1860 / 207 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

„Sec. Lt. vom 2. Aufg. des 3. Bats. 2. Oberschlesischen Regts. e 229 als Pr. Lt. mit seiner bisherigen Uniform, wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. Gr. v. Salm⸗Hoogstraeten, Pr. Lt. von der Kavall. 1. Aufg. des 1. Bats. 1. Westfäl. Regts. (Nr. 13), mit seiner bisherigen Uniform, wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. Collig, Hauptm. a. D., zuletzt Comp. Führer im 2. Bat. 17. Regts., jetzigen 4. Westf. Regts. (Nr. 17), zum Führer des 2. Aufg. dieses Bats. ernannt. Rheinen, Hauptmann a. D., zuletzt Comp. Führer im Landw. Bat. Essen (Nr. 36), zum Führer des 2. Aufg. des Landw. Bats. Neuß (Nr. 39) ernannt und ihm ge⸗ stattet, in diesem Verhältniß die ihm bei seiner Verabschiedung bewilligte Uniform des erstgedachten Bats. beizubehalten. Loerbrocks, Pr. Lt. von der Kavall. 2. Aufg. des 1. Bats. 4. Westfäl. Regts. (Nr. 17), mit seiner bisherigen Uniform, wie solche bis zum Erlaß der Kabinets⸗Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, Davids, Pr. Lt. vom 2. Aufgebot des 2. Bats. 4. Westfälischen Regts. (Nr. 17), der Abschied bewilligt. Stelzmann, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 2. Rhein. Regts. (Nr. 28), Schaeffer, Sec. Lt. vom 2. Aufg. dess. Bats., der Abschied bewilligt. Mallmann, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 3. Bats. 3. Rhein.

Regts. (Nr. 29), der Abschied bewilligt. Militair⸗Beamte. Durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre.

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8 Den 11. August. Lorkowski, Militair⸗Intendantur⸗Rath. nachgesuchte Abschied mit Pension ertheilt. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Den 22. August. KFKFretschmer, Sergeant a. D. des Ostpreuß. Pion. Bats. zum Fortifications⸗Secretair 2. Klasse in Pillau ernannt.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 1. September. In dem Befinden Sr. Majestät des Königs ist im Laufe der letzten 14 Tage nichts Bemerkenswerthes vorgefallen und keine Aenderung einge⸗ reten. Das tägliche Leben Sr. Majestät ist genau geregelt und verbringt der hohe Kranke demnach viel Zeit in freier Luft, des Vormittags im Stuhl im Garten, des Nachmittags im Wagen, meist im Wildpark.

Se. Koönigliche Hoheit der Prinz⸗Regent sind heute Morgen um 8 ½ Uhr von Cöln eingetroffen und haben im Laufe des Vormittags den Vortrag des Wirklichen Geheimen Raths Illaire ntgegengenommen.

Aachen, 30. August. Regent ist heut Nachmittag, Gefolge von Ostende hier wo sich außer den Civil⸗ und

Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗ etwas vor 3 Uhr, mit hohem eingetroffen. Auf dem Bahnhofe, Militairbehörden zahlreiche Personen eingefunden hatten, welche dem hochverehrten Fürsten ihre Huldi⸗ gung darzubringen wünschten, wurden Höchstdieselben von dem Regierungs⸗Präsidenten Herrn Kühlwetter, der selbst erst gestern von seiner Badereise nach Ostende zurückgekehrt war, empfangen, welcher Sr. Königlichen Hoheit mehrere der Anwesenden vorstellte, unter ihnen auch den in seiner Husaren⸗Uniform erschienenen ältesten Sohn des dem Lande zu früh entrissenen Herrn Grafen von Fürstenberg Stammheim. Den vielen Anwesenden, welche Se. König⸗ liche Hoheit mit begeisterten Hochs begrüßten, mußte es einen sehr freudi⸗ gen Eindruck machen, den hohen Herrn sichtlich gekräftigt und mit dem vollen Ausdruck der freundlichsten Stimmung wiederzusehen. Höchst⸗ derselbe verweilte hier nur kurze Zeit und begab sich alsbald nach der Brander Haide, um dort das Königliche 28. Infanterie⸗Regi⸗ ment zu inspiziren, hat sich jedoch nicht schon um 5 Uhr nach Cöln begeben, da Se. Königliche Hoheit eine Einladung unseres Bürger⸗ meisters, Grafen v. Nellessen, zu einem Diner auf dessen reizendem Landgut Schönthal huldreichst anzunehmen geruht haben. Se. Königliche Hoheit reisen daher erst um 7 Uhr wieder ab und unser Aller beste Segenswünsche geben Ihm das Geleit. (A. Z.)

