Wienn ich endlich noch vorgreifen darf auf die allerdings noch nicht feststehende, von mir aber vorläufig erwähnte Vorlage über die
elsaß⸗lothringischen Eisenbahnen, so beträgt der Kredit, der hier in Anspruch genommen wird, 5 Millionen Thaler. Es handelt sich, wenn es die Herren interessirt, um ein Eisenbahnnetz von ziemlich genau 100 Meilen. Man nimmt nach den Erfahrungen, die auf den deutschen Bahnen gemacht sind, an, daß zur Ausrüstung einer größe⸗
ren Eisenbahnstrecke durchschnittlich auf die Meile 100,000 Thlr. zu rechnen sind, also würde das für ein Bahnnetz von 100 Meilen 10 Millionen Thaler ergeben. Indeß wird es gelingen, für jetzt mit den 5 Millionen Thalern zu reichen und es wird schon aus dem Grunde für jetzt nicht mehr verlangt, weil bis zum Wiederzusammentritt des Reichstages ganz unmöglich mehr geliefert werden kann, als was mit 5 Millionen Thalern zu bezahlen ist.
— Auf die Anfrage des Abgeordneten Frhr. von Hoverbeck entgegnete der Staats⸗Minister Delbrück:
Meine Herren! Die Frage des Herrn Vorredners kann ich nur in Beziehung auf die Staaten des vormaligen Norddeutschen Bundes
beantworten, indem ich nicht unterrichtet bin über die Entschließungen,
die die andern erst neuerlich mit dem Reiche verbundenen Deutschen Staaten in dieser Beziehung gefaßt haben. Was die Staaten des Norddeutschen Bundes betrifft, so sehe ich es als selbstverständlich an, daß der auf den Norddeutschen Bund fallende Antheil an der Kriegs⸗ kontribution, soweit er nicht unbedingt für die liquide werdende Zahlungen aus den jetzt vorliegenden Gesetzen reservirt werden muß,
Iin erster Linie verwendet wird, um die Schatzanweisungen einzulösen, die ja, wie den Herren bekannt ist, von Zeit zu Zeit fällig werden, und sobald irgendwie mit Sicherheit auf mehr gerechnet werden kann, auch zur theilweisen Tilgung der fünfjährigen fünsprozentigen Schatz⸗
anweisungen, die auf Kündigung stehen. In Beziehung auf die fun⸗
dirte Anleihe bedarf es bekanntlich eines Gesetzes, um die Kündigung auszusprechen, und dieses Gesetz dürfte, sobald die finanziellen Zu⸗ flüsse soweit gediehen sein werden, unzweifelhaft vorgelegt werden.
Ich kann das also vollkommen bestätigen, daß es in der Absicht der
verbündeten Regierungen, soweit ich jetzt von ihnen sprechen und sie
vertreten kann, liegt, in erster Linie und soweit liquide Zahlungen auf Grund der vorliegenden Gesetze nicht zu leisten sind, die Gelder zu dem zu verwenden, wozu sie ihrem Namen nach bestimmt sind
— es sind ja Kriegsentschädigungs⸗Gelder — also zur Zahlung der Schulden, die zur Kriegsführung gemacht sind.
— Bei der Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend ie Gewährung von Beihülfen an die aus Frankreich ver⸗ riebenen Deutschen, nahm der Reichskanzler Fürst von Bis⸗
arck nach dem Abg. Frhrn. von Patow das Wort:
Es handelt sich hier nicht um eine Frage des gewöhnlichen Schutzes der Deutschen im Auslande, wie der Herr Vorredner im Anfange seiner Rede nachweisen zu wollen schien, nicht um einen Schutz der Art, wie man ihn etwa durch Androhung eines Krieges oder sonst eines Gewaltaktes ausüben kann, sondern es handelt sich um eine Maßregel, die ein Feind, mit dem wir bereits im Kriege uns befanden, mit der dieser Nation eigenthümlichen Grausamkeit und Gewaltsamkeit gegen diese deutsche Nation ergriffen hat. Dafür Gerechtigkeit zu üben gegen Frankreich, ist nach dem ganzen Verlaufe dieses Krieges noch weniger als sonst in anderen Fällen unsere Sache. Jede Regierung hat Recht und Gerechtigkeit innerhalb ihrer Grenzen zu üben⸗ gegen Verletzungen des Rechtes außerhalb hat sie das Mittel der Kriegführung.
