1860 / 154 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1252 . Beträge durch die Lokal⸗Behörden überwiesen und bringt solches,

indem es zugleich im Namen der Beschenkten dem bochachtbaren Verein den aufrichtigsten Dank ausspricht, hierdurch zur allgemeinen

1) Hugo Volkhardt aus Suhl, Schlosser. c) Oeffentliches Lob verdienen

Adolph Kleemann aus Erfurt, Maschinenbauer. August Rudert aus Erfurt, Glaser. 18

1) 2 Friedrich Leitzmann aus Erfurt, Maschinenbauer.

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2 2

Heinrich Schwade aus Erfurt, Tischlerlehrling.

a) Die kleine silberne Medaille erhalten:

H einrich Schwade aus Erfurt, Tischlerlehrling. Carl Schmidt aus Erfurt, Modelltischler.

2)

1) Friebrich Leitzmann aus Erfurt, Maschinenbauer. 2) August Beyer aus Erfurt, Mechaniker.

Die Gesammtzahl der Schüͤler in den unter Leitung der Akademie gestellten hiesigen und Provinzial⸗Kunst⸗ und Gewerk⸗ schulen betrug 2158, die der zuerkannten Prämien 13 große und 49 kleine silberne Medaillen und 30 besondere Anerkenntnisse.

Berlin, den 2. Juli 1860.

Direktorium und Senat der Koͤniglichen Akademie der Künste Professor Herbig, Professor Dr. Ernst Guhl, Vice⸗Direktor. Secretair.

Finanz⸗Ministerium

Die Ziehung der 1sten Klasse 122ster Königlicher Klassen⸗ Lotterie wird nach planmäßiger Bestimmung d. spr⸗ früh 7 Uhr, ihren Anfang nehmen; das Einzählen der saͤmmtlichen 95,000 Ziehungs⸗Nummern aber, nebst den 4000 Gewinnen ge⸗ dachter 1ster Klasse schon den 10 ten d. M., Nachmittags 3 Uhr, durch die Königlichen Ziehungs⸗Kommissarien im Beisein der dazu besonders aufgeforderten Lotterie⸗Einnehmer, Stadtrath Seeger,

Marcuse und Rosendorn von hier öffentlich im Ziehungs⸗Saal des Lotterie⸗Gebäudes stattfinden. 9 ffentlich Ziehung al de

Berlin, den 3. Juli 1860.

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Deer in Frankfurt a. M. bestehende Verein 1 Unter in der Schlacht bei Belle⸗Alliance invalide Ufncen Krieger hat am letzten Jahrestage der Schlacht wiederum seine wohlwollende Fürsorge für die hülfsbedürftigen Veteranen aus Laor rgfn würdig”n, Zeit ö einer Summe von Thlr. zur gleichmäßigen Vertheilung an di vesige breelten⸗ g h g ie nachbenannten ohann Christian Friedrich Kroschky in Berlin, Frsahn Ruckschies in Königsberg in Pr., 1“ Carl Baehr in Polkwitz, 11“ Wilhelm Gutschmidt in Novaweß, Kreis Teltow, 68 v 8 8 in Ottmachan, riedri ösenberg in Herreden, Kreis Nordhausen Johann Friedrich Richter in Anclam, 1egg 8 8 ander in Garz, Kreis Ost⸗Priegnitz, aniel Ludwig Wels in Jerichow, Franz Joseph Schmitz in Düsseldorf,

Michael St i SU 8 - bethäͤtigt. ch Fese in Linde, Kreis Greifenhagen,

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Berlin, den 27. Juni 1850.

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Berlin, 2. Juli.

Berlin die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs v Sachsen Majestät ihm verliehenen R. 8 Ordens zu ertheilen 8 8 as

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mtliches.

