18 rium der geistlichen Unterrichts⸗ b bgs Medizinal⸗Angelegenbeiten.
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und
Wundarzt des Kreises Wirsitz ernannt worden.
Der praktische Arzt Dr. Steuber ist zum Kreisphysik
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Dem Prorektor “ zu 8 veidm das Prädikat »Professor⸗ beigelegt . 8
— Preisbewerbungen bei der Königlichen Akademie der Künste hierselbst.
Große akademische Preisbewerbung Königlicher Stiftung in der Architektur.
Dite diesjährige Preisbewerbung Königlicher Stiftung bei d Feee der Künste ist für Fehcans dthga be 84 Für die Zulassung bedarf es der Nachweisung der erforderli Studien bei der Königlichen Vau⸗Akademie 8— s 2 8eh g; Mitgliedes der architektonischen Section der Akademie 8n Känste. Die Meldungen zur Theilnahme müssen bei dem mit den Direktoratsgeschäften der Königlichen Akademie beauftragten Pro⸗ fessor Daege bis zum Sonnabend, den 11. April d. J., 12 Uhr Mittags, persönlich erfolgt sein. 89
Am Montag, den 13. April, frü . — „ früh 7 Uhr, wird den vom ““ Senat zugelassenen Bewerbern die Prüfungs ⸗Aufgabe 88 ümn Mittwoch, den 15. April, die Hauptaufgabe ertheilt. Die eurtheilung der entworfenen Skizzen durch den Senat der Akade⸗ mie findet am Donnerstag, den 16. April, statt. Zu der Ausführung der gebilligten Skizzen erhalten die Kon⸗ ee einen Zeitraum von 13 Wochen, vom Freitag, den „April, bis Mittwoch, den 15. Juli d. J., wo die fertigen Ar⸗ beiten abgeliefert werden. Die Zuerkennung des Preises, bestehend in einem Reisesti uͤerkennung des is steh estipen⸗ “ jährlich 750 Thlr. für zwei aufeinander “ Pagn b eenh 2 8er s der Königlichen Akademie am 3. sst d. J. Ausländer haben blos Anspruch Ehrenpreis. Cuu r19 1 W
Berlin den 2. März 1863. .
Die Königliche Akademie der Künste. Im Auftrage
E d. Daege. O. F. “
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den Preis der Michael⸗Beerschen Stiftung.
Die diesjährige Konkurrenz um den Preis der Mich schen Stiftung für Maler und Bildhauer jü her Reenh tear is nr 1 üdischer 9 ü ESe . bestimmt. . 3 1“1“441“ Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes bleibt dem ei G meeigen der Konkurrenten überlassen, so wie es denselben frei. 8 ¹ la, Ausführung in Relief oder in runder Figur oder Gruppe zu 8 hlen; nur müssen Reliefs, um zulässig zu sein, eine Höhe von 8 estens 2 ⅞ Fuß zu einer Breite von etwa 3 Fuß haben, und eine runde Figut oder Gruppe muß wenigstens 3 Fuß hoch sein, auch bexh a. aus der Arbeit akademische Studien ersichtlich werden; ferner ist T 8 E8n “ ganze Figuren enthalten. Der Dermin für die Ablieferung der zu dieser Konkurren 3 vesäiben ist auf den 15. Juli d. 8. üiseete „und 2 Bestimmungen des S ie K r ichzeiti .“ gen des Statuts die Konkurrenten gleichzeitig 1) eine in Relief modellirte Ski este bschi ir zze, darstellend den Abschied Tobias von seinen Eltern, naig, Bnars Veves 5, 22. Ln 2) einige Studien nach der Natur, welche zur Beurtheilung des 1 des Konkurrenten dienen können. gleitet en Arbeiten müssen mit solgenden Attesten be⸗ 1) daß der namentlich zu bezeichnende Konkurre jüdi a⸗ 1 nt sich zur jüdi⸗ schen Religion bekennt, ein Alter von 22 Saess ka.,ga
Deer praktische Arzt ꝛc. Dr. Fuchs zu Lobsens ist zum Kreis⸗ .“
2) daß die eingesandte Arbeit von de 8 m Konkurrente funden, und ohne fremde Beihülfe für diese anle n 8 8 ausgeführt worden ist; in welcher Hinsicht Fepach kn 8“ Prüfung nöthig befunden werden kann. derlich ige Meldungen zu dieser Konkurrenz sind nicht erfor⸗ Der Preis besteht in einem einjähri 1 n e jährigen Stipendium v 199 zu einer Studienreise nach Italien unter 8 Veatzann 1 er Prämiirte sich acht Monate in Rom aufhalte und Nnaa Veifügung eigener Arbeiten der Königlichen Akademie halbjäbrlich iee Vnehg erstatte. Die Zuerkennung des Preich 1 er öffentlichen Si Königli 111““ 1 8 Sitzung der Akademie der
Berlin, den 2. März 1863.
