1871 / 6 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 May 1871 18:00:01 GMT) scan diff

petreffend die

der Reserve von Arnim, sämmtlich vom 1. Branden⸗ burgischen Dragoner⸗Regiment Nr. 2, dem Premier⸗ Lieutenant Fleischer vom Thüringischen Ulanen⸗Regiment Nr. 6, dem Sergeanten Heinrich und dem Ober⸗ Gefreiten Bock vom Brandenburgischen Festungs⸗Ar⸗ tillerie⸗Regiment Nr. 3 (General⸗Feldzeugmeister); des mit dem Großherzoglich oldenburgischen Haus und Verdienst⸗Orden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig verbundenen Allgemeinen Ehrenzeichens weiter Klasse mit Schwertern: dem Portepee⸗Fähnrich chotten vom 1. Hessischen Husaren⸗Regiment Nr. 13 des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen⸗ ernestinischen Hausordens: dem Kanzlei⸗Rath Schirmer, Vorstand der Feld⸗Intendantur der 4. Kavallerie⸗Division; des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Kriegs⸗Deko⸗ ration desselben Ordens: dem Premier⸗Lieutenant von Treskow vom 2. Niederschlesischen InfanterieRegiment Nr. 47 des Großkreuzes mit Schwertern des Herzoglich anhaltischen Ordens Albrechts des Bären: dem General⸗Lieutenant von Groß, genannt von Schwarz⸗ hoff, Commandeur der 7. Infanterie⸗Diviston; der Fürstlich schaumburg⸗lippischen . für Militärver⸗ dienst im Felde: dem persönlichen Adjutanten des Prinzen Adalbert von Preußen, Königliche Hoheit, Korvetten⸗Kapitän Le Tanneux von St. Paul⸗Illaire, dem Premier⸗ Lieutenant Prinzen Albrecht zu Waldeck und Pyrmont vom Rheinischen Kürassier⸗Regiment Nr. 8, dem Premier⸗ Lieutenant von Treskow vom 2. Niederschlesischen In⸗ fanterie⸗Regiment Nr. 47, sowie des Ehrenkreuzes erster Klasse mit Schwertern des Fürstlich lippischen Gesammthauses: dem Seconde⸗Lieutenant Grafen Leopold

zur Lippe⸗Biesterfeld von der Garde⸗Artillerie⸗Brigade. 8

——e

Se. Majestät der König haben Allergnädigst ge⸗ ruht: von Hessen, Großherzogliche Hoheit, 2. Garde⸗Ullanen⸗Regiments, von des Kaisers von

Commandeur

liehenen Militär⸗Verdienst⸗Kreuzes;

Division liehenen v „„ ½ Srroe

Mebeille, Allerhoͤchstihre Genehmigung zu ertbeilen.

ur Anlegung des dem Obersten Prinzen Heinr i. e Rußland Majestät verliehenen St. Georgs⸗Ordens vierter Klasse und des von des Großherzogs von Hessen Königlichen Hoheit ihm ver⸗ sotwie⸗ zur Anlegung des dem Major Fischer vom General⸗Stabe der 17. Infanterie⸗ on des Herzogs von Sachsen⸗Altenburg Hoheit ver⸗ omtburkeruzes des Herzoglich sachsen,, ernestischsn

Deutsches Neich.

b der Kaiser und König haben vor⸗ Fstern Nachmittag um 4 AUlhr den hiesigen außerordentlichen Minister Sr. Majestät des Kaif der Osmanen, Aristarchi⸗Be⸗ He.

Audienz zu empfangen geruht hieBey, in. einer Privat.

Se. Hoheit der Herzog von Brau nschweig ist gestern

Abend hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen Die bisherigen Geheimen bevitirendes K eag vI1I1“ Geh Kalkulatoren Müller, Emmrich und König sind zu Gereirnen eg

nungs⸗Revisoren bei dem Rechnungs A“ ngs J 1 Bundes ernannt worden.

1 7 . 8 K 88 n 8 9 r e t ch P T e 23 s E n.