Berlin, 2. Juli. In einer Sr. Königlichen Hoheit dem Prinz⸗Regenten überreichten Adresse des Güchen Botho zu Stolberg⸗Wernigerode von 21. April d. J. wurde die Bitte ausgesprochen, das alte Recht, wonach die Juden ständische

kleiden duͤrfen, aufrecht zu erhalten. Die darauf, nach wieder⸗ holter Prüfung, unter dem 23. Mai c. erfolgte Allerhöchste Be⸗

mehr die in den §§. 2 und 3 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 gezogenen Grenzen festgehalten werden duürfen, nachdem das Gesetz vom 6. April 1818 und die Verfassungs⸗Urkunde den Genuß dieser Rechte für unabhängig von dem religiösen Bekenntniß erklärt haben, und daß daher durch die Zu⸗ lassung der jüdischen Staatsangehörigen zur Wahrnehmung staͤndischer Rechte und zur Verwaltung der ihnen verfassungsmäßig nicht verschlossenen Aemter nur die Bestimmungen der Verfassungs⸗ Urkunde und der in Gemäßheit derselben ergangenen Gesetze in Vollzug gesetzt sind. Demnach müsse es bei den auf Grund der bestehenden Gesetze erlassenen Verfügungen und insbesondere bei der erfolgten Zulaffung, der Juden zur persönlichen Verwaltung der gutsobrigkeitlichen Polizei und des Dorfschulzen⸗Amtes um so mehr sein Bewenden behalten, als jüdische Grundbesitzer diesen Aemtern seit dem Jahre 1848 auf Grund der veränderten Gesetz⸗ gebung bereits mehrfach mit schuldiger Pflichttreue zur Zufrieden⸗ heit ihrer Vorgesetzten sowohl, wie der betheiligten Gemeinden vor⸗ Leets en L1cesh Eine ausführliche Darstellung der Gründe, auf welchen diese Allerhöchste Entscheidung beruht, ist das Staaez,Weiliswrtüen 8 Petenten mitzutheilen, veranlaßt worden. 8 v 11“ Mecklenburg. Schwerin, 30. Juni. Ihre Majestät die Königin von Schweden traf gestern Nachmittags von Trave⸗ münde auf dem Lübecker Bahnhofe ein und wurde daselbst von ihrer Tante, der Frau Großherzogin⸗Mutter von Mecklenburg⸗ Schwerin, Königliche Hoheit, empfangen. (Meckl. Ztg.)

„Frrankfurt a. M., 30. Juni. Die offizielle Mittheilung uͤber die Bundestagssitzung vom 28. Juni dür .

an Stelle des zu anderweiter Verwendung abberufenen General⸗ Departements, General⸗Major von Voigts⸗Rhetz, zum Komman⸗

ser Bundesfestung ernannt worden ist.

Die Versammlung faßte sofort über verschiedene militairische Angelegenheiten Beschluß, und wies die Reclamationen einiger Privaten als nicht begründet zurück.

Schließlich wurde zur Abstimmung über die in der Sitzung vom 8. d. M. von dem handelspolitischen Ausschusse wegen Ein⸗

Das Kriegs⸗Ministerium hat den genannien Invaliben die

stellten Anträͤge geschritten, welche besagen:

Angekommen: Der General⸗Major, General à la suite Sr. Majestaͤt des Königs und Kommandant von Berlin, von

theilweise Regierungen an diesem Gegenstande und Zusage ihrer Be⸗ theiligung bei der vorgeschlagenen Kommission für den Antrag der Majorität des Ausschusses, waͤhrend eine Minorität, unter Bezeugung gleich reger Theilnahme an allem zur Beförderung

1b 1 Hoheit der Prinz⸗Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Alden, dlein n Dem Stadtgerichts⸗Rath Max Siegfried Borchardt zu

Gerechtsame nicht ausüben und öffentliche Aemter nur innerhalb der durch das Gesetz vom 23. Juli 1847 bestimmten vrenehec⸗

scheidung weist nach, daß rücksichtlich der Befähigung der Juden zur Ausübung der bürgerlichen und Facttbargeran heecgte nicht

Königlich preußischen Gesandten wurde zur Anzeige gebracht, daß Majors von Sydow der bisherige Direktor des allgemeinen Kriegs⸗

danten von Luxemburg und Führer der Brigade der Besatzung die⸗

führung gleichen Maßes und Gewichts in den Bundesstaaten ge⸗ 1

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Hohe Hsseeg. wolle beschließen 11“

