1871 / 23 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 May 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Bekanntmachung. Der Badeort Warmbrunn erhält vom 1. Juni cr. ab Post⸗ verbindungen: durch die Personenposten zwischen Reibnitz, Warmbrunn und Schreiberhau mit folgendem Gange und zwar im Anschlusse an: G§G&GCqää=ä=112114141212

den Courierzug den Personen⸗ den Schnellzug aus Berlin zug aus Berlin aus Berlin 11 5 Abends 5 früh und den 8 40 Vorm. und den Eilzug Personenzug u. den Personen⸗ aus Dresden aus Dresden zugaus Dresden 12 25 Nachts 6 früh 9 15 Vorm. in Reibnitz in Reibnitz in Reibnitz 5 49 früh. 1 36 Nachm. 3 12 Nachm.

Aus Reibnitz.... . 6141z früh in Warmbrunn 7 früh aus Warmbrunn.. 8 in Schreiberhau...

1 50 Nachm. 3 25 Nachm. 2 40 Nachm. 4 15 Nachm. 10 28 Vorm..

Abds. Abds. Abds. Abds.

Aus Schreiberhau.. 8 in Puthbruun aus Warmbrunn. 9 30 Vorm. in Reibnitz 10 25 Vorm.

(In Berlin 5 30 Nachm. Abds. 518 früh in Dresden 5 50 Nachm. 9 55 Abds. 3 50 früh)

Bei den Billetverkaufsstellen der Eisenbahnstationen in Berlin

(iie Moritlger Bahnhof und Görlitzer Bahn⸗ of) Frankfurt a. O., Guben, Sorau, Hansdorf, Kohlfurt, Bunzlau,

Liegnitz, Görlitz, Lauban, Lübben, Cotibus, Spremberg, Dresden Neustadt), Bautzen, Löbau und Zittau können gleichzeitig mit den Eisenbahn⸗Fahrbillets auch Post⸗Fahrbillets für die Tour Reib⸗ nitz Warmbrunn gelöst und es kann das Reisegepäck direkt bis Warmbrunn expedirt werden.

Liegnitz, den 22. Mai 1871. Der Ober⸗Post⸗Direktor.

Nackm. Nachm.

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16.“ Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Deen bisherigen Regierungs⸗Rath Gustav Rotermund in Aachen, sowie die bisherigen Regierungs⸗Assessoren Gustav Adolph Harmening in AUchte und Freiherrn Julius von Dörnberg in Peine zu Amtshauptmännern;,

„Den ordentlichen Professor der Theologie an der Univer⸗ sität zu Breslau Dr. Geß zum Konsistorial⸗Rath und Mit⸗ glied des Konsistoriums der Provinz Schlesien;

Den bisherigen Kreisphysikus Dr. Zeuschner zu Lands⸗ berg a. W., und Den Kreisphysikus, Sanitäts⸗Rath Dr. Strahler zu Gnesen zum Regierungs⸗ und Medizinal⸗Rath zu ernennen; Dem Landrentmeister Herter zu Potsdam bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienste den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗Rath beizulegen; ferner

Die durch den 29. General⸗Landtag der ostpreußischen Landschaft getroffenen Wahlen des Grafen von Kanitz auf Podangen und Mednicken zum General⸗Landschafts⸗Direktor, des bisherigen Landschafts⸗Direktors Boltz auf Pareyken zum Landschafts⸗Direktor des Königsberger Departements, des bis⸗ herigen Landschafts⸗Direktors Freiherrn von Hoverbeck auf Nickelsdorf zum Landschafts⸗Direktor des Mohrunger Departe⸗ ments, des Rittergutsbesitzers Zacher auf Dubinnen zum Landschafts⸗Direktor des Angerburger Departements, ferner der bisherigen General⸗Landschafts⸗Räthe Haebler auf Som⸗ merau, von Bardeleben auf Rinau und Richter auf Schreitlacken zu General⸗Landschafts⸗Räthen, und endlich der Rittergutsbesitzer Seydel auf Chelchen, Douglas auf Lud⸗ wigsort und von Rode auf Sonnenberg zu Stellvertretern der General Landschafts⸗Räthe, für den Zeitraum vom 1. Juli

d. J. bis dahin 1874 zu bestätigen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche 8 Arbeiten.

