1865 / 133 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Die dem Julius Holdheim und dem Georg Oscar Hoffmann für die hiesige Handlung, Firma Julius Schubart u. Co., ertheilte Kollektiv⸗Prokura ist erloschen und zufolge beutiger Verfügung unter Nr. 528 im Prokuren⸗Register gelöscht. Berlin, den 6. Juni 1865. 8 Königliches Stadtgericht.

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Abtheilung für Civilsachen.

B

In unser Firmen⸗Register ist unter Nr. 107 als Firmen⸗Inhaber: der Apotheker Jacob Gottfried August Lentzke zu Strausberg, als Ort der Niederlassung: Strausberg, als Bezeichnung der Firma: n A. Lentzke, Verfügung vom 1. Juni 1865 am 4. Juni 1865 eingetragen. jezen, den 4. Juni 1865. 8 .Koͤnigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

1““ 88

I. In das Firmen⸗Register des unterzeichneten Gerichts ist unter Nr. 81 der Kaufmann Friedrich Ferdinand Burow zu Pencun,

Ort der Niederlassung: Pencun,

Firma: F. Burow, eingetragen zufolge Verfügung vom 2. Juni 1865 am 6ten desselben Monats.

Der Kaufmann unter der Firma: Firmen⸗Registers eingetragene zum Prokuristen bestellt.

Dies ist in das Prokuren⸗Register unter Nr. 150 eingetragen zu⸗

folge Verfügung vom 6. Juni 1865 an demselben Aage. Stteittin, den 6. Juni 1865. v“ in Königliches See⸗ und Handelsgericht. 1131““ “*“ v1““ mlaut s. leest ““ 8 In unser Gesellschafts⸗Register ist heute Folgendes eingetragen worden: Kolonne 2. Firma der Gesellschaft: 88 1b G C. H. Krause u. Co. Kolonne 3. Sitz der Gesellschaft: Beuthen a. O. Kolonne 4. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Ddie Geselschafter sind: der Kaufmann Carl Herrmann Kraufe zu und der Kaufmann Johann Beuthen a. O. Die Gesellschaft hat am 1. Mai 1865 begonnen. Freistadt i. Schl., den 2. Juni 1865. 1 Königliches Kreisgericht. I. Abth gez. Tzschaschel.

84

Louis Aron Wolff zu Stettin hat für seine in Stettin L. A. Wolff bestehende und unter Nr. 101 des Handlung den Julius Stoll zu Stettin

1“

Carolath

Wilhelm Robert Tauchert zu

8 2

4 In unser Gesellschaftsregister ist eine Handelsgesellschaft unter Nr. 48 mit der Firma Heurich u. Comp. am Orte Görlitz unter nachstehenden Rechtsverhältnissen: die Gesellschafter sind:

1) der Kaufmann Franz Carl Peter Heurich zu Görlitz,

2) der Kaufmann Ewald Guido Lissel zu Görlitz. Die Gesellschaft hat am 27. Mai⸗ 1865 begonnen eingetragen worden zufolge Verfügung vo ZJuni 1865 von dem⸗ selben Tage.

Görlit, den 1. Juni 1865.

Königliches Kreisgericht.

1 HEIIII111“ 1) Der Konditor Ferdinand Bruno Billhardt zu Magdeburg ist am 1. Juni 1865 in das hier unter der Firma »Ludwig Richter Nach⸗ folger« bestehende Handelsgeschäft als Gesellschafter eingetreten, und wird dasselbe von ihm und dem bisherigen Inhaber Konditor⸗Waa⸗ ren⸗Fabrikanten Gustav Adolph Schattenberg fortgeführt. Die Firma ist deshalb unter Nr. 318 des Firmen⸗Registers gelöscht und ins Ge⸗ sellschafts⸗Register unter Nr. 373 eingetragen. Der Kaufmann Hirsch Philipp Salomon zu Magdeburg hat sein hier bestehendes Handelsgeschäft mit der Firma »H. Salomon« am 16ten Februar 1865 an den Kaufmann David Wolff hierselbst eigenthüm⸗ üÜch abgetreten, welcher Letztere dasselbe unter der Firma »H. Salo⸗ mon Nachfolger⸗« für alleinige Rechnung fortführt. Die alte Firma Nr. 872 des Firmen⸗Registers gelöscht und die neue daselbst 903 eingetragen. 3) Der Kaufmann Hirsch Philipp Salomon zu Magdeburg ist als In⸗ haber der Firma „H. P. Salomon“ zu Magdeburg in das Firmen⸗ Register unter Nr. 904 eingetragen. 4 1. bis 3. zufolge Verfügung vom Magdeburg, den 6. Juni 1865. Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung.

