1863 / 229 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Steckbrie Gegen

O8 effent 1 icher Anz

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4 II EE“

f.

den unten näher bezeichneten Schiffs⸗

knecht Wilhelm Ritter ist die gerichtliche Haft

en Die

schweren Diebstahls beschlossen worden. Verhaftung hat nicht ausgeführt werden kön⸗

nen, weil derselbe hier nicht betroffen worden ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des

er Kenntniß hat, oder Polizei

zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil Behörden des In⸗ und 1 auf den Angeschuldigt

Betretungsfalle festzunehmen vorfindenden Gegenständen und Gel⸗ die Königliche Stadt⸗

bei ihm sich dern mittelst Transports an

voigtei⸗Direction hierselbst abzuliefern. die ungesäumte Erstattung der baaren Auslagen und den Auslandes eine gleiche Rechts⸗

standenen lichen Behörden des willfährigkeit versichert.

Berlin,

den 25. September 1863.

wird aufgefordert, davon

„Behörde Anzeige und Militair⸗

Auslandes dienstergebenst

en zu vigiliren, und mit allen

Es wird dadurch ent⸗ verehr⸗

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen,

Kommission II. für Vorunte Signaleme

„Der ꝛc. Wilhelm Ritter ist

und in Vehlefanz geboren. [2838]

Der hinter den Schreiber O

Steckbriefs⸗Erledigung.

rsuchungen. nt. 35 Jahre

alt 5 P

tto Wilhelm

Dobermann unterm 25. September 1862 er⸗

lassene Steckbrief ist erledigt. Berlin, den 25. September 18 Königliche Stadtgeri

Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen.

[2835] Der hinter Mieroslawski vom Königl. Kreisgerichte zu

den Gutsbesitzer

8

auf Proszysk Kr

Steckbriefs⸗Erledigung.

Franz von eis Inowraclaw, nowraclaw un⸗

term 24. Juni cr., so wie diesseits unterm 8ten

August er. erlassene Steckbrief ist Berlin, den 23.

erledigt.

September 1863.

Der Königliches Staatsgerichtshof. Der Untersuchungsrichter.

[2841] Die im Kreise Oletzko belegene dranken soll von Johannis 1864 einanderfolgende Jahre, also bis anderweit meistbietend verpachtet Der Bietungs⸗Termin dazu ist Freitag, mittags 11 Uhr

im Konferenz⸗Saale des hiesig

Bekanntmachung.

Domaine See⸗ ab auf 18 nach Johannis 1882 v1“ auf

den 6. November erx., Vor

1 en Regierungs⸗

Gebäudes vor dem Domainen⸗Departements⸗Rathe,

Herrn Regierungsrath Balcke

angesetzt, zu welchem

geeignete Pachtbewrrber hierdurch eingeladen werden.

Die speziellen Verpachtungs⸗Bed die in Anwendung zu Licitation können hier zur Stelle Nr. 62 des Regierungs⸗Gebäude

ingungen, sowie

bringenden Regeln der

in dem Büreau s und bei der

Domainen⸗Polizei⸗Verwaltung zu Marggrabowa

zu jeder Zeit während der sehen werden.

Die Domaine Seedranken liegt von der Kreisstadt Marggrabowa der von letzterem

Dienststunden einge⸗

eine halbe Meile unmittelbar an

Orte über Goldapp nach Inster⸗

burg führenden Chaussee und 12 Meilen von dem

dortigen, Meilen von hofe entfernt und umfaßt an

Hof⸗ und Baustellen.. 10

Gewässer .

dem hiesigen Eisenbahn⸗

12 Mg. 108 Rth. 53

111 174 100

72

2

insgesammt also ein Areal von Das Pachtgelder⸗Minimum ist festgesetzt ponibles der Pachtbewerber für erforderlich Gumbinnen, den 12. Königliche Regierung, Steuern, Domainen und

2735 Mg. 141 OAth.

auf 2400 Thlr.

und zur Uebernahme der Pacht ein dis⸗ Vermögen von 20,000 Thlr. auf Seiten

erachtet.

September 1863. Abtheilung für direkte

Forsten.

im Sitzungszimmer Nr. 7 an hiesiger Gerichts⸗

Leuchtthurm⸗Gebühren entrichten.

E“]

8.

