1860 / 296 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Berli

111“1“

mber 18

eze

Fisenbahn- Actien.

Imüscher Wechsel-, Fonds- und

Brf. 8ld.

Wechsel-Course.

. Kurz 141 ¾ 250 Fl. 2 M.] 141 ½⅔ M. Kurz] 150 2 M. 149

Amsterdam dito Hamburg .... dite London..... Wien, österr. Währ. 150 Fl. dito 150 Fl. Augsburg südd. W 100 Fl. FrkF. a. M. sudd. W. 100 Fl. Leipzig in Cour. im 14 Thl.

60 KEESAERᷣE

Fonds-Course.

Freiwillige Anleihe Staats-Anleihe vo’ 1859. Staats-Anleihen v. 1850.1 852,

1854, 1855, 1857, 1859 4 ½ dito von 1856... 4 ½

WWW von 18535 4 Staats-Schuldscheine . 3 ½ Prämien-Anl. v. 1855 à100 Th. 3 ¾ Kure- u. Neum. Schuldverschr. 3 ¼ Oder-Deichbau-Obligationen 4 ⁄½ Berliner 4 ½

1

do. 1 0. Schuldverschr. d. B erl. Kaufm. 5

Pfandbriefe.

„Kur- und Neumärk.

do.

do.

8 Ostpreussische...

Pommersche . .

4 Posensche

ZEI1“““ do. hneue... Sehlesische..

„Vem Staat garanürte

Litt. B .

[Westpreuss...

EEö““

Rentenbriefe.

Pommersche .. Pposenschhe Preussische..

Sächsische

5 Schlesische

Pr. Bk. Anth. Scheine

Friedriehsd'or... Gold-Kronen.. Andere Goldmünzen à 5 Thlr 8

Kur- und Neumärk.†

Rhein. und Westph.

——

2t Brt.;

FGesd-Cours.

4

100 ¾

G616 Br. Gld.

75 ½ 74%

1 84 ½ 832

Itamm-Actien.

Berlin-Anhalter.. do. Berlin-Hamburger.. do. II. Em. Berlin-Potsd.-Magdb; 111 8 do. Litt C. 1358 do. Litt. D. Berlin-Stettiner 4 do. II. Series- do. III. Serie- Cöln-Crefeläer Cöln-Mindener. do. II. Em. III. Em. do.

Aachen-Düsseldorf.. Aachen-Mastrichter. Berg.-Märk. Lit X. do. do. Lit. B. Berlin-Anhalter... Berlin-Hamburger. Berlin- Fodad. Aagd. 136 ½ Berlin-Stettiner 104, Bresl.-Schw.-Freib.U Brieg-Neisse. M Cöln-Crefelder. Cöln-Mindener 32 Magdeb.-Halberst.. Magdeb.-Wittenb. 18 Münster- Hammer.. 3 ½ Niederschles. Märk. 3Niederschl. Zweigb. do. (Stamm-) Prior.] Oberschl. Litt. A. u. C. do. Litt. B. Oppeln - Tarnowitzers Prinz Wilh. (St. V.) Kheinische....

89

114 ½

92 88 97

Magdeburg-Wittenb. Niederschles.-Märk.. do. Conv.

do.

——qq =-A 2—

252—

. III. Serie do. IV. Serie Ober-Schles. Litt. A.

do- Litt. B. do. Litt. C. [Rhrt.-Crf.-Kr. Gdb. do. Litt. D. Stargard- Posen 3 88 do. Litt. E. Thüringer öu“ do. Litt. F. Wilh. (Cos.-Odbg.). Pr. Wilh. (St.-V.) I.S. JIdo. (Stamm-) Prior. do. II. Serie [do. do. do. do. III. Serie

Prioritäts-Oblig. Staat gar. Aachen-Düsseldorf..

do. (Stamm-) Prior. Rhein-Nahe...

A

8—

b““ 1 do. II. Emission

münaprels des Silbers bel der Köulgl.

Das Pfund fein Silber.

bei einem Feingehalte von 0, 980 und darüber.

bei einem Feingehalte unter 0,98 2e .