Der Krieg war hier schon im Gange; was darüber hinaus an Vergeltung gehört, das sollen wir, meine Herren, der Gerechtigkeit Gottes überlassen, und diese hat fuͤrwahr nicht auf sich warten lassen. Es war meines Erachtens nicht unsere Aufgabe, deshalb, weil Frank⸗ reich sich besonders grausam gegen die vertriebenen Deutschen bewiesen hatte — von Fällen wie sie der Herr Vorredner in Bezug auf eine unglückliche Frau angeführt hat, könnte ich Ihnen hunderte erzählen, und Sie kennen sie ja meistens aus den Zeitungen — es war also nicht unsere Aufgabe, sage ich, gerade aus diesem Titel Frankreich eine besondere Summe abzunehmen, sondern ich habe mich bei Feststellung der Kriegskontribution bemüht, diese Summe, die niemals die volle Schadloshaltung Deutschlands für alle Schäden, die wir durch den Krieg erlitten haben — denn so viel Geld hat Frankreich gar nicht, daß es uns vollständig entschädigen könnte — diese Summe so hoch in ihrer Ge⸗ sammtheit hinauszubringen, wie es nach der Leistungsfähigkeit Frank⸗ reichs und nach den Traditionen und der Kenntniß des Geldmarktes möglich war. Es hätte ja dem Gefühl mehr entsprochen, die Ent⸗ schädigung für die gekaperten Schiffe und die Entschädigung der Aus⸗ gewiesenen den Franzosen direkt zu überlassen. Es war dies aber nicht praktisch, die Titel würden uns viel höher angerechnet worden sein, als sie in Wirklichkeit ins Gewicht fallen, und daran sind zum Theil die ganz exorbitanten Ansprüche der einzelnen vertriebenen Deutschen Schuld. Ich erschlaffte in meiner Theilnahme, als mir die Ge⸗ sammtansprüche im Belauf von einer Milliarde angemeldet wurden); ich erhielt schriftliche Vorlagen mit angesehenen korporativen Unterschriften, aus der Kriegsentschädigung einstweilen eine Milliarde vorweg zu nehmen für die Entschädigung dieser Deutschen; die richtige Summe entzog sich jeder Berechnung. Eine solche Summe aber, die sich jeder Berechnung entzieht, von Jemandem zu fordern, wird Denjenigen, der sie zahlen soll, stets veranlassen, sie so hoch zu veranschlagen wie möglich und die Franzosen haben eben so sehr wie ich und die Be⸗ theiligten selbst sich eine noch viel höhere Vorstellung von dem aller⸗ dings sehr bedeutenden Schaden gemacht, den die sämmtlichen Ver⸗ triebenen erlitten haben. Es war also meines Erachtens praktisch, und wir kamen im Ganzen zu einem besseren Resultat, wenn wir von Frankreich eine runde feste Summe forderten,
Rhederei direkt übernahmen, weil wir außer Stande waren, sie be⸗ stimmt zu definiren. Ich wollte dies nur deshalb erwähnen, um die Debatte nicht auf das Gebiet gelangen zu lassen, auf das der Herr Vorredner meines Erachtens im Begriffe war sie, zu führen, auf das des Gefühls, was ja in diesen Fragen mit Recht einer hohen Reiz⸗ barkeit noch heute unterworfen sein darf nach den Grausamkeiten, die dort gegen unsere Landsleute begangen worden sind. Ich moͤchte die Frage nur behandeln im trocknen geschäftlichen Wege, wie können wir den Betheiligten am praktischsten helfen, ohne die Auslagen des Reiches und seiner einzelnen Bestandtheile größer zu machen, als die Lage der Dinge mit sich bringt, oder mit anderen Worten, ohne unberech · tigte Ansprüche zu berücksichtigen. Eine volle Entschädigung kann ja der Bürger eines Landes, der im Auslande Geschäfte treibt und durch kriegerische Ereignisse zu Schaden kommt, niemals beanspruchen, er muß sich immer sagen, daß die Thätigkeit im Auslande mit mehr Risiko verbunden ist.
