1863 / 138 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[1809]

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Gegen den Schiffer Franz Ludwig Gaap oder Gaab, in Neu⸗Ruppin am 16. März 1831

geboren und in Berlin ortsangehörig,

ist wegen

Diebstahls im Rückfalle die Untersuchung eröffnet und die Haft beschlossen.

Da derselbe seinem Aufenthalte nach unbekannt ist, so werden alle verehrlichen Behörden des In⸗ und Auslandes ergebenst ersucht, auf den ꝛc. Gaap

(Gaab) zu vigiliren, ihn im verhaften und in unser Gefängniß,

Nr.

Betretungsfalle nd. Lindenstraße 54, gefälligst einführen zu lassen.

Jeder, der von dem Aufenthalte des ꝛc. Gaap (Gaab) Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon

der

nächsten Gerichts⸗ oder Polizeibehörde sofort

Anzeige zu machen.

Potsdam, den 10. Juni 1863.

betrifft die

as Signalement kann nicht angegeben werden. Königliches Kreisgericht, Abtheilung J. dn 111“

-- 9. E 1111“ Bekanntmachung,

Anstellung eines Hülfs⸗

Arztes bei der Irren⸗Heil⸗ und Pflege⸗

Anstalt Allenberg.

Wir fordern die praktischen promovirten Aerzte, welche mit einem jährlichen Gehalte von 200 Thlr. bei freier Station (Verpflegung 1. Klasse) als Hülfsärzte bei der Irren⸗Heil⸗ und Pflege⸗Anstalt in Allenberg angestellt zu werden wünschen und

sich verbindlich machen, wenigstens 1

Jahr hin⸗

durch bei der Anstalt in dieser Qualität zu fun⸗ iren, hiermit auf, sich innerhalb 6 Wochen unter Einreichung ihrer Approbation bei uns zu melden.

Sie werden bei sonst gleicher Qualification bei

den

Vorschlägen zur Besetzung einer Physikats⸗

stelle vorzugsweise vor allen Bewerbern von uns berücksichtigt werden. Königsberg, den 8. Juni 1863.

Königliche Regierung,

[1774] Offene Requisition.

Abtheilung des Innern. L“

Die nachstehend genannten Personen:

1)

der Baueleve, spätere Seemann, Friedrich Wilhelm Gabriel Hecker, geboren am 14ten April 1833;

2) Julius Georg August Kopp, geboren am

2 2 5

-. Januar 1835;

Paul Friedrich Wilhelm Knippelholz, geb. am 21. Januar 18357

Herrmann Wilhelm Franz Klos, geb. am 4. April 1835;

Wilhelm Albert Koehler, geb. am 31. März 1835

n Heinrich Gunther, geb. am 14. Juli Friedrich Wilhelm Theodor Baade, geb. am J. November 1837

) Johann Friedrich Lebrecht Boemer, geb. am

1. März 1837;

Johann Ferdinand Gustav Bonge, geb. am -. Dezember 1837;

Ludwig Gustav Dietrich, geb. am 13. April 1837;

Carl Friedrich August Domsch, 30. Juli 1837;

der Schlosser Johann Lebrecht Frohner, geb. am 20. April 1837;

der Schlosser Christian Friedrich Freede, geb. am 15. Februar 1837;

geb. am

Gustav Julius Hermann Grundt, geb. am

14. Januar 1837 . Johann Carl Wilhelm Heintze, geb. am 1sten

Tan 1837;

17) Friedrich Wilhelm Kolling, geb. am 2.

18) 19) 20)

Larl Friedrich Wilhelm Henkel, geb. am 1. März 1837;

No⸗ vember 1837; 1

Heinrich Ferdinand Krause, geb. am 21. Juli 1837;

