1860 / 254 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Nulsl. 1“ Nachstehender unter dem 10. März 1860 er⸗ lassener Steckbrief: Der Arbeitsmann Rein hard Degen⸗ bhardt, am 12. Mai 1830 zu Rustenfelde bei Heiligenstadt geboren, zu Berlin orts⸗ aaangehörig, katholisch, nicht Soldat, ist durch Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 12. Oktober 1859 wegen Angriffs gegen öreeinen Exekutivbeamten während der Aus⸗ übung einer Amtshandlung zu einer Ge⸗ ffngnißstrafe von 14 Tagen rechtskräftig verurtheilt worden. Derselbe hat in den Monaten August, ESeptember und Anfangs Oktober 1859 bei

dem Schuhmachermeister Mevius, Schön⸗ hauserstraße Nr. 14 hierselbst, gewohnt, ist demnächst aber aus seiner Wohnung, ohne weeitere Angabe wohin, verzogen, und sein gegenwärtiger Aufenthalt ist bis jetzt nicht au ermitteln gewesen.

Alle Civil⸗ und Militairbehörden werden daher dienstergebenst ersucht, auf den ꝛec. Degenhardt zu vigiliren, ihn im Betre⸗ tungsfalle verhaften und an die nächste Ge⸗ richtsbehörde, welche hierdurch vorbehaltlich besonderer Requisition um vorläufige Voll⸗

sttreckung der 1 tägigen Gefängnißstrafe er⸗ sucht wird, abliefern, auch Mittheilung da⸗ voon hierher zu den Untersuchungs⸗Akten ceontra Degenhardt 434/59 gelangen zu lassen. Es wird ungesäumte Erstattung der da⸗ durch verursachten Kosten zugesichert.. Beerlin, den 10. März 1860. bse Königliches Kreisgerich. ““ I. (Kriminal) Abtheilung. wird bierdurch erneuert. 1“ Berlin, den 5. Oktober 1860. I Königliches Kreisgericht. I. (Kriminal⸗) Abtheilung.

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Die unten näher bezeichnete verehelichte Ar⸗ beitsmaann Heise, Wilhelmine Marie Louise, geborene Kühn, ist durch Erkenntniß vom 14. Februar 1857 wegen Diebstahls im vierten Rückfalle zu drei Jahren Zuchthaus rechtskräftig verurtheilt worden. Ihre Verhaf⸗ tung hat nicht ausgeführt werden können, weil sie in ihrer bisherigen Wohnung und, auch sonst hier nicht betroffen worden ist; sie latirt daber oder hat sich heimlich von hier entfernt. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte der verehelichten Heise Kenntniß hat, wird aufge⸗ fordert, dabvon der nächsten Gerichts⸗ oder Poli⸗ zeibehörde Anzeige zu machen.

Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗ Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf die ꝛc. Heise zu vigiliren, sie im Be⸗ tretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihr sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mit telst Transports an die Königliche Stadtvoigtei⸗ Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Bebörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 17. Oktober 1860.

Königliches Stadtgericht,V Abtheilung für Untersuchungs⸗Sachen, Deputation III. für Verbrechen und Vergehen.

8 Signalement.

Die verehelichte Heise ist 29 Jahre alt, in Berlin geboren, evangelischer Religion, 5 Fuß 2 Zoll groß, hat blonde Haare, braungraue Au⸗ gen, blonde Augenbrauen, schmales Kinn, etwas dicke Nase, mittlen Mund, ovbale, ziemlich volle Gesichtsbildung, gelbliche Gesichtsfarbe, defekte Zähne, ist großer schlanker Gestalt, spricht die Sprache und hat keine besonderen Kenn⸗ zeichen.

Gegen den unten näher bezeichneten angeb⸗ lichen Kaufmann J. Groß ist die gerichtliche Haft wegen wiederholten Betruges beschlossen worden. Derselbe hat sich bis zum 8ten v. M. fremd hier aufgehalten, Prenzlauerstraße Nr. 29 gewohnt und ist dann verschwunden. Groß soll im Besitz eines französischen Passes sein.

Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des ꝛc. Groß Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Be⸗ hörde Anzeige zu machen.

Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗ Behörden des In⸗ und Auslandes dienst⸗ ergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadt⸗ voigtei⸗Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstan⸗ denen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechts⸗ willfährigkeit versichert.

Berlin, den 23. Oktober 1860. 1 Königliches Stadtgericht. Abtbeilung für Untersuchungs⸗Sachen. Kommission II. für Voruntersuchungen.

