangen. Seit den ver⸗ hängnißvollen Tagen des März ist in ihr kein politischer Exzeß, nicht einmal die kleinste Unordnung vorgekommen; deshalb ist unser Dank, wenn irgend einer, ein reiner und ungeheuchelter, und mit der höch⸗ sten Begeisterung rufen wir aus: 88
Dank und Heil unserem erhabenen Könige! Glück und Segen unserem geliebten Vaterlande! Ew. Königlichen Majestät allerunterthänigste treugehorsamste Der Magistrat und die Stadtverordneten. Nimptsch, Regierungsbezirk Breslau, am 106. “ zember 1848. “ Königliche Majestät!
Ew. Majestät haben in tiefer Weisheit durch die Verleihung der Verfassung vom 5ten d. Mts. die bange Besorgniß von unserem Volke genommen, die in der immer steigenden Verwirrung der poli⸗ tischen Ansichten und in den gesetzwidrigen Bestrebungen theils Ver⸗ blendeter, theils Uebelgesinnter eine völlige Auflösung jeder gesetzli⸗ chen Ordnung uns nahen sah.
Diese Maßregel war geboten durch die Umstände, um den Staat und die constitutionelle Monarchie vor dem Untergange zu retten; und schon jetzt zeigen sich die Folgen derselben in dem Vertrauen zur Herstellung geordneter Zustände und zur freien fortdauernden Entwickelung der Verfassung unseres Landes auf gesetzlichem Wege, indem Ew. Majestät selbst den Weg gebahnt haben, auf dem diese Entwickelung ungehindert fortschreiten kann.
Wir fühlen uns gedrungen, für diese Königliche Huld Ew. Ma⸗ jestät unseren tiefgefühlten Dank auszudrücken und versichern mit neugestärktem Vertrauen Ew. Majestät unerschütterliche Treue zu be⸗ wahren.
Roßla g. H., den 16. Dezember 1848.
Die zur Grafschaft Stolberg-Roßla gehörigen Gemeinden. Folgen 752 Unterschriften von Einwohnern der Gemeinden: Roßla, Kelbra, Altendorf, Bennungen, Breitenbach, Breitungen, Dietersdorf, Dittichenrode, Drebadork, Hagynrode, Klein⸗Leinungen, Questenberg,
EE“ “ “ Allerdurchlanchtigster König!
Die Ereignisse in der preußischen National⸗Versammlung haben uns überzeugt, daß bei Fortdauer derselben unser Vaterland zerrüttet werde. Die von Ew. Majestät unterm 5ten d. dem Lande gegebene Verfassung und damit verbundene Auflösung der National⸗Versamm⸗ lung ist daher dasjenige Mittel, wodurch die gelösten Banden der Ordnung, die Liebe und Treue des Volkes zu Ew. Majestät befestigt und das Land beglückt wird.
Die Rechte der Krone und des Volkes sind dadurch ge⸗ sichert.
Empfangen Ew. Majestät dafür unseren innigsten Dank. Gott segne Sie und erhalte Sie bis ins späteste Alter zur Beglückung des preußischen, des deutschen Volkes, wodurch Ew. Majestät sich selbst so glücklich fühlen.
In tiesster Ehrfurcht
Ew. Majestät treue dinslaker Bürger.
Dinslaken, den 16. Dezember 1848.
(151 Unterschriften.) E““
Ksnigliche Majestät! “
Ueberzeugung gewonnen, daß die Verfassung mit der zu diesem Zweck berufenen Versammlung nicht zu vereinbaren war, Allerhöchstselbst uns diese Verfassung gegeben und sind damit einem dringenden Be⸗ dürsniß und den Wünshen des Landes entgegengekommen.
Ew. Majestät sagen wir dafür unseren tief empfundenen Dank, und hoffen zu Gott, daß auf diesem Wege Ruhe und Ordnung wie⸗ derkehren und das Volk zu neuer Größe und neuem Wohlstande fort⸗ schreiten möoge. — Gott segne Ew. Majestät und Dero Königliches Haus! Gott segne das Vaterland! 8
In stets gleicher Liebe und Anhänglichkeit verharren wir
Ew. Majestät
Wevelinghoven, Kreis Grevenbroich, den 15. Dezember 1848.
getreue Unterthanen.
ein besseres und heilbringenderes Mittel zu finden, durch welches
(106 Unterschriften.)
Ew. Majestät haben, nachdem Sie mit dem ganzen Lande die
290 eeebnssNor⸗, Großmächtigster Könilgl— Allergnädigster König und Herr! ““
Vorgestern, als am 17ten d. M., wurde uns von Ew. Majestät durch den Herrn Landrath von Saldern zu Perleberg ein ganz vor⸗ züglich gnädiges Geschenk zu Theil; es war die am 5ten d. M. von Ew. Majestät dem preußischen Volke gegebene Verfassung, wodurch nach Gottes Willen, gewiß dem Lande wieder Ruhe und Ordnung zugeführt werden wird, und die so freisinnig abgefaßt ist, daß sie Jedem, der den ehrenhaften Namen eines echten, braven Preußen verdieut, weiter nichts zu wünschen übrig läßt, als daß dieselbe im Februar 1849 von den beiden in Auessicht gestellten Kammern ohne allen Widerspruch angenommen werden möge.