8

heutigen Tage.

8 1

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

8 88 1“ vee 8 8

[172751318 e“ 8 In dem Konkurse über das Gesellschafts⸗Vermögen der hier unter der Firma Otto Bettega et Comp. bestehenden Handelsgesellschaft und in dem über das Privat⸗Vermögen des Banquiers Otto Bettega hier eröffneten Kon⸗ kurse ist der Tag der Zahlungseinstellung anderweit auf den 28. Juli 1864 festgesetzt worden. Halle a. S., am 26. Mai 1865. 3 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. K F

114“ *

[1774] E11“ LI14“ In dem Konkurse über das Vermögen der Wittwe Mylius, Friederike, geb. Windisch, zu Weißenfels, ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 29. Juni d. J.

festgesetzt worden.

Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 25. April d. J. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist 8

auf den 12. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisgerichts⸗Rath Rudloff, im Terminszimmer Nr. 8, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläͤubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die )Justiz⸗Räthe Bielitz, Franz, Goetz, Bromme, Pietzker und der Rechtsanwalt Polenz hier, so wie die Justiz⸗Räthe Schultze und Wilde in Weißenfels zu Sachwaltern vorgeschlagen. Der Justiz⸗Rath Hempel in Weißenfels ist zum definitiven Verwalter der Konkursmasse be⸗ stellt worden.

Naumburg,

einschließlich

den 29. Mai 1865.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[1105] Nothwendiger V

Königliche Kreisgerichts⸗Kommission

Weißenfels.

Die nach Maßgabe des Bauerlaubnißscheins vom 12. auf denjenigen Grundstücken, welche de bat. Nr. Thurm Separation der Feldmarken

III. Bezirks zu

im Flurhypothekenbuche von Roßbach,

Roßbach⸗Nahlendorf besage Ausweisungsattestes der Separationsbehörde vom 2 Februar 1865 die Planstücke: Nr. 157 von 3 Morgen 89 Q.⸗Ruthen, 88 8 Nr. 158 von 3 Morgen 88 OQ.⸗Ruthen, Nr. 159 von 173 O.Ruthen, Nr. 160 von 176 O.⸗Ruthen, Nr. 161 von 1 Morgen 110 OQ.⸗Ruthen, Nr. 162 von 1 Morgen 73 O.⸗Ruthen, Nr. 163 a. von 3 Morgen 162 OQ.⸗Ruthen, sind, angelegte am westlichen Ausgang des Dorfes Nahlendorf be⸗

Braunkohlengrube Nr. 380 bei Roßbach, deren Theilhaber nach dem Societätsvertrag vom 26. März 1862 sind:

getreten sindliche

g der Grubenbesitzer Leopold Thurm,

der Schichtmeister Carl Thurm,

der Rentier Gottlieb Dockhorn, 1 der Hüttenschreiber Wilhelm Zobel, und welche ausweislich der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzusehenden gerichtlichen Taxe vom 13. d. Mts. nach erfolgtem Abbau von etwa anderthalb Morgen, einschließlich eines einstöckigen Wohnhauses, d Maschinenhauses und Kohlenschuppens, auf 5550 Thaler abgeschätzt ist, oll am Dienstag, den 24. Oktober 1865, an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmer hastirt werden.

