1871 / 1 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 May 1871 18:00:01 GMT) scan diff

Nun möchte ich noch in Beziehung auf den Punkt, den der Herr Abg. von Blanckenburg hervorgehoben hat, nämlich die Gleichstellung zwischen Stadt und Land, daran erinnern, daß bald nach dem Zeit⸗ punkte, wo das Stadtbrief⸗Bestellgeld abgeschafft wurde, auch eine ganz entsprechende Ermäßigung für das Land eingetreten ist: die

erren erinnern sich im Augenblicke vielleicht dessen nicht, daß das

ndbrief⸗Bestellgeld bald nachdem das Stadbrief⸗Bestellgeld abgeschafft worden war, von 1 Silbergroschen auf ½ Silbergroschen ermäßigt wurde. Mit der Aufhebung des Briefsechsers in den Städten ist diesen die Summe von etwa 600,000 Thaler Ermäßigung an den Kosten ihrer Korrespondenz zu Theil geworden; und es ergiebt sich ebenfalls ein Betrag von ungefähr 600,000 Thalern, der damals dem Lande durch die Ermäßigung des Land⸗Bestellgeldes von 1 auf ½⅔ Sgr. zugeführt worden ist. Wenn also, wie Herr von Blanckenburg will, eine Abwechselung stattfinden soll, so wären eigentlich die Städte an der Reihe. In den Städten hat aber auf diesem Gebiete die Gesetz⸗ gebung, Goti sei Dank, nun einmal geruht denn wir sind da nun nachgerade auf dem Punkte angelangt, daß gar nichts mehr zum Ab⸗ schaffen da ist —; in Beziehung auf den Landverkehr dagegen haben doch noch weitere Erleichterungen stattgefunden. Wir haben beispiels⸗ weise das gesammte Porto für Lokalbriefe nach dem Lande, und deren Zahl ist nicht gering, von 1 Sgr. auf ½ Sgr. ermäßigt; ferner ist ermäßigt worden das Porto für den Briesverkehr der Landorte unter einander ebenfalls auf ½ Sgr. Das sind keinesweges unwesentliche Ermäßigungen. Es ist dabei auch noch zu bedenken, daß der Brief⸗ träger auf dem Lande Ihre Briefe und Packete aus dem Hause ab⸗ holt und sie zur Post mitnimmt, das geschieht ja in der Stadt nicht.

Dies ist eine ganze Reihe von Erleichterungen, welche die Post⸗ verwaltung der Landbevölkerung in den letzten Jahren gewährt hat. Es scheint aber in der That, meine Herren, daß auch hierbei die Land⸗ luft den Appetit reizt, denn die Anträge auf Ermäßigung nehmen ja gar kein Ende. Wenn allen den Wünschen, die an die Regierung herantreten, von Seiten der letzteren entsprochen werden soll, so müßten wir Sie in der That bitten, die Mittel auf irgend einem anderen Kapitel des Budgets zu bewilligen, denn die Postver⸗ waltung ist dazu absolut nicht im Stande. Wenn die Postverwal⸗ tung in Oldenburg und das erlaube ich mir dem Herrn Abgeord⸗ neten für Oldenburg zu erwidern in der glücklichen Lage war, in ihrem Staatsgrundgesetz die Bestimmung zu besitzen,/ daß die Post überhaupt keine Ueberschüsse abliefern sollte, so ist das eine derart Lage, daß mir nach meiner Kenntniß der Ver⸗ hältnisse nur zwei Staaten erinnerlich sind, in denen noch ein gleicher Zustand obwaltet: das ist erstens die Türkei und zweitens die Vereinigten Staaten von Nordamerika. Bei der Türkei steht die Bestimmung natürlich nicht im Staatsgrundgesetz, und bei den Vereinigten Stagten von Amerika liegt das Defizit von 4 Millionen Dollars, was deren Postverwaltung jährlich aufweist, wesentlich mit darin, daß sie aus der Postkasse in außerordentlichem Maße die Seeunternehmen, die Postdampferlinien unterstützen und damit ihre Handelsmarine kräftigen. Das ist ein politischer Grund, wurzelnd in der Schätzung der Vorzüge, die eine tüchtige Handels⸗ und besonders Dampfwarine dem Staate gewähren kann, und die amerikanische Union nimmt das Postdefizit daher auch mit gutem Bewußtsein und mit vieler Ruhe auf ihre Rechnung.