Sämmtliche Mitglieder unseres Dorfes sind durch dies hohe Königliche Geschenk Ew. Majestät so sehr erfreut und versprechen sich von demselben so viel Gutes für das allgemeine Wohl des theuren Vaterlandes, daß sie es wagen, in kindlicher Liebe und Treue sich dem Throne Ew. Majestät zu nahen und in tiefer Ehrfurcht ihren innigsten Dank dafür darbringen.
Gott beschütze und erhalte uns das theure Leben Ew. Majestät noch viele, recht viele Jahre zum Gtück und Segen des lieben Va⸗ terlandes und zu Allerhöchsteigener Freude und Wonne.
Jederitz bei Havelberg, den 19. Dezember 1848. “
Im Namen aller Bewohner des Dorfes Jederiitz
Ew. Majestät b allergetreueste und gehorsamste Unterthanen. (Folgen die Unterschriften der Ortsvorsteher.)
Königliche Majestät!
Ew. Königliche Majestät haben durch die am 5. Dezember ver⸗ liehene Staatsverfassung die gerechten Wünsche jener großen Mehr⸗ heit Ihrer Unterthanen befriedigt, welche mit Schmerz und Unwillen das Werk der Vereinbarung von Tage zu Tage verzögert und in eine ungewisse Zukunft hinausgeschoben sah.
Indem Ew. Königliche Majestät die im März d. J. gegebenen und dem preußischen Volke thruren Zusagen von neuem bestä⸗ tigt’, die Beschlüsse der National⸗Versammlung, — insoweit sie für die Erledigung ihrer Hauptaufgabe, des Verfassungswerkes, Sorge getragen — vollkommen berücksichtigt, den neu kerufenen Kammern eine Revision der verliehenen Verfassung anheimgegeben und endlich auch in derselben den engen Verband Preußens mit dem gesammten deutschen Vaterlande ausgesprochen und bethätigt wissen wollen, — haben Ew. Königliche Majestät, nach unserer innigsten Ueberzugung, das Gebäude des Staates auf festen und sicheren Grundlagen errich⸗ tet und den anarchischen Bestrebungen jeden Vorwand benommen noch fernerhin den Frieden und den Wohistand des Landes zu untergraben und aufzuopfern.
Wir hegen die frohe Zuversicht, daß wir nun am Ende der Er⸗ schütterungen und Wirren stehen, die unser theures Vaterland seit Monden heimgesucht, und mit Gottes Hülfe unter dem Scepter Ew. Königlichen Majestät uns wiederum geordnete und glückliche Zeiten erblühen werden.
Wir fühlen uns daher verpflichtet, Ew. Majestät für Ihre lan⸗ desväterliche Fürsorge unseren aufrichtigen Dank darzubringen und verharren, indem wir diese Pflicht mit Freuden üben, .
Ew. Königlichen Majestät 8 treue und gehorsamste Bürger der Stadt Eupen (161 Unterschriften.) kupen, den 12. Dezember 1848.
Alerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! AhAlllergnädigster König und Herr!
Die Befürchtungen, welche in dem preußischen Volke durch die energischen Maßregeln Ihres Ministeriums vielfach hervorgerufen sind, hat die von Ew. Majestät uns verliehene Verfassung glänzend wider⸗ legt. Wer bisher besorgte, daß reactionaire Bestrebungen denselben zum Grunde lägen, ist zum Vertrauen zurückgeführt, und wer an der Unverbrüchlichkeit des Königlichen Wortes nicht zu zweifeln vermochte, sieht alle seine Hoffnungen erfüllt. Aber auch das Prinzip der Ver⸗ einbarung wird in der nachträglichen Revision der Verfassung durch die bereits berufene gesetzgebende Versammlung gewahrt. Mit Freude und Stolz erfüllen wir die uns hierdurch auferlegte schöne Pflicht:
Ew. Majestät unseren tiefgefühlten Dank und das vollste Vertrauen aus vollstem Herzen auszusprechen. Putbus, den 17. Dezember 1848. (Folgen 114 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster, Allergnädigster König und Herr!
Die von Ew. Majestät unter vollständiger Erfüllung der frühe⸗ ren Verheißungen verliehene Verfassung hat unser Vaterland in der Zeit der höchsten Gefahr errettet!