6 Das 10. Stück der Gesetz⸗Sa 28 Feöene 8 8n. enbbgs t⸗Sammlung, welches heute aus⸗ Nr. 7808 das Privilegium wegen Ausgabe von 1,750 Letten, aen gebeh dzeae fün prozcntger Pribellats 2 F ) FAgrit ser,en Fre anauer Eisenbahngesellschaft. Vom Nr. 7809 den -eJe Erlaß 3. April 1871, be⸗ e echts zur Erhebung von . auf der Chaussee von Ampfurth d. Schermke 89 Flts zangirbenz Fegierungsbezir unter . as Privilegium wegen Ausgab aber lautender Obligationen der Stadt e au 8 8 9 Lengn Thalern. Vom 17. April 1871; unter 8 en Allerhöchsten Erlaß vom 17. April 1871,

Abänderung des St Regulirung der Notte vo 1g 4. neatütn. 88 1 zur

8 8

Leipziger Eisenbahngesellschaft.

. außerordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Königlichen Universität hierselbst ernannt worden.

hervorgegangene Bestimmun b 6 wfch in f g abzuwarten, irchaus geeigneterklärte, um formelle und sachliche Bed . , auch der Abg. Lasker einver ’— klärte, und das schließlich mit allen Stimmen vesese hn Fr

Nr. 7812 die Bekanntmachung, betreffend die Verleihung des Expropriationsrechts für die Anlage einer Verbindungs⸗ bahn von dem Bahnhofe zu Buckau nach dem neuen Central⸗

bahnhofe bei Magdeburg an die Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗

Vom 17. April 1871. Berlin, den 10. Mai 1871. Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Privatdozent Dr. Ludwig Waldenburg ist zum

Finanz⸗Ministerium.

In Gemäßheit des §. 8 des Gesetzes vom 23. Dezember 1867, betreffend die Abhülfe des in den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen herrschenden Nothstandes (Ges. S. S. 1929), wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von den im 8§. 1 dieses Gesetzes bezeichneten Darlehns⸗ kassenscheinen am 30. April d. J. ein Betrag von 2,212,243 Thlrn. im Umlauf sich befunden hat. v

Berlin, den 6. Mai 1871.

Im Auftrage: Elwanger.

Ober⸗Rechnungskammer. Die bisherigen Geheimen revidirenden Kalkulatoren Büll und Berlin sind zu Geheimen Rechnungs⸗Revisoren bei der

Königlichen Ober⸗Rechnungskammer ernannt worden.

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Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 10. Mai. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin empfing gestern den Besuch Sr. König⸗ lichen Hoheit des Prinzen von Hranien, für welchen ein großes Diner und eine Soirée im Königlichen Palais stattfand.

ver Neichs ü

vvn Dis marck und der französische Min er Hulngen 5 am 5. d. M. in Frankfurt a. M. eingetroffen und zu denen auch der diesseitige Friedens⸗Unterhändler Graf von Arnim und der französische Unterhändler Baron Declere von Brüssel zugezogen worden sind, begannen am Sonnabend (6.) und wurden rin täglichen wiederholten Sitzungen fortgeführt. Der „Prov. Corr.« zufolge scheint ein erfreulicher Abschluß derselben unmittelbar bevorzustehen. Mit Bezug hierauf bringt die ge⸗ nannte »Corr.⸗« heute einen größeren Artikel über die Verhard⸗ lungen, in welchem sie die Ueberzeugung ausspricht daß alle hsa gegenüber den Friedens⸗Präͤli⸗ h och möglich erscheinen konnten, endagülti . seitigt und somit die vorläufigen Feöeres s ud icacn rhecbe⸗ die Bestimmungen des wirklichen Friedens bilden werden a es sich nicht um die Erledigung einzelner Schwierigkeiten handeln kann, sondern um die allseitige und vollständige A

bahnung des wirklichen Friedens.

