1865 / 121 p. 11 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1111““ Moditmachung (eub 111“ 218S 096 Thlr. 19 Sgr. Unterhaltung der mobilen v“ und resp. augmentirten Armee (sub C. der Nach— weisung) auhf... .. 12,121,463 d Hierzu treten 8 E“ Thlr. 25 Sgr. 3) an einmaligen Ausgaben für die Verstärkung der artilleristischen und fortifika⸗ Ausrüstung (sub b der Nachweisung)..—456,G Summa 18,52. Von den unter Nr. 1. und 18,522,459 Thlr. 25 Sgt. 10 bezeichneten Kosten sind bis zum Schlusse des Rechnungs⸗ . 1864 noch nicht zur defi⸗ gelangt und bee s dem folgenden Jabre ngsmäßig wei a. weisen Feig. 0,000 4 G 14,522,459 Thlr. 25 Sgr. 10 Pf 9 run s . 9 Ne ses zu bemerken: C11I1IInnl ben achd 5 Kzniaret . von Meeuzen, Oes Ausführung dieser Maßregel den Regier 888 den war, kamer erreich, Hannover und Sachsen te ee 88 zundchst genannten vier Staaten dahin übe gen wor⸗ Königlich fäͤchsisches Herzogtbümer einrückende Frabten ers 9 dessen nächster Unter in der Stärke von 6000 Mann sein solle 28 je 5000 Mann rstüßzung von Seiten Preußens und Oe veichs Grenze von H hannöverscher Seite 6000 Mann b Aufferderunge sich d 8 zu stellen seien. Für den Fall, daß 1 u lbätlichem Widersta ö zu fügen, fruchtlos bliebe - 8 nöthigen würde, w ande käme, welcher zu größeren Operati Oesterreicher und e 260 I Bereitstellung von 15 E“ 8281. on 26,000 Ma 616“* Mann vorden, u 1“ kann preußischer Trup rabr gegnen, de ce mit überlegenen tastin enttgach de Bundesbeschlusse sa Hiernach gestaltete sich die zunächst 68 d e⸗ ige Aufstellu r Preußen erwachsende Verpflichtun au G EE1.1“*“ Corps von 5000 11“ 8 G 1e- 8 1 552 1 Summa 31,000 Reserve von 26,000 Mann, Demgemäß ; 1863 die dProbiln acgnng lllerböchste Ordre vom 1. Dezember een ehittents Nr. 8 neenggge, des Branden. 13. befohlen E16q686 emerkt wird hierbei pör 2 ; 4 Hie veg, daß die Kriegsstär erie und * 1 1 8/ die Kriegs 2— n benn ae G“ auf 802 Mann, 88 dhe. aan⸗ (rritenden Battericen 8e 9 a „Batterien auf 144 Mann, sb hiee auf 502 Mann festgesetzt .“ ber Infhmterie⸗ Ersat⸗ achden zei 1 11ö““ Truppen unter dem 12. Dezember 1863. 111“““ Allerböchste Ordre von Division fan 9 96 machung des Restes der 6. Division L Westfälischen Jäger estfälischen Dragoner Regiments Nr „FPunde be⸗ Abtheilun, E“ Nr. 7, der 1. Fuß 1öö lung der 6* 1111““ der 2. und 38 .ubehen. taillons Rr. 3 886 Briga deg des Brandenburgischen ö Trains des 3 b8 TTCE“ 3. Armee⸗Corps der ö“ Brücken⸗Equipage 88 n. Förps und der leichten 13“ Branchen und Kolonn S. so wie der Administrati bereits unter dem 3 8g eines Armee⸗Corps angeordnet hcern worden . 9 Bezeinber 1863 Allerhöchsten Orts 1 02 Mann per Bat eift neuen Garde⸗Infanterie⸗Regiment 1 burg konzentriren e augmentirt, sich in der Mark Br 9” tei une ee das Jadegebiet mit 1 Bataillon Haen. 17. Dezember 1863 vwpag- besetzt werden sollte 398 Seöe 58 veha Allerhöchste Ordre zur Armirung à9 2 Küste legenen Fei - amn der eine Anord gelegenen Festur 5 b es ö.“ welche gegenüber C1’“ 19” 1ae 96,9 113“.“— Besetzung der dhn.e gen e . h Allerhöchste Ordre vom 5 en Werke Festungs⸗C 1 om 31. De 32—8 11““ der 1. Artillerie⸗Brigade nerabfn 1e Brigade, eine 2 . Compagnicen w 89 4. Waicherie Brigfide Kevn- bestimmte) u.“ Compagnie der Ga 8 eime (nach Danzig zu entsendende) 8 . der zeitig die d t. a2 erche z.eI. bestimmt CCIö 1j ieser Compagni vhnavg na b H agniee int ve auf je 203 ““ 8 Seindseligteiten Seeeee Dänemants den Ausbruch d einlich gemacht, und zu der verbeneltenden den

