1871 / 29 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

versetzt. Baumann, Hauptm. vom Generalstabe, z. .General⸗ stabs⸗Off. bei dem Ober⸗Kommando der IJ. Armee, zum Großen Gen. Stabe zuruckgetreten. v. Schell, Hauptm. von der 11. Art. Brig., z Z. Generalstabs⸗Off. bei dem Ober⸗Kommando der I. Armee, unter Ueberweis. zum Großen Generalstabe, dem Generalstabe der Armee aggregirt. v. Frankenberg⸗Proschlitz, Rittm. à la suite des Westpreuß. Ulanen⸗Regts Nr. 1, 3 Z Adj. bei dem Ober⸗Kommando der 1. Armee, unter Entbindung von diesem Kommando, in sein frühe es Verhältniß als Lehrer zum Milit. Reit⸗Institut zurückgetreten. v. Kleist, Rittm. à la suite des 1. Schles. Drag. Regts. Nr. 4, z. Z. Adjut. bei dem Ober⸗Kommando der I. Armee, unter Entbind. von diesem Kommando, in sein früheres Verhältniß als Adjut. zum Milit. Reit⸗Institut zurückgetreten. am Ende, Hauptm. vom 2. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 76, z. Z. Adjut. bei dem Ober⸗-Kom⸗ mando der 1. Armee, unter Entbindung von diesem Kommando und unter Verleihung des Char als Major, als aggregirt zum 1 Hanseat. Inf. Regt. Nr. 74 versetzt. Hagen, Major vom Litth. Drag. Regt. Nr. 1 (Prinz Albrecht von Preuß.) und f. d. D. d. m. V. kommandirt als persönl. Adjut. bei des Prinzen Albrecht von Preußen K. H, unter Siellung à la suite des Regts, definitiv zum persönl. Adjut. des Prinzen Albrecht von Preußen K. H. (Bruder Sr. Maj) ernannt. v. Roeder, Sec. Lieut. von der Kav. des 1. Bats. (Berlin) 2. Garde⸗Landivehr⸗Regiments und f. d. D. d. m. V. kommandirt als persönl Adjutant bei des Prinzen Alexander von Preußen Konigliche Hoheit, von dieser Stellung entbunden und in das Zeurlaubtenverhältniß zurückgetreten. Steinkopf, Port. Fähnrich vom 3. Hess. Inf. Regt. Nr. 83, zum Sec. Lt., v. Massow, Prem. Lt. vom Oldenb. Drag. Regmit. Nr. 19, unter Entbindung von dem Kommdo. als Adjutant der 31. Kav. Brig., zum Rittmeister und Escadr. Chef, befördert. v. Voigt, Prem. Lt. vom Rhein. Ulanen- Regt. Nr 7, als Adjut, zur 31. Kav. Brig. kommandirt. Freiherr v. Brandt, Sec. Lt. vom 2. Garde⸗Drag. Regmt, à la suite des

Regmts. gestellt. B. Abschiedsbewilligungen ꝛc.

Den 23. Mai. Gr. zu Eulenburg, Haupt on der N des 1. Garde⸗Regts. z. F., von dem Verhältniß als persönl. Adjut. des Kronprinzen Kaiserl. und Königl Hoheit entbunden und in das Beurlaubtenverhältniß zurückgetreten. Gr. v. Harrach, Sec. Lieut. von der Kav. des Res. Landw. Bats. Berlin Nr. 35, bisher Ordonn. Offiz. beim Ober⸗Kommando der III. Armee, in das Beurlaubten⸗ Verhäliniß zurückgetreten.

Den 27. Mai. v. Zitzewitz, Hauptm. a. D., zuletzt Pr. Lt. in dem früheren 2. Bat. (Stolp) 21. Landw. Regts., die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Unif. ertheilt.

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Hesterreich⸗Ungarn. Wien, 6. Juni. Das »Reichs⸗

gesetzblatt« veröffentlicht das Gesetz vom 23. Mai 1871, betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit über die Landwehr.