Das ist ein Grundsatz, den wir vielfach in weiter entlegenen Ländern, wo der Rechtsschutz nicht so stark ist, wie in den centralr europäischen, haben geltend machen müssen, die Geschäfte sind in de⸗ Fremde oft lukrativer, werfen stärkeren Gewinn ab, aber bringen mehr Gefahren mit sich. Es handelt sich also meines Erachtens nicht um eine Verpflichtung, die das Reich oder seine Mitglieder er⸗ füllen, sondern es handelt sich um eine Beihülfe, die einer ungewöhnlichen Kalamität einer bestimmten Klasse von den deutschen Bürgern zugewandt wird bei einem Noͤthstand, der durch den Krieg, den das Reich geführt hat, indirekt veran⸗ laßt worden ist, und wo wir thatsächlich, ich will nicht sagen, in Mitschuld sind, aber doch den Schaden mit verursacht haben dadurch, daß wir den Krieg geführt haben. Es war ein Theil der Kriegsleiden, aber ebensowenig, wie wir im Inlande Alle entschaͤdigen können, die durch den Stillstand ihrer Geschäfte gelitten haben, ebensowenig und noch weniger können wir denen, die seit 20 — 30 Jahren mit Deutsch⸗ land teine weiteren Beziehungen haben, als daß sie den gesandtschaf lichen Schutz in Anspruch nehmen, alle Verluste entschädigen.
Nun fragt es sich, wie kommen wir am wohlfeilsten und gerech testen zu derjenigen Leistung, die wir uns überhaupt auferlegen wollen — und da sind die verbündeten Regierungen der Ueberzeugun gewesen, daß diese Entschädigungen in der Hauptsache besser vo den einzelnen Gliedern des Reiches würden getragen werden aus der jenigen meiner Berechnung nach erheblichen und überwiegend erheb lichen Quote, welche aus den französischen Kontributionsgeldern, wen sie, wie ich hoffe, alle eingehen, auf die einzelnen Staaten vertheilt werden wird, und daß die Aufgabe des Reiches sich darauf beschränkt, bis diese Vertheilung erfolgt ist und die Regierungen die Mittel daz in Händen haben, einen erheblichen Vorschuß zu leisten, der, aus de gemeinsamen Mitteln herrührend, zugleich die Aufgabe hat, das na tionale Interesse, was die Gesammtheit der Deutschen an diese Sache nimmt, zu bethätigen, damit nicht die Verzögerung der Ent⸗ schädigung der Betheiligten den Eindruck mache, als kümmere sich ihr
Vaterland nicht in dem Maße um sie, wie ihre zum Theil sehr be⸗ dauerlichen Umstände und Leiden ihnen Anspruch darauf geben. Es ist dies einer von den Fällen, wo ich es für bedenklich halte, die Zah- lungen aus der allgemeinen Reichskasse zu machen, weil es meines Erachtens ganz unmöglich ist, die Begutachtung dessen, was zu zahlen sei, den Reichsbehörden zu übertragen. Der Begutachtende wird da⸗ bei mit seinen Interessen Zahlende, und es tritt ja da zu leicht ein und ist auch nicht zu sehr zu tadeln, wenn Jeder aus dem gemeinschaftlichen Topfe sich verschafst, was er haben kann, und wenn der einzelne Lokal⸗ beamte bei einem Anspruch, den er sonst zurückweisen würde, sich sagt, nun es wird ja vom Reiche bezahlt und wir steuern dazu nicht nach Verhältniß bei. Ich will damit Niemanden anklagen. Das ist ja zu menschlich natürlich, ich glaube, wir würden in unseren einzelnen Kreisen zu Hause ebenso verfahren; wir sind etwas freigebiger, wenn es auf Kosten der Gesammtheit geht, als wir aus unserer eigenen Kasse zu sein pflegen, und deshalb glaube ich, daß die Begutachtung der Ansprüche und die Disposition über die Kasse in einer und derselben Hand sein müssen. Begutachtet kön⸗ nen diese Ansprüche meines Erachtens nur werden von den Lokal⸗ behörden, von den Behörden der einzelnen Regierungen, die die Verhältnisse nach ihrer Kenntniß von dem ganzen Lebens⸗ laufe und von der Stellung des einzelnen Mannes in Paris, in seiner Heimathsgemeinde viel leichter zu erheben vermögen, als wir hier im Mittelpunkte eines Reiches von 40 Mil⸗ lionen. Die Lokalbehörden sind die einzigen, die im Stande sind, sich ein einigermaßen der Wahrheit nahe kommendes Bild von den Billigkeitsansprüchen, die dem Manne zur Seite stehen, machen zu kön⸗ nen. Dem Reiche fehlen auch hier die Organe dazu, und es bleibt nichts anders übrig, als zu rekurriren auf die Landesbehörden.