Der Ausschuß des Bund fassung hielt heute eine Sitzung ab. esrathes für die Ver⸗

Im weiteren Verlaufe seiner gestrigen Sitzung erledigte

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der Deutsche Reichstag das Haftpflicht b

rathung und beschloß dabei 5 Refultaten der Geas. Peatdelgenne Fhe voch hen Lasker eingeschalteten, gesetzgebung hineinziehenden §. 4 wurde Alinea 1 auf den Antrag des Abg Amen Zastimmung Achenbach gestrichen. das Anec. 8

Bundeskommissars nicht, der vielmehr das in ihm ausge⸗

In dem von de

das Versicherungswesen in die Herpec 989— gecr ge verr d. Bl.),

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des Bundeskommissars, Geh.

„Der Antrag desselben Abgeordneten, au

zu streichen, fand diese Zustimmung Seitens des

rochene Prinzip

als werthv ntscheidung des ge geh

bezei . ie 1r Reichstages über dicse 6. chnete, um die freie

889 Fices Initiative 1 nd eine vom 8 ebrachte Amendirung dieses Alinea 5 Ang

Fortschrittspartet genehmigt wurde, lautet:

„§

War der Getoͤdiete oder Ver⸗ etzte unter Mitleistung von

Haftpflichtigen geltend macht⸗

Prämien oder anderen Beiträgen durch den Betriebsunternehmer bei einer Versicherungsanstalt, Knappschafts⸗, Unterstützungs⸗, Kranken⸗ oder ähnlichen Kasse gegen den Unfall versichert, so ist die Leistung der Letzteren an den Ersatzberechtigten auf die Entschädigung einzu⸗ rechnen, wenn die Mitleistung des Betriebsunternehmers nicht unter einem Drittel der Gesammtleistung beträgt.⸗

Durch die somit beschlossene Fassung war wesentlich auch das von dem Bundes⸗Kommissar, Geh. Ober⸗Verg⸗Rath Achen⸗ bach, bezeichnete Bedenken beseitigt, das seinen Ausdruck in dem von dem Abgeoordneten Websky eingebrachten, schließlich jedoch abgelehnten Antrage gefunden hatte.

Unverändert wurden die §§. 5—8, wie sie aus der zweiten Berathung hervorgegangen waren, genehmigt; dagegen auf den Anfrag des Abg. Bähr (Cassel) Alinea 3 des §. gestrichen, welcher lautet:

»Die Vorschriften der §§. 3, 5—8 finden auch Anwendung auf die Verfolgung des Anspruches, welchen der Versicherer gegen den Alinea 1. und 2 des §. 9 wurden genehmigt.

Endlich wurde §. 10 in folgender von dem Abgeordneten

Dr. Schwarze vorgeschlagenen Redaktion angenommen:

»Die Bestimmungen des Gesetzes, betreffend die Errichlung eines obersten Gerichtshofes für Handelssachen vom 12 Junt 1869, so wie die Ergänzunzen desselben werden auf diejenigen bürgerlichen Rechts⸗ streitigkeiten ausgedehnt, in welchen durch die Klage oder Widerklage ein Anspruch 7 Grund des gegenwärtigen Gesetzes oder der in § 9. erwähnten landesgesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht wird.«

Um 43 Uhr wurde die Sitzung geschlossen.

Die heutige (32.) Plenarsitzung des Deutschen Reichstags wurde um 11 Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet.

Am Tische des Bundesraths befanden sich der Staats⸗ Minister Delbrück, sowie andere Bundes⸗Bevollmächtigte und mehrere Bundes⸗Kommissare.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die zweite Berathung des vom Abg. M. Wiggers eingebrachten Gesetz⸗ entwurfes, betreffend die Kautionspflichtigkeit periodischer Druckschriften und die Entziehung der Befugniß zum Betriebe eines Preßgewerbes. Derselbe lautet:

Art. 1. Die Vorschriften der Landesgesetze, nach welchen die Herausgeber von Zeitungen oder Zeitschriften zur Stellung einer Kaution verpflichtet werden, sind durch den §.1 der Bundes⸗Gewerbe⸗

Ordnung aufgehoben. Art, 2. Die nach §. 143 der Bundes⸗Gewerbe⸗Ordnung noch in

Kraft gebliebenen Vorschriften der vandesges⸗ welche die Entziehung

der Befugniß zum selbständigen Betriebe eines Gewerbes durch richter⸗ liches Ertkenntniß als Strafe im Falle einer durch die Presse began⸗ genen Zuwiderhandlung vorschreiben oder zulassen, sind durch den § 5 des Einführungsgesetzes zum Bundes⸗Strafgesetzbuch aufgehoben.

