1871 / 159 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

genöthigt gesehen habe, in Berlin bei den Zeichnungsstellen die Sh gechs eigh Kautionen für die Zeichnungen in größter Schnelligkeit einzufordern. Nach Süddeutschland seien nur geringere Beträge ab⸗ gegeben worder, und andererseits habe Sachsen aus dem preu⸗ ßischen Staatsschatze für die Mobilmachung nichts bezogen. Die Subskriptionstermine für die Anleihe seien trotzdem, wie allgemein bekannt, so nahe gestellt worden, daß dar⸗ unter unzweifelhaft der Erfolg der Anleihe selbst gelitten habe. Die verbündeten Regierungen seien aber dazu genöthigt gewesen, weil die Geldvorräthe nicht länger ausgereicht hätten. Es sei zwar richtig, daß spväter von den Subskribenten sehr erhebliche Einzahlungen im Voraus gemacht worden; darauf koͤnne man aber keineswegs immer rechnen und verdanke man dies vor Allem dem günstigen Verlaufe der Kriegs⸗Operationen.

Von allen Seiten wurde es als selbstverständlich betrachtet, daß nach Errichtung eines deutschen Kriegsschatzes der preuß. Staatsschatz aufgehoben werden müsse. Während von der einen Seite es für rathsam gehalten wurde, dies im Gesetze selbst auszudrücken, hielt man solches von anderer Seite für unnöthig, nomentlich gegenuͤber den im Reichstage vom Staats⸗Minister Cam; hausen abgegebenen Erklärungen.«

Zum §. 1 wurde u. A. folgender Antrag gestellt: den Absatz 1 so zu fassen: »Sobald der preußische Staatsschatz aufgehoben ist, soll aus der von Frankreich (weiter wie im Gesetzentwurfe) verwendet werden.«

Der Antrag wurde zwar von einigen Kommissionsmitgliedern, sowie von den Vertretern der Reschsregierung als unnöͤthig, weil selbstverständlich, bezeichnet, von der anderen Seite aber unter dem Hinweise auf die Moͤglichkeit einer Nichtverständigung der geseggeben. den Faktoren Preußens über die Aufhebung des preußischen Staats⸗ schatzes als geboten und jedenfalls als unschädlich vertheidigt und fand durchgängig Zustimmung in der Kommission.

Gegen § 2 (die Ergänzung des Kriegsschatzes betreffend) wurden verschiedene Bedenken erhoben. Die Fassung der Nr. 2 des Para⸗ graphen sei unklar und es würden danach beispielsweise die Einnah⸗ men von den Elsaß⸗Lothringenschen Eisenbahnen dem Reichs⸗Kriegs⸗ schatze hafticgen, was doch schwerlich selbst von der Reichsregierung beabsichtigt sei.

Tit s sehriften der Nr. 2 des Paragraphen seien nutzlos, wenn sie die freie Beschlußfassung der gesetzgebenden Faktoren über die Er⸗ gänzung des Reichskriegsschatzes nicht binden, unannehmbar aber, wenn solches beabsichtigt sein sollte. Es sei daher zu erwägen, ob es nicht richtiger sei, den ganzen Paragraphen zu streichen und die Er⸗ gänzung des Reichskriegsschatzes im Falle stattgehabter Verwendung desselben der späteren Vereinbarung vorzubehalt n. Es sei zu hoffen, daß die Reichsregierung sich hiermit einverstanden erklären werde; jedenfalls würde aber der Nr. 1 des Paragraphen eine andere Fassung zu geben sein. Vor Allem werden die Vertreter der L aufgefordert, Sinn und Bedeutung des Paragraphen näͤher zu erklären.