Ich möchte die Herren bitten, hier nur die geschäftliche Frage ins Auge zu fassen: wird ein gern anerkannter Billigkeitsanspruch sicherer, zweckmäßiger und gerechter befriedigt von den einzelnen Re⸗ gierungen aus der Quote der Kontribution, die auf sie fallen wird, oder ist es nützlich, die volle Befriedigung und nicht bloß den Vor⸗ schuß auf das Reich zu übernehmen? Das Mitgefühl mit unseren Landsleuten, die Entschlossenheit sie zu schützen, wenn sie ungerecht beeinträchtigt werden, sie zu entschädigen, insoweit die Billigkeit und das Gesetz dem Bürger einen Entschädigungsanspruch an sein Vater⸗ land zuweist, ist in beiden Fällen und auf beiden Wegen dieselbe, und die verbündeten Regierungen sind sich dieser Pflicht und dieses Berufes eben so bewußt wie der Herr Vorredner, sie wollen nur dieser Pflicht auf einem Wege genügen, der ihnen praktischer scheint, und ich möchte es im Interesse des Geschäftes selbst empfehlen, daß Sie sich an das
und wenn wir die damals in keiner Weise auch nur annäherd be⸗
System der Vorlage halten. Die Summen, die darin vorgeschlagen
stimmbaren Summen der Entschädigung der Ausgewiesenen und der
Nesgierungsvorlage zu empfehlen.
einer anderen Kasse angehören als der
ind ja der Kritik unterworfen, und was bier nicht gemeinsam P volrd, kann aus den einzelnen Landeskassen gegeben werden. Die Kontributionen, die in Frankreich zu Gunsten dieser Ausgewiesenen on im Kriege erhoben worden waren, werden ihnen nach der Vor⸗ lage dirckt zugewiesen im Sinne des Vorschusses — nicht eines von Seiten der Regierungen zu erstattenden Vorschusses, sondern nur einer rascheren Leistung. Es waren dies ursprünglich 7 Millionen Francs. Wir hatten in Frankreich das System angenommen, auf jedes Departement, welches in unsere Gewalt gerieth, eine Million auszuschreiben zur Entschädigung für die ausgewiesenen Deut⸗ schen. Zur Zeit, wo dies ausgeschrieben wurde, hatten wir die Gewalt erst in sieben Departements in Händen; als man nachher sah, daß die Ansprüche, die zu erheben wären, durch irgend welche während des Krieges ausgeschriebene Kontribution nie und nimmermehr erreicht werden würde, — und auch im Laufe der kriegerischen Ereignisse, welche die ganze v“ Anspruch nahmen —, fand diese Maßregel eine weitere Durchführung nicht, und es blieb bei den 7 Millionen Francs, die einkamen und die nun nach dem Vorschlage, den Ihnen die verbündeten Regierungen machen, um 2 Millionen Thaler, wenn ich nicht irre, erhöͤht werden sollen, um auf diese Weise den Antheil des Reiches an der Zahlung zu kon⸗ stituiren. Es waren jene 7 Millionen nicht sowohl eine Kontribution, die man erhob, weil man ein Recht auf Entschädigung anerkannte, sondern es war eine Repressalie und Kriegsmaßregel, und ein Mittel, die Ruchlosigkeit des Verfahrens, welche vorlag, den Franzosen und der europäischen öffentlichen Meinung zur Anschauung zu bfingen. erlaube mir, Ihnen nochmals die Annahme des Prinzips der
