1871 / 7 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 May 1871 18:00:01 GMT) scan diff

b Hauptquartiers; des Ritterkreuzes mit Schwertern des

wig⸗Holsteinschen Husaren⸗Regiments Nr. 16 und dem Pre⸗

Ober⸗Hofmeister Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin,

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verletzungen.

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Voigts⸗Rhetz, Commandeur der 18. Infanterie⸗Brigade; des Ehren⸗Großkreuzes mit Schwertern des Groß⸗ herzoglich oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗ Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem General⸗Lieutenant von Kameke, Chef des Ingenieur⸗Corps und der Pioniere; des Groß⸗Comthurkreuzes desselben Ordens: dem General⸗Major von Voigts⸗Rhetz, Com⸗ mandeur der 18. Infanterie⸗Brigade; des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern desselben Ordens: dem Seconde⸗Lieutenant Rueder vom Hannoverschen Feld⸗ Artillerie⸗Regiment Nr. 10 und dem Seconde⸗Lieutenant Frei⸗ herrn von Pletten berg vom Westfälischen Kürassier⸗Regiment Nr. 4, kommandirt zur Kavallerie⸗Stabswache des Großen

Ferzogl ich braunschweigischen Ordens Heinrichs des zöwen: dem Hauptmann Freiherrn von Willisen vom Generalstabe der 20. Infanterie⸗Division, dem Seconde⸗ Lieutenant von Reckow und dem Stabs⸗ und Abtheilungs⸗ Arzt Dr. Alexander vom Hannoverschen Feld⸗Artillerie⸗Regi⸗ ment Nr. 10;, des neben demselben Orden gestifteten Verdienstkreuzes erster Klasse: dem Vize⸗Feldwebel Siehler vom Hannoverschen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 10; der zweiten Klasse derselben Dekoration: den Sergeanten Gehrmann und Altenberg, den Gefreiten Angerstein und Schweinhagen, sowie den Kanonieren Nabert und Bauke, sämmtlich vom Hannoverschen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 10, des Groß⸗Comthurkreuzes des Herzoglich sachsen⸗ ernestinischen Hausordens: dem General⸗Major von en. Commandeur der 18. Infanterie⸗Brigade; des Comthurkreuzes desselben Ordens: dem persönlichen Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl Preußen, Major von Krosigk; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem persönlichen Adju⸗ tanten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl von Preußen, Rittmeister von Normann à la suite des Schles⸗

mier⸗Lieutenant Grafen von Kanitz I. à la suite des Bran⸗ denburgischen Husaren⸗Regiments (Zietensche Husaren) Nr. 3; des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes erster Klasse mit Schwertern: dem General⸗Major von Keßler, Commandeur der 15. Infanterie⸗Brigade, und dem Major von Sanitz vom Garde⸗Füsilier⸗Regiment; der Fürstlich schaumburg⸗lippischen Medaille für Militär⸗ verdienst im Felde: dem General⸗Lieutenant von Both⸗ mer, Commandeur der 13. Infanterie⸗Division, dem Haupt⸗ mann Wernecke vom 3. Posenschen Infanterie⸗Regiment Nr. 58, dem persönlichen Adjutanten des Fürsten zu Schwarz⸗ burg⸗Rudolstadt, Hauptmann Freiherrn von Humbracht, à la suite des 7. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 96 und dem Premier⸗Lieutenant von Alvensleben vom 1. Po⸗ senschen Infanterie⸗Regiment Nr. 18, kommandirt zur Infanterie⸗ Stabswache des Großen Hauptquartierezs. G

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der von des Croßhergogs von Baden Koöniglichen Hoheit ihnen ver⸗ liehenen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Groß⸗

kreuzes des Ordens vom dem

Zähringer Löwen: Kammerherrn Grafen von Nesselrode⸗Ehreshoven und dem Ersten Ceremonienmeister und Introducteur du Corps Diplomatique, Kammerherrn von Röder, sowie des Com⸗ mandeurkreuzes des Ordens vom Zähringer Löwen: dem Major z. D. Kammerherrn von Normann und dem Leibarzt Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, Dr. Velten.