Nach Allem moͤchte ich Sie bitten, meine Herren, daß Sie sich

em von dem Herrn Abg. Dr. Gneist vorgeschlagenen Antrage an⸗ schließen, daß Sie die Regierung jetzt nicht geniren, indem Sie ihr so viele Anträge zur Berücksichtigung üͤberweisen, die ja doch zur Zeit sich nicht erfüllen lassen, indem eben die Unmöglichkeit vorliegt. Ich eine, es giebt das keine glückliche Verschiebung der einen oder der anderen Stellung, wenn dergleichen Anträge auf Berücksichtigung in Session in ziemlicher Anzahl dem Bundesrathe überwiesen wer⸗ den, die er doch absolut nicht erfüllen kann; wenigstens nicht zur Zeit wenn er auch mit Ihnen vollständig in dem Wunsche über⸗ einstimmt, die betr. Angelegenheiten zur entsprechenden Erledigung zu bringen! Ich würde also bitten, daß Sie sich dem Antrage anschließen, sur Tagesordnung überzugehen in Erwägung, daß nach der augen⸗ blicklichen sinanziellen Lage die Aufhebung des Landbrief⸗Bestellgeldes nicht möglich ist.⸗« Nach dem Abgeordneten Günther fügte der General⸗ Postdirektor noch hinzu: ch wollte mir nur zu bemerken erlauben, daß gerade das, was der Herr Abg. Günter eben angeführt hat, meine Ausführung von orhin bestätigt. Hier tritt ein neuer Wunsch hervor, nämlich der nach dem kleinen halben Groschen⸗Porto für geringe Entfernungen, und diese Wünsche werden sich von allen Seiten äußern, sobald wir inmal dieses Gebiet betreten. Ich habe die Abschaffung des Land⸗ rief⸗Bestellgeldes übrigens keineswegs in eine ganz unbestimmte Ferne hinausverwiesen, ich habe nur das gesagt, daß das Postbudget nicht m Stande ist, für jetzt den Ausfall von etwa 1 ½ Millionen zu ragen be. Wenn auf England exemplificirt worden ist, so möchte ich doch bemerken, daß die Portoermäßigung England 100 Millionen Thaler setofhet hat, und daß die frühere Einnahme sich erst wieder herbeige⸗ bracht hat im Jahre 1859, also nach Ablauf von 19 Jahren.

Die bereits mehrfach erwähnte Adresse des Komites

für die Friedensfeier der Deutschen in New⸗York an den Deutschen Reichstag hat folgenden Wortlaut: 8 3 An das deutsche Volk. Beschlüsse der zur Feier des deutschen Friedensfestes am 10. April 1871 gehaltenen Massenversammlung der deutsch⸗amerikanischen Bürger von Stadt New⸗York und Umgegend. Mit tiefster, innigster Theilnahme sind wir Bürger der Verei

nigten

Staaten deutscher Abkunft den weltbewegenden Ereignissen gefolgt, deren Schauplatz in juüͤngster Zeit Europa war. Wir theilten die Empörung und den Ingrimm, die das gesammte Deutschland über eine beispiellos frivole Kriegserklärung empfand, welche hunderttausende friedlicher Bürger aus dem Schooße ihrer Fa⸗

milien in die Gefahren eines furchtbaren Kampfes riß.

Wir theilten die Begeisterung, mit der die deutschen Stämme aus Nord und Süd einmüthig zu den Waffen sprangen, um, eine feste Wacht am Rhein, gemeinsam den deutschen Strom zu hüten.

