— — Aue Pofl-Anstalten des In⸗ und Sas Abennement deträgt Auzlandes nehmen Hestellung an.
sür das vierteizayr Dreußischen Staats-Anzrigers:
ohne “ JEEEE11ö11“* 8* 8 (nahe der Leipfigerstr.)
br 81 I
Iimn
42
5
Imtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours.
Zf] Br. 6Gld.
1“ Aachen-Düsseldorf.. Pfandbriefe. 8 do. Prioritäts- 1n 8 88 9 weners⸗ G n 250 Fl. [Kurz Kur- un eumärk. 87 ½ 0. Emission “ .250 Fl. [2 M. do. do. 97 ½⅔ Aachen-Mastrichter. Hamburg. 300 M. Kurz Ostpreussische 81 do. Prioritäts- dito ö86860 M. 3DECCC1““ 89 do. II. Emission LII 11. 8. Pommersehe 85 i Berg.-Märk. Lit. A. 1 300 Fr. 16... 5. 94 ½ ,de. do. Lit. B. Wien, österr. Währ. 150 Fl. Posensche . — do. Prioritäts- 1 dito 150 Fl — ꝑdo. do. II. Serie do. neue 87 ⅓ do. III. S. v. St. 3 ¼ gar.
1
Münster-Hammer. 4 Niederschles. Märk. 4 do. Prioritäts- 4 do. Conv. Prioritäts-4 do. do. III. Serie 4 do. IV. Serie 5 Niederschl. Zweigb. — do. (Stamm-) Prior. 5 Oberschl. Litt. A. u. C. — do. Litt. B. 3 ½ do. Prior. Litt. A. 4 do. doe. Litt. B. 3 ½
2—2 — 2
wechsel-Course- 8
1u“] 91
8 b 8 4* 3 — 8
1“
211111888
Re Faec WEII111““
—
*N
Augsburg südd. W. 100 Fl. Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl.
eipzig in Cour. im 14 Thl. 8 uss 100 Thlr.. Petersburg 100 S. R.. Bremen..
Schlesische. ... .. 86 Vom Staat garantirte do. do. Westpreuss.. 2 — do.
00 dO0ONOOANSgA 82E8EEESEEE
. 100 Tb. G...
do. do.
Fond
Preiwillige Anleihnhe. Staats-Anleihe von 1859... Staats-Anleihen v. 1850,1852,
1854, dito dito
8
Prämien-Anl. v. 1855 à100 Th Kur- u. Neum. Schuldversehr. Oder-Deichbau-Obligationen
Berliner S do.
Sechuldverschr. d. Berl. Kaufm.
Staats-Schuldscheine.
Rentenbriefe.
Kur- und Neumärk. do. Pommersche...... do. Posensche Preussische.. do. 99 ½ Rhein- und Westph. 2 do. 99 i Sächsischee. do. 92 ½'Schlesische 82 ⅔⅞ 1 do. 113 Pr. Bk. Anth. Scheine do. 82 ¾ Friedrichsd'or.. do. — (Gold-Kronen.. 98 ⅜⅞ (Andere Goldmünzen
81 1XAX“X“ 1.⸗ do.
Cöln-
g-Course.
1855, 1857, 1859 von 1856.... von 1853 —
S
tadt-Obligätionen. do.
EEE
bei einem bei einem
do. do. mMünzpreis des Silbers bel der Königl. Münze. do. Das Pfund fein Silber 6 do.
b 8 do.
Feingehalte von 0,980 und darüber 29 Thlr. 21 Sgr. do. Feingehalte unter 09nbb. 29 Thlr. 20 Sgr. Magd
do. Düsseld.-Elbf. Pr.
Berlin-Anhalter.... Berlin-Hamburger..
2 Berlin- Potsd.-Magd.
8 Berlin-Stettiner
Bresl. Brieg-Neise., . Cöln-Crefelder...
