1871 / 4 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 May 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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fand um 5 Uhr in Charlottenburg bei Ihrer Majestät der ver⸗ wittweten Königin statt.

Heute Vormittag gegen 11 Uhr nahmen Se. Majestät die Meldung Sr. Durchlaucht des Erbprinzen von Schaumburg⸗ Lippe⸗, welcher zum Rittmeister à la suite des 2. Westfälischen Häusaren⸗Regiments Nr. 11 ernannt ist, entgegen.

Nach der Meldung ließen Allerhöchstdieselben Sich durch ö“ Räthe von Wilmowski und Wehrmann Vortrag

alten.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin wohnte Fekern dem Gottesdienste in der Augusta⸗Kapelle bei. Das

amilien⸗Diner fand in Charlottenburg bei Ihrer Majestät der verwittweten Königin statt.

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Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen. Die Ausschüsse desselben für Errichtung eines Reichstagsgebäudes und für Justizwesen hielten gestern Sitzungen ab. 1

——— Bayern und Württemberg haben im Jahre 1869 mit Italien ein Abkommen getroffen, Inhalts dessen die kontrahi⸗ renden Regierungen sich verpflichten, innerhalb ihres Gebietes denjenigen hülfsbedürftigen Angehörigen des anderen Staates, welche wegen körperlicher oder geistiger Krankheit der Ver⸗ pflegung und ärztlichen Behandlung bedürfen, solche nach den⸗ selben Grundsätzen, wie den eigenen hülfsbedürftigen Ange⸗ hörigen, so lange zu gewähren, bis ihre Rückkehr in den Hei⸗ mathsstaat ohne Nachtheil für ihre oder Anderer Gesundheit geschehen kann. Ein Ersatz der für diese ärztliche Behandlung und Verpflegung, ev. für die Beerdigung aufgewendeten Kosten darf nach der Konvention gegen Staats⸗, Gemeinde⸗ oder an⸗ dere öffentliche Kassen desjenigen Landes, welchem der Hülfs⸗ bedürftige angehört oder angehört hat, nicht geltend gemacht ser Anspruch gegen privatrechtlich Ver⸗ 3 men ationspflichtige Verwandte des Hülfsbedürftigen vorbehalten bleibt. Die kontrahirenden Regierungen haben sich außerdem verpflichtet, sich bei Wieder⸗ einziehung der eegdgchten Kosten jede nach der Landesgesetz⸗ gebung zulässige Hülfe zu leisten.

Die Königlich italienische Regierung hat den Wunsch ausgesprochen, daß das bezeichnete Abkommen auf ganz Deutschland ausgedehnt werde. Da bisher bereits in den

Bundesstaaten hülfsbedürftigen Ausländern nach ähnlichen Grundsätzen Hülfe geleistet wurde, so steht dem Abschluß eines solchen Abkommens kein Bedenken entgegen, dasselbe wird vielmehr dazu dienen, auch den in Italien erkrankenden hülfs⸗ bedürftigen Deutschen die Gewährung der erforderlichen Für⸗ orge zu sichern. Es empfahl sich indessen, das zu treffende Ab⸗ ommen auch noch auf einige andere mit dem vorliegenden Gegenstand verwandte Punkte zu erstrecken. Die Frage wegen lebertragung der Kosten bei der bezw. dem Transport der Angehörigen eines der kontrahirenden Staaten n ihre Heimath, macht eine internationale Uebereinkunft über en entstehenden Aufwand wünschenswerth. Die Ungewißheit, die oft hinsichtlich der Staatsangehörigkeit der fraglichen Per⸗ sonen selbst oder in Bezug auf die Geneigtheit ihrer heimathlichen Regierung zu deren Uebernahme besteht, führt leicht zu Differenzen und zur Verzögerung der Rücküberweisung. Es erschien in dieser Beziehung wünschenswerth, die Hauptbestimmung des Go⸗ thaer Vertrages, daß jeder Staat sich verpflichtet, seine Staatsange⸗ hörigen, sowie diejenigen, welche die Staatsangehörigkeit zwar verloren, solche aber in dem Gebiete des anderen kontrahirenden Staates nicht erworben haben, auf Verlangen des letzteren zu übernehmen zur Anerkennung zu bringen. Endlich hat das Paßwesen bisher bei dem Verkehr in Italien manche Weite⸗ rungen und Beschwerden gezeigt, welche durch Aufnahme des⸗ fallsiger Bestimmungen in die qu. Uebereinkunft gehoben wer⸗ den können.

