1871 / 161 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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abscription erfolgt al p Sonnabend, den 4. November 1821 Montag, den 6. November,

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Berliner en Linden 25:

Herrn Jul. bei Herrn A. L. 8 Eduard Hoffmannz S. dem Hallischen Bankverein, HEKaempf £ Co.; 6 Herrn M. S. Meyer; E Herren Gebr. Guttentag;

der Bank für Landwirthschaft und 1 KkKwilecki, Potocki Co-; 8 Herrn Leop. M. Goldschmnidl S. Abel jr. §. 2. Bei der Subsecri HlSIHvi courshabenden Effekten z9 hiee e 4

Se..... §. 3. Im Fall der Ueberzeichnung des

sprechende Reduktion vorbehalten.

§. 4. Für die zugetheilten Beträge zugethe eträge werden, nach weiterer Bekannt- 1s Interimsscheine mit 50 pCt. Einzahlung gegen Zahlung des Betrages al züglich der geleisteten Caution, ausgesolgt. Die ferneren FEinzahlungen wer- statutengemaäss eingefordert. V ollzahlungen sind gestattet.

lan e der Statuten und I rospekte liegen bei den Ze

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Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg. für das bierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile Sgr.

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Alle Post⸗Anstalten, des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung an, für Berlin die Expedition:

Zietenplatz Nr. 3.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Ober⸗Tribunals ⸗Rath Brunnemann zu Berlin den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichen⸗ aub zu verleihen.

b ht Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen: Dem General⸗Arzt der Marine, Dr. Steinberg, zur Anlegung des von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden ihm verliehe⸗ nen Commandeur⸗Kreuzes zweiter Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen und dem Grafen Saurma⸗Jeltsch auf Gnichwitz, im Kreise Breslau, zur Zeit in Stuttgart wohnhaft,

zur Anlegung des ihm verliehenen Comthur⸗Kreuzes des Ordens vom heiligen Grabe.

Erweiterte Annahme von Geldsendung enbei Postanstalten

in Berlin. Vom 4. Norember ab werden hei den Kaiserlichen Postanstalten

in Berlin Sendungen mit Werthangabe in folgender Ausdehnung

angenommen werden:

1) Geld⸗ und Werthsendungen aller Art: beim Hof⸗ Postamte und bei den 8 Bahnhofs⸗Postanstalten: auf dem Anhalter, Görlitzer, Frankfurter, Ost., Stettiner, Hamburger, Lehrter Bahnhofe und auf dem Potsdamer Platz.

2) Geld⸗ und Werthsendungen, mit Ausnahme von Geldfässern, Geldkisten und Geldbeuteln bei den Postexpedi⸗ tionen Nr. 2 Neue Schönhauserstraße Nr. 2, Nr. 6 Louisenstraße Nr. 22, Nr. 7 Dorotheenstraße Nr. 71 (Ecke der Neustädter Kirchstr.), Nr. 8. Taubenstraße Nr. 42, Nr. 10 Königin⸗Augustaͤstraße Nr. 30, Nr. 12 Zimmerstraße Nr. 26, (Ecke der Charlottenstraße), Nr. 13. Hollmannsstraße Nr. 13, Nr. 14 Alte Jacobsstraße Nr. 75, Nr. 15 Sebastiansstraße Nr. 78 und Prinzenstraße Nr. 33, Nr. 16 Adalbert⸗ straße Nr. 35 a, Nr 18 Landsbergerstraße Nr. 91, Nr. 26 Oranien⸗ straße Nr. 182, Nr. 27 Blumen⸗ und Alexanderstraßen⸗Ecke, Nr. 28 Brunnenstraße Nr. 121 b., Nr. 29 Belle⸗Alliancestraße Nr. 98, Nr. 35 Potsdamerstraße Nr. 115, Nr. 37 Schönhauser Allee 5 6 38 Jägerstraße Nr. 22, Nr. 39 Wedding (Chausseestraße

r. 64 a.).