8 Cöln, 31. August. Die Ankunft Sr. Königlichen Hoheit des Prinz⸗Regenten erfolgte gestern Abends mit dem hierselbst von Aachen eintreffenden Zuge der Rheinischen Bahn. Se. König liche Hoheit wurde in der Central⸗Personen⸗Station von der ver⸗ sammelten Generalität und dem Herrn Regierungs⸗Präsidenten empfangen. Von dort begab sich der erlauchte Herr unverweilt

nach dem zum Absteigequartier gewählten Regierungsgebäude und heute Vormittags 9 ½ Uhr zu Wagen nach der Mülheimer Haide, auf welcher die Truppen der Garnison in Parade aufgestellt waren.

Eine zahlreiche Zuschauermenge harrte dem allverehrten Regenten entgegen und begrüßte Höchstdenselben bei seiner Ankunft mit drei⸗ maligem begeistertem Hurruh⸗Ruf. Mit allgemeiner Freude wurde das gesunde und heitere Aussehen des hohen Herrn wahrgenom⸗ men, welcher sofort zu Pferde stieg und, gefolgt von einem zahl⸗ reichen und glänzenden Stabe, an der Frontlinie hinabritt und dann die Truppen in Compagnie⸗, resp. Escadron⸗Front vorbei⸗ marschiren ließ. Nach erfolgtem Vorbeimarsch ließ Se. Königliche Heoheit zuerst das 8. Kürassier⸗Regiment und spater die Infanterie in Verbindung mit der Artillerie taktische Bewegungen ausführen.

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Als dieses militairische Schauspiel beendet war, kehrte der Prinz⸗ Regent nach der Stadt zurück, bei welcher Gelegenheit Zöchft. derselbe den Zoologischen Garten zu besuchen und dessen Anlagen in Augenschein zu nehmen geruhte. Zu Ehren Sr. Königlichen Hoheit wird im Regierungsgebände großes Diner stattfinden. Die Abreise des geliebten Fürsten nach Berlin ist, wie wir hören, auf heute Abends 7 Uhr 15 Minuten anberaumt. (K. Z.)

Posen, 31. August. Der Minister des Innern, Graf Schwerin, ist gestern mit dem Abendzuge von Berlin hier einge⸗ troffen und hat in Mylius Hotel Wohnung genommen. Er wird wie wir hören, schon heute mit dem Nachmittagszuge, nach einge⸗ nommenem Diner beim Ober⸗Präsidenten, unsere Stadt wieder ver⸗ Uasset (P. E.)

Stettin, 31. August. Der Post⸗Dampfer „Geiser“ kam hehtes Mittag mit 11 Passagieren von Kopenhagen hier an. O. Z)

Magdeburg, 31. August. Heute Vormittag passirte der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin auf der Reise von Leipzig hier durch. (M. C.)

Bonn, den 29. August. Die Ober⸗Bürgermeister der größe⸗ ren Städte der Rheinprovinz waren heute Vormittag von 10 bis 3 Uhr auf hiesigem Rathhause zu einer Konferenz versammelt. Die Staͤdte Trier, Coblenz, Bonn, Aachen, Cöln, Düsseldorf. Crefeld, Elberfeld, Barmen waren vertreten. Gegenstand der Berathung war die Frage, ob das Bedürfnit legislativer Modificationen der Städte⸗Ordnung vom 15. Mai 1856 vorhanden sei, um alsdann der nächsten Session des Landtages die betreffenden Vorlagen machen zu können. (Ess. Z.)

