.“ G es Sr. Majestät dem Könige vorgestellten neuen Modells eines gezogenen Vierpfünders erreicht und somit die Schwierigkeiten der Construction überwunden waren, erschien auch die damalige politische Lage als ein dringendes Motiv mehr für die ungesäumte Verbesserung und Vermehrung des Feld⸗Artillerie⸗Materials. Dem⸗ gemäß mußten unverzüglich die nöthigen Schritte zur Beschaffung von 288 leichten gezogenen Geschützen (Vierpfündern), an Stelle der aus der Feld⸗Artillerie ausscheidenden siebenpfündigen Haubitzen geschehen, welche letztere nunmehr in der Desensions⸗Artillerie Ver⸗ wendung finden werden.
ad b. Die Bestände an Feld⸗Reserve⸗Artillerie, d. h. an sol⸗ chen Geschützen, welche während des Verlaufes eines Krieges den Abgang an unbrauchbar gewordenen resp. verlorenen Geschützen decken sollten, sollte, nach Maßgabe der bisherigen Grundsätze, in allen Kalibern gegen 300 betragen und war hierbei darauf gerechnet worden, daß es moglich sein würde, einen bei einem hartnäckigen Kriege etwa noch eintretenden größeren Abgang durch Neuanferti⸗ gung während des Krieges decken zu können.
Diese Annahme kann bei dem raschen Verlaufe der Kriege der Neuzeit und bei dem durch die Präzision des gezogenen Geschützes wahrscheinlich größeren Abgang an Geschützen durch das feindliche Feuer um so weniger für die Jetztzeit als zutreffend anerkannt wer⸗ den, als die Anfertigung unserer gezogenen Geschütze eine weit größere Genauigkeit, mithin auch mehr Zeit, als früher, verlangt. Es ließ sich daher die Nothwendigkeit nicht länger von der Hand weisen, die Bestände der Feld⸗Reserve⸗Artillerie auf 432 Stück, d. i. um 72 Feld⸗Zwölfpfünder
36 gezogene Sechspfünder 6 gezogene Vierpfünder zu vermehren.
Die hiernach für die Feld⸗Artillerie erforderliche Summe stellt sich nach der Anlage auf 802,800 Thlr. heraus.
II. In Betreff des Belagerungstrains.
Bisher war der Belagerungstrain mit 80 schweren glatten Ge⸗ schützen und 120 gezogenen Geschützen, und jedes dieser Geschütze mit 500 Schuß ausgerüstet.
Von den gezogenen Geschützröhren waren, der Ersparnisse wegen, die Sechspfünder aus Gußeisen gefertigt, die Zwölf⸗ und Vierund⸗ zwanzigpfündigen dagegen aus vorhandenen glatten bronzenen Ge⸗ schützen aptirt worden. Die bisher für die glatten Geschütze des, Belagerungstrains bestimmt gewesenen Laffetten wurden beibehalten und durch Vornahme entsprechender Veränderungen für die gezogenen Geschütze passend gemacht.
Die Anstrengungen, welchen die gezogenen Geschütze des Bela⸗ gerungstrains bei Belagerung der Düppeler Schanzen unterworfen werden mußten, waren indeß so bedeutend gewesen, daß, um die dort zur Verwendung gekommenen vinn
40 gezogenen Zwölfpfünder
und 20 „ Vierundzwanzigpfünder in fortwährender Thätigkeit erhalten zu könne einer Reserve von e 14“
23 Zwölfpfündigen Röhren,
12 Vierundzwanzigpfündigen Röhren, 42 Zwölspfündigen Laffetten, 8 18 Vierundzwanzigpfündigen Laffetten nothwendig geworden war, und selbst dieses Material würde nicht ausgereicht haben, wenn die beabsichtigte Belagerung von Friedericia nicht durch die unerwartete Räumung dieser Festung unnöthig ge⸗ worden wäre.
Es hätte daher eintretenden Falls ein bedeutender Thbeil der zur Defension unserer Festungen erforderlichen gezogenen Geschütze zum Belagerungstrain herangezogen werden müssen, wodurch beim Eintritt eines größeren Krieges, dessen Möglichkeit immer im Auge behalten werden mußte, die Vertheidigungsfähigkeit der Festungen in bedenklicher Weise geschmälert worden sein würde.
Ebenso ergiebt sich die Ausrüstung des Belagerungstrains mit 500 Schuß pro Geschütz als nicht hinreichend zur Durchführung eines Angriffs auf gut und hartnäckig vertheidigte Festungen, indem schon vor den Düppeler Schanzen einzelne Geschütze 800 — 1000 Schuß verfeuert haben.