Die Gewährleistung der persönlichen Freiheit, die Gleichheit vor dem Gesetze, die Theilnahme des Volkes am öffentlichen Staats⸗ leben durch freigewählte Vertreter, die Abschaffung der Standesvor⸗ rechte sind neue Grundlagen für die wachsende Größe unseres ge⸗ lebten Vaterlandes, sind neue Bürgschasten für den Fortschritt auf der Bahn vernunftgemäßer Freiheit und deren Entwickelung, sind neue Beweise von Ew. Majestät treuer Liebe zum Volke.
Aus gefühlvollem Herzen sprechen wir hierfür unseren ehrerbie⸗ tigsten, begristertsten Dank aus.
Die freisinnige Verfassung wird als ein unzertrennbares Band Ew. Majestät das Haus Hohenzollern und das preußische Volk um⸗ schließen, ein Band gegenseitiger Liebe, Treue und Vertrauens.
Ew. Majestät treugehorsamste. Neustadt in Oberschlesien, den 16. Dezember 1848 (Folgen 640 Unterschriften.) Majestät!
So wie jeder wahre Vaterlandsfreund aufs tiesste betrübt war über die eingenommene Stellung des größeren Theils der National⸗ Versammlung, eben so sprach sich im Allgemeinen eine Mißstimmung unter den Bürgern hiesiger Stadt gegen diese Versammlung aus, eine Mißstimmung, die sich auch schon früher zu erkennen gab, weil man kaum eine Frage materieller Natur, als Richtigstellung des ge⸗ genseitigen Steuerverhältnisses, welches für manche Kreise so sehr noththut, berührt sah.
Die Freude war daher um so größer und allgemeiner, als Ew. Königliche Majestät die Verfassung vom 5ten d. Mts. dem Lande zu verleihen und die National⸗Versammlung aufzulösen geruht
aben. Der unterthänigst unterschriebene Stadtrath von Bacharach fühlt sich gedrungen, für diese dem Lande verliehene Wohlthat den innig⸗ sten, tiefgefühlten Dank darzubringen.
Es lebe der König!
Bacharach, den 16. Dezember 1848. 88
Der Bürgermeister und der Stadtrath. Khünigliche Majestät! Ltsece veen in Berlin, mißachtend alles menschliche und göttliche Recht, in ihrem politischen Wahnsinn bis zur Frechheit
2 8 84 8
sittlicher Grundlage in gesetzlicher Ordnung sicher zur wahren, volks⸗
fügen noch die
der Steuer⸗Verweigerung forttaumel d, ihren Vollmachtsvertrag ge⸗ brochen und damit das Volk seiner Vertretung bei der Vereinharung mit der Krone beraubt hatten, da bewährte sich der edelste Träger der Krone der Hohenzollern aufs neue zugleich als der edelste Ver⸗ treter eines nicht mehr vertretenen treuen Volkes. Uebertretend von dem unhaltbar gewordenen Boden des formellen Staatsrechts auf den anderen, von dem Gesetze der Nothwehr gestützten Rechtsboden, haben Ew. Majestät, wiederum von Preußens Genius zur glücklichen Stunde erfaßt, dem preußischen Volfe eine Verfassung gegeben, wo⸗ durch dasselbe in die vorderste Reihe der freiesten Völker geführt und auf eine Bahn des Fortschrittes gehoben ist, welche auf religiös⸗
beglückenden Freiheit führt. 8 Mit dem innigsten, freudiasten Danke, den wir aus unserem
Lenne⸗Thale — dem Herzen des uns umschließenden Markaner⸗ Landes — Ew. Majestät für diese hochherzige Lösung Königlicher Zusage in treuester Liebe und Ehrfurcht darbringen, verbindet sich bei üns zugleich das Gefuhl begeisterter Freude, daß Ew. Majestät durch diese in wahrhaft deutscher Gesinnung verliehene freisinnige Ver⸗ fassung, der jede audere in Deutschland nothwendig folgen muß, fak⸗ tisch bereits an Deutschlands Spitze gestellt sind. Auch dorthin be⸗ gleiten wir Ew. Majestät mit unserer ganzen Liebe und Treue, auch dort stehen wir mit Gut und Blut zu unserem Könige.
Genehmigen Ew. Majestät diesen freien Ausdruck treu aufrich⸗ tiger Gesinnung, womit wir sind und bleiben— Ew. Königlichen Majestät treugehorsamste Gemeinde⸗Verordnete
. Stadt Limburg und der Gem Elsey. . Lenne, den 16. Dezember 1848. 1 (Folgen die Unterschriften.)
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Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! “
Mit unendlicher Freude haben wir das herrliche Geschenk, wel⸗ hes Ew. Majestät in dem Verfassungs⸗Gesetze vom 5ten d. Mts. Ihrem treuen Volke gegeben, begrüßt. Wir erkennen in ihm das schö ste Denkmal väterlicher Sor falt und Liebe, und wollen herzlich wünschen, dasselbe möchte überall mit solchen Dankgefühlen und Se⸗ genswünschen aufgenommen werden, wie bei uns.