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282894 III. für das Finanz⸗Ministeriumm.
Im Auftrage:
82 ages⸗HOrdnung. Hreiunbzwanzigste Sihzung des Hauses der A bgeordneten 19 am Mittwoch, den 11. März, Vormittags 10 Uhr.
8.
1) Wahlprüfungen.
2) Bericht der Kommission Jrüf 8 8 . zur Prüfung des Staatsbaushalts⸗ Etats über den Etat des Ministeriums des Innern 8 das
3) Bericht derselben Kommission ü⸗
“ den Kommission über den Etat der Ei 8
„ Verwaltung für das Jahr 1863. .“
4) Bericht derselben Kommission, betreffend die Etats; IJ. für die Münze; I
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g EE11 Fn 615 * . 455 4 2 II. für die verschiedenen Einnahmen bei der allgemeinen
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Kassenverwaltung; 8 b g “
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5) Bericht derselben Kommission über den Etat der Bergwerks⸗,
Hütten⸗ und Salinen⸗Verwaltung pro 1863. hiu
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1111“ Angekommen: Der Kammerherr, außerordentliche Gesandte
und bevollmächtigte Minister am Königli ü 8 glich württembergischen Hofe von der Schulenburg⸗Priemern, von deeec
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9 9„ L— 2 . Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und kom⸗
“ General des II. Armee⸗Corps, von Steinmetz, von
ttin.
ZBerlin, 10. März. G geruht: Dem Wirklichen Geheimen Rath und Bundestags⸗ von Sydow zur Anlegung der von des Fürsten von . und Pyrmont Durchlaucht ihm verliehenen Verdienst⸗Me⸗ von Reumont zur Anlegung des vo öni icili
* Anlegung des von des Königs Beider Stcilien Majestät ihm verliehenen Großkreuzes 8. 6
jest — Großkreuzes vom Orden Fr I. die Er⸗ laubniß zu ertheilen. Uhafge. gicesse
Se. Majestät der König haben Aller⸗
so wie dem Kammerherrn und Geheimen Legations⸗Rath
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lichen Wilhelms⸗Gymnasium am 9. d. M. angeordnet.
und Zögling einer deutschen Kunst⸗Akademie ist;
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Die von Sr. Excellenz dem Herrn Minister der geistlichen,
Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten bestellte Kommission, be⸗ stehend aus den Herren Geheimen Medizinal⸗Räthen Dr. Müller Dr. Ebert und Herrn Professor Dr. von Graefe, hat bei der Untersuchung sämmtlicher Schüler des Königlichen Wilhelms⸗Gym⸗ nasiums nur katarrhalische Augenentzündungen meistens leichterer
Art und keinen einzigen Fall der granulöse a Esen 9 entzündung konstatirt. 9 sen oder ägyptischen Augen
Wir haben daher die Wiedereröffnung des Unterrichts im König⸗ Die augen⸗
kranken Schüler bleiben aber bis auf weiteren Befund der gedachten
. Kommission, welche den Verlauf der Augenkrankheiten auch fernerhin überwachen wird, von dem Schulbesuch einstweilen ausgeschlossen. Berlin, den 7. März 1863.