Im Abgeordnetenhause fand die Berathung des Finanzgesetzes statt. Nach Verlesung des Kommissionsbe⸗ richtes ergriff der Finanz⸗Minister das Wort. Er sprach sein Bedauern darüber aus, daß der Finanz⸗Ausschuß nur den Staats⸗Voranschlag, nicht aber auch die andern mit demselben gleichzeitig eingebrachten finanziellen Vorlagen dem Hause vorlege. Der Minister sprach ferner die Ansicht aus, daß das vom Ausschusse nachgewiesene Defizit sachlich zu niedrig berechnet sei. Dr. Franz Groß stellte hierauf den motivirten Antrag, derzeit in die Berathung des Vor⸗ anschlages nicht einzugehen. Der Antrag wurde von der äußersten Linken und der ganzen Linken mit Ausnahme Pleners und zweier Groß⸗Grundbesitzer unterstützt. Gegen den Antrag sprach Smolka, welcher erklärte, seine Partei stände zur Regie⸗ rung, weil sie die Ueberzeugung nicht theilte, daß eine Reaktion zu befürchten wäre; ferner sprachen Weigel (Pole) und Plener. Dr. Giskra sprach für den Antrag, indem er erklärte, die Ver⸗ weigerung des Budgets bezweckte nur, die Regierung zum Appell an die Wähler zu veranlassen. Für den Antrag Groß sprachen noch Mayerhoffer und Rechbauer. Hierauf wurde die Fortsetzung der Debatte auf morgen vertagt.

Wie aus parlamentarischen Kreisen verlautet, soll die

gestrige Berathung der Verfassungspartei keine Aussicht dafür gegeben haben, daß der Antrag auf Verweigerung des Budgets

die Majorität erlangen werde, da viele Mitglieder der Linken erklärten, gegen diesen Antrag stimmen zu wollen.

In Czernowitz haben am 1. und 2. d. Mts. bei Ge⸗ legenheit der Erhebung des Weidezins Unruhen stattgefunden, welche das Einschreiten des Militärs nothwendig machten.

Pesth, 3. Juni. Im Unterhause ergriff der Deputirte

Daniel Iranyi das Wort, um nach kurzer Motivirung fol⸗ gende Interpellation an die Gesammtregierung zu richten:

»Nachdem ich aus den Zeitongen erfahren, daß der französische Minister des Aeußern den gemneinsamen Minister des Aeußern ersucht hat, die sich etwa auf österreichisch⸗ungarisches Gebiet flüchtenden Mit⸗ glieder der Pariser Kommune auszuliefern, und daß der Minister des Aeußern dies Ersuchen den Minister⸗Präsidenten Ungarns und Cis⸗ leithaniens zur Entscheidung übermittelt hat, so frage ich den Herrn

Minister⸗Präsidenten:

1) Hat er das erwähnte Ersuchen empfangen und wenn bas c0 d 0 0 4*“ 8

2) Will er das Haus dessen versichern, daß er einestheils die Auslieferung gemeiner Verbrecher, wenn von Fall zu Fall ihre Schuld nachgewiesen wird, nicht verweigern, anderntheils aber hinsichtlich der politischen Verbrecher das heilige Völkerrecht des Asyls wahren wird

Simonyi interpellirte den Kultus⸗Minister, ob er den Bischof Jekelfallussy, welcher trotz des jus placeti das Dogma der Infallibülität publizirt habe, nicht wegen Auf⸗ lehnung gegen die Gesetze vom Amte entfernen wolle. Hier⸗ auf wurden mehrere unbedeutendere Vorlagen angenommen, Das Oberhaus beschloß trotz des absprechenden Nuntiums des Abgeordnetenhauses auf seinen ursprünglichen Modifika⸗ tionen zu den Urbarialvorlagen zu verharren.