Aus diesen Erwägungen hat der Bundesrath in der Sitzung vom 22. v. M. auf Vorlage des Reichskanzlers und Antrag des Ausschusses für Handel und Verkehr beschlossen: 1) sich mit dem Abschlusse des bezeichneten Abkommens mit der Königlich italienischen Regierung auf den bemerkten Grundlagen einverstanden zu erklären, 2) den Reichskanzler zu ersuchen, die mit der genannten Regierung einzuleitenden Verhandlungen auch auf Herstellung einer Ueberein⸗ kunft in Bezug auf die oben bezeichneten Reise⸗ und Trans⸗ portkosten, so wie auf Anerkennung der Hauptgrundsätze des Gothaer Vertrages zwischen Deutschland und Italien zu er⸗ auch in Erwägung zu ziehen, ob sich der Abschluß einer Vereinbarung hinsichtlich des Paßwesens empfehle.

Die heutige (30. lenarsitzung des Reichstags wurde 2 99 hang Simson eroöffnet.

Deutschen um 11 Uhr durch den Präsidenten Dr.

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Am Tische Bundesraths befanden Minister Delbrück, von Pfretzschner, von Schlör, der Bundes. bevollmächtigte Geh. Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. Falk und andere Bevollmächtigte, sowie mehrere Bundes⸗Kommissare.

Die zweite des Gesetzentwurfs, betreffend die Redaktion des Fenasgesef uches für den Norddeutschen Bund als Strafgesetzgesetzbuch für das Deutsche Reich, gab zu ver⸗ schiedenen Bemerkungen Anlaß. Bei §. 20, der dem Richter die Wahl zwischen Festungshaft und Zuchthausstrafe läßt und die letztere vorschreibt, falls die strafbare Handlung aus ehrloser Gesinnung hervorgegangen ist, machte der Abgeordnete Wigard darauf aufmerksam, daß es einer besonderen Bestimmung bedürfe, wo an anderen Stellen des Strafgesetzbuches dem Richter die Wahl zwischen Festungshaft und Gefangnißstrafe überlassen sei. In den Fällen der letzteren Kategorie sei das entscheidende Kriterium der ehrlosen Gesin⸗ nung nicht vorgeschrieben und daher zu befürchten, daß der Richter für Personen, die den höheren Ständen angehören, die Festungshaft, für Personen niederer Stände die Gefängniß⸗ strafe in arbiträrer Weise wählen werde. Für die dritte Lesung sei eine Ausfüllung dieser Lücke in Aussicht zu nehmen.

„Bei §§. 80 und 81, die von den Verbrechen gegen die gsch des Reichs, gegen das Reich oder einzelne Bundes⸗

aaten handeln, hob der Abg. Lasker die Inkonsequen⸗ zen hervor, die aus der besonderen Stellung von Elsaß und Lothringen für die Anwendung des Strafgesetzbuchs hervorgehen möchten, da auf diese Territorien nach der Vor⸗ lage, betreffend die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem Deutschen Reiche, die Ausdrücke des Strafgesetzbuches „die Verfassung des Deutschen Reiches«, „Bundesstaat⸗ und »Bundesgebiet⸗ nicht zutreffend seien. Es bedürfe daher so⸗ wohl an dieser, wie an manchen anderen Stellen des Straf⸗ gesetzbuchs, derjenigen redaktionellen Abänderungen, welche der abweichenden Stellung von Elsaß und Lothringen entsprechen, oder besonderer Nachtragsbestimmungen, welche diesem Zwecke genügen.

