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Gymnastal⸗Direktor Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
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anstalt, welche die Einziehung bewirken soll, rekommandirt ab⸗
zusenden. Der Brief ist mit der Aufschrift »Postmandat« zu
versehen.
b Die Gebühr beträgt, einschließlich des Portos und der Re⸗
kommandationsgebühr, ohne Rücksicht auf die Höhe des Be⸗ rages 5 Silbergroschen, bezw. 18 Kreuzer. Diese Gebühr ist om Auftraggeber vor Absendung des Briefes, möglichst durch
Verwendung von Postwerthzeichen, zu entrichten. Die Ueber⸗
mittelung des eingezogenen Betrages an den Auftraggeber er⸗ folgt durch Postanweisung; die Postanweisungsgebühr wird von dem eingezogenen Betrage in Abzug gebracht. ird der Betrag nicht eingezogen, so kommt, vußer der bei der Aufgabe entrichteten Gebühr, eine weitere Gebühr nicht in Anwendung. „Ueber den Postmandat⸗Brief wird dem Absender ein Ein⸗ lieferungsschein ertheilt. Die Postverwaltung haftet für die Beförderung des Postmandat⸗Briefes wie für einen rekomman⸗ dirten Brief, für den eingezogenen Betrag aber in demselben Umfange wie für die Laf Postanweisungen eingezahlten Be⸗ träge. Eine weitergehende Garantie, insbesondere für rechtzeitige
orzeigung oder rechtzeitige Rücksendung des Postmandats nebst Anlage, wird nicht geleistet; auch üͤbernehmen die Post⸗ anstalten weder die Protesterhebung, noch die Erfüllung anderer im Wechselrechte vorgeschriebener Formen bezüglich der ihnen zur Einziehung übergebenen Wechsel.
Die Einziehung des Betrages erfolgt gegen Vorzeigung des Postmandats und Aushändigung der quittirten Rechnung (des quittirten Wechsels ꝛc.). Die Zahlung ist entweder sofort an den Postboten oder, wenn der Auftraggeber nicht die so⸗ fortige Rücksendung verlangt hat, binnen seben Tagen nach der Vorzeigung des Postmandats bei der einziehenden Post⸗ anstalt zu leisten. Erfolgt die Zahlung innerhalb dieser Frist nicht, so wird das Postmandat vor der Rücksendung dem Adressaten nochmals zur ahlung vorgezeigt. Verlangt der Auftraggeber die sofortige Rücksendung nach einmaliger ver⸗ geblicher Vorzeigung, so ist solches durch den Vermerk »Sofort zurück« auf der Rückseite zu bezeichnen. Theilzahlungen werden nicht angenommen. Wird der Adressat nicht ermittelt, oder leistet er, auch bei der zweiten Vorzeigung des Postmandats, nicht Zahlung, so wird das Postmandat mit der “ (Wechsel) dem Auftraggeber mittelst rekommandirten Briefe kostenfrei zurückgesandt.
An Einwohner im Orts⸗ oder Landbestellbezirke der Auf⸗ gabe⸗Postanstalt werden Postmandate unter denselben Bedin⸗ gungen wie an Adressaten im Bereiche anderer Postorte an⸗ genommen.
Berlin, den 22. September 1871.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.
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„Das 20. Stück des Gesezblattes für Elsaß⸗Lothringen,
welches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 27 das Gesetz, betreffend die Aufhebung des gesetzlichen Kurses der Noten der Bank von Frankreich. Vom 28. Sep⸗ tember 1871. Berlin, den 14. Oktober 1871. ““ Kaiserliches Zeitungs⸗Comtoir.
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Königreich Preußen.
Se. Majestäͤt der Konig haben Allergnäͤdigst geruht: Den Gymnasial⸗Oberlehrer Freytag in Barmen zum zu ernennen.
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Arbeiten.
„ Der bei der Königlichen Direktion der Niederschlesisch⸗Mär⸗ ischen Eisenbahn beschäftigte Regierungs⸗Assessor Albert Todt st nach seinem Ausscheiden aus dem Ressort der allgemeinen
Verwaltung definitiv in die Staats⸗Eisenbahnverwaltung über⸗ nommen worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Gymnasial⸗Direktor Freytag ist die Direktion des
Gymnastums zu Hamm übertragen worden.
