.... Thaler à. Prozent Zinsen die ..te Serie Zinscoupons für
die fünf Jahre 18. bis 18.., bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Trebnitz, den. J111.““
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Trebnitzer Kreise.
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Nichtamtliches. 1 Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 10. Juni. (Wien. Ztg.) Am 8. Juni fand die Frohnleichnahmsprozession mit dem her⸗ kömmlichen Gepränge statt. Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten, dann Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Erzherzoge und Erz⸗
herzoginnen fuhren um 7 Uhr früh im feierlichen Zuge von
der Hofburg nach St. Stephan, wohnten dem von dem Kar⸗ dinal, Fürst⸗Erzbischof Nauscher, celebrirten Hochamte bei und machten sodann den feierlichen Umgang mit, welcher mit Zu⸗ ziehung der Kaiserlichen und Königlichen Orden, des Hofstaates und der Leibgarden abgehalten wurde.
In allen Straßen der Stadt, durch welche der Zug ging, war Militär in Reihen aufgestellt; auch paradirte dasselbe in Massen auf mehreren Plätzen.
Nach beendeter Ceremonie kehrten die Allerhöchsten und höchsten Herrschaften wieder in der nämlichen Weise in die Hof⸗ burg zurück, worauf von einem auf dem Graben aufgestellten Bataillon die gewöhnlichen drei Salven abgefeuert wurden.
Zum Schlusse ließen Se. Maäjestät die ausgerückten Truppen auf dem inneren Burgplatze defiliren.
— Man schreibt der »Wiener Ztg.« aus Bruck a. d. L., 9. Juni: Der Kaiser ist heute früh hier angelangt und am Bahnhofe von dem FM. Erzherzog Albrecht empfangen wor⸗ den. Se. Majestät begab sich vom Bahnhofe unmittelbar in das Lager.
— Das Abgeordnetenhaus setzte die Spezialdebatte über das Unterrichts⸗ und Kultusbudget fort. Die Resolution Betreffs Urgirung der Vorlagen bezüglich der Regelung der Kirchenverhältnisse wurde, nachdem der Berichterstatter Glaser
die gegenwärtige Schulgesetzgebung vertheidigt hatte, nach dem Antrage des Ausschusses angenommen. Der Antrag Danilo's auf Erhöhung des Staatsvorschusses zu dem katholischen Religionssonds in Dalmatien und ein An⸗ trag Czerkawski’s, der gegen die Resolution auf Verpach⸗ tung oder Verkauf der Religionsfondsgüter gerichtet ist, wurden abgelehnt. Bezüglich der Resolution gegen den Bischof von Linz entstand eine längere lebhafte Debatte. Schließlich wurde die Resolution angenommen. Sämmtliche Titel des Kultus⸗ budgets und ein Theil des Unterrichtsbudgets nebst den Resolutionen wurden nach den Anträgen des Ausschusses ange⸗ nommen. Bei Beginn der Sitzung sagte der Hath eer die Interpellation betreffs Kommassirung des Grundbesitzes beantwortend, daß sich Schwierigkeiten bezüglich der Kompetenz der Reichs⸗ und ScdeagesesNnang ergeben haben und daß die Vorlage eingebracht wird, sobald die Erhebungen beendet sind.
Pesth, 9. Juni. Im Oberhause wurde der Antrag des nn sh les die Kolonistengemeinden betreffend, einstimmig abgelehnt.
1 — 10. Juni. Das Amtsblatt veröffentlicht die Enthebung des Justiz⸗Ministers Horvath und die Ernennung Bitto's.
Im Unterhause interpellirte Varady die Regierung in der Angelegenheit des österreichischen Lloyd.
Nach Aufforderung des Interpellanten beantwortete der Kultus⸗Minister Pauler die in der Angelegenheit des Bischofs von Stuhlweißenburg an ihn gerichtete Anfrage Ernst Si⸗ monyvi's in folgender Weise: »Ueber amtliche Aufforderung theilte mir der Bischof von Stuhlweißenburg mit, daß er die dogmatischen Beschlüsse des Konzils in seiner Diözese ver⸗ kündigen lasse. Die erste Frage des Herrn Abgeord⸗ neten Simonyi kann ich bejahend beantworten. Auf dessen zweite Frage habe ich zu erwidern, daß die Regierung zur Wahrung und Aufrechthaltung der Rechte der Krone dem bis⸗ herigen Rechtskreise der Staatsmacht entsprechende Maßregeln in Anwendung bringen wird.“ Der Interpellant erklärte sich durch die ministerielle Antwort vollkommen befriedigt.