Bei §. 156 machte der Abg. Wigard auf die im Königreich

Sachsen erlassenen Verordnungen zum Zwecke der Ausführun des Strafgesetzbuches aufmerkfam, von denen er Sahst daß

sie dem Einzelstaate nicht überlassen, sondern einheitlich geregelt

würden.

Anderweite Bemerkungen betrafen nur unwesentliche Re⸗ daktionsfragen, und die zweite Berathung schloß ohne sachliche Aenderungen, die jedoch für die dritte Berathung nach den Be⸗ ’“ der Abgg. Wigard und Lasker in Aussicht genom⸗ men sind.

Es folgte darauf die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Kriegsdenkmünze für das Reichsheer, deren An⸗ fertigung nach den Motiven „die Summe von 250,000 Thlr. voraussichtlich nicht erheblich übersteigen werden-“. Der Abg. von Bernuth beantragte, im Interesse der Marine in der Ueber⸗ schrift und dem einzigen Paragraphen der Vorlage statt des „Reichsheeres« zu sagen: »die bewaffnete Macht des Reiches«. Der Abg. von Hoverbeck bezeichnete die Vorlage als eine Finanz⸗ vorlage, die oc die Formen einer solchen nicht inne halte, da sie die zu bewilligenden Geldmittel nicht durch ein Maxi⸗ mum figxire.

„Der Staats⸗Minister Delbrück erklärte sich mit der ge⸗ wünschten Erweiterung des Ausdrucks (⸗bewaffnete Macht des Reiches«) eben so einverstanden wie mit der Auffassung der Vorlage als einer finanziellen. In Betreff des letzteren Punk⸗ tes aber berief derselbe sich auf die Schwierigkeit, die Kosten der Anfertigung der Denkmünze zu berechnen, daher die Regierungen lediglich aus Vorsicht den Voranschlag in der Form der Motive gemacht hätten. Darauf wurde der Gesetzentwurf mit der vom Abg. v. Bernuth beantragten Amendirung einstimmig ange⸗ nommen.

Das Haus trat sodann in die dritte Berathung des Haft⸗ pflichtgesetzs ein. In der Generaldiskussion sprach der Abg. Schulze gegen die Heranziehung der Versicherungsgesellschaften, um die Entschädigungspflicht zu erfüllen, als eine Verschiebung der wahren Idee des Gesetzes; der Abg. Bebel erklärte sich als ein Gegner des Gesetzes überhaupt, weil es lediglich das Risiko der Eigenthümer auf die Lohnsätze der Arbeiter abwälzen werde. In der Spezialdiskussion über 1 und §. 2 wurden fast alle in der zweiten Lesung abgewiesenen Amendements der Abgg. Reichensperger, Schulze, Lasker und Ulrich wieder eingebracht, andere, wie Abgg. M. Barth und Sombart, traten hinzu. Beim Schluß des Blattes bewegte sich die Diskussion über §. 1. und 2. durchaus parallel den Verhandlungen über diese Paragraphen in der

sich die Staats.

schen Telegraphen⸗Büreau. Basel, Montag, 8. Mai. Wie die »Grenzpost⸗ meldet,

haben bei den gestern im Kanton Luzern stattgefundenen Wah⸗ len für den großen Rath die Ultramontanen gesiegt.

Statistische Nachrichten.

Der siebente Jahrgang des statistischen Jahrbuchs der öster⸗ reichisch⸗ungarischen Monarchie (fuͤr 1869), herausgegeben von der K. K. statistischen Centralkommission, bringt für die im Reichs⸗ rath vertretenen Kronländer die revidirten Ergebnisse der Volkszählung vom 31 Dezember 1869. Danach sind in der cisleithanischen Reichs⸗ hälfte 20,217,531 Bewohner. Galizien hat 5,418,016, Böhmen 5,106,0699 Bewohner; dann folgen Mähren 1,997,897, Nieder österreich 1,954,251, Steiermark 1,131,309, Tirol 878,907, Oberöster⸗ reich 731,579, Bukowina 511,964, S8 n 511,581, Krain 463,273, Dalmatien 442,796, Kärnthen 336,400, Salzburg 151,410. Unter den Städten zählen 13 über 20,000 Einwohner, nämlich Wien 607,514,

