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Alle Post⸗Anstatten des In⸗ und Auslandes nehmen Hestellung an, für gertin die Sepedition des KAbnigl.
Preußischen Staats⸗Anzeigers: (nahe der Leipzigerstr.)
E11“ vom 13. Juli 1860.
avvossa 2ems ——V—V —— —————
Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours. Fisenbahn-Actien. * G1d Stamm-Aetien. 28 Dr. Gld. Wechsel-Course. “ Berlin-Anhalter... TPpfandhbriefe. 1 Ansecben-Düsseldorf.. 3% — do. Aaschen-Mastrichter. — 16 Berlin-Hamburger.. Zerg.-Mürk. Lit. A. — 84 ½ do II. Em. do. do. Lit. B. 73 [Berlin-Potsd.-Magdb 84 ½ Berlin-Anhalter.... do. Litt. C. [Berlin-Hamburger.ü do. Litt. D. Berlin-Potsd.-Magd. Berlin-Stettiner [Berlin-Stettiner... do. II. Serie Bresl.-Sechw.-Freib.. do. III. Serie Brieg-Neise — [Cöln-Crefelder...... Oöln-Crefelder..... 0 [Cöln-Mindener. .. ... Cöln-Mindener.... — II. Em. Magdeb.-Halberst... 200 Sr.. Magdeb.-Wittenb. .. Hünster-Hammer. .. Niederschles. Muärk. Niederschl. Zweigb — [do. (Stamm-) Prior. 5 oberschl. Litt. A. u. C. — do. Litt. B. 3 ½ Oppeln-Tarnowitzer Prinz Wilh. (St.-V.) Rheinisce. do. (Stamm-) Prior. Rhein -Nahe.... .. Rhrt.-Crf.-Kr. Gdb. Stargard-Posen. Thüringer. [(Wilb. (Cosel-Odbg.) do. (Stamm-) Prior. do. do. do.
Berliner Börse
1b. ...— dito vH 300 M. Wien, österr. Währ. 150 Fl. dito 150 Fl Augsburg südd. W. 100 Fl. Frkf. a. M. südd. W. 100 Fl. Leipzig in Ceour. im 14 Thl. uss 100 Petersburg 100 S. R.... Eremen 100 Th. G...
Kur- und Neumärk. do. do. 149 ⅞Ostpreussische .. ... 6 17 8. so. . 78 ⅛ i Pommersche C 111A“ 77 ½ Posensche do. neauea „[Schlesische Vom Staat garantirte Litt. B.. 8 Westpreuss........ G 11““
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III. Em. do.
1 IV. do. deburg-Wittenb. erschles.-Märk.. do. GCohv. ....... do. do. III. Serie do. IV. Serie
Ober-Schles. Lit. A. do. Llt. B do. itt. do do.
Pr. Wilh. (St.-V.) IJ. S. do. II. Serie do. III. Serie
Rheinische.
do. vom Staat gar.
do. III. Serie
Rhein-Nahe v. St. gar.
Rhrt.-Crf.-Kr. Gladb. do. II. Serie do. III. Serie
Stargard-Posen.. 0. II. Emisszion do. III. do.
‚Thüringer do. III. Serie do. IV. Serie
Wilh. (Cosel-Odbg.)
do. III. Emission
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he. Königliche Hobeit der Prinz⸗Negent haben, im Mamen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst
Dem seitherigen Landrathe des Kreises Ruppin, im Regierungs⸗
Bezirk Potsdam, von Schenckendorff, den Charakter als Ge⸗ eimer Regierungs⸗Rath; und
8 Dem Kommerzien⸗Rath Daniel von der Heydt zu Elber⸗
feld den Charakter als Geheimer Kommerzien⸗Rath zu verleiher
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Schulgemeinde umzulegen, weil emjenigen, welcher den Gelbl etrag für die Dienste zu fordern hat, die Schulgemeinde verhaftet, 898 die I S unter die Mitglieder eine innere Angelegenheit ist, welche den Dritten nichts angeht.
„Die Ansicht der Königlichen Regierung, daß, wenn einzelne Mitglieder einer Schulgemeinde die auf sie vertheilten Dienste nicht geleistet haben, die dafür gezahlten Geldbetraͤge auf saͤmmt⸗ liche dienstpflichtige Mitglieder von der Verwaltungsbehörde um⸗ zulegen seien, und es den hierdurch Benachtheiligten überlassen . “ werden müsse, im Wege Rechtens Regreß an die eigentlich Ver⸗
1“ V 1353 zu 2 be S. 55 dakger “ keine ZAustiz⸗Minist egründung. Die richtige Vertheilung ist vielmehr recht eigent⸗ ZIZustiz I“ lich Sache der Verwaltung; den babei bermeinllich Ueberbürdeten Allgemeine Verfügung vom 30. Juni 1860, — bleibt überlassen, den Rechtsweg gegen die übrigen Verpflichteten betreffend die Anfertigung der schriftlichen
zu betreten. Ich veranlasse die Königliche Regierung daher hierdurch, die Probearbeit bei der zweiten juristischen 1 1. 4
V 4 ¹ — 1 Geldbeträͤge für die Spanndienste nur von denjenigen, welche nach
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Rentenbriefe. Fonds-Course.