Magdeb.-Wittenb... Magdeb.
do. do. Litt. C. 4 do. do. Litt. D. 4 do. do. Litt. E. 3 ½ do. do. Litt. F. 4½ Oppeln-Tarnowitzer — Prinz Wilh. (St.-V.) — do. Prior. I. Ser-e5 do. do. II. Serie 5 do. do. III. Serie [Rheinische do. (Stamm-) Prior. do. Prioritäts-Oblig. do. vom Staat gar. JRhein-Nahe 8 Rhrt.-Crf.-Kr. Gdb. Prrioritäts- “ II. Serie do. III. Serie Stargard-Posen do. Prioritäts- do. II. Emission do. III., do. Thüringer Prior.-Oblig. III. Serie do. IV. Serie Wilb. (Cosel-Odbg.) „[do. (Stamm-) Prior. do. do. do. do. Prioritäts- do. IIIl. Emission
ISSIIIIIlinml
do. II. Serie (Dortm.-Soest) do. II. Serie
Prioritäts- do.
Prioritäts- do. II. Em.
n
ISIüIIIInrhls
Prior.-Oblig. do. Litt. C. do. Litt. D.
*nN
Prior.-Oblig. do. II. Serie do. III. Serie -Schw.-Freib..
—
Prioritäts- Mindener.. Prior.-Oblig. do. II. Em. VAZ“ do. III. Em. do. do. do. IV. do. eb.-Halberst...
A
+’n
Prioritäts-
Nichtamtliche Notirungen
Ausl.
Stamm-ctien.
Amsterdam-Rotterdam Loebau-Zittauau. Ludwigshafen-Bexbach Mrz.-Ldwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger
Nordb. (F
ester. franz. Staatsbahn
Ausl. Prioritäts- riedr. Wilh.) 4 J. de l'Est
4 et Meuse 4 Oester. franz. Staatsbahn 3
Nordb. (F Belg. Obli
do. Samb.
Zfü Br. GId.
Inländ. Fonds.
Kass.-Vereins-Bk.-Aet. Danziger Privatbank.. Königsberg. Privatbank Magdeburger do. Pesener do. Berl. Hand.-Gesellsch. „[Disc. Commandit-Anth. [Schles. Bank-Verein.. Pommersch. Rittersch. B.
Eisenb. Ausl.
riedr. Wilh.)
*8q*
Indqustrie-Actien.
99 ½ Hoerder Hüttenwerk.. — Nlinerra..
— Fabrikv. Eisenbahnbed. 251 Dessauer Kontin. Gas.
116 ¾⅞ Braunschweiger Bank. 80 ¾e Bremer Ban 82 Coburger Creditbank. 74 Darmstädter Bank.... 73 Dessauer Credit.. — (Genfer Creditbank.... Geraer Bank.. b6 Gothaer Privatb... Hannoversche Bank... Leipziger Creditbank. Luxemburger Bank... Meininger Creditb. Norddeutsche Bank... Oesterreich. Credit... Thüringer Bank. Weimar. Bank. Oesterreich. Metall....
do. National-Anleihe
—
Oester. Prm.-Anleihe. do. n. 100 Fl. Loose Russ. Stiegl. 5. Anl.. do. do. 6. Anl.. do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl. Poln. Pfandbr. in S.-R. do. Part. 500 Fl. .. Dessauer Prämien-Anl. „[Hamb. St.-Präm.-Anl. Kurhess. Pr. O bl. 40 Th. N. Bad. do. 35 Fl... Schwed. Präm. Pfndbr.
Fonds.
S. S. 04—
11I1Iö1A.“ „SSSã⸗ EÖawnMR’A
˙—
*
₰2
48; 78 ½ 50
Nu Ssn *
8121118 2—
8☛ꝙ
Bergisch-Märkische Lit. A. 76 a 77 gem. a 117 gem. Mecklenburger 45 a ½
a 79 gem.
sch Berlin-Anhalter 105 a 195 ¾¼ gem. Rheinische 79 ¼ a 80
gem. Nordbahn (Fr. Wilh.) 47 a ¼ gem. Oesterr. Franz. Oesterr. Credlt 69 ¼ a 70 a 69 ¾ gem. Oesterr. National-Anleihe 58 ½ a2
Cöln-Mindener 4 proz. Prior. IV. Emission 79 ¾⅞ a 79 ⅛ gem.
Oberschl. Litt. A. u. C. 115 ½ Ludwigshafen-Bexbach 126 ½¼ a ½ gem. Staatsbahn 137 a ½¼ gem. Disconto-Commandit-Antheile 78 ¾
½ gem.
Brieg-Neisse 51 ¼ a 52 gem.