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FWFinghheeeriinun er Kataster⸗Controleur Drescher zu Brilon ist zum
Steuer⸗Inspektor ernannt worden.
Der General⸗Major und Kommandant von Heinemann, von Wesel.
Angekommen: on Wesel,
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Rechnungswesen und Zoll⸗ und für
Der General⸗Stabsarzt der Armee und Chef der Militär⸗ Medizinal⸗Abtheilung im Kriegs⸗Ministerium, Dr. Grimm Seh We ektalgenfels Ober⸗Regi s⸗Rath
er rkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath und Dir im Reichskanzler⸗Amte, Eck, aus Ragatz. ektor
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Inspecteur der 2. Ingenieur⸗ nspektion, von Schulz, nach dem Rhein.
Personal-Veränderungen in der Armec.
Offiziere und Beamte der Militär⸗Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. D Gn enl “ Depot i epot in Coͤln, zum Art. Depot in Spandau, Walter Zeug⸗Lieut. von der Gewehrfabrik in Danzig, zum klrt. Hepot in 1 8 ning, Zeug⸗Lieut. vom Art. Depot in Stade, zum Art. Depoͤt in Danzig versetzt.
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Bekanntmachung. Es wird zur Kenntniß des des Köntglichen landwirthschaftlichen Museums, Potsdamerßraße Nr. 24 und Schöneberger Ufer Nr. 26 hierselbst, von jetzt ab bis auf Weiteres an den Sonntagen geschlossen und nur an jedem Dienstag, Donnerstag und Sonnabend von 10 Uhr⸗ or.
werden. Die Verwaltung des Königlichen landwirthschaftlichen Museums.
mittags bis 3 Uhr Nachmittags unentgeltlich geöffnet sein
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Nichtamtliches.
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eußen. Berlin, 14. Oktober. Kaiser und König empfingen gestern nach dem Vortrag des Ober⸗Hofmarschalls Grafen Pückler militärische Meldungen im Beisein des Kommandanten und gewährten hierauf dem Grafen Finckenstein eine Audienz, welcher die Ehre hatte, die Orden des verstorbenen Generals der Infanterie von Voß zu überreichen. Um 12 Uhr ließen Sich Se. Majestät der Kaiser vom General von Tresckow Vortrag halten und empfingen nach diesem den Staats⸗Minister a. D. von Bethmann⸗Hollweg, sowie den Konsistorial⸗Präsidenten Nöldechen, Pfarrer Nieden, Ober⸗Hofprediger von Gerock aus Stuttgart und Professor von Scheurl aus Erlangen.
Um 2 Uhr empfingen Se. Majestät der Kaiser ferner den portugiesischen Gesandten Grafen Rilvas, welcher Allerhöchst⸗ denselben seine neuen Kreditive zu überreichen die Ehre hatte. Um 5 Uhr fand ein größeres Diner statt, zu welchem die Generale des Garde⸗Corps und einige andere Herren Einladung erhalten hatten.
— Der Bundesrath,
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Breu
sowie die Ausschüsse desselben für Steuerwesen hielten heute Sitzungen ab.
— Der französische ist heute früh nach Paris zurückgekehrt.
— Mit Rücksicht auf die jetzige Armee⸗ Eintheilung, nach welcher von den in Mainz zur Zeit garnisontrenden Truppen keine dem VIII. Armee⸗Corps, der größere Theil dem XI. Armee⸗ Corps zugewiesen ist, und in fernerer Berücksichtigung des Um⸗ standes, daß sich die Festung Mainz innerhalb des Ersatz⸗Bezirks der zum XI. Armee⸗Corps gehörenden 25. (Großherzoglich Hessi⸗ schen) Division befindet, bestimmt das Kriegs⸗Ministerium, wie das »Mil. Wochenbl.« mittheilt, daß die Festung Mainz aus ihrem bisherigen Verhältniß zum VIII. Armee⸗Corps aus⸗ scheidet. Ueberall, wo eine Beziehung der Festung Mainz resp. deren Lokalverwaltungen zum General⸗Kommando VIII. Armee⸗Corps, resp. dessen Intendantur stattfindet, soll fortan an Stelle der letztgenannken Behörden das General⸗ öö resp. die Corps⸗Intendantur des XI. Armee⸗Corps eintreten.