— Ueber die von dem Abg. Dr. Bamberger hervor⸗ gehobenen Bedenken erklärte der Fürst⸗Reichskanzler: ch muß mich entschuldigen, wenn ich durch Ueberhäufung mit anderen Geschäften verhindert gewesen bin, die von uns vorgelegten Motive näher einzusehen. Nach Maßgabe der Berathungen im Schoße des Bundesraths kann ich aber die Zweifel, die der Herr Vorredner im Beginn seiner Aeußerungen anregte, dahin feflistellen, daß die Bundesregierungen allerdings von der Voraussetzung ausgingen, daß mit dieser Leistung des Reiches die Entschädigungen und Unterstützun⸗ gen nicht erschöpft sein würden, daß sie aber das darüber hinaus⸗ gehende Maß, was ich nach meinen bisherigen Eindrücken als das größere ansehe, der Erwägung der einzelnen Regierungen über⸗ lassen wollten, die mit den Verhältnissen der einzelnen Interessenten vertrauter sein dürften. Wir würden wahrscheinlich die Summe etwas böher bemessen haben, wenn wir der Meinung gewesen wären, daß es hiermit erschöpft wäre, eine Richtung, in der ich persönlich nicht im Stande gewesen sein würde, zu votiren. “ Was nun die zu stellenden Amendements anlangt, so bin ich außer Stande, heute schon mit einer bestimmten Aecußerung den An⸗ sichten der verbündeten Regierungen darüber vorzugreifen, und vor allen Dingen müßte man den Wortlaut der Amendements erst kennen. Ich möchte aber doch davon abrathen, die Geschäfte der Centralbehörde des Reiches zu vermehren, wenn es nicht absolut durch die Natur der Geschäfte nothwendig ist. Wir sind im Augenblick in der Organisation unserer Centralbehörde nicht so weit vorgeschritten, daß wir Arbeitskräfte übrig hätten; im Gegentheil, das was uns jetzt obliegt, namentlich durch die Verwaltung in Elsaß⸗ Lothringen obliegen wird, ist nach den vorhandenen Kräften kaum zu leisten, und eine solche Aufgabe, die ihre Fäden üͤber das ganze Reich zu spinnen hat, würde doch ohne neuen Anspruch an die Arbeitskräfte meiner viel beschäftigten Mitarbeiter kaum zu verwirklichen sein.
— Dem Abg. Miquéôl erwiderte der Fürst von Bismarck:
Der Herr 1 hat mit der Klage begonnen, daß meine Auseinandersetzungen keine Klarheit in die Sache gebracht hätten; er hat aber sofort den Beweis des Gegentheils geliefert, indem er — allerdings mit mehr Klarheit, als mir eigen gewesen ist — meine Meinung genau und korrekt wiedergegeben hat. Es ist allerdings meine Ansicht gewesen, wie ich das auch schon, glaube ich, in meiner ersten Aeußerung hervorgehoben habe — hiermit nicht einen Vorschuß — habe ich den Ausdruck gebraucht, so ist es irrthümlich geschehen — von Seiten des Reichs zu leisten, sondern einen Beitrag zu leisten, gewissermaßen eine Abschlags⸗ zahlung, deren schleunige Prästirung dadurch bedingt wird, daß die einzelnen Staaten noch nicht in der Lage sind, die Aufgabe zu erfuͤllen, die wir ihnen zugedacht haben. Es ist auf diese Weise eine Theilung der Aufgabe der Unterstützung zwischen dem Reich und zwischen den einzelnen Staaten entstanden in dem System, wie der Bundesrath es sich gedacht hat, so daß ein Theil, und zwar der am raschesten zu bezahlende, vom Reich getragen würde, die Vertheilung aber den einzelnen Staaten zu überlassen, daß aber dasjenige, was die einzelnen Staaten für ihre Unterthanen nach ihrer näheren Kenntniß der Sache außer⸗ dem noch für nothwendig halten, von ihnen geleistet würde. 8
Ich halte dies auch für den bei Weitem zweckmäßigeren Zeg, trotz der Ausführungen des Herrn Vorredners. Ich würde Hause aus dafür geßimmt haben, die ganze Sache den Staaten zu überweisen, wenn nicht der Vorgang mit den b 89 lionen Francs Kontributionen von Frankreich vorgelegen 8 ie hatten wir einmal für die Vertriebenen unter dem Titel erhoben, sie waren gewissermaßen erworben für die Leute durch die wie sie ausgeschrieben wurden, und deshalb wollten wir F. nicht wieder entziehen. Diese waren aber Reichsgeld un konnten ihnen nur vom Reiche her zufließen, sie waren aber