Von inniger Dankbarkrit durchdrungen, schließen wir uns nun noch fester und unerschütterlicher in Liebe und Treue on Ew. Maje⸗ stät an für gute und, Gott möge es verhüten, auch böse Tage, und allerunterthänigste feste Versicherung hinzu, daß wir auch bei dem zukünftigen Wahlgeschäft nur darauf bedacht sein verden, solche Vertreter zu wählen, welche sich durch echte patrio⸗ tische Gesinnung auszeichnen und dem constitutionellen Königthum aufrichtig zugethan sind.
Gott erhalte Ew. Majestät zum Glücke des treuen Volkes und zum Heile des geliebten Vaterlandes noch recht lange, nach so man⸗ cher herber Unbill.
Ew. Königlichen Majestät bis in den Tod treugehorsamste: Die vorm. Wahlmänner Staretschek und Jäkel im Namen ihrer sämmtlichen Urwähler. Reisen im Großherzogthum Posen, den 20. Dezember 1848.
Hohes Ministerium!
Die Kraft und Energie, mit welcher Ein hohes Ministerium dem Treiben wühlerischer Demokraten und ehrgeiziger Republikaner ent⸗ gegentrat und so dem Gesetze, ohne welches keine gesellschaftliche Ordnung bestehen kann, wiederum Geltung verschaffte, erweckte das
größte Vertrauen zur höchsten Behörde des Landes. Die Verdäch⸗ tigungen, welche die Unruhpartei gegen Hochdasselbe im Lande zu verbreiten bemüht war, fanden nicht den gewünschten Anklang und sind durch die Vorlage einer freisinnigen Verfassung auf das glän⸗ zendste widerlegt worden. Ruhe und Vertrauen sind zurückgekehrt, das Vaterland, das aus tausend Wunden blutene, ist glücklich gerettet. Wir halten es für unsere heiligste Pflicht, Einem hohen Ministerium, welches, der eigenen Gefahr nicht achtend, dieses schwierige Werk unternommen und mit Umsicht und Weisheit durchgeführt hat, unse⸗ ren heißesten Dank auszusprechen. Zugleich fügen wir die Versiche⸗ rung hinzu, daß wir, fest vertrauend auf die Verheißungen unseres geliebten Königs, den uns Gottes Gnade ge chenkt bat, stets die Ruhe und Ordnung zu erhalten suchen werden, welche bisher in un⸗ serer Gemeinde gewaltet hat. Donnerau und Reimsbach, den 17. Dezember 1848. (62 Unterschriften.)
Zu der Adresse aus Barmen (Preu ß. Staats⸗Anzeiger, Nr. 231, S. 1401, Sp. 1 und 2) sind aus nachbenannten Orten noch folgende Unterschriften eingegangen 8 heen 8
Büggeberg, Kreis Hagen, den 13, Dezember 1848. b (111 Unterschriften.)
Beyenburg, Kreis Leunep, den 13, Dezember 1848. — (67 Unterschriften.)
Orsay, im Kreise Geldern, den 13. Dezember 1818. (266 Unterschriften.)
Gundes-Angelegenheiten.
Frankfurt a. M., 22. Dez. (D. Z.) 142ͤste Sitzung der verfassunggebenden Reichs ⸗Versammlung. Ta⸗ gesordnung: 1) Berathung des vom Finanz⸗Ausschuß erstatteten Berichts über das Budget der Reichsversammlung und der proviso⸗ rischen Centralgewalt für die Periode vom 1. September bis zum 31. Dezember 1848. 2) Fortsetzung der Berathung über den vom Verfassungs⸗Ausschuß vorgelegten Entwurf „der Reichstag“, und zwar über Artikel VI. §. 20 und folgende.