31 Signalement.

Der ꝛc. Groß ist 39 Jahre alt, am 2ästen Dezember 1820 in Jassy geboren, ungefähr 5 Fuß groß, hat schwarzes Haar, vorne eine große Platte, schwachen schwarzen Bart, lange Nase, jüdische Physiognome, ist schmächtiger Gestalt und spricht polnisch, en

Gegen den unten näher bezeichneten Stickerei⸗ zeichner und Commissionair Carl Ludwig Leo⸗ pold Stoppelberg ist die gerichtliche Haft wegen Unterschlagung beschlossen worden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können, weil er in seiner bisberigen Wohnung, August⸗ straße Nr. 48, und auch sonst hier nicht betrof⸗ fen worden ist, latirt daher oder hat sich heim⸗ lich von hier entfernt.

Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des ꝛc. Stoppelberg Kenntniß hat, wird auf⸗ gefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen.

Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗ Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadt⸗ voigtei⸗Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstan⸗ denen baaren Auslagen und den verehrlichen wichfoben des Auslandes eine gleiche Rechts⸗ willfährigkeit versichert. C““

Berlin, den 24. Oktober 1860. J

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungs⸗Sachen. Kommission II. für Voruntersuchungen.

Signalement.

oppelberg ist 45 Jahre alt, am 26. März 1815 in Grabia geboren, evangelischer Neligion, 5 Fuß 3 Zoll groß, hat braune Haare, freie runde Stirn, braune Augen, braune Augenbrauen, dergl. Bart, rundes Kinn, dicke Nase, gewöhnlichen Mund, ovale Gesichtsbildung

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Gegen den unten näher bezeichneten ehema⸗ ligen Telegraphen⸗Inspektor Carl Conrad Rudolf Stein ist die gerichtliche Haft wegen

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Betruges beschlossen worden. hat nicht ausgefuhrt werden können, weil er in Wohnung nicht gemeldet und auch sonst hier nicht betroffen worden ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des ꝛc. Stein Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Ge⸗ richts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen

Gleichzeitig werden alle Civik⸗ und Militair. Behörden des In⸗ und Auslandes diensterge⸗ benst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei⸗ ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die Königliche Stadt⸗ voigtei⸗Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehr⸗ lichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechiswillfährigkeit versichert. 116“

Berlin, den 24. Oktober 1860. I

8. 8 Königliches Stadtgericht.,

Aktheilung für Untersuchungssachen, Kommission II. für Voruntersuchungen.

Signalement.

Der ꝛc. Stein ist 41 Jahre alt, in Berlin geboren, evangelischer Religion, 5 Fuß 4 Zoll groß, hat rothblonde Haare und eine Platte, hohe Stirn, blaue, hervorstehende Augen, blonde Augenbrauen, rothen, vollen Bart, rundes Kinn, mittleren Mund, volle Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, gute Zähne, ist untersetzter Ge⸗ stalt, spricht die deutsche Sprache und bat als besonderes Kennzeichen einen steifen Finger.

EC“ 11“ [20552 Steckbrie f

Der Arbeitsmann Carl Ludwig Ug, am 4. Juli 1807 zu Charlottenburg geboren, ist durch Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 24. August 1860 wegen gewaltsamen Wi⸗ derstandes gegen einen Executivbeamten während der Vornahme einer Amtshandlung zu einer vierzehntägigen Gefängnißstrafe rechtskräftig ver⸗ urtheilt worden. Derselbe hat sich vor Voll⸗ streckung der Strafe aus seiner letzten Wohnung zu Charlottenburg, Schloßstraße Nr. 32, welche er im August d. J. inne hatte, entfernt und ist sein gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt.

Wir ersuchen daher alle Militair⸗ und Civil⸗ Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst auf den ꝛc. Utz zu vigiliren, denselben im Betretungsfalle zu verhaften und an die nächste Gerichtsbehörde, welche hierdurch, vorbehaltlich besonderer Requisition, um vorläufige Vollstreckung der vorgedachten Gefängnißstrafe ersucht wird, abliefern, auch Mittheilung davon sogleich hier⸗ her gelangen zu lassen.

Wir versichern die sofortige Erstattung der dadurch verursachten Auslagen und den verehr⸗ lichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit.

Berlin, den 3. Oktober 1860.

ds Königliches Kreisgericht.

IJ. (Kriminal⸗)

[2042] Steckbrief.

Der wegen Diebstahls zur Untersuchung zu ziehende Musikus Karl Heinrich Gottlieb Anders aus Strießen bei Dresden hat sich der Untersuchung durch die Flucht entzogen. Da der gegenwärtige Aufenthalt des Anders nicht zu ermitteln ist, so werden alle Behörden er⸗ gebenst ersucht, auf denselben dessen Signa⸗ lement unten folgt zu achten, ihn im Be⸗ tretungsfalle anzuhalten und der unterzeichneten Behörde davon schleunigst Mittheilung zu machen.