Sachsen. Weimar, 30. August. Heute Morgen sind die

das hiesige Bundes⸗Kontingent bildenden drei Infanterie⸗Bataillone, von denen zwei hier und eins in Eisenach garnisoniren, zur Theil⸗ nahme an den Uebungen des preußischen Militairs bei Nordhausen ausmarschirt. (L. Z.) Gera, 29. Auguüst. Das Ministerium bringt zur öffentlichen Kenntniß, daß die Fürstlich schwarzburg⸗sondershausensche Staats⸗ Regierung dem Vertrage der thüringischen Staaten am 21. Januar 1856 wegen gegenseitiger Zulassung des Papiergeldes dieser Staaten beigetreten sei. (Dr. J.)

Hessen. Darmstadt, 31. August.

.““ Der Großherzog hat sich vorgestern nach Aschaffenburg begeben, um daselbst gestern den 47sten Geburtstag seiner Gemahlin, der Großherzogin, zu feiern, welche noch mit ihrem Vater, dem Könige Ludwig dort weilt. Von da begiebt sich der Großherzog zu einem 14tägigen Besuche an den Wiener Hof. (Fr. J.)

ZWZWürttemberg. Ulm, 29. August. Heute Vormittag ist die Zte Compagnie des K. K. Erzherzog Wilhelm 6ten Reserbe⸗ Artillerie-Regiments nach Mainz abgegangen und kommt hierfür im Laufe des morgigen Tages die Zte Compagnie des K. K. öster⸗ reichischen 1ten Artillerie⸗Regiments Feldmarschall⸗Lieutenant Ritter von Fitz von Mainz hier an. (U. Schnellp.)

Oesterreich. Wien, 31. August. Die „Ostdeutsche Post⸗ veröffentlicht folgenden Antrag der Majorität im großen Ausschuß des Reichsraths (Berichterstatter Graf Szeecsen und Graf Clam⸗ Martinitz):

Indem das Comité die verschiedenen Staatsvoranschläge einer ersten und eingehenden Prüfung unterzogen und hierdurch Gelegenheit gefunden hat, im Sinne seines grundsätzlichen Beschlusses auch jene höheren Mo⸗ mente ins Auge zu fassen, durch welche eine gedeihliche Zukunft der Monarchie bedingt ist, kann es nicht umhin, am Schlusse und als Ergeb⸗ niß seiner Prüfungen dem hohen Reichsrathe gegenüber die tiefgefühlte und reichlich erwogene Ueberzeugung auszusprechen, daß diese ge⸗ deihliche Zukunft durch das jetzt bestehende System der inneren Organisation der Monarchie weder gesichert noch gefördert er⸗ scheint. Dieses System, dessen erste Grundzüge durch die Rück⸗ wirkung trauriger Erschütterungen hervorgerufen sind, kann nach der Ueber⸗ zeugung des Comité demnach nicht die dauernde Grundlage der Institu⸗ tionen eines Staats bilden, welcher, auf großen politischen Nothwendig⸗ keiten fußend, durch die gemeinsame Richtung der Geschichte seiner einzel⸗ nen Länder entwickelt, durch die Herrscherrechte der allerhöchsten Dynastie geeinigt und auf Grundlage derselben untrennbar und untheilbar verbun⸗ den; endlich durch eine Reihe der wichtigsten europeischen Transactionen und Verträge, ebenso wie durch eine und dieselbe ehrenvolle und ruhm⸗ reiche Einwirkung auf die Geschichte des Welttheils staatsrechtlich und thatsächlich als eins der wichtigsten Glieder der europäischen Staatenfa⸗ milie erscheint. Die bleibenden Grundlagen der innern Organisation eines solchen Staatskörpers können nicht in den Einwirkungen vorübergehender Ereignisse, sondern nur in der Auffassung, Festhaltung und Entwickelung seines inhärenten politischen Charakters gesucht und gefunden werden. Ven dieser Ueberzeugung geleitet, kann das Comité die Kräftigung und Si⸗ cherung des Verbandes der Länder der österreichischen Monarchie und ihrer wohlverstandenen politischen Einheit nicht in der Ignorirung der historisch⸗politischen Indibidualität ihrer einzelnen Bestandtheile, nicht in einer rein äußerlichen Gleichförmigkeit oder in Beseitigung aller histori⸗ schen Anknüpfungspunkte finden; je lebhafter und tiefgewurzelter die An⸗ hänglichkeit der Völker der österreichischen Monarchie an ihre geschicht⸗ lichen und nationalen Erinnerungen und Institutionen ist, je inniger üe diese Anhänglichkeit mit den edelsten Eigenschaften des Volkscharakters und mit den erhebendsten geschichtlichen Erinnerungen des Gesammtreichs