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Anordnung genöthi 8 ““ igt, die dur 1 Bataillon verstär 1 durch das mobile Westfälische Pi Priegnitz L““ Minden, 1. ghacianan Regimenter Fge ad auch die vier neuen evoeésa sna ge der v einer Fuß⸗Batterie der EE“ (Allerhöch Hufaen-Khaskxamn, mobil zu machen tillerie Brigade Diese e. e Ordres vom 2., 6., 15., 20. und 21. zum allmäligen unter dem 20. Januar 1884 den 1864 mit dem Kaiserlich in das Herzogthum Holstein 8 8 Befehl 1eeehsccen Truppencorps unter dem 20 dnenha 18 5. 20. ejd. e- gel vereinigt. efehl des Feldmarschalls nG ußer die 5 - 1 8 gebot die ö Kriegsschauplatz bestimmten Trup ür alle nicht zu übersehe 1 ch ein weiteres Truppenauf 8 henden Eventualitä uppenaufgebot, un wurde zu e⸗ nüualitäten gerüste odor, um 1864 1““ durch Allerhöchste Ordre Es fanterie⸗Regime 8 Die Augmentirung der 5 älter 5. Januar 8 Gardé Schüe er (per Bataillon 1002 Mann), des 88 Garde⸗In⸗ Armee⸗Corps ““ der fanterie⸗Regiments ““ so wie des 8. Pentesdeschen 8 burgischen Jäger⸗Bataill e des Brandenburgischen resp de In⸗ der Garde⸗ resp. 4. A (per Bataillon 802 Mann) die B agde⸗ ““ rtillerie⸗Brigade, so wie der 27 atterieen Kriegsstärke g der 3. Artillerie⸗Brigad 8 den und 1sten gade. (Batterieen auf die a ““ 8 wirklich die alliirte Armee am 1. Februar 186 ausgebrochen und sei er überschreiten müssen und damit 5 Verabredungen Ftiete Durchführung, abweichend von A.,rne allein den Regierungen von

Belagerungsmateri gerung ial u. dgl. 1 bevorstehe u. dgl. m., sowie auch mit Rücksi 8 h langwierige 1X“ bei einem weitern 1 auf die setzung Jütlands di nach Norden und bei ei * ie Komn icati vgpʒ'ggafe g. ei einer event. Be⸗ und seszuhalten: nunication rückwärts vollkommen zu ags Pnge dnrhicee Fomaonicen, heilungs⸗Stab für die b 88 Fuß⸗Abtheilung obilen Festungs⸗Compagnieen, die 1., 2. und? unitions 2 b die Z. kerte der Gande⸗Artileie-Brigade . 3 Kolonnen des F 8 . 88 eld⸗Reserve⸗ . b Jäger⸗Bataillon Nr. 3 ab der 5. Division nebst Stabswache . tionen, en ie 9. Infanterie⸗Bri 18 ““ . schwere Feld⸗Lazarethe, di Feld⸗Telegraphen⸗Abtheilungen ee un b Fe Pferde⸗Depot des Garde⸗Corps H —— und nachgesendet Auße ; mittelse zur weiteren Sicherung des Küst i des Grenadier⸗Regiments Nr 39 srsgne gas die wö“ Jäger⸗ Bataillons Nr. (per Bataillom 802 s 6. Armeecorps, des Jäger⸗Batai 9n. lung Heneherienn Mann untd der ggei öö Die auf die griegsstärne) 1. durch diese Maßr 1 der verschanzten Stellun von Düppe gt. 1864 ““ ermöglicht und es kam ““ Re Waffenstillstand zu Stande, in Fol mobilen Tru bheilen vom 15. und 17. ecl. m die be. 59 888 Corps über Se. heilan der Infanterie des 2., 4 2 Richt gig, sowie eingezogenen Reserven, vegte⸗ ““ nnte⸗ weilen zur Oispostion Corps eingezogenen Reserven F; c. 8 n der Truppentheile oh He 1 8. 3 hne Gehalt beurlaubt Die Ho 8 . seitigen während dieses Waffenstillstandes eine den di nen, realisirte Basis für den Frieden 85 ies⸗ eindseligke e daber der Wieder 1“] vorbereitet und da es sich O r don 83 E1— so wurden in Folge Allerböchste Püene v“ 1 mobil gemacht 18 6 einer feindlichen O 8 gesendet. Auch wurde bei der Befürchtr 1 Küstenort in vege eeadcaßee. 5 oder einen ““ Garde⸗Füsilier⸗Regi zchster Ordre vom 28. Juni 18 Fu ß. Garde Jäger⸗Batailion, nebst entsendet. jd. m. per Eisenbahn über Stralsund nach ie Einnahme von Al⸗ lands waren die Folge Tpexries und die gänzliche Säuberung Jüt⸗