Die hier zum ersten Male durch den Ernstgebrauch der gezo⸗ genen Geschütze preußischen Systems gewonnenen Erfahrungen haben zu dem Ergebniß geführt:
1) daß die bisherige Ausrüstung des Belagerungstrains mit 120 gezogenen Geschützen à 500 Schuß für die gegenwärtigen Verhältnisse unzureichend, und eine Vermehrung der gezogenen Geschütze von 120 bis auf 200 mit je 1000 Schuß erforder⸗ lich sei, und daß die gezogenen Geschütze und Laffetten des Belagerungs⸗ trains, wenn sie den großen an dieselben zu stellenden Anfor⸗ derungen gewachsen sein sollen, besonders zu diesem Zweck konstruirt und aus dem anerkannt besten Material gefertigt werden müssen. Mit dem Erkennen dieser Mängel des bis⸗
nebst Beschirrung
herigen Belagerungstrains trat auch die gebieterische Noth⸗
wendigkeit hervor, die Konstruction und Anschaffung des erfor⸗ lichen neuen Materials sofort vorzunehmen, um nicht bei einem Kriege mit einer europäischen Großmacht, dessen Even⸗ tualität während der londoner Konferenzen als möglich ins Auge gefaßt werden mußte, großen Verlegenheiten ausgesetzt zu werden. 9 Die Beschaffung des ganzen Belagerungs⸗Materials, wodurch nach der beiliegenden Berechnung ein Kostenaufwand von 918,600 Tblr. entstebt, ist gegenwärtig im Gange, wogegen die noch brauch⸗ baren und aus minder geeignetem Material bestehende Festungs⸗Defensions⸗Artillerie einverleibt worden.
128 IlI. In Betreff der Festungs⸗Arti fri
Die in den Jahren 1863 und 1864 stattgehabten Feststellungen der Armirung unserer Festungen ergeben das Resultat, daß, unter Berücksichtigung der militairischen Verbältnisse und unter Anlegung des Maßstabes der strengsten Oekonomie, die erste und nothwendigste Ausrüstung unserer sämmtlichen Festungen nicht unter ca. 2200 ge⸗ zogenen Geschützen betragen dürfe.
An dieser Ausrüstung fehlten im vorigen Jabre, nach Abrech⸗ nung der aus dem Belagerungstrain der Defension zu überweisen. den Stücke, noch ca. 650 Geschütze, deren Beschaffung um so drin⸗ gender erschien, je mebr, bei der eigenthümlichen geographischen Ge⸗ stalt des preußischen Staates, die Möglichkeit vorliegt, daß bei einem Kriege Preußens mit einer europäischen Großmacht ein großer Theil unserer Festungen in kriegerische Action treten und je weniger daher auf eine Kompletirung des Materials der bedrohten Festungen aus den weiter rückwärts gelegenen gerechnet werden kann.
Die Beschaffung der den Festungen noch fehlenden 650 gezoge⸗ nen Geschütze und ihrer nothwendigsten Ausrüstung erfordert einen Kostenaufwand von 2,176,500 Tblr.
In unmittelbarer Verbindung biermit steht die erforderlich ge⸗ wordene Augmentation der Festungs⸗Artillerie⸗Mannschaft, zu deren Einziehung und ersten Einkleidung die beiliegende Nachweisung 59,000 Thlr. enthält.
Wenn das Kriegs⸗Ministerium bisher mit der Ergänzung dieser artilleristischen Ausrüstung aus Schonung der finanziellen Kräfte des Landes nur theilweise vorgegangen war, so mußte es jetzt, ge⸗ stützt auf die im letzten Kriege gemachten Erfabrungen, darauf drin⸗ gen, daß ihm, der gebieterischen Nothwendigkeit gegenüber, die ent⸗ sprechenden Mittel zur sofortigen vollständigen Ergänzung dieser we⸗ sentlichen Vertheidigungsmittel zur Disposition gestellt würden. Eö hat daher auch, in der Ueberzeugung, daß den vorentwickelten Grün⸗ den die Anerkennung nirgend versagt werden würde, Cinl itungen bierzu in dem Maße getroffen, daß die Sicherstellung eines großen Theils des Bedarfs, vorläufig durch Engagements im Kostenbetrage von etwa 2 Millionen Thaler, erfolgt ist, während es, beim Eintritt der oben angedeuteten drohenden Eventualitäten, keinen Anstand ge⸗ nommen haben würde, auch für den Rest bindende Dispositionen zu treffen, nöthigenfalls selbst mit Zuhülfenahme der ausländischen Gewerbthätigkeit.