Nachdem hierauf noch 19 in der letzteren Zeit sanktionirte Gesetze verlesen worden, schloß der Präsident die Sitzung, indem
Hoer die Abgeordneten ersuchte, sich morgen zu einer Sitzung ein⸗ zufinden, in der aber nur noch einige sanktionirte
Verlesung gelangen sollen. “ 8 8
Großbritannien und Irland. London, 9. Juni.
Die Königin verläßt am 13. d. ihr hochschottisches Lustschloß Balmoral, um nach Windsor zurückzukehren.
— Der Prinz von Wales wird am 14. d. im St. James
Palast ein Levée, das vorletzte in dieser Saison, abhalten.
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»Man wird jetzt zur Entwaffnung der Provinz schreiten.
Gesetze zur
— Der Marquis und die Marquise von Lorne Prin
zessin Louise) sind von ihrer Kontinentaltour am Freitag Abend ier angekommen und in der Stadtwohnung des Herzogs von rgyll abgestiegen. — 10. Juni. Im Oberhause theilte in der Sitzung am 9. Juni Lord Granville in Erwiederung auf eine bezügliche Interpellation mit, daß unter den während der letzten Straßen⸗ kämpfe in Paris von den Parlamentstruppen gefangen ge⸗ nommenen Insurgenten sich nur etwa 15 bis 20 Engländer befanden, und, soweit die britische Legation ermittelt habe, außer einem Burschen, den man hinter einer Barrikade kämpfend fand, kein einziger englischer Unterthan in Folge des jüngsten Aufstandes in Paris gefangen gehalten werde. Das Unterhaus hielt gestern eine Doppelsitzung. In der Nachmittagssitzung spielten die blutigen Vorgänge in Paris eine Rolle. Weitere Gegenstände der Tagesordnung bildeten die Ermäßigung der in Kraft befindlichen Bestimmungen, be⸗ treffend Beschränkung der Cirkulation des aus Deutschland im⸗
portirten Viehs, das Westmeath⸗ und das Armee⸗Reformgesetz.
Frankreich. Die »Patrie« enthält folgende Mittheilung: Diese Maßregel ist nothwendig besonders in den großen Städten, wo 8 beträchtliche Zahl von Individuen mit Waffen versehen sind, die zu besitzen sie kein Recht haben, da der Friede wieder hergestellt ist. Die Pariser Ereignisse haben dargethan, wie gefährlich es ist, Waffen und Munition in den Händen derer zu lassen, die geneigt sind, sich an allen Unruhen zu betheiligen. Die Kom⸗ mune hatte Verzweigungen in allen Departements, und nach ihren Berechnungen beträgt die Zahl der Anhänger, auf die sie zählen kann, zwei Millionen. Ihre Anhänger gehören fast alle den Arbeitern der großen industriellen Distrikte an, welche zur »Internationale« gehören. voraus und offen für die Kommune auszusprechen, aber wenn die Armee nicht einen eben so entscheidenden als schnellen Sieg errungen hätte, so würden in vielen unserer Departements sehr ernste Unruhen ausgebrochen sein. Wenn endlich die Versailler Regierung sich nicht Zeit dazu gelassen, eine solide und zahl⸗ reiche Armee zu konstituiren;, wenn sie der sehr zu entschuldi⸗ genden Ungeduld gewisser Personen nachgegeben und sich einer Niederlage vor Paris ausgesetzt hätte, so würde dieser Unglücks⸗ fall die unberechenbarsten Folgen gehabt und in ganz Frank⸗ reich eine furchtbare Insurrektion hervorgerufen haben, die 1793 bei Weitem überragt hätte.«
— Der »Köln. Ztg.“ wird von ihrem Korrespondenten aus Paris, 7. Juni, geschrieben:
Die Zahl der Häuser, welche im Innern von Paris nieder⸗ gebrannt oder so zugerichtet wurden, daß sie wieder neu aufgebaut werden müssen, soll ungefähr 2000 betragen. Der Werth derselben wird — die öffentlichen Gebäude sind nicht mit einbegriffen — auf eine halbe Milliarde geschätzt. Dazu kommen dann noch die Moͤbel und Kunstgegenstände, welche vernichtet wurden, so daß der Verlust sich im Ganzen genommen auf 700 bis 800 Millionen beläuft.
