1860 / 156 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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2) Nur die von den Kuünstlern selbst oder auf deren Veranlassung

angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was auch dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Besitze der Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die Bestimmung derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein darf. v“ 8 8 1

Die schriftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunftwerke müssen vor dem 1. August d. J. bei dem Inspektorat der Akademie eingegangen sein, um in das zu druckende Ver⸗ zeichnis aufgenommen zu werden und außer Namen und Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebst Angabe der deargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunst⸗ werk käuflich ist oder nicht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes sind unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen werden, nasn eeas. in einem gemeinschaftlichen Rahmen befin⸗ ich sind.

Die Anmeldungen sind Zusagen der Einsendung der ange⸗ meldeten Kunstwerke, allein die Aufnahme derselben in das gedruckte Verzeichniß berechtigt nicht zu dem Anspruch, daß die Gegenstände auch wirtlich ausgestellt werden.

Um die rechtzeitige Aufstellung der Kunstwerke möglich zu machen, müssen dieselben bis zum Sonnabend, den 14. August d. J., bei dem Inspektorat der Akademie mit zwei gleich⸗ lautenden Anzeigen, wovon die eine als Empfangs⸗Beschei⸗ nigung gestempelt zurückgegeben wird, abgeliefert werden. Später eintreffende Kunstwerke werden nur insofern berück⸗ sichtigt, als zur geeigneten Aufstellung derselben noch Platz vorhanden ist. Eine Umstellung zu Gunsten später eintreffen⸗ der Gegenstände darf nicht gefordert werden. 1

Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung

der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anheften einer Karte bezeichnet, und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Bildnissen ꝛc., der Inhalt der Darßellung auf der Rückseite des Bildes kurz angegeben werden.

Anonyme Arbeiten, Kopien (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich), aus der Ferne kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, musikalische Instrumente, sowie mechanische und Industrie⸗Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen.

Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen ausgestellten Gegenstand zuruͤckerhalten.

Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar⸗Versammlung zu wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschrif⸗ ten 2, 5, 6, 7 und 8, für die Aufstellung der Kunstwerke und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort⸗ lich. Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der aka⸗ demische Senat.

Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlich schwerem Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nach vorgängiger Anfrage und Genehmigung der Akademie zur Ausstellung übersandt werden. Alle anderen Einsender haben die Kosten des Her⸗ und Ruücktransports selbst zu tragen.

Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die Weiter⸗ beförderung derselben an andere Kunst⸗Ausstellungen, nebst den desfälligen Besorgungen und Korrespondenzen können nicht von der Akademie übernommen werden, so wie auch die Einrahmung von Bildern, Kupferstichen ꝛc. von den Einsen⸗ bern besorgt werden mußs. Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Rücktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genom⸗ men werden. Unangemeldete Sendungen werden uneröffnet w .“ den 23. Januar 1860. C“

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Königliche Akademi

Prof. Herbig,

Vice⸗Direkto

Ianaeä

ilIn Bekanntmachung.

1). Die Sammlungen der Koͤniglichen Museen, nämlich: die Gemäͤlde⸗Galerie, die Skulpturen⸗Galerie, 8 das Antiquarium, e“ 8

im vorderen Museengebaͤäude,

die Sammlung der Gyps⸗Abgüsse,

die historische Sammlung der neueren

Bauwerken, Denkmälern u. s. w.,

die Sammlung der kleineren Kunstwerke der

der neueren Zeit, 3

die Sammlung für Völkerkunde, die Sammlung der nordischen Alterthümer, die Sammlung der ägyptischen Alterthümer

im neuen Museengebäude

sind fuͤr den Besuch des Publikums geöffnet: 981 Sonnabends und Montag. in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr,

in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr;

Sonntags von 12 bis 2 Uhr. 8

E Jedem anständig Gelleideten ist an diesen Tagen während der bezeichneten Stunden der Eintritt, und zwar durch den Se des vorderen Museums von der großen

reitreppe aus, ohne Weiteres gestattet. Doch werden Kinder unter zehn Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung älterer Personen zugelassen. 8 .

3) Mittwochs, Donnerstags und Freitags ist der Besuch der genannten Sammlungen ausschließlich denjenigen Ein⸗

8

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1 S9

heimischen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien irgend einer Art benutzen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt

dazu während der unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung

der Copir⸗Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange

ausgelegte Buch gestattet. durch die Thür bau statt.