Dem Civil⸗Ingenieur Joh. Carl Reinhard Jähns ist ter dem 27. Mai d. J. ein Patent auf einen Flüssigkeitsmesser, soweit derselbe als neu und eigenthümlich erkannt worden ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Die bei der Direktion der Ostbahn beschäftigten Regierungs⸗ Assessoren Rummel und Lüdicke sind zu Direktions⸗Mitglie⸗ dern resp. der Westfälischen und der Oberschlesischen Eisenbahn,

Assessor Ursinus, ist zum Mitgliede der Eisenbahn⸗Direktion in Saarbrücken, der bei der Direktion der Niederschlesisch⸗Mär⸗ kischen Eisenbahn beschäftigte Regierungs⸗Assessor Wittich zum Mitgliede dieser Behörde, das bisherige Mitglied der letzteren, Regierungs⸗Assessor Ernst Fleck, zum Mitgliede der Direktion der Main Weser⸗Bahn und der bei der Eisenbahn⸗Direktion in Hannover beschäftigte Regierungs⸗Assessor Hirche zum Mit⸗ gliede der Eisenbahn⸗Direktion in Elberfeld ernannt worden.

Justiz⸗Ministerium.

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in seiner Eigenschaft als Advokat die Verlegung seines Wohnsitzes nach Diepholz im Bezirk des Obergerichts zu Osnabrück ge⸗ sta worden. - Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. . Der Regierungs⸗ und Medizinal⸗Rath Dr. Zeuschner ist der Königlichen Regierung zu Danzig und

Der Regierungs⸗ und Medizmal⸗Rath Dr. Strahler der Königlichen Regierung zu Münster überwiesen.

gelegenheiten. Minister Delbrück.

darauf den Vortrag des Civil⸗Kabinets entgegen. empfingen Allerhöchstdieselben den Fürsten von

„Der Thierarzt erster Klasse Koenig zu Neuzelle ist zum Kreis⸗Thierarzt des Kreises Rybnik ernannt worden.

Der Waisenhaus⸗Lehrer Rehs zu Königsberg i. Pr. ist als ordentlicher Lehrer an das evangelische Schullehrer⸗Semi⸗ nar zu Pr.⸗Eylau versetzt worden.

Ministerium füͤr die landwirthschaftlichen

Erlaß vom 12. Mai 1871 betreffend die Verpflichtung der Eigenthümer zur Unterhaltung des Ufers an einem Privatflusse. Die Anlagen des Berichts vom 14. April cr., betreffend die Beschwerde des N. zu N. wegen Unterhaltung des N.⸗Ufers erfolgen mit dem Eröffnen zurück, daß die Verfügung der Königlichen Regie⸗ rung vom 15. Dezember pr. nicht aufrecht erhalten werden kann. Der Eigenthümer des Ufers an einem Privatflusse kann über dasselbe frei disponiren, soweit ihm nicht gesetzlliche oder kontraktliche Einschränkungen im öͤffentlichen Interesse oder zu Gunsten dritter Personen entgegenstehen. Solche Einschränkungen bezüglich der Unter⸗ haltung der Flußufer, wodurch dieselbe den Adjacenten als eine Zwangs⸗ pflicht auferlegt wird, finden sich aber in den Gesetzen nicht. Der §. 63 des Allgem. Landr. Thl. II. Tit. 15 bezieht sich auf öffentliche, nicht auch auf Privatflüsse; der §. 10 des Gesetzes vom 15. November 1811 spricht nur von Räumung und Auskrautung der Gräben und Wasser⸗ läufe und der §. 7 des Gesetzes vom 28. Februar 1843 ordnet nur an, daß die Uferbesitzer, wo nicht Provinzialgesetze, Lokalstatuten, un⸗ unterbrochene Gewohnheiten oder spezielle Rechtsritel ein Anderes be⸗ stimmen, zur Räumung des Flusses insoweit verpflichtet sind, als es zur Beschaffung der Vorfluth nothwendig ist. Auf Grund dieser letzteren Vorschrift wird der Uferbesitzer unter Umständen zwar auch zur Befestigung des Ufers; sofern deren Abbruch das Flußbett verengt, polizeilich angehalten werden können, wie dies im Restkript vom 28. September 1856 (M. Bl. S. 264) näher ausgeführt ist; derartige Leistungen dürfen aber nur insoweit verlangt werden, als sie im Interesse der Vorfluth nöthig erscheinen. Eine allgemeine Verpflich⸗ tung zur Unterhaltung des Ufers folgt daraus für den Adjacenten nicht, namentlich also auch nicht die Verpflichtung zu Uferbauten,

lichen Passage zum Zweck haben. Berlin, den 12. Mai 1871. Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Im Nuftbse; Wree..66 An die Königliche Regierung zu N.