Sorau, den 18. Oktober 18650. ““

Der Staats⸗AUnwalt. ““ Der Musikus Karl Heinrich Gottlieb

ge

Seine Verhaftung

erledigt.

Anders aus Strießen ist von mittler Größe, hat hbellbraune Haare, flache Stirn. hellbraune Augenbrauen, starke Nase, gewöhnlichen Mund, braunen Bart, rundes Kinn, ovales Gesicht und

unde Gesichtsfarbe. 1

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1bsc Erledigter Steckbrief.

Der binter den ehemaligen Former, nachmals Kaufmann Albert Alexis Hagemann von hier unterm 17. d. M. erlassene Steckbrief ist Berlin, den 23. Oktober 1860. 889

Königliches Stadtgericht. ve;

Abtheilung für Untersuchungssachen.

Kommission II.

[19131 Bekanntmachung. Die im Kreise Johannisburg belegene König⸗ liche Domaine Dryogallen, bestehend aus dem Haupt⸗Vorwerke Drygallen und den Neben⸗Vor⸗ werken Dombrowken und Wallisko, soll vom 1. Juni 1861 ab auf achtzehn nach einander folgende Jahre bis Johannis 1879 anderweitig meistbietend verpachtet werden. Der Bietungs⸗Termin dazu ist auf Montag, den 12. November c., Vor⸗ mittags 11 Uhr, im Konferenzsaale des hiesigen Regierungs Ge⸗ bäudes vor dem Departements⸗Rathe, Herrn Regierungs⸗Rath Bienko, angesetzt, zu welchem Pachtbewerber hierdurch eingeladen werden. Die aufgestellten speziellen Verpachtungs⸗Be⸗ dingungen, so wie die in Anwendung zu brin⸗ genden Regeln der Licitation können hier zur Stelle im Büreau Nr. 62 des Regierungs⸗Ge⸗ bäudes und bei der Königlichen Domainen⸗Po⸗ lizei⸗Verwaltung in Johannisburg zu jeder Zeit während der Dienststunden eingesehen werden. Das Haupt⸗Vorwerk Drygallen liegt unmittelbar am Kirchdorfe gleichen Namens, drei Meilen von der Kreisstadt Johannisburg, 1 ½ Meile von der Stadt Bialla, Meile von der Stadt Arys und 3 ½ Meile von der Stadt Lyck entfernt und reunfaßt an Ackerland 1038 Morgen 114 QRuthen, Wiesen 227 8 83 Brücher und n2n Weiden... 288 58 Baum⸗ und Ge⸗ 1 köch⸗Gärten 8 34 Deputanten u. b Roßgärte... 166 und Hof⸗ und Baustellen.. 3 4 76 1 also im Ganzen 1581 Morgen 171 ◻¶Ruthen. Das Vorwerk Dombrowken: Ackerland 262 Morgen 10 QMMuthen, Wiesen.. 60 5 Hütung, Drösche und Brücher Deputanten u. Rosgärte .. und Unland, Wege, Grä⸗ Hden, fe unbdz Beaustellen.. 18 äusammen 1135 Morgen 129 Ruthen. Das Vorwerk Wallisko: Ackerland 115 Morgen 68 Ruthen, Wiesen.. 162 ’3 103 Hütung, Drösche und Brücher und Hof⸗ und Beaustelle, Wege u. Un⸗

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zusammen 574 Morgen 127 SRuthen. Das Pacht⸗Minimum für das Gesammt⸗Areal der 3 Vorwerke von 3292 Morgen 87 Ruthen ist auf 1870 Tblr. jährlich festgesetzt und zur Uebernahme der Pacht ein disponibles Ver⸗ mögen von 16,000 Thlr. auf Seiten der Pacht⸗ bewerber für erforderlich erachtet. Gumbinnen, den 1. Oktober 199. g Königliche Regierung; Abtheilung für direkte Steuern, und Forsten.

Domainen

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Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Lüben.

Die dem Hauptmann a. D. v. Zastrow resp. dessen Erben gehörigen Rittergüter Groß⸗ und Klein⸗Reichen, abgeschätzt auf 65,751 Thlr. 29 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein im Botenamt einzusehenden Taxe, soll am 2 7sten März 1861, Vormittags 11 Uhr. an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Die unbekannten Real⸗Prätendenten werden aufgefordert, sich zur Vermeidung der Präklu⸗ sion spätestens in diesem Termine zu melden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastations⸗Gericht anzumelden.