5. Juni. Minister Kerkapoly beantwortete im Unter⸗ hause die Interpellation Horns, ob die ungarischen Minister die Verpflichtung auf sich genommen haben, das Bankprivile⸗ gium auch in Ungarn aufrecht zu erhalten.⸗ Der Minister er⸗ klärte, die Regierung habe keine bindende Verpflichtung über⸗ nommen; doch habe sie das Versprechen gegeben, daß der status quo bis zur Entscheidung der Bankfrage durch die Legislative aufrecht erhalten werden wird. Was die in dieser Interpellation berührte Verweigerung von Dotations⸗Erhöhun.⸗ gen der österreichischen Filialen in Ungarn betrifft, erklärte der Minister, daß derartige Verweigerungen allerdings vorgekom⸗ men sind und daß die Bank dies mit dem Umstande motivirt habe, daß sie nicht wisse, in welcher Richtung die Bankfrage in Ungarn entschieden werden wird und ob sie nicht eventuell genöthigt werden dürfte, ihre Bankgeschäfte in Ungarn ganz aufzugeben. Bis zur Entscheidung dieser Frage auf der einen oder andern Seite wolle die Bank einfach den status quo aufrecht erhalten.

Minister Kerkapoly bemerkte ferner, daß die Entscheidung der Bankfrage durch den Reichstag bisher nicht erfolgen konnte, weil die Bank⸗Enqubte⸗Kommission ihren Bericht erst vor Kurzem einreichte und Simony's Separatvotum erst heute eingereicht worden sei. Er werde übrigens die Angelegenheit der Bankfrage auch während der Sommerferien energisch be⸗ treiben, so daß sie im Herbst zur Entscheidung gelangen könne. Dem entsprechend überreichte er den Entwurf eines Beschlusses, durch welchen das Haus erklären möge, daß die Bankfrage in

einer der ersten Herbstsitzungen in Berathung gezogen wer⸗

den soll. Die ungarischen Delegirten werden durch den Vize⸗

Präsidenten Bitto für 12. Juni nach Wien zum Beginne der Kommissions⸗Sitzungen eingeladen.

Großbritannien und Irland. London, 6. Juni. Im Unterhause erwiderte Lord Enfield auf die Interpel⸗ laion Hay's, daß eine Abtretung Helgolands bisher von Preußen nicht verlangt worden sei, weshalb auch keine Schriftstücke über diesen Punkt vorgelegt werden könnten. Bezüglich einer anderen Interpellation erklärte Lord Enfield ferner, die franzö⸗ sische Regierung habe dem englischen Gesandten angedeutet, daß nicht der ganze Handelsvertrag, sondern nur einzelne Punkte desselben aufgehoben werden sollten. Eine offizielle Mittheilung habe hierüber jedoch nicht stattgefunden.

Frankreich. Paris, 2. Juni. Das »Paris⸗Journ.“« ver⸗ öffentlicht eine Anzahl Aktenstücke, geheime Befehle u. dgl., welche bei gefallenen Insurgenten gefunden worden sind. Wir heben für heute das folgende Schriftstück heraus:

Kommune von Paris. Direktion der allgemeinen Sicher⸗ heit. Der Bürger Raoult Rigault wird im Verein mit dem Bürger Bégere mit der Ausführung des Dekrets der Kom⸗

mune von Paris, betreffend die Geißeln, beauftragt.

Paris, 2. Prairial des Jahres 79.

Delescluze, Billioray.

6. Juni. (W. T. B.) Die Postverbindung zwischen Paris und dem Auslande ist jetzt vollständig wiederherge⸗ stellt. Der Herzog von Aumale ist gestern aus der Nor⸗ mandie in Houdan eingetroffen, von wo er sich nach St. Germain begeben hat. Es sind Befehle ertheilt worden, um alle Civil⸗ kommissare der Kommune zu verhaften.

Das »Journal officiel« veröffentlicht ein Dekret des Herrn Thiers über die Cadres, auf welche die mobile National⸗ garde nach Wiederherstellung des Friedens zurückgeführt werden soll.