Freiwillige Anleibe.. Staats-Anleihe von 1859... Staats-Anleihen v. 1850, 1852, 1854, 1855, 1857, 1859 dito von 1856.. dito von 1853..
Staats-Schuldsecheine Prämien-Anl. v. 1855 à 100 Th Kur- u. Neum. Schuldversehr. Oder-Deichbau-Obligationen Gold-Kronen. ger ena Stadt-Obligationen. 8 Andere Goldmünzen Sechuldverschr. d. Berl. Kaufm. “*“ Aachen Düsseldorf..
22 do. II. Emission do. III. Emission Aachen-Mastrichterö. do II. Emission Bergisch-Mürkische. do. II. Serie
do. III. S. v. St. 3 ½ gar. do. Düsseld.-Elbf. Pr. do. do. II. Serie do. (Dortm.-Soest) Berg.-Mrk. do. II. Ser.
8 Miehtamtliche Notirungen. Z2t Br. Gld.
Kur - und Neumürk. Pommersche ....... Posenschhe Preussische
8”ehe und Westph.
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Pr. Bk. Anth. Scheine Friedrichsd'or .
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sdder Repartition dieselben zu leisten hatten und nicht geleistet 1 “ & einzugichen be beseee⸗ die LSehas⸗ &r f die nebst Es find in einzelnen Fällen Zweifel darüber entstanden, wie nlage zurückfolgende Vorstellung vom 8. Januar d. F in meinem zu sei, 818” einem Zhühben der zweiten juristischen Auftrag zu bescheiden und Abschrift des Bescheides hinnen vier Prüfung die nach dem Regulativ vom 10. Dezember 1849 II. B. Wochen einzureichen. ee “ anzufertigende gg. edsesenne be en g 8 9* Berlin, den 15. März 1860.
Zur Beseitigung dieser Zweifel und zur Herstellung eines Der Mini ichen, Unterrichts⸗ gleichcghigen Nedfahtens bestimmt der Juftts⸗Minister hierdurch, 5— 8 bacss sictts. he daß in einem solchen Falle dem betreffenden Auskultator zwar ein 6 8 weites Probe⸗Referat ohne Weiteres zugetheilt werden darf, daß sedoch, wenn auch dieser zweite Versuch mißlingen sollte, dem Kandidaten eine dritte Probearbeit nicht zuzutheilen, vielmehr zur weiteren Bestimmung an den Justiz⸗Minister zu berichten ist. Berlin, den 30. Junt 1860. ““
Der Justiz⸗Minister Verfügung vom 5. Mai 1860 — die Heranziehung der Mitglieder beider Häuser des Landtages zu den Functionen bei den Geschwornengerichten
—qvguööön 2 2₰ ——
ingehalte von 0,98 und darüber 29 Thlr.; Zehalte unter 0,9. . 29 Thlr. e“
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Lehnert
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Oester. Prm.-Anleihe. do. n. 100 Fl. Loose do. 5p Ct. Loose .. ...
Russ. Stiegl. 5. Anl.. do. Ao. 6. Anl. do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleibe do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl. Poln. Pfandbr. in S.-R. do. Part. 500 Fl. ..
Dessauer Prämien-Anl.
[Hamb. St.-Präm.-Anl.
Kurhess. Pr. Obl. 40 Th.
IN. Bad. do. 35 Fl...
Schwed. Präm. Pfndbr.
Inländ. Fonds.
Kass.-Vereins-Bk.-Act. 4 119 ½ Danziger Privatbank 4 — Königsberg. Privatbank 4 — do. 4 — Posener do. — [Berl. Hand.-Gesellsch. 81 ¾ ise. Commandit-Anth.4 84 ½ Schles. Bank-Verein.. 79 ½ ommersch. Rittersch. B.3 69 ¾
Ausl. Eisenb. Stamm-Actien.
Amsterdam-Rotterdam Loebau-Littanan. 4
Ludwi Bexbach 4 128 ½
edr. Wilh.) 4 Oester franz. Staatsbahn 5
Ausl. Fonds.