In äbnlicher Weise, wie bei der Verbesserung und Ergänzung des Artillerie⸗Materials, trat bei der Ungewißheit über den weiteren Verlauf der politischen Verbältnisse die Nothwendigkeit hervor, auf die Beseitigung der geringen Mängel an den eventuell bedrohtesten Festungen Bedacht zu nehmen, welche schon früher erkannt, aber keineswegs so dringlich erschienen waren, um sie unter rubigen Frie⸗ densverhältnissen in die erste Reihe der Bedürfnisse zu klassifiziren.
Zu den dadurch veranlaßten Korrekturbauten, deren Kosten rund zu 300,000 Thlr. veranschlagt worden, gehören bauptsächlich die Sicherung von Kriegs⸗Pulvermagazinen und die Verstärkung der Küstenbefestigungen.
“ 34
Ad II. Marine⸗Verwaltung. 1
Die Verwendungen für diese Verwaltung, mit Ausnahme der⸗ jenigen, welche aus gewöhnlichen Mitteln bestritten sind, betragen nach der unter Littr. D. beigefügten Nachweisung im Ganzen 3,670,704 Rthlr. 1 Sgr. 5 Pf., wovon für das Jahr 1864 be⸗
reits rechnungsmäßig nachgewiesen worden silililndndnd 2,963,354 Thlr. 1 Sgr. 5 Pf. 1164*“
und die übrigen.
noch zu verrechnen bleiben.
Sind wie vor 3,670,704 Thlr. 1 Sgr. 5 Pf.
Die vorgedachte Nachweisung entbält die wirklich verbrauchten Kriegskosten und die durch den Krieg veranlaßten Kosten. Die wirk⸗ lichen Kriegskosten zerfallen in diejenigen Ausgaben, welche sich dem Ordinarium des Marine⸗Etats anschließen und bei denen nur die Mebrkosten gegen den Etat berücksichtigt worden sind, und in die⸗ 968 Ausgaben, welche sich dem Ordinarien⸗Etat nicht anschließen lassen.
Verwaltung bis Ende des Jahres 1864.
haben reservirt werden müssen, sind mit zum Ansatz gebracht.
malen Friedensverbältnisse ist erst durch die Allerhöchsten Ordres
Die Kriegskosten enthalten die Mehrausgaben der Marine⸗- Diejenigen Beträge, welche für Ausgaben des gedachten Jahres in den Rechnungen als Reste
Die vollständige Rückkehr der Königlichen Marine auf die nor⸗
vom 18. Februar und 24. März cr. ausgesprochen, und zwar durch erstere die Entlassung des aus dem Beurlaubtenstande und aus der Kategorie der Seedienstpflichtigen eingezogenen Personals, durch letztere die Auflösung und theilweise Außerdienststellung des nach den Elb⸗ herzogthümern entsendeten Geschwaders. Da diese Außerdienststellung aber nur allmälig ersolgen kann, so werden Seitens der Marine⸗ Verwaltung auch noch pro 1865 Mehrkosten aus Anlaß des Krieges Im Speziellen ist zu den einzelnen Ansätzen zu Zu I. A. Tit. III. Marine⸗Ministerium. Sächliche Ausgaben.
Durch die in Folge des Krieges beim Marine⸗Ministerium ganz erbeblich gesteigerten Arbeiten, durch die vermehrten Drucksachen, welche für die große Zahl der Schiffe zu beschaffen waren u. s. w., haben sich die Ausgaben des Marine⸗Ministeriums nach b Seiten hin erhöhet.
1““ IV. Her znlich C“ der Marine⸗Intendantur 8 un
Zu J. A. Tit. VI. Persönliche Ausgaben der Lokal⸗Verwaltungen. — Bei der Marine⸗Intendantur haben in Folge der durch den Krieg vermehrten Arbeit eine Anzahl Hülfsarbeiter angenommen werden müssen. Zur Deckung des Bedarfs an Verwaltern sind zu⸗ nächst die in der übrigen Verwaltung befindlich gewesenen quali⸗ sizirten Personen, demnächst aber bei der Unzulänglichkeit der letzteren Hülfsarbeiter herangezogen worden. “
Zu I. A. Tit. VIII. Sonstiges Militair⸗Personal.