Carl Friedrich Kamenski, geb. am 25. April 1837;

der Commis Ernst Kinnemann, geb am 4ten Februar 1837

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fentlich Anze 8 1” 5ℳ 1s

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et Ke 6 8 ½ u I* A16X 8⸗

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21) Carl Friedrich Albert Lucas, geb. am 22sten Mai 1837; 22) Carl Wilhelm Hermann Lüdicke, geb. am 17. März 1837; 23) Wilhelm Heinrich August Müller, 14. September 1837; Friedrich Carl Gottfried Martini, 18. Oktober 1837; der Schuhmacher Carl Friedrich Hermann Noack, geb. am 30. Juni 1837; Albert Friedrich Hermann Priebnow, geb. am 19. Oktober 1837; b Johannes Daniel Winter, geb. am 10. August 1837; Julius Otto Heinrich Kellner aus Ketzin, geb. am 5. November 1837 zu 20. zu Dobrikow, die übrigen zu Pots⸗ dam gevoren und sämmtlich in Potsdam ortsangehörig, ad Nr. 26 katholisch, die übrigen evangelisch, durch unser rechtskräftiges Erkenntniß vom 17. April 1863 wegen Entziehung der Militair⸗ Dienstpflicht durch Auswanderung ohne Erlaubniß, ein Jeder zu einer Geldbuße von funfzig Thaler, welcher im Unvermögensfalle eine Gefängnißstrafe von einem Monat substituirt ist, verurtheilt worden.

Die Gerichtsbehörden des Inlandes werden er⸗ sucht, von den Verurtheilten, falls sie sich betreten lassen und zugeführt werden, die Geldbuße einzu⸗ ziehen, im Unvermögensfalle die Gefängnißstrafe an denselben zur Vollstreckung zu bringen, hierher auch Nachricht zu geben.

Alle verehrlichen Civil⸗ und Militair⸗Behörden werden gleichfalls ersucht, auf die gedachten Per⸗ sonen zu vigiliren und dieselben im Falle der Er⸗ greifung der nächsten Gerichtsbehörde zu über⸗ weisen; und eben so wird Jeder, der von dem Aufenthalte eines oder des anderen der Verurtheil⸗ ten Kenntniß hat, aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde sofort Anzeige zu machen. 61“ Kooͤnigliches Kreisgericht, Abtheilung I. 8 wNeng18

[1589]

geb. am

geb. am

Oeffentliche Vorladung.

98 Auf Grund der Anklage der Königlichen Staats⸗

Anwaltschaft vom 11. dieses Monats und in Ge⸗

mäßheit des §. 110 des Strafgesetzbuches ist gegen

folgende Heerespflichtige:

1) Peter Lindner aus Dryczmin,

2) Franz Plutowski aus Jungen,

3) Herrmann Lenz aus Gr. Konopath, Johann Liedtke aus Gr. Konopath Johann Haenkowski aus Vorwerk Luszkowo, Michael Senf aus Montau,

Johann Golinski oder Janiszewski aus Neuen⸗ burg, 1““ Hugo Gorsch aus Neuenburg, ““ Johann Zgodda aus Neuenburg, X“ Joseph Kotowski aus Neuenburg, mis hnt Gustav Wendehack aus Gr. Plochoczyn, Jacob Marchlikowski aus Prust, Peter Born aus Nieder⸗Sartowitz, Abraham Perlstein aus Schwetz, 91. Albrecht Kuklinski aus Schwetz Johann Matijewski aus Schwetz,

Julius Mianowicz aus Schwetz,

Andreas Przolinski aus Schwetz,

19) Mathias Martin Richlicki aus Schwetz,

20) Johann Joseph Wisniewski aus Schwetz,

21) Johann Sucharzewicz aus Sullnocwo.

22) Peter Nowacki aus Szyroslaweck,

23) August Schulz aus Vorwerk Sanskau,

durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom

15. Mai d. J. die förmliche Untersuchung fest⸗

gesetzt, weil dieselben ohne Erlaubniß die König⸗

lichen Lande verlassen und sich dadurch dem Ein⸗ tritt in den Dienst des stehenden Heeres zu ent⸗ ziehen gesucht haben.

Zur öffentlichen und mündlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf

den 18. August ecr., Vormittags 11 Uhr,

Es ist gegen den Porzellan⸗ und Glashändler

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Nr. 1 vor der Deputation für Vergehen an⸗ beraumt worden.

Da der jetzige Aufenthaltsort der vorstehend ge⸗ nannten Heerespflichtigen nach den Attesten der Königlichen Regierung zu Marienwerder nicht zu ermitteln ist, so werden dieselben hierdurch zu dem obigen Termine öffentlich vorgeladen und auf⸗ gefordert, entweder selbst oder durch gesetzlich zu⸗ lässige Vertreter zur festgesetzten Stunde zu er⸗ scheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.

Sollten die Angeklagten in dem Termine nicht erscheinen, so wird mit der Untersuchung und Ent⸗ scheidung in contumaciam verfahren werden.