[1806]

EI [1061]1 Nothwendiger Verkauf. König sche Kreisgerichts⸗Deputation zu 87 8 Stuhm, den 23 Mai 1860. Das der separirten Heinriette Scheiberlin, geb. Freymuth, anderweit verehelichten Kaufmann Leonhard Seelan gehörige Müblengrundstück Conradswalde Nr. 52, abgeschätzt auf 17,125 Thlr. 12 Sgr. 8 Pf., zufolge der nebst Hypo⸗ thekenschein in der Negistratur einzusehenden Taxe, soll am 10. Dezember 1860, Vor⸗ mittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichts⸗ stelle subhastirt werden. B Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo⸗ thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations⸗Gerichte an⸗ 11

umelden. 8 3 18½ 8 91 060,92.:

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Bekanntmachung.

12058] zachun 1 Königliches Kreisgericht.

Carthaus, den 18. Oktober 1860.

Der in der Subhastationssache des dem Carl Theodor Moeller gehörige Ritterguüt Kaminica Nr. 91 am 5. Dezember e. anstehende Licita⸗ tionstermin ist aufgehoben.

[2047] SIm h., u.. Der über das Vermögen des Kaufmanns Gustav Bramigk von hier eingeleitete Konkurs ist, da die Schlußvertheilung am 26. September er. vollzogen, durch Beschluß des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 13. Oktober d. J. beendet, was hier⸗ it öffentlich bekannt gemacht wird. Potsdam, den 13. Oktober 1860. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung. Igagat

12052 IEsiisseeI6“ 8b Konkurse über das Vermögen des Kon⸗ ditor Gustav Reimann in Pillau ist zur Anmel⸗

dung der Forderungen der Konkurs⸗Gläubiger noch eine zweite Frist bis

zum 12. November 1860 einschließlich festgesetzt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechts⸗ hängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang⸗ ten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zum Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 13. August ecr. bis zum Ablauf der zwei⸗ ten Frist angemeldeten Forderungen ist auf den 29. November 1860 um 11 Uhr

Vormittags vor dem Kommissar, Kreisgerichtsrath Keber, im Terminszimmer Nr. 18 anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmt⸗ lichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre For⸗ derungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen.

Jedem Gläubiger, welcher nicht in nnserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestel⸗ len und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗Anwälte Jacob, Braunschweig, Stellter II., Justizrath Krahmer zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Königsberg, den 4. Oktober 1860.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. n, 1“

Tb“ te omtEraa1189 113911 4 .

Ueber den Nachlaß des am 19. März er. verstorbenen Kaufmanns Wilhelm Cohn hierselbst ist das erbschaftliche Liquidations⸗Verfahren er⸗ offnet worden. Es werden daher die sämmt⸗ lichen Erbschaftsgläubiger und Legatare aufge⸗ fordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß, diesel⸗ ben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, bis zum 21. Dezember d. J. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat zugleich eine Abschrift derselben und ihrer An⸗ lagen beizufügen.

Die Erbschaftsgläubiger und Legatare, welche ihre Forderungen nicht innerbalb der bestimmten Frist anmelden, werden mit ihren Ansprüchen an den Nachlaß dergestalt ausgeschlossen werden, daß sie sich wegen ihrer Befriedigung nur an Dasjenige halten können, was nach vollständiger Berichtigung aller rechtzeitig angemeld ten For⸗ derungen von der Nachlaßmasse, mit Ausschluß aller seit dem Ableben des Erblassers gezogenen Nutzungen, übrig bleibt. 1

Die Abfassung des Präͤklusions Erkenntnisses findet nach Verhandlung der Sache in der auf den 3. Januar 1861, Vormittags 11 ½ Uhr, in unserm öffentlichen Sitzungssaale hier anbe⸗ raumten öffentlichen Sitzung statt.

RKosenberg O./5., den 21. Juni 1860. Königliches Kreisgericht. 8 btheilun

Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.

Abtheilung Dortmund⸗Witten⸗ Duisburg⸗

Die Zeichner der für den Bau einer

und Duisburg Allerhöchste Kabinets „Ordre vom

Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft hierdurch aufgefordert, die die 4. Rate bis zum 15. Januar

10 pCt., und zwar: 6. 1 22 7. F7 77

9. 72 77 entweder bei unserer Hauptkasse hie

reirten Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗ 2 Mfargsche v. 8 bestätigten Nachtrags zum Statut der Bergisch⸗

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Eisenbahn von Dortmund und Witten nach Oberhausen

Actien werden auf Grund des durch die

ferneren Raten ihrer Zeichnung mit je

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15. Juli

15. September 15. Nobvember

15. Januar 1861,

erselbst oder bei folgenden Bankhäusern:

F. Fetschow & Sohn in Berlin,

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