1860 / 278 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ie Auslegung, welche die allgemeine Ver ügung

geben hat: . daß die Ueberweisung eines, ohne vorherige Gerichts oder der Staats⸗Anwaltschaft,

an das Gericht abzuliefernden

zur Haft uͤbernommen worden sei,

des zu dieser Ueberweisung

Polizei⸗Obrigkeiten resp. Gemeinden zur Last fallen,

üuch in den früher hier zur Sprache gebrachten Streitfällen als ie allein richtige Auffassung stets festgehalten, und daß auf dieselbe ediglich zur Beseitigung erhobener Zweifel unterm 12. September v. J. hingewiesen worden ist. Es kann daher keinem Bedenken unterliegen, daß diese Auffassung auch für die bereits vor deren Veröffentlichung stattgehabten Transporte der in Rede stehenden Art als maßgebend angesehen werden muß.

Hiernach ist die Beschwerde des Magistrats zu N., uͤber die von der Königlichen Ober⸗Rechnungs »Kammer, wegen Erstattung der Kosten für den am 13. Juli 1858 erfolgten Transport des N. nach N. getroffene Entscheidung nicht als begründet anzuerkennen.

Die ꝛc. hat den Magistrat vielmehr ablehnend zu bescheiden und dem entsprechend auch die übrigen Spezialfälle zu erledigen

5. September 1860.

und daß deshalb die Kosten

Königliche

Verfügung vom 21. September 1860 betreffend die resolutorische Entscheidung in Streitigkeiten aber die Verpflichtung zur Armenpflege.

In der Armenpflege⸗Sache des A. aus B. lasse ich der Königlichen Regierung Abschrift eines Berichts der Königlichen Regierung zu C. vom 4. d. M. mit dem Eröffnen hierneben zu⸗ gehen, daß ich die in Ihrem Schreiben vom 14. Juli d. J. erfolgte Ablehnung der resolutorischen Entscheidung über den von dem Orts⸗ Armenverbande D. erhobenen Anspruch gegen den Land⸗Armen⸗ verband des Regierungsbezirks E. auf Uebernahme der Fürsorge fuür den hüͤlfsbedürftigen A. nicht für gerechtfertigt erachten kann. Die Abfassung eines zweiten Resoluts würde die Königliche Regierung nur dann mit Recht haben verweigern können, wenn in dem früheren positiv die Verpflichtung eines Armen⸗ verbandes ausgesprochen worden wäre. Da aber im vor⸗ liegenden Falle das frühere Resolut vom 8 . nur negativ festgestellt hat, daß ein in Anspruch genommener Armenverband der Orts⸗Armenverband von B. nicht der verpflichtete sei, fo steht dem vorläufig mit der Ver⸗ pflegung des A. befaßten Orts⸗Armenverbande D. frei, gegen einen anderen Armenverband, hier den E.er Land⸗Armenverband, nun⸗ mehr seinen Anspruch zu richten, und mithin auch über diesen An⸗ spruch noch die Abfassung eines Resoluts zu verlangen, da er auf Grund des erstergangenen Resoluts, worin der Anspruch gegen den E.er Land⸗Armenverband gar nicht zur Beurtheilung gelangt ist, den Rechtsweg gegen den letzteren nicht beschreiten kann.

Die Königliche Regierung wird daher angewiefen, Sich im Falle eines diesfälligen erneuerten Antrages der Kommune D. der

anderweiten refolutorischen Entscheidung gegen den Eer Land⸗ Armenverband zu unterziehen. 8 8 3 Berlin, den 21. September 1860.

Der Minister des Inn

Im Auftrage: Sulzer.

die Königliche Regierung zu N. 8

eid vom 26. Septe die Bewilligung von Gratificationen an Gen⸗ 1 darmen Seitens der Kreis⸗Stände.