Schwetz, den 15. Mai 1863.

* Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[0775]

Oeffentliche Vorladung. Theodor Friedrich Carl Meyer aus Stral⸗ sund, wegen strafbaren Eigennutzes auf Grund des §. 268 des Strafgesetzbuchs, Anklage erhoben worden.

Zur mündlichen Verhandlung der Sache vor dem Kollegio steht Termin auf

den 18. September d. J., Vormittags

in unserem Sessionszimmer

an. Der Angeklagte, der in seinem Gewerbe um⸗ herreist und in Stralsund nicht anzutreffen ist, wird aufgefordert, in diesem T ermine zur festge⸗ setzten Stunde in Person zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem unterzeich⸗ neten Gericht so zeitig vor dem Termine anzu⸗ zeigen, werden können, unter der Verwarnung, daß im Falle seines Ausbleibens mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren wer⸗ den wird. ““ Dramburg, den 3. Junt 18c3. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung. 8

[705) Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Graudenz, den 23. Februar 1863.

Das der Wittwe Siehe und den Geschwistern Minna, Emil, Adolph und Johanna Siehe ge⸗ hörige Grundstück Vorwerk Gehlbude Nr. 1 der Hypothekenbezeichnung, abgeschätzt auf 12,574 Thlr. 11 Sgr. 8 Pf., zufolge der nebst Hypotheken⸗ schein und Bedingungen in der Registratur ein⸗ zusehenden Taxe, soll am 8. Oktober 1863 Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Ge richtsstelle subhastirt werden.

Folgende dem Aufenthalte nach unbekannt Gläubiger, als: die verwittwete Post⸗Kommissa rius Schliep, Anna Regine Elisabeth, geb. Dratzig und der Regierungs⸗Assessor Schliep oder deren Rechtsnachfolger werden hierzu öffentlich vorge laden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung au den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihr Ansprüche bei dem Subhastations⸗Gerichte anzu melden.

[3922 Nothwendiger Verkauf. Das im Wongrowiecer Kreise belegene adeliche Gue Stawiany, landschaftlich abgeschätzt auf 135,226 Thlr. 23 Sgr. 8 Pf. laut der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in unserem Büreau III. A. einzusehenden Tage, soll 1 am 9. September 1863, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläu⸗ biger, Kaufmann Eduard Kantorowicz, und die Kinder und Erben der verstorbenen Frau Justina

an hiesiger Gerichtsstätte in dem Terminszimmer

1

Gabriela Francisca von Kalkstein, gebornen Grä⸗

1“

Taxe, soll 88

1 an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

daß sie noch zu demselben herbeigeschafft

sin von Bninska, und namentlich deren Kinder JIsabella und Ignatz, werden hierzu öffentlich vorgeladen.

Die Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung

1199

aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihren Ansprüchen bei uns zu melden. Wongrowiec, den 4. Februar 1863. 8 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. 5 81 stsihA. Fogerarnmnan.

“” . Nothwendiger Verkauf. 828 Königliches Kreisgericht zu Kosten. Abtheilung I.

Kosten, den 14. März 1863.

Die zu Jerka belegenen, dem Vorwerksbesitzer Eduard Stiller gehörigen Grundstücke, nämlich

a) die Ackerwirthschaft, Hypotheken⸗Rummer 22,

Hauf 6678 Thlr. 10 Pf.,

b) die Ländereien, Hypotheken⸗Nummer 89, auf

3234 Thlr. 14 Sgr. 2 Pf. abgeschätzt, zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Tagxe, soll am 19. Oktober 1863, Vormittags 11 Uhr, im neuen Gefängnißgebäude subhastirt werden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden auf⸗ geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä⸗ jestens in diesem Termine zu melden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo⸗ thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden.

Krölewski sad 2 w Koscianie.

wein na adeth gett la,142 Köic au basitt mhanan Sprzedas konieczna.

ydziat I. 1 Koscian, dnia 14. Marca I

Grunta Edwarda Stillera w Jeree potozone to jest:

a) gospodarstwo pod numerem hipotecznym

22, na 6678 tal. 10 fen., b) role pod numerem hipotecznym 89, na 3234 tal. 14 sgr. 2 fen. oszacowane, wedle taxy, ktöra wraz 2 wyka- zem hipotecznym i warunkami sprzedazy w registraturze przejrzana byé6 moze, bedzie dnia 19. Pazdziernika 1863. Przed- potudniem godzinie 11tej W. zabudo- waniu nowego wiezienia sprzedane.

