1861 / 173 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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die Ver⸗ Steuer für ausgeführten Rübenzucker

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Bekanntmachung vom 2. Juli 1861 guͤtung d

Emuifsentdt. E“ FSrceg e 111114164A4*“*“ „Nach Vorschrift der §§. 1 und 2 der Allerhöchsten Verordnung wegen Vergütung der Steuer für ausgeführten Rübenzucker u. s. w. vom 2. Juli d. J. (Gesetz⸗Sammlung S. 417) soll vom 1. Sep⸗ tember 1861 ab für Zucker, dessen Ausfuhr über die Zollvereins⸗ Grenze oder dessen Niederlegung in eine öffentliche Niederlage unter Innehaltung der dafür vorzuschreibenden Bedingungen erfolgt, eine der Rübenzuckersteuer entsprechende Vergütung gewährt werden, in⸗ sofern nicht die höhere Zollverguͤtung für raffinirten ausländischen Zucker eintritt. Zur Ausführung dieser Vorschrift wird Folgendes angeordnet: 1) Die der Rübenzuckersteuer entsprechende Vergütung wird vom 1. September 1861 ab bis auf Weiteres für Rohzucker und Farin mit 2 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. und für Brod⸗, Hut⸗- und Kandis⸗Zucker mit 3 Thlr. 10 Sgr. vom Centner gewährt. Bruch⸗ und Lumpenzucker sind dem Rohzucker und Farin gleich zu behandeln. Für gestoßenen (gemahlenen) Brod⸗ und Hut— zucker wird die Vergütung mit 3 Thlr. 10 Sgr. für den Centner gewaͤhrt, wenn die Zerkleinerung des Zuckers mit Innehaltung der dieserhalb vorzuschreibenden Bedingungen unter Aufsicht von Steuerbeamten bewirkt worden ist, wogegen, sofern dies nicht ge⸗ schehen ist, die Vergütung von 2 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. für den Centner zur Anwendung kommt. 2) Die Vergütung kann nur ein⸗ treten, wenn Rohzucker und Farin, so wie die der gleichen Behand⸗ lung mit dem Rohzucker und Farin unterliegenden Zuckerarten in Mengen von mindestens 30 Ctrn., Brod⸗, Hut⸗ und Kandiszucker

aber in Mengen von 10 Centnern über die Zollvereinsgrenze

ausgeführt oder in eine öffentliche Niederlage aufgenommen werden. 3) Die Steuervergütung wird dem Versender ge⸗ währt. Ein Nachweis über den Ursprung und die Versteuerung des Zuckers ist nicht erforderlich. Demgemäß kann der für Brod⸗, Hut⸗ und Kandiszucker, so wie für gestoßenen (gemahlenen) Brod⸗ und Hutzucker bewilligte Vergütungsbetrag auch fuͤr dergleichen Fabrikate aus ausländischem Zucker gewährt werden, wenn der Exportant die besonderen Bedingungen nicht erfüllt, an welche der Empfang des ausschließlich für Rohzucker⸗Raffinade bestehenden höheren Vergütungssatzes geknüpft ist, und eben so kann die Ver⸗ gütung für Rohzucker und Farin auch für dergleichen aus dem 8151ö- 5 -⸗f5. 2+- —*n goahlt wordon A1i) Mer Hucker mit dem Anspruche auf die der Rübenzuckersteuer entsprechende Steuer⸗ vergütung ausführen oder zur Niederlage bringen will, hat einem zur Abfertigung befugten Amte eine nach dem vorgeschriebenen Muster ausgestellte schriftliche Anmeldung in einfacher Ausferti⸗ gung vorzulegen, welche Gattung und Menge des Zuckers, so wie die Verpackungsart und Bezeichnung der Kolli angiebt und das⸗ jenige Amt benennt, über welches die Ausfuhr oder bei welchem die Niederlegung bewirkt werden soll. Mit dieser Anmeldung ist der Zucker zur Abfertigung vorzuführen, deren Schluß die Beschei⸗ nigung der Ausfuhr oder Niederlegung bildet. 5) Ist diese Be⸗ scheinigung (Nr. 1) nicht von demjenigen Amte, welchem die An⸗ meldung zuerst vorgelegt worden ist, zu ertheilen, so gelangt die bescheinigte Anmeldung doch an dieses Amt zurück, und ist von demselben, sofern es nicht selbst ein Hauptamt ist, dem vorgesetzten Hauptamte einzusenden. 6) Von den Haupt⸗ Aemtern werden nach dem Ablaufe jedes Monats Steuer⸗ Vergü⸗ tungs⸗Liquidationen über den im Laufe desselben als ausgefuͤhrt nachgewiesenen Zucker aufgestellt und mit den bescheinigten Anmel⸗ dungen den Provinzial⸗Steuerbehörden vorgelegt. 7) Die Provin⸗