““

Der ꝛc. eröffne ich dierburch auf den Bericht vom 31. v. M., daß ich mich nicht veranlaßt finden kann, dem Antrage Derselben,

Requisition des von der Polizeibehörde Verdächtigen und die hiermit be⸗ innende Verpflichtung des Kriminal’onds zur Tragung der ent⸗ stehenden Kosten, erst mit dem Augenblick als eingetreten zu be⸗ trachten, wo das betreffende Individuum von der Gerichtsbehörde

erforderlichen Transports den

““ vTqTqT1I1“ vom 12. Sep⸗ tember v. J. dem Cirkular⸗Rescripte vom 6. Mai 1850 dahin ge⸗

zut Annahme der Seitens der Kreis⸗Versammlung in N. den Gendarmen des Kreises für die von ihnen bei dem Ersatz⸗Geschäͤft b. zu übende polizeiliche Kontrolle bewilligten Remunerationen meine Genehmigung zu ertheilen, stattzugeben, da die Kreis⸗Stände nicht befugt sind, den Gendarmen Gratificationen für die Erfüllung ihrer dienstlichen Obliegenheiten zu bewilligen. Ganz abgesehen davon, ob die Gendarmen nicht zu den im §. 4 der Verordnung vom 7. Januar 1842 erwähnten Kreis⸗ Beamten gehören, denen Zulagen aus ständischen Fonds überhaupt nicht gewährt werden dürfen, sind die Kreisstände nach §. 1 jener Verordnung nur befugt, Ausgaben zu gemeinnützigen Einrichtun⸗ gen und Anlagen zu beschließen, welche in dem Interesse des ge⸗ fammten Kreises beruhen, und es ist jedenfalls nicht abzusehen welches Interesse der Kreis daran haben könnte, den Gendarmen

die Erfüllung ihrer Dienstpflicht durch Zahlung von Diäten zu er⸗

leichtern. Berlin, den 26. September 1860.

Der Minister des Innern.

Im Auftrage: Sulzer.

ium.

8 Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. a: i8g. n Bekanntmachung vom 1. Dezember 1859 betref⸗ fend die Ersatzleistung für die praͤkludirten Kassen⸗ Anweisungen vom Jahre 1835 und für die Darlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1848. Gesetz vom 15. April 1857 (Staats⸗Anzeiger Nr. 100 S. 789). Bekanntmachung vom 29. April 1857 (Staats⸗Anzeiger Nr. 103 S. 817.) Bekanntmachung vom 7. Januar 1858 (Staats⸗Anzeiger Nr. 10 S. 66.) Bekanntmachung vom 26. Januar 1859 (Staats⸗Anzeiger Nr. 30 S. 213.)

Durch unsere mehrfach veröffentlichten Bekanntmachungen vom 29. April 1857, 7. Januar 1858 und 26. Januar d. J. sind die⸗ jenigen Personen, welche Kessen⸗Anweisungen vom Jahre 1835 und Darlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1848 nach Ablauf des auf den 1. Juli 1855 festgesetzten Präklusiv⸗Termins bei uns, der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provinzial⸗, Kreis⸗ oder Lokal⸗Kassen eingereicht haben, zur Empfangnahme des ihnen in Gemäßheit des .“ vom 15. April 1857 zustehenden Ersatzes aufgefordert

orden.

Da der Ersatz für diese Papiere dessenungeachtet noch immer nicht vollständig abgehoben ist, so werden die Betheiligten nochmals aufgefordert, solchen bei der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße Nr. 92, oder beziehungsweise bei den Regierungs⸗ Hauptkassen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangscheine oder Bescheide in Empfang zu nehmen.

Zugleich ergeht an diejenigen Personen, welche noch Kassen⸗ Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1848 besitzen, die erneuerte Aufforderung, dieselben bei der Kontrolle der Staatspapiere oder den Regierungs⸗Hauptkassen zur Ersaßleistung einzureichen.

Berlin, den 1. Dezember 1859. ““

Natan. Gamet. Guenther.

Fr

Berlin, 22. November. Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗ Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst Penät: Dem Oberst⸗Lieutenant von Krohn vom Westfäͤlischen Füftlier⸗Regiment (Nr. 37) und dem Major Treusch von Butt⸗ kar vom 1. Westpreußischen Grenadier⸗Regiment (Nr. 6) die Er⸗ laubniß zur Anlegung des von des Koͤnigs der Niederlande Maje⸗ stät ihnen verliehenen Commandeur⸗ resp. Ritter⸗Kreuzes des Groß⸗

herzoglich luxemburgschen Ordens der Eichen⸗Krone zu ertheilen.