Seitens der Vertreter des Bundesraths wurde hierauf dargelegt, die Aufgabe, welche der Gesetzentwurf sich stelle, bestehe darin, an die Stelle der bestehenden Institution des preußischen Staatsschatzes die Institution eines Reichskriegsschatzes zu stellen. Für diesen Zweck reiche es nicht aus, die einmalige Bewilligung von 40 Millionen für den Reichskriegsschatz, wie es durch §. 1 geschehe, auszusprechen, es müsse vielmehr der Reichskriegsschatz als dauernde Institution gesichert werden. Dies geschehe innerhalb des Rahmens der Reichsverfassung durch §. 2, welcher für die Wiederergänzung des Reichskriegsschatzes nach eingetretener Verminderung seines Bestandes Vorsorge treffe. Werde der §. 2 gestrichen, so werde nicht eine Institution geschaffen, sondern lediglich eine einmalige Bewilligung ausgesprochen und damit der Gedanke verneint, welcher für die Bundesregierungen bei dem Entwurfe leitend gewesen sei.

Was die Einzelbestimmungen des §. 2 angehen, so habe man bei der Entwerfung derselben die entsprechenden, für den preußischen Staatsschatz geltenden Bestimmungen vor Augen gehabt. Diesem würden, so lange sein Bestand nicht den Betrag von 30 Millionen Thalern erreichte, die Verwaltungsüberschüsse und die zufäͤlligen Einnahmen des Staats als gesetzlich ihm zustehende Ein⸗ nahmen zugeführt. Ueber die Verwaltungsüberschüsse werde durch Art. 70 der Reichsverfassung onderweitig verfügt. Man habe diesel⸗ ben daher dem Reichskriegsschatze nicht als gesetzlich ihm zustehende Einnahmen zuweisen töͤnnen und sich darauf beschränken müssen, dem⸗ selben durch Nr. 1 des §. 2 lediglich die zufälligen Einnahmen des Reichs zuzuweisen. Wenn man berücksichtige, daß die Verwaltungs⸗ überschüsse in Preußen bei günstiger finanzieller Entwickelung oft mehrere Millionen betragen haben, daß die zufälligen Einnahmen da⸗ gegen eine unsichere, in regelmäßigen Zeiten schwach fließende Einnahmequelle bildeten, so werde man die Ueberzeugung gewin⸗ nen, daß der Reichskriegsschatz in Betreff der ihm zur Wieder⸗ ergänzung gesetzlich zugewiesenen Einnahmen wesentlich ungünsti⸗ ger gestellt sei, als der preußische Staatsschatz. Nur etwa, wenn in Folge eines Krieges, wie gegenwärtig, bedeutende zufällige Einnahmen

an Kriegsenischabigungsguldern entständen, sei die rasche Wiederauf⸗ füllung des Reichskriegsschatzes gesichert. Es habe daher Bedacht darauf genommen werden müssen für den Fall, daß die Zuflüsse aus der unter 1 eröffneten Einnahmequelle des Schatzes spaͤrlich fließen, die Auffüllung desselben durch Mittel, welche der Etat ihm zuweist, ins Auge zu fassen, wie dies durch die Nr. 2 des § 2 geschehe. Die⸗ selbe stelle für den gegebenen Fall die Aufgabe, durch den Reichshaus⸗ halts⸗Etat für eine Wiederansammlung des Vechse e geshate⸗ Sorge zu tragen. Die Frage, in welchem Umfange jedesmal dem Reichsschatze u solchem Zwecke Mittel zu gewähren und eine wie lange Periode ür die Wiederergänzung desselben ins Auge zu fassen, sei durch den Entwurf nicht berührt.

Ueber diese Fragen, bei welchen wesentlich

die finanzielle L in Betracht komme, werde im gegebenen Falle eine Verständigung mit dem Reichstage bei Feststellung des Reichs. haushalts⸗Etats stattfinden müffen.