1“ 6“

[23381 Oeffentliche Vorladung. Gegen den Landwehrmann und Buchhändler Lorenz Eduard Klingebeil zu Neuchatel, welcher von der hiesigen Staats Anwaltschaft angeklagt worden ist, seit dem Jahre 1859 als beurlaubter Landwehrmann ohne Erlaubniß aus den König⸗ lich Preußischen Landen ausgewandert zu sein, ist gestellten oder vorläufig zugelassenen Forderu durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom gen der Konkursgläubiger, so weit für dieselbe heutigen Tage auf Grund §. 110 des Strafgesetz⸗ weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenre 9 buches und §§. 10 und 11 des Gesetzes vom s ct

88. 1 Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in 10. März 1856 die Untersuchung wegen unerlaub⸗ Anspruch genommen wird, zur Theilnahme a ter Auswanderung eröffnet worden. 3

der Beschlußfassung über den Akkord berechti Zur mündlichen Verhandlung der Sache steht Potsdam, den 23. September 1863. I am 2. November c., Vorm. 12 Uhr, Königliches Kreisgericht.

Der Kommissar des Konkurses. (gez.) Gerlach.

den 23. Oktober 1863, Vormittags 10 Uhr, 1

in unserem Gerichtslokal, Termins⸗Zimmer Nr.

vor dem unterzeichneten Kommissar anberaum!

worden. mt

dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle fest.

stelle Audienz⸗Termin an.

Der ꝛc. Klingebeil wird zu diesem Termine mit der Aufforderung hierdurch öffentlich vorgeladen, zur festgesetzten Stunde in demselben zu erschei⸗ nen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Richter so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeige⸗ schafft werden können, auch bei Benennung von Zeugen bestimmt anzugeben, welche Thatsachen von denselben bekundet werden sollen.

Im Falle seines Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung der Sache gegen den Angeklagten in contumaciam verfahren werden.

Lübben, den 1. Juli 1863.

Königl. Kreisgericht, I. Abtheilung.

Subhastations⸗ Pa:

[2843] Bekanntmachung.

In der Konkurssache des Kaufmanns Adolph Moͤses aus Wollin ist durch Beschluß vom Lösten September 1863 das Akkordverfahren aufgehoben, und dem Konkursverfahren weiterer Fortgang gegeben worden.

Cammin, den 25. September 1863.

Das Konkurs⸗Gericht. 1“ . 8 Zur Beschaffung des Bedarfs an Leder, Hanf, Leinenwaaren und Leinöl pro 186˙ haben wir einen öffentlichen Submissions⸗ Termin auf Donnerstag, den 15. Okto⸗ . ber c., Vormittags 10 Uhr, in unserem 8 Patent. GSeschäftslokale, Dorotb Nothwendiger Verkauf. ve ne eg Feenst ahe Nr. 59,

Die den Erben des verstorbenen Ritterkrügers Whh benth und fordern die Unternehmer auf, die Technero gehörigen, hierselbst belegenen Grund⸗ Lieferungsbedingungen daselbst einzusehen und ihre stücke, nämlich der sub Nr. 2 des Hypotheken⸗ Geh7⸗ G. 6 beh mit der Aufschit buchs verzeichnete Ritterktug nebst den Amts⸗ an uns einzureichen. Mündliches vorwerksgrundstücken Nr. 6 und 7, die Häuser Abgebot findet nicht statt. 8 Nr. 79 und Nr. 244 des hiesigen Hypotheken⸗ Berlin, den 30. September 1863 8 buchs, so wie die im Hypothekenbuch v Königliche Direction der Artillerie⸗Werkstatt. dungen sub Nr. 89. 166. 186 und 225 verzeich⸗ on Malinowski. Schulze. neten Landungen, welche nach der nebst dem 85 Hypothekenschein in unserem Büreau einzusehenden [2836] 8

tfj 1 Bekanntmachung. 8 gerichtlichen Taxe einen Gesammtwerth von 14,273 - g8.3 8 6 . 7 0 8 . 6 88 3 3 Thlr. 5 Sgr. 2 Pf. haben, sollen Die Beförderung der von dem unterzeichneten

1 11““ 1“ Depot während der 3 Jahre vom 1. Januar am 20. Inu I npe⸗ Vormittags 1864 bis ult. eener 1866 zu verserdende

021 yF (G(GSäüter soll im Wege der öffentlichen Submisst an ordentlicher Gerichtsstelle hierselb , Güter soll im Wege der öffentlichen Submission b.; htsstelle hierselbst subhastirt verdungen werden. Unternehmungslustige wollen