exxaNen-

Deutsches NReich. Tagesordnung. 1

33. Plenar⸗Sitzung des Deutschen Reichstages Freitag, den 12. Mai 1871, Vormittags 11 ½¼ Uhr.

1) Erste und b Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Deklaration des §. 1 des Gesetzes vom 4. Juli 1868. (Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes, Seite 415.) 2) Abstimmung über den Gesetzentwurf, betreffend die Verbind⸗ lichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Eisen⸗ bahnen, Bergwerken ꝛc. herbeigeführten Tödtungen und Körper⸗ 1 -3) Die vier zu dem Gesetzentwurfe, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken ꝛc. herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen vorgeschlagenen Resolutionen. 4) Zweite Berathung des Gesetzentwurfs über das Postwesen des Deut⸗ chen Reichs. 5) Zweite Berathung des Gesetzentwurfs über

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nntmachung.

ab während der diesjährigen Badesaison der volle Tagesdienst

eingeführt werden. Frankfurt a. M., den 9. Mai 1871.

2 Telegraphen⸗Direktion.

Während der Badesaison in Pyrmont, und zwar vom bis einschließlich den 15 September ecr, werden zwischen Höxter und Pyrmont täglich drei Personenposten mit folgendem Gange coursiren: 1) zwei sechssitzige Personenposten: v 11 20 Vm. und 4 30 Nam, durch Rischenau 1.1523 Nm. und 6 25/5 Nchm, über Lügde, 5 Min. Exped. Zeit, in Pyrmont 3.15 Nm. und 8.25 Abends; aus Pyrmont 8 Vm. und 10 4 Vm. über Lügde, 5 Min. Fpeh. Zeit, durch Rischenau 9.50, 10 Vm. und 12.25/45 Nchm., in

xgter 12 Mittags und 2.45 Nchm.;

2) eine viersitzige Personenpost: aus Höxter um 5.45 früh, durch Nischenau 7.40⁄560 Vm., über Lügde, 5 Min. Exped. Zeit, in Pyrmont 9.35 Vm.; aus Pyrmont um 6.30 Nchm., über Lügde, veaeveg Exped. Zeit, durch Rischenau 8.15/25 Abends, in Högxter 10.25

ends.

Das Personengeld beträgt, einschließlich eines Freigewichts von 30 Pfd. Passagiergut, bei jeder von den drei Posten 6 Sgr. pro Meile. Beichaisen werden zu Pyrmont, Rischenau und Högxter nach Bedürfniß gestellt. Fexner wird in diesem Jahre während der Bade⸗ saison in Eilsen und zwar vom 15. Mai bis 17. Sebtember eine täglich dreimalige Personenpost zwischen Bückeburg und Eilsen ein⸗ gerichtet werden.

Die Abfertigung erfolgt: aus Bückeburg: 6 Uhr Morgens, 10.30 Uhr Vorm, 4.20 Uhr Nachm.; aus Eilsen: 8.45 Uhr Mor⸗ gens, 12 Uhr Mittags, 7.15 Uhr Abends.

Das Personengeld beträgt 5 Sgr. pro Meile für einen Platz im Innern der Wagen und 4 Sgr. für den offenen Bockplatz. Ein Frei⸗ gewicht für Passagiergepäck wird nicht gewährt. von Beichaisen ist ausgeschlossen. .

Münster, den 9. Mai 1871.

Der OberPostdirektor.

Breithaupt.

emremnee

Dem Syndikus des neuen lanbdschaftlichen Kreditvereins für die Provinz Posen, Regierungs⸗Rath a. D. Suttinger in Posen den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu 1 383

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Das der Firma Wirth & Comp. zu Frankfurt a. M. unterm 23. März 1870 ertheilte Patent auf einen Schnell⸗ schützen für Webestühle ist aufgehoben.

Der Referendarius Derichs aus Aachen ist auf Grund der bestandenen großen Staatsprüfung zum Advokaten im Bezirk des Königlichen Appellationsgerichtshofes zu Cöln er⸗ nannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der ordentliche Lehrer Dr. Knobloch am katholischen Gymnasium in Breslau ist zum Oberlehrer befördert worden.

Richtamtliches.

Deutsches Reich.

MPreußen. Berlin, 11. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König sind in Folge einer leichten Erkältung seit gestern genöthigt, das Zimmer zu hüten.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin empfing gestern den Besuch Seiner Hoheit des Herzogs von Braun⸗ schweig, welcher mit Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen von Oranien dem Familiendiner im Königlichen Palais bei⸗ Ihre Majestät war im Deutschen Central⸗Komite anwesend.

