n Ruffach, Kreis Gebweiler, wird am 27. d. M.
Statlon mit beschränktem Tagesdienste eröffnet. egraphe
Telegraphen⸗Direktion.
Das 36. Stück des Reichs⸗Ge⸗ marn 1 T-s ene. “ r. as Gesetz, betreffend die Einführung des Artikels: d 1 . g des Artikels 33 in Elsaß⸗Lothringen. Vom 17. Juli 1871; Nr. 691 die Verordnung, betreffend die Einfü Artikels 33 ber Reichsverfa ung i X ee 19 waas 1871, un 89 g in Elsaß⸗Lothringen. Vom r. e Bekanntmachung, betreffend die bei und Meßwerkzeugen für E ꝛc. 1eS ber Maßer “ Beee 8 6 duldenden Abweichun⸗ . ichtigkeit. o 5. Au. 7 Berlin, den 27. August 1871. 1“ 8 8 8 Kaiserliches Zeitungs⸗Comtoir.
— — 8
8 Königreich Preußen. inisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ — CZ1A“ 6
Der praktische Arzt Pr. Sack zu Wiesbaden ist zum Krei Wundarzt des Stadtkreises Wiesbaden ernannt 8 1
„„Abgereist: Der Ober⸗Land⸗Forstmeister und Ministeri Direktor von Hagen nach Straßburg 88 Elsaß. 1““
Bekanntmachun
Seit einiger Zeit verbreitet sich hier itcger 1 nahme, daß zu dem am 1. Oktober 88
3 1 hervortreten werde hörden bereits damit beschäftigt seien, auß
liche Maßregeln zur Unterbringung v. E’an vehse Familien zu ergreifen. Die unterzeichneten Behör⸗ 25 sehen sich hierdurch behufs Beseitigung eines bedenklichen II zu der gemeinsamen Erklärung veranlaßt, daß zur Zeit durchaus noch nicht mit Sicherheit anzunehmen ist, daß in wirklicher Wohnungsmangel eintreten werde, da wenigstens etzt noch eine erhebliche Menge von Wohnungen leer steht, und ie Zahl der als obdachlos im hiesigen Armen⸗ und Arbeits⸗ ause aufgenommenen Familien eine verschwindend kleine ist.
Zu jener Annahme kann wesentlich nur der Umstand An⸗
laß gegeben haben, daß 1 f 1 „ daß neben dem Aufwand a d Mühe, den überhaupt das Suchen einer Be
n⸗
Preußen Berlin,
Kaiser und Köͤnig habe
Serpelnigung des VII. Ar 3 achttagen des August 1870, aus Gastein folgende b eiden
Se an den General der Infanterie von Zastrow ge⸗
2 An General v. Zastrow in Berlin, vom 15. August.
e
Jabhre in dankbarer Anerkennun, ee. nn. g Ihrer Truppen tapfern
güee vgeevas “ in Berlin, vom 18. “ 8 m heutigen Ehren⸗ und Siegestage gedenke J⸗ D 1 Ihrer und Ihres Corps ruhmreicher Theilnahme 1““ 8 1 8 — Die in letzter Zeit vorgekommenen be Fsee⸗. auf preußischen Eisenbahnen haben 1dn. ichen Blaͤttern Veranlassung zu den lebhaftesten Angriffen gegen die Eisenbahn⸗Verwaltungen gegeben und in Folge dessen dahin geführt, über den gegenwärtigen Zustand der zur Zeit im Per⸗ 1.s wie im Güterverkehre so stark benutzten Schienenwege ie größten Besorgnisse zu erregen. Wenngleich es mißlich ist vor Beendigung der gerichtlichen Untersuchungen und ohne die genaueste Kenntniß der Thatsachen über die Ursachen von Un⸗ fällen ein sicheres Urtheil abzugeben, so dürfte es doch zur Be⸗ vsettss des Publikums gerechtfertigt sein, die gegen die Eisen⸗ 1regert.e bei den neueren Unfällen im Allgemeinen züfühcen nklagen schon jetzt auf ihren wahren Werth zurück⸗ Die Anklagen richten sich vornehmlich gegen de 8. Bahnen und der Betriebsmittel, — dedis. nn Zoern er Besoldung der Weichensteller und deren Ueberbürdung, so⸗ wie gegen die ungenügende Zahl der Beamten überhaupt 1 8 Es wird zugegeben werden müssen, daß die außerordent⸗ iche Inanspruchnahme der deutschen Eisenbahnen in der Zeit 5 Juli 1870 bis dahin 1871 für militärische Zwecke bei g eichzeitiger Verminderung geübter Arbeitskräfte nicht gestattet 2 die Unterhaltung der Bahn und die Revision des rollen⸗ 8 Materials mit der in gewöhnlichen Zeiten üblichen Regel⸗ mäßigkeit durchzuführen, indessen dürfte hieraus eine Gefahr um so weniger jetzt noch herzuleiten sein, als, wie wir aus