Rhein Nahe v. St. gar. do. III. Emission Rhrt.-Crf.-Kr. Gladb. Aachen-Mastrichter.

do. II. Serie do. II. Emission do. III. Serie Bergisch-Märkische. Stargard- Posen do. II. Serie: do. II. Emission

do. III. S. v. St. 3 ½ gar. 3 ½ do. III. do. IV. Serie Thüringer 145 do. Düsseld.-Elbf. Pr. do. III. Serie 4 ½ do. do. II. Serie do. IV. Serie

do. (Dortm.-Soest)

Wilh. (Cosel-0dbg.) Berg.-Mrk. do. II. Ser. do. III. Emissionl4;

„889

——

2

—SS=SnEnn EEEEE.

*

do.

8 mländ. Fonds.

Stamm Aetien.

Amsterdam -Rotterdam Loebau-Zittau 4 Ludwigshafen-Bexbach4 Mz.-Ludwgh. Lt. A. u. C. 4

4 4 5

2..

Mecklenburger. . Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. kranr Staatebahn

ordb. (Friedr. Wilh.) Belg. 0blig. J. de 1'Est do. Samb. et Meuse Oester. franz. Staatsbahn,3

p

Kass.-Vereins-Bk.-Act. Danziger Privatbank.. Königsberg. Privatbank Magdeburger Posener

Berl. Hand.-Gesellsch. Dise. Commandit-Anth. Schles. Bank-Verein.. 8 Pommersch. Rittersch. B.

Industrie-Actieb.

[Hoerder Hüttenwerk.. aböö Fabrik v. Eisenbahnbed

Dessauer Kont. Gas..

Z2f

do. do.

98]

[Genfer Creditbank....

+

Oester. Nation.-Anleibhe do. Prm.-Anleihe. do. n. 100 Fl. Loose- do. neueste Loose .. Russ. Stiegl. 5. Anl.. do. do. 6. Anl.. do. v. Rothschild Lst. do. Neue Engl. Anleihe do. Poln. Schatz-Obl. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl. Poln. Pfandbr. in S.-R. do. Part. 500 Fl. . „[Deszauer Prämien-Anl. Hamb. St.-Främ.-Anl. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. Neue Bad. do. 35 Fl. Schwed. 10 Rl. St. Pr. A.

133 18 11n

Ausl. Fonds.

Braunsehweiger Bank. Bremer Bank .. Coburger Creditbank. Darmstädter Bank.. Dessauer Credit

do. Landesbank.

Geraer Bank 9 Gothaer Privatbank... Hannoversche Bank.. Leipziger Creditbank. Luxemburger Bank... Meininger Creditbank. Norddeutsche Bank... Oesterreich. Credit.... Thüringer Pank Weimar. Bank

88 46¾

103

dag;

̊

Oesterreich. Metall...

Staats-Schuldscheine 86 ½ a 87 gem. (Fr. Wilh.) 44 ½ a ¼ 2 ½ gem. Oesterr. Credit 59 ¼ a 58 gem

8

Oesterr. Franz.

Mainz-Ludwigsh. Litt. A. u. Staatsbahn 131 ¾ a ¼ gem. Oesterr. National-Anleihe 54 a 53 ½ gem.

Berlin, 12. Dezember. Sachen belebter bei wei 8 n belebter bei weichenden Coursen;

Die Börse war heute für österreichische die anderen Papiere blieben

1

c. 100 etw. 2 ½ gem. Mecklenburger 46 ¼ à ¼ a ½ gem. Nordbahn do. 3 proz. Prior. 252 ¾ a 252 gem. Dessauer Credit 8 ¾¼ à ½ gem. Oesterr. neueste Loose 60 a 59 ¾ gem. Russ. Poln. Schatz-Oblig.

still, nur Mecklenburger hauptet. 11““ .

n und Rendantur: Schwieger.

Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei

“”“ Rudolph Decker. ü wrs.e ken;

mͤhmigt worden, daß den

Das Abonnement perrägt. 28 Sar. * 92 9 1

für das vierteljahr ra Uen Theilen der EEE1ö15156 g ohne 653 Im 1““ bbq—]“]] aExwE, nsheshejss 89 EE1“; er.

aue po-Ansgalten des In⸗ Auslandes nehmen Bestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats-Anzeigers: Wilhelms⸗Straste No. 31. (nahe der Ceipzigerstr.)

u.“

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Berlin, Freitag den 14. Dezember

8 8 6 8. 8 8 binisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Cirkular⸗Erlaß vom 5. September Eden ehemaligen Militairs bei ihrem Ausscheiden aus widerruflichen Civil⸗Stellen zu bewilligende e n 8 8 Gnaden⸗Pension betreffend.

9 Ordre vom 9. Oktober 1848 ist ge⸗ ehemaligen Militairs bei ihrem Aus⸗ scheiden aus widerruflichen Civil⸗ Stellen nach Umständen ein das Militair⸗Gnadengehalt übersteigender Betrag als Gnaden⸗Pension bewilligt werden kann, der jedoch in keinem Falle die reglements⸗ mäͤßig berechnete Pension, welche dem Beamten, wenn er darauf Anspruch hätte, zustehen würde, übersteigen darf. Obgleich die Absicht dieser Allerhöchsten Bestimmung dahin geht, daß die reglementsmäßig berechnete Eivil⸗Pension nur als die äußerste

111“

Durch die Allerhöchste

8

8 ——

Grenze, bis wohin mit der Bewilligung der Gnaden⸗Pension ge⸗ gaͤngen werden darf, angesehen und mithin letztere in der Regel niedriger, als jene festgesetzt werden soll, so ist doch bisher nicht überall hiernach verfahren, vielmehr von einzelnen Behörden regel⸗ mäßig der volle Betrag der reglementsmäßig berechneten Civil⸗ Pension als Gnaden⸗Pension beantragt und dabei zuweilen der be⸗ treffende Beamte lediglich zu dem Zwecke noch einige Tage länger im Dienste belassen worden, um dadurch die näͤchst höhere Pensi⸗ stufe für denselben zu erzielen. Ich kann nicht umhin, die König⸗ liche Direction auf das Unstatthafte solcher Abweichungen von den bestehenden Vorschriften, welche sich schon insofern nicht recht⸗ fertigen lassen, als dadurch Beamte, welche Pensions⸗Beiträge nicht geleistet haben, in Vortheil gegen die mit Pensions⸗ angestellten Beamten gestellt werden, aufmerksam zu machen und ihr zu empfehlen, in vorkommenden Fällen die Grundsätze der ge⸗ dachten Allerhöchsten Ordre zu beachten.

Berlin, den 5. September 1860

Der Minister für Handel, Gewerbe und fentliche Arbe von der Reck. 8”

An sämmtliche Königliche Staats⸗Eis n Directionen. J1“

Ministerinm des Innern.

1860 das Verfahren der ur Unterstützung bedüͤrfti⸗

Erlaß vom 18. August Kreis⸗Kommissionen z

A n gefälligen Bericht vom 28. Dezember v. J. erwiedere ich daß die Beschluͤsse der Kreis⸗Unterstützunge⸗ Kommissionen nach §. 6 des Gesetzes vom 27. Februar 1“ 86 treffend die Unterstützung der bedürftigen Familien 8 1a. einberufener Reserve⸗ und Landwehrmannschaften 18, des 9 8 anzusehen sind, d. h. ein förmlicher Rekurs gegen dieselben nich ulaͤfsig ist.

3 Se bestätigt die Entstehungs⸗Geschichte der in Rede den Gesetzesstelle, wie der von der Fach⸗Kommission 5 das Gemeindewesen uüͤber den betreffenden Gesetzentwurf unterm S. Fe⸗ 28 8 eesgrxs I 4

*

Pensions⸗

Auf die Vorstellung vom 17. Mäarz d. J.⸗, Ansprüchen

er Landw ehr 8 Fa milien betreff end. It

ge r-

durch Vermittelung des Landraths als Vorsitzenden (§. 7),

bruar 1850 erstattete, und bei der Berathung des letzteren in de 2. Kammer zu Grunde gelegte Bericht (Stenographische Berichte uͤber die Verhandlungen der 2. Kammer de 1849/50 S. 2863 und 2870) näher ergiebt. 8

Eine Beschwerde über ein etwaiges ungesetzliches Verfahren der Unterstützungs⸗Kommissionen und eine eventuelle Rektifizirung derselben, nach Umständen unter Herbeiführung einer anderweitigen Beschlußnahme der Kommission uͤber den betreffenden Spezialfall werden indeß keineswegs ausgeschlossen.