Die Bemerkung, daß durch die Fassung der Nr. 1 des §. 2 au die Erträge der Elsaß⸗Lothringenschen Eisenbahnen zur Wiederergän. zung des Reichsschatzes designirt würden, sei als richtig nicht anzuer⸗ tennen, da diese Erträge regelmäßig wiederkehrende Einnahmen des Reichs bildeten, welche in keiner Weise unter den Begriff der zu. fälligen« gebracht werden konnten. Glaube man durch eine andere

Fassung einen klareren Ausdruck des Gedankens der Vorlage ge.

winnen zu können, so sei dagegen nichts zu erinnern, wenn nur eine weitere Einschränkung der ohnehin knappen eigenen Einnahmen des Reichskeiegsschatzes vermieden de. Die Vorlage habe als zufällige alle die Einnahmen bezeichnen wollen, welche weder aus den im Artikel 70 der Reichsverfassung aufgeführten Bezugsquellen fließen nag sonst zu den regelmäßig wiedeckehrenden Einnahmen des Reicht gehoͤren. In der Kommission wurde der Antrag gestellt:

„die Nr. 1 des Paragraphen durch die Worle: »der aus anderen

als den im Reichshaushalis⸗Etat aufgeführten Bezugsquellen fließen⸗

den Einnahmen des Reichs⸗ zu ersetzen.«

Die Vertreter der Reichsregierung waren außer Stande, sich über I

die Annahme dieses Amendements zu erklären.

Bei der Abstimmung wurde dieses Amendement mit 11 gegen 8 Stimmen, die Nr. 2 des §. 2 und der Eingang mit 12 gegen 7 Stimmen angenommen, dann aber der ganze §. 2 in der neuen Fassung mit 9 gegen 9 Stimmen abgelehnt.

Ein Mitglied enthielt sich der Abstimmung.

Der §. 3 fand keine Ausstellungen in der Kommission und wurde

bei der Abstimmung einstimmig mit der Modifikation angenommen; daß an Stelle des Wortes »Reichsschatzes« in der Zeile 1 das Wort „»Reichskriegsschatzes« tritt. 1 b

Das ganze Gesetz wurde schließlich mit den erwähnten Abän⸗ derungen mit 10 gegen 8 Stimmen angenommen, indem sich wiederum

ein Mitglied der Abstimmung enthielt.

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Vereinsthätigkeit.

Der „Bericht über die Thaͤtigkeit der vom Milität⸗

Inspecteur geleiteten Deutschen freiwilligen Kranken⸗ pflege während des Krieges 1870 1871¼, Centralstelle des Königlichen Kommissars und Militär⸗Inspecteurs, ist nunmehr im Druck von Julius Sittenfeld in Berlin er⸗ schienen. Dem Bericht, dessen eingehendere Erwähnung wir uns vor⸗ behalten, ist eine Uebersicht über die Vertheilung der Delegirten des Königlichen Kommissars und Militär⸗Inspecteurs der freiwilligen Kranzenpflege am 19. Januar 1871 als dem Tage der Schlacht von 88 Quentin und des letzten Ausfalls der Pariser Truppen beigegeben.

Kunst und Wissenschaft.