Hierin ist das Eigenthum nicht mit einbegriffen, welches außerhalb
der Stadt zerstoͤrt wurde. Nach dem Gesetze ist die Stadt Paris für den Verlust, den ihre Bewohner gehabt, verantwortlich. Man glaubt jedoch nicht, daß dasselbe bei dieser Gelegenheit in strenge Anwen⸗ dung kommen wird. Außerdem sollen noch eine Masse Waaren ver brannt sein, die sich in Paris im Depot befanden. In den »Docks et magasins généraux de Villette« sind allein fuür 60 Millionen derartiger Waaren zu Grunde gegangen Man glaubt, daß diese Ver⸗ luste sofort vergütet werden, um dem ausländischen Handel in Paris das Vertrauen nicht zu benehmen. Der Verlust, welcher durch das Verbrennen der öffentlichen Gebäude in Paris angerichtet wurde, ist noch nicht zu berechnen. Was die Tutllerien anbelangt, so wollte Louis Napolcon dieselben bekanntlich umbauen, frellich wären aber in diesem Falle nicht die großen Reichthümer und Kunstschätze, die sich in denselben befanden, zu Grunde gegange Der Wiederaufbau des Hotels der Ehrenlegion wird ungefähr eine Million kosten. Diese Summe soll auf Subskriptionswege aufgebracht werden. In allen Straßen, wo die Brände stattfanden, wird gearbei⸗ tet, um die Cirkulation wieder herzustellen. Der groͤßte Theil der Ruinen wird niedergerissen und das Material sofort weggeschafft, so daß Paris bald wieder überall gang⸗ und fahrbar sein wird. Eine große Anzahl von Häusern haben ihre Kellerlöcher wieder geöffnet. Gefahr ist noch immer vorhanden, wie deutlich daraus hervorgeht, daß gestern wiederum ein Haus am Montmartre abbrannte und vorgestern noch ein elegant gekleidetes Frauenzimmer festgenommen wurde, als es im Begriffe stand, ein Haus mit Petroleum in Brand zu stecken. Sie wurde sofort erschossen. In Paris selbst ist es jetzt übrigens sehr un⸗ sicher. Von 10 Uhr Abends ab ist es Eer. gefährlich, sich auf den äußeren Boulevards, in der Umgegend der Nordbahn, an der Bastille oder derartigen, etwas abgelegenen Orten zu befinden. Man läuft nämlich Gefahr, beraubt oder ermordet zu werden.
Versailles, 10. Juni. (W. T. B.) Der Prinz Joinville und der Fetzo von Aumale sind gestern hier eingetroffen und haben Thiers sowie dem Präsidenten Grévy einen Besuch ab⸗ gestattet. Wie versichert wird, soll die Haltung der Prinzen eine durchaus zufriedenstellende gewesen sein und dieselben die
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lung Verzicht leisten. — Das ein Dekret der Regierun
Sie hatten nicht den Muth, sich im.
beruhigendsten Versicherungen bezüglich ihres Verhaltens ab⸗ gegeben haben.
Man glaubt, daß Grévy in der National⸗ versammlung heute ein Schreiben der Betazen mittheilen 8 inhalts dessen dieselben auf ihr Mandat zur Nationalversamm⸗ 85 EE“ veroffentlicht .d., welches die Wähler 113 Wahlkollegien behufs Vornahme der 1ööa auf den 2. Juli einberuft. Dasselbe Blatt theilt ferner zur Beruhigung dersenigen Personen, welche Urkunden oder Werth⸗ apiere in der Bank von Frankreich deponirt haben, mit, daß ämmtliche Depositen unversehrt geblieben seien.
— 11. Juni. Das »Journal officiel« theilt mit, daß Picard seine Entlassung als Bankgouverneur gegeben habe. — Die Prinzen von Orleans haben Versailles noch nicht verlassen. Die Mittheilung der Journale, daß der Graf von Chambord sich in der Touraine niederzulassen beabsichtige, wird in unterrichteten Kreisen als unbegründet bezeichnket.