Die Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuch, das nur die alten zur Separation gezogenen Grundstücke und von den auf deren Separations⸗Aequivalenten entwickelten Anlagen Nichts enthält, nicht ersicht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgeboten, sich bei Ver⸗ meidung der Präklusion spätestens im Licitationstermin zu melden.

von Vormittags 11 Uhr ab, 12 hierselbst, Schulden halber sub⸗

Oeffentliche Vorladung. 1

Der Fabrikant Joseph Opitz zu Falkenberg in Schlesien hat gegen den G. Löwenstein wegen einer Wechselforderung von 243 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf. nebst 6 Prozent Zinsen seit dem 12. Januar er. und 2 Thlr. 20 Sgr. Protestkosten aus dem von Riedel auf den ꝛc. Bocksfeld gezogenen, von

Beilage

vom lage ist eingeleitet,

Februar 1862

415 unter 10 Ziffern auf den Namen des Steigers Leopold eingetragen stehen und an deren Stelle bei der faktisch ausgeführten

.„

ngenommenen und von Riedel an den Löwenstein girirten Wechsel 12. Oktober 1864, zahlbar am 12. Januar 1865, geklagt. Die und da der jetzige Aufenthalt des Verklagten ꝛc. lüwenstein unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich au gefordert, in dem zur Klage⸗Beantwortung und weitern

der Sache . ; 8

auf den 24. Juli 1865, Vormittags 10 Uhr, vot der unterzeichneten Gerichts⸗Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüden⸗ fraße 59, Zimmer 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die age zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Uckunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche

uf Thatsachen beruhen, keine Rucksicht genommen werden kann. Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in tontumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen den. 8 6 Berlin, den 11. April 1865. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß⸗Deputation 1.

11] Oeffentliche Vorladung. Der Fabrikant Joseph Opitz zu Falkenberg in Schlesien hat gegen den G. Löwenstein wegen einer Wechselforderung von 385 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit 15. Januar c. und 2 Thlr. 25 Sgr. Protestkosten aus dem von dem A. Reisewitz zu Trebbin auf den A. Kühn hier gezogenen, von diesem acceptirten und demnächst dem G. Löwenstein girirten Wechsel am 15, Oktober 1864, fällig am 15. Januar 1865, geklagt.

Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des Verklagten n. Löwenstein unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klage⸗Beantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache au

den 24. Juli 1865, Vormittags 10 Uhr,

vor der unterzeichneten Gerichts⸗Deputation im Stadtgerichts⸗Gebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termine pünktlich zu nscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Ein⸗ nden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen wer⸗ den kann.

Erscheint in der Klage angeführten

der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contuͤmaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.