Wir theilten die Freude über die kraͤftigen deutschen Hiebe, welche den frevelhaften Angreifer empfingen, ihn betäubten, des Krieges Weh' von Deutschland abhielten und in wenigen Wochen das stolzeste Heer Europas vernichteten, den glänzendsten, auf Meineid und Ge⸗ walt gebauten Thron umstürzten.

Wir billigten den ernsten, im vollen Bewußtsein der noch er⸗ forderten Anstrengungen und Opfer gefaßten Entschluß des deutschen Volkes, die Waffen nicht eher niederzulegen, bis materielle Garantien geboten wurden gegen eine Wiederholung der WI“ welche seit Jahrhunderten die Regierungen Frankreichs, mit der Zustimmung des französischen Volks, gegen Deutschland geführt und welche unsäg⸗ liches Elend und den Verlust blühender Provinzen in ihrem Gefolge gehabt haben.

Wir folgten dem Verlaufe des Riesenkampfes mit athemloser Spannung und den wechselnden Gefühlen der höchsten Bewunde⸗ rung für den Heldenmuth und die Ausdauer des von den genialsten Führern der Zeit geleiteten deutschen Volksheeres der tiefsten Trauer über die zahllosen Opfer an Blut und Gut; und so begrüßen wir jetzt mit ungetheilter Freude den Abschluß eines ehrenvollen und, wie wir hoffen, dauernden Friedens.

2 großer, ernster Volksversammlung vereinigt, die Wiederkehr des Friedens festlich zu begehen, sind wir, als freie Bürger der Ver⸗ einigten Staaten, uns seiner hohen, weit über die Grenzen Deutsch⸗ lands und Frankreichs hinausreichenden Bedeutung bewußt, und in diesem Sinne legen wir unsere Gefühle und Erwartungen in den nachfolgenden Beschlüssen nieder:

1) Wir blicken mit Stolz und Bewunderung auf die durch den Frieden gewonnenen Errungenschaften des deutschen Volks: die Ent⸗ waffnung eines Feindes, welcher in der Eo“ der deutschen Einheit das Haubtziel seiner Politik erblickte, die Aufhebung der Mainlinie und die Verbindung der nord⸗ und süddeutschen Staaten mit einem aus dem allgemeinen Stimmrechte hervorgegangenen Reichstage Das zu schoͤner Entfaltung gelangte Nationalzefühl und die in allen Schichten der Bevöͤlkerung tief gewurzelte Bildung sind uns eine Bürgschaft für Deutschlands dauernde Einheit und Größe.

2) Wir sprechen unser tiefstes Mitleid mit den Opfern des Krieges aus und hegen die Zuversicht, daß der Reichstag und die Re⸗ gierungen Deutschlands es als heilige Pflicht erachten werden, die In⸗ validen und die Wittwen und Waisen der Gefallenen durch umfassende Gesetze in würdiger Weise zu versorgen; wir aber versprechen, die An⸗ strengungen des deutschen Volkes, die durch den Krieg geschlagenen Wunden zu heilen, nach Kräften zu unterstützen.

3) Wir vertrauen, daß das durch eigene freie That zur klaren pratätsce Erkenntniß seiner wahren Beduürfnisse gereifte deutsche Volk en Ausbau seiner politischen Einrichtungen zu einer freien Verfassung mit Einsicht und Entschiedenheit vollenden, und alle Versuche, ihm seine Rechte zu schmälerng oder seine innere Entwickelung zu hemmen, mit derselben Kraft und Einmüthigkeit zurückweisen werde, mit der es seine Einheit gegen den äußern Feind wahrte.

4) Wir erwarten, daß die deutsche Nation, deren innerstem Wesen Angriffskriege fremd sind, sich auch jetzt von Waffenerfolgen und Kriegsruhm nicht berauschen lasse, sondern durch Frankreichs Beispiel gewarnt, ihren Beruf darin erkenne, durch die errungene einflußreiche Stellung im Rathe der Völker eine neue Aera im internationalen Verkehr anzubahnen, in welcher Angriffskriege erschwert, die Abschaf⸗ fung der großen stehenden Heere ermöglicht und den Grundsätzen der enüch ,g g und Humanität die allgemeine Anerkennung gesichert werde.