— Am 10. April c. stieß auf Station Devant⸗les⸗ Ponts bei Metz ein Zug mit heimkehrenden französischen Gefangenen auf einen die Einfahrtsweiche versperrenden Zug mit leerem Material, wobei ein deutscher Soldat einen Schenkel⸗ bruch erlitt, mehrere andere deutsche und französische Soldaten leichter durch Quetschungen und Kontusionen verletzt wurden. Wie uns mitgetheilt wird, ist der Stationsbeamte, welcher den Unfall dadurch verschuldet hat, daß derselbe den Gefangenenzug abließ, bevor der Leerzug von Thionville die Einfahrtsweiche vollständig passirt hatte, von dem Kaiserlichen Kriegsgericht zu
Dünkelmann, Zeug⸗Lieut. vom Art
Se. Maäjestät der
Finanz⸗Minister Pouyer⸗Quertier
nter Annahme mildernder Umstände zu einer Gefängniß⸗ n zwei Monaten verurtheilt worden.
— S. M. S. »Renown« und S. M. Kanonenboot »Hay⸗ sind am 12 d. M. von der Schießübung in der Wohlenberger Wyk nach Kiel zurückgekehrt. 5
Bayern. München, 12. Oktober. Aus Anlaß des Feld⸗ uges 1870/71 wurden bis jetzt in der bayerischen Armee 5146 Unterofftziere und Soldaten pensionirt und außerdem 47 Offi⸗ ziers⸗Wittwen, sowie 103 Offiziers⸗Waisen, dann 445 Wittwen und 495 Waisen von 1 und Reservisten, end⸗ lich die Wittwe und eine Waise eines praktischen Arztes in ihre Pensionen und Staatsbeihülfe eingewiesen.
— Am 13. d. Mts. findet das Max⸗Josephs⸗Ordens⸗ ritterfest in der St. SKeehorihshe statt. Dieser Orden zählte seit seinem Bestande noch niemals so viele Ritter, wie in diesem Jahre, eine Folge ruhmvoller Thaten während des deutsch⸗französischen Krieges 1870/71. Der Feldzug 1866 führte dem Orden nur 4 Ritter zu, der jüngste über 30.
— 13. Oktober. Die Abgeordnetenkammer be⸗ rieth in ihrer heutigen Sitzung über den Entwurf einer Ge⸗ schäftsordnung, und wurden die ersten 14 Paragraphen ohne wesentliche Abänderung der Regierungsvorlage angenommen. Da während der Berathung über Paragraph 15 die Minister abberufen wurden, so schloß der Präsident die Sitzung. Nächste
ag morgen. Sitzur e Darmstadt, 12. Oktober. Die Erste Kammer
der Stände erledigte heute die Rekommunikation der Zweiten Kammer über den Gesetzentwurf, die Versicherung von Mobilien in Feuerversicherungsgesellschaften betreffend, dadurch, daß sie den Beschlüssen des anderen Hauses beitrat. Das Gleiche that die Kammer bezüglich des zweiten Gegenstandes der Tagesordnung, der Vorlage Großherzoglichen Ministeriums des Innern, den Entwurf eines Gesetzes, die Handelskammern betreffend. Auch der von der Zweiten Kammer “ Regierung empfohlene Antrag, die bisher auf den Ankauf von 2. verwandten Mittel (etwa 6000 Fl.) in Zukunft den andwirth⸗ schaftlichen Provinzialvereinen zuzuwenden, gelangte nach län⸗ gerer Diskussion in Uebereinstimmung mit der Zweiten Kammer zur Entscheidung.