Stettin, 24. November. V „Gey ser“ traf heute Mittag von Kopenhagen hier ein.

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Bekanntmachun g. . 8— Diejenigen jungen Leute, welche ihrer Militairpflicht durch einjäh⸗ dazu, mit der Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen, bei der unterzeichneten Kommission nachzusuchen. K

Die Anmeldung hierzu darf frühestens im Laufe desjenigen Monats erfolgen, in welchem das 17te Lebensjahr zurückgelegt wird, und muß spätestens bis zum 1. Februar desjenigen Kalenderjahres stattfinden, in

das 20ste Lebensjahr vollendet wird. Vis zum 1. April des letzt⸗

edachten Jahres muß der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen freiwilligen Militairdienste, bei Verlust des Anspruchs darauf, durch Vor⸗ legung von Schulzeugnissen, oder durch die bestandene Prüfung geführt unterzeichnete Kommission, welche für den am 1. April f. Is. bevorstehenden Einstellungs⸗Termine im Monat Februar oder im Anfang des Monats März k. Is. zusammentritt, fordert diejenigen, welche die Vergünstigung des einjährigen freiwilligen Militairdienstes nachsuchen wollen, oder die Eltern oder Vormünder derselben hierdurch auf, die des⸗ allsigen Gesuche, welchen nach der, durch die Königliche Regierung zu Potsdam unterm 28. März 1859. (Amtsblatt, Stück 13 Seite 111) publi⸗ silitair⸗Ersatz⸗Instruction vom 9. Dezember 1858 (§§. 129, 131 132),

der Geburtsschein,

9 die Einwilligung des Vaters oder Vormundes zur Ab⸗

leistung des einjährigen freiwilligen Militairdienstes, 8

3) das Schulzeugniß, und

4) ein obrigkeitliches Führungs⸗Attest, wenn die moralische Führung

nicht durch ein in neuester Zeit ausgefertigtes Schulzeugniß nach⸗

gewiesen wird, 8 beigefügt sein müssen, bis spätestens den 15. Januar k. J. in unserem Geschäftslokale, Niederwallstraße Nr. 39, einzureichen.

Auf diese Gesuche werden zu den anzuberaumenden Terminen, bebufs Feststellung der körperlichen Diensttauglichkeit resp. wissenschaftlichen Qua⸗ lification, seiner Zeit besonders Vorladungen ergehen.

Später eingehende Gesuche können erst für den nächstfolgenden Ter⸗ min berücksichtigt werden. 1

Berlin, den 15. November 1860, A“A“ Königliche Departements⸗Prüfungs⸗Kommission für einjährige Freiwillige.

Nichtamtliches.