erfordert, die steigende Höhe der Miethspreise es er IEn der gewünschten Lage b Zleuchtet ein, daß es den Behörden unmöglich ist, in letzterer Hinsicht irgend eine Einwirkung auszuüben, und daß es eben⸗ sowenig ihre Aufgabe sein kann, noch sie zur Lösung derselben lhxöö „ ven fime Wohnung Suchenden eine nachzuweisen oder ja se u beschaffen, wie sie d nach dieser Richtung bisher keine Schritte get an b 88 sie zu en beabsichtigen. Nur wenn an die Feenah ne Pfoch S eten sollte, gemäß § 1 des Gesetzes vom 8. März 1871 bc ohelusfübrung 829 öö über den Unter⸗ 8 Woh m 6. Juni 1870, denen, 1 — gewandten Mühe ungeachtet ein Obdach sich flbhe che aner an I und in dieser Beziehung hülfsbedürftig sind, ein g erkommen zu gewähren, wird die hiesige Armen⸗Direktion 8 Pflicht durch Ueberweisung der Obdachlosen an die dazu estimmten Anstalten erfüllen, und es haben sich die solcher⸗ Pülait Ee See dieser Anstalten zu „ adt hie b sie den 89 Stande, zu erstatten vA“ ie Armen⸗Direktion wird dabei auch nicht au SS. da 8 §. 1 des Freizügigkettsgesches 21 1. shc dlch . ened er Bundesangehörige innerhalb des Bundesgebietes 8 eran See. E1] * nur dann kommen sich zu verschaffen im Star de ist, Ne dese nur in diesem Falle der Aufenth s. “ Indem wir das Publikum 1 lite “ merksam machen, können wir aütef den heeadhc. ea ache 1 theiligten nur d empfehlen, in ihren Bemühungen 4. W mügein unausgesetzt fortzufahren, sich wo 18g li — no Mangel einer Wohnung zu d “ jedensans nach ig 2— bestimmten Termine für sie igliches Polizei⸗Präsidium. Magistrat hiesiger Königli von Wurmb. Haupt⸗ und Kesidenzüindee
sicherer Quelle verncymen, ver Hunvrls⸗Mri üg⸗ ’ dt . liches Machholung “ vAm vbeleits Sesen e 2 1 net und mit Nachdruck die Er⸗. füllung der den verant iche Inei abrensere ünagn Ffoate 88 itwortlichen Organen hierin obliegenden Was die behauptete Unzulänglichkeit der Besol d ee betrifft, so ist nach den uns EE“ 8 Bessen dnn Eb auf den Staatsbahnen, s c r 120 — 150 Thlr. betrr ühli um mehr als das Doppelte erhöht worden, 5 belnafählich seit 1 Jahre 250 — 300 Thlr. erartige Besoldung dürfte für eine de nac Lr “ fer eee hervorgehende deeen ür genügend zu erachten sei iufi außer dem Wohnung und Gartenland Haufg Feaͤhet 8 ö” darauf Bedacht genommen 1/ 8 0 n 2 s 1 äzi 8, Te ewachungspersonal diese Benesizien
Die Besoldung der Weichensteller auf den Privatbahnen
2
soll zwar zum Theil geringer, indessen örtli 8 8ega, 8 ds en eh he.de “ verbreitete Meinung, daß die Dienstzeit d 34 steller mit Rücksicht auf ihren anst zeit der Weichen⸗ bemessen sei, dürfte ET Dienst zu lang
Abgesehen von größeren End⸗ und Rangirbahnhöfen be⸗
stehen nämlich die Funktionen der Wei
in 1 Weichensteller ⸗
88 E 1“ -. . . zueeättmn Wescnt. — riften die richti in⸗