5) Wir leben in der Hoffnung, daß es dem durch Einheit star⸗ ken, nach außen geachteten und in seiner freiheitlichen Entwickelung stetig fortschreitenden deutschen Volke schon in nächster Zukunft ge⸗ linge, die jetzt noch entfremdeten Gemüther der nach Sprache und Sitte deutsch gebliebenen Bewohner von Elsaß und Lothringen dem alten Vaterlande in alter Liebe und Treue wieder zu gewinnen.

6) Wir wünschen und hoffen, daß, wie einst für Deutschland die selbstverschuldete, tiefste Erniedrigung der Anfang der Selbsterkenntniß und nationalen Wiedergeburt gewesen ist, so auch für das französische Volk die selbstverschuldete, tiefe Demüthigung der Anfang ernster Selbsterkenntniß und ruhiger Selbstbeherrschung werde und daß dasselbe fortan seine wahre Größe nicht, wie in der Vergangenheit, in Erobe⸗ rungs⸗ und Angriffskriegen, sondern im Ausbau seiner innern Frei⸗ heit auf der Grundlage allgemeiner Volksbildung und in der mann⸗ haften Vertheidigung der wahren Volkssouperainetät gegen despotische Reaktisn auf der einen und blutige Anarchie auf der anderen Seite suchen und dauernd begründen möge.

7) Als amerikanische Bürger deutscher Abkunft berufen, die mannigfachen Feaeeehe etn. welche die Vereinigten Staaten stets enger und enger mit Deutschland verbinden, klar zu erkennen und kräftig zu fördern, sind wir berechtigt und verpflichtet, unsere feste Ueberzeugung öffentlich auszusprechen, daß die großen Resultate des jetzt in Europa geschlossenen Friedens auch für Amerika von tief⸗ greifendem, segenbringendem Einflusse sein werden. »Es war die Auf⸗ gabe Frankreichs, das alte baufällige Gebäude der europäischen Ge⸗ fellschaft zu zerstoͤren und abzutragen; es ist die Aufgabe des deutschen Volkes, das neue Gebäude zu gründen und aufzuführen. Auf dem künftigen Friedenskongresse der Völker Europa's wird einst

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Millionen seiner Söhne eine neue Heimath zur

perhältnisse, Ernte⸗

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land den Vorsitz führen« und der großen Republik, Förderung aller höchsten Interessen der Menschheit, übe

b die Bruderhand zum Bunde reichen!

Der Vorstand der Friedensfeier. Owald Ottendorfer, Vize⸗Präsident. Eduard Salomon,

b Präsident. Paul Lichtenstein, zweiter Sekretär. Victor Precht,

erster Sekretär. Friedrich Kühne, Schatzmeister.

Vorlage, welcher 1 Die b stellt sechs Fragen, u. A diejenige: »ob statt einer dreijährig wieder⸗ kehrenden Aufnahme nicht eine kann 7 zeichnet. . des Viehstandes vom 7. Dezember auf den Januar zu verlegen sei ?⸗ erklärte sich das Kollegium für die Zählung zu Ende Dezember oder Anfang Januar. Diesen Termin gedenkt, nach einer Mittheilung

Landwirthschaft.

Berlin, 4. Mai. Das Landesökonon.ie⸗Kollegium hat

3 in einer weiteren Seuns die Berathung der von dem Minister für

je landwirthschaftlichen Angelegenheiten gemachten Vorlage, betreffend die ““ der statistischen Aufnahmen in Bezug auf die Anbau⸗ rträge, Thierzucht, Jagd und Fischerei, beendigt. Von den Anträgen fand schließlich der nachstehende des Herrn Lehmann die Zustimmung des Kollegiums: »Hohes Kollegium wolle beschließen, die Ermittelung der Ernte⸗Erträge, wie bisher alljährlich, den landwirthschaftlichen Vereinen zu übertragen und in Kreisen, in

welchen ein solcher nicht existirt, selbe durch den Landrath mit Hülfe

einiger sich dazu qualifizirenden Landwirthe besorgen und der hohen Staatsregierung zu überlassen, in welchem Zeitraume eine Zusam⸗ menstellung durch das statistische Bureau erforderlich sei.⸗« rathungen des Kollegiums wendeten sich dann dem letzten Theile der