zial⸗Steuerbehörden haben die zu vergütenden Beträge festzustellen

und entweder deren Anrechnung auf kreditirte Rübenzuckersteuer zu verfügen, so weit dies geschehen kann, oder darüber den Empfangs⸗ berechtigten Anerkenntnisse zu ertheilen, welche auf jeden Inhaber lauten. Diese Anerkenntnisse können auf zu entrichtende Rüben— zuckersteuer bei preußischen Hebestellen, welche dergleichen zu empfan— gen haben, in Zahlung gegeben oder es kann die baare Zahlung des Betrages nach Ablauf der in den Anerkenntnissen bezeichneten Frist bei den darin genannten Kassen in Empfang ge⸗ veFne werden. Die Anerkenntnisse werden nur gerade zu 8 auf welchen sie lauten, in Zahlung genommen oder baar eingelöst, und es ist nicht zulässig, die Abtragung einer geringeren Summe darauf in Abschreibung zu bringen. Wenn die 5 Anerkenntniß übernommenen Vergütungsbeträge nicht inner⸗ 2 EEEE W“ Frist durch Anrechnung -baare Hebung in E mmer I- S.. Lean ,8. dem hiechte ber Anspruch auf dieselben. 8) Wenn für Zucker eine S in Folge der Aufnahme desselben 1 18 öffentliche Fecas ee nng währt worden ist, so kann der Zucker aus der Niederlage zum Ver⸗

Koͤnigsberg, 18. Juli.

brauche im Inlande nur gegen Entrichtung der Eingangsabgabe entnommen werden.

Berlin, den 2. Juli 1861.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗ Krieges und der Marine, General⸗Lieutenant Baden⸗Baden.

Se. Excellenz der Chef⸗Praͤsident des

Staats⸗Minister Uhden, nach Tevplitz.

von Roon, nach

Ober⸗Tribunals

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Nichtamtliches. 11XAX“ 8

Preußen. Berlin, 19. Juli. Auf die Kunde von dem am 14. d. Mts. stattgehabten, glücklich vereitelten, ruchlosen Attentate auf das Leben unseres theuxen, geliehten Königs Majestät, hat Rector und Senat der Friedrichs⸗Wilhelms⸗Universität zu Berlin sich he⸗ wogen gefunden, am 16. d. M. in nachstehender Adresse Sr. Ma⸗ jestät den Ausdruck ihrer treuen und dankerfüllten Empfindungen darzubringen:

b Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster K Allergnädigster König und Herr!

