1861 / 181 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

v1““ d) an die Stelle der im §. 7 jener Verordnung erwähnten se

zahlungstermine sollen vier, und an die Stelle ten achten Zahlungstermins soll der fünfte treten

. Mit dieser Schuldverschreibung sind ausgegeben; die ferneren Zinscoupons werden

Die Ausgabe einer neuen *

kasse in Cöslin gegen Ablieferung des der aͤlte gedruckten Talons. Beim Verluste des Talons

. g rechtzeitig geschehen ist. z3Zur Sicherheit der hierdurch

1

Vermögen.

Dessen zu Urkund wir

terschrift ertheilt.

Cöslin, den ten ..

haben

1““

(Faesimile der Unterschrift des Magistratsdirigenten und ein

Magistratsmitgliedes.)

8 der ösliner Stadt⸗Obligation o

vI1I11“ 1“

2. Januar 81 1. Juli

mit

kasse in Cöslin.

Cöslin

dieses Coupons empfängt geger

den .

Der Magistrat. (Faesimile der Unterschri 1 6 Magistratsmitgliedes.) Dieser Zins⸗Coupon wird ungülti wenn dessen Geldbetrag nicht vier Jahren, vom Tage der Fälligkeit ab, erhoben wird.

F“ . zu der Cösliner Stadt⸗Obligation o. über

..Thaler à fünf Prozent verzinslich.

Inhaber dieses eeriten Hbligation die . bis 18.. bei der Stadtkasse in Cösli haber der Obligation sje öslin,

Cöslin, den

empfängt gegen desse Rückgabe gegen diese Ausreichung protestirt word ten 116“*“ ““

Der Magistrat.

ile der Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines

Magistratsmitgliedes.)

1

4 122

6 Arbeiten. 8 8 a8 b Der Baumeister Luck zu Siegen

bahn⸗Baumeister ernannt und demselbe

Baumeister⸗Stelle bei

2

der Wilhelmsbahn verliehen worden

11“ 1“

8 Dem Alexander Reischel Juli d. J. ein Patent——

1“ 8 Schema C.

te Serie Zins⸗Coupons für die sofern nicht von

del, Gewerbe und öffentliche

ist zum Königlichen Eisen⸗ n eine etatsmäßige Eisenbahn⸗

zinscoupons⸗Serie erfolgt bei der Stadt⸗ en, bei⸗ kalon erfolgt die Aushändigung neuen Zinscoupons⸗Serie an den Inhaber der Schuld reibung sofern deren Vorzeigun 1 vsheheta

di eingegangenen Verpflichtungen haft die⸗Stadtgemeinde Cöslin mit ihrem gegang pflichtung haftet

diese Ausfertigung unter unserer Un⸗

ft des Magistratsdirigenten und eines anderen

zu der vor⸗

fünf Jahre dem In⸗ en ist.

anderen

b.

26sten

nes ande

1“ Rückgabe am 186. die halbjährlichen Zinsen der Stadt⸗Obligation No

chs Zins⸗ des im §. 8 erwähn⸗

halbjährige Zinscoupons für fünfjährige Perioden

144“ l“

auf eine mechanische Vorrichtung an Schrauben

gewiesenen Zusammensetzung und ohne Jemand woendung bekannter Theile zu beschränken,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Gesetz⸗Sammlung,

Das 28ste Stück der geben wird, enthält unter

Nr. 5409. das Gesetz wegen Er

das hebung der Stempelsteuer von Zeitungen,

Zeitschriften und Anzeigeblättern. V 29. Juni 1881; unter z 5410. das Gesetz, betreffend die Salzste .“ Vom 1. Juli 1861; unter LII Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Coöͤsliner Stadt⸗Obligationen zum Betrage von 60,000 Thalern. Vom 17. Juni 1861; und unter

5412 den Allerhöchsten Erlaß vom 17. Juni 1861, b G b 1 8 7 e⸗ treffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung des Chausseegeldes auf der Kommunalstraße von Nottuln

er im Jadegebiete.

an der Coesfeld⸗Appelhülsener Staatsstraße bis Havix beck im Kreise Münster an die Gemeinden Nottuln 88 Havivxbeck. 111ö1“

Berlin, den 29. Juli 1861.

