1871 / 32 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

Eisenbahn-Prioritäts-Aktien und Obligationen. um Deut

lederschi.-Märk. 1. Series4 1/1 u. 7.86 ½ G

142 ½ bz do. II. Ser. à 62 ½ Thlr. do. 863 32

1418 2 do. Oblig. I. u. HI. Ser. 4 do. 86 ½6 Deutsche Fonds. 184 150 ½ bz do. III. Ser. do. S2 betwbz (Gothzer St.-Anö. 5 114“ 8

149 bz do. IV. Ser. do. 93 bz ; b 6 23⁄b2 Niederschlesische Zweigb. do. 99 ½˖ B ——B41. Deutsches Reich. tten. Dem schriftlich abzufassenden Antrage des Bewerbers müssen 8 —- do. Lit. D.5 do. 99 ½ Ausländische Fonds. beigefügt sein: 1) das Zeugniß über schulwissenschaftiice Bil⸗ . 300 8 Oberschl. EE“ do. 86 G emn 8 1 dung, 2) der Lebenslauf des Bewerbers, von ihm gefertigt und ge⸗ Belg. Bankplaätze 300 Fr. 30 b2z do. Lit. B do. 111¹“ E.vIW schrieben, 3) wenn der Bewerber nicht unmittelbar aus der Schulan⸗ do. do. 8300 Fr.- 79 %bz do. Lit. C do. 1 eee 11 9 35 G stalt in den Postdienst tritt, für die Zwischenzeit am liche oder sonst Wien, öst. W. 150 Pl. 82 ¾ 8 ⁹) do. Lit. D 111114“X“ 83 ½ bz glaubhafte Atteste, welche über seine Beschäftigung und Führung seit E; 1/4u 10 77zetwbz beee e.vgüee-hir 1 4. 128 seinem Ausscheiden von der Schulanstalt einen vollständigen und be⸗

4 II1““ —— Die Posteleven werden bei guter Führung nach Ablegung des

Eisenbahn-Stamm-Aktien. Postsekretär⸗Examens zu Post⸗Praktikanten ernannt und rücken dem⸗ Div. pro 1800 1870 nächst nach Maßgabe der vorhandenen Vakanzen und ihrer Qualifika⸗ Cref. Kr. Kemp. Rhe tion in die Dienststellungen als Vostsekretär, Ober⸗Postsekretär, Post⸗ do. do. St.-Pr. amts⸗Kassirer, Postmeister, Ober⸗Postdirektions⸗Sekretär, Buchhalter, Limburg-Lüttich Kassirer und Rendant bei den Ober⸗Postkassen ein. Nach Ablegung 6 des höheren Postvermwaltungs⸗Examens werden sie bei vorhandener Gelegenheit in die Dienststellungen als Postinspektor, Postdirektor, Post⸗Rath, Ober⸗Post⸗Rath, Ober⸗Postdirektor, so wie in die betreffen⸗ den bböögen General⸗Postamte 1 gn Die Postgehülfen werden zunächst für die Dienstleistungen bei Eöe 11.“ dch Postverwaltungen und E“ angenommen. Sie er⸗ In dem Antrage muß der Bewerber die Versicherung abgegeben 1“ 15 haben, daß er frei von Schulden sei. langen die Aussicht, bei guter Führung, nach genügender Ausbildung 9 7. (Zulassung zum Dienste.) Die Zulassung der Eltven er⸗ für den technischen Dienst, bei Postämtern und Postverwallungen folgt nach Waßagabe 87* Rensisch n Bedürfüsses; 1% diätarisch beschäftigt zu werden. Nach einer mindestens vierjährigen leächs auf die im § 2 TI eichneten 8 Fmer Rücksicht 11““ 2eehg. insofern 18 die B Fiftsriebehe genommen zůn 5 EI1 1 Prüfung bestehen, zu Postamts⸗Assistenten ernannt, und bei weiterer v11.“ 111AXA“X“ -05, . 96. Prcfangr G“ Peazass der vorhandenen Vakanzen als d 88 8 Postexpediteur, Postamts⸗Assistent oder als Bureau⸗Assistent bei einer der Wahl jedoch nach dem Urtheile der Ober⸗Postdirektion Bedenten 8 ber⸗Postdirektion angestellt. 8 entgegen, 2 muß er sich der anderweiten Bestimmung der Ober⸗Post⸗ b““ Verlangen der Postbehörde dirckrion unterwerfen. In diesem Falle erhält der Eleve für die Reise 1 b.7. 1c q co 1 shr Feeleven. (c whatm sen ö betreffenden Orte die Beförderungskosten aus der Postkasse 84 bz chaftliche Vorbeldung.) An junge Männer, welche als Posteleven 8 Xo. ; 3 89 8 b 1 wollen, werden in schu utsen chesfehicer Beziehung folgende §. 8. Seenhac au Se Ne h 88 ½ B Anforderungen gestellt: 1) Der Bewerber muß in der Regel a) auf us ü 1 göoprasse; si n. Es bleibt j 8 66 ½ b2z einem Gymnasium das Zeugniß der Reife zur Universität erlangt 3⸗ 8 E“ Fntes 88 g. J74 ½ bz haben, oder b) in Preußen von einer Realschule erster Ordnung, in milch ausges ““ e 8 b 5 elons Ferenventer vügfti 80 b 6 anderen Bundesstaaten aber von einer öffentlichen S chulanstalt, welche Hee t 75 des 77 ½ bz G in Bezug auf die Höhe der Anforderungen den in Preußen bestehenden zu Zeit mäßige Beihülfen zu gewähren, deren Höhe sich nach den VWWI Realschulen erster Ordnung gleich zu achten ist, mit dem Zeugnisse der Irtlichen Verhältnissen richtet 6 . EEFECaaemee ecö“ Diäten, in Hoöͤhe von 15 bis 20 Sgr., an Orten mit besonders . 82 9 gelg 6 3 ; mübalbe eahr la 8 1 5 . r Baee. do. Düsseld.-Elbf. Priorit. 4“ do. sGz. Carl-Ludwigsb. . Port-Royal ...... sal b⸗ werber zueensicte mn um Leörgegenstäͤnden der Prima einer der do. II. Serie do. 8 do. do. Em. 83 bz St. Louis South Eastern. vporbezeichneten Schulanstalten (1) mit Erfolg Theil genommen haben, wird Erslgt die Perwendung in einer lichmazigen Stelle 25 Dortmund-Soest. do. 6e do. III. Em. Central-Pacisie . oder d) in Preußen von einem anerkannten Progymnasium, oder an dem selbst gewählten Ausbildungsorte, so werden dem Eleven 1,230,29838 von einer Realschule . zweiter 11 dafür erst vom zweiten Dienstjahre ab Diäten, innerhalb des ersten d Eoo1 zu gültigen Abgangs⸗Prüfungen berechtig ohe Dienstjahres aber nur zeitweise Beihülfen gewährt.