—— Der definitive Friede zwischen Deutschland und Frankreich ist gestern Nachmittag in Frank⸗ furt a. M. unterzeichnet worden.

Der Reichskanzler Fürst von Bismarck hat heute Morgen 8v¾ Uhr die Nülcgec nach Berlin angetreten. Die französischen Minister Jules Favre und Pouyer⸗Quertier sind bereits gestern Abend abgereist.

Der Bundesrath und die Ausschüsse desselben für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hiel⸗

das Post⸗Taxwesen im Gebiete des Deutschen Reichs.

ten heute Sitzungen ab.

Bei der Telegraphenstation in Ems wird vom 10. Mai c.

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16. Maf

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In Gemäßheit des Bundesrathsbeschlusses vom 14. De⸗

vmie 1868 ist eine Kommission Behufs Bearbeitung der für

en Norddeutschen Bund in Aussicht genommenen gemein⸗ samen Pharmacopöe niedergesetzt worden, welche bei ihrem Zusammentritt am 25. bis 27. Mai 1869 die Vermittelung des Bundeskanzlers zu dem Zweck in Anspruch genommen hat, daß im Gebiete des Norddeutschen Bundes die ärztlichen und insbesondere die pharmaceutischen Kreise darüber befragt wür⸗ den, welche Arzneimittel ihren Erfahrungen zufolge außer den in der Pharmacopoea Borussica Editio VII. nebst den Schacht'schen und beziehungsweise Hamburger Supplementen, oder in den in der Pharmacopoea Germaniae enthaltenen, als zur Aufnahme in die Norddeutsche Pharmacopöe geeignet, sowie, welche von den bereits aufgeführten sie als entbehrlich erachten. Mit Bezug hierauf und mit Rücksicht auf die durch die Konstituirung des Deutschen Reiches erfolgte Erweiterung des Geltungsgebietes der Pharmacopöe hat der Bundesrath in der Sitzung vom 29. v. M. auf Anregung des Bevollmächtigten des Gioghen ch. thums Mecklenburg⸗Schwerin und nach Anhörung des Aus⸗ schusses für Justizwesen beschlossen: 1) eine für das Deutsche Reich ausschließlich gültige Pharmacopöe festzustellen; 2) mit Be⸗ arbeitung dieser Pharmacopöe eine Kommisston von 12 Mit⸗ gliedern zu beauftragen, welche in der Weise zu bilden ist, daß zu 2* in die Kommission des Norddeutschen Bundes berufenen 3 preußischen, 2 sächsischen und 2 mecklenburgischen Kommissarien 2 aus Bayern, je einer aus Württemberg, Baden und Hessen hinzu⸗ treten, auch daß es bei dem Beschlusse der norddeutschen Kommission vom 25. Mai 1869 bezüglich des Vorsitzes sein Bewenden be⸗ ält; 3) die Aufgabe dieser Kommission näher dahin zu be⸗ e daß sie auf den von der norddeutschen Kommission festgestelten Grundlagen die von derselben in Angriff ge⸗ nommene Arbeit zu erledigen habe; 4) die Bevollmächtigten der Bundesregierungen im Bundesrathe um schleunige Be⸗ zeichnung der entsprechend dem Beschluß des Norddeutschen Bundesraths vom 21. Februar 1870 geeignet erscheinenden Persönlichkeiten zu ersuchen; auch 5) der Kommission anheim⸗ zugeben, aus der Zahl der so benannten Sachverständigen und nach Bedarf aus anderen Kreisen die geeigneten Männer zu ihrer Unterstützung bei der aufgetragenen Arbeit in berathender Weise uzuziehen, 9 zu veranlassen, daß den Regierungen von Bayern, Württemberg, Baden und Hessen die nachträgliche Auskunft⸗ ertheilung über die den norddeutschen Regierungen von dem Bundes⸗ kanzler am 7. Juni 1869 gestellten Fragen in der Weise anheim⸗ gegeben wird, daß dieselbe möglichst schnell erfolgt und eine etwaige Verzögerung in keinem Fall die Arbeiten der Kom⸗ mission darf, 7) den Reichskanzler zu ersuchen, die zur Vollziehung dieser Beschlüsse nöthigen Einleitungen zu treffen und insbesondere die Bildung, beziehungsweise Ergänzung der Kommission und die Förderung ihrer Arbeiten so zu betreiben, daß die Einführung der Pharmacopöe des Deutschen Reichs mit dem 1. Januar 1872 ermöglicht wird.