und Administra⸗

Obwohl dänischer Seits Friedensverhandlungen angeknüpft wur

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1 d eine Waffenruhe vom 20. Juli bis 3. August 1864 ein⸗ fte doch die Möglichkeit weiterer kriegerischer Unternehmun⸗

erden und mit Rücksicht auf die

Augen gelassen w die dänischen Inseln vorgehen zu müssen,

wurden in Folge Allerhöchster Ordre vom 24. Juli 1864 vier Pon⸗ tonnier* Compagnieen à 120 Mann mobil gemacht und nach dem Kriegsschauplatz instradirt. Da jedoch im Laufe der Zeit die Frie⸗ densaussichten sich verstärkten und am 1. August cjd. a. der Waf⸗

urde, so war angeordnet:

fenstillstand bis zum Frieden verlängert w a) die sofortige Entlassung aller über den Friedens⸗Etat einge⸗

stellten Reserven bei allen immobilen Truppen (Allerhöchste

Ordre vom 4A. August 1864)

b) die Zurückziehung der nach der Insel Rügen detachirten Garde⸗ Truppen (Allerhöchste Ordre vom 5. August 1864);

c) die sofortige Entlassung aller bei den mobilen und Ersatztrup⸗ pen befindlichen Landwehr⸗Mannschaften (Allerhöchste Ordre vom 6. August 1864) ;

d) Durch Allerhöchste Ordre vom 14. August 1864:

ilen Infanterie⸗, Jäger⸗ und Pionier⸗Bataillo⸗ d die eingezoge⸗

1) bei den mobi 5. und 4. Jahrganges sogleich zu

den un

trat, dur en nicht außer Nothwendigkeit, dann gegen

nen und den bezüglichen Ersatztruppen sin komb

nen Mannschaften des

beurlauben; Bataillone setzen sich

2) die mobilen 3 jüngerer Leute ihrer Ersatztruppen

602 Mannj 3) die Ersatztruppen setzen sich auf Cad pro Bataillon, resp. 50 per Ersatz⸗Compagnie; 4) bei den mobilen Festungs⸗Compagnicen sind nur 110 Mann unter den Waffen zu behalten; 5) die Ersatz⸗ Escadrons behalten Cadres von je 80 Mann

und 120 Pferden;

6) die nachgesendeten 7 mobilen Pontonnier⸗Compagnieen kehren in ihre Friedens „Garnisonen zurück und sind dort

demobil zu machen; 7) die nicht mobilen, jedoch augmentirten Artillerie⸗Truppen-: theile des Garde⸗ 3., 4. und 6. Armee⸗Corps sind sofort auf den Friedensfuß zu setzen. II b om 19. August 1864:

e) Durch Allerhöchste Ordre v 4. 5 die nach dem Jadegebiet abkommandirten Tr

unter Zurücklassung von Wachtkommandos in

Garnisonen zurück. f) Durch Allerhöchste Ordre v 4u 1) Beurlaubungen von Mannschaften der aäl ng sollen bei den Artillerie⸗Truppenkörpern und den Admini⸗ ur⸗ strations⸗Trains der mobilen Armee insoweit eintreten, als dadurch die Schlagsertigkeit der mobilen Armee nicht beein⸗

