Die
8 vporaussichtlich Ganze Loose à 2
Ziehung der Geldlotterie des Vereins findet 8 im Novyember C. Thlr., halbe à 1 Thlr. sind
aufs⸗
zu haben an den bekannten Ver
stellen, sowie im Bureau des König Wilhelm-Vereins in Berlin im Opernhause.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Markgraftbums RNiederlausitz, der Ritter⸗ gutsbesitzer und Geheime Justizrath Herr Julius von Beerfelde, ist am 16. d. Mts. zu Lübben verstorben.
Die Stände der Niederlausitz verlieren in dem Heimgegangenen ihren ersten Beamten, der 12 Jahre hindurch in treuester Hingebung und mit gesegnetstem Erfolge die ständischen Geschäfte füͤhrte und jedem einzelnen Mitgliede unseres Landtages ein leuchtendes Vorbild und ein werther Freund war.
Sein Andenken wird hochgeehrt unter den Ständen des Mark⸗ grafthums NRiederlausitz fortleben.
Lübben, den 19. Oktober 1871. 8
Die Landes⸗Deputation des Markgrafthums Niederlausitz. gez. Carl Freiherr von Manteuffel. von Houwald.
von Gutzmerow. von Zimmermann. von Herfor Reußner. Kühnast. Richter 6 8
I.“
[3406 Je.r Landsyndikus des
Vom Montag, den 23. Oktober ab, befinden sich unsere Kassen und Bureaus in unserem neuen Bankgebaͤude, Oberwallstraße Nr. 3, parterre. v“
assen⸗Vereins.
Einnahme
Vormalige Mecklenburgische Eisenbahn.
im Monat September 1871: Für Personen und Gepäck 27,300 Thlr.
Für Güter, Vieh ꝛc. 20,660 Thlr. Füer Personen und Gepäck 17,764 Thlr.
Summa: 413,940 Thlr.
38
verkehr erfolgt vom 15. Noveinber c. ab die Beförderung des Artikels
Summa: 47,960 Thlr. 1870: Für Güter und Vieh ꝛc. 194 Thlr. Summa: 37,958 Thlr. In den Monaten Januar bis September 1871 inkl.: Für Personen und Gepäck 231,704 Thlr. Für Güter, Vieh ꝛc. 181,819 Thlr. Summa: 413,523 Thlr. 1870: Für Personen und Gepäck 208,810 Thlr. Für Güter, Vieh ꝛc. 205,130 Thlr. r. (Vorbehaltlich der genauen Feststellung) Minder⸗Einnahme pro 1871 ca. 500 Thlr. 8 Schwerin, den 17. Oktober 1871. 8
Großherzogliche Eisenbahn⸗Direktion.
“
u6
1) Im Berlin⸗Posener Verband⸗Güter⸗
“ 1.
Bekanntmachung.
»Wolle, ungewaschene«(Schweißwolle) bei Berechnung der Fracht nach der vollen Tragfähigkeit der Wagen und sofern sich nicht die Tarifi⸗ rung nach der Normalklasse und dem wirklichen Gewicht billiger stellt, bei Verwendung von Wagen von 200 Ctr. Tragfähigkeit und darüber auf Grund des Einheitssatzes von 2 Pf. pro Ctr. und Meile und bei Verwendung von Wagen von geringerer Tragfähigkeit, auf
Grund des Einheitssatzes von 2 ½ Pfennig pro Ctr. und Meile. Tarif⸗
tabellen sind von den Verbandstationen käuflich zu beziehen. 2) Von
demselben Tage ab erfolgt die Beförderung der folgenden Artikel:
a) zu den Sätzen der ermäßigten Klasse A. Alizarinwurzeln, Alkehol, Benzin in pulver, Blumenzwiebeln, Bruchmetall,
8 Alizarin oder Fässern, Bleichererde, Bleich⸗ exkl. von Blei und Eisen,
Bonesize, Dégras de peau, Drell aller Art, unverpackt, Farbehölzer, ge⸗
mahlen, Farbewurzeln, Galläpfel, Kirschblätter, fabrizirte, Knicker,⸗ Blechen, Kupferhammerschlag, Nessel roh, gefärbt, bedruckt, Säcke, neue, in festen Rollen, Thon, präparirt zum Anstrich des Lederzeugs ꝛc nägel, Zuckercouleur in mäßigten Klasse B. Asphaltmastik, Kokosnußtheile und Erdnüsse zur Oelgewinnung, Flegme
Galipot, Gambir (Cusch), Kienruß, Mürbel, Schlüßer, Kupfer in Platten, Lithographirsteine, Most von Obst, Papiermasse, trockene, Pilze, frische, Schiefertafeln, Schiffsfil:, Stuhlrohr, Zinkkugeln, Zink⸗ zu den Sätzen der er⸗ Beinschwarz (Knochenkohle), (Lutter),
Fässern. b)
Holzzeugmasse, Jute und Jutegarn, Kesselsteinsalz, Naphtalie, Seifen⸗
siederflus, Spath, gepulvert. Klasse C. Trebern, Trestern.