„Unter dem Eindruck der tiefen Erschütterung, welche die Nach⸗ richt von dem mörderischen, gegen Eurer Majestät geheiligte Person gerichteten Angriff in ganz Preußen und weit über dessen Grenzen hinaus hervorgerufen hat, fuüͤhlt sich auch die ehrfurchtsvoll unter⸗ zeichnete Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität gedrungen, Eurer Majestät in Hingebung und Treue zu nahen, um die Gefühle auszusprechen, von denen die Herzen der Lehrer und der akademischen Jugend I Mit Abscheu wendet sich der Blick von der ab, welche an dem Orte ne wurde, an bwilcheen ehn. jestät Erholung und frische Kraft für das von Gott Allerhöchst Ihnen anvertraute schwere Amt Königlicher Herrschaft suchten, und wo Allerhöchstdieselben erst vor Kurzem durch hohes, fürstliches Walten den begeisterten Dank der Nation sich erworben haben. Wer vermag es zu ermessen, welches Unheil für Preußen und für Deutschland aus dem Gelingen des verbrecherischen Unternehmens entstanden wäre! Aber der Allmächtige hat seine schützende Hand üͤber den König gehalten, und aus dankerfüllten Herzen darf das

Gefahr seine Gebete nach Oben senden.

Die Friedrich-Wilhelms-Universität theilt die Gefuhle des treuen Volkes. Von ihrem Berufe durchdrungen, die Wissenschaft auf dem unzerstörbaren Grunde der Gottesfurcht, der Sittlichkeit und der Vaterlandsliebe zu lehren und zu fördern, wird sie durch Alles, was das Königshaus und das Vaterland in Glück und Unglück erfahren, auf das Unmittelbarste mit betroffen. Sie ver⸗ ehrt aber noch besonders in Eurer Majestät ihren erhabenen und gnädigen Schirmherrn, und so wollen Allerhöchstdieselben es ihr huldreichst gestatten, daß auch sie in diesen bewegten Tagen den Ausdruck ihrer treuen und dankerfüllten Empfindungen allerunter⸗ thänigst darbringt. ök1X“ L“

Eurer Königlichen Majestt— 8 1 Allerunterthänigste . Senat hiesiger Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität.

L. In einer gestern stattgefundenen außerordentlichen Sitzung nahmen die Slübtverorbmeben die in Gemeinschaft mit dem Magistrat an Se. Majestät den König zu richtende Glückwunsch-Adresse an.

Posen, 18. Juli. Die hiesigen städtischen Behörden n um ihren und den Gefühlen vLöö öö Stadt aus Anlaß des Attentats auf die Person Sr. Majestät des Königs und für die glückliche Errettung aus der drohenden Gefahr, in einer Adresse an Se. Majestät Ausdruck zu verleihen, dieselbe einstimmig angenommen und ist dieselbe bereits abgesandt worden.

Rektor und

Erkelenz, 16. Juli. Die Stände des Kreises Erkelenz, auf heute zur Erledigung verschiedener Kreisgeschäfte einberufen, be⸗

DSachsen. Dresden,

und Minister des

ABuaden.

preußische Volk für Eure Majestät glückliche Rettung aus dieser

gesetzbuches vollständig, ohne

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schlossen vor der Aufnahme ihrer Arbeiten, aus Anlatz des Ver⸗ brechens vom 14. dieses Monats, eine Adresse an Se. Majestät den König, die unverzüglich entworfen, genehmigt und ab⸗ gesandt wurde. See⸗

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18. Juli. Die Erste Kammer hat in ihrer heutigen Sitzung die allgemeine Debatte über die Gesetz⸗ entwürfe, die Wahlreform betre end, beendigt. 1

Die Zweite Kammer führte heute die Debatte über die Vor⸗ lage des Baues einer Staatsbahn von Chemnitz nach Anna⸗ berg zum Schluß. Der Antrag der Minorität der Deputation, die Bewilligung zur Zeit abzulehnen, wurde mit 47 gegen 20 Stimmen verworfen; dagegen wurde mit derselben Stimmenzahl der Majoritätsantrag auf Bewilligung angenommen unter den damit verbundenen vier Vorbehalten der Vereinbarung über die Geldmittel, ruhiger politischer Verhältnisse, entsprechenden Frei⸗ werdens von Arbeitskräften am Tharand⸗Freiberger Bahnbau und des Beschlusses über die Priorität einer Schienenverbindung der westlichen Staats⸗ mit den bayerischen Ostbahnen. WB1“

Hessen. Homburg, 16. Juli. Der preußische Gesandte in Rom Freiherr von Kanitz ist gestern, von Baden kommend, hier eingetroffen und im „Kaiserlichen Hofe“ abgestiegen.