Berlin. In der Sitzung des Wissenschaftlichen Kunst⸗

Vereins am 15. Juli hatte Professor Dr. Maercker es auf den Wunsch des Vorstandes übernommen, einen kurzen Bericht über den gegenwärtigen Stand der Angelegenheit des in Berlin für Goethe zu errichtenden Denkmals zu geben. Um einige weitergehende Bemer⸗ kungen, welche er daran knüpfen wollte, sogleich anschaulich zu er. läutern, hatte er die beiden Büstenköpfe Goethe’'s von Rauch und Trippel (aus der Fabrik des Herrn Eichler) und das Standbild des Sophokles zwischen ihnen aufstellen lassen. Die Büste von Trippel ist bekanntlich ein Idealkopf, nach dem Apollo von Belvedere gearbeitet. Goethe schreibt darüber aus Rom, unter dem 12. September 1787: »Meine Büste ist sehr gut gerathen; Jedermann ist damit zufrieden. Gewiß ist sie in einem schönen und edlen Styl gearbeitet, und ich habe nichts dagegen, daß die Idee, als hätte ich so ausgesehen, in der Welt bleibt.« Rauch'’'s Buͤste stellt Goethe im höheren Alter dar; sie ist 1820 nach dem Leben modellirt. Goethe erklärt sich damit in einem Briefe an Zelter sehr zufrieden und fügt hinzu: „Hätte R. sie sekretirt und, in Marmor ausgeführt, zuerst aufgestellt, so wäre das Problematische, was gegenwärtig noch darin vorliegt, gar nicht zur Sprache gekommen.« Hierin sind wichtige Fingerzeige für spätere Künstler gegeben. Das Standbild des Sophokles war aufgestellt worden, weil es das schönste ist, das wir von einem Dichter des griechischen Alterthums nach der Natur besitzen; man bringt es in Verbindung mit der Vollendung des Theaterbaues in Athen, etwa 387 Jahre v. Chr., und es erinnert in seiner ganzen Haltung und Stellung vielfach an Rietschl's Meisterwerk der Statue Lessing's in Braunschweig, wobei der griechische Meister durch das schöne und männlich kräftige Motiv in der Gewandung einen natürlichen Vorzug hat. Hierauf mach'e der Vortragende Mittheilun⸗

en uͤber den Stand des Unternehmens, für welches jetzt be⸗ anntlich Konkurrenzen ausgeschrieben sind. Hierauf ging Professor Dr. Maercker auf den Gegenstand, die Darstellung Goethe's selber ein: es sei nicht leicht für den Künstler, sich seine Aufgabe vollkommen klar zu machen. Das Programm des Komite lasse hierfür für Lebensalter, Gewandung, Stellung, architektonische Umgebung mit Recht volle Freiheit. Wir haben es m't dem groöͤßten Dichter unserer Epoche zu thun, und dabei sei die erste Frage: was der Künstler in seiner Statue zur Erscheinung bringen wolle. Soll es eine ideale Gestalt sein, wie Trippel sie gegeben, oder eine naturwahre Porträt⸗Statue, nur in der stylvollen Behand⸗ lung, wie Sophokles hier vor uns stehe, in welchem sich das „Problematische«, was Goethe in Rauchs Büste entdeckt habe, nicht finden dürfte, so wenig wie in Rietschls Lessing. Griechenland habe seine großen Dichter und Sänger unter die Heroen gezähle, sie selbst

mit der priesterlichen Binde geschn

redigirt in der

b. g 1“

nückt und ihnen als gottgeheiligten Männern die höchsten Ehren erwiesen; dort waren sie die propheti⸗ schen Vermittler zwischen den Götiern und Menschen und demgemäß sähen wir noch in dem uns erhaltenen herrlichen Relief die Apotheose des Homer. Der Vortragende sei sich dessen wohl bewußt, daß solche Auffassungen der Würde des Sängers dem Gifühl und Geschmack unserer Zeit widersprächen; man wolle in rein realistischer Weise uns die »Natur« geben, den Mann wie wir ihn gesehen haben, wo möglich im Gipsabguß über dem lebenden Körper. Dieser Stim⸗ mung sei er indeß schnurstracks entgegen. Damit höre für ihn die Kunst auf und er glaube selbst die Porträtisten an die Worte Spi⸗ noza's erinnern zu dürfen: Mens efficere potest, ut omnes rerum imagines ad Dei ideam referantur; »Die Seele kann bewirken, daß alle Bilder der Dinge auf den Gedanken Gottes bezogen werden.“« Darin liege die Aufgabe aller Kunst auch noch für unsere Zeit aus⸗ gesprochen. Der Triumph der hellenischen Kunst sei es gerade, daß sie in ihren schönen Schöpfungen überall als Gedanke erscheine. Es verstehe sich von selbst, daß die Natur die Grundlage bilden müsse, und wehe dem Künstler, der sich von ihr trennen wolle, aber der göttliche Gelst müsse jedes wahre und ächte Kunstwerk durchwehen und in ihm zur Erscheinung kommen. Wie dies für Goethe zu erreichen sein dürfte, wolle der Vortragende später auseinanderzusetzen versuchen, und bäte, bei der vorgeschrittenen Zeit, nur noch die Anwesenden, ihre Ansichten über den heute von ihm berührten Punkt auszudrücken. An der sich hieran knüpfenden Diskussion betheiligten sich der als Gast an⸗ wesende Professor Hagen aus Königsberg, welcher den Erörterungen des Professor Maercker beistimmte, serner die Herren Professor Möller, Professor Hopfgarten, Professor Remy, Professor Michelet, welche einer größeren Portraitähnlichkeit bei Statuen das Wort redeten, und Professor Mandel, welcher den von Professor Maercker herangezogenen Vergleich der Siatue des Sophokles mit der Rietschl'schen Statue Lessing's modifizirte.