“
c) zu den Sätzen der ermäßigten Bromberg, den 17. Oktober 1871. der Ostbahn. 8
Im Auftrage der Fürstlich Rumünischen b Regierung bringt der unterzeichnete Staats⸗Kommissarius
hierdurch zur oͤffentlichen Kenntniß,
daß das zu Bukarest zusammengetretene Schieds⸗ gericht die Konzession, welche dem ͤr. B. H. ö. berg und Genossen zum Bau der Rumänischen Eisen⸗ bahnen ertheilt worden, aufgehoben hat. F der von Dr. Strousberg und Genossen ausgegebenen 7 proz. Rumänischen Eisenbahn⸗Obligationen werden des. halb auf die Bestimmungen des Gesetzes vom 17,/29. Juli 1871 auf⸗ merksam gemacht, namentlich auf Artikel 4 bis 6, welche also lauten:
Artikel 4.
„Die Inhaber der Obligationen werden durch alle mo li Mittel der Publizität benachrichtigt werden, daß sich ausgefortere 8 (mis en demeure), sich sogleich nach Aufhebung der Konzesston zu 1 E“ zu konstituiren (gemäß Artikel 14 der besagten Konzession).
„Diese Gesellschaft übernimmt mit dem Augenblick ihrer Konsti⸗ tuirung und der Uebernahme des Betriebes der Bahnen durch dieses
kt chte und Pflichten der ursprünglichen Konzessionäre.
Artikel 5.
Nach der Aufhebung der Konzession und im Falle, daß di ⸗ haber der Obligationen binnen 30 Tagen nach dem 1ei di vn über Aufhebung der ursprünglichen Konzession, — welchem Urtheils⸗ spruch die möglichste Verbreitung gegeben werden soll — sich nicht zu einer Aktiengesellschaft konstituiren, wird die Regierung in der durch den folgenden Artikel vorgesehenen Weise verfahren.
Artikel 6.
Sogleich nach der Aufhebung der Konzession wird die Regierung, indem sie eine gerechte und reichliche Abschätzung der im Lande befind⸗ lichen Arbeiten und Materialien vornehmen läßt, alle Inhaber der Obligationen durch die Summe entschädigen, welche diese Abschätzung
ergiebt. (a. 400 X.)
1
Berlin, den 12. Oktober 1821. Der Staats⸗Kommissarius der Fuͤrstlich Ru⸗ maͤnischen Regierung fuͤr die Bahnen Roman⸗
Bukarest⸗Turnu⸗Severin. T. G. Rosetti.
D.6x Aich- Apparate.
Johann Krauß in Dürkheim a. H.
.(Bayr. Rh.⸗Pfalz) F. (161/IX.) empfiehlt seine Faß⸗Aichen neuester und verbesserter Konstruktion mit Wasserstands⸗Rohr und in Liter⸗Maß eingetheilter großer Scala bestens. Nähere Auskunft wird auf gefällige Anfrage aufs bereitwilligste ertheilt.