Versailles, 6. Juni. (W. T. B.) In der National⸗ versammlung legte der Finanz⸗Minister Pouyer⸗Quertier einen Gesetzentwurf vor, welcher ihn zur Aufnahme eines An⸗ lehens im Betrage von 2 ½ Milliarden Francs ermächtigt, um einen Theil der Kriegskosten zu bezahlen und das im Vor⸗ anschlage vorgesehene Defizit zu decken. Die Vorlage wurde an die Budget⸗Kommission verwiesen. Dufaure reichte eine Vorlage ein, welche den Zweck hat, diejenigen Militärpersonen gerichtlich nachzuweisen, welche seit September 1870 bis zum 30. Mai 1871 vermißt worden sind. Der Gesetzentwurf be⸗

züglich der Wiederherstellung der Vendömesäule wird von der Tagesordnung abgesetzt und die Diskussion hierüber vertagt. Wie versichert wird, sollen die Meinungsverschiedenheiten, welche ursprünglich zwischen Thiers und der Kommission bezüglich der Aufhebung der Proskriptionsgesetze herrschten, beinahe vollstän⸗ dig ausgeglichen sein.

Portngal. Lissabon, 31. Mai. Die Abgeordneten⸗ kammer beschäftigt sich mit der Budgetberathung. Man trifft großartige Vorbereitungen für den Empfang des Kaisers von

Brasilien.

Italien. Florenz, 6. Juni. (W. T. B.) General Robilant ist zum italienischen Gesandten in Wien ernannt worden.

Wie die »Italie« meldet, ist General Deveecchi nach Aegypten abgereist. Derselbe ist von der Regierung mit einer Mission rücksichtlich der Gründung einer italienischen Kolonie an der Küste des Rothen Meeres betraut.

Hiesige Journale veröffentlichen die päpstlichen Encyelica, in welchen die Völker aufgefordert werden, Gott anläßlich des päpstlichen Jubiläums zu danken. Marquis d'Harcourt ist in Florenz eingetroffen.

Rumänien. Bukarest, 5. Juni. (W. T. B.) Bei der gestern stattgehabten Eröffnung der Kammern wurde Fürst Karl bei seinem Erscheinen begeistert begrüßt. Die Thronrede kündigte folgende Vorlagen an: Ein Anleihegesetz ur Tilgung der schwebenden Schuld, das Budget 1871 1872, ein Kommunalgesetz, den Entwurf eines Anschlusses des Eisen⸗ bahnnetzes an Ungarn, die Modifikation der Heeresorganisation, ein Unterrichtsgesetz, sowie verschiedene andere Gesetzentwürfe.

jeg * 19 ¼ 8 Die Verlesung der Thronrede wurde wiederholt von Beifall

unterbrochen.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 30. Mai.

Der König ist gestern mit dem gewöhnlichen Schnellzuge nach Kristianstad und Bäckaskog abgereist. Der Herzog von Dalekarlie ist Sonnabend Morgen mit dem Schnellzug nach Claestorp abgereist. Für die Dauer der Abwesenheit des Königs ist hier unter dem Vorsitz des Herzogs von Ostgothland eine Interims⸗ regierung ernannt worden, bestehend aus den Staatsräthen Ablercreutz, Berg und Leijonhufaud.

Nieichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 7. Juni. In der gestrigen Sitzung des Reichs⸗ tags nahm der Bundesbevollmächtigte Staats⸗Minister von Roon in der Diskussion über das Militärpensionsgesetz zu dem Antrage des Abgeordneten von Bonin, hinter §. 42 einen neuen Paragraphen einzuschalten: §. 42 a. »Die Zahlung der im §. 41 und 42 bezeichneten Beihülfen erfolgt monatlich im Voraus. Die Beihülfen werden vom Ersten desjenigen Monats an gewährt, welcher auf den den Anspruch begründenden Todes⸗ tag folgt«, das Wort:

Meine Herren! Ich bin der Meinung, daß die Cumulirung ein⸗ treten wird, sobald der Vorschlag, der hier gemacht worden, ange⸗ nommen wird. Es ist Bestimmung, daß auch an dem naächsten Ersten, dr auf den Todestag folgt, das Gehalt noch gezahlt wird, folglich muß, wenn der Vorschlag, der hier von der freien Kommission gemacht worden ist, binzutritt, außer dem Gehalt dann auch die Pen⸗ sion gezahlt werden für den nächsten Monat, und das ist eine Cumu⸗ lirung, die die Regierung nicht vorgeschlagen hat; wenn Sie sie acerptiren wollen ich habe Nichts dagegen.

