1861 / 245 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Schloß⸗Hauptmann von Roeder,

Graf von Pfeil⸗Pleischwitz,

Freiherr Hugo von Zedlitz⸗

mannsdorf,

Graf von der Schulenburg⸗Rengerslage, Graf von Pückler⸗Ober⸗Weistritz, . von Gutzmerow⸗Groß⸗Leuthen und

2*& p . . reiherr Cuno n Ne

ö 1““ X“ .“ Während des Eintritts Ihrer Majesräten wird von dem Dom⸗ chor der Psalm 100 angestimmt.

Hierauf folgt die Liturgie, die Krönungspredigt, das allgemeine Gebet und der Segen. 8 Es begiünt die Krönungsfeier. Der Domchor singt: „Du Hirte Israels ꝛc.“ Der Consecrator (Ober⸗Konsistorialrath, Hof⸗ prediger Dr. Snethlage) hält das Krönungsgebet. Während der Domchor das »Domine salvum fac Regem- anstimmt, begeben sich, unter Vortritt des Ober⸗Ceremonienmeisters und des Ober⸗Hof⸗ und Haus⸗Marschalls, die Würdenträger, welche die Reichsinsignien tragen, zum Altare und legen Krone, Zepter und Reichsapfel auf denselben nieder. Der Ober⸗Burggraf mit dem Reichsschwert und der Kanzler mit dem Reichs⸗Insiegel treten auf die linke Seite des Altars, die übrigen Würdenträger kehren auf ihre Plaͤtze zurück. Sobald das „Homine salvum fac Regem“ beendet ist, heben Seine Majestät der König Allerhöchstsich unter dem Schall der Pauken und Trompeten und begeben Sich, unter Vor⸗ tritt des Oberst⸗Marschalls und gefolgt von Seiner Königlichen Hoheit dem Kronprinzen, Hoöchstwelcher rechts vom Altare Seinen Platz nimmt, von dem Reichs⸗Paniere, welches sich auf derselben Seite des Altares aufstellt, von dem Oberst⸗Kämmerer, dem Oberst⸗Truchsessen, dem Oberst⸗Schenken und dem Minister des Königtichen Hauses, dem General⸗ und dem Flügel⸗Adjutanten vom Dienst, bis an die Stufen des Altares, um dort (während die Mufik schweigt) Ihr stilles Gebet zu verrichten. Sodann geruhen Allerhöchstdieselben Ihrem Oberst⸗Kämmerer einen Wink zu ertbeilen, welcher Allerhöchstihnen, unter Asfsistenz des Oberst⸗Truchsessen und des Oberst⸗Schenken, die Kette und den Rittermantel des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler abnehmen und den Krönungsmantel umlegen helfen wird. Der Krönungsmantel wird dem Oberst⸗Kämmerer von dem Grand maitre de la Garderobe dargereicht. Der Rittermantel Seiner Majestät des Königs wird auf das Kissen gelegt, auf welchem der Grand maitre de la Garderobe den Krönungsmantel getragen hatte. Seine Majestäͤt der König geben hierauf den Helm Allerhöchstihrem ersten General⸗Adjutanten, welcher denselben auf den Rittermantel niederlegt. Seine Majestät ersteigen die Stufen des Altars, nehmen die Krone Allerhochstihres Königreichs von Gottes⸗Tisch und setzen Allerhöchstsich dieselbe auf das Haupt. In diesem Augenblick werden auf ein gegebenes Zeichen die Glocken geläutet, im Königsgarten die Geschüͤtze gelöst und die Truppen im Schloßhofe machen (ohne das Spiel zu rühren) die Honneurs. In gleicher Weise ergreifen Seine Majestät der König das Zepter, den Reichsapfel und, nachdem Allerhöchstsie den letz⸗ teren wieder auf den Altar gelegt haben, auch das Reichsschwert. Während dieser Handlungen halt der consecrirende Geistliche die bezüglichen Weihgebete. Seine Majestät geben hierauf das Schwert an den Ober⸗ Burggrafen zurück; der Oberst⸗Kämmerer und die ihm assistirenden Obersten Hofchargen ergreifen die Schleppe des Königlichen Man⸗ tels, um dieselbe zu tragen. 11“

GSleichzeitig erheben Jin Majestät die Königin Aller⸗ höchstsich, um vor den Stufen des Altares, wo Seine Majestät der König Allerhöchstdieselben erwarten, Ihr stilles Gebet zu verrichten.

Nach Beendigung desselben nähert sich die Ober⸗Hofmeisterin nebst den Palastdamen Ihrer Majestät der Königin und legen Allerhöchstderselben den vom Erafen zu Dohna⸗Schlobitten herbeigebrachten Mantel um.