17. Juli. Zur Beglückwuünschung Sr. Majestät des Königs von Preußen wegen seiner Errettung begiebt sich im Auftrag Sr. Durchlaucht des Landgrafen der Kammerherr und Hofstallmeister Freiherr v. Buseck heute nach Baden⸗Baden. (Fr. Bl.)

Frankfurt, 17. Juli. Herr von Usedom ist gestern von

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Baden, 17. Juli.

von Preußen: 1

Die unzweideutigen Beweise aufrichtiger Theilnahme, welche Mir, in Veranlassung des gestern gegen Mich verübten, durch Gottes eben so wunderbare als gnaͤdige Fügung ohne Folge gebliebenen ruchlosen Atten⸗ tats, von den Behörden und der Einwobnerschaft hiesiger Stadt darge⸗ bracht worden sind, haben Meinem bewegten Herzen wohlgethan und das Gefühl tiefen Schmerzes gemildert, welches dieses Zeichen der immer weiter um sich greifenden Entsittlichung und Nichtachtung göttlicher und mensch⸗ licher Ordnung in Mir hervorrufen mußte. Indem Ich daher aus vollstem Herzen dem Bürgermeister⸗Amte und dem Gemeinderath, so wie der Bür⸗ gerschaft hiedurch Meinen Dank ausspreche, und die Königin, Meine Ge⸗ mahlin, Sich mit Mir hierin vereinigt, haben Wir für die Armen der Stadt beifolgende 2000 Gulden bestimmt, deren Vertheilung die gedachten

Behörden übernehmen mögen. Baden⸗Baden, 15. Juli 1861. lren 8 1 (gez.) Wilhelm.

Die hiesige Gemeindebehörde hat beschlossen, die ihr vom König von Preußen übermachte Summe von 2000 fl. in eine Stif⸗ tung unter dem Namen König⸗Wilhelm⸗Stiftung zu ver⸗ wandeln, und zu derselben aus städtischen Mitteln 1000 fl. hinzu⸗ zufügen. Durch einen hier weilenden, in Egypten niedergelassenen Deukschen sind weitere 1000 fl. hinzugekommen, so daß das Kapi⸗ al der neuen Stiftung bereits 4000 fl. beträgt. Alljährlich am 14. Juli, als dem Tage des Attentats, sollen die Zinsen hievon zur Unterstützung hiesiger Ortsarmen verwendet werden. (Karlsr. Z.)

Rastatt, 17. Juli. Heute früͤh 6 ½ Uhr ist die ganze preußi⸗ sche Garnison von hier nach Baden abmarschirt, um ihrem ge⸗ liebten Könige ihre Freude über dessen glückliche Errettung aus⸗ zudrücken. (Karlsr. Ztg.) 1I1“

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Württemberg. Stuttgart, 17. Juli. Nachdem schon Se. Majestät der König, sobald Höchstdieselben von dem ruchlosen Attentate in Baden Kenntniß erhielten, von Ragaz aus Sr. Ma⸗ jestät dem Könige von Preußen Hoͤöchstihre Theilnahme durch den Telegrapheu kundgegeben hatten, ist Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich, welcher sich gestern nach Baden begeben hat, beauftragt worden, dem Köͤnige von Preußen die Wuͤnsche des Königs über die glückliche Abwendung der Lebensgefahr mündlich zu überbringen. (St. A. f. W.) .

