Steckbrie Gegen
O8 effent 1 icher Anz
Hn S0
4 II EE“
f.
den unten näher bezeichneten Schiffs⸗
knecht Wilhelm Ritter ist die gerichtliche Haft
en Die
schweren Diebstahls beschlossen worden. Verhaftung hat nicht ausgeführt werden kön⸗
nen, weil derselbe hier nicht betroffen worden ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des
er Kenntniß hat, oder Polizei
zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil Behörden des In⸗ und 1 auf den Angeschuldigt
Betretungsfalle festzunehmen vorfindenden Gegenständen und Gel⸗ die Königliche Stadt⸗
bei ihm sich dern mittelst Transports an
voigtei⸗Direction hierselbst abzuliefern. die ungesäumte Erstattung der baaren Auslagen und den Auslandes eine gleiche Rechts⸗
standenen lichen Behörden des willfährigkeit versichert.
Berlin,
den 25. September 1863.
wird aufgefordert, davon
„Behörde Anzeige „ und Militair⸗
Auslandes dienstergebenst
en zu vigiliren, und mit allen
Es wird dadurch ent⸗ verehr⸗
Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen,
Kommission II. für Vorunte Signaleme
„Der ꝛc. Wilhelm Ritter ist
und in Vehlefanz geboren. [2838]
Der hinter den Schreiber O
Steckbriefs⸗Erledigung.
rsuchungen. nt. 35 Jahre
alt 5 P
tto Wilhelm
Dobermann unterm 25. September 1862 er⸗
lassene Steckbrief ist erledigt. Berlin, den 25. September 18 Königliche Stadtgeri
Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen.
[2835] Der hinter Mieroslawski vom Königl. Kreisgerichte zu
den Gutsbesitzer
8
auf Proszysk Kr
Steckbriefs⸗Erledigung.
Franz von eis Inowraclaw, nowraclaw un⸗
term 24. Juni cr., so wie diesseits unterm 8ten
August er. erlassene Steckbrief ist Berlin, den 23.
erledigt.
September 1863.
Der Königliches Staatsgerichtshof. Der Untersuchungsrichter.
[2841] Die im Kreise Oletzko belegene dranken soll von Johannis 1864 einanderfolgende Jahre, also bis anderweit meistbietend verpachtet Der Bietungs⸗Termin dazu ist Freitag, mittags 11 Uhr
im Konferenz⸗Saale des hiesig
Bekanntmachung.
Domaine See⸗ ab auf 18 nach Johannis 1882 v1“ auf
den 6. November erx., Vor
1 en Regierungs⸗
Gebäudes vor dem Domainen⸗Departements⸗Rathe,
Herrn Regierungsrath Balcke
angesetzt, zu welchem
geeignete Pachtbewrrber hierdurch eingeladen werden.
Die speziellen Verpachtungs⸗Bed die in Anwendung zu Licitation können hier zur Stelle Nr. 62 des Regierungs⸗Gebäude
ingungen, sowie
bringenden Regeln der
in dem Büreau s und bei der
Domainen⸗Polizei⸗Verwaltung zu Marggrabowa
zu jeder Zeit während der sehen werden.
Die Domaine Seedranken liegt von der Kreisstadt Marggrabowa der von letzterem
Dienststunden einge⸗
eine halbe Meile unmittelbar an
Orte über Goldapp nach Inster⸗
burg führenden Chaussee und 12 Meilen von dem
dortigen, 9¾ Meilen von hofe entfernt und umfaßt an
Hof⸗ und Baustellen.. 10
Gewässer .
dem hiesigen Eisenbahn⸗
12 Mg. 108 Rth. 53
bö 111 174 100
72
2
insgesammt also ein Areal von Das Pachtgelder⸗Minimum ist festgesetzt ponibles der Pachtbewerber für erforderlich Gumbinnen, den 12. Königliche Regierung, Steuern, Domainen und
2735 Mg. 141 OAth.
auf 2400 Thlr.
und zur Uebernahme der Pacht ein dis⸗ Vermögen von 20,000 Thlr. auf Seiten
erachtet.
September 1863. Abtheilung für direkte
Forsten.
im Sitzungszimmer Nr. 7 an hiesiger Gerichts⸗
Leuchtthurm⸗Gebühren entrichten.
E“]
8.