Der General der Kavallerie Graf von der Groeben, welcher die Krone Ihrer Majestät der Königin trägt, hat sich inzwischen Seiner Majestät dem Könige genähert, Allerböchstwelcher die dargebotene Krone ergreift und sie auf das Haupt der Königin setzt, wobei der consecrirende Geistliche wiederum ein entsprechendes Weihgebet hält.

Ferauf wenden Sich Ihre Majestäͤten der König und die Königin gegen den vern Unieen auf die herbeigebrachten

Kissen nieder, und der consecrirende Geistliche spricht den Segm über die Majestäten.

Unterdessen rühren die Truppen das Spiel zum Gebet, um der Ober⸗Prediger des 1. Armee⸗Corps, Konfistorialrath Dr. Kaehler, spricht, in der Mitte des Krönungsweges, das Krönungs ebet.

8 Unter Orgelspiel begeben Seine Majestät der König und demnächst Ihre Majestät die Königin Allerhöchstsich nach Ihren Thronsesseln zurück.

Die Schleppe des Krönungsmantels Ihrer Majestät der Königin wird von den Palast⸗ und Hofdamen, daß äußerste Ende derselben von der Ober⸗Hofmeisterin getagen. fortgesetztem Orgelspiel werden die drei auf dem Altare liegenden Kissen von den betreffenden Würdenträgern wieder auf⸗ genommen, und gleichzeitig⸗kehren der Ober⸗Burggraf mit dem Reichsschwert und der Kanzler mit dem Reichsinsiegel zu den Plätzen zurück, welche sie vor Beginn der Krönungsfeierlichkeit in der Kirche eingenommen hatten. v“

Der Consecrator tritt wieder Deum. 1

.

““ zum Altare und intonirt das Te

Während Seine Majestät der König und demnächst Ihre Majestät die Königin Sich erheben, um im feierlichen Zuge nach dem Schlosse zurückzukehren, stimmt der Domchor den Psalm 21. an.

Bis an das Portal der Kirche werden Ihre Majestäten in

gleicher Weise, wie beim Eintritt in dieselbe, von der Geistlichkeit geleitet.

Bei dem Heraustreten Ihrer Majestäten aus der Kirche machen die Truppen die Honneurs und rühren das Spiel so lange, his Seine Majestät der König die zweite Wendung des Krönungsweges erreicht haben, worauf der Krönungsmarsch von Neuem beginnt und so lange gespielt wird, wie Ihre Majestäten

An der großen Freitreppe angelangt Seiner Majestät des Königs aus: 68 die Herolde, te a die Königlichen Kammerjunker und sie h.q q Kammerherren, 8 1X“ welche auf der Freitreppe, Spalier bildend, so lange stehen bleiben, bis der Zug Seiner Majestät des Königs und auch der Ihrer Majestät der Königin im Schlosse angelangt ist.

Die Generalität, die Hofstaaten und Adjutanten Ihrer König⸗ lichen Hoheiten der Prinzen des Königlichen Hauses nehmen ihren Platz auf der Tribüne, rechts vom Throne ein.

Die Tribüne links ist vorzugsweise zur Aufnahme der Krönungs⸗ botschafter und der in besonderer Mission erschienenen Personen, der Wirklichen Geheimen Räthe und Civil⸗Ober⸗Beamten bestimmt.

Seine Majestät der König begeben Allerhöchstsich nach dem Thronsaal.

Beim Eintritt in denselben stellen sich Throne gegenüber.

Links vom Throne nehmen die Staats⸗Minister, der Geheime Kabinetsrath und die Ober⸗Praͤsidenten, rechts Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen des Königlichen Hauses, die Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, die General⸗ und die Flügel Adjutanten Seiner Majestät des Königs ihren Platz. Die Hofchargen stellen sich vor die Erbämter dem Throne gegenüber, um sogleich wieder vortreten zu können.

Diejenigen Herren, welche die Reichs-Insignien tragen, treten zur Rechten und Linken an die untersten Stufen des Thrones.

Sobald Seine Majestät der König den Thron bestiegen haben, stellt sich der General-Feldmarschall mit dem Reichspanier auf die mittelste Stufe vom Throne links, etwas rückwärts.

Seine Köregliche Hoheit der Kronprinz stehen auf der mittelsten Stufe rechts vom Thronsessel.

Die Herolde des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler treten an die nach dem Vorzimmer fchrncde Eingangsthür.

Nachdem Seine Majestät der König den Befehl zur Ein⸗ führung der katholischen Geistlichkeit zu ertheilen geruht haben wer⸗ den, laͤßt der Ober-⸗Ceremonienmeister die Thür nach dem Vorzim⸗ mer öffnen und geleitet dieselbe in den Thronsaal.

Nach gehaltener Anrede wird sie durch einen als Ceremonien⸗ meister fungirenden Königlichen Kammerherrn in die links vor dem Throne errichtete Schranke auf dem Schloßhofe geführt.