Ausfahrt einer gewissen Anzahl von Zügen zu deche hn 8
den guten Zustand des Bahn 1G Theile des Jahnhofs zu e üe auf dem betreffenden
Wenn daher auf einem Zwischenbahnhofe den Weichen⸗
stellern eine nominelle Dienstzeit bis zu 15 S
2 2 9„ t
1.3 1 , k2. Sheclcher wancen, daß darin di
en Zügen, welche öfters mehrere St
betragen und mit anstrengender Beschäfti 1 — . 1 gen der Regel nach
nicht ausgefüllt werden, m Jin d.g
Stationen, insbesondere 8 2 —
1 Rangirbahnhö er Dienst der Weichensteller ein anersgeatelsr cnf 2263
88
maäßigkeit des Dienstes nur bezüglich des Zugbegleitungs⸗ und
Ich grüße Sie in Erinnerung an Meinen Besuch vor einem
Wilhelm 8
nach den örtlichen und Verkehrsverhältnissen eine verstärkte Ab⸗ lösung statt. 1“
Die Behauptung, daß die Zahl der Beamten nicht in einem dem gesteigerten Verkehre entsprechenden Maße zugenommen habe, würde — ihre Richtigkeit vorausgesetzt — auf die Regel⸗
des Stationspersonals von Einfluß sein können, da die Zahl des Bewachungspersonals, von welchem die Sicherheit des Be⸗ triebes vorzugsweise abhängt, weniger durch die Anzahl der Züge, als durch die örtlichen Verhältnisse bedingt ist.
Im Allgemeinen liegt aber die Wahrscheinlichkeit nicht vor, daß die Zahl der Bahnbeamten für den gegenwärtigen Verkehr nicht ausreiche.
Wie bekannt, ist es möglich gewesen, trotz der enormen Leistungen, welche den meisten Bahnen während der Zeit des Krieges zugemuthet werden mußten, einen großen Theil der Beamten deutscher Bahnen für den Betriebsdienst auf den okku⸗ pirten französischen Bahnen abzugeben, ohne daß die Sicherheit des Eisenbahndienstes im Inlande wesentlich dadurch beeinträch⸗ tigt worden wäre.
Nachdem der größte Theil dieser Beamten in die Heimath zurückgekehrt ist, dürfte daher ein Mangel an geeignetem Per⸗ sonal um so weniger zu befürchten sein, als die seiner Zeit zur Aushülfe engagirten neuen Kräfte inzwischen für den Dienst vollständig ausgebildet sind.
Bezüglich der Ursachen der in letzter Zeit vorgekommenen Unfälle wird das Resultat der gerichtlichen und außergericht⸗ lichen Untersuchungen, welche auf Veranlassung des Handels⸗ Ministers angeordnet und bereits eingeleitet sind, abzuwarten sein. Nach den bisherigen Ermittelungen soll jedoch als fest⸗ stehend angesehen werden können, daß sowohl die Entgleisung des Militärzuges am 15. d. Mts. auf der Ostbahn bei Bialos⸗ live, als auch das Auffahren des Courierzuges am 21. b. M. bei Magdeburg auf einen Güterzug durch Verschulden einzelner Beamten herbeigeführt ist, welche der geeigneten Rüge und Strafe nicht entgehen werden, während die Entgleisung des Schnellzuges auf der Hessischen Nordbahn bei Grebenstein ledig⸗ lich Folge des Bruchs einer Zwangsschiene beim Durchfahren der Haltestelle daselbst gewesen zu sein scheint.
Der Unfall auf der Görlitzer Bahn am 17. d. M. zwischen Cottbus und Vetschau, welcher vorzugsweise Gegenstand der Erörterung in öffentlichen Blättern gewesen ist, wird einer schlechten Beschaffenheit der Bahnschwellen zugeschrieben. Sollte die angeordnete Untersuchung dies bestätigen, so dürfen wir vertrauen, daß die geeigneten Maßnahmen zur durchgreifendsten Abhülfe von der Aufsichtsbehörde unverzüglich werden getroffen
werden.