Präsident Ed. Simson ist im Hause anwesend und eröffnet die Sitzung. In dem heute vertheilten Berichte des Prioritäts⸗ und Petitions⸗Ausschusses ist u. A. der Eingang folgender literarischen Gaben verzrichnet, die wir ihrer Absonderlichkeit wegen erwähnen:
„Mathematischer Blick auf unsere Zeit durch von Klein, über⸗ geben durch die Buchhandlung Halenza in Bingen, worin durch geometrische Figuren gezeigt wird, daß der Fürst die Spitze, das Volk und das Ministerium, gleich weit vom Fürsten entfernt, die Basis bilden müssen.“
„Abhandlung des Schauspiel⸗Direktors Nachtigal in Halle, wo⸗ durch die Errichtung deutscher National⸗Bühnen, frei von jedem Eintrittsgelde, und eine zu diesem Ende einzuführende Besteuerung der wohlhabenden Klassen vorgeschlagen wird.“ Sodann ein Ge⸗ such des Buchdrucker⸗Gehülfen Barth zu Erfurt um die Erlaub⸗ niß, „in Deutschland ein Gedicht verkaufen zu dürfen“ — des Lithographen Wehrt zu Braunschweig „12 Heste Schreibmuster zur Empfehlung an die Schulen.“
Sowie das Protokoll verlesen und genehmigt ist, nimmt Prä⸗
sident Simson das Wort: Meine Herren! Bei meinem Wieder⸗
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eintritt in diese hohe Versammlung bitte ich um die Erlaubniß, Ihre Aufmerksamkeit auf einige Augenblicke für mich in Auspruch nehmen zu dürfen. Die Fortentwicklung der Geschicke Deutsch⸗ lands, untrennbar an das Dasein und die Wirksamkeit dieser hohen Versammlung gebunden, hat einen unersetzlichen Mann von demjenigen Platze abberufen, den er seit dem Beginne unserer Ar⸗ beiten zu unserer hohen Befriedigung unausgesetzt eingenommen hat (Bravo!), und die unwillkommene Nothwendigkeit herbeigeführt, die leergewordene Stelle zunächst für wenige Tage anderweit auszufüllen. Es hat der hohen Versammlung nach einer mehrfach schwankenden Wahl gefallen, in meiner Abwesenheit meinen Namen aus der Urne hervorgehen zu lassen. Ich glaube mich dieser ehrenvollsten Bestimmung in Betracht der eigenthümlichen Lage unserer Gegenwart und in Erwä⸗ gung des guten und freudigen Muthes, den ich von meiner Mission zurückbringe (Bravo!), nicht entziehen zu dürfen. Ich trete mein Amt in dem oft erprobten Vertrauen auf Ihre Nachsicht für diese wenigen Tage an (Beifall). Mit dem Beginne des neuen Jah⸗ res werden Sie zu einer neuen Wahl schreiten. Möchte der Ge⸗ nius unseres Vaterlandes bis dahin abermals einen Theil der Wol⸗ ken schadlos vorübergeführt haben, die von Zeit zu Zeit unsere große Aufgabe vor unseren eigenen Blicken zu verdunkeln drohen. Möchten wir uns dann Alle in dem Bestreben vereinigt finden, diese Aufgabe, die wir begonnen haben, im Sinne der Freiheit, der Ordnung, der Einigung, der Gliederung unseres Vaterlandes zu lösen. (Allgemei⸗ ner Beifallszuruf). —
Es erfolgt die Anzeige von einigen Flotten⸗Beiträgen. Dann erstattet E. M. Arndt Bericht im Namen des völkerrechtlichen Ausschusses über den Antrag Esterle's von Cavalese in Be⸗ zug auf die itatienischen Verhältnisse. Von den strengen, vielleicht allzustrengen Maßregeln Radetzky's sei inzwischen ein guter Theil zu⸗ rückgenommen, die Angelegenheit eine rein österreichische. Der völ⸗ kerrechtliche Ausschuß räth daher zum Uebergange über Esterle's An⸗ trag zur einfachen Tagesordnung.
Arndts ruft den Verfassungs⸗Ausschuß um Bescheid an über den Antrag, daß die bereits berathenen Abschnitte der Verfassung den Einzelregierungen mitzutheilen und deren etwaisge Erklärungen einzuholen seien. Da der Vorsitzende des betreffenden Ausschusses noch nicht zugegen ist, so wird die Antwort auf morgen vertagt.
Die Berathung über das Budget wird eingeleitet mit dem Verlesen eines präjudiziellen Antrages von Wiesner, daß die Erledigung der finanziellen Frage ausgesetzt werden möge, bis über das Verhältniß Oesterreichs zu Deutschland entschieden sei. Ein fernerer von mehreren Mitgliedern der Linken gestellter Antrag for⸗ dert die Erniedrigung einer Reihe von einzeln aufgezählten Gehalts⸗ ansätzen. Schulz aus Darmstadt will namentlich die Gehalte der Reichs⸗Minister und Unter⸗Staatssecretaire gekürzt sehen.
von Salzwedell erklärt als Berichterstatter der Majorität des Finanz⸗Ausschusses: Das Budget umfaßt 10,483,766 Gulden bis 1. Januar 1849, die eigentlich von Ihnen zu bewilligende Summe beträgt aber nur 217,000 Gulden, wovon überdies ungefähr 117,000 Gulden auf den Aufwand kommen, den die National⸗ Versammlung verursacht. Denn die Kosten für Reichstruppen⸗ Verlegungen, so wie den Ansatz für die Kriegsflotte, haben Sie be⸗ reits früher genehmigt, und was die Gelder für die Reichs Festungen anlangt, so sind dieselben durch die dazu vorhandenen Fonds der Bundeskasse gedeckt. von Salzwedell hofft daher, daß die Versamm⸗ lung dem Mehrheits⸗Erachten des Ausschusses beipflichten werde, nach welchem die Erhebung von 217,456 Fl. 32 Kr. durch Matrikular⸗ Beiträge der einzelnen Bundesstaaten zu genehmigen ist.