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Feststellung, Verbandes.

im Interesse des Gesammtverbandes gebotenen

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ebenso wie seiner einzelnen Länder verknüpft, desto fester und inniger wird das Band werden, welches sie alle umschlingt, wenn eine weise und muth⸗ volle Politik die Anforderungen der Kraft und Einheit des Reichs mit den berechtigten Strebungen seiner einzelnen Theile in Einklang zu bringen, diese als lebenskraftige Stütze des Ganzen, das Gesammtreich als schützende Garantie des Bestandes seiner einzelnen Theile aufzufassen und zu ent⸗ wickeln versteht.

Das Comité verkennt keinesweges die Schwierigkeiten einer ähnlichen Aufgabe, aber seine tiefgewurzelte Ueberzeugung von dem Weltberuf der österreichischen Monarchie läßt ihm um so weniger einen Zweifel an der Möglichkeit einer entsprechenden Lösung, je mehr die fortschreitende ge⸗ schichtliche Entwickelung Gelegenheit bietet, die Anforderungen der Gegen⸗ wart, die somit ein wichtiges Ergebniß der Geschichte sind, mit den noch lebenskräftigen Ueberlieferungen der Vergangenheit zu verbinden und beiden gleichmäßig gerecht zu werden. Eben so wenig konnte es dem Co⸗ mité entgehen, wie dies schon bei Pruͤfung der Lheilvoranschläge aus⸗ gesprochen wurde, daß innerhalb des bestehenden Systems sich keine erheblichen Ersparungen erzielen lassen, daß diese nur dadurch erreicht werden können, wenn die verschiedenen Länder selbst an der Verwaltung ihrer Angelegenheiten theilnehmen. Weit mehr aber noch als blos finan⸗ zielle Gruͤnde für eine aͤhnliche Theilnahme die unverkennbare Wahrheit, daß, nur wenn diese Theilnahme im Wege zweckmäßiger Institutionen ins Leben gerufen und geregelt wird, jener Erschlaffung des öffentlichen Gei⸗ stes begegnet werden kann, welche die moralische Kraft der Staaten lähmt und vernichtet. Der erschlaffte öffentliche Geist ist aber am meisten den Einflüssen krankhaft erregter Leidenscharten zugänglich, die an der gesun⸗ den Thätigkeit eines wohlgeordneten öffentlichen Lebens weit eher ab⸗ prallen. Soll jedoch eine ähnliche Betheiligung der Länder an den öffentlichen Angelegenheiten ins Leben treten, so kann dies nur mit An⸗ knüpfung an fruher bestandene historische Institutionen geschehen, da es immerhin schwierig bleibt, lebenskrflige Formen der Selbst⸗ verwaltung aufzustellen und sie mit einem entsprechenden Geist zu beleben, wo keine ähnlichen Anknüpfungspunkte vorhanden sind; jedes⸗ mal aber dürfte es unmöglich sein, ein wahres öffentliches Leben, eine ernstgemeinte Selbstverwaltung mit Ignorirung derselben dort zu begrün⸗ den, wo sie in den Gefühlen und Ueberzeugungen noch ungeschwächt fort⸗ leben. Das Comité glaubt die Grundlagen dieser Lösungen auch schon in jenem allerhöchsten Handschreiben angedeutet zu finden, welches durch Hinweisung auf die Selbstverwaltung der Gemeinden, auf die Wieder⸗ belebung der Munizipal⸗Institutionen in Ungarn und die Einfuhrung ähnlicher Institutionen in den andern Ländern der Monarchie, auf die Einberufung des Landtags die Begründung eines neuen Zustandes in Aussicht stellt, der durch das allerhöchste Handschreiben vom 17. lI. M. eine neue, ausgedehntere Grundlage gewonnen⸗ hat. 1