Der Eingang findet an diesen Tagen Muse ter dem Uebergangs⸗

14) Die Sammlung der Handzeichni turen und Kunstdrucke im neuen Museen⸗Gebäude ist für den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen, also am Mon⸗

tag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend

ist der Besuch dieser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einhei

mischen und Fremden vorbehalten, welche dieselbe zu Studien be⸗ nutzen wollen. F 8 1“ 8

5) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kirch⸗ lichen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster⸗, Pfingst⸗ und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Charfreitage, Bußtage und Himmelfahrtstage sind die Königlichen Museen geschlossen.

6) Den Galerie⸗Dienern, Portiers ꝛc. Ausübung⸗ ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen

Der General⸗Direktor der Königli⸗

86—

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 1. Dezember 1859 betref⸗

fend die Ersatzleistung fürdie präkludirten Kassen⸗ Anweisungen vom Jahre 1835 und für die

Darlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1848.

Gesetz vom 15. April 1857 (Staats⸗Anzeiger Nr. 100 S. 7890. Bekanntmachung vom 29. April 1857 (Staats⸗Anzeiger Nr. 103 S. 817 Bekanatmachung vom 7. Januar 1858 (Staats⸗Anzeiger Nr. 10 S. 66, Bekanntmachung vom 26. Januar 1859 (Staats⸗Anzeiger Nr. 30 S. 213

Durch unsere mehrfach veröffentlichten Bekanntmachungen von 29. April 1857, 7. Januar 1858 und 26. Januar d. J. gind die jenigen Personen, welche Kassen⸗Anweisungen vom Jahre 1835 um Darlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1848 nach Ablauf des auf deo

eit und der Modelle von

ungen, Minia⸗

ist untersagt, bei der pitale gekürzt.

dieser Actien und Obligationen auf. 8

tionen wiederholt und

unberücksichtigt und portopflichtig zurücksenden.

1. Juli 1855 festgesetzten Präklusiv⸗Termins bei uns, der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provinzial⸗, Kreis⸗ oder Lokal⸗Kassen eingereicht haben, zur Empfangnahme des ihnen in Gemäßheit des Gesetes vom 15. April 1857 zustehenden Ersatzes aufgefordert worden.

Da der Ersatz für diese Papiere efnicggefchte noch immer nicht vollständig abgehoben ist, so werden die Betheiligten nochmals aufgefordert, solchen bei der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße Nr. 92, oder beziehungsweise bei den Regierungs⸗ Hauptkassen gegen Ruckgabe der ihnen ertheilten Empfangscheine

der Bescheide in Empfang zu nehmen. vber c len 1u ne9 welche noch Kassen⸗

ugleich ergeht an Se. Personen, Anwelsungen vom Jahre 1835 oder Darlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1848 besitzen, die erneuerte Aufforderung, dieselben bei der Kontrolle der Staatspapiere oder den Regierungs⸗Hauptkassen zur Ersatzleistung einzureichen.

Berlin, den 1. Dezember 1859.

aupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. 1 Gamet. Guenther.

Beka u n g.

Verloosung von Stamm⸗Actien und Prioritäts⸗ Obligationen Ser. I., II. und IV. der Niederschle⸗ sisch⸗Märkischen Eisenbahn. 6 Beei der heute öffentlich stattgehabten Verloosung der für das laufende zu tilgenden Stamm⸗Acteen und Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn sind die in der

Anlage (a) aufgeführten 756 Stamm⸗Actien à 100 Thlr. 157 Prioritäts⸗Obligationen Ser. I. à 100 Thlr. 318 11. 2750 Thlr. 16JbbööI109 Wm.

gezogen worden. 1 Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung ge⸗

ündigt, 3 den Kapitalbetrag der Stamm⸗Actien zugleich mit den Zinsen für das 2. Semester d. J. vom 15. Dezem⸗ der d. J. ab, den Kapitalbetrag der Prioritäts⸗ Obli⸗ gationen aber vom 2. Januar 1. I g b,. .

n Quittung und Rückgabe der Actien und Obligationen und dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren Zins⸗Coupons bei der

gege der

Hauptkasse der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn

hierselbst in den gewöhnlichen Geschäftsstunden zu erheben.