I6

auswärtigen Angelegenheiten, Freiherr 1“ eiherr von Schl Baden⸗Baden. b 8 ch ei nitz, nach

von Winterfeld,

nach Baden⸗Baden

ist das Prädikat

§. 24 des gedruckten allgemeine Zurücklieferung aller Buͤcher statt. C ücher der Königlichen Bibli in Hände ier Eefesbeet, salche E in Händen haben, hierdurch auf⸗ zwischen 9 und 12 Uhr gegen scheine zurückzuliefern. alphabetischer Ordnung der A H am Montag und Dienstag, von Donnerstag, und von S— Z am Freitag

Berlin, den 29. Juli 1861.

Marine⸗Ministerium, von Schwerin.

Provinz Schlesien. 7

inzu der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. 8

GNo 8 Sor; 1 Dem Musiklehrer Sering am Schullehrer⸗Seminar zu B „Musik⸗Direktor“ verliehen worden.

8

5. bis 10. August Auszuges äus der 8

In der naäͤchsten Woche vom findet nach Bibliothek⸗Ordnung di aus der Königlichen Bibliothek ent Es werden daher alle Diejenigen, welche r Zeit in den Vormittagsstunden die darüber ausgestellten Empfang⸗ Zurücknahme der Bücher erfolgt nach Namen der Entleiher, und zwar von

5 J— R am Mittwoch und

und Sonnabend.

Die

und Ober⸗Bibliot

1f 8 1 Angekommen: Der General⸗ Major und Direktor im

Rieben, von Bobbin in Mecklenburg

Der Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Bitter aus der

8

Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗ und Minister der

5

Der General-Major und Inspecteur der 1. nach Freienwalde a. O. Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Costenoble

Pionier⸗Inspection, Der Wirkliche

8 8 Pra e⸗ werken, in der durch Zeichnung und Beschreibung nachh

in An⸗

und für den Um⸗

von der Berswordt zu Oels

5 .“

n

1455

in, 29. Juli. Sei jestät der König haben Aller⸗ lin, 29. Juli. Seine Majestä Haber vv dem Kammerherrn und Geheimen Legationsrath Reumont die Erlaubniß zur Anlegung des von des R1289 8₰ Bayern Majestät ihm EEE“ Sen. die O 3 der Bavyerschen Krone, un em Land 1eea98 im Regierungs⸗Bezirk Breslau, ur Anlegung des von des Herzogs von Vraunschwahg Hoheit ihm liehenen Kommandeur⸗Kreuzes zweiter Klasse des Ordens Hein⸗

* I1 8

89 1 *

8

Preußen. Greifswald, 26. Juli. Rector 1 8 der hiesigen Königlichen Universität richteten schon 2 1 8 8 nachdem am 15. Nachmittags die erste Nachricht von 9. 8 8 stattgefundenen Attentat auf das Leben Sr. Majestät her hier eingetroffen war, eine Adresse an den geliebten Lan⸗ 898 88* Auch die Studirenden 98 E1“ dem 22. d. M. ine Adre Se. Majestät nach Be e t. eine 88 der Magistrat mit den Stadtverordneten am 17. und die kreisständische Versammlung des Greocee Kreises am 18. d. M. ihren Gefühlen in Adressen an Se. ajestä ebenfalls einen warmen Ausdruck gegeben. v“ 8 Dresden, 27. Juli. Die Zweite Kammer er⸗ Differenzen beim Gesetzentwurfe wegen Abkürzun⸗ Beitritt zu den Be⸗