1“ 6“
[23381 Oeffentliche Vorladung. Gegen den Landwehrmann und Buchhändler Lorenz Eduard Klingebeil zu Neuchatel, welcher von der hiesigen Staats ⸗ Anwaltschaft angeklagt worden ist, seit dem Jahre 1859 als beurlaubter Landwehrmann ohne Erlaubniß aus den König⸗ lich Preußischen Landen ausgewandert zu sein, ist gestellten oder vorläufig zugelassenen Forderu durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom gen der Konkursgläubiger, so weit für dieselbe heutigen Tage auf Grund §. 110 des Strafgesetz⸗ weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenre 9 buches und §§. 10 und 11 des Gesetzes vom s ct
88. 1 Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in 10. März 1856 die Untersuchung wegen unerlaub⸗ Anspruch genommen wird, zur Theilnahme a ter Auswanderung eröffnet worden. 3
der Beschlußfassung über den Akkord berechti Zur mündlichen Verhandlung der Sache steht Potsdam, den 23. September 1863. I am 2. November c., Vorm. 12 Uhr, Königliches Kreisgericht.
Der Kommissar des Konkurses. (gez.) Gerlach.
den 23. Oktober 1863, Vormittags 10 Uhr, 1
in unserem Gerichtslokal, Termins⸗Zimmer Nr.
vor dem unterzeichneten Kommissar anberaum!
worden. mt
dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle fest.
stelle Audienz⸗Termin an.
Der ꝛc. Klingebeil wird zu diesem Termine mit der Aufforderung hierdurch öffentlich vorgeladen, zur festgesetzten Stunde in demselben zu erschei⸗ nen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Richter so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeige⸗ schafft werden können, auch bei Benennung von Zeugen bestimmt anzugeben, welche Thatsachen von denselben bekundet werden sollen.
Im Falle seines Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung der Sache gegen den Angeklagten in contumaciam verfahren werden.
Lübben, den 1. Juli 1863.
Königl. Kreisgericht, I. Abtheilung.
“
Subhastations⸗ Pa:
[2843] Bekanntmachung.
In der Konkurssache des Kaufmanns Adolph Moͤses aus Wollin ist durch Beschluß vom Lösten September 1863 das Akkordverfahren aufgehoben, und dem Konkursverfahren weiterer Fortgang gegeben worden.
Cammin, den 25. September 1863.
Das Konkurs⸗Gericht. 1“ . 8 Zur Beschaffung des Bedarfs an Leder, Hanf, Leinenwaaren und Leinöl pro 186˙ haben wir einen öffentlichen Submissions⸗ Termin auf Donnerstag, den 15. Okto⸗ . ber c., Vormittags 10 Uhr, in unserem 8 Patent. GSeschäftslokale, Dorotb Nothwendiger Verkauf. ve ne eg Feenst ahe Nr. 59,
Die den Erben des verstorbenen Ritterkrügers Whh benth und fordern die Unternehmer auf, die Technero gehörigen, hierselbst belegenen Grund⸗ Lieferungsbedingungen daselbst einzusehen und ihre stücke, nämlich der sub Nr. 2 des Hypotheken⸗ Geh7⸗ G. 6 beh mit der Aufschit buchs verzeichnete Ritterktug nebst den Amts⸗ “ an uns einzureichen. Mündliches vorwerksgrundstücken Nr. 6 und 7, die Häuser Abgebot findet nicht statt. 8 Nr. 79 und Nr. 244 des hiesigen Hypotheken⸗ Berlin, den 30. September 1863 8 buchs, so wie die im Hypothekenbuch v Königliche Direction der Artillerie⸗Werkstatt. dungen sub Nr. 89. 166. 186 und 225 verzeich⸗ on Malinowski. Schulze. neten Landungen, welche nach der nebst dem “ 85 Hypothekenschein in unserem Büreau einzusehenden [2836] 8
tfj 1 Bekanntmachung. 8 gerichtlichen Taxe einen Gesammtwerth von 14,273 “ - g8.3 — — 8 6 . 7 0 8 — . 6 88 „ 3 3 Thlr. 5 Sgr. 2 Pf. haben, sollen Die Beförderung der von dem unterzeichneten
1 11““ 1“ Depot während der 3 Jahre vom 1. Januar am 20. Inu I npe⸗ Vormittags 1864 bis ult. eener 1866 zu verserdende
021 yF (G(GSäüter soll im Wege der öffentlichen Submisst an ordentlicher Gerichtsstelle hierselb , Güter soll im Wege der öffentlichen Submission b.; htsstelle hierselbst subhastirt verdungen werden. Unternehmungslustige wollen
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo⸗ EEEAö 818 mit der Aufschrift »Spe⸗ thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus eneenr. 1 C den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren ““ Vormittags
Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzu⸗ 8 10 Uhr, melden. haf im Bureau, Stallstraße Nr. 4, abgeben. Die
ekannten Saluskeschen Erben werden hierdurch fel 6 öffentlich vorgeladen bei Vermeidung der Prä⸗ gesggen. e. Sentembe klusion mit dem für sie bei der Landung Nr. 186 eni g F. Fepten Zss 1968. n eingetragenen Wiederkaufsrechte. Königliches Haupt⸗Montirungs⸗De Ewe, den 22. 188389. Königl. Kreisgerichts⸗Kommission.