Kiel, 26. August. S. M. Korvelte »Medusa«⸗ ist nach fast dreijährigem Aufenthalte in den ostindischen Gewässern heute wieder hier eingetroffen. Dieselbe hatte am 21. Oktober 1868 den hiesigen Hafen verlassen. b
Lauenburg. Ratzeburg, 23. August. Das offizielle »Wochenblatt für das Herzogthum Lauenburg« veröffentlicht ein Gesetz, d. d. Bad Gastein, den 14. August 1871, nach wel⸗ chem die durch das Gesetz vom 12. Oktober 1870 im Gebiete des Herzogthums Lauenburg eingeführte Klassen⸗ und klassi⸗ fizirte Einkommensteuer, welche bisher nur zur Hälfte ihres Betrages entrichtet wurde, vom 1. Januar 1872 ab zum vollen Betrage erhoben werden soll.
Bayern. München, 25. August. Das Geburts⸗ und Namensfest des Königs ist beute Morgen in der berkömm⸗ lichen Weise durch militärische Tagreveille und Kanonen⸗ donner angekündigt worden. Um 8. Uhr war feierlicher Gottesdienst in den sämmtlichen Pfarrkirchen. Um 10 Uhr celebrirte der Erzbischof in der Domkirche das Hochamt mit Tedeum, welchem die höchsten Kron⸗ und Hofbeamten, die Staats⸗Minister v. Lutz, v. Pfretzschner und v. Pfeufer, sowie Beamte aller Kategorien anwohnten. Dem Festgottesdienste in der St. Michaels⸗Hofkirche, zu welchem die verschiedenen Truppenabtheilungen unter dem Kommando des General⸗ Majors Dietl ausgerückt waren, wohnten die Generalität sowie
die Stabs⸗ und Oberoffiziere bei. Nach dem Gottesdienst fand vor dem General⸗Lieutenant Stephan auf dem Dult⸗ platze der Vorbeimarsch der Truppen statt. Sachsen. Dresden, 24. August. Das »Dresdner ournal« berichtigt die auch in den »Deutschen Reichs⸗Anzeiger⸗
is den »Dresdner Nachrichten« übergegangene Angabe, daß
die 23. Division aus den in Frankreich zurückgebliebenen Re⸗
gimentern des Königlich sächsischen (XII.) Armee⸗Corps bestehe, hahin, daß zur Okkupationsarmee der in Frankreich zurückge⸗ bliebenen deutschen Truppen sächsischerseits nicht die 23., sondern die 24. Division gehöre. — Bei dieser Gelegenheit, bemerkt das genannte Blatt, dürfte eine Notiz darüber von Interesse sein,
nach in Frankreich 57,374 Mann und 13,141 Pferde; immobil verblieben 15,745 Mann und 1734 Pferde. Mithin waren 73,119 Mann und 14,875 Füe. unter den Waffen. 8 „— 26. August. Vom Gesetze⸗ und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen ist das 12. Stück pom Jahre 1871 in der Ausgabe begriffen. Dasselbe enthält u. A.: Nr. 70) Verordnung vom 21. Juli d. J., die Abänderung einiger Be⸗ aimmungen der Verordnung vom 2. Januar 1 über ie strom⸗ und schiffahrtspolizeilichen Vorschriften für die Schiffahrt und Flößerei auf der Elbe betreffend; Nr. 71) Verordnung vom 27. Juli d. Js., die Verpflichtung der Geistlichen und Religionslehrer betreffend; Nr. 72) Verord⸗ 8 nung vom 11. August d. Js., zu Ausführung der deutschen Maß⸗ und Gewichtsordnung; Nr. 74) Verordnung vom 19. August d. Js., die Veranstaltung der Ergänzungswahlen für die Zweite Kammer der S betreffend; Nr. 75) Verordnung vom 18. August d. Js., die nstellungs⸗ prüfungen für den niedern Staatsforstdienst betreffend. 8 Württemberg. Friedrichshafen, 25. August. Der König und die Königin haben sich gestern nach eefeld be⸗ geben, um der Prinzessin Friedrich zu ihrem Geburtsfest Glück zu wünsgen. Abend ig ber Juftiz In — Gestern Abend ist der Justiz⸗Minister v. Mittnacht, von Sr. Majestät berufen, hier eingetroffen. 