Abgereist: Der Unter⸗Staatssekretär, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Lehnert im Ministerium der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten nach Marienbad;

Der Ministerial⸗Direktor, Wirkliche Geheime Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath Dr. Kraetzig im Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten nach Salzbrunn.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 31. Mai. Se. Maje Kaiser kehrten gestern mit dem 10 Uhr⸗Zuge aus Potsdam zurück, nahmen militärische Meldungen entgegen, empfingen den Polizei⸗Präsidenten, und hierauf den Vortrag der Generäle, des Militär⸗Kabinets und der Abtheilung für persönliche An⸗ Später empfingen Se. ajestät den Staats⸗

Heute nahmen Se. Majestät militärische Meldungen und Später Schwarzburg⸗

das bisherige Mitglied der Direktion der letzteren, Regierungs⸗

Rudolstadt und den Grafen Solms aus Dessau.

Dem Obergerichts⸗Anwalt Lauen stein in Hannover ist

sendet ein aus den

Angelegenheiten. .

welche, wie im vorltegenden Falle, nur die Sicherstellung der öffent⸗

stät der

Se. Maäjestät der Kaiser und König haben den

Tag des Einzuges der Truppen in die Hauptstadt auf den 16.

und das darauf folgende kirchliche Friedensdankfest auf Sonn⸗ tag, den 18. Juni, festgesetzt. 1“

An dem Einzuge der Truppen in die Hauptstadt, welcher von deren südlichem Theile aus und alsdann durch das Bran⸗ denburger Thor stattfinden soll, werden das Garde⸗Corps in seiner Gesammtheit und die sämmtlichen übrigen Truppentheile des deutschen Heeres durch Deputationen vertreten sein. Das Königs⸗Grenadier⸗Regiment (2. Westpreußisches) Nr. 7, dessen Chef Se. Mazestät der Kaiser und König ist, ent⸗ 3 Bataillonen des Regimentes kom⸗ binirtes Bataillon nebst Fahne zu der Feier. Aus den Vertretern sämmtlicher übrigen deutschen Heerestheile wird ein Bataillon, eine Escadron, eine Batterie ꝛc. gebildet. Das kombinirte Infanterie⸗Bataillon wird unter Befehl des Obersten von l'’Estoeg, Commandeurs des Leib⸗Grenadier⸗Regiments (1. Brandenb.) Nr. 8, stehen, die kombinirte Escadron unter dem des Obersten von Alvensleben, Commandeurs des Schles⸗ wig⸗Holsteinschen Ulanen⸗Regiments Nr. 15, die kombinirte Artillerie unter Befehl des Majors Körber, von der 10. Artillerie⸗ Brigade. Außerdem werden an dem Einzuge eine Abtheilung Landwehr, welche aus sich freiwillig Meldenden des Reserve⸗ Landwehr⸗Bataillons (Berlin) Nr. 35. formirt wird, sowie Deputationen der militärischen Behörden der deutschen Heere Theil nehmen, wie der Militär⸗Lazarethe, der Militär⸗Seelsorge,

der Feld⸗Intendanturen, Feldpost, Feldtelegraphie ꝛc.

Die heutige (45.) Plenar⸗Sitzung des Deutschen Reichstages wurde um 1 Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet.

Am Tische des Bundesrathes befanden sich die Bundes⸗ bevollmächtigten Staats⸗Minister von Bülow, Geh. Legations⸗ rath Hofmann und andere Bundesbevollmächtigte und mehrere Bundeskommissare.