Je mehr aber das Comité von der Nothwendigkeit durchdrungen ist, daß diese in Aussicht gestellten, Zustände wirklich lebenskräftig, daß die Andeutungen des Kaiserlichen Willens von den Organen der Staats⸗ gewalt dem Geiste getreu aufgefaßt und ausgeführt werden, in welchem sie ausgesprochen wurden, dat namentlich der Gefahr begegnet werde, durch Hinausschiebung dringender Lösungen oder durch Scheinverände⸗ rungen die allgemeine Stimmung zu verwirren, desto mehr ist das Comité davon durchdringen, daß es in dem Berufe des verstärtten Reichsraths liegt, durch bestimmte Andeutung der allgemeinen Richtungen, durch ruck⸗ haltslose und offene Darlegung seiner Ueberzeugungen einen entscheidenden Beitrag zur Lösung jener Fragen zu liefern, deren hohe Bedeutung Se. Majestäͤt der Kaiser in landesväterlicher Sorgfalt auszusprechen geruht hat. Demgemäß findet sich das Comité veranlaßt, als Endergebniß der Prüfung des Staatsvoranschlags und einer darauf gestützten Erwägung des mo⸗ ralischen und materiellen Zustandes der Monarchie seine Ueberzeugung in Folgendem auszusprechen: die Kräf!igung und gedeihliche Entwichelung der Monarchien erheischt die Anerkennnng der h storisch⸗politischen Indi⸗ viduglität der einzelnen Länder, innerhalb welcher die naturgemäße Ent⸗ wickelung und Förderung der verschiedenen Stamm⸗Nationalitaͤten zur Geltung zu bringen ist, und die Verknuͤpfung dieser Anerkennung mit den Anforderungen und den Bedingnissen des gesammtstaatlichen Ver⸗ bandes, demnach bei. prinzipieller Eleichstellung aller Länder der Monarchie sowohl die Anerkennung und Begründung ihrer Autonomie in der Administration und inneren Legislatien, als auch die definitive Sicherung und Vertretung ibres gemeinsamen staatsrechtlichen Die staatsrechtliche Regelung kann aber ihre Ergänzung nur und Vegründung lebenskräftiger munizipaler er ernstgemeinten Selbstverwaltung auf dem

und alle diese Maßregeln werden ihr Ziel sie durch die möglichste Anknüpfung an die früher bestandenen Institutionen und Rechtszustände und deren Aus⸗ gleichung und Verbindung mit den Anforderungen aller zur Geltung gelangten politischen und gesell chaftlichen Faktoren den Ueberzeugungen und Rechtsanschauungen der einzelnen Länder gerecht werden, und die

durch die Wiederbelebung Institutionen im Sinne ein administrativen Felde finden, nur dann erreichen, wenn

Nothwendigkeiten ihre unbestreitbare Be⸗ Anerkennung sich keines der Länder der Das Comité ist von der Ueberzeugung durch⸗ bestimmt formulirten Andeutung Grenzen seiner Attribu⸗ Die Erwartungen,

jenen großen politischen gründung finden, deren Monarchie entziehen kann. drungen, daß der Neichsrath in der dieser allgemeinen Richtung sich innerhalb der tionen bewege, diese aber auch dadurch erreicht habe. Die Err welche sich an seine Einberufung knüpfen, die hobe Wichtigkeit, welche das Kaiserliche Wort seiner Tbätigkeit zuschreibt vor allem aber die aus der Prüfung des Staatsvoranschlags hervorgehende Urberzeugung, daß die blos ziffermäßige Revision desselben innerhalb des bestehenden Eystems diese Thätigkeit zu einer rein illusorischen gemacht haben würde, müssen den hohen Reichsrath bestimmen, seinen Ansichten und Ueberzeu⸗