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo⸗ EEEAö 818 mit der Aufschrift »Spe⸗ thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus eneenr. 1 C den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren ““ Vormittags

Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzu⸗ 8 10 Uhr, melden. haf im Bureau, Stallstraße Nr. 4, abgeben. Die

ekannten Saluskeschen Erben werden hierdurch fel 6 öffentlich vorgeladen bei Vermeidung der Prä⸗ gesggen. e. Sentembe klusion mit dem für sie bei der Landung Nr. 186 eni g F. Fepten Zss 1968. n eingetragenen Wiederkaufsrechte. Königliches Haupt⸗Montirungs⸗De Ewe, den 22. 188389. Königl. Kreisgerichts⸗Kommission.

[2833] V Sonnabend, den 3. Oktoberd. J.,

erkauf von Artillerie⸗Pferden.

Vor⸗ 1 sollen auf dem Hofe der Kaserne am Kupfergraben mehrere entbehrliche Artillerie⸗Pferde meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden.

Königliche Garde⸗Artiller

11.14“ 128 1 1

[2839] Bekanntmachung. mittags 10 Uhr, „In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Hermann Ulbrich zu Potsdam ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin auf

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ie⸗Brigade.

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11ö1“ b v n des ZI11.“ Kaiserreiches betreffend. Ddie für die in dem ottomanischen Kai errei rrich L 1 erhe Gebü sind nach dem Tonnenmaaße der Schiff basset 11“ 8 . Da nach den verschiedenen Ländern das Maaß der Seetonnen verschieden ist, wurde als Basis die ottomanische Tonne genommen, sieben hundert zwei und neunzig (792) Ockas wiegend. Zu diesem Zweck verfaßten und den gehörigen Stellen zugestellten Tabellen zeigen, den Verträgen gemäß, die nach e der Tonnen jedes fremden Schiffes, auf die Türkische Tonne deducirt, die zu zahlenden

die Leuchtthurm⸗Gebühre

dem

Küste einlaufen, müsssen,

Die Capitaine werden, nach den genannten Tabellen, die Leuchtthurm⸗Gebühren, je nach Tonnenmaaße ihrer Schiffe zu entrichten haben. 1 Ddie Capitaine aller Seeschiffe, welche in die Häfen der ottomanischen

vor dem Leuchtthüurm⸗Gebühren⸗Bureau erscheinen, ihre Nationalitätspapiere vorzeigen, den Ort ihrer Herkunft, sowie auch den ihrer Bestimmung erklären und nach dem Tarif die Art. III.

Art. II. vor ihrer Abreise, Di C 1 4 ““ d 8 . 7 ie Capitaine einem ottomanischen Hafen zu einem anderen ottomani⸗

Die Betheiligten werden hiervon mit

üin Hase

begeben u aufb

Gebühr⸗ mpfangscheine aufgezeichnet wird. derungen und die ichtigen. Anzeige das

Verlängen der Agenten nicht nachkommen

A

die Pässe und Expeditionen

enten neben dem Orts⸗

Küste

*

8

fahren; müssen bei ihrer Ankunft nd den Empfangschein der tthurm⸗Agent wird von ewahrt werden muß. Sollten die von .

zascheines sich nicht befinden, Empfevgs⸗ 5 auch von dem

Art.

so werden dreifache Gebühr entrichten, was

ohne der Leuchtthurm⸗Agenten nicht Flagge dieses Schiffes erfahren,

Sollte dem Hafencapitanate durch Sechsfache der Gebühren durch Im Falle, da

den Liman-reis

sollte, so Art.

ür die größere Bequemlichkeit

gebaut.

und herfahrenden Schiffe nicht ausgeben können,

nannten

Stapelplätzen, wo keine

in einem ten anzugeben und die f

eine Sechsfache im Wiederübertretungsfalle.

Raumes, welchen gesetz

Reduction nicht statt. wenigstens einmal.

müssen die Leuchtthurm⸗Gebühren ent n b 2 ren ist gegeben denjenigen Sch öhe der genannten Gebuüh st geg dehae Eihet 808 a1 An. . der von den preußischen Kaiserlich ottomanischen den Leuchtthurmgebühren,

vom 1. September 1856

Nessagerien und der Lloyd, verpflichtet s fahren und den

der außer d Meer⸗Linie

Gebühren.