. Secher. ledigte heute die W1 1 bürgerlichen Prozeßverfahrens durch schluͤssen der Ersten Kammer. 1 kfurt a. M., 27. Juli. Die ofsizielle Mittheilung über Ker Bandestagsftzwng vom 25. Juli lautet: Regierungen ließen Erklärungen abgeben, welche sich einestheils auf die rüͤcksichtlich ihrer Bundes⸗Kontingente gemachten 5⸗ rungen bezogen, anderntheils die Annahme der von der Nürn Fggen Handelsgesetzgebungs⸗ Kommission zu der allgemeinen Sensfhes Wechsel⸗Ordnung vorgeschlagenen Abänderungen ahshn igten, auch die nachträgliche heörf aliche Zustimmung zu bereits gefaßten herweiti Beschlüssen kundgaben. Ber hescn 8 Militairangelegenheiten Vorträge erstattet hatte und dessen Anträge sofort 2- zu Beschlüssenerhoben worden waren, hielt der Ausschuß in 1 Fege⸗ tischen Angelegenheiten Vortrag in Betreff eines Gesetzen 898 wegen in buüͤrgerlichen Rechtsstreitigkeiten gegenseitig zu Fewree- 5 Rechtshilfe. Neben den Aufträgen zur Ausarbeitung eines 5 ge⸗ meinen Handelsgesetzbuches und zur Entwerfung von Vorsch 88 behufs Beseitigung der noch bezüglich der Wechselordnung 8 stehenden Verschiedenheiten war nämlich die in äenbeig * sammelt gewesene Konferenz in Folge einer Anregung er Königlichen bayerischen Regierung, deren Antrag der er delspolitische Ausschuß sich aneignete und welchem depcic die überwiegende Mebrheit der hohen Regierungen beiftdn. durch Beschluß vom 12. März 1857 auch mit der 1 1 arbeitung von Vorschlägen für eine allgemeine Gesetzgehunge n 8 den Gerichtsstand und uͤber die gegenseitige Vollziehung rechtslräf⸗ tiger Urthbeile beauftragt worden. Sie hat diesem Auftrage durch Ueberreichung eines Gesetzentwurfs entsprochen, in welchem üsn an⸗ gestrebte Vereinbarung auf die eigentlich civilrechtlichen Erkenn nisse beschränkt wird, dagegen nicht blos „rechtskräftige Urtheile . sin dern auch eine Reihe anderer in Absicht auf ihre Vsüsthecbanees den Erkenntnissen gleichstehende gerichtliche Akte zum Gegenstan e wechselseitiger Rechtshülfe gemacht werden, auch das Verhältniß ber Staaten zu einander in Absicht auf die gegenseitige Anerkennung er Gerichtsstände, insoweit solche als Vorfrage für die Beurthei⸗ lung der Vollstreckbarkeit der Erkenntnisse in Betracht kommt, ge⸗ regelt wird. Indem der Ausschuß diesen Entwurf auch seiner⸗ seits als den Ausgangspunkt der ihm zufolge früherer Beschluͤsse nach Maßgabe des Art. 64 der Wiener Schlußakte auferlegten Vermittlung zur Herbeifuͤhrung einer möglichst allseitigen ständigung annimmt, die Prüfung der Einzelheiten des Entwurf aber den hohen Regierungen anheimstellt, welchen hierzu das um⸗ fassendste Material in dem erschöpfenden Gutachten der Remwenfshor und in den Sitzungs⸗ Fig esslen der Konferenz zu Gebote steht, 8 ehenden Antrag: ü. .nh hage. 1 hohen Regierungen ersucht werden mögen, sich darüber auszusprechen, ob und in welchem Um⸗ fange sie geneigt sind, dem anliegenden Entwurfe ihre Zu⸗ stimmung zu ertheilen, und daßs 2) die Bundesversammlung den saͤmmtlichen —Ausarbeitung jenes Entwurfes in Nürnberg versammelt

8

Mitgliedern der zur ge⸗

1“

ward hiernach

wesenen Konferenz und der von ihr niedergesetzten Kommissson, insbesondere dem Präsidenten und den Berichterstattern für die aufopfernde Thäͤtigkeit, so wie für die Sachkenntniß und Gruͤndlichkeit, womit sie dem Auftrage vom 12ten März 1857 entsprochen haben, ihre volle und dankbare ceerkennen gebe.

Die Beschlußfassung über ü⸗ 1 materielle Vereinbarung einleiten soll, ward auf eine der nächsten Sitzungen anberaumt.

ge. Der Ausschuß für das Kassen⸗ und Finanzwesen des Bundes erstattete Bericht über die Revision der Rechnungen der Bundes⸗ kanzleikasse und der Bundesmatrikularkasse aus dem Rechnungsjahr 1860. Nachdem diese von der Bundeskassenverwaltung vorgelegten beiden Rechnungen, welche sämmtliche Einnahmen und Ausgaben

diesen Antrag, der übrigens erst die

des Bundes in dem verflossenen Jahre umfassen, nebst den dazu

örigen Belegen zunächst durch den Revisor und sodann durch 2 Ausschuß v98 Forgfältigen Prüfung unterzogen worden, be⸗ antragt letzterer, dieselben als richtig anzuerkennen, und wird hier⸗ über, sobald die einzelnen Gesandtschaften von der ihnen freigestell ten speziellen Einsicht der Fea gerh Gebrauch gemacht haben,

äc eschluß gefaßt werden.

sehr Keütran „Direction der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde erstatteter Rechenschaftsbericht über den ˖