Das zur Besatzung der für kriegerische Zwecke in Dienst ge⸗ stellten Schiffe über den Friedens⸗Etat hinaus erforderliche Personal ist je nach dem eintretenden Bedarfe und je nach der Möglichkeit der Einziehung des seemännischen Personals eingezogen und nach Beendigung des Krieges je nach der Außerdienststellung der Schiffe entlassen worden. Der beigefügte Kriegs⸗ Personal⸗Etat (E.) der Flotten⸗Stamm⸗ und der Werft⸗Division ergiebt den Maximalbe⸗ darf, als sämmtliche Schiffe in Dienst gestellt waren. 8
Die Bekleidungskosten der eingezogenen Mannschaften und die durch den Mehrverbrauch der Bekleidung entstandenen Kosten wer⸗ den bei der Rechnungslegung bei dem Kriegsbereitschafts⸗Extra⸗ ordinarium nachgewiesen, sind aber in der anliegenden Nachweisung der Uebersichtlichkeit wegen bei den ordinairen Kosten für das Mili⸗ airpersonal aufgeführt.
Zu I. A. Tit. IX. und Pe Indienststellung der Fahrzeuge.
Es waren in Dienst gestellt: “
»Gazelle« während des ganzen Jahres
auf der Expedition nach Ostasien; die Briggs »Rover⸗ und »Musquito⸗ zur Ausbildung der Schiffsjungen während des ganzen Jahres und die Fregatte »Niobe⸗ vom September bis Ende des Jahres 86 als Kadettenschiff; V für kriegerische Zwecke: 1““ d 116“ vom Januar bis Dezember, „ . »Vineta⸗- vom März bis Dezember, Glattdecks⸗Korvette »Nymphe⸗ vom Januar bis Dezember, „ . »Augusta« vom Juli bis Dezember, „ . „Viktoria⸗ vom September bis Dezember, Fregatte »Niobe« vom Januar bis August als Depotschiff der Ersatz⸗Reserve; Aviso »Loreley« vom Februar bis Dezember, „ „Grille⸗ vom März bis Dezember,
. »Adler⸗« vom Januar bis Dezember,
Dampfkanonenboote 1
Dam hsgantigt⸗ und »Blitz« vom Januar bis Dezember
a) zwei Flottillen⸗Divisionen
(l. und III.) à 5 und 4 Dampfkanonenboote 2. Klasse vom
Februar bis dnar-h b) eine Flottillen⸗Division (II. “ 1 Kanonenbooten 2. Klasse vom März bis Oktobe c) eine Flottillen⸗Division (Reserve) zu 4 Dampfkanonenbooten 1. Klasse vom F d) eine Flottillen⸗Division (1V.) zu 12 E1.““ ““ e) eine Flottillen⸗Division (V. “ 18 6 Ruderkanonenbooten . vom März bis dönae Als Schleppschiffe für die Ruder⸗Flottille, als Tender für die Cczsabe Femnseenbale lpnäcen und als Lazarethschiff waren Pri⸗ vat⸗Dampfschiffe ermiethet worden. Die Fel der Materialien⸗, Inventarien⸗ und Proviant⸗ Magazine waren für die Rechnungslegung der General⸗Militair⸗ Kasse von den Indiensthaltungskosten getrennt Kriegsbereitschafts⸗Extraordinarium verrechnet worden,
vom März bis Juni,
und sind bei dem da für diese
Gegenstände besondere Magazine angelegt werden mußten, welche
vI““ ö“ liegenden Nachweisung sind jene Kosten dagegen der Uebersichtlichkeit wegen bei den Indiensthaltungskosten aufgeführt worden. Materialien⸗ und Inventarien⸗Magazine waren angelegt in Swinemünde, und als das Ostsee⸗Geschwader nach den Elbherzog⸗ thümern ging, in Holtenau bei Kiel. Kohlen⸗Depots bestanden in Swinemünde, Wolgast, Greifs⸗ wald, Wismar, Travemünde und Kiel. Proviant⸗Magazine waren errichtet in Stralsund.