1 rigen Freiwilligendienst zu genügen beabsichtigen, haben die Berechtigung

Berlin, 22. November. H der Prinz⸗Regent nahmen heute den Vortrag des Ministers. Freiherrn von Schleinitz und den gemeinschaftlichen Vortrag des Kriegs⸗Ministers und des General⸗Majors Freiherrn von Manteuffel entgegen. 1 1u““ ““ entg Cöln, 21. November. Die Aneiat Ibeec Föneglichen Fohat Prinzessin von Preußen erfolgte hier mittels des Abends 2 Coblenz eintreffenden Rheinischen Bahh⸗ zuges. Hoͤchstdieselbe benutzte sofort den Uhr Köln⸗Mindener⸗Courierzug zur Weiterreise nach Duͤsseldorf, wo Ihre Königliche Hoheit im Jägerhof bei der Frau Fürstin zu Hohen⸗ zollern Sellsteigen und heute die Reise nach Berlin fortzusetzen ichtigte. (Köln. Ztg. 8 Fen. 80 Frhte Ihre Majestät die Kaiserin von Oesterreich ist heute Nachmittags 2 Uhr mit einem Extrazuge auf dem hiesigen Rheinischen Bahnhofe angekommen, und setzte nach kurzem Verweilen die Reise nach Belgien fort. (Aach. Sig.) * Der Königl. dänische Postdampfer Sachsen. Dresden, 21. November. In der heutigen gitzung Sbs Zweiten Kammer wurde die spezielle P bat hane des Gewerbe⸗ Gesetzes fortgesetzt und §§., 15—17 erledigt. Bei §. 16 (Gewerbsbetrieb der Ausländer) wurde. die Ermächtigung für die Regierung zum Abschluß auf Gegenseitigkeit beruhender Freizügigkeitsverträge gegen 21 Stimmen abgelehnt, dagegen der Antrag des früheren Staatsministers, Abg. Dr. Braun: Die Kammer möge im Verein mit der Ersten Kammer die Staats⸗ NRegierung ersuchen, in geeignet erscheinender Weit⸗ ZHEö same Freizügigkeits⸗Gesetgebung in den deutschen Bu⸗ wirken⸗ 1 einstimmig angenommen. 8 sim . mgsürg, 19. November. Die Regierung hat in einer der letzten Sitzungen ein neues Wahlgesetz vorgelegt, und zwar direkte Wahl mit einem Census von 30 Fr., dem niedrigsten, den die octroyirte Verfassung bei direkter Wahl erlaubt. (Koͤln. Ztg.) Württemberg. Stuttgart, den 20. November. Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich ist gestern Abend hier angekommen und im Königlichen Residenzschlosse abgestiegen. Auch Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Baden ist an demselben Abend hier eingetroffen. (St. A. f. W) 1 Bayern. Nürnberg, 19. November. Heute wurden hier die Sitzungen der allgemeinen deutschen Handelsgesetz⸗ gebungskonferenz wieder eröffnet. Zur Begrüßung der. Mit⸗ glieder der Konferenz hatte sich im Auftrag Sr. Majestät des Königs der Staatsminister der Justiz, Freiherr von Mulzer, eingefunden. An den Verhandlungen nehmen dermalen Theil: der K. K. österreichische Handelsgerichts⸗ Präsident, Herr Dr. Ritter von Raule aus Wien, Praͤfident der Konferenz; der K. K. öster⸗

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Preußen.

Se. Königliche Hoheit

reichische Sectionsrath Herr Dr. Schindler aus Wien; der König⸗ lich preußische Geheime Ober⸗Justizrath und Senats⸗Präsident am Appellationsgerichte in Köln, Herr Dr. Heimsoeth; der König⸗ lich preußische Geheime Justizrath und vortragende Rath im Justiz⸗Ministerium Herr Pape aus Berlin; der Königlich bayerische Appellationsgerichts⸗Direktor Herr Dr. Seuffert von hier; der Königlich sächsische Appellationsgerichts⸗Rath Herr Dr. Tauchnitz aus Leipzig; Herr Hofrath Dr. Thöl aus Föt tingen; Hr. Kanzler Dr. v. Gerber aus Tübingen; der Groß⸗ herzoglich badische Justizministerial⸗Rath Hr. Ammann aus Karls⸗ ruhe; der Großherzoglich hessische geheime Rath Hr. Franck aus Darmstadt; der Kurfürstlich hessische Ober⸗Appellationsgerichts⸗ Rath Hr. Gleim aus Kassel; Hr. Hofrath Dr. v. Hahn aus Jena; Hr. Syndikus Dr. Mann aus Rostock; Hr. Dr. Eduard Halter⸗ mann aus Lübeck; Hr. Senator Hr. Heineken aus Bremen und Hr. Obergerichts⸗Rath Dr. Trieps aus Hamburg. Die Konferenz wird sich von heute an mit der dritten und letzten Lesung der vier ersten Bücher des Handelsgesetzbuches beschäftigen. (N. C.)

Großbritannien und Irland. London, 20. November, Die Kaiserin der Franzosen war gestern Mittag noch in Edinburg. Die Berathungen der konservativen Parteifuͤhrer be Disraeli sind zu Ende. Lord Malmesbury und der Mar⸗ quis Salisbury kamen gestern nach der Hauptstadt zuruck.

21. November. „Daily News“ theilen mit, daß ein Ar⸗ tikel des englisch⸗französischen Handelsvertrages die Einfuhr von australischer Wolle und von Hanf aus dem großbritannischen Indien auf englischen Schiffen ohne Differenzialzölle gestatte.