Wszysey niewiadomi pretendenci realni wzy- waja sie, azeby sig pod uniknieniem prekluzyi zglosili najpöæniéj w terminie oznaczonym.

Wierzyciele, ktörzy dla pretensyi realnéj 2 ksiegi hipotecznéj miewidocznéj 2 pieniédzy kupna zaspokojeni byé chea, 2glosié sie po- winni do sadu, gdzie sie subhastaeya toczy.

1

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[1083] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht Rothenburg O/., I. Abtheilung.

Die den Erben des Schenkwirths Carl August Mathes zu Dauban gehörige Schenknahrung Nr. 33 zu Dauban, abgeschaßs auf 6783 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedin⸗ gungen in unserem Prozeß⸗Büreau einzusehenden am 21. Oktober 1863, Vormittags s 1 Uhr 8 8

Gläubiger, welche wegen einer, aus dem Hy⸗ pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastations⸗ Gerichte anzu⸗ melden.

Zu diesem Termine Realberechtigte: 8

1) die unbekannten Erben der verehelichten Stellmacher Brade, Christiane Karoline geb. Riemer zu Klitten, das dem Aufenthalte nach Fräulein Anna Wiedemann

vorgeladen.

Endlich werden die unbekannten Realpräten⸗ denten aufgefordert, ich bei Vermeidung der Präklusion spätestens bis zum Termine mit ihren Ansprüchen zu melden.

werden hierdurch folgende

unbekannte

1 aus Creba

[1099]

Nothwendiger Verkauf. 8 1 Königl. Kreisgericht Delitzsch.

Das der verwittweten Zimmermeister Krause, Christiane Caroline geb. Holzweißig, gehörige, zu Delitzsch auf dem Steinwege gelegene und im Hypothekenbuche sub Nr. 270 eingetragene, sub Nr. 278 katastrirte Pfahlhaus mit Hofe, Ein⸗ gebäuden und Garten, so wie der dazu geschla⸗ genen, vormals Böttcher'schen wüsten Scheunen⸗ stätte und Garten und einen ebenfalls dazu ge⸗ schlagenen Platz von der vormaligen Commun⸗ scheune, abgeschätzt auf 9074 Thlr. 18 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedin⸗ gungen in unserer Registratur einzusehenden Taxe, soll

am 31. Oktober d. J’, von Vormittags

11 Uhr ab, 8 1 an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 7 subhastirt werden. .

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy⸗ pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastations⸗Gerichte anzu⸗ melden.

11712] Subhastations⸗Patent. Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission Altdamm,

am 5. März 1863. ,

Die dem Viehhändler Johann Christian Frie⸗

drich Mohl und dessen Chefrau,

Marie Auguste

Wilhelmine, gebornen Schmidt, zugehörigen, in Kyowsthal belegenen Vol. II. Fol. 91 Nr. 16 und Vol. III. Fol. 91 Nr. 44 des Hypotheken⸗ buchs von Kyowsthal verzeichneten Grundstücke, abgeschätzt auf 12,506 Thlr. 20 Sgr. und 400. Thlr., zusammen 12,906 Thlr. 20 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in unserem Büreau einzusehenden Taxe, soll

am 25. September 1863, Vormittags

11 Uhr, 1 b

an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy⸗ pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsrichter anzumelden. 88

Der dem Aufenthalte nach unbekannte Gläu⸗ biger, Altsitzer August Schmidt, wird hierdurch öffentlich vorgeladen

e. as. i ein ein

tntsangn GCI n [1784] Bekanntmachung.