Berlin, den 11. April 4865. Königliches Stadtgericht. Abtheilung

8 Prozeß⸗Deputation I

SAS B e ch un

Die zu Dönstedt am 17 März 1864 verstorbene Wittwe des Barons Carl Jacob Friedrich von Schenck, Caroline Sophie Henriette Louise, geb. Gräfin von der Schulenburg⸗Ottleben, hat durch Testament aus ihrem Nachlaß eine von Schencksche Familien⸗ Stiftung errichtet und uns die Verwaltung des Stiftungs⸗Vermögens übertragen. Zur Theil⸗ nahme an den Revenüen der Stiftung sind berechtigt Wittwen, geschiedene Frauen und unverheirathete Töchter, welche ihre eheliche Abkunft aus der Ehe des im Jahre 1732 verstorbenen Jacob von Schenck mit der im Jahre 1724 verstorbenen Catharine von Kisleben herleiten. Ausgeschlossen sind nur die sämmtlichen Nachkommen der Sophie Charlotte von Schenck, welche mit dem Stiftsprediger Schrader zu Schildsche verheirathet gewesen ist. Aus der einen Hälfte der Jahres⸗Zinsen sollen ordentliche Stiftsstellen von je 200 Thlr. gebildet werden. Einen Anspruch auf diese Stellen haben die oben genannten Personen, die unverheiratheten Töchter nur dann, wenn ihre Eltern nicht mehr leben und wenn sie älter als 30 Jahre sind. Alle drei Klassen haben gleiches Anrecht; es entscheidet nur das größere Bedürf⸗ niß, Kränklichkeit, Gebrechlichkeit, höheres Alter. Verloren gehen die ordent⸗ ichen Stiftsstellen durch den Tod, durch die Verheirathung, resp. Wieder⸗ verheirathung, und wenn die Berechtigte anderswober so viel Ver⸗ mögen erwirbt, daß sie davon mehr als 200 Thlr. jährliche Revenürn hat. Die zweite Hälfte der Zinsen wird zu außer⸗ ordentlichen jährlichen Unterstützungen von 30 bis 50 Thlr. pro Kopf ver⸗ wendet. Es haben an denselben Antheil die oben bezeichneten Klassen, wenn sie nicht im Besitz einer ordentlichen Stiftstelle sich befinden; unverheirathete Mädchen von der Geburt bis zum 30. Jahr, wenn ihr Vater nicht mehr lebt und wenn sie durch den Vater von dem Stammhaupt Jacob von Schenck abstammen; ganz verwaiste Mädchen von der Geburt bis zum 30. Jahr, moͤgen sie durch den Vater oder die Mutter ihre Abkunft von Jacob von Schenck herleiten, ferner Wittwen und geschiedene Frauen, selbst wenn sie schon für ihre Person an den ordentlichen oder außerordent⸗ lichen Vortheilen der Stiftung Theil nehmen, mit einem Anspruch auf Erziehungsgelder für ihre Söhne, bis deren 15. Jahr und für übre Toͤchter, so lange dieselben unverheirathet und bei der Mutter sind. Vorzugsweise bei Vertheilung der außerordentlichen Unterstützungen soll eine Unverheirathete

8

jedweden Alters berücksichtigt werden, welche, wenn sie vaterlos ist,

mündlichen Verhandlung

V V

Königlich Preußischen Sta

Freitag 9. Juni

mag sie durch den Vater oder die Mutter von dem Jacob v. Schenck ab⸗ stammen, zum Zweck der Heirath eine Aussteuer von 200 Thlr. erhält.

Es sollen jetzt die Revenüen des Stiftungs⸗Vermoͤgens aus der Zeit vom 18. März 1864 bis 1865 nach Maßgabe der vorstehenden testamen· tarischen Bestimmungen der Stifterin vertheilt werden. Deshalb werden diejenigen, welche auf diese Revenüen Ansprüche machen zu koͤnnen glauben, hierdurch aufgefordert, binnen 3 Monaten, spätestens in dem ““

den 27. September d. J., 10 Uhr Vormittags,

vor dem Kreis⸗Richter Philler anberaumten Termin bei uns sich zu melden, ihre Verwandtschaft mit Jacob v. Schenck und Catharine v. Kisleben an⸗ zugeben und ihre Bedürftigkeit nachzuweisen. Ob und welche besondere Legitimation die sich Meldenden noch zu führen haben werden, darüber wird spaͤter Bescheid ergehen, da die Stifterin selbst in ihrem Testament bereits einzelne Personen genannt hat, welche von jenen Stammeltern ab⸗ stammen und welchen deshalb die desfallsige Legitimirung erlassen ist.

Uebrigens sind wir und der Stiftungs⸗Kurator, Herr Justiz⸗Nath Weniger hier, bereit, auf Erfordern die Stiftungs⸗Urkunde gegen Bezahlung der Schreib⸗Gebübren in Abschrift mitzutheilen.

Neuhaldensleben, den 27. Mai 1865. .·-“ Kreisgericht.

II. Abtheilung.

Submissionen 2

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20,060. 20,111. 20,993. 21,018. 21,027. 21,108. 21,121. 21,128.

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in Rach dem 31. Januar 1866 erfolgt die Einlösung