Bezüglich des Antrags, die Erbauung einer Eisenbahn von Alsfeld nach Hersfeld, der Vorstellung der Mitglieder des Handelsvereins zu Friedberg, die Erbauung einer Eisenbahn in der Richtung von Friedberg nach Alsfeld, und der Vor⸗ stellung des Eisenbahn Komites für Schotten und- Umgegend, den Bau einer Eisenbahn über Schotten und das Bahnprojekt Laubach⸗Friedberg betreffend, beschloß die Kammer, alle drei Profekte Großherzoglicher Regierung zur Berücksichtigung zu empfehlen. 8
““ Altenburg, 13. Oktober. Gestern Nachmittag 2 Uhr fand im Palais des Prinzen Moritz die Taufe des am 31. August d. J. geborenen Prinzen Statt. Die heilige “ ward in feierlicher Weise von dem Konsistorial⸗Rath und Hof⸗Prediger Dr. Wagner in Gegen⸗ wart des Herzogs, der Herzogin und der Prinzessin Marie, des Herzogs Bernhard und der⸗Herzogin Marie von Sachsen⸗ Meiningen, der Prinzessin Therese und des Prinzen Albert von Sachsen⸗Altenburg, mehrerer Vertreter anderer deutscher Höfe und einer Anzahl dazu befohlener Personen hiesiger Stadt vollzogen, und erhielt der hohe Täufling die Namen: Ernst Bernhard Georg Johann Karl Friedrich Peter Albert.
Unter den Taufzeugen befand sich das Land, vertreten durch das Präsidium der Landschaft, Appellationsgerichts⸗Vize⸗ Prästdenten Dr. Richard Wagner und Geheimen Finanz⸗Rath von Thümmel.
Bei der nach der Taufe im Kirchensaal des Herzoglichen Residenzschlosses stattgehabten Tafel, der eine Gratulationskur bei der hohen Wöchnerin vorausging, trank der Herzog Bern⸗ hard von Sachsen⸗Meiningen auf das Wohl der hohen Wöch⸗ nerin und des Täuflings, während der Prinz Moritz einen Toast auf die höchsten und hohen Taufzeugen ausbrachte. b
Braunschweig. Braunschweig, 14. Oktober. Die neueste Nummer der »Gesetz⸗ und Veror dnungs⸗Samm⸗ lung« enthaͤlt eine Verordnung, die Zäahlung der Bevölkerung betreffend. d. d. Braunschweig, den 3. Oktober 1871.
Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau. München, Sonnabend, 14. Oktober. Der König ließ sich, das »Süddeutsche Korrespondenz⸗Bureaus« berichtet, gestern
wie
vom Minister⸗Präsidenten Graf Hegnenberg⸗Dux über Beschlüsse
des Staats⸗Ministeriums, betreffend die Beantwortung der Interpellation Herz und Genossen, Vortrag erstatten. München, 14. Oktober, Mittags. Abgeordnetenkammer. Der Kultus⸗Minister v. Lutz beantwortete im Auftrage und Namens des Gesammt⸗Staatsministeriums die Interpellation der Abgg. Herz und Gen. in sehr ausführlicher und eingehender
Rede. unwesentliche Uebereinstimmung zwischen
Der Minister konstatirte in derselben, daß eine nicht dem Standpunkte der
Interpellanten und demjenigen der Staatsregierung vorhanden
sei. Dem Staate müsse das Recht gewahrt bleiben, das Staats⸗Kirchenrecht zu ändern, sobald die Kirche selbst die Grundlagen verrückt, zwischen Staat und Kirche beruhte.
auf welchen das bisherige Verhältniß Der Minister betonte, daß
der Lehrbegriff der katholischen Kirche durch das Dogma der
Unfehlbarkeit geändert wurde und daß die Beschlüsse des vati⸗ kanischen Konzils staatsgefährlich seien, und führte eine Reihe
von Zeugnissen der Konzilsvaͤter selbst an, durch welche be⸗ wiesen werde, daß die Katholiken bisber nicht an die Unfehlbar⸗
keit des Papstes geglaubt hätten. Die Staatsgefährlichkeit be treffend erinnerte Redner an das Schreiben des Erzbischofs von München, in welchem derselbe
lichen Gesetze nicht abfalle, wobei lich vorbehalte, zu entscheiden, den göttlichen Gesetzen abgefallen sei. Paris, Sonnabend, 14. Oktober. Das enthält einen längeren Artikel über die in welchem es heißt: Gewisse Journale, den erre die Ergebnisse der Generalrathswahlen in büsese Nach sorgfältigster Prüfung der bis en Mittheilungen ergiebt sich G Resultat: Wahlen sind 1860 bekannt; dieselben vertheilen sich den Par⸗ teien nach wie folgt: 94 Bonapartisten, 201 Radikale, 494 gemäßigte Republikaner und 867 Konserva⸗ tive, die indeß offen der Republik zustimmen. Somit werden von den Gewählten im Ganzen etwa 1361 die egenwärtige Regierung unter allen Umständen unterstützen. Die Regierung könnte sogar auf 1600 rechnen, wenn die Radikalen und Legi⸗ timisten hinzugezählt werden, welche in entscheidenden Fragen ebenfalls für die Regierung stimmen dürften. Der Artikel betont am Schlusse: Jeder neue Versuch beweise, daß das Land sich darüber klar sei, wem es die Ursachen seiner Niederlagen zuschreiben müsse, und daß es dieser Partei keine neuen Unglücks⸗ fälle verdanken wolle.