Es erfolgt hierauf in gleicher Weise der feierliche Empfang der ehemaligen reichsständischen Fürsten und Grafen, welche eben⸗ falls durch einen Königlichen Kammerherrn in die Tribüne auf dem Schloßhofe hinabgeleitet werden.

scheiden von dem 3 8 .“

die Erbämter dem

erfolgt durch den Minister des Innern nach

Inzwischen sind die zur Krönungsfeier Entbotenen, so wie die verschiedenen anderen Kategorien der dazu Eingeladenen, aus der Schloßkirche durch die zu ihrem Empfange bestellten Marschälle

in die an der Freitreppe rechts und links vom Throne errichteten

Schranken geleitet worden. 1

5 41

Wienn solchergestalt Alles geordnet ist, macht der Minister des

Innern hiervon Seiner Majestäͤt dem Könige Meldung. Allerböchstdieselben begeben Sich hierauf im Zuge, und zwar wiederum unter Vortragung der Reichsinsignien, durch die rothen Kammern nach der Throntribüne.

Seine Königliche Hoheit der Kronprinz tritt an die oberste

Stufe des Throns, auf die rechte Seite. Ihre Koͤniglichen Hoheiten die Prinzen des Königlichen Haufes stellen sich rechts von Seiner Majestät. —*Die Träger der Reichs⸗Insignien treten wiederum zur Rechten und Linken des Thrones. 1 Die Staats⸗Minister nehmen ihre Stellung links vom Throne, zunächst der Minister des Innern links vor den Reichs⸗Insignien, neben ihm links steht der Unter⸗Staats⸗Sekretair seines Ressorts. Riechts vom Throne und hinter Ihren Königlichen Hoheiten en Prinzen des Königlichen Hauses nehmen die Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, der Hofstaat, die General⸗ und die Flügel⸗Adjutanten und der Geheime Kabinetsrath Platz. b Die Erbaͤmter treten auf die Stufen der Freitreppe, je zwei auf eine, zur Rechten und zur Linken des Geländers, und war auf den Platz, den die Pagen, welche jetzt an den Fuß

der Freitreppe zurückweichen, bis dahin besetzt hatten (vergl.

z. 18). 1 Gleichzeitig sind Ihre Majestät die Königin in Beglei⸗ ung Ihrer Königlichen Hoheiten der Kronprinzessin und der Prinzessinnen des Königlichen Hauses sammt den an⸗ wesenden Höchsten Gästen und Allerhöchst⸗ und Höchstderen Ge⸗ olge ans Fenster getreten, um von dort aus der Feierlichkeit bei⸗ zuwohnen. 8 Die Ansprachen, welche seitens der zur Krönungsfeier Ent⸗ botenen zur Begluüͤckwuͤnschung Seiner Majestät des Königs an Ullerhöchstdieselben gerichtet werden, halten die Redner auf dem Podest der Freitreppe vor dem Püt h Nachdem Feene jestät der König diese Ansprachen entgegengenommen haben, G 8 Allerhöchster Bestim⸗ nung die Bekanntmachung der Standeserhöhungen und sonstigen Ullerhöchsten Gnadenbezeigungen. 8 Hierauf ruft der zu Pferde auf dem Schloßhofe haltende Reichs⸗Herold: und während der unter Pauken⸗ dreimaligen Wiederholung dieses Rufs Seite wird von den aufgestellten Kanonen je eine Salve gegeben. Zum Schlusse wird unter Begleitung von Musikchören Lied: 8 „Nun danket alle Gott“ von allen Anwesenden gesungen; gleichzeitig werden 101 Kanonen⸗

8

1

„Es lebe der König Wilhelm!“ und Trompetenschall erfolgenden Rufs Seitens aller Anwesenden

das

Seine Majestät der König und Ihre Majestät die Königin begeben Allerhöchstsich bierauf in Ihre Gemächer zurück, womit die Feierlichkeit schließt. S

Die Aufsicht über die Beobachtung der in diesem Programme vorgeschriebenen Ordnung ist von Seiner Majestät dem Kö⸗ nige dem Ober⸗Ceremonienmeister Stillfried Grafen Alcäntara

und dem Ober⸗Hof⸗ und Hausmarschall Grafen von Pückler übertragen worden. 1 Beerlin, den 6. Oktober 1861.