Im Verlage von Friedrich Wreden in Braunschweig ist so eben erschienen und zu haben bei Puttkammer & Mühlbrecht Buchhandlung für Staats und Rechtswissen- schaft, 64 Unter den Linden in Berlin: [M. 391]
Deutsche Rechtsgeschichte
von Dr. Heinrich Zoepfl, Grossh. Bad. Hofrath, ordentl. Professor der Rechte in Heidelberg. ͦVierte vermehrte und verbesserte Auflage. Erster Band (Geschichte der Rechtsquellen). gr. 8. 8 Geheftet. 1 Thlr. 10 Sgr. Der zweite Band (Geschichte des Oeffentlichen Rechts erscheint um Neujahr, der dritte (Geschichte der übrigen Rechtsinstitute) um Ostern 187227 (a. 464/X.
* 2
7.
E
er Re
* 8 ““ “
8
1“
räg
Das Abonnement bet
für das Vierteljahr. Inserlionspreis für den Naum einer Druckzeile 2. ½ Sgr.
ichs
“
9 eiger
Alle Host-Anstalten des In- und
Auslandes nehmen Bestellung an,
für Berlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.
Berlin, Sonnabend den 21. Oktober, Abends.
A — exF ven.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Königlich bayerischen General⸗Direktions⸗Rath und
Direktor der bayerischen Ostbahnen, Heinrich Badhauser
zu München, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse sowie dem Königlich bayerischen Ober⸗Bereiter Georg Menge daselbst, dem Doctor medicinaeo Huijvenaar zu Herzogen⸗ busch im Königreich der Niederlande und dem Vorsteher der Gefangenen⸗Anstalt zu Schloß Waldeck im Fürstenthum Wal⸗ deck, Johannes Schaefer, den Königlichen Kronen⸗Orden Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Königlich portugiesischen Offizieren und Matrosen Orden und Ehrenzeichen zu verleihen, und zwar:
dem Vize⸗Admiral Antonio Sergio de Souza den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern; dem Kapitän⸗
Lieutenant Gregorio José Ribeiro den Königlichen Kronen⸗
Orden dritter Klasse, so wie dem Maschinenmeister Fortunato Josöõ da Roza, dem Maschinenmeister Antonio José Dias, dem Bootsmann Manoel Gomes d'Almeida und dem ersten Matrosen Antonio de Lima Aivellos das All⸗
v 4
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren ꝛc. zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen die Genehmigung zu ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes zweiter Klasse des König⸗ lich bayerischen Militär⸗Verdienst⸗Ordens: dem Ober⸗ Stabsarzt Dr. Heyne vom 1. Schlesischen Husaren⸗Regiment Nr. 4, dem Stabsarzt der Landwehr Dr. Neich, vom 2. Ba⸗ talllon (Oels) 3. Niederschlesischen Landwehr⸗Regiments Nr. 50 und dem Assistenz⸗Arzt Dr. Hager vom 2. Bataillon (Neu⸗ haldensleben) 3. Magdeburgischen Landwehr⸗Regiments Nr. 66; der silbernen Medaille des Königlich sächsischen
Albrechts⸗Ordens: dem Seconde⸗Lieutenant Hayner und
dem Gefreiten Becker von der Infanterie des 1. Bataillons (Weißenfels) 4. Thüringischen Landwehr⸗Regiments Nr. 72; des Ritterkreuzes erster Klasse mit Schwertern des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Stabs⸗Arzt der Landwehr Dr. Arndt, vom 1. Bataillon (Anclam) 1. Pommerschen Landwehr⸗Regiments Nr. 2, des Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen Militär⸗Verdienstkreuzes zweiter Klasse: dem Seconde⸗ Lieutenant Kramer, von der Reserve des Altmärkischen Ulanen⸗Regiments Nr. 16, dem Stabs⸗Arzt Dr. Schlott, vom Magdeburgischen Füsilier⸗Regiment Nr. 36 und dem Assistenz⸗Arzt der Reserve Dr. Passow, vom 2. Brandenburgischen Ulanen⸗Regiment Nr. 11; des Großherzoglich mecklenburg⸗strelitzschen, für Auszeichnung im Kriege gestifteten Kreuzes mit der Inschrift vtapfer und treu⸗: dem Assistenz⸗Arzt