Das Haus, dessen heutige Sitzung ausschließlich der Be⸗ rathung von Petitionen gewidmet ist, beschäftigte sich mit den Beschwerden aus den Bürgermeistereien Meisenheim und Burg⸗ brohl gegen den Vergütungssatz von 15¼, resp. Thlr für ein einspänniges, resp. zweispänniges Fuhrwerk, das im letzten Kriege auf unbestimmte Zeit und auf unbestimmte Entfernungen von den Gemeinden requirirt worden ist. Die Petitions⸗ kommission beantragt, die Petitionen, denen sich noch zahlreiche andere aus verschiedenen Theilen des Reiches nachträglich an⸗ geschlossen haben, dem Reichskanzler mit dem Antrage zu über⸗ weisen:

den Petenten für die Fuhrwerke eine Vergütung aus der Bundeskasse zu gewähren, welche den für gewöhnliche Zeiten orts⸗ üblichen Preisen entspricht; 2) die Lücke, welche das Gesetz vom 11. Mai 1851 hinsichtlich des Maßstabes der Vergütung für die auf unbestimmte oder auf längere Zeitdauer requirirten Fuhrwerke ent⸗ hält, im Wege der Gesetzgebung zu beseitigen.

Diesem Antrage widersprachen die Abg. von Mallinckrodt und von Gerlach durch weiter gehende Anträge, denen der Bundeskommissarius Geh. Reg. Rath v. Puttkamer seine Zu⸗ stimmung nicht ertheilte, während er dem Antrage der Kom⸗ mission, falls er vom Hause angenommen werden sollte, sorg⸗ fältige Prüfung Seitens des Bundesrathes zusagte. An der Debatte betheiligten sich bis zum Schluß des Blattes die Abgg. Pfannebecker, Knapp, v. Mallinckrodt, Miquél, Dr. Braun und

der Referent v. Oheimb.

Die für die Verkehrs⸗Interessen, namentlich des Elsaß und Lothringens, dringend nöthige beschleunigte Regelung der Postverhältnisse mit Frankreich ist sofort nach dem Frieden in Angriff genommen worden; wie wir hören, hat sich der Gene⸗ ral⸗Postdirektor Stephan zu diesem Zwecke bereits nach Frank⸗ furt a. Main begeben. Derselbe wird zugleich die Vereinbarun⸗ gen mit der Großherzoglich badischen Regierung wegen defini⸗ tiver Uebernahme des dortigen Postwesens in die Reichspostver⸗ waltung treffen; es kommt dabei namentlich das Verhältniß zur Schweiz und zu Frankreich, sowie die Trennung des badi⸗ schen Post⸗ und Eisenbahnwesens in Betracht, welches bisher

zu einer Verwaltung verschmolzen war. 8

Der planmäßig um 5 15 Uhr Vormittags ankommende Courierzug aus Eydtkuhnen ist heute Stu den verspätet hier eingetroffen. 8 1u 1 1“ . 8 2 8

Hannover, 30. Mai. (N. Hann. Ztg.) Die Kavalle⸗ rie⸗Stabswache des Großen Hauptquartiers Sr. Majestät des Kaisers und Königs, gebildet aus den zum hiesigen Mili⸗ tär⸗Reitinstitute kommandirten Unteroffizieren und Soldaten

sämmtlicher Kavallerie⸗Regimenter, rückte am 27. d. M. unter

Führung des Rittmeisters Grafen von Galen zur Mittagszeit

mit 159 Pferden hier wieder ein. 27. Mai. Die Uebersiedelung des Ma⸗

rinedepots von hier nach Heppens ist in Gange und soll bis 1. Juni vollendet sein.

Lauenburg. Ratzeburg, 25. Mai. (L. Z.) Der gestern und heute versammelte Landtag hatte sich mit einem Allerhöchsten Antrage zu beschäftigen, welcher wesentlich be⸗ zweckte, daß aus dem Herzoglichen Domanium ein Theil zum Werthe von einer Million Thaler ausgesondert und Sr. Kalser⸗ lichen Majestät dem Herzoge zur freien Verfügung dbeaae 8 wogegen der gesammte Rest dem Lande als freies unbeschränk⸗ tes Eigenthum überwiesen werde. Nach geschehener Mitthei⸗ lung dieses Antrages ward unverzüglich eine Kommission zur Berathung desselben erwählt, welche auch noch am selben Abend den Bericht wegen Annahme desselben erstattete, und der Ge⸗ schäftsordnung gemäß ward am Donnerstage eine zweite Abstimmung vorgenommen, die dasselbe Ergebniß ein⸗ stimmiger Annahme ergab. Es ward jedoch der Wunsch des Landtages dabei ausgesprochen, das Herzogthum nun auch mit ferneren Anforderungen wegen Uebernahme eines betreffenden Antheils der dänischen Staatsschuld, zufolge des wiener Friedens, zu verschonen, jedoch verbleibt die auf dem Domanium haftende Anleihe zur ferneren Verzinsung und Tilgung nach den zu Grunde liegenden Bedingungen derselben, und wünscht der Landtag auch noch die Erträgnisse des auszu scheidenden Theils zum Werthe einer Million bis zum 1. Januar 1872 zu erheben.