In dem weiteren Verlaufe seiner gestrigen Sitzung be⸗ schäftigte sich der Deutsche Reichstag ausschließlich mit dem von dem Abg. Lasker eingebrachten Gesetzentwurfe, betreffend die Einsetzung besonderer Kommissionen, welchen in der

Zwischenzeit zwischen zwei Sessionen derselben Legislaturperiode

die Vorberathung ungewöhnlich umfangreicher Gesetzentwürfe obliegen sod1ung deren Mitglieder Diäten beziehen. Der Antragsteller führte aus, daß ohne eine solche Einrichtung eine ründliche Prüfung der in Aussicht stehenden großen Vor⸗ agen, wie der Straf⸗ und Civilprozeßordnung, der Organisation der Gerichtsbehörden und der Bundesbeamten, unmöglich sein und unter der Abneigung der Mehrheit des Hauses gegen er⸗ müdende technische Erörterungen zum Nachtheil ‚der Sache leiden werde. Von einer Verfassungsänderung könne dabei kaum die Rede sein, da solche Kommissionen nur in dringenden Fällen unter Zustimmung des Hauses, nachdem dasselbe die erste Berathung der Vorlage bereits vollzogen habe, und des Bundesrathes in Funktion treten sollten. Nothwendig sei als⸗ dann die Gewährung von Diäten, damit nicht nur in Berlin domizilirende Abgeordnete zu diesem Zweck gewählt würden. Der Abg. Dr. Windthorst (Meppen) erkannte das Bedürfniß, das der Antrag befriedigen will, an, fand aber die Aufgabe durch denselben keinesweges gelöst. Denn abgesehen davon, daß durch die Einsetzung solcher Kommissionen die verfassungsmäßige Diskontinuität der Sessionen in eine verfassungswidrige Kon⸗ tinuität verwandelt und damit die ohnehin schon mächtige Stellung des Reichstages eine gefährliche Uebermacht erlangen würde, daß ferner das Prinzip der Diätengewährung nicht ge⸗ legentlich und theilweise eingeführt werden dürfe, so würde der Charakter der Kommissionsberathungen bei der vorgeschlagenen Einrichtung eine wesentliche Veränderung zum Nachtheil der Regierungen erfahren. Denn in den ständigen Kommissionen würden sie einem geschlossenen Widerstande, nicht dem freien Austausch der Meinungen gegenüberstehen, dem sie in den wäh⸗·

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rend der Session tagenden, von den Strömungen des Plenums beständig aufgefrischten Kommissionen begegnen. Im einzelnen Fall ließe sich ausnahmsweise eine Kommission zwischen zwei nfeneh als ersprießlich denken, als ständige Einrichtung aber nicht.

Der Abg. Dr. Braun theilte die Anschauungen des An⸗ tragstellers vollständig und der Abg. Dr. Schwarze wenigstens für die großen Vorlagen aus dem Gebiet der Justiz⸗Gesetz⸗ gebung, während der Abg. von Blanckenburg den Bedenken des Abg. Dr. Windthorst beitrat und die wahre Abhülfe in der Mäßigung des Reichstages in Bezug auf Amendirungen der Vorlage in der dritten Berathung, sowie in dem Vorschlage fand, daß der Reichstag sich nach Beginn der Sesston, nach Einbringung der Vorlagen und Wahl der sie vorberathenden Kommissionen für einige Zeit vertage. e

Nachdem der Abg. Lasker seinen Gegnern replizirt hatte, beschloß das Haus, den Antrag einer besonderen Kommission von ns Mitgliedern zu überweisen, und vertagte sich um

In den letzten Wochen haben verschiedene Zeitungen die Nachricht gebracht, daß für die Beamten der Stadtgerichte in Berlin, Breslau und Königsberg eine Ortszulage von zwanzig Prozent des etatsmäßigen Gehalts in Aussicht genom⸗ men sei. Diese Nachricht entbehrt der Begründung, und lieg es insbesondere nicht in der Absicht der Königlichen Staats regierung, die angestrebte Verbesserung des Einkommens der Justizbeamten auf einzelne Gerichte zu beschränken.