Bayern. München, 16. Juli. In den dem Einfuͤhrungs⸗ gesetz zum deutschen Handelsgesetzbuch beigegebenen Motiven wird die Frage: „ob der Entwurf des allgemeinen deutschen Handels⸗ Zusätze oder Weglassungen oder Ab⸗ änderungen im ganzen Umfange des Königreiches zum Gesetze zu erheben sei“, unbedingt bejaht. Nicht nur um des Zweckes willen, „der mit großen Opfern erstrebten Rechtseinheit auf dem Gebiete des Handelsrechtes“, sondern auch, weil der materielle Inhalt Abäͤnde⸗ rungsvorschläge nicht rechtfertige. Die drei Hauptsysteme der in Bayern geltenden Gesetzgebung, das gemeine Recht, das allgemeine preußische Landrecht und die französische Gesetzgebung, seien berück⸗ sichtigt worden, der Entwurf sei mit Beirath des stimmführenden bayerischen Bevollmächtigten und mehrerer Abgeordneten aus dem Kaufmannsstande Bayerns zum Schlusse gediehen, und es sei, nach

Der preußische Bundestagsgesandte Baden⸗Baden hierher zurück⸗ getehnt 1 Der Gemeinderath publizirte

im Badeblatt folgendes an ihn gerichtete Handschreiben des Königs

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mehrfacher Prüfung vom wissenschaftlichen, legislativen und mer⸗ kantil⸗technischen Standpunkte aus, wohl Einiges von einigen Seiten aus als verbesserungsbedürftig bezeichnet, nirgends aber bewiesen worden, daß „wesentliche allgemeine oder partikuläre Interessen durch den Entwurf verletzt würden.“

SOesterreich. Wien, 18. Juli. Die Demisston des Hof⸗ kanzlers Vay und des Ministers Szeecsen ist angenommen und der bisherige Statthalter Böhmens Forgach zum Hofkanzler ernannt worden.

Triest, 16. Juli. Gestern Abends ist der Herzog von Braunschweig aus Venedig hier eingetroffen und hat heute Morgens seine Reise nach Wien fortgesetzt. (Triest. Ztg.)

Großbritannien und Irland. London, 17. Juli. In der gestrigen Sitzung des Oberhauses forderte der Marquis von Tlanrirarde von der Regierung die Darlegung sämmtlicher Sitzungs⸗ berichte, Gutachten u. dergl. des indischen Rathes, insofern dieselben auf schwebende Bills Bezug haben, damit das Haus diese desto eindringlicher berathen könne. Earl de Grey and Ripon (Unterstaats⸗Secretair im indischen Ministerium) wies jedoch diese Zumuthung zurück, theils weil dergleichen Mittheilungen bisher nie gefordert wurden, theils auch weil gar kein Protokoll über die Berathungen des indischen Konseils geführt werden. Der Hauptgrund jedoch sei, daß der indische Rath ein Glied der Epecution und als solches nicht verpflichtet sei, die einzelnen Meinungs⸗ äͤußerungen seiner Mitglieder zu veröffentlichen. Damit war der Gegen⸗ stand abgethan. Die Sitzung schoß um 8 ½ Uhr.