Die Minderheit des Finanz⸗Ausschusses weicht von dem Vor⸗ schlage der Mehrheit nur insofern ab, als sie die 25,000 Fl. gänzlich streicht, die für die Untersuchung und Bestrafung der am 16. bis 18. Sept. in Frankfurt begangenen Verbrechen angesetzt sind, wäh⸗ rend auch die Mehrheit nur einen Theil derselben zu übernehmen anräth. Als Vertreter der Minderheits⸗Meinung tritt Wichmann auf, der des Benehmen der franksurter Behörden und Bürgerwehr während der September⸗Unruhen einer ziemlich harten Kritik unter⸗ wirft, in deren Folge er zu dem Schlusse kommt, es sei hier der alte ehrliche deutsche Rechtsgrundsatz anzuwenden: wer die Augen nicht aufthun will, thue den Beutel auf.
Grävell ist für einige Zeit auf der Rednerbühne wohl zu se⸗ hen, aber nicht zu hören. von Bally unterstüzt den Antrag der Mehrheit. Die Gehaltsansätze weder der Ministerial⸗Beamten noch der Hülfs⸗Secretaire des Büreau's der National⸗Versammlung ver⸗ riethen irgend welchen Luxus. In Oberschlesien gäbe es Werkmeister, die sich auf 6000 Gulden jährlich stünden.
Eisenstuck: Es ist ein schmerzliches Gefühl für mich, daß wir heute ein Reichs⸗Budget dekretiren, ohne daß ein Reich vorhanden und ohne daß dem deutschen Volke auch nur ein Kreuzer seiner drük⸗ kenden Lasten abgenommen ist. Ich kann daher den Ansichten des Ausschusses nur theilweise beistimmen, denn nicht die Größe der zu bewilligenden Summe ist für mich das Entscheidende, sondern ihre Noth⸗ wendigkeit. Wir befinden uns, was die Form der gegenwärtigen provisorischen Regierung anlangt, in einer constitutionellen Mo⸗ narchie. Mit ihr ist ein „geheimes Kabinet“ unverträg⸗ lich. Daher beantrage ich zunächst, den Aufwand für das Kabinet des Reichsverwesers zu streichen, die dafür angesetzten 700. Gulden monatlich aber dem Reichsverweser hinwiederum zur Verfü⸗ gung zu stellen, um Privatsecretaire, Kanzlisten u. s. w. damit zu bestreiten. Sodann das Institut der Reichs⸗Kommissäre anlangend, so möchte ich am liebsten zur allereinfachsten Tagesordnung darüber gehen. Für Frankfurt bringt die Anwesenheit der National Versamm⸗ lung so enorme materielle Vortheile mit sich, daß 25,000 Gulden Prozeßkosten daneben nicht in Betracht kommen. Der Redner ver⸗ breitet sich darauf über Einzelnheiten und findet besonders die Ansätze für das Handels⸗Ministerium, wo drei Kollegialräthe erster und sechs zweiter Klasse, ein jeder mit 1500 Gulden monatlich zu besolden sein sollten, unbegreiflich und für jetzt gar nicht zu rechtfertigen. Er wolle hof⸗ fen, daß diese neun Räthe des Handels⸗Ministeriums nöthig würden nach der zweiten Lesung der Verfassung. Vor der Hand seien drei davon und nicht mehr erforderlich. Es handelt sich diesmal, dem Volke etwas zu nehmen. Verfahren Sie, ich bitte, eben so zähe, als Sie pflegen, wenn Sie ihm etwas zu geben haben.“
Staats⸗Secretsir Bassermann faßt Eisenstuck's Bemerkun⸗ gen über die Reichs⸗Kommissäre auf. Die Thätigkeit der Reichs⸗ Kommissäre ist, wie Sie wissen, eine sehr verschiedene, sie ist aller⸗ dings manchmal denen unerfreulich gewesen, welche glauben, daß durch fortwährende Erschütterung dem Vaterlande gedient sei. (Unterbrechung von der Linken.) Sie hat aber auf der anderen Seite sich viel Dank erworben, was auf die mannigfachste Weise ausgedrückt worden ist. Wenn sie in ihren Erfolgen nicht immer vor Augen trat, so ging es dieser Thätigkeit, wie so mancher Thätigkeit, die oft darum am segensreichsten ist, als sie manches ver⸗ hindert, was außerdem eben zu Tage käme. Es ist vielleicht der Charakter der Thätigkeit der Centralgewalt im Allgemeinen in dieser ganzen Zeit nur der einer verhindernden Thätigkeit gewesen und hat es sein müssen, denn ihre Aufgabe war ja, während diese hohe Versammlung das Verfasungswerk berieth, ihr die nö⸗ thige Ruhe dazu zu verschaffen und das Vaterland in einen Zu⸗ stand zu bringen, in welchem diese Berathung zu vollenden über⸗
.