3) Geld⸗ und Werthsendungen in Briefform und in Päckchen bis 15 Loth ohne Beschränkung des Werth⸗ betrages bei den Postexpeditionen Nr. 1 Krausenstraße Nr. 42/43, Nr. 3 Oranienburgerstraße Nr. 35, Nr. 23 Alte Leipzigerstraße Nr. 15 Nr. 25 Königsgraben Nr. 2.

Berlin, 2. November 1871.

Der Kaiserliche Ober⸗Post⸗ irektor.

Sachße.

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Zu Groß⸗Neuendorf, Kreis Lebus, Regierungsbezirk Frank⸗ furt a. O., wird am 16. November er. eine Telegraphenstation mit

Tagesdienste (cfr. §. 4 der Telegraphenordnung) eröffnet erden.

Stettin, den 3. November 1871. Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.

Köönigreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Regierungs⸗ und Schul⸗Rath Stiehl in Coblenz zu⸗

gleich zum Konsistorial⸗ und evangelisch-geistlichen Rath bei der

Regierung daselbst zu ernennen/

Den Oekonomie⸗Kommissarien Haesecke zu Luckenwalde, Barsekow zu Posen und Berg zu Schneidemühl den Titel Oekonomie⸗Kommissions⸗Rath; und

Dem Kreis⸗Sekretär Heinrich Friedrich Nordmann zu Eschwege bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienste den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

88 1 Bekanntmachung. „Nachdem Se. Majestät der Kaiser und König durch Aller⸗ höchste Ordre vom 11. April d. J. die Auflösung des Marine⸗ Depots zu Stralsund zu befehlen geruht haben, ist diese Auf⸗ lösung mit dem heutigen Tage vollzogen und die Abwickelung der Dienstangelegenheiten des genannten Depots der König⸗ lichen Werft zu Kiel übertragen worden. Berlin, den 31. Oktober 1871. 8 ““ Das Marine⸗Ministerium. von Roon. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Joseph Dillemann zu Rheinfelden ist unter dem 2. November d. J. ein Patent auf eine Vorrichtung zum Vorschieben, Pressen und Ab⸗ theilen des Tabaks an Cigarren⸗Wickelmaschinen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen⸗ setzuung und ohne Jemanden in der Anwendung bekannter Theile derselben zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

11“ Justiz⸗Ministerium. v“ Allgemeine Verfügung vom 23. Oktober 1871, betreffend die den Polizei⸗Anwalten obliegenden Mittheilungen.

Der Justiz⸗Minister hat sich veranlaßt gesehen, den Polizei⸗ Anwalten die Mittheilung der wegen Uebertretungen ergehen⸗ den Straferkenntnisse an die Gerichts⸗ und Polizeibehörden des Wohnorts in gewissen Fällen zur Pflicht zu machen.

Die zu diesem Behuf an die Ober⸗Staatsanwalte ꝛc. er⸗ lassenen Verfügungen vom 23. Mai und 7. September d. J. werden durch den nachstehenden Abdruck mit dem Bemerken zur Kenntniß der Justizbehörden gebracht, daß der Inhalt der Mittheilungen, welche in Gemäßheit dieser Verfügungen erfol⸗ gen, in die vorgeschriebenen Register der strafrechtlich verfolg⸗ ten Personen einzutragen sind.

Berlin, den 23. Oktober 1871.

Der Justiz⸗Minister. Leonhardt. An sämmtliche Justizbehörden.

2 8 11“ Sh 8 Verfügung vom 23. Mai 1871.

Es ist für nothwendig erachtet worden, daß Seitens der Polizeianwalte von den auf Grund des §. 361 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs wegen Landstreichens ergehenden rechtskräftigen Bestrafungen den Polizeibehörden des Wohn⸗ oder Herkunfts⸗ ortes des Verurtheilten, sowie der Polizeibehörde seines letzten Aufenthaltsortes und zwar unter Adresse des Landraths Mit⸗ theilung gemacht wird.

Euer Hochwohlgeboren werden veranlaßt, die Polizeianwalte Ihres hiernach mit der erforderlichen Anweisung zu versehen.

Berlin, den 23. Mai 1871.

Der Justiz⸗Minister. Leonhardt. ämmtliche Ober⸗Staatsanwalte zc.