Königliches Schul⸗Kollegium der Provinz Brandenburg. Reichenau. Fün
Preußen. Berlin, 10. März. Seine Majestät der König nahmen um 11 Uhr die militairischen Meldungen im Bei⸗ in des kommandirenden Generals des Garde⸗Corps, Prinzen von Württemberg, und des Kommandanten, General⸗Lieutenants von Alvensleben, entgegen. Vortrag hielten im Laufe des Vormittags der Polizei⸗Präsident, der General⸗Lieutenant und General⸗Adjutant Freiherr von Manteuffel, der General⸗Feldmarschall Freiherr von Wrangel und der Präsident des Staatsministeriums, von Bismarck⸗ Schönhausen. Um 2 Uhr begaben Sich des Königs Majestät, be⸗ gleitet von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht, nach dem Mausoleum in Charlottenburg.
4.
G — In der heutigen Sitzung des Herrenhauses legte der Herr Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten. in Folge ihm und dem Herrn Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten ertheilter Allerhöchster Ermächtigung den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Zusatzes 213 §. 13 des Ostpreußischen Provinzial⸗ rechts, zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vor. — Darauf be⸗
chäftigte das Haus sich mit Berathung des Gesetzentwurfs wegen
Verbesserung des Kontrakten⸗ und Hypothekenwesens im Bezirke des Justiz⸗Senats zu Ehrenbreitstein und ertheilte hierbei allen Abände⸗
namentlich auch der aus den
rungs⸗Vorschlägen der Kommission, hervorgegangenen ver⸗
erneuerten Berathungen der Kommission
nderten Fassung der §§. 10, 18 und 19, ohne wesentliche Debatte
seine Zustimmung.
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schlägen ohne Diskussion bei.
in Betreff des hierauf zur Berathung
Auch gelangenden Gesetzentwurfs, betreffend die Einführung der Konkurs⸗
Ordnung vom 8. Mai 1855 und des Gesetzes über die Befugniß
der Glaͤubiger zur Anfechtung der Rechtshandlungen zahlungs⸗ unfähiger Schuldner vom 9. Mai 1855, trat das Haus den, ledig⸗ lich nur Fassungsveränderungen enthaltenden, Kommissions⸗Vor⸗ Mit dem Seitens der Kommission in jedem der genannten Entwürfe eingeschalteten Termine — dem 1sten
Oktober 1863 — von welchem ab die in Rede stehenden Gesetze in
Kraft treten sollen, Schließlich ging das Haus zur Berathun Petitions⸗Kommission über.ß
erklärte das Haus sich gleichfalls einverstanden. g des ersten Berichts seiner
Hamburg, 8. März. Aeußerem Vernehmen nach hat die
hier versammelte Elbzoll⸗Revisions⸗Kommission sich in den
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letzten Tagen der vorigen Woche über einen Plan geeinigt, der eine Ermäßigung der Zölle in Aussicht stellt, die, wenn auch nicht allen Anforderungen genügend, doch dem Elbhandel eine Erleichterung ge⸗ währt, die allen mäßigen Ansprüchen entsprechen und dem Elbver⸗ kehr einen Aufschwung verleihen dürfte, dessen derselbe, in Folge des Drucks der jetzigen hohen Zölle, nie vorher sich zu erfreuen hatte. (H. Nachr.)
RNeuß. Gera, 8. März. Unser Landtag ist mit der Be⸗ rathung des Finanzgesetzes zu Ende und wird morgen die namentliche Schlußabstimmung erfolgen. Die d
Gesetzes ist zweifellos.
Frrankreich. Paris, 8. März. Die Akademie der schönen Künste hat gestern beschlossen, dem Andenken Horace Vernets da⸗ durch eine Huldigung darzubringen, daß die Wahl seines Nachfolgers auf 6 Monate hinausgeschoben werde.
Der Marschall Pelissier hat an die algerischen Präfekten fol⸗ gendes Schreiben erlassen: Algier, 2. März 1863.