jetzt vorliegen⸗
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ganz offen erklärte, daß von der Kirche so lange nichts zu fürchten sei, als der Staat vom gött⸗ sich die Kirche selbstverstaͤnd⸗ ob und wann der Staat von
»Journal officiel« Generalrathswahlen, besonders solche, die testen Theil der Bevölkerung repräsentiren, versuchen entstellter Weise dar⸗-
Von 2860 194 Legitimisten,
Landtags⸗Angelegenheiten.
Der Amts⸗Nath Dietze zu Barby hat sein Mandat als Mit⸗ .
glied zum Hause der Abgeordneten für den 7. Magdeburger Wahl⸗ bezirk (Calbe⸗Aschersleben) und der Pfarrer Gommelshausen sein Mandat als Mitglied des Hauses der Abgeordneten für den 5ten Coblenzer Wahlbezirk (Cochem⸗Mayen) niedergelegt.
Für den 8. Marienwerderschen Wahlbezirk! Flatow⸗Deutsch⸗Crone) ist der Kreisgerichts⸗Direktor von Bismarck zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten wiedergewählt worden.
Das Amtsblatt der Deutschen Reichs⸗Postverwaltung Nr. 40 hat folgenden Inhalt: Generalverfügungen: vom 10. Oktober. Einführung von Postmaͤndaten im Verkehr mit Baden und Zulässig⸗ keit der Nachsendung von Postanweisungen aus der Schweiz durch ganz Deutschland. Vom 11 Oktober. Der Posidienst auf der Eisen⸗ bahn Löhau in Sachsen — Zittau in Sachsen — Warnsdorf. Vom 12. Oktober. Eröffnung der Eisenbahnstrecke Aschersleben⸗Cönnern.
Kunst und Wissenschaft. 8 Der archäologische Kongreß in Bologna hat in seine Sitzung am 8. d. M. beschlossen, daß der nächste Kongreß in Belgien
gehalten werden soll. Während der Sitzung traf eine Depesche des belgischen Ministers des Innern ein, worin derselbe seine Freude über diesen Beschluß ausdrückte und seine Unterstützung verspricht.
Fortsetzung des Nichtamtlichen in der 1. Beilage.
Königliche Schauspiele.
Sonntag, 15. Oktober. Im Opernhause. (188. Vorst.) PNa e in 5 Akten nach Goethe's Faust. Musik von Gounod. Ballet von P. Taglioni. Margarethe: Frau Mallinger, Siebel: Frl. Brandt. Faust: Hr. Niemann. Me⸗ phistopheles: Hr. Salomon. Anfang halb 7 Uhr. Extra⸗Pr.
Im Schauspielhause. (192. Ab.⸗Vorstell.) Zwei Tassen. Lustspiel in 1 Akt von G. zu Putlitz. Hierauf: Die böse Stief⸗ mutter.
b 7 Uhr. M.⸗Pr. E“ 16. Oktober. Im Opernhause. (189. Vorstell
Neu einstudirt: Carlo Broschi, oder: Des Teufels Anthei Komische Oper in 3 Akten nach Scribe. r Au In Scene gesetzt vom Direktor Ernst. Carlo Broschi: Frau Lucca. Casilda: Frl. Berger. Maria Theresia: Frl. Horina.
amilienbild in 1 Aufzug von G. zu Putlitz. Sum Schluß: e Dienstboten. Lebensbild in 1 Akt von R. Benedix.
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Musik von Auber.
Ferdinand VI.: Hr. Salomon. Rafaël d'Estuniga: Hr. Wo⸗