An Stelle desselben beantragte der Abg. Völk, unterstützt vom Fürsten Hohenlohe⸗Schillingsfürst und zahlreichen Mit⸗ gliedern der liberalen Reichspartei, folgenden einzigen Artikel zu etzen: ses „Die Vorschriften der Landesgesetze, welche 1) die Herausgeber von Zeitungen oder Zeitschriften zur Ttellung einer Kaution ver⸗ pflichten, 2) die Entziehung der Besugniß zum selbständigen Betriebe eines Gewerbes im Falle einer durch die Presse begangenen Zuwider⸗ handlung vorschreiben oder zulassen, werden aufgehoben.«

Die beiden Antragsteller motivirten ihre Anträge, der erstere mit der Erklärung, daß er seinen Antrag zu Gunsten des Völkschen zurückziehe, da ihm nur daran liege, der Lage der Presse durch ein Nothgesetz vor dem Zustandekommen des vom Bundesrathe verheißenen Preßgesetzes zu Hülfe zu kommen, ähnlich wie das Noth⸗Gewerbegesetz der allgemeinen Gewerbe⸗ Ordnung vorangegangen sei.

In Verbindung mit diesem Antrage wurde eine Reihe von Petitionen von Ahl zu Rastenburg, von den vereinigten Buch⸗ druckereibesitzern in Berlin und von Richter zu Peitz zur Sprache gebracht, welche sich entweder im Sinne der obigen Anträge, oder mit dem allgemeinen Wunsch

gebung an den Reichstag wenden. Der Referent der Petitions⸗

neueste Bulletin über das Befinden Sr. Hoheit des

Kommission, Abg. Eckhard, vertrat den Antrag derselben, die

Petitionen, soweit sie

die Aufnahme von Bestimmungen über

die Presse in die Verfassung beantragen, durch Annahme der

Verfassung für erledigt zu erklären, im U. er den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage baldmöglichst den Entwurf eines für das ganze Bundesgebiet geltenden Preß⸗ esetzes vorzulegen.

8 diesen Antrag der Kommission knüpften edie Abgg.

Biedermann, Brockhaus und Elben den folgenden:

»Den Reichskanzler zu ersuchen, den betreffenden Entwurf eines Reichsgesetzes über die Presse auch der öffentlichen Kritik rechtzeitig vorher zu unterbreiten.«

der die Korporation der deutschen Buchhändler und den Jour⸗ nalistentag, der in Breslau tagen soll, als kompetente Kritiker, und das neue sächsische Preßgesetz als Muster für die Arbeiten des

thes bezeichnete von denen er wünschte, daß sie noch

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im Uebrigen aber den eine Folge starken Mund⸗ war leidlich.

wurde die Leiche der Erzherzogin Vertreten wurde dieser Antrag durch den Abg. Brockhaus, Erzherzoglichen Palais nach der wo dieselbe gestern

fand dann die feierliche

Antragste

im Sommer zu Ende geführt werden und daß die Vorlage des Preßgesetzes schon in der Herbstsession erfolgen möge.

Im Sinne der Abgg. und Völk äußerte sich auch der Abg. Dr. Müller (Görlitz) und berief sich auf eine Stelle in dem Kommissionsberichk des preußischen Herren⸗ hauses, welcher anläßlich des Duncker⸗Ebertyschen Entwurfes eines Preßgesetzes im Februar 1870 die Kautionspflicht als unhaltbar bezeichnete, nachdem die Gewerbe⸗Ordnung die Kon⸗ zessions⸗Ertheilung aufgehoben habe.

„Die Abgg. Dr. Windthorst (Meppen) und v. Oheimb er⸗ klären sich gegen die stückweise Reform des Preßgesetzes, also im Sinne der neulichen Erklärung des Staats⸗Ministers Del⸗ brück, während die Abgg. Römer, Dr. Löwe, v. Kardorff und Lesse sich im Sinne des Völkschen Antrages äußerten. In namentlicher Abstimmung wurde der Antrag Völk mit 221 gegen 37 Stimmen angenommen;, desgleichen der Antrag des Abg. Biedermann.