Frankreich. Paris, 20. November. Durch Kaiserliches Dekret vom 17ten d. M. ist die Artillerie-⸗Schule von Lyon auf⸗ gehoben, die provisorische von Valence definitib bestätigt und die von Auxonne wieder hergestellt worden. So giebt es nunmehr 7 Artillerie⸗Schulen erster Kiasse: in Versailles (für die Garde), Vincennes, Metz, Straßburg, Grenoble, Toulouse und Rennes (für je zwei Linien⸗ Artillerie⸗Regimenter) und 6 Schulen zweiter Klasse für je ein Linien⸗Regiment: in Douai, La Fere, Besancon Auxonne, Valence und Bourges. . .

Die Organisation der Marine⸗Verwaltung ist von den Finanz⸗ Kommissionen der Legislative vielfach angefochten worden. Der Marine⸗Minister ist bereit, den gerügten Mißständen abzuhelfen, und hat deshalb in einem heute vom Moniteur“ mitgetheilten Bericht an den Kaiser die Einsetzung einer Kommission beantragt, welche die Marine⸗Verwaltung einer gründlichen Untersuchung unterwerfen soll. Den Vorsitz würde der Deputirte Alfred le Roux führen.

Spanien. Madrid, 17. November. O'Donnel zeigt an, daß der Aufstand der Kabylen von Magador den Transport dor 40 Millionen verhindert habe. Die Regierung hat die Zahlung von 250 Millionen verlangt, ehe sie sich in Unterhandlungen über den Rest einläßt. Die Regierung bereitet den demnächst vorzu⸗ legenden Gesetzentwurf über die Konstituirung der Gerichtshöfe vor.

Italien. Die „Lombardia“ meldet, daß Graf Morny in einer Mission nach Rom gehen werde; derselbe sei Uederbringer zweier eigenhändizen Briefe Napoleon’s III., von denen der eine an den Papst, der andere an den König Victor Emanuel gerichtet sei. Der Lamoricièresche Bericht über den letzten Feldzug ist nun⸗ mehr auch im „Giornale die Roma“ veröffentlicht worden. Kardinal Antonelli hat gegen die Besetzung von Ponte Corvo durch die Piemontesen Protest erhoben. 8 Es s bereits gemeldet, daß Pater Becky einen Protest gegen die Maßregeln erhoben habe, welche die sardinische Regierung gegen die Gesellschaft Jesu getroffen hat. Die turiner Blätter haben diesen Protest nunmehr veröffentlicht. Da „diese sämmtlichen Maß⸗ regeln angeordnet wurden, ohne daß diejenigen, welche denselben zum Opfer gefallen, sich irgend eine gesetzwidrige Handlung zu Schulden kommen ließen, so wie ohne gerichtliches Verfahren und ohne daß ein Mittel zur Rechtfertigung gelassen worden, und da man auf die despotischste und schroffste Weise verfahren“, so ver⸗ langt der Pater Becky Gerechtigkeit und legt vor Gott und Men⸗

chen, vor allen Katholiken, im Namen der Wohlthäter und Be⸗

Ordens, im Namen des Bürgerrechtes, der Unverletzlichkeit 8 In 112 8 itã Person, so wie im Namen der schmählich verletzten Humanität, Penlichge Verwahrung ein. Das Aktenstück ist an Victor Ema⸗ nuel gerichtet, doch bereits aus Rom, 24. Oktober, datirt.

ründer der Häͤäuser und Kollegien des

verletzten Eigenthums, des

Die neueste „Gazzetta di Perugia“ bringt ein Decret des Gene⸗

isssarius este Citta di Ca⸗ ral⸗Commisssarius Pepoli, wodurch zum Besten von C

stello die dem Gediete dieser Stadt gelegenen Besitzungen der Gesellschaft Jesu confiseirt werden.

Der „Constitutionnel“ meldet, es sei jetzt außer allem Zweifel, daß Franz II. nur die zur Vertheidigung

Gaeta's streng ee

i sich über diese Leute durchs Leos Truppenzahl bei sich behalten und über diese Leute durchs Leoe⸗ 28. lassen. Man rechnet auf eine langwierige Belage⸗ rung und schmeichelt sich damit, Gaeta mit Gibraltar zu ber⸗ gleichen. Vickor Emanuel geht an 22. November nach Pa⸗ lermo, ohne den Fortgang der Belagerungsarbeiten abzuwarten.

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