[2833] V Sonnabend, den 3. Oktoberd. J.,
erkauf von Artillerie⸗Pferden.
Vor⸗ 1 sollen auf dem Hofe der Kaserne am Kupfergraben mehrere entbehrliche Artillerie⸗Pferde meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden.
Königliche Garde⸗Artiller
11.14“ 128 1 1
[2839] Bekanntmachung. mittags 10 Uhr, „In dem Konkurse über das Vermögen des — Kaufmanns Hermann Ulbrich zu Potsdam ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin auf
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ie⸗Brigade.
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11ö1“ b v n des ZI11.“ Kaiserreiches betreffend. Ddie für die in dem ottomanischen Kai errei rrich L 1 erhe Gebü sind nach dem Tonnenmaaße der Schiff basset 11“ 8 “ . Da nach den verschiedenen Ländern das Maaß der Seetonnen verschieden ist, wurde als Basis die ottomanische Tonne genommen, sieben hundert zwei und neunzig (792) Ockas wiegend. Zu diesem Zweck verfaßten und den gehörigen Stellen zugestellten Tabellen zeigen, den Verträgen gemäß, die nach e der Tonnen jedes fremden Schiffes, auf die Türkische Tonne deducirt, die zu zahlenden
die Leuchtthurm⸗Gebühre
dem
Küste einlaufen, müsssen,
Die Capitaine werden, nach den genannten Tabellen, die Leuchtthurm⸗Gebühren, je nach Tonnenmaaße ihrer Schiffe zu entrichten haben. 1 Ddie Capitaine aller Seeschiffe, welche in die Häfen der ottomanischen
vor dem Leuchtthüurm⸗Gebühren⸗Bureau erscheinen, ihre Nationalitätspapiere vorzeigen, den Ort ihrer Herkunft, sowie auch den ihrer Bestimmung erklären und nach dem Tarif die Art. III.
Art. II. vor ihrer Abreise, Di C 1 4 ““ d 8 . 7 ie Capitaine einem ottomanischen Hafen zu einem anderen ottomani⸗
Die Betheiligten werden hiervon mit
üin Hase
begeben u aufb
Gebühr⸗ mpfangscheine aufgezeichnet wird. derungen und die ichtigen. Anzeige das
Verlängen der Agenten nicht nachkommen
A
die Pässe und Expeditionen
enten neben dem Orts⸗
Küste
*
8
fahren; müssen bei ihrer Ankunft nd den Empfangschein der tthurm⸗Agent wird von ewahrt werden muß. Sollten die von .
zascheines sich nicht befinden, Empfevgs⸗ 5 auch von dem
Art.
so werden dreifache Gebühr entrichten, was
ohne der Leuchtthurm⸗Agenten nicht Flagge dieses Schiffes erfahren,
Sollte dem Hafencapitanate durch Sechsfache der Gebühren durch Im Falle, da
den Liman-reis
sollte, so Art.
ür die größere Bequemlichkeit
gebaut.
und herfahrenden Schiffe nicht ausgeben können,
nannten
Stapelplätzen, wo keine
in einem ten anzugeben und die f
eine Sechsfache im Wiederübertretungsfalle.
Raumes, welchen gesetz
Reduction nicht statt. wenigstens einmal.
müssen die Leuchtthurm⸗Gebühren ent n b 2 ren ist gegeben denjenigen Sch öhe der genannten Gebuüh st geg dehae Eihet 808 a1 An. . der von den preußischen Kaiserlich ottomanischen den Leuchtthurmgebühren,
vom 1. September 1856
Nessagerien und der Lloyd, verpflichtet s fahren und den
der außer d Meer⸗Linie
Gebühren.