trächtigt wird; ) die beiden mobilen Krankenträger⸗Co fünf mobilen leichten Feldlazarethe sin machung und Auflösung, nach ihren zurückzusenden. Die Demobilmachung viant⸗Kolonnen (Allerhöchste und 1 die Rücksendung der mobilen Festungs⸗Artillerie⸗Compagniten. und der Belagerungsgeschütze, sowie Demobilmachung der ersteren. (Allerhöchste Ordre vom 22. Oktober 186 *). Am 30. Oktober 1864 kam der Wiener Friede V dreiwöchentlicher Ratificationsfrist zu Stande und wurde nun mit der Zurückziehung der Truppen so allmälig fortgefahren,

vie es die Eigenthümlichkeit der maßgebenden po iETEö

hältnisse gestattete. 1 Die desfallsigen Anordnungen waren folgende: 1) Allerhöchste Ordre vom 12. November 18964: a) Bei der Ratification des Friedens kebren sämmtliche auf dem Kriegsschauplatze befindliche Truppen ꝛc. (mit Ausnahme der 3. G6pfündigen Batterie des Schlesischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 6) von dort zurück und sind in ihren Garnisonen demobil zu machen; zur künftigen Besetzung der Elbherzogtbümer werden das Grenadier⸗Regiment Nr. 11, die Infanterie⸗Regimenter Nr. 43, 61, 59, 25, das Füsilier⸗Regiment Nr. 36, die I Dragoner⸗Regimenter Nr. 5 und 6, sowie die 3. Fuß⸗ ) Schlesischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 6 ember 1864 V

Abtheilung bestimmt. Ordre vom 24. Nov der zu jener Zeit noch in den

2) Allerhöchste sistirt den Abmarsch Elbberzogthümern befindlichen Truppen. 3) Allerhöchste Drdre vom 25. November 1864 118* sistirt den Rückmarsch der bei Minden 13. Division in die Garnisonen.

4) Allerhöchste Ordre vom 2. Dezember 1864 ordnet den Einzug der vom Kriegsschauplatz

efehrenden Truppen des 3. Armee⸗Corps in Berlin am 7. Dezember an. E“ Ian .

durch Heranziehung auf eine Stärke von

res von 100 Mann und

uppen kebren ihre

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om 27. September 1 86

mpagnieen, sowie die d, Behufs Dem

Mobilmachungsorten

und Auflösung der fünf mobilen Pro⸗

g) Ordre vom

Mittels Allerhöchster endlich das Ober⸗Kommando in den Elbherzogth inirte 1. und 2. Armee⸗Corps aufgelöst.

Beigefügt wird hier noch a) eine Nachweisung (B.) der aus vorgedachter Veranlassung

b)

JII. Allerhöchste Ordre vo

älteren Jabrgänge gerufen ristischen und den Verbrauch allgemeine Lage der obil- vorigen Jahres di Vermehrung der

und Festungs⸗Arti

17. Okiober 1864) Zweifel, daß sende politische

tigte um dieses Zweckes willen,

dazu even unter weniger, der artilleris politischen litischen Ver⸗ üb nämlich Nachstehendes anzuführen:

konzentrirten

zurück⸗

5) Allerhöchste Ordre vom 5. Dezember 1864 8 ückkehr der bei Minden

befiehlt die nunmehrige R . n k zentrirten 13. Division in ihre Garnisonen. 1 116““

6) Allerhöchste Ordre vom 7. Dezember 186 1 ckmarsch der Trup⸗

bestimmt, daß der unterbrochene pen aus den Elbherzogthümern nen hat.