1) am Sitze der Bundes⸗Versammlung eine Kommission zur Ausarbeitung eines Gutachtens wegen Einführung gleichen Maßes und Gewichtes in allen Bundesstaaten und zu Er⸗ öffnung von Vorschlägen über die am zweckmäßigsten zu wählenden Systeme, so wie die zu Einführung derselben er⸗ forderlichen Maßregeln niederzusetzen; zu diesem Ende aber vorerst an die hohen Regierungen, welche geneigt wären, zu dieser Kommission auf ihre Kosten sachverstäͤndige Kommissare abzuordnen, durch Vermittlung der Herren Bundestags⸗Gesandten das Ansuchen zu stellen, hierüber in Zeit von sechs Wochen Mittheilung machen zu wollen;

wogegen die Minorität der Ansicht ist, daß zunäͤchst diejenigen Regierungen, welche den betreffenden Antrag nicht gestellt haben, aufzufordern seien, sich ebenfalls über die Bedürfnißfrage und die

Mittel der Ausführung auszusprechen. Bei der Umfrage erklärte sich die Mehrheit der Gesandten, unter Hervorhebung des lebhaften Interesses ihrer

des Verkehrs Dienlichen, sich für getrennte Behandlung der Fragen

über die Einführung eines gleichen Gewichtes und eines gleichen

Maßes aussprach, auch jenen Antrag als verfrüht bezeichnete, indem die Bedürfnißfrage eine sorgfältige Erwägung unter den Regierungen erheische, bevor über die Maßregeln der Ausführung berathen werde, daher jene zunächst aufzufordern seien, sich hierüber zu äußern und eventuell hiemit bestimmte Vorschläge zu verbinden. Nachdem hierauf der Beschluß nach Antrag der Majorität ge⸗ zogen worden war, sprach Praͤsidium die Hoffnung aus, daß auch diejenigen Regierungen, welche den Anträgen der Mehrheit des Ausschusses nicht beigestimmt haben, Sachverständige zu der frag⸗ lichen Kommission abordnen würden, deren Vorarbeiten als Grund⸗ lage für die weiteren Erörterungen zu dienen haben, um die erfor⸗ derliche freiwillige Vereinbarung unter sämmtlichen Bundesgliedern herbeizuführen. 8 v

Schweiz. Bern, 28. Juni. Der Bundesrath hat von der französischen Besitzergreifung Savoyens Kenntniß genommen, und erneuert, indem er dies den Unterzeichnern der wiener Ver⸗ träge in einer neuen Note vom 18ten d. Mts. anzeigt, seinen Protest bei diesen Mächten.

Großbritanien und Irland. London, 29. Juni. Ihre Majestät die Königin empfing gestern Mittag einen Besuch vom Herzoge und der Herzogin von Aumale.

In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung sagte der Earl von Derby, er erlaube sich, an den ihm gegenüber sitzenden edlen Lord (Lord Granville) eine Frage zu richten, auf welche er jedoch, da er sie nicht vorher ange⸗ kündigt habe, eine Antwort zu erhalten wohl kaum hoffen dürfe. Er hoffe aber, daß sein edler Freund entweder morgen, oder spätestens am Mon⸗ tag, bereit sei werde, zu erklären, ob es die Absicht der Regierung sei, im Laufe der gegenwärtigen Session eine Gesetzvorlage einzubringen, welche die Vorschläͤge der Landes⸗Vertheidigungs⸗Kommission, namentlich in Bezug auf die Befestigung der Schiffswerfte und Arsenale, ins Leben führen solle. Ferner wünsche er zu erfahren, zu welcher Zeit die Regierung, falls sie uͤberhaupt mit einem solchen Plane umgehe, die betreffende Bill dem Par⸗ lamente unterbreiten werde. Der Earl von Granville entgegnete, er vermöge augenblicklich nicht genau anzugeben, was die Absichten der Re⸗ gierung in Bezug auf diesen Gegenstand seien, bezweifle jedoch nicht, daß er Anfangs nächster Woche im Stande sein werde, dem edlen Lord die gewünschte Auskunft zu geben.