Der am 29. Juli 1862 hier verstorbene Ren⸗ tier Hiller Levin Loewenberg hat in dem zu sei⸗ nem Testament vom 26. Februar 1832 errich⸗ teten Kodizill vom 9. August 1857 Folgendes verordnet: 1“

§. 5. 11 8

Diejenigen Beträge, welche meine Kinder und resp. Erbnehmer an Kapital sowohl als an be⸗ reits belasteten oder noch zu belastenden Zinsen zur Zeit meines Ablebens an meinen Nachlaß verschulden möchten, sollen erstere gehalten sein, sich von den ihnen zufallenden Erbportionen aus letzteren in Abzug bringen zu lassen, so wie Kraft des mir zustehenden Rechts §. 424 Thl. II. Tit. 2 A. L. R. ausdrücklich bestimme: deaß jetzige und künftige Gläubiger meiner

Kinder nicht berechtigt sein sollen, Behufs ihrer ganzen oder theilweisen Befriedigung siich an die Substanz des Erbtheils der letz⸗ rceren oder aus denselben sonst an Geld oder Geldeswerth aus meinem Nachlasse zufließt, mittel⸗ oder unmittelbar zu halten oder auch nur mit Arrest zu belegen oder belegen zu lassen, selbst wenn der Nießbrauch von den qu. Ecbanfällen den Unterhalt der betref⸗ feenden Erbnehmer übersteigen möchte.

Die hier zuletzt gedachte Bestimmung resp. Beschränkung der etwanigen Gläubiger meiner Kinder soll jedoch dann unanwendbar bleiben, wenn letztere als Schuldner mit ersteren als Gläubiger verschwistert oder verschwägert sind.

Von dem unterzeichneten Gericht wird diese Bestimmung in Gemäßheit der Vorschrift des Allgemeinen Landrechts im Paragraphen 428 Titel 2 Theil II. hierdurch zur öffentlichen Kennt⸗ niß gebracht. ““

Berlin, den 30. Mai 8863389 P

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Vormundschaftssachen.

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[1148] Oeffentliche Vorladung.

Der Kaufmann M. Benas hierselbst, Alte Schönhauserstraße Nr. 6 wohnhaft, hat wider den Gerichts⸗Assessor H. Seitz aus dem von den ꝛc. Gustav Kleist unterm 20. Oktober 186 ausgestellten, von dem zc. Paul Stilke acrep⸗ tirten und dem ꝛc. H. Seitz in blanco girirten Wechsel über 150 Thlr. wegen der darin ver⸗ schriebenen Summe von 150 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 20. Januar 1863, 2 Thlr. 20 Sgr. Protestkosten und ³ pCt. Provision die Wechselklage angestrengt.

Die Klage ist eingeleitet und da der jetzige Aufent⸗ haltsort des Verklagten, H. Seitz, unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren münd⸗ lichen Verhandlung der Sache auf den 3. August 1863, Vormittags vor der unterzeichneten Gerichts⸗ Deputation im Stadtgerichts⸗Gebäude, Jüdenstr. 59, Zimmer 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht mehr ge⸗ nommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf Antrag des Klä⸗ gers in contumaciam für zugestanden und aner⸗ kannt erachtet, und was den Rechten nach dar⸗ aus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Be⸗ klagten ausgesprochen werden.

Verlin, den 18. April 1863. 8 Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.

Prozeß⸗Deputation II

19 Fn 882560 s 8 „Ee

[1811] Konkurs⸗Eröffnung.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Wolff hierselbst ist der kaufmännische Konkurs er⸗ öffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 11. Juni 1863 festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann A. W. Conradi senior hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners wer⸗ den aufgefordert, in dem

auf den 25. Juni 1863, Vormittags in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1 auf dem Hofe links, 1 Treppe hoch, vor dem Kom missar Herrn Kreisgerichts⸗Rath Scharnweber anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vor⸗ schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der GFen 6

bis zum 12. Juli 1863 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An- zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, eben dahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit den- selben gleichberechtigte Gläubiger des Gemein⸗ schuldners haben von den in ihrem Besitz befind⸗ lichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert; ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 12. Juli 1863 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, inner⸗ halb der gedachten Frist angemeldeten Forde⸗ rungen, so wie nach Befinden zur Bestellang des definitiven Verwaltungspersonals

auf den 20. Juli 1863, Vormittags in unserem Gerichtslokal, T erminszimmar Nr. 1. auf dem Hofe links, 1 Treppe bech, ver demn Kommissar Herrn Kreisgerichts⸗Rats Schaenmeher zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schrftdcd meesht, ʒ Nw welcher cht n unserem muß dei der

eine Abschrift derselben und Dere Anaen fügen.

Jeder Gläubiger, Amtsbezirke seinen Wohnsit das⸗ ti Anmeldung seiner Forderungh nen Lin diesigen Orte wohnhaften oder zur Prahi dei und berech⸗ tigten auswäͤrtigen Bevolmäͤchtigten bestellen und

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