wieder zu begin⸗

W

7) Allerhöchste Ordre vom 8. Dezember 186

setzt den Tag des Einzuges der zurü

len Garde⸗Truppen ꝛc. in Berlin au

ber fest. Allerhöchste Ordre vom 13. Dezember 1864 bestimmt, daß die 21. Infanterie „Brigade, das In⸗ fanterie⸗Regiment Nr. 52 und 2 Batterieen des Bran⸗ denburgischen Feld⸗ Artillerie⸗Regiments Nr. 3 am 0. Dezember über Berlin in ihre Garnisonen zurück⸗

kehren. 18. Dezember 1864 wurde

Ordre vom ümern, so wie das

mobil gewordenen preußischen Truppen ꝛc., eine Nachweisung (C.) der aus dieser Veranlassung augmen⸗

tirten, jedoch nicht mobil gewordenen diesseitigen Truppentheile bemerkt, daß zur Beseitigung einiger Folgen des Krieges nach⸗

ebende Maßregeln getroffen wurden: J. Allerhöchste Ordre vo

m 16. November 1864.

Von jeder Eskadron der mobilen Kavallerie⸗Regimenter

sind, Bebufs Ausbildung der bei denselben vorhandenen

großen Zabl unthätiger Pferde, 15 Mann über den Frie⸗ is ultimo April 1865 zurückzubehalten. 1

densstand b

m 24. November 1864. 8 bil werdenden Truppentheile behalten die Hand⸗

lungen ihrer Ersatztruppen noch bis spätesten

v““

Die demo werker⸗Abthei 15. Februar 1865 bei.

j. Allerhöchste Ordre vom 9. F Diejenigen Schneider der gen der Ersatztruppen, w können bis spätestens zum beibebalten werden. In enger Verbindung mit diesen durch den Krieg selbst hervor⸗ en militairischen Anordnungen stehen die durch denselben ver⸗ bier nachfolgenden Maßregeln zur Verstärkung der artille⸗ und fortifikatorischen Ausrüstung. Die in diesem Kriege gesammelten Erfahrungen über den Werth der gezogenen Geschütze, so wie die damalige politischen Verbältnisse, ließen bereits im April digkeit erkennen, eine schleunige Belagerungs⸗

bisherigen Handw theilun elche sich freiwillig dazu verstehen, 31. März 1865 über den Etat

sachten,

e dringende Notbwen gezogenen Geschütze bei der Feld⸗, lerie eintreten zu lassen. Die Regierung Sr. Majestät war darüber keinen Augenblick in sie die zur Ebre und im Interesse des Landes zu lö⸗ Aufgabe nicht abhängig machen dürfe von unberech⸗ noch weniger darüber, daß sie, sich auch unverweilt in den Besitz aller t. erforderlichen Wittel zu setzen babe. Sie zögerte umso⸗ als die nothwendigen Verbesserungen und Vermehrungen stischen Streitmittel, auch abgesehen von der augenblicklichen Situation, als dem militairischen Bedürfnisse des Landes nd, längst erkannt waren.

sachlichen Begründung dieser

n Einsprüchen des Auslandes,

erbaupt entspreche Nothwendigkeit ist

ur näberen

der Feld⸗Artillerie.

Es trat hier das Bedürfniß der Beschaffung von Geschützen nach zwei Richtungen hervor, nämlich a) zur Vermehrung der gezogenen Feldgeschütze an Stelle einer gleichen A zahl ausscheidender glatten Geschütze (Haubitzen), b) g Vermehrung des Materials der Reserve⸗Bestände an Feld⸗

Geschützen.

ad a. Den übrigen Großmächten gegenüber, deren Feld⸗Ar⸗ tillerie entweder ganz oder zum größten Theile aus gezogenen Ge⸗ schützen besteht, konnte die preußische Feld⸗Artillerie nicht länger mit nur einem Viertbeile der Gesammtzahl in gezogenen Geschützen und

drei Viertheilen in glatten Geschützen verbleiben. 8 Das Bedürfniß einer Vermebrung der gezogenen Feldgeschütz war bereits längst anerkannt; die Ausfübrung batte sich jedoch des⸗ hbalb verzögert, weil die fortwäbrenden Verbesserungen des bei uns angenommenen Hinterladungs⸗Systems es vortheilbaft erscheinen

- in der Prüfung befind⸗

ließen, zuvor einen gewissen Abschluß der bevor man zu einer der Natur

lichen Constructionen abzuwarten,

V des Geschützes nach kostspieligen weiteren Vermehrung der gezogenen Feldgeschütze schritt. . —Nachdem indeß dieser Abschluß durch die Allerhöchste Genehmi⸗

an.