Der »Akhbar« und der »Courrier de ['Algerie« veröffentlichen Subscrip⸗ tions⸗Listen für die Vertheidigung der algerischen Interessen. Diese Interessen bedürfen zu ihrer Vertheidigung keiner Subseriptionen; sie ruhen in den Händen der Regierung des Kaisers und der algerischen Behörden, sie werden keinen Schaden erleiden. Ich kann in der Veröffentlichung dieser Listen, in diesem Aufruf an die Unterzeichner nur ein Mittel sehen, eine Aufregung zu
unterhalten, die auf dem Punkte steht, zu verschwinden. Ich werde solche Manifestationen nicht dulden. Eben so besorgt, wie irgend Jemand, wenn es die wahren Interessen Algeriens betrifft, darf ich sie nicht durch eine Pro⸗ paganda, die ohne Grund ist, kompromittiren lassen. Sie wollen daher, Herr Präfekt, die Geranten jener Journale benachrichtigen, daß ich eine jede neue Publication, einen jeden neuen Aufruf, der ein Aufruf zur Agitation sein würde, als hinreichend erachte, um die Maßregel der amtlichen Verwar⸗ nung in Anwendung zu bringen; ich werde keine Agitation dulden, einerlei, welcher Art sie sei. 116166* 1 Empfangen Sie ec. 89 alod nndasito w mhi alch. 1 9. März. Die »France« meldet, daß ein Courier von dem französischen Botschafter in Petersburg mit wichtigen Depeschen ein⸗
getroffen sei und daß heute ein außerordentlicher Ministerrath abge⸗ halten werde.
Italien. Im Turiner Senat ergriff am 7. d. M. Herr von Revel, als Berichterstatter, das Wort über das Anleihe⸗Projekt und em⸗ pfahl dasselbe zur Annahme. Er sprach den Glauben aus, daß, wenn das Finanz⸗System, zu welchem sich die Regierung bekenne, streng durchgeführt werde, das erstrebte Ziel erreicht werden könne. Es sei nicht zweifelhaft, daß Italien seine Schuldenlast zu tragen vermöge, die Redlichkeit der Italiener werde von Niemandem beargwohnt; allein man werfe ihnen vor, die innere Reorganisation und Erspar⸗ nisse in den Finanzen vernachlässigt und zu häufig zu Anleihen ihre Zuflucht genommen zu haben. Wenn man in Bezug auf Erspar⸗ nisse rüstig ans Werk gehe und namentlich an die Reform des Steuerwesens Hand lege, so werde sich der Kredit Italiens bald heben.
Turin, 9. März. In der heutigen Senatssitzung fand die Diskussion über die neue Anleihe statt. Vacca Scotto, Pintori und Montanari sprachen sämmtlich zu Gunsten des Gesetzes, forderten edoch die Regierung auf, bedeutende Ersparnisse eintreten zu lassen.
Rußland und Polen. Aus Wilna, den 3. März, be⸗ richten die Petersburger Blätter Folgendes: General⸗Major Graf Nostiz schickte 4 Kolonnen zur Verfolgung der Bande Raczinski's aus, die schnell von einem Orte zum andern eilte, überall die Pferde mitnahm und die Brücken hinter sich verbrannte. Am 26. Februar stieß eine dieser Kolonnen, die des Stabscapitain Jewdokimow, bei dem Flecken Borki auf die Bande. Anfangs feuerten die Insurgen⸗ ten; dann begaben sie sich auf die Flucht, 18 Fuhren, 49 Pferde, Gewehre und 24 Gefangene in unseren Händen lassend; der Rest traf auf eine andere Kolonne unserer Truppen. Die Bauern er⸗ griffen sie und lieferten sie der Behörde aus. Unsere Truppen hatten 2 Schwerverwundete.