Italien. Florenz, 11. Juni. (W. T. B.). hehe Sitzung der Deputirtenkammer wurde die Ver⸗ andlung über die Betheiligung der italienischen Regierung an dem Bau der St. Gotthardsbahn fortgesetzt. — Der Gesandte 2e; “ mit Instruktionen in der Ange⸗ er Bleibergwerke im Lauri ⸗
sehen, nach Athen abgereist. G “
Türkei. Konstantinopel, 3. Juni. Das türkische Panzergeschwader wird während seiner Kreuzung im Pmeisch Meere auch Tunis, Alexandrien und Port⸗Said be⸗ uchen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 10. Juni Der »Reg. Anz.« schreibt: Am 6. Juni, um 1 Uühr, — der Kaiser im Billardzimmer des Großen Palais in Zarskoje⸗ Sselo den türkischen Gesandten Rustem⸗Bey, den Legations⸗Rath und die beiden Sekretäre der türkischen Gesandtschaft zu empfangen. Der Audienz wohnten der Großfürst Thron⸗ folger, die Großfürsten Alexej Ale vandrowitsch und Nikolai Nikolajewisch, Vater, und die Pr'zen Eugen, Ssergej und Georg Maximilianowitsch, Herzoge von Leuchtenberg, der Herzog Georg von Mecklenburg⸗Strelitz, der Prinz Alexan⸗ der Petrowitsch von Oldenburg, Hofes Graf Adlerberg, und die in Zarskoje⸗Sselo anwesenden
eneral⸗Adjutanten, General⸗Majore der Suite Sr. Majestät und Flügel⸗Adjutanten und einige Hofbeamte bei. Nachdem der Gesandte den Gruß Sr. Majestät des Sultans überbracht, hage er die Ehre, Sr. Majestät den Osmanié⸗Orden zu über⸗
n.
— (W. T. B.) Der italienische Gesandte, Marquis di Bella Caracciolo, ist mit Urlaub in die Heimath abgereist. Während seiner Abwesenheit wird Baron Marochetti denselben als Ge⸗ schäftsträger vertreten.
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30 deutsche Meilen west⸗nordwestlich von Heddo, hatte sich die Bevölkerung gegen den Fürsten von Sanada empört, weil der⸗ selbe von seinen eigenen Unterthanen Seide und Seidenwür⸗ mer⸗Eier mit werthlosem Papiergeld aufgekauft hatte welches er später einzulösen sich weigerte. Sein Schlo wurde erstürmt und niedergebrannt; er selbst entfloh, aber zwei seiner höchsten Offiziere wurden gekreuzigt. In vorsichtiger und behutsamer Weise geht die Regierung auch mit der Bildung einer Armee vor. ie verfügt bis jetzt nur über wenige Tausend Mann eigentlicher Regierungstrup⸗ pen, hat aber in Ohasaka eine schon grüͤber von Franzosen or⸗ Fent. Kriegsschule, worin junge Leute aus verschiedenen andestheilen zu Offizieren ausgebildet und zeitweise eine ge⸗ wisse Anzahl Rekruten geschult werden. Auf diese Weise hofft man, sich nach und nach eine Reichsarmee heranzubilden.
Afrika. Nach den Berichten der vom 5. Mai datirten Post vom Vorgebirge der guten Hoffnung wurde das Parla⸗ ment der Cap⸗Kolonie am 27. April in Cape Town er⸗ öffnet. Der Gouverneur empfahl die Annexion von Basuto⸗ land und brachte einen darauf bezüglichen Gesetzentwurf ein. Die Annexion der Diamantenregionen uͤberließ er dem Gut⸗ dünken des Parlaments. Die Einnahmen der Kolonien im verflossenen Jahre überstiegen die Ausgaben um mehr als 35,000 Pfd. St. Von den Diamantenfeldern wird gemeldet, daß dieselben an Ausdehnung und daß täglich noch immer reichliche und werthvolle Funde von Diamanten ge⸗ macht werden. Der Handel der Kolonie war im Aufschwunge begriffen. Die Wollsaison hatte begonnen und man erwar⸗ 11“ des Monats die Ankunft einer ansehnlichen ät.
In der
der Minister des Kaiserlichen
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Asien. YNeddo, 24. März. (A. A. Z.) In Sinschiu, “
2. Reichstags⸗A elegenheiten.
. 8 Berlin, 12. Juni. In der Sitzung des Reichstags am 10. d. Mts. erklärte der Präsident des Bundeskanzler „Amnis, Staats⸗Minister Delbrück, über den Antrag des Abgeord⸗ neten Dr. Völk in Betreff des Petitionsrechts der Beamten: Meine Herren! Es liegt den verbündeten Regierungen und ins⸗ besondere der Verwaltung der dem Reiche überwiesenen? erwaltungs⸗ zweige sehr fern, das Petitionsrecht irgend Jemandes, und ins besondere der eichsbeamten, zu beeinträchtigen oder zu verkümmern. Ins⸗ besondere in Bezug auf die Postbeamten, deren Verhä tnisse den nächsten Anlaß zu dem vorliegenden Antrag gegeben haben, beweist eine große Reihe in früheren Sessionen des R ichstages und in der gegenwärtigen Session des Deutschen Reichs tages eingebrachter Petitionen, daß dieses Recht thatsächlich im ausgedehnten Umfange aus⸗ geübt wird. Wenn der Herr Abgeordnete für Immenstadt den Antrag, welcher ungeachtet dieser Wahrnehmung eingebracht ist, damit motivirt hat, daß Thatsachen vorlägen, welche zu der Annahme berechtigten, es seien Postbeamte lediglich wegen Ausuübung des Petitionsrechts versetzt, so kann ich Seee daß die Thatsache, aus welcher diese Folgerung her⸗ geleitet wird, mi verstanden sein muß; denn lediglich wegen Ausübung des Petitionsrechts sind keine Postbeamten versetzt. Ich kann hiernach dem Antrage gegenüber nur erklären, daß die eichsverwaltung nach wie vor entfernt ist, den Reichsbeamten die Ausübung des Petitions⸗ 8 8
rechtes zu beeinträchtigen oder zu verkümmern.