Auf Seiner Königlichen Majestät A ergnädi ““ 1

Der Minister des Innern. Graf von Schwerin

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Die Herren Mitglieder des Herrenhausfes und des Hauses der Abgeordneten und die Krönungszeugen aus den Provinzen werden ersucht, die für sie bestimmten Programme zur Krönungsfeier und die Eintrittskarten zur Schloßkirche bei ihrem Eintreffen in Königs⸗ berg bei den Buͤreau⸗Vorstehern der beiden Hauser des Landtags, und zwar die Mitglieder des Herrenhauses und die von⸗ den Pro⸗ vinzial⸗Landtagen gewählten Zeugen bei dem Geheimen Regie⸗ rungs⸗Rath Dr. Metzel, Burglirchenplatz Nr. 3, die Mitglieder

V b

des Hauses der Abgeordneten und die Zeugen aus den Hoben⸗

zollerschen Landen bei dem Geheimen Kanzlei⸗Rath Bleich, Münz⸗

firaße Nr. 6, in Empfang nehmen zu wollen. Berlin, den 10. Oktober 1861. 6

Der Minister des Innern. Graf von Schwerin.

Alle diejenigen bei Hofe vorgestellten Personen, welche an den aus Veranlassung der Krönung Sr. Majestät des Königs (zu Königsberg und zu Berlin) stattfindenden Festlichkeiten Theil zu nehmen wünschen, haben sich, und zwar die Herren bei dem Oberst⸗Kämmerer Sr. Majestät des Königs, die Damen hingegen nur bei der Oberhofmeisterin Ihrer Maäjestät der Königin zu melden, ferner Behufs der Anfertigung korrekter Einladungslisten ihren Namen unter Angabe der Wohnung in das zu diesem Zwecke in Königsberg und in Berlin beim Königlichen Hofmarschall⸗Amte ausliegende Meldebuch ein⸗ tragen und dabei bemerken zu lassen, ob sie mit Ge mahlin oder resp. mit Töchtern g2 erscheinen beab⸗ sichtigen. Zu der am. 19ten in Königsberg und am Lasten in Berlin stattfindenden großen Cour sind alle bei Hofe vorgestellten Personen ohne weitere besondere Einladung durch diese Ansage zu erschei⸗ nen aufgefordert.

Berlin, den 9. Oktober 1861.

Der Ober⸗Ceremonienmeister:

Stillfried Graf Alcäntara.

Der Ober⸗Hof⸗ und Haus⸗Marschall: Graf Pückler.

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Die inländischen Herrschaften, vormal. Reichsunmittelbare und landessässige Fuͤrsten, General⸗ und Flügel⸗Adjutanten, Ober⸗Hof⸗ und Hofchargen, die den Extrazug nach Königsberg am 15. früh benutzen wollen, werden ergebenst ersucht, bis zum 14. d. M. Nach⸗ mittags 5 Uhr im Königlichen Hofmarschall⸗-Amte anzeigen zu wollen, ob Sie, event. mit wieviel Dienerschaft am Zuge Theil nehmen wollen, da eine gewisse Anzahl der Plätze nicht überschritten werden darf, ohne die Schnelligkeit des Zuges zu beeinträchtigen. 8 E

Finanz⸗Ministerium.

Anweisung vom 30. September 1861 zur Aus⸗ führung der auf die Wahl der Abgeordneten für die Gewerbesteuer⸗Klasse A. I. bezüglichen Be⸗ stimmungen des Gesetzes voun 19. Juli 1861, be⸗ treffend einige Abänderungen des Gesetzes wegen Entrichtung der Gewerbesteuer vom 30. Mai 1820. Umfang des Steuerbezirks.

I. Nach F. 4. des Gesetzes vom 19. Juli 1861 (G.⸗ 697) bilden die Steuerpflichtigen, welche zur Klasse A. I. Steuergesellschaften im Sinne des §. 26 u. folg. des Gesetz 30. Mai 1820, deren Steuerbezirk in der Regel den ganzen Re⸗ gierungsbezirk umfaßt. Wegen obwaltender wesentlicher Ver⸗ schiedenheiten in Beziehung auf Handel und Fabrication kann zwar der Regierungsbezirk in zwei oder mehrere Steuerbezirke mittelst Königlicher Verordnung zerlegt werden (§K. 6 des Gesetzes vom 19. Juli d. J.), für jetzt ist jedoch zu einer solchen Anordnung in Betreff keines Regierungsbezirks geschritten, weil auch hinsichtli der, die größte Anzahl der in Klasse A. I. Steuerpflichtigen vor⸗ aussichtlich umfassenden Regierungsbezirke nach den bewirkten Er⸗ örterungen anzunehmen ist, daß deren Zerlegung in mehrere Steuer⸗ bezirke einer möglichst gleichmäßigen Steuerveranlagung nicht för⸗ derlich sein würde. Es bewendet demnach für jetzt üͤberall dei der Regel, daß der Steuerbezirk der Klasse . I. den ganzen Regie⸗ rungsbezirk umfaßt und alle in demselben zu dieser Klasse zu ver⸗ anlagenden Steuerpflichtigen nur Eine Steuergefellschaft bilden. Anzahl der Abgeordneten. Nach dem Gesetze vom 19. Juli 1861