Es folgte darauf die erste Berathung des Antrages des Abg. Lasker, betreffend die Einsetzung ständiger Kommissionen des Reichstages für umfangreiche Vorlagen, deren Mitglieder Diäten 8 sollen. Beim Schluß des Blattes motivirte der er seinen Antrag. 8

Potsdam, 8. Mai. wurde der Versammlung durch den Vorsteher mitgetheilt, da Se. Kaiserlich Königliche Hoheit der Kronprinz eine Deputa⸗ tion der städtischen Behörden empfangen habe, welche nachdem Höchstderselbe mit Ihrer Kaiserlich Königlichen Hoheit der Kron⸗ prinzessin die Residenz während des Sommers wiederum im Neuen Palais genommen, sich verpflichtet gehalten haben, den Beglückwünschungen und freudigen Gefühlen der Stadt zu der Rückkehr aus dem glorreichen Kampfe in die Heimath und in ihre Mitte gegen Se. Kaiserlich Königliche Hoheit ehr⸗ furchtsvoll und treu Ausdruck zu geben.

Se. Kaiserlich Königliche Hoheit habe gegen die Deputalio huldreich ausgesprochen, daß dieser Beweis der Theilnahme und Anhänglichkeit von Potsdam von. Ihm gern entgegen genom⸗

men werde, daß Er der Stadt auch während des Krieges ein freundliches Andenken bewahrt habe und sie Ihm stets werth

bleiben solle.

Bayern. München, 7. Mai.

Der Geheime Legations⸗ Rath Freiherr v. Bibra hat am 5. Mai sein Beglaubigungs⸗

In der Stadlverordnetensitzung

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schreiben als Königlich bayerischer Minister⸗Resident bei der

1e Eidgenossenschaft dem Bundes⸗Präsidenten über⸗ reicht.

8. Mai. Der deutsche General⸗Konsul in Bukarest, v. Radowit, ist hier eingetroffen.

Sachsen. Dresden, 9. Mai. Die Königin Maria hat sich heute Mittag auf ihre Weinbergs⸗Villa bei Wachwitz begeben. 1b 8 Die erste sächsische Landessynode wurde heute Mittag durch den Kultus⸗Minister Freiherrn von Falkenstein eröffnet. Zum Präsidenten wurde der Geheime Justiz⸗Rath Professor r. von Gerber, zum Vize⸗Präsidenten der Geheime Kirchenrath Hofmann, beide aus Leipzig, gewählt. .

Württemberg. Stuttgart, 7. Mai. Ihre Kaiserliche Hoheit die Prinzessin Wilhelm von Baden, geborene Prin⸗ zessin Romanoffska, Herzogin von Leuchtenberg, ist gestern Nachmittag zum Besuche der Königlichen Familie hier ange⸗ kommen und im Koͤniglichen Residenzschloß abgestiegen.

Mecklenburg. Schwerin, 9. Mat. Die Taufe neugeborenen Prinzen sindet am 17. Mai, Nachmittags 4 Uhr, in der Schloßkirche statt und werden, dem Vernehmen der

„»Meckl. Anz.“ nach, Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin des Deutschen Reichs und von Preußen der feierlichen Handlung bei⸗ ige, wohnen. nach Reform der Preßgesetz⸗

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha, 9. Mai. Das Herzogs lautet: Der Nachlaß der Temperatur hat angehalten, die Au scheidungen sind günstiger, nur ist die Hautthätigkeit keine gleichmäßige und noch regt sich nicht der Appetit, jedenfalls und Nasenkatarrhes. Die Nacht

Dr. Florschütz. Dr. Hassenstein

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 9. Mai Gestern Abends

Maria Annunciata vom Hofburg⸗Pfarrkirche befördert, Vormittag ausgestellt blieb. Nachmittags Beisetzung der Leiche in der Kapuziner⸗ kirche auf dem neuen Markte statt. 2 1 Der Bericht des Verfassungsausschusses faßt die