E“ Sonnabend den 10. Juni.

do. 5 Hamburg 11““ London Paris do. ,**

1“

Reglement vom 23. Mai 1871 über die Annahme und Anstel⸗ lung von Civil: und Militär⸗Anwärtern im Postdienste. A. Civil⸗Anwaärter. 1. .1. (Allgemeine Uebersicht.) Die Annahme von Civil⸗Anwär⸗ tern für den Pestdienst erfolgt: als Posteleve oder als Postgehülfe.

do. do. 150 Fl. 815 bz do. Lit. Angsburg, südd. do. Lit. Wrhr.--e-100 Fl. 56 22 G do. ;8“ Frankfurt a. M., 1“ do. 8ETEE““ südd. Währ. 100 Fl. 2 56 22 bz Em. v. 1869.. Leipzig, 14 Thlr. do. kleine.. . 100 Thl. 99 ⅔˖ G Obersechl. (Brieg-Neisse Leipzig, 14 Thlr. do. (Cosel-Od.) Fu. 100 Thl. do. do. III. Em.. Petersburg 100 S. R. 89 ½ bz do. do. W. Em.. do. .100 S. R.: 88 bz 1““ Warschau 90 S. R. 80 bz do. do. Lleine. Bremen 100 T. G. 8 Tage110 1 bz Stargard-Posen. do.. 100 T. G. 3 Mt. [109 8 bz do. II. Em... *) 82 ½ G do. III. Em.. Ostpreuss. Südbahnn isenbahn-Prioritäts-Aktien und Obligationen. do. do. Lit. B., Rheinischb... . do. v. St. garant. do. 3. Em. v. 58 u. 60 do. do. do. v. 62 u. 64 do. do. d6. v. 1865 .. do. do. v. St. garant do. F6e* do. Rhein-Nahe v. St. gar.. do. ““ do. do. Em. do. g8sSchleswig-Holsteiner..