gungen über die Lage und Bedürfnisse der Monarchie einen entschiedenen

Ausdruck zu geben. gedeuteten Nichtung eingehender

die Art der Verxwwllichung dieser an⸗ zu entwickeln, wurde aber den bohen auf dem sich die politischen. Rathschläger

Der Bersuch, Reichsrath auf ein Feld führen

Modificationen eben in

und die Functionen der eigentlichen Regierungsgewalt berühren und durchkreuzen; der hohe Reichsrath muß sich um so mehr von diesem Felde fern halten, da die Aufgabe dieser allgemeinen staatsrechtlichen Vermitte⸗ lung und Regelung und die Beantragung der hierzu zweckmäßigen spe⸗ ziellen Mittel und Maßregeln nicht ihm zukommen kann. Das Comité glaubt, daß der hohe Reichsrath eine genügende Begründung dieser Be⸗ schränkung seiner Aufgabe und Antraͤge in den Lehren der Geschichte finden duͤrfte, die deutlich bezeugen, daß der immerhin ernste Uebergang zu mannichfach umzugestaltenden staatlichen Institutionen stets ein 58 fahrvoller wird, wenn die Faktoren, welche durch die bestehenden Ge⸗ walten zur Mitwirkung berufen worden find, sich nicht vertrauensvoll jener Autorität unterordnen und anschließen, welche in den schwankenden 8 den festen, unerschütterlichen Kern des staatlichen Bestandes Die Minorität hat dem gegenuͤber ein Minoritätsgutachten 8 abgegeben. Nachdem dasselbe zuvörderst die Gründe auseinander⸗ . gesetzt, warum seine Unterzeichner dem Majoritäts⸗Schlußantrage zum Ferüchse des Budgetcomité’s nicht beitreten konnten, fährt es fort: C liegt uns noch ob, uns nicht blos auf Ablehnung des erwähnten g. Schlußantrages zu beschränken, sondern auch unsere Beiträge zu den Er⸗ wägungen zu liefern, welchen Sr. Majestät Regierung ebensowenig wie der verstärkte Neichsrath sich bei der Budgetberathung und bei der daraus 22. gewonnenen Anschauung über die Staatslage wird entziehen können. Wir 68 beziehen uns auf den Bericht der Budgetkommission, welcher darstellt, daß 9 unsere sinanzielle Lage durch Fina zoperationen oder durch Ersparungs⸗ versuche nicht nachhaltig und gründlich gebessert und die endliche Ordnung 89 der Verhältnisse der Nationalbank nicht beschleunigt werden kann, wenn nicht das bisher befolgte System geändert wird. Das hohe Finanzministe⸗ rium weist daher mit Recht in seinem Berichte vom 31. Juli 1860 „auf 8 die Nothwendigkeit glücklicher politischer innerer Institutionen“ als Bedin⸗ gung der Wiedergewinnung des allgemeinen Vertrauens hin. Diese In⸗ stitutionen können nur dann glückliche genannt werden, wenn durch die⸗ selben aus dem zu viel belasteten Kreise der Staatrverwaltung Alles aus geschieden wird, was den Händen derjenigen anvertraut werden konn, denen am meisten und nächsten an dessen geordneter Durchführung liegt nämlich den Gemeinden und Ländern; wenn der freien Selbstbestimmung des Einzelnen die Wucht beamtlicher Einflußnahme und Controle erleich⸗ tert oder abgenommen; wenn der freien Meinungsäußerung, durch welche allein die Regierung viele kostspielige Controlen ersparen und über Ge brechen der Verwaliung, über Bedürfnisse und Wünsche der Bevölfkerung a sichersten und schnellsten aufgeklärt werden kann, der gesetzliche Boden ge⸗ sichert; wenn die Theilnahme der Bevölkerung an den Angelegenheiten & 8 Gemeinde, des Landes und des Reiches