— Dem Reichstage sind folgende Gesetzentwürfe v worden: Entwurf eines Gesetzes, betreffend be Geürft vorgelegt Beihülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kai von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Klic⸗ ae Saeeh Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was Den Bundesregierungen wird eine Summe von vier illi Thalern aus der von Frankreich zu zahlenden 88Z Verfügung gestellt, um aus derselben, soweit nach den Verhältnissen der einzelnen Länder sich ein Bedürfniß herausstellt, den durch ihre Einziehung zur Fahne in ihren Erwerbsverhältnissen besonders schwer vIZ “ Maun g der Reserve und e Wiederaufnahme ihres bü ⸗ lichkeit zu erleichtern. 1 “ Sg
Der Bundesrath ordnet die Vertheilung dieser S einzelnen Bundesregierungen an 3 1* Urkundlich ꝛc. Gegeben ꝛc. “ Motive. Der Ausbruch des letzten Krieges hat Hundertt von ihrer friedlichen Arbeit hinweg zur Abwehr n 8 Dentricgsend nicht herausgeforderten Angriffs zu den Waffen gerufen. Viele von diesen haben ihre Fengebung für die heiligsten Interessen des Vater⸗ landes mit ihrem Blute bestegelt. Für sie und für ihre Hinterbliebenen wird das dankbare Vaterland die Fürsorge übern-hmen.
Aber auch von vielen der Krieger, welchen es vergoͤnnt ist ’ versehrt aus dem Kampfe an den heimischen Heerd zurüͤckztetehren, hat der Krieg mannigfache materielle Opfer gefordert: Opfer, welche in nicht wenigen Fällen sogar bis zur Gefährdung der gesammten Flg Existenz sich gesteigert haben.
er beigefügte Gesetzentwurf, welcher den Bundesregi
Summe von vier Millionen Thalern zur Verfügung derselben den durch ihre Einziehung zur Fahne in ihren Erwerbs⸗ Verhältnissen besonders schwer geschädigten Offizieren, Aerzten und Mannschaften der Reserve und Landwehr die Wiederaufnahme ihres bürgerlichen Berufs nach Moͤglichkeit zn erleichtern ist dazu bestimmt, die einzelnen Bundesregierungen zur efriedigung der diesfalls her⸗ vortretenden Bedürfnisse in den Stand zu setzen.
Die verbündeten Regierungen gingen hierbei von der Erwägu aus, daß die den Betheiligten zu gewährende materielle Hülfe 8* an und für sich Sache der einzelnen Regierungen sein würde, daß aber bei der Dringlichkeit der Lage und in Erwägung des Umstandes, daß die Landesvertretungen, an welche die bezüglichen Anträge um Bewilligung der erforderlichen Mittel eventuell zu richten sein würden, im gegenwärtigen Augenblick in keinem Bundesstaate versammelt sind, es sich rechtfertige, den Weg der Reichsgesetzgebung zu betreten. „Die auf die Vertheilung der oben bezeichneten Summe durch die einzelnen Bundesregierungen bezügliche Schlußbestimmung entspricht den bei der Berathung, betreffend die Gewährung von Beihülfen an die aus Frankreich ausgewiesenen Deutschen im Reichstage aufgestell⸗ veas von den verbündeten Regierungen angenommenen Gesichts⸗
— Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Verleihun 1 von Dotationen in Anerkennung hervorragender, im h
8 becge
ir elm, von Gottes Gnaden Deutsche
88Z verordnen g. Raneg des Ra e e ustimmun e undesrathes des
was folgt: q hes und des Reichstages, „DZur Verleihung von Dotationen an diejenigen deut ’— führer, welche in dem letzten Kriege zu dem alücklichen . selben in hervorragender Weise beigetragen haben, wird dem Kaiser eine Summe von Vier Millionen Thalern aus der von Frankreich zu zahlenden Kriegsentschädigung zur Verfügung gestellt
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