rag 157,713, Lemberg 87,109, Gratz 81,119, Brünn 73,771, Triest 0,274, Krakau 49,835, Tschernowitz 33,884, Linz 30,538, Laibach 22,593, Reichenberg 22,394, Zara 20,849, Salzburg 20,336, Iglau

Landwirthschaft.

Berlin, 8. Mai. Das Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium 1

hat die Diskussion über die Vorlage, betreffend den Entwurf zu einem Vorfluthgesetz für den gesammten preußischen Staat, fortgesetzt und die Bestimmungen des Entwurfs über die Ableitung des Wassers durch Drainröhren berathen.

Rennen zu Hoppegarten. 1871. Frühjahrs⸗Meeting. Zweiter Tag. Sonntag, 7. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

Den Tag eröffnete um 4 Uhr: I. Stuten⸗Rennen. Staats⸗ 88 500 Thlr. Rennzeit 1871. Für Zjähr. in Deutschland und der

sterreich⸗-ungar. Monarchie 1868 geborene Stuten. Sieger: Des Königlichen Hauptgestüts Graditz Zjähr. schw. St.»Peilchen«. Werth des Rennens 1175 Thlr.

II. Staatspreis II. Kl. v. 1500 Thlr. Offen für alle 4jähr. und ältere inländische Hengste und Stuten, welche noch keinen klassi⸗ fizirten Staatspreis I. Klasse gewonnen haben. Sieger: Graf Jo⸗ haun Feß Renard's 4 jähr. F. H. »Flibustiera. Werth des Rennens 17 hlr.

III. Distriktspreis. Staatspreis 300 Thlr. für alle Zjähr. im Distrikt Posen und Pommern geborenen und gezogenen Hengste und Stuten, die noch keinen klassifizirten Staͤatspreis oder Spezialpreis gewonnen haben. Am Pfosten erschien Hrn. R. Krause's 3jähr. F. H. »Bedforda, v. Gaspard a. d. Fata Morgana. Ging nur über die Bahn. Werth des Rennens 320 Thlr. 8 8

IV. Staatspreis III. Kl. v. 1000 Thlr. Offen für alle 3jähr. und ältere inländische Hengste und Stuten, welche noch keinen klassi⸗ fizirten Staatspreis I. oder II. Kl. gewonnen haben. Sieger: Graf H. Henckel v. Donnersmark sen. 3jähr. br. H. »Compaß«. Werth des Rennens 1210 Thlr.

V. Verkaufsrennen. Staatspreis 350 Thlr. für Zjähr. und ältere inländ. Hengste und Stuten. Sieger: Herrn F. Fiebelkorn's Zjähr. F. St. »Crisis«. Werth des Rennens 490 Thlr.

VI. Hürden⸗Rennen. Handicap. Herren⸗Reiten. Vereins⸗ preis 300 Thlr. Für deutsche und österr.⸗ungarische Pferde. Sieger: Herrn C. Köster's 5jähr. br. St. »Conchitta«. Werth des Rennens

Nächstes Rennen Sonntag, den 14. Mai, 4 Uhr Nachmittags.