Ew. zc. stelle ich ergebenst anheim, hiernach die Köͤnigliche Re⸗ gierung zu N. auf deren wieder beigefügten Bericht vom 5. Dezember v. J. Kefälligst zu bescheiden.

Gleichzeitig übersende ich Ew. ꝛc. in der offenen Anlage er⸗ gebenst einen an den Magistrat zu N., auf dessen hierher gerichteten Antrag vom 17. Maͤrz d. J., 1

um nachträgliche Zahlung der von demselben für die bedürftigen

Landwehr⸗Familien der Gemeinde N. im vergangenen Jahre in

Vorschlag gebrachten Unterstützungen, 88 unterm heutigen Tage erlassenen Bescheid (a.) zur gefälligen Kennt⸗ nißnahme und demnächstigen Ausreichung. 1“ Berlin, den 18. August 1860. M 8 Der Minister des Innern.

In Vertretung: Feinz.

Königlichen Ober⸗Pr

88

die Unterstützung der aus der dortigen Gemeinde in Folge der vorjährigen Mobilmachung zur Fahne einberufen gewesenen Reservisten und Landwehrmänner betreffend, eröffne ich dem Magistrate, daß ich das bei Festsetzung der Unterstützungen von der Kreis⸗Unterstützungs⸗Kom⸗ mission innegehaltene Verfahren gleichfalls für gerechtfertigt erachte und es demnach bei den Entscheidungen der Königlichen Regierung zu N vom 30. November 1859 und des Herrn Ober⸗Praͤsidenten zu N. vom 12. Fe⸗ bruar d. J. aus den darin angeführten Gründen lediglich bewenden lassen muß. 3 Es kann nicht zugegeben werden, daß das b Ministerien des Krieges und des Innern vom 20. März 1851, auf welches sich die obigen Bescheidungen stützen, mit dem Gesetze vom 27sten Februar 1850, betreffend die Unterstützung der bedürftigen Familien zum Dienste einberufener Reserve⸗ und Landwehr⸗ Mannschaften, im Wider⸗ spruch stehe. Es entspricht vielmehr dem Sinne und Geiste S. und 6 des gedachten Gesetzes, daß die Kreis⸗Unterstützungs⸗Kommiffionee an das im §. 5 l. c. bestimmte Minimum der Unterstützungs⸗ nur dann gebunden sind, wenn eine vollständige Unterstützungs⸗B tigkeit der betreffenden Familien anzuerkennen ist. Die Kommissionen demnach für berechtigt zu erachten, in denjenigen Fällen, theilweise entersechange ö vorliegt, ;8 zu ewährenden Unterstützungen zu nu bewilligen, als der §. 5 bezeichnet bat. Sollte allen Familten 8* Rücksicht auf die gaͤnzliche oder theilweise Bedürftigkeit die 8 e 2 8 stützung gewährt werden, so würde gegen die Absicht des 8 Aufbringung der Unterstützungssumme unter Umständen die v.⸗ 8 b der Kreise in dem Maße in Anspruch nehmen, daß deds die * ge⸗ währung der Unterstützungen an die qu. Familien in Foch⸗ I9 2. nge⸗ ren Krieges in Frage gestellt werden könnte. In emäßhei . 5 skripts vom 20. März 1851 hat, wie der Magistrat⸗ nach Lage der er⸗ handlungen selbst einräumt, die dortige Kreis⸗ Unterstützungs⸗ welcher nach §. 6 des Gesetzes vom 27. Februar 1850 die en 8 2 tige Entscheidung nicht nur über die Unterstützungs⸗ Beduͤrftigbeit hb beireffenden Familien, sondern auch über den Umfang und ihnen zu gewährenden Unterstützungen zusteht verfahren.

dem Antrage des Magistrats:

hülfsbedürftigen Familien der

Cirkular⸗Reskript der