München, 30. Oktober. Der seiner Zeit vielgeschätzte Genre⸗ maler Heimich Marr (geb zu Hamburg) ist gestern, 60 Jahre alt,

g⸗storben.

Gewerbe und Handel.

In Hermsdorf bei Berlin befinden sich bekanntlich schon seit langen Jahren sehr große Ziegeleien im Betriebe. Durch um⸗ fangreiche Bohrungen sind nun in jüngster Zeit auch so große Traß⸗ Lager daselbst festgestellt worden, daß unter der Firma: »Herms⸗ dorfer Portland⸗Cement⸗ Verblendziegel⸗ und Thon⸗ waaren⸗Fabrik, Aktien⸗Gesellschaft zu Berlin« ein Aktien⸗ unternehmen begründet worden ist. Indem auf das in der heutigen Nummer dieser Zeitung befindliche Inserat verwiesen wird, bemerken wir, daß am hiesigen Platze die Substription bei der Berliner Wechslerbank und Herrn Julius Alexander am Sonnabend, den 4, und Montag, den 6. d. Ms., stattfindet.

Verkehrs⸗Anstalten.

Das Londoner Handelsamt veröffentlicht eine ihm durch das Auswärtige Amt übermittelte Depesche des britischen Konsuls in Kopenhagen, wonach die Häfen von Riga, Memel, Altona und Hamburg von der dänischen Regierung von Cholera für frei erklärt worden sind. Ferner enthält das amtliche Blatt eine Quarantaine⸗ Verfügung der portugiesischen Regierung, welche den Hafen von Ham⸗ burg mit Cholera, und den Hafen von Bahia mit gelbem Fieber für angesteckt erklärt.

Die soeben im Verlage der Königlichen e.hcearn von e

Ernst Siegfried Mittler und Sohn in Berlin (Kochstraße 69) erschienene Rang⸗ und Quartierliste der Königlich Preußi⸗ schen Armee und Marine für das Jahr 1870/71 , welcher die Anciennetätslisten der Generalität und der Stabs⸗Offiziere der Armee sowie der Flagg⸗ und Stabs⸗Offiziere der Marine beigegeben sind, ist von der Koͤniglichen Geheimen Kriegskanzlei der Abtheilung für die Angelegenheiten im Königlichen Kriegs⸗ Ministerium zu erlin redigirt und mit Allerhöͤchster Genehmigung verausgabt worden. Der Inhalt des in einem solchen Umfange bisher noch nicht zu⸗ sammengestellten Buches, umfaßt alle zur Zeit unter Königlich preu⸗ ßischer Militärverwaltung stehenden Kontingente, demnach die sämmt⸗

lichen Truppentheile des Konigreichs Preußen (cinschließlich deler ves

früheren Norddeutschen Bundes, mit Ausnahme der das XII. Köͤnig⸗ lich sächsische Armee⸗Corps bildenden Regimenter und Bataillone), sowie die das XIV. Armee⸗Corps theilweise zusammensetzenden Truppen⸗ körper des Großherzogthums Baden.