Die Capitaine und Schiffsherren der Schiffe wo ein
ankommen, 8 ür jede Fahrt
Hafen
Sollten
1
die Maschinen, t werde. Sollte diese
Die Schiffe, welche nicht mm gänzlich
sind, im Postdienst haben. 1““ der sogenannten Dardanellen⸗Schwarzen⸗ auf den Kaiserlich ottomanischen zu erhebenden Leuchtthurm⸗
gebühren.
Leuchtthurmlinien
Suantitaͤt in Paras für die Türkische Tonne für jede Tonne über 800 Tonnen
von 5 bis 800 Tonnen
Paras
11111““
Smyrna W
10
—
Mytilini
10
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Salonoki und Volo 10
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— S=.
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Samos und Cos
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Rhodos
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Karamanien und Syrien
— —½
Candia
— ene⸗
Tripoli und Barbarie
[(Anatolische Küste von Kili an Rumelische Küste vonKaraburun an Abbansen, Adrlatisches Meer
Schwarzes Meer
1
NüUgemeine Bemerkungen; 1 Die Gebühren müssen jedes Mal, so oft das Schiff in einem ottomanischen Hafen Anker wirft, entrichtet werden. Dieselben sind sowohl bei der Ankunft, als auch bei der Abfahrt obligatorisch; die in der Tabelle angegebenen Quantitäten sind nur für ein Mal. Die Schiffe unter 5 Tonnen sind von der Gebühr befreit.
einem Hafen zu anderen sich begebe
Lazareth und in Ermangelung ein
Art. VI.
je ottomanischen Hafen⸗Capitaine und die Konsuln * der nach den der Leuchtthurmge ohne 6
Urt. VII. oder der Leuchtthurm⸗Agenten vorhanden sind, hin⸗ und herfahren, n Agent ist, sich ihm v nöthige Gebühr zu en sie diese Declaration unterlassen und die Za
an bestimmten Tagen abfa entrichten.
sich nach dem Le entrichteten Gebüh diesem Schein den Coupon ab
IV. die Leuchtthurm⸗Gebühren
unterwerfen wollen, um schleunigst das das in Uebertretung seiende Schiff unter
geschehen; den am Orte residirenden in diesem Orte kein Konsul vorhanden sein, wird ohne Verzug
zu entrichten, auslaufen, so Centralbüreau ihres ottomanischer Flagge
der Handelsschiffe werden nes 8
3iee 8
oder Kanzler der fremden Mächte werden tomanischen Häfen hin⸗ Empfangscheines der ge⸗
Reduction schon in ihrem Nationalitätsakte stattgefunden haben, so fin Diese Nationalitätsakte werden
uchtthurm⸗Gebuüͤhren⸗ ren, in dessen — zunehmen haben, welcher in nden Capitaine in den Besitz des L sie als in Uebertretung seiende Leuchtthurm⸗Agenten in dem von ihm gegebenen “ S A un⸗ und sich den Auffor⸗ letzteren den Namen Bezirkes zu benach⸗ sein, so muß die pf wird man sich
bühr pflichtigen ot Vorlegung des
orstellen, trichten.
Zahl ihrer Fahr baäter doch bekannt werden, so werden sie eine dreifache Gebühr für jede F
Art. VIII.
E esti . 3 das unenmaaß Es war vorher bestimmt worden, daß das Tor aller Sh- 8 Kammern und Kohlen⸗Magazine einnehmen, um
daher zu diesem
hren Eine Begünstigung von 5 iffen, welche, wie diejenigen e im Sommer
Besitz sie sind,
werden diese
bei fremden Schiffen
Konsul entrichten lassen. der sich dort besindende dem
nach Konstantinopel berichtet.
oder
solchen in dem
8
um die Zahl der
aller Dampfschiffe, in Betrachtung des 40 Prozent herab⸗
und den fortgesetzten
sggaäari
Handelshäfe welche i nicht einbegr
vorzeigen. dem Büreau
die Wohnungen der Leuchtthurm⸗ geeignetsten Orte der
welche zwischen den Häfen und nüssen, s gemachten Fahr⸗
ten durch ihre Expeditionen ahrt entrichten müssen und
det eine weitere Zweck untersucht un
Postdienst haben, Prozent auf die der Kaiserlichen an bestimmten Tagen abzu⸗
Kauffahrteischiffen in den n zu erheben⸗ n dem Tarif iffen sind.