In der gestrigen Abendsitzung des Unterhauses beantragte Mr. Duncombe eine Adresse an die Königin Behufs Ernennung eines Konsuls in Pesth. Lord John Russell habe bei einer früheren Gelegen⸗ heit zwar behauptet, die Errichtung eines solchen Konsulats sei nicht uöthig, doch sei diese Behauptung schwerlich zu vertheidigen. Die Einwohnerzahl der Schwesterstädte Pesth und Ofen belaufe sich gegenwärtig auf 300,000, und bei dem lebhaften Verkehr dieser Städte sei die Einrichtung eines britischen Kon⸗ sulats doch mindestens ebenso wünschenswerth, als in Java und anderen kleinen Plätzen der asiatischen Türkei. Auf alle Fälle könne er dem Hause die Versicherung geben, daß er seinen vorliegenden Antrag auf Ansuchen vieler Einwohner Pesths und mehrerer dort handeltreibenden englischen Unter⸗ thanen eingebracht habe. Bei einer früheren Gelegenheit sei von Lord John Nussell als Grund für die Abberufung des Herrn Dunlop die Rück⸗ sicht angegeben worden, daß es nicht wünschenswerth sei, die unzufriedenen Par⸗ teien Ungarns aufzumuntern. (Lord John Russell: „Ich gab die öster⸗ reichische Version.) Aber man möge doch die österreichische Regierung fragen, ob nicht jeder Mensch in Ungarn unzufrieden ist. Wenn auch gegenwärtig daselbst Ruhe herrscht, sei doch der Tag gewiß nicht ferne, an dem die ungarische Frage wieder in den Vordergrund treten und für ganz Europa große Schwierigkeiten bereiten werde. Schließlich kommt der Redner auf das von Lord Palmerston früher schon in Abrede ge⸗ stellte Gerücht zurück, daß der britische Gesandte in Wien den Kaiser von der Annahme der Adresse des ungarischen Landtags abgerathen habe, ein Gerücht, dem man in Paris und Turin Glauben schenke und dem in Wien nie widersprochen worden sei. Lord John Russell wieder⸗ holt, daß die britische Regierung mit der Nichtannahme der ungarischen Adresse schlechterdings nichts zu thun gehabt habe. Wuürde ihm eine Adresse zur Uebermittelung an Ihre Majestät die Königin überreicht werden, in welcher diese nicht als Majestät, sondern als hohe und mächtige Dame angeredet wird, so würde er so wenig, wie irgend ein Anderer es für passend halten, sich erst mit dem Gesandten einer auswärtigen Macht über deren Annahme oder Nichtannahme zu berathen. Die Entscheidung falle ausschließlich dem Minister jenes Souverains anheim, an dem die Adresse gerichtet ist. In Betreff des von Mr. Duncombe eingebrachten Antrages wolle er nur kurz erwähnen, daß ihm bisher noch Niemand von der Noth⸗ wendigkeit eines in Pesth zu errichtenden Konsulats gesprochen habe. Mit der Zeit dürfte sie vielleicht nothwendig werden; doch seien die gegen⸗ wärtigen Verhältnisse am wenigsten geeignet daran zu denken. Auf diese Auseinandersetzung hin erklärt Mr. Duncombe, seinen Antrag zurück⸗ ziehen zu wollen.

Lord John Russell hat dem Parlamente gestern wieder Akten⸗ stücke üͤber Italien vorgelegt. Es sind meist Rapporte und Konsularberichte aus Neapel⸗ und Sizilien, welche die Lage der Dinge daselbst als trostlos schildern, insofern das Land von Raäͤubern verwüstet, die Bevölkerung selbst apathisch, korrumpirt und feige sei. Neues wird man in diesen Depeschen kaum finden. Hervor⸗ zuheben ist blos, daß die britischen Agenten sammt und sonders (und ihre Rapporte reichen bis Mitte Juni) die Existenz einer po⸗ litischen Bewegung in Neapel zu Gunsten der gefallenen Dynastie in Abrede stellen. Ihren Mittheilungen zufolge giebt es dort keine Spur einer enthusiastischen Bourbonenpartei, wohl aber Raubgesindel, das sich zumeist aus dem Lager der verabschiedeten neapolitanischen und garibaldinischen Truppen rekrutirt, und dem es lediglich um Beute, aber durchaus nicht um Verwirklichung politischer Pläne zu thun ist. Es werde kaum möglich sein schreiben die britischen Agenten diesen Räubern das Handwerk zu legen, wenn⸗ das Land nicht von einer bedeutenden Militairmacht besetzt wird.

Aus Malta meldet der Telegraph vom 15. dieses die ohne Unfall vollendete Versenkung des zweiten Abschnitts des von dort nach Alexandrien bestimmten Telegraphenkabels (die Strecke Alexan⸗ drien⸗Benghazi). Die dritte und letzte Section wird hoffentlich

im Laufe des naͤchsten Mon⸗ 8 vo et sein.