haupt möglich wäre. Die Absendung eines Reichs⸗Kommissärs nach Posen ist dagegen nach Ihrem eigenen Verlangen geschehen, in⸗ dem Sie wollten, daß die Abgränzungslinie nicht gezogen würde, ohne das Aufsehen der Centralgewalt. Wenn wir ferner Personen da⸗ mit beauftragen, auf die Vereinigung der kleineren Länder Deutsch⸗ lands zu größeren Staatsverbänden hinzuwirken — ist dies nicht in Ihrem Sinne gehandelt? Der Redner sucht dann einen Maßstab an die Hand zu geben, nach welchem man die den Reichs⸗Kommissä⸗ ren zu bewilligende Entschädigung gerechter würdigen werde.
Reiche⸗Minister der Finanzen von Beckerath zeigt aus dem Ver⸗ gleiche mit andern Staaten, daß sowohl die Ansätze für die aus⸗ wärtigen An legenheiten, als für das Handels⸗Ministerium eher durch ihre Nedrigkeit überraschen sollten, als daß sie hoch genannt werden könnten. Anstatt aber mit drückendem Gefühle, wie Herr Eisenstuck, stehe er mit dem freudigsten vor der Versammlung, als der erste Reichsminister der Finanzen, der ihr sein Budget überreiche, und er hofft, das Vaterland solle die Früchte davon ärndten.
Reichs⸗Justizminister von Mohl giebt einen Ueberblick über seinen
weitläufigen und anstrengenden Geschäftskreis, um damit sogleich einem von den Abgeordneten Joseph früher eingebrachten Antrage zu begegnen, der das Justiz⸗Ministerium als etwas ganz überflüssiges aufgelöst sehen will. Der Stadt Frankturt, fährt er fort, seien von Reichs wegen juristische Hülfsarbeiter gestellt worden, damit sich der September⸗Prozeß, den die gewöhnlichen Kräfte rasch zu bewäl⸗ tigen außer Stande gewesen, nicht auf Jahre hinaus zum Nachtheile der Gefangenen und Angeschuldigten verschleife. Auch würden durch die 25,000 Gulden der Stadt keinesweges alle Kosten abgenommen, sondern nur ein Theil derselben bestritten. Auch der Reichs⸗Handels⸗Minister Duckwitz läßt sich vernehmen. Es ist kaum einem Ministerium bei einem geringen Personal so viel Arbeit zugemuthet worden, keines hat so viel Schwierigkeiten zu über⸗ winden, als Ihr Handels⸗Ministerium. Ich kann nur wünschen, daß es uns gelingen möge, in den wenigen uns gegebenen Monaten alle jene Vorarbeiten zu bewältigen, welche die künftige Ge⸗ setzgebung erforderlich macht. Ich wiederhole bei dieser Ge⸗ legenheit, daß ein genügender Schutz der deutschen Industrie meiner Meinung nach im innigsten Zusammenhange steht mit dem Aufschwunge des deutschen Handels und der Schifffahrt. Die von mir beabsichtigten Vorlagen werden zeigen, daß ich damit allen Par⸗ teien gerecht zu werden suche.
Endlich tritt auch noch der Präsident des Reichs⸗Ministeriums von Gagern auf:
„Es ist ein großes Mißverständniß, wenn man annehmen wollte, nach dem Worte Kabinet, das in der Aufstellung des Budgets ge⸗ braucht ist, und welches der Ausschuß allerdings Recht hatte, in sei⸗ nem Berichte zu vermeiden, daß ein gegliedertes Kabinet des Reichs⸗ verwesers bestehe, welches in die Staatsgeschäfte eingreife. Dies ist mit nichten der Fall. Ich brauche nichts hinzuzufügen, um dem Schrecken vorzubeugen vor dem Begriffe eines besonderen Kabinets, als den Umstand, daß die Person desjenigen, der dieses Kabinet bisher ge⸗ führt hat, nämlich das Sekretariat des Reichsverwesers, seit der kur⸗ zen Zeit seines Hierseins bereits zweimal gewechselt hat und dasselbe gegenwärtig gar nicht besetzt ist. Von einem gefährlichen Ein⸗ flusse eines solchen Kabinets auf die Verwaltung der Reichsgeschäfte kann also nicht die Rede sein und ich bitte Sie, meine Herren, die Rubrik so zu bewilligen, wie sie vom Ausschusse gestellt ist, denn es möchte nicht angemessen sein, Sr. Kaiserl. Hoheit dem Reichsverwe⸗ ser eine Summe in der Weise zu verwilligen, wie es Herr Eisenstuck vorgeschlagen hat.“
Es wird Schluß der Debatte beantragt. Allein der Schriftfüh⸗ rer Jucho will auch das Büreau nicht unvertheidigt lassen, worauf er die Ansätze für die Stenographen der National⸗Versammlung (8 Fl. 45 Kr. für Jeden täglich), für den Kanzlei⸗Direktor (eben so viel), für die Hülfssecretaire u. s. w. in Schutz nimmt. Dann er⸗ wiedert er auf Wichmann's Vorwürfe, Frankfurt sei keine reiche Stadt, denn bei 60,0000 Einwohnern habe sie 12 Millionen Schulden. (Ruf nach Schluß.) Auch wögen sich die Vortheile von der Anwesenheit der National-Versammlung durch manche Lasten auf. Was die Adresse anlange, welche die frankfurter konstituirende Ver⸗ sammiung erlassen, so sei dies keine Mißtrauens⸗Adresse gegen die National⸗Versammlung gewesen. (Wiederholter Ruf: Schluß!) Auch trage die Stadt keine Schuld an den September⸗Ereig⸗ nissen (Schluß!) und die Bürgerwehr anderer Städte hätte sich mindestens nicht besser benommen. (Ungeduld und Lachen). Der Präsident schafft indeß Ruhe für Jucho's ferneren Vortrag, der sich dahin richtet, daß aus Rücksichten der Billigkeit die 25,000 Gulden Untersuchungskosten bewilligt werden möchten.