Gewerbe und Handel. 1 (L'Alsacien.) Die Tuchfabrikanten und Tuchhändler der Stadt Bischweiler, 77 an der Zahl, haben einen Syndikatverein gebildet, der ein aus 7 Mitgliedern (5 Fabrikanten und 2 Kaufleuten) bestehen⸗ des Syndikat gewählt hat, das den Auftrag hat, der französischen Regierung alle wünschenswerthen Bürgschaften in Bezug auf den echten Ursprung der Fabrikate anzubieten, welche die Tuchindustrie oder der Tuchhandel zollfrei oder mit verringerten Zöllen in das P Frankreichs versenden koͤnnte. Zu diesem Behuf wird das yndikat alle in den Magazinen befindlichen und die nach und nach in dieselben neu eingehenden Stücke sofort stempeln lassen. Nur die in Bischweiler selbst lagernden und den Vereinsmitgliedern angehö⸗ renden Waaren können gestempelt werden. Die mittelst geheimer Abstimmung in der Generalversammlung vom 23. April ernannten Syndici sind: die Herren Schwebel, Adolf Ruef, Jakob Betrand, Em. Zimmermann und Pierson, Tuchfabrikanten, Felix Berger und Alex. Troller, Tuchhändler. -

Die Bischweiler Tuchfabrikation zählte kurz vor Ausbruch des Krieges 1550 von der Hand betriebene Werkstühle, mechanische 150. Diejenigen letzterer Art sind erst seit 1860 im Gange; seit dieser Zeit war die Zahl der ersteren um etwa ein Fünftel vermehrt worden, da vor 1860 nur etwa 1200 Handwerkstühle aufgestellt waren.

Im Durchschnitt sind etwas mehr als 3 Personen an jedem Werkstuhle beschäftigt. Die Fabriken haben seit 1860 fortwährend ihre Einrichtungen verbessert und fahren mit dieser Verbesserung fort, um mit den deutschen Fabriken in Wettkampf treten zu können.

Einige Spinnereien, Walkereien und Webereien abgerechnet, ist die ganze Tuchindustrie von Bischweiler innerhalb der Stadt konzen⸗ trirt. Dieselbe begreift nur die Tuchfabrikation, speziell die Fabrika⸗ tion schwarzer Tücher und Alles, was sich daran knüpft, in sich.

Die Fabriken verwenden großentheils Dampfkraft, nur ein schwaches Drittel derselben besitzt Wasserräder.

Das zu Bischweiler im Gebrauch befindliche Brennmaterial be⸗ steht in Kohlen aus den Bergwerken der Saar; deren Bezug ist jetzt

viel billiger als früher, seitdem die Linie von Saarbrücken bis hier, was kürzlich geschah, eroͤffnet ist. 1

Der dünhige bei der Bischweiler Tuchfabrikation verwandte Roh⸗ stoff ist Wolle. Zu feinen Tüchern bezieht man die entsprechende Sorte deutscher Wolle und zu ordinären den Abfall aus den franzö⸗ sischen und ausländischen Kammgarn⸗Spinnereien; die australische Wolle wird als Mutterwolle nur schwach verbraucht.

Der jährliche Gesammtbetrag des Bischweiler Wolleverbrauchs hatte einen Werth von 9 bis 10 Millionen Franken bei einem Ge⸗ wicht von etwa 2 Millionen Kilogrammen. Der Gesammtbetrag der Bischweiler Tuchfabrikation wurde hingegen auf 18 Millionen Franken geschätzt. Der Absatz ging bisher nur nach Frankreich.

Aus der Pfalz, 1. Mai Die pfälzische Industrie⸗ ve enng soll nach Beschluß des Centralkomites im kommenden Herbst abgehalten werden. 8

Fortsetzung des Nichtamtlichen in der 1. Beilage.

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 9. Mai. Mit aufgehobenem Schauspiel⸗Abon ment: Antigone. Tragödie von Sophokles, Uebersetzung von Donner. Musik von F. Mendelssohn⸗Bartholdy. Antigone: Frl. Ziegler, vom Königl. Hoftheater in München, als Gast. Den Abonnenten werden die Billets bis 11 Uhr reservirt. Anfang 7 Uhr. M.⸗Pr.

Keine Vorstellung.