1“
Swinemünde und
I Zu I. A. Tit. XI. und XII. Krankenpflege. Zur Deckung des Mehrbedarfs an ärztlichem Personal waren Aerzte aus der Reserve eingezogen, deren Entlassung nach Maßgabe der Außerdienststellung der Schiffe erfolgt ist. In Swinemünde war ein besonderes Kantonnements⸗Lazareth eingerichtet, dessen Kosten von der General⸗Militair⸗Kasse beim Kriegs⸗ bereitschafts⸗Extraordinarium verrechnet, jetzt aber der Uebersichtlichkeit wegen bei der Krankenpflege aufgeführt sind. “ Zu I. A. Tit. XIII. Serviskosten. 1 Die Mehrkosten sind dadurch entstanden, daß die eingezog Mannschaften vor der Einschiffung am Lande untergebracht waren. Zu I. A. Tit. XIV. Reisekosten. In Folge und zum Zwecke der kriegerischen Maßregeln hatten sich die Dienstreisen erheblich vermehrt. Außerdem sind bei diesem Titel verrechnet: die Marschverpflegungs⸗ und Reisekosten der ein⸗ gezogenen und s. Z. wieder entlassenen Mannschaften; die Kosten der Beförderung der Besatzungen der Glattdecks⸗Korvetten »Augusta⸗ und »Victoria⸗ nach Bremerhafen; die Kosten der Materialien⸗, In⸗ ventarien⸗ und Munitions⸗Transporte von Danzig nach Swine⸗ münde, Stralsund und Bremerhafen; die Zulagen der außerhalb der Garnisonen am Lande verwendeten Beamten ꝛc.; die Reisekosten der zur Prüfung der in Bordeaux angekauften Schiffe entsendeten
Personen. Iu I. B. 1.
Den aus dem Reserveverhältniß eingezogenen Offizieren und Deckoffizieren ist ein Cchae worden.
Zur Fertigstellung der in Dienst zu stellenden Schiffe, nament⸗ lich der Kanonenboote, welche größtentheils aufgeschleppt waren, und von denen die Schraubenboote zum Theil auch mit einer Metall⸗ haut zu versehen waren, so wie zur ersten Materialienausrüstung ist die angegebene Summe
u 1. B. 3.
Nach der Außerdienststellung der Schiffe müssen dieselben, um für alle Fälle wieder bereit zu sein, gründlich reparirt werden zu welchem Zwecke die ausgeworfene Summe arbitrirt ist Zu I. B. 4.
Da die Wassertiefe im Seegatt bei Swinemünde nicht groß ge⸗
nug war, um den gedeckten Korvetten ein gesichertes Aus⸗ und Ein⸗
laufen zu gestatten, so mußte eine Vertiefung vorgenommen werden. Zu I. B. 5. B
Die erheblich gesteigerten Munitionsvorräthe bedingten die Her⸗
stellung von drei Pulvermagazinen in Danzig und von einem der⸗
leichen in Stralsund. gleich 114““ “ Um den Hafen an der Jade resp. die Hafenarbei
griff und einer Beschädigung durch den Feind zu sichern, wurden drei Batterieen errichtet und eine Besatzung nach der Jade verlegt. Die dadurch entstandenen Kosten sind in der anliegenden Nachwei⸗
ig speziell aufgeführt. . Zu II. 1.
Da die Marine nur die zur Bewaffnung der Schiffe gehörig Geschütze besaß, so mußte die Beschaffung einer Reserve vorgesehen
9) 1. Zu I1. 2. unbd 9. —
Die nothwendige Verstärkusig der Seestreitkräfte und die x- lichkeit, etwaigen Abgang von Schiffen zu ersetzen, 8 . Staats⸗Regierung, nicht allein den Weiterbau⸗ der au 8 findlichen Schiffe zu beschleunigen, sondern auch eine sich ** “ Gelegenheit zum Ankaufe von zwei hölzernen Glattdeck⸗Kor
und eines Panzer⸗Widderschiffes zu benutzen. 1 1 Ad III. Post⸗Verwaltung.
Die Feldpost⸗Einrichtungen, welche nach der 111 den Nachweisung einen, für das Jahr 1864 rFcg gewiesenen Kosten⸗Aufwand en. aeegncgge
b mfaßten pptr. einen zwölfmonat 8 816 dabeng elit mwchbn eben sovohl auf die Verbindung ne Fete ben mit der Heimath, als auch auf die Communication Rmeüt 8e verbündeten Truppen in den Elbherzogthümern und eFeeran 8— rechnet. Die extraordinairen Einrichtungen für die 88 e füͤr Feldpost⸗Sendungen nahmen ihren Ausgangehuhes ee für die die. Ssntunheg.. dn “ der
dungen aus und nach dem Westen; “
Sünigg eäa der Sendungen aus und nach der Provinz Sachsen
—“
persönliche und sachliche Verwaltungskost
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derten. In der an⸗ 8ET11114““ 3
iner 2 ver⸗ statt. Die extraordinairen Transporte von der Route
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