In der Unterhaus⸗Sitzung zeigte Sir R. Peel an, er werde in der nächsten Sitzung den Staats⸗Secretair des Auswärtigen fragen, ob, falls eine Einverleibung Siciliens in Piemont stattfinde, die englische Re⸗ gierung bereit sei, dem Hause mitzutheilen, welche orderungen Frankreich voraussichtlich in Folge davon stellen werde. Es sei ferner seine Absicht, zu fragen, ob die Regierung Ihrer Maäjestät zu irgend einer Zeit inner⸗ halb der letzten Wochen Sardinien erklärt habe, daß Großbritannien einer Fortdauer einer aggressiven und revolutionairen Politik der sardinischen Regierung nicht gleichgültig zusehen werde. Schließlich wünsche er zu erfahren, ob der Minister des Auswärtigen dem Hause irgendwelche Aus⸗ kunft über die Depesche Thouvenels, die er vorzulegen versprochen habe, zu geben vermöge. Lord J. Russell antwortete, die Depesche werde im Laufe der nächsten Woche vorgelegt werden. Auf der Tagesordnung steht die zweite Lesung der Bill, kraft welcher das inbische Heer hinfort nicht als besonderes Heer bestehen, sondern mit dem britischen Heere verschmolzen werden soll. Mills beantragt. daß die zweite Lesung bis über 3 Monate hinausgeschoben werde, und Six E. Colebr ooke unterstützt dieses Amen⸗ dement. Es folgt eine lange Debatte, die zu keinem entscheidenden Resul⸗ tate führt, und die Fortsetzung der Diskusfion wird schließlich auf die

ächste Sitzung vertagt. 1b

30. Juni. Der König der Belgier und, der Graf von Flandern haben heute Morgens ihre Rückreise nach Ostende angetreten, wo sie zu übernachten beabsichtigen. 1

In Buckingham Palast wurde heute Geheimrath und in Lord Palmerston's Amtswohnung Ministerrath gehalten. 8

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30. Juni. In der gestrigen Unterhaus⸗Sitzung legte Wal⸗ pole den Bericht des zur Prüfung des Konfliktes zwischen Ober⸗ und Unterhaus in Bezug auf Steuer⸗Bills niedergesetzten Ausschusses vor. Collier zeigte an, er beabsichtige, am Dienstag folgende Resolution zu beantragen: „Da es kraft alten constitutionellen Herkommens das aus⸗ schließliche Recht der Gemeinen ist, über die von dem Volke zu erheben⸗ den Steuern in Bezug auf die Sache selbst, so wie auf Höhe und Zeit, zu entscheiden, so ist die von den Lords ausgehende Verwerfung einer Bill welche die verantwortlichen Räthe der Krone und dieses Haus ein-⸗ müthig für unnöthig gehalten haben, um die von diesem Hause Ihrer Majestät zur Bestreitung der Jahres⸗Ausgaben bewilligten Subsidien auf⸗ zubringen, ein Bruch des constitutionellen Herkommens und ein Eingriff in die diesem Hause gebührenden Functionen.’“ Edwin James zeigte an, er werde am Montag den ersten Lord des Schatzes fragen, ob er dem Zause mit⸗ theilen wolle, wie die Regierung sich dem Ausschuß⸗Berichte gegenüber zu verhalten gedenke. Griffith fragte den Premier, ob er in Abwesenheit des Staats⸗Secretärs des Auswärtigen dem Hause mittheilen könne, ob irgend eine Nachricht eingetroffen sei von der Promulgation gewisser constitutioneller Zugeständnisse Seitens des Königs von Neapel, so wie von „analogen Ein⸗ richtungen in Sicilien unter einem Vicekönige“; und ob er eine Zuversicht hege, daß keine Macht beabsichtige, diesen Umstand zu benutzen, um in irgend einer Weise, gleichviel, ob mittelbar oder unmittelbar, in Neapel oder Sici⸗ lien zu interveniren. Lord Palmerston: Vielleicht ist der ehrenwerth Abgeordnete so gut, seine Frage aufzuschieben, bis der Secretair für die aus wärtigen Angelegenheiten im Hause ist. Er kann darüber reichlichere Aus kunft geben, als ich es vermag. Griffith entgegnete hierauf, er werde seine Frage bis Montag vertagen. Sheridan fragte den Premier, ob etwas Wahres an dem Gerüchte sei, daß die neapolitanische Regierung die Lazza⸗ roni bewaffne und daß ein Mitglied der franzöͤfischen Gesandtschaft eines ihrer ersten Opfer gewesen sei. Lord Palmerston erklärte sich außer Stande die Frage in diesem Augenblicke zu beantworten. Sir R. Peel erklärte daß er wegen des Unwohlseins und der daraus folgenden Abwesenhei des Staats⸗Secretairs des Auswärtigen die von ihm angekündigte au die drohende Einverleibung Siciliens in Piemont bezügliche Frage, so wi die Bemerkungen, die er daran zu knüpfen beabsichtige, auf später verschiebe