SEFSISES

stimmten Nachweis liefern, 4) die Dienstpapiere über abgeleistete Mi⸗ litärpflicht oder über die zur Ableistung derselben erfolgte Meldung, 5) ein von einem Staats⸗Medizinalbeamten ausgestelltes oder bestä⸗ tigtes Zeugniz über den Gesundheitszustand des Bewerbers, in wel⸗ chem der Beschaffenheit des Seh⸗ und Gehörvermögens ausdrücklich erwähnt sein muß, und 6) der Taufschein oder das Geburtszengniß ꝛc., falls das Alter nicht aus den unter 4 erwähnten Atresten über die ab⸗ geleistete Militärpflicht sich ergiebt; bei Minorennität des Bewerbers ist außerdem eine schriftliche Erklärang des Vaters oder Vormundes darüber beizubringen, daß derselbe mit dem Eintritt des jungen

Mannes in den Postdienst einverstanden ist.

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1/1 u. 7. 1/2 u. 8.

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V k Schweiz. Westb. Warsch.-Bromb.

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Wsch. Ldz.vSt. g. Ungar.-Galiz... Oest.-Frz. St.-B.

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1 Prioritäten. ½1/1 u. 7.75 G 1/3 u. 9. 79 ½ B 1/1 u. 7. 72 8 bz

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Boxtel]l- Wesel..

Oesterr. Nordwestb. . Prag-Dux.

Belg. Obl. J. de l'Est... do. Samb. u. Meuse Holländ. Staatsbahn... Oester.-Französ. do. do neue. Alabama u. Chatt. garant

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Aachen-Mastrichter. 11111““

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SCalif. Extension. do. Chicago South. West. gar. ü les do. do. kleine do. Lit. C. do. Thüringer I. Ser... do. Feoöort Wayne Mouncie

V. Serie do. ZIIu do. III. Ser... do. s(Cansas Pacific..

VI. Series4¼ do. do. I. Ser. 4 do. 93 B Oregon-Calif. Aach. Düsseld. I. Em. do. [83 ½ 3 do. V. Ser . do. [92 ½bz G Port Huron Peninsular..

do. II. Em. do. B 0ax-BodenbaehnV 5 11/1u. 7.73 51 bz G Rockford, Rock Island.. do. III. Em. ßdo Fünfkirchen-Bares 5 [1/4u 10/774 B South-Missourr. . 1/1 u. 7. 86 bz

do. III. Ser. v. Staat 3 ¼ gar. do. Lit. B.

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do. II. Serie do. Kaschau-Oderberger.. Rybinsk-Bologoye Nordb. Fr.-W. . ..⸗ 5,]) 40. 9938 K9939 0strau-Friedlandér .-.-.-

do.

do. II. Ser.

do. III. Ser. Berlin-Anhalter do.

do. Lit. B... Berlin-Görlitzer.. Berlin-Hamburger I“X“ II. Em. do. III. Em. Potsd.-Magd. Lit. A. u. B. C116.

I. Serie

II. Serie

do. KI.¼

III. Serie

do. kl.

IV. S. v. St. gar. ECEI11616

do. do. kl.

Breslau-Schweid.-Freib..

do. Lit. G.

Cöln-CrefelderV.

Cöln-Mindene

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do. do. do. do. do. do. do. do. do. do. do. do. do.

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1/1 u. 7. 1/4 u 10

1/1 u. 7.

1/4 u 10 S3etwbz B

82 ½ 6 82 ½bz 917 G 91 ½ G

Ungar. Nordostbahn do. OstbahnV Lemberg-Czernowitz 28 v“ Mähr.-Schles. Centralbahn Mainz-Ludwigshafen... Oestr.-franz. Staatsb., alte': do. Ergänzungsnetz’: Kronprinz Rudolf-Bahn.. do. 69er do. do. neue.. v. S9. .

v. 1875. 8 v. 1876. do. do. v. 1877, 79 do. do. Oblig.. Charkow-Asow do. in Lyvr. Strl. à 6.24 Charkow-Krementschug.. Jelez -OrelV. Jelez-Woroneshh Koslow-Woronescheae.

Kursk-Charkow .

2.9009290 —2*

Südöstl. Bahn (Lomb.) 3 do. Lomb.-Bons 1870, 74 6

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7Zetwbz G 86 ⅞, bz 87 B

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87zetwbz B

Bank- und Industrie-Papiere.