Sachsen. Dresden, 30. Mai. Der Staats⸗Minister Freiherr von Friesen ist am Sonntag Abend von Berlin hier her zurückgekehrt.

Württemberg. Stuttgart, 26. Mai. Des auf den

13. Juli d. J. fallenden 25. Jahrestages der Vermählung des Königs Karl mit der Königin Olga wird am vorher⸗ ehenden Sonntag (9. Juli) in sämmtlichen Kirchen des Lan⸗ es bei dem Gottesdienst in feierlicher Weise gedacht werden. Während am 13. Juli dieses Jubiläum in Friedrichshafen nur im Familienkreise gefeiert werden wird, findet die allgemeine Feier desselben am Jahrestage des Einzugs des neuvermählten Paares in die Residenzstadt am 23. September, und zwar in Stuttgart statt, wohin sich der König und die Königin am 22. von Friedrichshafen aus begeben werden. An dieselbe wird sich das landwirthschaftliche Fest in Canstatt, welches im vorigen Jahre des Krieges wegen ausfiel und diesmal am 25. Septem⸗ ber in Gegenwart des Königlichen Paares abgehalten werden wird, anschließen.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 30. Mai. Die »Straßb. Ztg.« veröffentlicht eine Verordnung des General⸗ Gouverneurs im Elsaß, das Verfahren bei Einziehung der indirekten Steuern und Zölle betreffend. Nach der⸗

selben haben die Steuer⸗Exekutoren ganz in der gleichen Weise, wie dies die Verorvbnung vom 7. März d. J. hinsichtlich der

Beitreibung der direkten Steuern festgestellt, auf Anordnung der Einnehmer der indirekten Steuern bezw. der Vorstände der Haupt⸗ und Neben⸗Zollämter auch die indirekten Steuern und die Zölle, sowie die Steuer⸗ und Zollstrafgefälle beizutreiben.

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Oesterreich⸗Ungarn, Wien, 30. Mai. (W. T. B.) Wie die Wiener Abendblätter mittheilen, ist die Adresse des Abgeordnetenhauses heute dem Kaiser durch das Präsidium überreicht worden. Der Kaiser soll den gedachten Blättern zu⸗ folge den Präsidenten sehr ernst empfangen und in seiner Antwort, entgegen dem Urtheile der Majorität des Abgeord⸗ netenhauses, die Politik des Ministeriums gebilligt haben. Der Präsident begab sich sodann zum Minister⸗Präsidenten, Grafen Hohenwart, um eine Abschrift der Antwort des Kaisers behufs authentischer Mittheilung in der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses zu erhalten. .

Der „Volksfreund« veröffentlicht eine an die Bischöfe gerichtete Encyclica des Papstes vom 15. d., worin derselbe das Gesetz über die ihm Seitens der italienischen Regierung zu gewährenden Garantien als ein Machwerk der Lüge und der Heuchelei bezeichnet, die Verletzung der päpstlichen Rechte und Freiheit hervorhebt und hiergegen protestirt. Der Papst fordert sodann die Bischöfe auf, den Beistand Gottes zu erflehen, auf daß Kirchenfriede, Völkerruhe und die Bekehrung der Feinde erzielt werde. - 1

Pesth, 29. Mai. (N. Fr. Pr.) Eine Cirkular⸗Depesche Jules Favre's ersucht auch die österreichisch⸗ungarische Regierung um eventuelle Auslieferung von Genossen der Pariser Insur⸗ rektion, falls sich solche nach Oesterreich oder Ungarn flüchter sollten. Der Reichskanzler hat die Depesche den Landes⸗Ministe⸗ rien in Wien und Pesth, in deren Kompetenz die Auslieferungs⸗ frage fallen würde, mitgetheilt, und es wird nun über die Antwort verhandelt werden.

Schweiz. Bern, 30. Mai. (W. T. B.) Der Bundes⸗ rath hat heute eine geheime Sitzung gehalten. Die in derselben