Frankreich. Paris, 29. Juni. Der „Moniteur“ enthält heut folgende Note: „Der erste Akt des China⸗Krieges ist vollendet in der Besetzung der Insel Chusan, welche ohne Schwertstreich am 21. April in Folge einer zwischen den Befehlshabern der französi⸗ schen und englischen Flotten⸗ und Militair⸗Streitkräfte und den chinesischen Behörden abgeschlossenen Convention stattgefunden hat. Am selben Abend wehten die Flaggen Frankreichs und Englands zusammen von der Festung und den Hauptgebäuden der Stadt Ting⸗Hai. An den Straßenecken und öffentlichen Plätzen war eine Proclamation angeschlagen, welche die Einwohner von der Besetzung der Insel in Kenntniß setzen, beruhigen und auffordern sollte, ihre Handels⸗Geschäfte unbesorgt weiter zu betreiben. Am Tage der letzten Nachrichten, 24. April, war die Insel vollkommen ruhig, und Alles ging in größter Ordnung seinen Verrichtungen nach.“

Ein Kaiserliches Dekret vom 25. Juni verfügt, daß und wie die Offiziere aller Grade und Waffen, so wie die Militair⸗Beamten von Savoyen und vom See⸗Alpen⸗Departement, aus sardinischen in französische Dienste, wenn sie es wünschen und darauf antragen, ihrer Anciennetät gemäß übertreten können.

Kraft Kaiserlichen Dekrets wird nun mit den Meliorations⸗ Arbeiten im Hafen von Honfleur vorgegangen werden. Die Kosten find auf 715,000 Fr. veranschlagt. 8

Vom 1. Juli an werden alle Zeitungen und periodischen Blät⸗ ter, welche von Frankreich nach der Romagna gehen, nach sardini⸗ scher Posttaxe, nicht mehr nach römischer, behandelt werden. Die „Gazette de France“ erblickt darin eine indirekte Einwilligung

rankreichs in die Annexion der Romagna an Sardinien.

Man liest im „Flokten⸗Moniteur“: Ein Dekret klassirt das Fort auf der Insel Quessant, Cap Finisterre, in die zweite Reihe der festen Plätze. Es werden neue Festungsbauten ausgeführt und die nöthigen Verfügungen wegen der militairischen Servituten in der Umgegend des Central⸗Forts getroffen. Diese Arbeiten schließen sich an ein allgemeines Vertheidigungs⸗System für unsere Küsten.“

30. Juni. Der „Moniteur“ meldet heute, daß das Leichen⸗ begängniß des Prinzen Jerome am naͤchsten Dienstag stattfinden und Prinz Napoleon, begleitet vom Herzog von Malakoff, an der Spitze der Leidtragenden gehen werde. Die Zipfel des Bahr⸗ tuches werden der Staatsminister Fould, der Kriegsminister Ad⸗ miral Hamelin, der Senats⸗Präfident Troplong und der Marschall Graf Vaillant tragen. 1

Das amtliche Blatt enthält eine lange Reihe von Gesetzen und Dekreten, die indessen meist nur lokales Interesse haben; doch be⸗ finden sich auch die Gesetze darunter, welche die Departemental⸗ Eintheilung von Savoyen und die Eisenbahnen von Algerien be⸗ treffen.

Ihre Majestäten werden noch eine Woche in Fontainebleau bleiben. Nur Graf und Graͤfin Walewski haben die Ehre, eben⸗ falls dort verweilen zu duͤrfen,

General v. Rumigny, ehemaliger Adjutant Louis Philipp s, ist am selben Tage mit dem Prinzen Jerome gestorben; der „Pro-⸗ gres“ von Lyon bemerkt dabei, daß General Numignh es war, welcher 1847 von Louis Philipp beauftragt wurde, dem