Zu §. 46 nach dem Abgeordneten Ziegler: Meine Herren, der §. 45 lautet im ersten Alinea wörtlich:

Die den Offizieren und im Offizierrange stehenden Militär⸗

Aerzten nach Maßgabe dieses Gesetzes zu bewilligenden Pensionen dürfen nicht hinter demjenigen Betrage zurückbleiben, welcher den⸗ selben bei etwaiger Penstonirung vor Erlaß dieses Gesetzes bereits zugestanden haben würde.

Damit, glaube ich, würde den Ansprüchen der Aerzte, die der Herr Vorredner hier geltend gemacht hat und denen ich in keiner Weise entgegentreten will, vollständig genügt sein, da in der Verord⸗ nung über die Organisation des Sanitäts⸗Corps ausdrücklich hervor⸗ gehoben ist, daß den Militär⸗Aerzten der militärische Rang, der An⸗ spruch auf die Pensionssätze, der Servis, die Reisekosten u. s. w. der korresvondirenden Militär⸗Chargen zustehen. Dagegen verkenne ich in keiner Weise, daß, wenn wir hier ein Gesetz machen, was auf Jahrzehende und vielleicht auf länger hinaus in Geltung ist, der An⸗ spruch der Militärärzte auf die korrespondirenden Militärpersonen, wie er in dem Boninschen Amendement ausgedrückt worden ist, immerhin der Beachtung werth ist, und wenn wir auch für den Augenblick nach der Fassung des §. 45, die ich eben vorgetragen babe, diejenigen Herren, die im Amte sind, durch das Gesetz nicht benach⸗ theiligt sehen, so würden doch ihre künftigen Nachfolger durch das Gesetz allerdings unter einer Voraussetzung benachtheiligt werden, nämlich unter der, daß es nicht gelingt, sie im Gehalte den ent⸗ sprechenden Offizierschargen gleichzuffelten⸗ Wenn das nun so liegt, so will ich sehr gern meinerseits meine Bereitwilligkeit aussprechen,

dem Amendement des Herrn von Bonin beizutreten, um auf diese Weise eine Lücke auszufüllen, die nach meiner Auffassung weniger aus Flüchtigkeit, wie der Herr Vorredner meinte, sondern aus Prinzip⸗ mäßigkeit entstanden ist, weil überall bei der Bestimmung der Pension das Diensteinkommen maßgebend sein sollte; damit werden die Aerzte bedacht, wie es geschehen. Ich glaube damit Alles gesagt zu haben, was sich über die Sache sagen läßt.

Zu §. 49 nach dem Abgeordneten von Bonin:

Ja, meine Herren, es thut mir leid, da muß ich doch ein geogra⸗ phisches Bedenken erheben. Ich glaube, es steht der Begriff »euro⸗ päische Gewässer« keineswegs wissenschaftlich so fest, daß man darauf hin eine gesetzliche Bestimmung treffen könnte. Ost⸗ und Nordsee sind ganz bestimmte Abgrenzungen. Zu den europäischen Gewässern gehört bekanntlich das Mittelmeer und das Schwarze Meer, wie weit aber der Ailantische Octan, das ist nicht bestimmt. Wenn wir also hier nicht nach Graden und Minuten der Länge und Breite bestimmen wollen, bis zu welchen die europäischen Gewässer als europäische Gewaͤsser gelten sollen, dann bleibt wirklich nichts anderes übrig, als zu der Bestimmung zurückzukehren, die das Gesetz vor⸗ schlägt, denn das ist in der That ein bestimmter Begriff, bei dem sich etwas Sicheres denken läßt Ich glaube, bei der Nordsee ist das aller⸗ dings etwas schwieriger, weil der Uebergang gegen Norden hin zum Polarkreis immerhin die Frage aufwerfen läßt, ob es immer noch Nordsee ist, wenn man sich bereits unter dem 65. Grade nörd⸗ licher Breite befindet; bei 66 fängt natürlich das Polarmeer an, das 48 211 Ocean im ist aber auch bis u einem gewissen Grade ein europäisches Gewässer, man 8 da jedenfalls eine Grenze ziehen. Sag

Ich bitte Sie, meine Herren, nehmen Sie den Vorschlag, wie ihn die Regierungen gemacht haben, an, unter Beseitigung dieses Amen⸗ es ist in der That kein besonderer Vortheil daraus zu er⸗

en.