sie hat immer zur Unterlage
füllen. Ich hätte nun gewünscht, daß der ganze Ueberrest, der nicht schon in die Kasse des Reiches zu diesem Behuf eingezahlt war, den einzelnen Regierungen zur Deckung und Feststellung überwiesen wor⸗ den wäre. Von einzelnen Regierungen wurde aber der Wunsch gel⸗ tend gemacht, daß die Abschlagszahlung, die vom Reiche ausgehen soll, etwas verstärkt werden mögen, und wir sind den Wünschen dieser Re⸗ gierungen dadurch entgegengekommen, daß wir sier auch verstärkten, und wenn ich auch nicht an der Geringfügigkeit der Summe, welche das Reich leistet, das Interesse, welches das Reich für seine Angehö⸗ rigen hat, bemessen will, so wird doch durch die Zahlung der Beweis geliefert, daß uns das Schicksal der Leute nicht gleichgültig ist.
Ich möchte doch abrathen, dem Herrn Vorredner darin Glauben
zu schenken, daß die Arbeit wirklich leichter ist, wenn sie centralisirt wird, denn die centralisirte Arbeit wird ja erst beginnen, wenn die
Arbeit im Einzelnen, die als Unterlage nöthig ist, geschehen sein wird; die Arbeit, welche, wennt die ein⸗ zelnen Staaten das Geschäft besorgten, an sich genügen würde, die muß vorhergeben der Centralisation und der Schöpfung neuer Organe und Kommissionen. Wir würden gern die Sache uüͤbernehmen, wenn wir nicht das Gefühl hätten, daß uns die Organe dazu fehlen, und wenn wir sie uns aus der Privat⸗Kommission zu verschaffen suchten, so glaube ich, wir gerathen auf die 25 Millionen⸗ Thalerklippe, die vorher schon angedeutet wurde. Redner widerlegt meine Klagen über Ueberarbeitung damit, daß wir ja außer⸗ dem schon recht erheblich mit der Rhederei zu thun haben und das noch obenein dazu nehmen könnten. Das finde ich nicht zutreffend. Gerade weil wir dieses umfangreiche Geschäft schon übernommen haben und uͤbernehmen mußten, wie ich gleich nachweisen werde, ist eine Vermeidung weitererer Aufbürdung dringend zu wünschen. Die Rhederei⸗Angelegenheit kann der einzelne Staat nicht besorgen, dazu hat er die Organe nicht, dazu sind die Reichskonsuln und Agenten, die überseeischen Organe des Reiches unentbehrlich. Außerdem ist diese 8 Aufgabe des Reiches dort viel leichter, weil die Grundsätze schon fest- gestellt sind, und sie macht nicht so viel Arbeit, wie diese zweite Auf⸗ gabe, wo bei Ermangelung festgestellter Grundsätze die Willkür und in Folge deren der Zweifel und stets erneute Prüfung einen sehr be⸗ deutenden Spielraum haben. Im Uebrigen kommt es ja sachlich auf eins heraus und ich bedauere meinerseits, daß ich wiederholt schon ihr Zeit so in Anspruch genommen habe; gezahlt wird immer aus dem⸗ selben Topf, und ich sage nur: die einzelnen Staaten haben sicherere und näher liegende Organe zur Feststellung und Erkundigung, um ein richtiges Urtheil zu gewinnen. Ich moͤchte daher nicht, daß der Beitrag des Reichs erhöbt würde; den Entschließungen der einzelnen Staaten können wir nicht präjudiziren, die Voraussetzung, in der der Bundesrath gehandelt hat, daß nämlich die einzelnen Staaten die unvollkommene Wohlthat noch vervollständigen würden, ist ja zur Kenntniß der Regierungen gelangt, da ihre hiesigen Organe die ganze Sache im Bundesrath mit verhandelt haben.