Die Be-

sich auf die Viehzählung bezieht, zu. Die Vorlage

fünffährige Periode Platz greifen Die fünfjährige Periode wurde als vollständig genügend be⸗ In der Frage: »ob der Termin der Aufnahme

des Ministerial⸗Kommissarius, auch die Zollvereins⸗Kommission in Vorschlag zu bringen.

Kunst und Wissenschaft. London, 3. Mai, Nachmittags. Nach Berichten, welche aus

Bombay vom heutigen Tage hier eingetroffen sind, befindet sich Living am Leben und im besten Wohlsein.

Gewerbe und Handel. Bern, 3. Mai. (W. T. B.) Der eidgenössische Staatsrechnungs⸗

abschluß für 1870 ist erschienen. Demselben zufolge betrugen die Ein⸗

nahmen 21,906,816 Frcs. 35 C.; die ordentlichen Ausgaben 21,350,811 Frcs. 11 C/ mithin ergab sich ein Ueberschuß der Einn nahmen von 556,005 Frecs. 24 C. Die durch die Kriegsereignisse

des letzten Jahres verursachten außerordentlichen Ausgaben für die Militärverwaltung betrugen 9,554,635 Frcs. 43 C., so daß sich ein Gesammt⸗Ausfall von 8,998,630 Frcs. 19 C. ergiebt.

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Koöonkurse, Subhastationen, Aufgebote Vorladungen u. derl..

[1374] Konkurseröffnung.

Konigliches Kreisgericht zu Thorn.

Den 1. Mai 1871, Mittags 14“”

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Jultus Claaß zu Thorn

sst der kaufmännische Konkurs im abgetürzten Verfahren eröffnet und

der Tag der Zahlungseinstellung auf den 18. April d. Js. festgesetzt. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Justizrath Pancke

zu Thorn bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werd

aufgefordert, in dem 8

auf den 15. Mai d. Js., Vormittags 11 Uhr, in dem Verhandlungszimmer Nr. 6 des Gerichtsgebäudes, vor dem erichtlichen Kommissar Herrn Kreirichter Plehn anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Bestellung eines definitiven erwalters, sowie darüber abzugeben, ob ein definitiver Verwaltungs⸗ rath zu bestellen, und welche Personen in denselben zu berufen seien. Allen, welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, wSne. oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 31. Mai d. Js. einschließlich dem Gerichte oder dem

Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt

ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfand⸗ lhrencen oder andere mit denselben gleichberechtigte Irse er des Ge⸗ meinschuldners haben von den in ihrem B sitze befindli

stücken uns Anzeige zu machen.

1372 2 dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Carl Auguüst Langbein (Firma: L. J. H. Hein) zu Bromberg sind nach⸗ träglich nachstehende Forderungen angemeldet: 1) der Handlung Lange et Pape in Berlin, von 13 Thlr 15 Sgr. ür Waaren 8 2) sas Kaufmanns Adolph Joseph hier von 1025 Thlr. aus einem Wechsel. b Der Termin zur Prüfung dieser Forderungen ist 8 auf den 20. Mai cr, Vormittags 11 Uhr, 88

vor dem unterzeichneten Kommissar im Terminszimnier Nr. 2 an⸗ beraumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in Kenntniß gesetzt werden.

Bromberg, den 29. April 1871. M g,ACönigliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Der Kommissar des Konkurses. Kienitz.