Warschau, 6. März. Allen Militair⸗Chefs ist vom Stabs⸗ Chef folgende Verordnung mitgetheilt worden:
»Es ist zur Kenntniß Sr. Kaiserlichen Hoheit gekommen, daß die Bauern im Königreiche, treu ihrem Monarchen und ihrem Eide, der Armee überall günstig gesinnt, sich bemühen zur Wiederherstellung der von den Feinden des eigenen Landes und aller Ordnung gefährdeten Ruhe und Geltung des Gesetzes mitwirkend beizutragen. Se. Kaiserliche Hoheit hat daher in Berücksichtigung des unumgänglichen Bedürfnisses, jene Mitwir⸗ kung durch deutliche Vorschriften zu regeln, um zu verhindern, daß dieselbe für die Sicherheit von Personen und Eigenthum gefährlich werden könne, nachstehende Befehle zu ertheilen geruht:
1) Die Gemeindebehörden sind verpflichtet, über alle ständig, zeitweilig oder auf der Durchreise in einer Gemeinde sich aufhaltenden Personen zu e. indem sie hierzu die Hülfe der Standposten und Gemeindewächter
enutzen.
2) Die Gemeindevorsteher (Wojte), Schultheiße oder Räthe sind ver⸗ pflichtet, alle bewaffneten oder zu den Banden der Aufrührerischen gehörigen Individuen sowie auch alle Herumtreiber unverzüglich zu arretiren und, wo es nöthig ist, unter Zuziehung einer Anzahl von Bauern, der nächsten Mili⸗ tairbehörde abzuliefern.
3) Die Gemeindevorsteher, Schultheiße und Räthe sind verpflichtet, genau darauf zu achten, daß die Bauern bei der Ergreifung von Aufrührern sich keine Gewaltthätigkeiten an deren Personen und überhaupt keine Willkür zu Schulden kommen lassen. Wer sich hiergegen verfehlt, soll zu strenger Ver⸗ antwortung gezogen werden.«
Der präsidirende Generaldirektor in der Regierungskommission des In⸗ nern hat nach Empfang dieser Verordnung von dem Stabschef dieselbe un⸗ verzüglich zur genauen Darnachachtung allen Civilgouverneuren eeeen
(Dz. P.
»Aus Polen, den 7. März«, wird der „Pos. Ztg.« mitgetheilt: Die aus Konin vorgestern in der Richtung nach Kazmierz ab⸗ gegangenen Truppen sind zum Theil schon zurückgekehrt, ohne dort ein neues Gefecht bestanden zu haben. Wie es scheint, haben sich die Insurgenten weiter zurückgezogen und ein Theil der Truppen ist zurückgekehrt, weil man den Platz Konin nicht so sehr entblößen wollte. — Gestern wurden wieder mehrere Verhaftete aus Slupee und Zagorow in Konin eingebracht. Heute früh wurden die bis jetzt noch hier eingepfercht gewesenen Rekruten, etwa 150 an der Zahl, unter starker Eskorte nach Lenszyce abgeführt, und gleichzeitig ein Theil der gefangenen Insurgenten mitgenommen. Nach Kalisch wurden auf einem Wagen zwei politisch Verhaftete unter Begleitung von Kosaken und Infanterie, letztere auf Wagen, heute transportirt. — Die in den Gefechten den Insurgenten abgenommenen Pferde werden seit drei Tagen vergeblich zum Verkauf ausgeboten; denn so niedrig auch die Preise gestellt werden mögen, es wollen sich keine Käufer finden, da Jedermann, eingeschüchtert durch vorgekommene Terrorisirungen von Seiten der Agitationspartei, sich fürchtet, etwas zu kaufen, das ihm bald nicht nur den Verlust des Gekauften, son⸗ dern vielleicht noch andere und größere Nachtheile zuziehen kann.
„Von der polnischen Grenze, den 8. März⸗, meldet die »Osts. Ztg.⸗“ folgenden Vorfall: »Der Woyt der Cwnzyner Güter unweit des Klosters Lend war vom Central⸗National⸗Comité zum Tode verurtheilt, weil er es mit der russischen Regierung hält. Vor eini⸗ gen Tagen erschienen des Nachts am Fenster des Geäͤchteten vier Abgesandte des National⸗Comité's, um in seine Wohnung einzu⸗
dringen und das Todesurtheil an ihm u vollstrecken. Da er, von 8 “