Ferner nach dem Abgeordneten van Freeden:

Ich will diesen Streit nicht fortsetzen. Ich glaub., daß der Herr Vorredner so weit Recht bvaben mag, als innerhalb der Marine und auch im Publikum bei allen Zeitungslesern bei den Worten reuropäische Gewässer« etwas Bestimmtes gedacht wird, allein man könnte in der That dahin kommen, daß man über den Fall zweifel⸗ haft wäre, ob eine Schiffsbesatzung dreizehn Monate hinducch sich in Gewässern aufgehalten hat, die nicht Nord⸗ und Ostsee sind oder die »europäischen Gewässer« sind.

Ich meine, daß die ganze Besorgniß, die den Herrn Vorredner veranlaßt hat, diee Amendement festzuhalten, übersteht, daß es sich um dreizehn Monate handelt. Wenn nun die Entfernung und die Natur der Reise bedingt wird durch das Ziel, das dem Schiffe gesett ist, so schließt noihwendiger Weise der Umstand, daß sie sich dann drei⸗ zehn Monate lang aufhalten müssen auf Stationen, die weniger für die Gesundheit günstig sind, jeden Mißbrauch aus. Hier liegt mir ein Votum für die Beantwortung vor, ob es gerechtferrigt sei, der Besatzung der Kriegsschiffe die Dienstzeit im Mittelländischen Meere ebenso wie bei allen andern Fahrten bei der Pensionirung mit doppelter Dauer in Anrechnung zu bringen, und das ist be⸗ gründet durch die Wahrnehmungen, die in der englischen Marine ge⸗ macht sind über die Zahl der Erkrankungen, welche auf den verschie⸗ denen Stationen stattgefunden haben.

Der Herr Vorredner will sich schon so weit dem Wunsche, dem

ich bei meiner Einrede gefolgt bin, fügen, daß man allenfalls die Sulinamündung und die Stationen im Schwarzen Meere zu den⸗ jenigen Stationen rechnen will, bei denen eine doppelte Anrechnung stattfinden könnte. Ich will allerdings einräumen, das Mittelmeer ist ein angenehmes Meer zu gewissen Zeiten, und es ist ein Vergnügen zu fahren über einen glatten Spiegel, der von keiner Welle gekräuselt wird, ungefähr als ob man auf einem Havelsee führe, allein das ist nicht zu allen Zeiten der Fall und die Einflüsse, welche auf die Ge⸗ sundbeit nachtheilig einwirken, sind vielfach vorhanden. Ich will noch zwei Ziffern nennen: in England und auf den Postschiffen in England betrug die Zahl der Erkrankungen 893 ¾‧ von 1000 Mann innerhalb eines Jahres und im Mittelmeer 1143 Krankheitsfälle innerhalb derselben Zeit. Ganz so gesund, wie das Mittelmeer manchmal aussehen kann, ist es daher keineswegs.

Ich will, wie gesagt, diesen Streit nicht fortsetzen, weil ich im Grunde genommen wenig Werth darauf lege, da es sich hier immer um eine 13monatliche Fahrt handeln wird, und dabei kommt es in der That weniger in Betracht, ob die Herren es so oder anders auf⸗ fassen. Ich habe nur geglaubt, daß es rationeller wäre, wenn wir statt veuropäische Gewässer« einen bestimmten Ausdruck gebrauchten.

Dem Reichstage ist folgender Gesetzentwurf, betreffend die Beschaffung von Betriebsmitteln für die Eisen⸗ bahnen in Elsaß und Lothringen, vorgelegt worden:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc., verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach Feeg b Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages was folgt:

Einziger Paragraph. Der Reichskanzler wird ermächtigt, den Bedarf für die Ausrüstung der an Deutschland abgetretenen Eisenbahnen in Elsaß und Lothringen mit Betriebsmittein bis auf Höhe von fünf Millionen Thalern aus den bereitesten Mitteln der den zu zahlenden Kriegsentschädigung vorschußweise zu

estreiten.

Urkundlich ꝛec.

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