Danzig, 10. Mai. (Westpr. Ztg.) Gestern Nachmittag traf Se. Majestät Panzerschiff »Kronprinz« auf der Rhede vo Neufahrwasser ein, um die Segelfregatte »Thetis« nach Kiel z geleiten. Eine Dampfbarkasse wurde bald darauf mit Mann schaften nach der Königlichen Werft abgesendet, um die Ankunft des Schiffes zu melden. Die Besatzung der in Wilhelms⸗ haven außer Dienst gestellten Korvette »Arcona« ist am 7. d. M. in Kiel eingetroffen. Die Abrüstung S. M. ö »König Wilhelm« wird nunmehr auch in Wilhelmshaven

erfolgen.

Hildesheim, 8. Mai. (N. Hann. Ztg.) In heutiger Sitzung der städtischen Kollegien wurde eine Verfügung des Ministers der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten mitgetheilt, wonach Se. Majestät der Kaiser und König dem hiesigen Museum ein Exemplar sämmtlicher, höchst werthvoller Christofle'schen Kopien des Hildesheimer antiken Silberfundes zum

Geschenk gemacht hat. 1 scheni gend 85 10. Mai. Se. Königliche Hoheit der Fürst

von Hohenzollern hat auf die Seitens der hiesigen städtischen Behörden ausgesprochene Bitte um Beibehaltung seines Domi⸗ zils in Düsseldorf die nachsteh ende Antwort ertheilt: b Der Ober⸗Bürgermeister, die Beigeordneten und die Stadt⸗ verordneten der Stadt Düsseldorf haben durch den kundgegebenen Wunsch, daß ich meinen Wohnsitz dahier nicht aufgeben möge, mir und den Meinigen einen wiederholten Beweis ihrer Werthschätzung entgegengebracht. Es bedarf unsererseits wohl keines dankbaren Hinweises auf die engen Beziehungen, welche uns seit 19 glücklichen ahren mit den Bewohnern der Stadt verbinden die Thaten prechen lauter als die Worte auch nicht der Versicherung, daß wir unsere Domizilveränderung als eine für immer abgeschlossene Trennung nicht betrachten, sondern nur der Erklärung, daß die in meinem zunehmenden Fußleiden begründete, als Pflichterfüllung an mich her⸗ angetretene und von des Kaisers und Köͤnigs Majestät allergnädigst genehmigte Niederlegung meiner militärischen Stellung mir den Wech⸗ sel des Aufenthaltsorts aus dem weiteren Grunde nöthig erscheinen läßt, meinen eigenen Angelegenheiten nunmehr eine erhöhte und ge⸗ botene Aufmerksamkeit zu widmen. Die Bewahrung aller hier empfangenen wohlthuenden Eindrücke und jener vielfachen Erinne⸗ rungen an die von allen Düsseldorfern stets in wärmster Theilnahme mitempfundenen und mitgefeierten Familien⸗Erei nisse wird stets Gegenstand unserer sorgsamsten Pflege bleiben und die willkommene Veranlassung bieten, den Jägerhof, welcher durch die Gnade Seiner Maäjestät des Kaisers und Königs mittelst Allerhöchster Verfügung uns vorbehalten bleibt, zeitweise wieder zu besuchen, wodurch ich gern zu beweisen hoffe, daß ich meiner Eigenschaft als Ehrenbürger stets freudig eingedenk sein werde. 1 Düsseldorf, den 7. Mai 1871.

Carl Anton, Lauenburg.

Fürft von Hohenzoller

Ratzeburg, 5. Mai. Die heute statt⸗ ehabte Sitzung der Ritter⸗ und Landschaft ward fast aus⸗ scolleßlich mit der Berathung des Gesetzes über den 1. stützungswohnsitz in Anspruch genommen. Am Schluß Sitzung fand noch ein Antrag, »Beihülfe zu den Empfangs⸗ feierlichkeiten des Lauenburgischen Jäger⸗Bataillons« in einer dem Wunsche des Antragstellers entsprechenden Weise seine E ledigung. 1 Bayern. e. 8 Königliche Hoflager rgen nach Schlo erg verlegt. 10. Ma Die Landessynode ist heute Vormittag 10 Uhr zu ihrer zweiten Sitzung zusam