1ͤͤͤͤZͤZͤZͤͤͤͤͤͤͤZͤqZͤZͤͤͤͤͤͤNsoSZͤZͤͤZZͤZZͤZͤͤͤͤͤ1111412*
Berlim, 19. April. Die Börse war heut in angenehmerer Haltung; Eisenbahnen waren besonders beliebt und wurden lebhaft und steigend
gehandel
85
8
Kredit-Actien waren stiller, aber auch fest; österreichisehe
Sachen wurden erst am Schlusse etwas belebter. waren animirt und beliebt. ziemlich beträchtlich.
Preussische Fonds
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druch
und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. (Rudolph Decker.)
18“
echseln war der Verkehr ebenfalls
aalle in einem Umkreise bis zu einer und
8 PL1“ 8
Se. Königlich t
.
he Hoheit der Prinz⸗Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst erubt: 8 1 26 Dem Kaiserlich österreichischen Lieutenant im Kaiser Jäger⸗ Regiment, Prinzen Bernhard zu Solms⸗Braunfels, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit Schwertern, so wie dem Königlich bayerschen Käͤmmerer, egierungs⸗ und Kreis⸗Baurath reiherrn von Gumppenberg⸗Poettmes zu Augsburg den soihen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
1
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Bekanntmachung der Ministerial⸗Erklärung vom 22. Maͤrz 1860 — betreffend die Etappen⸗Con⸗
vention zwischen Preußen und Sachsen⸗Weimar.
&
Nachdem die zwischen der Königlich preußischen und der Groß⸗ herzoglich saͤchsischen Regierung am 31. Dezember 1816 zu Weimar abgeschlossene, seidem mehrfach, zuletzt im Jahre 1847 erneuerte und rücksichtlich der Vertauschung der Etappe Buttstedt mit der zu Weimar durch Vereinbarung vom 27. März 1849 abgeänderte Militair⸗Durchmarsch⸗ und Etappen⸗Convention, der in dem Ar⸗ tikel V. derselben enthaltenen Bestimmung zufolge, mit dem 1sten Oktober 1856 abgelaufen ist, das Bedüͤrfniß eines, die diesfälligen gegenseitigen Verhältniss eregelnden Uebereinkommens aber noch fort⸗ dauert, so haben die beiderseitigen Regierungen nachstehende ander⸗ weite Uebereinkunft abgeschlossenn: 8
¹ 1 verge lich preußischen Mili eststellung der Linie der Königlich preußische. 3 der Etappen⸗Hauptörter und Bestimmung der Etappenbezirke.
1) Weimar, welches zwei und vier fuͤnftel Meilen von Erfurh und drei und 9 Selis, Meile von Eckardtsberga ent⸗ fernt liegt, wird als Etappen⸗Hauptort zwischen Eckardtsberga und Erfurt angenommen. Zum Etappenbezirk von Weimar gehören, auch mit Einschluß von Buttelstedt, alle in einem Umkreise bis zu einer und einer halben Meile gelegenen Orte. b
Sofern übrigens zwischen Butkstedt und Erfurt eine gut passir⸗ bare Straße hergestellt werden sollte, bleibt der Großherzoglich saͤchsischen Regierung vorbehalten, die in der Etappen⸗Convention vom
e Januar 1830 Art. I. bestimmt gewesene Etappe Buttstedt
mit deren dort angegebenem Bezirk anstatt des Etappen⸗Bezirks Weimar wiederherzustellen. Die in der Gegend von Weißensee und Sömmerda einquartierten Königlich preußischen Truppen werden auf dem Marsche nach Erfurt ihren Weg durch das Großherzog⸗ lich säͤchsische Gebiet uber Stotternheim nehmen, auf welcher Straße jedoch Königlich preußischer Seits in dem Großherzoglichen Ge⸗ biete weder Quartier, noch Vorspann oder Verpflegung gefordert werden wird. “
2) Von Erfurt nach Koblenz trifft die Militairstraße die drei und drei Viertel Meilen von Gotha entfernte Stadt Eisenach als
89 Etappenbezirk, mit Einschluß von Marksuhl, ZZ“ —n einer halben Meile gele⸗
vW“
genen Orte gerechnet werden.