Dr. Hellwig vom 2. Bataillon (Burg) 1. Magdeburgischen Land⸗ wehr⸗Regiments Nr. 26; des Komthurkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Herzoglich sachsen⸗ ernestinischen Hausordens: dem Major Freiherrn von Hammerstein vom Magdeburgischen Kürassier⸗Regiment Nr. 7; des Ritterkreuzes erster Klasse mit Schwer⸗ tern desselben Ordens: den Rittmeistern von Heister, von Beulwitz und Graf Hue de Grais vom Magdeburgi⸗ chen Kürassier⸗Regiment Nr. 7; des Ritterkreuzes zwei⸗ ter Klasse mit Schwertern desselben Ordens: den Premier⸗Lieutenants von Plötz, von Nathusius, von
Stammer, dem Premier⸗Lieutenant à la suite von Stenglin, dem Seconde⸗Lieutenant von Chappius, den Seconde⸗Lieutenants von der Reserve Lieberkühn und Som⸗ bart, sämmtlich vom Magdeburgischen Kürassier⸗Regiment Nr. 7 des silbernen Verdienstkreuzes desselben Ordens: dem Feldzahlmeister Schumann des 1. Bataillons 7. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 96; des Ver⸗ dienstkreuzes desselben Ordens mit Schwertern: den Wachtmeistern Fricke und Bode, so wie den Vize⸗Wachtmeistern Braune und Krappe, sämmt⸗ lich vom Magdeburgischen Kürassier⸗Regiment Nr. 7; der dem Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗ Orden affiliirten silbernen Verdienst⸗Medaille mit Schwertern am Bande: den Sergeanten Lösche, Knust, Brabant, Pessel, Taube und Röhl, den Unteroffizieren Grabenstein, Ahrens, Zabel und Würfel, dem Trom⸗ peter Vetter und den Kürassieren Busse, Rüster und Schüler, sämmtlich vom Magdeburgischen Kürassier⸗Regiment Nr. 7, der Schwerter zum Fürstlich lippischen Ehren⸗ kreuz erster Klasse: dem Hauptmann à la suite des 7. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 96, Freiherrn von Humbracht, persönlichen Adjutanten des Fürsten von Schwarzburg⸗Rudolstadt, Durchlaucht; des Fürstlich lippi⸗ schen Ehrenkreuzes zweiter Klasse: dem Major zur Dis⸗ position von der Burchard, Bezirks⸗Commandeur des 2. Bataillons (Paderborn) 6. Westfäaͤlischen Landwehr⸗Regi⸗ ments Nr. 55; desselben Ordens dritter Klasse mit Schwertern: dem Hauptmann Hornhardt vom 1. West⸗ fälischen Infanterie⸗Regiment Nr. 13, dem Hauptmann Ranzow, dem Premier⸗Lieutenant Ohlendorf, den Seconde⸗ Lieutenants Poelmahn, Seyer, von Engelbrechten I. und Lettgau, dem Ober⸗Stabsarzt Dr. Schmidt, sämmtlich vom 6. Westfälischen Infanterie⸗Regiment Nr. 55, sowie dem Seconde⸗Lieutenant Quentin von der Reserve dieses Regiments.
Thgesorbieng.
7. Plenarsitzung des Deutschen Reichstages, Montag, den 23. Oktober 1871, Mittags 12 Uhr. 1) Erste Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Bildung eines Reichskriegsschatzes. 2) Erste Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Zurückzahlung der auf Grund des Gesetzes vom 21. Juli 1870 aufgenommenen fünfprozen⸗ tigen Anleihe. 3) Zweite Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Kontrole des Reichshaushaltes für das Jahr 1871. 4) Erste und Zweite Berathung der Gesetzentwürfe über das Postwesen des Deutschen Reiches und über das Posttaxwesen des Deutschen Reiches.
8
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Landgerichts⸗Kammer⸗Praͤsidenten Grach in Elber⸗ feld in gleicher Amtseigenschaft an das Landgericht in Trier zu versetzen, den Landgerichts⸗Rath Quoadt in Cöln zum ständigen Kammer⸗Präsidenten bei dem Landgericht in Elberfeld, den Staats⸗Prokurator Feldmann in Düsseldorf zum stän⸗ digen Kammer⸗Präsidenten bei dem Landgericht in Saarbrücken, ferner den Landgerichts⸗Rath Kauhlen in Elberfeld