Anerkennung zu

Fortgang ihrer Arbeiten gab der Reclamations⸗Kommission Anlaß

aus dem sich ein erfreulicher Fortgang des bedeutenden Nationalwerkes, so wie ein überaus günstiger Stand der zur Fortführung und Vollendung des Unternehmens von den höchsten und hohen Regierungen gewaͤhrten Geldmittel veva⸗ stellte und den Beschluß zur Folge hatte, besagten Rechenschafts⸗ bericht zur Kenntniß der Bundesregierungen zu bringen, die Auf⸗ stellung des vorgelegten 17. Bandes in der Bundes⸗Bibliothek an⸗ zuordnen und der Central⸗Direction der Gesellschaft die wohlver⸗

diente Anerkennung des erfreulichen Fortgangs des Unternehmens u geben. 8 Keiscie vorgenommenen Abstimmung über den in der Sitzung vom 27. v. M. von der Majorität des betreffenden Aus— schuffes gestellten Antrag wegen Fefisteuung aapemetner ü⸗e ganz Deutschland gültiger Normen bezüglich der Heimathsverhä le ge. nehmigte die Nesfsen der Bundesversammlung diesen Antrag un eschlossen: 1 „die bälcaf und hohen Regierungen zu ersuchen, eh mmissaire an den Sitz der Bundesversammlung zu⸗ dem Zeae absenden zu wollen, um die Bestimmungen des Gothaer trags vom 15. Juli 1851 wegen gegenseitiger Uebernahme der Ausgewiesenen und Heimathlosen und die denselben er⸗ läuternden und ergänzenden, vorzugsweise in den tokollen der Konferenzen vom 15. Juli 1851, 25. Juli 1854 und 29. Juli 1858 enthaltenen Bestimmungen, unter Berück⸗ sichtigung der von der kaiserlich österreichischen Faserurcge n der 28. Bundestagssitzung vom 15. Novbr. v. . vorgesch 2 genen Modalitäten und der etwa von anderer Seite zu stel⸗ lenden Anträge, in ein geordnetes Ganzes zusammenzufassen und das Ergebniß der Bundesversammlung zur definitiven Schlußfassung vorzulegen. 8b Schnsa n höchsten⸗ und hohen Regierungen sich zu 888 Absendung bereit erklären, soll, auf den Vorschlag des Aus⸗ schusses, über den Zeitpunkt sür Kröaug 188 hea. unnd das sonst zum Vollzuge dieses Beschlusses Erforderlich weeitere Bestimmung erfolgen“. Andere Beschlüsse bezogen sich

zu einem Vortrag,

auf Festungsangelegenheiten.“

1 7. Juli soren un⸗ München, 27. Juli. Von den Profef Müdn ha 8 Beckers zum Rector magni-

Bayern. serer Universität wurde Professor Dr. B ficus für das nächste Studienjahr gewählt.

roßbri d Ir London, 26. Juli. Großbritannien und Irland. ndon, 26. Die Veinfester hatten sich eerin esrang naeseeaach br. F2 -fhs ie Königin eine imra räsidirte. S b begeben, wo die Königin einem Geheimr Sa bi. 8 Mi esselben den vorgeschriebene legte als neues Mitglied desselben der u“ Sir G. Lewis überlieferte die Siegel des Ministe riums des Innern, um die des Kriegsministeriums aus den Snse⸗ der Königin zu empfangen. Lord Palmerston und Earl Granville wurden zu besonderen Audienzen zugelassen. 8 Si 8 ses 25sten erneuerte Lor der Sitzung des Oberhauses vom rne 8 611n See sesces unast gegen be⸗ visgers gahs ö 427 Herichts e . welche eine Amalgamirung der obersten n. cisdee Ee Jter aler Zwecke hat. Earl de Grey und Ripon und der veraranchee Keful⸗ diesmal die Aufgabe, die Bill zu vertheiiga. . 88 tat der Diskussion war, daß Ellenborough’s Gegenantrag s 8 geg ti orfen wurde. . 1 8 1 * lenkt General Peel die Aufmerksamkeit de8 Lüis. ses auf mehrere Posten im Armee⸗Budget, welche aulammen t. Reshrhen ausmachen und nach des Generals Angaben nicht 4⁸½ Ueenaler Voten des Parlaments einbegriffen gewesen seien. erklärt,

V daß das Kriegsministerium bei Ausarbeitung der Voranschläge