Von den früheren und namentlich der letzten Rang⸗ und Quartier⸗ liste des Jahres 1869 unterscheidet die diesjährige sich namentlich in folgenden Punkten: Das Militärkabinet findet sich zum ersten Male als selbständige Behörde und in unmittelbarem Anschlusse an die General⸗ und Flügel⸗Adjutanten Sr. Majesät aufgenommen: es besteht aus dem Chef, General⸗Lieutenant von Tresckow I., den zur Dienstleistung kommandirten Offizieren und der Abtheilung für die persönlichen Angelegenheiten, welche zwischen dem Allgemeinen Kriegs⸗ und dem Militaͤr⸗Oekonomie⸗Departement beim Kriegs⸗

Ministerium selbständia verzeichnet steht. Dem Generalstabe der

Arm ee ist eine bei Weitem größere Zahl der Offtziere wie früher aggregirt und à la suite gefäübre⸗ unter denen der Militär⸗ Attachs in London und der Militär⸗Gouverneur Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Leopold von Preußen hervorzuheben sind; auch der Nebenetat des Großen Generalstabes erscheint wie dieser selbst ver⸗ mehrt. Unter den dann folgenden Ad futanten der deutschen

ürsten finden sich zum ersten Male die Adjutanten des Großherzogs

von Baden mit aufgenommen. Besonders zahlreich vertreten sind die Offiziere von der Armee und à la suite der Armee, unter denen sich eine große Zahl befinden, die wegen augenblicklicher Nicht⸗ verwendung im Dienste vorläufig diesen beiden Kategorien beigefügt sind ; an der Spitze der ersteren stehen die beiden General⸗Feldmaͤrschälle Herwarth von Bittenfeld und von Steinmetz, sowie der General der Infanterie Vogel von Falckenstein.

In dem Abschnitte der »Armee⸗Eintheilung«- reihen sich unmittelbar an das vom General⸗Feldmarschall Grafen von Wrangel befehligte Ober⸗Kommando in den Marken die vier Armee⸗Inspektio⸗ nen und die Landesvertheidigungs⸗Kommission; dann folgen die Stäbe der General⸗Kommando’s, Divisionen und Brigaden, unter diesen zum ersten Male das XIV. und XV. Armee⸗Corps, die 28. bis 31. Division, die 55.— 62. Infanterie⸗ und die 28.—31. Kavallerie⸗Brigade. An diese schließt sich der Stab der Okkupations⸗Armee in Frankreich, der dann erst die sonst vor den Armee⸗Corps gestandenen selbstständi⸗ gen General⸗Inspektionen und Inspektionen folgen. Unter den Gouvernements und Kommandanturen sind als neu aufge⸗ nommen zu erwähnen: Bitsch, Breisach (Neu⸗), Karlsruhe, Dieden⸗ hofen, Metz, Rastatt, Straßburg; unter den Garnisonen und Artillerie⸗ Depots: Lützelstein, Marsall, Oldenburg, Pfalzburg und Schlettstadt.

Unter den Regimentern und regimentirten Truppentheilen sind neu aufgenommen: die Unteroffizier⸗Schule in Ettlingen, die badischen Infanterie⸗Regimenter von Ne. 109 114, die badischen Dragoner⸗ Regimenter Nr. 20 22, die 14. und 15. Artillerie⸗Brigade, die Ver⸗ suchs⸗Abtheilung der Artillerie⸗Prüfungs⸗Kommission, die Pionier⸗ Bataillone Nr. 14 und 15, das Eisenbahn⸗Bataillon, die Train⸗Ba⸗ taillone Nr. 14 und 15 und die zur Zeit mit einem Personalstande fest noch nicht versehenen fünf badischen Landwehr⸗Regimenter.

Bei der Marine ist die neue Eintheilung des Ministeriums in drei militärische, sechs technische, zwei ökonomische und 3 selbständige Decernate zu ersehen, das inzwischen eingegangene Ober⸗Kommando hingegen in Wegfall gekommen.