Ahrens' Braueres Berl. Aquarium. 12] 3 ½1 do. Br. (Tivoli) 12 ½ 10 do. Br. Friedrh. Badische Bank. Böhm. Brauh.-G. Berl. Bock-Brau. Berl.Immobil.-G. do. Pferdeb... Dess. Kredit-B.. Effekt-Liz. Eichb. Elbing. Eisenb. B. Harpen. Bgb. Ges. Henrichshütte .. Hoerd. Hütt.-V. Internation. Bank Hamburg. Mgd. F.-Ver.-G. do. Bankver.. Moldauer Bank. A. B. Omnibus-G.

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Div. pro 1869 1870

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1/4. 1/1. 1/10. 1/40. 20/4.

1/1. 1/1 u. 7. 1/4. 1ℳ. 11.

1/1 n.7 1/1.

1/1. 1/7

94 ¾ 6 197 0 133 bz G 103 G 119 ½ B 91 ½ 2 92 B

82 G

127 G

7B

103 b 152 bz 92 G 125 bz 114 G 956 G 103 ½ 6

geschwächtes Seh⸗ und Gehoöͤrvermögen besitzen.

86 ¾ G

Brl. Passage-Ges.

schule oder von einer ähnlichen, in Bezug auf die Höhe der An⸗ forderungen diesen Lehranstalten entsprechenden öffentlichen Schule, in einem andern Bundesstaate aber von einer öffentlichen Schulan⸗ stalt, welche in Bezug auf die Ausbildung der jungen Leute im All⸗ gemeinen gleiche Anforderungen erfüllt, mit dem Zeugnisse der be⸗ standenen Abgangsprüfung entlassen sind. Voraussetzung ist dabei, daß der Bewerber in der betreffenden Lehranstalt Unterricht in der lateinischen Sprache erhalten und darin das durch das preußische Reglement für die Abgangsprüsungen bei den höheren Bürgerschulen vorgeschriebene Maß von Kenntnissen erworben hat.

Die Annahme der zu 2 bezeichneten jungen Männer erfolgt indeß unter G“ Bedingungen (vergl. die §§. 7, 11 und 12 dieses Reglem ents). 1

g 3:9 (Persönliche Eigenschaften.) Der Bewerber darf nicht jünger als 17 Jahre und nicht älter als 25 Jahre sein, er muß körper⸗ lich gesund, den Jahren Anteetehs Tüftig 8 88

ienst geeignet, von entstellenden Gebrechen frei sein un Pes zcst.9 rh. Es muß fesistehen, daß er sich in seinen bisherigen Lebensverhältnissen durchaus achtbar bewiesen hat und frei von Schulden ist. 1u“ §. 4. (Kaution.) Bei dem Eintritt in den Postdienst ist eine Kaution von jeselt durch legung von auf den Inhaber lautenden Obligationen über Schulden des Bundes oder eines einzelnen Bundesstaats nach deren Nennwerthe

zu leisten.

300 Thalern erforderlich. Dieselbe ist durch Hinter⸗

§. 9. (Ausbildungszeit.) Während der Ausbildungszeit wird haupt⸗ sächlich darauf geachtet, ob der Eleve ausreichende Gesundheit für den Postdienst, wahren Eifer und Trieb für den Beruf, hinlängliche natür⸗ liche Anlagen und denjenigen Grad von Ordnungsliebe und Zuver⸗ lässigkeit besitzt, um danach von ihm erwarten zu können, er werde ein brauchbarer Postbeamter werden. Es wird ferner wesentlich darüber gewacht, ob der Eleve Achtung und Folgsamkeit gegen Vor⸗ gesetzte, ein richtiges Benehmen gegen Mitarbeiter und Untergebene, Ruhe und Bescheidenheit dem Publikum gegenüber beobachtet, und ob er einen sittlichen Lebens wandel führt.

§. 10. (Entlassung.) Genügt der Eleve den in diesen Beziehun⸗ gen zu machenden Anforderungen nicht, so wird er, sobald die Post⸗ behörde die Ueberzeugung gewonnen hat, daß er für den Postdienst sich nicht eigne, aus demselben entlassen. 2

11. (Zulassung zum Postsekretär⸗Examen.) Der Eleve, welcher

ein G“ oder eine Realschule erster Ordnung ꝛc. (§. 2 zu 1) mit dem Zeugnisse der Reife verlassen hat, kann bereits nach drei Postdienstjahren zuen Postsekretär⸗Examen zugelassen werden.