Der Betrag der etwa fehlenden Zins⸗Coupons wird vom Ka⸗ teem 1. Januar k. J. ab hüt

werden die bereits fruher ausgeloosten, aber noch auf der Anlage mitverzeichneten Actien und Obliga⸗ mit dem Bemerken aufgerufen „daß ihre

Dezember des Jahres ihrer Ver⸗

Zlugleich rückständigen,

Verzinsung bereits mit dem 31. loosung aufgehört hat. 1

Uebrigens können wir uns mit den Inhabern⸗ der gekündigten Effekten in einen Schriftwechsel wegen der Kapitalzahlung nicht

einlassen, und werden daher dergleichen Gesuche den Bittstellern

Berlin, den 2. Juli 1860. Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Löwe. 8

Verzeichnißsß—

der in der 13ten Verloosung am 2. Juli 1860 gezogenen,

vom 15. Dezember 1860 ab zur baaren Einlösung kommenden 756 Stück Stamm⸗Actien der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahn à 100 Thlr., so wie das Verzeichniß der in der 13ten Verloosung am 2. Juli 1860 gezogenen, vom 2. Januar 1861 ab zur baaren Einlösung kommenden 157 Stück Prioritäts⸗ Obligationen Ser. I. à 100 Thlr. und 315 Stück Prioritäts⸗ Obligationen Ser. II. à 50 Thlr. der Niederschlesisch⸗ Märki⸗ schen Eisenbahn, und das Verloosung am 2. Juli 1860 gezogenen, vom 2. Januar 1861

erzeichniß der in der 9ten

v

88 ab zur baaren Einlösung kommenden 74 Stüͤc Prioritäts⸗ Ss whenen der Niederschlesisch⸗Maͤrkischen Eisenbahn Ser. IV. r. liegt der heutigen Nummer dieses Blattes als besondere Bei⸗ lage bei. „. 8

Preußische Bank. Monats⸗Uebersicht der Preußischen Bank, er Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober 1846 8 8

1 H

1“ 118

1) Gepraͤgtes Geld und Barren 72,421,000 Thlr. 2) Kassen⸗Anweisungen und Privat⸗Banknoten 2,335,000 3) Wechsel⸗Beständt.... ..... 866.0.. . 4) Lombard⸗Bestände... 8,946,000 5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen

und Aetkb. . .. ... .. ..... p*½

1u1

2 7 7 4 2 9295 24792722 690 99292—220

6) Banknoten im Umlauf.... 938,029,000 7) Depositen⸗Kapitalien .. . . . 1 161“* 8) Guthaben der Staats⸗Kassen, Institute und Privat⸗Personen, mit Einschluß des

im. Giro⸗Verlehrs..Gr

3,785,000 erlin, den 30. Juni 1860. 8

85 8

8

Lamprecht. Meyen. Schmidt. Dechend. Woywob. Kühnemann. b

b Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths, von Uechtritz, nach Nieder⸗Heidersdorf, Kreis Lauban.

Der Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath und Direktor der Abtheilung für das Etats⸗ und Kassenwesen im Finanz⸗Ministe⸗ rium, Horn, nach Hamburg.

8 88 2Z11“

Oldenburg, 2. Juli. Nach der „Oldenb. Zig.“ wird der Großherzogliche Hof Mitte dieses Monats auf mehrere Wochen nach St. Petersburg derrkeisien. MNassau. Wiesbaden, 2. Juli. Der König der Nie⸗ derlande ist heute zu einem Besuche des Prinz⸗Regenten von Preußen und des Königs von Württemberg nach Baden⸗ Baden abgereist. Die Königin von Schweden ist bereits in Ems eingetroffen. (M. Z.)

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Sachsen. Dresden, 3. Juli. Ihre Majestäten der König Meser und die Königin Marie von Baiern, Aller⸗ höchstwelche heut Nachmittag, von Bayreuth kommend, hier einge⸗ troffen sind, wurden bei der Ankunft im Leipziger Bahnhofe von Sr. Majestät dem Könige und Ihren Koöniglichen Hoheiten dem Kronprinzen und dem Prinzen Georg empfangen. Um 3 Uhr be⸗ gaben Allerhöchstdieselben sich nach Pillnitz zur Königlichen Tafel, zu welcher außer dem Staatsminister Freiherrn v. Beust und dem Minister des Königlichen Hauses auch der Königlich preußische Ge⸗ sandte und der Königlich batrische Minister⸗Resident nebst ihren Frauen Gemahlinnen geladen waren. Die Königin von Baiern wied morgen von hier nach Potsdam abreisen. (Dr. .. 1 Beaden. Baden, 2. Juli. Am Sonnabend Vormittag ist Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen hier eingetroffen und hat nach zweitägigem Aufenthalt heute seine Reise zum Blac Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Muttker nach Wildbad