88. Vorgestern wurde der mit seiner Familie hier zur Kur befindliche egg. sächsische Geheime Rath v. Gerber aus Leipzig, früher Kanzler der Universität Tübingen, von Ihren Majestäten empfangen und zur Königlichen Tafel gezogen. Baden. Karlsruhe, 25. August. Von der Mainau erhält die »Karlsr. Ztg.« folgende Mittheilungen: Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin empfing am Mitt⸗ woch, den 23. d., Nachmittags, den Königlich sächsischen Ge⸗ sandten am Königlich bayerischen Hofe, Grafen von Könneritz, welcher in außerordentlicher Mission Sr. Majestät des Königs von Sachsen sich nach Schloß Mainau begeben hatte, um Ihrer Se Hoheit den Königlich sächsischen Sidonien⸗Orden zu übergeben. Der Gesandte überreichte der Großherzogin mit diesem Ordenszeichen ein persönliches Schreiben des Königs von Sachsen, worin derselbe in den schmeichelhaftesten Ausdrücken die Thätigkeit der Großherzogin auf dem Gebiete der Pfleße Verwundeter und Kranker waähhrend der vergangenen Kriegszeit rühmend anerkennt. — Ihre Majestät die Deutsche Kaiserin hat Schloß Mainau wieder verlassen. — 88 Mecklenburg. Schwerin, 26. August. Die heute er schienene Nr. 55 des Regierungsblattes enthält u. A.: Bekannt machung, betreffend die Annahme nachträglicher Anmeldungen auf Gewährung von Beihülfen an Angehörige der Reserv und der Landwehr bis Ende September d. J. Bekanntmachung wegen der nach §. 15 der Verordnung vom 9. August d. den Ortsobrigkeiten mitzutheilenden Volkszählungs⸗ und Be völkerungslisten ꝛc. 1 Lippe. Detmold, 26. August. Die neueste Beilage des Fürstlich lippe'schen Regierungs⸗ und Anzeige⸗Blattes ver öffentlicht einen Entwurf zu dem Gesetze, den Landtag im Für⸗ stenthum Lippe betreffend, und einen Entwurf zu der Verord nung bezüglich der Wahlen zum Landtage. Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 26. August. Einer Bekanntmachung des General⸗Gouverneurs zufolge sind Mili täraushebungen in Elsaß⸗Lothringen für das laufende Jahr nicht in Aussicht genommen. — Mit der Gymnasialabtheilung des Straßburger Lyceums soll eine Realschule erster Ordnung verbunden werden. Di Direktorenstellen an den Lyceen in Straßburg, Metz un Colmar sind bereits besetzt. 8 — Die „Straßburger Zeitung« macht darauf aufmerksam, daß die Regierung in Zukunft auch auf demonstrative Aeußerlichkeiten, wie Bänder, Rufe zc., die erfahrungsgemäß Unbesonnene zu wirklichen Ruhestörungen reizten, ein schärferes Auge rich
8
1 Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 26. August. Der Kaiser hat dem badischen Gesandten in München, v. Mohl, anläßlich dessen fünfzigjährigen Doktorjubiläums ein Glückwunschschreiben nebst den Insignien des Franz⸗Joseph⸗Ordens gesandt.
— Der ⸗Sesterreichischen Korrespondenz« zufolge hat der deutsche Gesandte, General von Schweinitz, heute Gastein verlassen und sich nach Salzburg begeben.
— Die »Wiener Abendpost« setzt in einem Artikel auseinander, daß die Regierung die Initiative ergriffen habe, um den Wün⸗ schen Wälschtirols nach größerer Autonomie zu entsprechen. Zu diesem Behufe sei der Statthalter Tirols betraut worden, einen eventuellen Gesetzentwurf mit Vertrauensmännern aus
in welcher Höhe das Königreich Sachsen in dem verflossenen Feldzuge ee Mannschaften gestellt hat. M obil waren nach und
Deutsch⸗ und Wälschtirol zu vereinbaren. Letztere hätten jedoch