Die Capitaine und Schiffsherren der Schiffe wo ein

ankommen, 8 ür jede Fahrt

Hafen

Sollten

1

die Maschinen, t werde. Sollte diese

Die Schiffe, welche nicht mm gänzlich

sind, im Postdienst haben. 1““ der sogenannten Dardanellen⸗Schwarzen⸗ auf den Kaiserlich ottomanischen zu erhebenden Leuchtthurm⸗

gebühren.

Leuchtthurmlinien

Suantitaͤt in Paras für die Türkische Tonne für jede Tonne über 800 Tonnen

von 5 bis 800 Tonnen

Paras

11111““

Smyrna W

10

Mytilini

10

Chio

Salonoki und Volo 10

V

S=.

Samos und Cos

Rhodos

V

—₰

Karamanien und Syrien

—½

Candia

ene⸗

Tripoli und Barbarie

[(Anatolische Küste von Kili an Rumelische Küste vonKaraburun an Abbansen, Adrlatisches Meer

Schwarzes Meer

1

NüUgemeine Bemerkungen; 1 Die Gebühren müssen jedes Mal, so oft das Schiff in einem ottomanischen Hafen Anker wirft, entrichtet werden. Dieselben sind sowohl bei der Ankunft, als auch bei der Abfahrt obligatorisch; die in der Tabelle angegebenen Quantitäten sind nur für ein Mal. Die Schiffe unter 5 Tonnen sind von der Gebühr befreit.

einem Hafen zu anderen sich begebe

Lazareth und in Ermangelung ein

Art. VI.

je ottomanischen Hafen⸗Capitaine und die Konsuln * der nach den der Leuchtthurmge ohne 6

Urt. VII. oder der Leuchtthurm⸗Agenten vorhanden sind, hin⸗ und herfahren, n Agent ist, sich ihm v nöthige Gebühr zu en sie diese Declaration unterlassen und die Za

an bestimmten Tagen abfa entrichten.

sich nach dem Le entrichteten Gebüh diesem Schein den Coupon ab

IV. die Leuchtthurm⸗Gebühren

unterwerfen wollen, um schleunigst das das in Uebertretung seiende Schiff unter

geschehen; den am Orte residirenden in diesem Orte kein Konsul vorhanden sein, wird ohne Verzug

zu entrichten, auslaufen, so Centralbüreau ihres ottomanischer Flagge

der Handelsschiffe werden nes 8

3iee 8

oder Kanzler der fremden Mächte werden tomanischen Häfen hin⸗ Empfangscheines der ge⸗

Reduction schon in ihrem Nationalitätsakte stattgefunden haben, so fin Diese Nationalitätsakte werden

uchtthurm⸗Gebuüͤhren⸗ ren, in dessen zunehmen haben, welcher in nden Capitaine in den Besitz des L sie als in Uebertretung seiende Leuchtthurm⸗Agenten in dem von ihm gegebenen S A un⸗ und sich den Auffor⸗ letzteren den Namen Bezirkes zu benach⸗ sein, so muß die pf wird man sich

bühr pflichtigen ot Vorlegung des

orstellen, trichten.

Zahl ihrer Fahr baäter doch bekannt werden, so werden sie eine dreifache Gebühr für jede F

Art. VIII.

E esti . 3 das unenmaaß Es war vorher bestimmt worden, daß das Tor aller Sh- 8 Kammern und Kohlen⸗Magazine einnehmen, um

daher zu diesem

hren Eine Begünstigung von 5 iffen, welche, wie diejenigen e im Sommer

Besitz sie sind,

werden diese

bei fremden Schiffen

Konsul entrichten lassen. der sich dort besindende dem

nach Konstantinopel berichtet.

oder

solchen in dem

8

um die Zahl der

aller Dampfschiffe, in Betrachtung des 40 Prozent herab⸗

und den fortgesetzten

sggaäari

Handelshäfe welche i nicht einbegr

vorzeigen. dem Büreau

die Wohnungen der Leuchtthurm⸗ geeignetsten Orte der

welche zwischen den Häfen und nüssen, s gemachten Fahr⸗

ten durch ihre Expeditionen ahrt entrichten müssen und

det eine weitere Zweck untersucht un

Postdienst haben, Prozent auf die der Kaiserlichen an bestimmten Tagen abzu⸗

Kauffahrteischiffen in den n zu erheben⸗ n dem Tarif iffen sind.