Braunschweiger Bank. Bremer Bank . Coburger Creditbank. Darmstädter Bank. ... Dessauer Credit Genfer Creditbank. . .. Geraer Bank 8 Gothaer Privatb. Hannoversche Bank... Leipziger Creditbank.. Luxemburger Bank... Meininger Creditb.... Norddeutsche Bank... Oesterreich. Credit... Thüringer Bank. Weimar. Bank. Oesterreich. Metall....
do. National-Anleihe
Berlin-Anhalter 117 à 116 ¼ gem. Csln-Mindener 134 ½ 2 135 gem. Oberschl. Litt. A. u. C. 129 ¾ a 128 ¼ gem. — Uecklenburger 47 ¾ à ½¼ gem. Nordbahn (Fr. Wilh.) 48 ¾ ½ gem. Oesterr. Franz. Staatsbahn 134 ¾ à ½ 2*8 2 255 gem. Darmstädt. Bank 68 ¾ a ¼ gem. Oesterr. Credi 2 74 gem. Oesterr. National-Anlcihe 62 ⅞ a
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2. b
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und h Mediziual⸗Angelegenheiten.
Es sind seitens des Ministers des Innern mehrfach, zuletzt unter dem 26. November 1855, Anordnungen getruffen worden, den Mitgliedern beider Häuser des Landtages rücksichtlich ihrer
Actien. Industrie-Actien.
Nordb. (Friedr. Wilh. oerder Hüttenwerk. 5 Belg. b-ne;7 J. de 5 do. Samb. et M. 8 5 Oezter. franz. Staatsbahn 5 5
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*
erfügung vom 15. März 1860 — die Beschaffun EIII1I111.“ der Spanndienste bei Schulbauten betreffend. Verordnung vom 30. Juli 1853 (Staats⸗Anzeiger Nr. 280 S. 1919).
29
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Heranziehung zu den Functionen bei den Geschwornengerichten jede thunliche Erleichterung angedeihen zu lassen. Es ist dem König⸗ lichen Regierungs⸗Präsidium in dieser Beziehung empfohlen, die⸗ jenigen in der Urliste der Geschwornen eingetragenen Personen, welche Mitglieder eines der beiden Häuser des Landtages sind und an den Sitzungen der letzten Periode Theil genammen haben, wenn
Rheinische 84 ⅞ a 84 ½
EE111 Auf den Bericht vom 27. v. M. erwiedere ich der Königlichen
Regierung, daß ich nach Lage der Sache die Vertheilung der Geld⸗ beträge für die von einzelnen Verpflichteten bei dem Schulhausbau
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67 der Verardnung nam Iten
Berlim, 13. Juli. Die Börse war fest, aber im Ganzen still; später; Prioritäten waren in stillem Verkehr; Preussische Fonds waren
Eisenbahnen Anfangs etwas lebbafter gehandelt, ermatteten glei
chfalls
angenehm bei nicht beträchtlichen Umsätzen.
18 8
Redaction und Rendantur: Schwieger
Berlin, Druc und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗
(Nudolph Decker.)
in B. nicht geleisteten Spanndienste auf saͤmmtliche gespannhaltende
Mitglieder der Schulgemeinde nicht billigen kann. Die Leistung der Spanndienste ist Pflicht der bespannten Mit⸗ 9 der Schulgemeinde. undi . Zerwaltungsbehörde auf die einzelnen Mitglieder vertheilt. Weigern sich einzelne Mitglieder der Leistung, beträge für die durch Dritte ausgeführten Dienste nach §. getrieben werden. Nur wenn die Execution gegen die Mitglieder, welche der Aufforderung zur Leistung nicht nachgekommen sind, fruchtlos ausfaͤllt , ist der
Betrag auf sämmtliche Mitglieder der
Die Spanndienste werden von der
so müssen von diesen die Geld⸗ §. 1 Nr. 14 der Verordnung vom 30. Juli 1853 (Ges.⸗Samml. S. 909) bei⸗
Januar 1849 und Art. 58 des Zusatz Gesetzes vom aufzustellende zutheilende
während der Dauer der Session des Lanstages einberufen wurde (stenographesche Berichts des Bbgrardneten⸗ Hauses S. 707), läßt es véthig erscheinen, die obige Amardanmg hierdurch in Erinnerung zu bringen rungs⸗Präfidium
eines der beiden Henfer des Landtages sind,
irgend möglich nicht in die nach und dem Gericht am Sitze des Schmungerichts mit⸗ Dienstliste der 48 Geschmwornen aufnehmen zu lassen.
eingetretene Fall. daß ein Abgrerdmeter
Der vor Kurzem * es als Geschwerner
und dem Königlichen Regie⸗ Personen, welche Mitgiteder namentlich auch nicht
1 881116“] 6
empfehlen, die
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