Die Anciennetätsliste ist wie durch die seit länger denn einem halben Jahrhundert zum ersten Male wieder vertretenen Großkreuze des Eisernen Kreuzes die Rangliste, durch die Zahl von sieben General⸗Feldmarschällen, einen General⸗ Feldzeugmeister und einen General⸗Obersten der Kavalle⸗ rie bemerkenswerth: an diese reihen sich 41 Generale, von welchen 19 regierenden Fürstenhäusern angehöͤren und eine die früheren Jahre jedoch kaum überschreitende Zahl von General⸗Lieutenants, General⸗ Majors und Stabs⸗Offizieren. Die Marine ist durch je einen Admiral, Vize⸗Admiral und Contre⸗Admiral, denen die Stabs⸗Offi⸗ ziere folgen, vertreten.

Besonders gekennzeichnet wird aber die diesjährige Rang⸗ und Quartierliste durch die aus derselben entgegentretenden Ordens⸗ zeichen des Eisernen Kreuzes, sowie die umfangreichen Rubri⸗ ken des Abganges bei den einzelnen Behörden und Truppenkörpern, wie solche die unausbleibliche Folge des jüngst beendeten ruhmreichen

Krieges werden mußten.

Telegraphische Witterungsberichte v. 1. November.

we eeerxwneenexara⸗ erraronevane Bar. AbwTemp. Abw ; Allgemeine

Ort. P. L. v. M. R. v. M. Wind. Himmelsansich Munster 337.1 5 zieml. heiter.

3,6 (O., mässig. Constantin 337,7 11,2 NO., still. bedeckt. Moskau 334,2 trübe.

2,1 S., schwach.

2. November. Memel. 338,0 †1,0% y1,6 1,9 N., s. schw. hheiter. Königsbrg. 337,8 + 1, 0²% 2,8 —0,s8 W., s. schwach. bedeckt. Danzig 337,6 3,7 0,1 bedeckt. Cöslin 338,4 1,4 N., s. schw. trübe.

Stettin 339,5 1,0NNO., schw. bed., gest. Reg Putbus 336,5 1,1 N., mässig. bewölkt. Berlin 337,5 —0,5 N., schwach. sbedeckt. ¹)

336,1 —0,4 NW., schwach. bedeckt. ²) Ratibor 328,9 —0,1 N., schwach. strübe. Breslau 335,3 —3,0 NW., s. schw. trübe.

Torgau 335,1 —3,9/O., schwach. starker Nebel. Münster 337,1 2,9 0., schwach. heiter. Cöln 336,3 2,2 S0., mässig. bedeckt. 9 Trier 329,3 -— 1,3 NO., stark. trübe. Flensburg. 338, 8 NoO., schwach. bezogen. Wiesbaden 333,2 NO., mässig. bedeckt. Kieler Haf. 339, 8 NO., schwach. leicht bewölkt. Wilhelmsh. 338,9 NO., schwach. seiter.

Bremen. 338,2 NO., schwach. Weserleuchtth. 338,4 O., lebhaft. Brüssel 337,8 S0., schwach. Haparanda 331, NW., schwach bedeckt. Petersburg 336,2 NW., schwach bedeckt. Riga 337,6 N., schwach. bedeckt, Schnee. Stockholm 337,4 W., schwach. fast bedeckt. 3) Skudesnäs 340,2 NW., mässig. bewölkt. Gröningen 339, 6 0NO., schw. wenig bewölkt. Helder. 339,5 O., mässig. Hernösand 334,4 W., mässig. fast heiter. Christians. 339,2 NNW., lebhaft. bedeckt. Helsingör. NW., schwacb. ⁴) Frederiksh. WSW., schw. *)

¹) Gestern Abend Regen. ²) Nebel. Gestern schwacher Regen. ²) Max. 4,0. Min. 1,4. ⁴) Gestern Nachmitta NO. schwach. Strom S. Strom S. ⁴) Gestern ONO. schwach. 6 66“

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