— Bei der Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend den Ersatz von Kriegsschäden und Kriegsleistungen, erklärte der Staats⸗Minister Delbrück nach dem Abg. Benda:
Ich habe zu bemerken, daß die von dem Herrn Vorredner an⸗ geregte Frage auch in der Vorberathung der Vorlage im Bundesrathe erwogen ist. Man hat sich bemüht, feste Grundsätze aufzufinden, welche in das Gesetz selbst aufzunehmen wären, um den Kom⸗ missionen, die hier vorgesehen sind, als eine unbedingte Norm zu die⸗ nen. Es hat dies indessen mit Rücksicht auf die große Vielgestaltig⸗ keit der Verhältnisse nicht gelingen wollen, und man hat das Beden⸗ ken, welches ganz unzweifelhaft darin gefunden werden kann, daß die hier vorgesehenen Kommissionen nicht nach gleichmäßigen Grundsätzen verfahren möchten, dadurch für erledigt erachtet, daß man sich bewußt gewesen ist, daß der Bundesrath ebensowohl den Beruf, als die Pflicht haben würde, seinerseits darüber zu wachen, daß gleichmäßig verfah⸗ ren wird, eventuell dafür zu sorgen, daß eine besondere Vertretun des Reichsinteresses bei den einzelnen Kommissionen stattfindet. .
— Hierauf ergriff der Reichskanzler Fürst von Bismarck das Wort: “
Ich möchte mir noch ein Wort erlauben. Es ist die Bitte um möglichste Beschleunigung dieser Berathung. Wenn irgendwo das Wort wahr ist: »bis dat qui cito dat«, so trifft es hier zu. Bei der Störung aller Verkehrsverhältnisse, namentlich bei der gänzlichen Unterbrechung des Geldverkehrs ist es für die Betheiligten außeror⸗ dentlich schwer, sich durch Kredit die Mittel zum Wiederaufbau zu verschaffen, und erst wenn für die Mittel gesorgt ist, wird an die Arbeit gegangen werden können. Es sind außerdem noch manche Vorarbeiten erforderlich, ehe es zur wirklichen Vertheilung der Gel⸗ der kommen fann, namentlich die Prüfung der Interessen der Hypo⸗ thekengläubiger, damit nicht bei hochverschuldeten Grundstücken der Fall eintritt, daß Hypothekengläubiger bei zu boher Auszahlung ausfallen können. Es wird also immer, wenn das Geld bewilligt sein wird, noch eine Zeit lang dauern, ehe wir zur definitiven Aus⸗ schüttung gelangen, wir würden einstweilen nur Vorschüsse zahlen kͤnnen. Vorschüsse in kleinen Quantitäten aus Beständen, die sich in den dortigen Kriegskassen befanden, habe ich mir erlaubt in der Hoffnung auf die Indemnität, die Sie mir darüber unter diesen Um⸗ ständen gewähren werden, schon anzuweisen auf bestimmte geringe Prozentsätze der angemeldeten und bereits oberflächlich geprüften For⸗ derungen, wobei ich erwähne, daß die Summe von 57,000,000 Fr., die in den Motiven steht, die Sache nicht erschöpft, indem darin die gro⸗ ßen Zerstörungen in der Umgegend von Metz, wo ganze Ortschaften verschwunden sind, sich nicht darunter befinden. Der gänzliche Mangel an Geldverkehr hat zu vielfachen Klagen aus Elsaß bereits Anlaß gegeben, die französische Bank hat dort ihre Funktionen ein⸗
unzulänglich, um den Zweck, den wir Alle haben — wir sind ja nur über E“ der Ausführung verschiedener Meinung — zu er⸗
gestellt und nicht wieder aufgenommen, dem Privatkredit scheint