3) Vacha, vier und eine halbe Meile von Eisenach. Zu deren
5ö
Etappenbezirke gehören alle in einem Umkreise bis zu einer und
einer halben Meile gelegenen Orte und, wenn stärkere Truppen⸗ maäͤrsche erfolgen, Berka a. d. Werra und alle übrigen Ortschaften des Amtsbezirks Gerstungen. . V Die Entfernung von Vacha nach Hersfeld beträgt drei und eine halbe Meile, von Berka nach Hersfeld drei Meilen, von Berka nach Eisenach drei und eine halbe Meile. V 4) Die Militairstraßen von den Königlich preußischen Staaten nach den Königlich preußischen Theilen des neustädtischen Kreises, welche in dem Staatsvertrage d. d. Paris, den 22. September 1815 bestimmt sind, werden Königlich preußischer Seits vorbehalten, und sollen auf diesen Straßen dieselben Grundsätze der Verpflegung, Vergütung der Preise und polizeilichen Einrichtungen stattfinden, wie solche in gegenwärtiger Uebereinkunft bestimmt werden. 8 Dagegen wird . “ 5) Königlich preußischer Seits Erfurt als Etappenort für die Großherzoglich sachsen⸗weimarschen Truppen auf ihrer Marsch⸗ route von Weimar nach Eisenach oder Vacha, und von da wieder zurück, zugestanden; jedoch soll in Rücksicht, daß die Festung mit fremden Truppen nicht belegt werden kann, das Nachtquartier und die Verpflegung in den nächst an der Chaussee nach Gotha gele⸗ genen Dörfern des Erfurtschen Gebietes angewiesen werden. . 6) Damit auch auf Großherzoglich sächsischem Gebiete die Märsche der Remonte⸗Kommandos in eben der Art, wie dieses von anderen Regierungen zugestanden worden ist, ab gekürzt werden, so daß sie täglich nur zwei bis 2* und eine halbe Meile zu machen habeu und nach drei solchen arschtagen einen Ruhetag erhalten, so hat die Großherzoglich saͤchsische Regierung gestattet, daß zwischen Eisenach und Vacha noch ein Etappen⸗ Quartier in Marksuhl eingeschoben werde, jedoch nur für diesen Fall und nur allein bezüglich auf Kommandos zum Transporte von bereits zuge⸗ theilten Remontepferden. Die Entfernung von Eisenach nach Mark⸗
suhl beträgt zwei Meilen, die von Marksuhl nach Vacha zwei und
eine halbe Meile.
Die durchmarschirenden Truppen, mit Ausnahme von kleinen Detaschements bis 50 Mann (welche in die Baracken kommen, sobald dieselben eingerichtet sind), sind gehalten, nach lsm zum Bezirke gehörigen Orte zu gehen, welcher ihnen von der Etappen⸗
behörde angewiesen wird; es sei denn, daß dieselben Artillerie⸗, Munitions⸗ oder andere bedeutende Transporte mit sich führen. Diesen Transporten, nebst der zur Bewachung erforderlichen Mann⸗ schaft, müssen stets solche Ortschaften angewiesen werden, welche hart an der Militairstraße liegen. Andere als die nach dem Obigen zu den Etappenbezirken gehörige Ortschaften dürfen den Truppen nicht angewiesen werden, den ausgenommen, wenn bedeutende Armee⸗Corps in starken Eche ons marschiren. In solchen Fällen werden sich die mit der Dislocation beauftragten Offiziere mit den Etappenbehörden über einen weiter auszudehnenden Bezirk vereinigen. V Von den Kommandos der marschirenden Truppen ist der Etappenbehörde bei der Anmeldung der ersteren durch die beshser gehenden Quartiermacher (Art. II.) zugleich anzuzeigen. aus Nachtquartieren die verschiedenen Truppentheile an dem Tage ähses Eintreffens im Etappenbezirke kommen. Die Etappenbehörden sin dann verpflichtet, im Einvernehmen mit den Quartiermachern die Auswahl der den durchmarschirenden Truppen anzuweisenden Etappen⸗ orte möglichst so zu treffen, daß nicht durch nothwendige * innerhalb des betreffenden Etappenbezirks die Länge eines age⸗ marsches von vier Meilen 8e wird. v Instradirung der Truppen und Einrichtung der Marschkonbeec⸗ “ 8 aämmtliche durch die Königlich preußischen und Gro 2 8 — anhen Lande marschirende Truppen müssen auf
111