euchtthurm⸗ angesehen und

11499] Bei ꝓ4 22 schrift des Allerhöchsten Privilegii vom 7. Oktober p. F. von einem Prozent 1 . Obligationen ist das Loos „auf die Obli Nr. 95. 202. 905 und 949 Lit. A. über 100 Thlr. und auf die Nr. 4. 10. 64. 2 584. 679. 757 und 1078 TLit. B. über 50 Thlr. gefallen, an der Genossenschafts⸗Kasse zu ang genommen werden können. Gladbach, W ¹ Der Direktor der Genossenschaft für die Meliora⸗

obald sie

d geprüft,

..“

Preußische

die Last = 14

onnen

85

15 Paras 10 Paras

18

37

16

12

18

8

[2819]

im Wege

in unserem Geschäftslokale auf hiesigem anberaumt, 1 . und versiegelt mit der Aufschrift: vgvSubmission auf

eingereicht sein müssen.

[2402]2] .BS

10 ⁄½1 196 82

weise Retour⸗Billet klasse zu ermäßigten Umfange auf der brück bis Trier ausgegeben:

I[N23

100 300

EIEE 2

19 27

32 11

36 35

41 19

9

2 3

ar FI 92 15

7

138 11

36 35 30 110 25

73

400

AFI

147 20

800 Türkische

434 Preußischen

Ton L

nen gleichen

[2842 b Schubiner 4 prozen

Bekanntmachung. der in Gemäßheit der bezüglichen Vor⸗ S. 362 stattgehabten Ausloosung der emittirten Genossenschafts⸗ ationen

729. 734. 796. 900.

236. 415.

133. 192. 246. 328. 376. 1864 ab

deren Beträge vom 2. Januar Em⸗

Viersen in

den 10. Mai 1863.

tion der Niers⸗ und Nordkanal⸗Niederung:

Königlicher Landrath.j . .“

Königliche Niederschlesisch⸗

Maärkische Eisenbahhn. Es soll die Lieferung von satt rA 40,000 Centnern gute Lokomotiv Kokes der Submission vergeben werden. Termin hierzu ist auf 3 Donnerstag, den 15. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, Bahnhofe

bis zu welchem die Offerten frankirt

Lieferung von Lokomo⸗-⸗ tiv⸗Kokes«

Die Submissions⸗ Bedingungen liegen in

den Wochentagen Vormittags im vorbezeichneten Lokale zur Einsicht aus und können daselbst auch Abschriften dieser Bedingungen gegen der Kopialien in Empfang genommen

Erstattung

werden.

Berlin, den 24. September 1863. 8 Königliche Direction

der Niederschlesisch⸗ arkischen Eisenbahn.

1

1 e o ur⸗Billets. 8 Monats ab werden versuchs⸗ 6 I., II. und III. Wagen⸗

Preisen in weiterm

Strecke von Binger⸗ folgenden Grundfäßen

8 Ret Vom 15. dieses

ganzen nach

von allen großen Städten nach allen gro⸗

ßen Städten; 4 G von allen großen Städten nach kleineren

Stationen der Nachbarschaft, wohin Ge⸗ schäfts⸗, resp. Vergnügungs⸗Beziehungen be⸗ stehen, 1 von kleinen Stationen nach den großen Städten der Nachbarschaft, der Fahrpreis ist für Hin⸗ und Rückfahrt nur der 1 fache gewöhnliche Tarifsatz; auf jedes Retour⸗ Billet werden 50 Pfd. Frei⸗ gewicht ge 1 5) die Dauer

innerhalb des Rayons 0 b 1 Rhein⸗Nahe⸗Bahn oder Saarbrücken⸗Trierer allein) , dagegen 5 Tageg ven Abstempe⸗ lung des Billets zur Hinreise bis zum An⸗ trikt der Rückreise gerechnet sobald jene beiden Bahnen oder zugleich eine fremde Nachbarbahn berührt wird. Erneuerte Abstempelung zur nicht erforderlich, das weitere Detail ist zu erfragen. 11 Saarbrücken, den 6. August 1863.

Königliche Eisenbahn⸗ Direction.

1) 2)

3) 4)

ist 3 Tage einer Bahn (der

8828n

7. Rückreise ist auf allen Stationen

Hsokk

.

Wir sind beauftragt, die am 1. Oktober a. c. fälligen Coupons und verloosten Obligationen in 1 der Zeit vom 5. ec. einzulösen.

h12. Cohn & Tietzer, 64. Unter den Linden.