Bezüglich der Eleven, welche nicht zu dieser Klasse gehören (§. 2 zu 2), wird jene Frist bei den Primanern (§. 2 zu 2 c.) um soviel, als an dem zweijährigen Besuche der Prima fehlt, bei zweijährigem Besuche ohne Abiturientenzeugniß um ein halbes Jahr, und bei den übrigen Eleven (§. 2 zu 2 d.) um zwei Jahre verlängert.

Bei besonders hervortretender Brauchbarkeit des Eleven können die Fristen mit Genehmigung der obersten Postbehörde verhältniß⸗

1/1 u. 7. 97 ½ bz G6 . 82 bz

50 G 94 bz G 96 ½ bz 38 6 108 bz B 136 ½ bz G

§. 5. (Militärverhältniß.) Der Dienst im stehenden Heere muß von dem junge Manne in der Regel, bevor er bei der Postverwal⸗ tung eintritt, abgeleistet sein; der einjährige, freiwillige Dienst kann von ihm jedoch auch später erfüllt werden, zu welchem Bebufe als⸗ dann eine Beurlaubung aus dem Postdienste erfolgt. Uebrigens wird solchen Beamten, welche erst später ihre einjährige Militärpflicht ab⸗ leisten, auf ihren Wunsch Gelegenheit gegeben, daneben auch im Post⸗ dienste thätig zu sein, soweit es sich mit ihren militärischen Diensten vereinigen lärtt; doch kommt dieses Dienstjahr bei der postdienstlichen Bildungszeit der Eleven nicht in Anrechnung. 8 WMilelmshütte. §. 6 (Anmeldung.) Der Antrag wegen Annahme als Eleve 1/1u. 7. 865 LConstantia 1 ist an diejenige Ober⸗Postdirektion zu richten, in deren Bezirk sich der do. 86 1 Wohnort des Bewerbers befindet. 8 1 Der betreffenden Ober⸗Postdirektion muß Gelegenheit gegeben werden, sich über die Familienverhältnisse des Bewerbers, über seine ; 8 Persoͤnlichkeit und über seine moralische Führung genau zu unterrich⸗ Redaction und Rendantur: Schwieger. 8

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker ).

Hier folgen drei Beilagen und die Verlust⸗Liste Nr. 243.

87 ½˖ bz G 877 bz G

Brl. Centralstr. G. Renaissance-G.. OObschl. Eisenb. B. Pomm. Hyp. PfAd. (Sächs. Hyp. Pfdb. Berl. Wasserwk. B. Maschinen-GC. Boch. Gussstahl [Westend Km.-G. NVereinsb. Quist..

mäßig abgekürzt werden. 8 8 §. 12. (Anforderungen beim Postsekretär⸗Examen.) Die Prü⸗ fung ist bei der Ober⸗Postdirektion, in deren Bezirk der Eleve zuletzt beschäͤftigt gewesen ist, vor einer dazu niedergesetzten Kommission abzu⸗ legen. Sie zerfällt in eine technische, schriftliche und mündliche Prü-’- fung. Die mündliche Prüfung erstreckt sich in irrem wisensch. 8 lichen⸗-Theile auf postalische Geographie, auf die lebenden Sprachen, und bezüglich derjenigen Eleven, welche nicht im Besitz eines Abitu⸗ rienten⸗Zeugnisses von einem Gymnasium oder einer Realschule erster Ordnung sind, auch auf die Geschichte, allgemeine Geographie und Arithmetik. Die Prüfung hat zum Zweck, die Ueberzeugung zu be⸗ gründen, ob der Eleve während seiner Beschäftigung bei den Post⸗ anstalten sich diejenigen postdienstlichen Fachkenntnisse und eine solche Uebung und Sicherheit in den verschiedenen Dienstzweigen erworben hat, daß er als ein vollständig diensttüchtiger und zuverlässiger tech⸗

do. 1 85 G do. kleine

83 bz Mosco-Rjäsean 92 G Mosco-Smolensca N do. leine... 83 b1z eeI 82 ½4 bz G

Rjisan-Koslow 4 Schuia-IYvano=wo

Nagdeburg-Halberstädter 92 ½ G do.

do. von 1865 4 ½ 1/1 u. 7. 92 ½ B

do. von 1870 do. öo. Wittenberge: Magdeb.-Leipz. III. Em.. Magdeburg-Wittenberge.

V. Em

kleine... WMarschau-Terespol. 99 bz B 18 do. kleine 141. 67 9g9 Warschau-Wiener II... 3 1⁄¼4 u1 0 do. kleine 1/1 u. 7. 93 B do. do.

8 ““ kleine do. vXX“ 18

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