geweckt und zu legaler Bethöätigung gebracht wird; wenn endlich die Stimme der Unterthanen im Rathe der Regierung Gehör und Berücksichtigung findet, sowohl bei der Anregung zu Gesetzen, als bei der Berathung und Schlußfassung über dieselben, bei der Feststellung des Staatsvoranschlages, so wie bei Belastungen de Staakskredits und der Steuererträge. Mit Freude und innigem, ehr furchtsvollem Danke begrüßen wir daher die Institution des berstärkten Reichsrathes und die Kaiserliche allergnädigste Entschließung vom 19. Juli 1860, welche dieser Körperschaft erweiterte Rechte verlieh als den Bre⸗ ginn der Verwirklichung jener glücklichen politischen Institutionen. Es sei uns jedoch zu bemerken gestattet, daß vielleicht die Zusammensetzung und die Attribute des Reichsrathes einiger Aenderungen bedürftig erschei-⸗ nen mögen, wenn diesem die Gesammtheit der Länder vertretenden Körpver jenes Gewicht verliehen werden soll, durch welches er eine Stütze der Centralgewalt und der Gesammt⸗Reichsinteressen werden kann. Wir er⸗ lauben uns hierbei in Erwägung zu bringen, daß eine für alle Fälle aus⸗ reichende Linie zwischen dem, was den Länder⸗Autonomieen zusteht und was die Interessen der Reichseinheit berübrt, nicht im voraus gezogen .ee kann, und daß folglich sowohl der Grundsatz: „in zweifelhaften Fällen babe die Reichsgewalt zu entscheiden“, sodann aber auch die Norhwendig⸗ keit im Auge zu behalten ist, daß die Krone wesentlich in solchen durch Gesetze nicht vorbedachten Fällen von dem Gewichte des Reüchs⸗ rathes unterstützt werden müsse. Wir maßen uns nicht an, im nähere Andeutungen eingehen zu wollen, so laubs dn 2 stehende Bemerkungen nicht unterdrücken zu dürfen, weil sir bei der Berathung des Budgets und bei der Finanzlage des Staates sich uns nothwendig aufdrängten, und wir uns als Mäthe der. Krone verpflichtet balten, unsere Ueberzeugung rückhaltsles ame zmeggaahkem „Indem wir glauben, daß der hohe Reichsratb in der den Sr. Maestüt awa den verstärkten Reichsrath huldvollst gerichteten Ansprache düir dolr Wenmfhe tigung, so wie in den Erwartungen, welche auf srime Töhoönmgftrut Pegha. werden, den Impuls finde die Bedürfnisse der Bevelkerumg umd ssoime bm der Berathung des Budgets gewonnenen Uederzeugumgem umm sprechen und dadurch Se. Majestät unsercn allerqmädagsten in den Bestrebungen zur gleichmäßigen F 3 des Oesterreichs aufrichtig und treuergeben zu stützen, b8 1 . trag gerechtfertigt, daß der hohe Reichsrath am Soe seiner Bʒdrlübe rathung die ehrfurchtsvolle Bitte zu den & des AMer UHcn hom Tmr. nes lege: daß Se. Majestät aus eigener Machtvolliemmew dict aragmkneigfst geruben wolle, jene Institutionen in dos Leben zu musem, übEi

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möglichster Entwickelung freien Seldstder ländern und bei vollständiger Wahrung der P Legislation, so wie der Exekutivgewalt der Meai⸗ 2 und unabhängiger Kontrole des Sta alerE., Allte IDrates Bevölkerung in der Kommune, im Landtage umnd in Mearherreihe shoer; neigte Vertretung finden.

haben Se. Königliche er. 8⸗ 982 Begleitung der deiden Herren Müͤnister d. Scsd d 6,8

wald nach mehr als dreiwöchent süchem Aucfoe Dttvnde meilatsen.

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