euchtthurm⸗ angesehen und
11499] Bei ꝓ4 22 schrift des Allerhöchsten Privilegii vom 7. Oktober p. F. von einem Prozent 1 . Obligationen ist das Loos „auf die Obli Nr. 95. 202. 905 und 949 Lit. A. über 100 Thlr. und auf die Nr. 4. 10. 64. — 2 584. 679. 757 und 1078 TLit. B. über 50 Thlr. gefallen, an der Genossenschafts⸗Kasse zu ang genommen werden können. Gladbach, W ¹ Der Direktor der Genossenschaft für die Meliora⸗
obald sie
d geprüft,
..“
Preußische
die Last = 14
onnen
85 2½
15 Paras 10 Paras
18
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—
16
12
18
“ 8
[2819]
im Wege
in unserem Geschäftslokale auf hiesigem anberaumt, 1 . und versiegelt mit der Aufschrift: vgvSubmission auf
eingereicht sein müssen.
[2402]2] .BS
10 ⁄½1 196 82
weise Retour⸗Billet klasse zu ermäßigten Umfange auf der brück bis Trier ausgegeben:
I[N23
100 300
EIEE 2
19 27
32 11
36 35
41 19
9
2 3
ar FI 92 15
7
—
138 11
—
—
36 35 30 110 25
73
400
AFI
147 20
800 Türkische
434 Preußischen
Ton L
nen gleichen
[2842 b Schubiner 4 prozen
Bekanntmachung. der in Gemäßheit der bezüglichen Vor⸗ S. 362 stattgehabten Ausloosung der emittirten Genossenschafts⸗ ationen
729. 734. 796. 900.
236. 415.
133. 192. 246. 328. 376. 1864 ab
deren Beträge vom 2. Januar Em⸗
Viersen in
den 10. Mai 1863.
tion der Niers⸗ und Nordkanal⸗Niederung:
Königlicher Landrath.j . .“
Königliche Niederschlesisch⸗
Maärkische Eisenbahhn. Es soll die Lieferung von satt rA 40,000 Centnern gute Lokomotiv Kokes der Submission vergeben werden. Termin hierzu ist auf 3 Donnerstag, den 15. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, Bahnhofe
bis zu welchem die Offerten frankirt
Lieferung von Lokomo⸗-⸗ tiv⸗Kokes«
Die Submissions⸗ Bedingungen liegen in
den Wochentagen Vormittags im vorbezeichneten Lokale zur Einsicht aus und können daselbst auch Abschriften dieser Bedingungen gegen der Kopialien in Empfang genommen
Erstattung
werden.
Berlin, den 24. September 1863. 8 Königliche Direction
der Niederschlesisch⸗ arkischen Eisenbahn.
1
1 e o ur⸗Billets. 8 Monats ab werden versuchs⸗ 6 I., II. und III. Wagen⸗
Preisen in weiterm
Strecke von Binger⸗ folgenden Grundfäßen
8 Ret Vom 15. dieses
ganzen nach
von allen großen Städten nach allen gro⸗
ßen Städten; 4 G von allen großen Städten nach kleineren
Stationen der Nachbarschaft, wohin Ge⸗ schäfts⸗, resp. Vergnügungs⸗Beziehungen be⸗ stehen, 1 von kleinen Stationen nach den großen Städten der Nachbarschaft, “ der Fahrpreis ist für Hin⸗ und Rückfahrt nur der 1 fache gewöhnliche Tarifsatz; auf jedes Retour⸗ Billet werden 50 Pfd. Frei⸗ gewicht ge 1 5) die Dauer
innerhalb des Rayons 0 b 1 Rhein⸗Nahe⸗Bahn oder Saarbrücken⸗Trierer allein) , dagegen 5 Tageg ven Abstempe⸗ lung des Billets zur Hinreise bis zum An⸗ trikt der Rückreise gerechnet — sobald jene beiden Bahnen oder zugleich eine fremde Nachbarbahn berührt wird. Erneuerte Abstempelung zur nicht erforderlich, das weitere Detail ist zu erfragen. 11 Saarbrücken, den 6. August 1863.
Königliche Eisenbahn⸗ Direction.
1) 2)
3) 4)
ist 3 Tage einer Bahn (der
8828n
7. Rückreise ist auf allen Stationen
Hsokk
.
Wir sind beauftragt, die am 1. Oktober a. c. fälligen Coupons und verloosten Obligationen in 1 der Zeit vom 5. ec. einzulösen.
h12. Cohn & Tietzer, 64. Unter den Linden.
—