Im Schauspielhause. 8 Mittwoch, 10. Mai. Im Opernhause. (104. Vorstellung. Die Hugenotten. Oper in 5 Abth., nach dem Französische des Secribe. Musik von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. Margarethe von Valois: Frl. Lehmann. Valentine: Fr. v. Voggenhuber (letztes Auftreten derselben vor ihrem Urlaube). Urbain: Frl. Grossi. Raoul: Hr. Kammersänger Walter, von der K. K. Oper in Wien, als Gast. Marcel: Hr. Fricke. Graf von St. Bris: Hr. Schelper. Graf von Nevers: Herr Schmidt, vom Stadttheater in Leipzig, als Gast. Anfang halb

7 Uhr. M.⸗Pr. 8

Im Schauspielhause. (120. Abonn.⸗Vorst.) Auf Aller⸗ höchsten Befehl: Die Gräfin. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Heinrich Kruse. Anfang halb 7 Uhr. M.⸗Pr. 3

Es wird ersucht, die Meldekarten, sowohl zu den Opern⸗ haus⸗, wie zu den Schauspielhaus⸗Vorstellungen, in den neu eingerichteten Briefkasten des Opernhauses, welcher sich am W desselben, gegenüber der Katholischen Kirche, befindet, zu legen.

Dieser Briefkasten ist täglich für die Vorstellungen des fol⸗ genden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet.

Produkten- und Waaren-Börse. Berlin, 8. Mai. (Marktpr. nach Ermitt. des K. Poliz. Präs.)

Von Bie Mittel Von] Bis —2 [18½. Pf. I6½ αl. pf. I2 „f. „. pf. seg. pf. 17 3/17 6] 3/ 2] 6/ Bohnen Mtz.] 8.—10‿— 38 8,2 3 2 Kartaftaln 1 3 1/ 6

Schweine- Hafer 8 L. DDDZZISIIZ1ZI111 Heu Centn. —-== = Hammelf. 88 Stroh Scheck. —— Kalbfleisch Erbsen Mtsz. 6 8— 8 8 8 Butter Pfd. lls Linsen 8 10 —- 2— 8010/ Kier Mandel] 5

Berlin, 8. Mai. An Schlachtvieh war aufgetrieben: Rindvieh 2908 Stück, Schweine 3628 Stück, Schafvieh 9988 St., Kälber 741 Stück.

Berlin, 8. Mai. Fleischpreise auf dem Schlachtvieh- markt:

Rindvieh pro 100 Pfd. Schlacht- h“ . 19

Schweine pro 100 Pfd. Schlacht-

gewicht Hammel, 40 45 Pfund, 6 ½ 7 ½ Thlr. 8 1.“ Kälber:; Handel schleppend, jedoch wurden gute Mittel-Preise

erzielt. Berlin, 8. Mai.

Weiz. Schfl.] 2 2 gr. Gerste 1

2. W. 1

mittel niedrigste

16 Thlr.

höchste

(Nichtamtlicher Getreidebe- richt.) Weizen loco 61 82 Thlr. pr. 1000 Kilogr. nach Qual., weissbunt poln. 75 Thlr. ab Bahn bez., pr. Mai 78 ¾ Thlr. bez., Mai-Juni 77 76 ¾ Thlr. bez., Juni-Juli 76 ¾ Thlr. bez., Juli- August 75 ½ Thlr. bez., Sepember-Oktober 73 Thlr. bez. Roggen loco 49 ½¼ 52 Thlr. gefordert, poln. 50 52 ½ Thlr. ab Bahn bez., pr. Mai u. Mai-Juni 50 ½ ½¼ Thlr. bez., Juni-Juli 51 50 ¾ Thlr. bez., Juli August 51 ½¼ 50 ½ Thlr. bez., August 51 ¼ Thlr. bez., September-Oktober 51 ½ ¼ Thlr. bez. Gerste, grosse und kleine à 39 62 Thlr. per 1000 Kilogr. Hafer 100 43 55 Thlr. pr. 1000 Kilogr., pommerscher 50 51 ¾ Thlr., schlesischer 50 ¼ 52 Thlr. ab Bahn bez., pr. Mai 49 ½ Thlr. bez., Mai-Juni u. Juni-Juli 49 Thlr. Br., Juli-August 49 Thlr. Br.