Bekanntmachu

[1371] .“

n g. Der Herr Rechtsanwalt Lindemann hierselbst ist zum definitiven Verwalter der Handelsmann und Fabrikbesitzer Otio Ludwig'shen

Konkursmasse von Stuhlseifen ernannt worden. Habelschwerdt, den 29. April 1871. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

E Bekanntmachung. er

883

Kausmann G. v. Einem hier ist auch zum definitiven Ver⸗ andelsgesellschaft Schnitzer et Rosenbergerschen Konkurs⸗

walter der masse von Langenbielau bestellt worden.

Reichenbach i. S., den 26. April 1871.

—Konigliches Kreisgericht. I. Abtheilung

er über das Vermögen des Kaufmanns R. Sauerbrey zu Wittenberg eröffnete kaufmännische Konkurs ist durch Akkord beendigt.

Wittenberg, den 28. April 1871. gAzmigliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Der Kommissarius des Konkurses.

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11999

en and⸗

Subhastat ions⸗Patent. ie dem Dr. phil. Louis Staar gehörigen, in Deutsch⸗ und Böhmisch⸗Rixdorf belegenen, im Hypothekenbuche von Deutsch⸗Rix⸗ dorf vol. IV. Nr. 165 Fol. 199 und im Hypothekenbuch von Böh⸗ misch⸗Rixdorf, Band II. Nr. 95 Blatt 187 verzeichneten Grund⸗ stücke nebst Zubehör sollen 1 den 17. Juli 1871, VWormittags 11 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, Zimmer 16, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden verstei⸗ gert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags den 19. Juli 1871, Vormittags 11 Uhr

ebenda verkündet werden. b

Von den zu versteigernden Grundstücken ist das zu Deutsch⸗ Rixdorf belegene bei einem Gesammt⸗Flächenmaß von 1 Morgen zur Grundsteuer nicht, dagegen zur Gebäudesteuer nach einem jährlichen Rutzungswerthe von 100 Thlr. veranlagt, das zu Böhmisch⸗Rixdorf belegene dagegen ist zur Grundsteuer mit einem Flächeninhalte von 0,74 Morgen nach einem Reinertrage von 4/44 Thlr. veranlagt. Aus⸗ zug aus der Steuerrolle, und Hypthekenschein, ingleichen etwaige Ab⸗ schätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirk⸗ samkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedür⸗ fende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungs⸗Termine anzumelden.

Berlin, den 26. April 1871. 1 Königliches Kreisgericht Der Subhastationsrichter.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Bekanntmachung. Die Kreiswundarzt⸗Stelle des Kreises Dramburg ist durch das Ausscheiden des jetzigen Inhabers aus dem Staatsdienste erledigt. Qualifizirte Medizinalpersonen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, werden aufgefordert, binnen 6 Wochen unter Einreichung ihrer Zeugnisse sich bei uns zu melden. Dem künftigen Inhaber der Stelle steht es frei, den Sitz nach seiner Wahl in den Städten Dramburg, Falkenburg oder Callies zu nehmen. Cöslin, den 27. April 1871. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

19b Bekanntmachung. Der Posten eines ersten Btgermece in Görlitz, welcher mit dem 1. Juli d. J. erledigt wird, soll ba digst wieder besetzt werden. Das Gehalt beträgt 3000 Thlr. jährlich. Bewerber, welche die Qualifikation zum höheren Staatsdienst besitzen und sich bereits Er⸗ fahrungen im Verwaltungsfache erworben haben, wollen ihre Mel⸗ dungen unter Einreichung aller nöthigen Schriftstücke bis zum 1. Juni d. J. dem Stadtverordneten⸗Vorsteher G. Halberstadt hier zugehen Görlitz, den 2. Mai 1871. 8 Der Magistrat.

1388 b . 8e er Aktien⸗Gesellschaft für Spinnerei und Weberei. In der am 26. April c. stattgehabten Generalversammlung ist an Stelle des verstorbenen Herrn Kommerzien⸗Raths Paul Jacob Preyer zu Viersen der Herr Math. Joh. Lüps zu Viersen als Mitglied des Verwaltungsrathes gewählt worden. Viersen, den 2. Mai 1871.

Der Verwaltungsrath.