Schulz aus Darmstadt zieht seinen Antrag zurück. Von der Linken verwahren sich Herr Roßmäßler und Genossen, dem gebieterischen Willen der Mehrheit gegenüber, durch eine protokolla⸗ rische Erklärung vor ihren Wählern wider jede Theilnahme am fol⸗ genden Beschlusse. (Unwillige Bewegung im Haufe.) Schoder beantragt Herabsetzung der Ministergehalte auf jährlich 10,000 Fl., die der Staats⸗Secretaire auf 5000 Fl. Der präjudizielle Antrag Wiesner's auf Vertagung bis nach der Entscheidung der österrei⸗ chischen Angelegenheit wird verworfen. Wigard und Mam⸗ men bestehen auf Abstimmung nicht blos über die einzelnen Titel, sondern auch über die einzelnen Ansätze. Rößler von Oels legt sogar Verwahrung vor den Augen des ganzen Deutschland gegen die hier geäußerte Meinung ein (Oho), als sei es der Versammlung unwürdig, der Verminderung der Lasten des Volks in Einzelnheiten nachzugehen. Lachen — denn wogegen sich Herr Rößler mit so viel Emphase verwahrt, ist gar nicht behauptet worden. Für Eisenstuck's Antrag in Bezug auf das sogenannte Kabinet des Reichsverwesers erheben sich nur wenige Mitglieder. Andere Anträge fallen theils durch die Abstimmung, theils werden sie von den Antragstellern zu⸗ rückgenommen. Bewilligt werden hierauf dem Aueschußerachten der Mehrheit gemäß die sämmtlichen nachfolgenden Positionen:
K. Besoldungen der Minister und Unter⸗Staats⸗Secretaire 46,255 Fl. 33 Kr.; B. Voranschlag für das Kabinet und die Wohnung des Reichsverwesers 23,680 Fl.; C. Voranschlag für die National⸗Ver⸗ sammlung und den Funfziger⸗Ausschuß 116,600 Fl.; D. Voran⸗ schlag für das Präfidium des Reichsministeriums und das Gesammt⸗ ministerium 11,119 Fl. 50 Kr.; E. Voranschlag für das Reichsmi⸗ nisterium der auswärtigen Angelegenheiten 117,640 Fl.; F. Voran⸗ schlag für das Reichsministerium des Innern 21,293 Fl. 20 Kr.; G. Voranschlag für das Reichsministerium der Justiz 13,206 Fl. 40 Kr.; II. Voranschlag für das Reichsministerium des Handels 21,606 Fl. 40 Kr.; I. Voranschlag für das Reichsministerium des Krieges 4,818,010 Fl. 29 Kr.; K. Voranschlag für das Marinede⸗ partement 5,323,000 Fl.; L. Voranschlag der Finanzen 6210 Fl.; im Ganzen 10,518,622 Fl. 32 Kr.
Zuͤgleich pflichtet die Versammlung der Mehrheit des Ausschusses in folgenden Anträgen bei: .
Das Büreau des Hauses zu beauftragen, sich sofort mit ei⸗ ner umfassenden Revision des Ausgaben⸗Budgets für die National⸗ Versammlung zu beschäftigen und jede irgend thunliche Ersparniß vorzusehen.
- 8 Besoldungen der Reichs⸗Minister für die Periode bis zum 31. Dezember l. J. auf monatlich 1000 Fl., die der Unter⸗Staats⸗
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