1871 / 161 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

b. Verfügung vom 7. September 1871.

Es hat sich das Bedürfniß herausgestellt, der in der Ver⸗

fügung vom 23. Mai d. J. getroffenen Anordnung wegen der den Polizei⸗Anwalten obliegenden Mittheilungen eine weitere Ausdehnung zu geben. Demgemäß wird Folgendes bestimmt: 1) Die in jener Verfügung vorgeschriebene Mittheilung der rechtskräftigen Straferkenntnisse an die Polizeibehörde hat künftig nicht blos in dem Falle der Nr. 3, sondern in allen Fällen 867 361 des Strafgesetzbuchs zu erfolgen; in den Fällen des Bettelns (Nr. 4) ist sie jedoch nur dann erforderlich, wenn einer der im zweiten Absatze des §. 362 am Schluß bezeichneten erschwerenden Umstände vorliegt. 2) In den nämlichen Fällen ist auch dem Gericht des Wohn⸗ oder Aufenthaltsortes des Verurtheilten eine gleiche Mittheilung zu machen. Fehlt es an einem bekannten Wohn⸗ oder Aufenthaltsorte, so ergeht die Mittheilung an das Gericht des Herkunftsortes. Die Behör⸗ den, an deren Adresse diese Mittheilungen zu erfolgen haben, sind: im Geltungsbereich der Verordnung vom 3. Januar 1849: ea Haup geriche erster Instanz (Kreisgericht, Stadt⸗

gericht),

erhalb dieses Gebiets: der Staatsanwalt beim Kollegial⸗ gericht erster Instanz (Kronanwaltschaft, Ober⸗Pro⸗

kurator).

Hiernach sind die Polizei⸗Anwalte mit der erforderlichen Anweisung zu versehen.

Berlin, den 7. September 18711.

Der Justiz Miulster.

Sonbarpt.

An sämmtliche Ober⸗Staatsanwalteꝛ c.

Ministerium der vegen Unterrichts⸗ und 1 Medizinal⸗Angelegenheiten. 18

Die Gymnasial⸗Oberlehrer Dr. Goerlitz in Sagan und Gustav Schröter zu Glogau sind in gleicher Eigenschaft resp. an das Matthias⸗Gymnasium zu Breslau und das Gym⸗ nasium in Sagan versetzt, und der Gymnasiallehrer Dr. Augustin Jung zu Neisse ist als Oberlehrer an das katho⸗ lische Gymnasium in Glogau berufen worden.

Am evangelischen Schullehrer⸗Seminar zu Steinau a. O. ist der Adjuvant Freund zu Parchwitz als Hülfslehrer an⸗ gestellt worden. Finanz⸗Ministerium. Bekanntmachung. „In Gemäßheit des §. 8 des Gesetzes vom 23. Dezember 1867, betreffend die Abhülfe des in den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen herrschenden Nothstandes (Ges. S. S. 1929) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von den im §. 1 dieses Gesetzes bezeichneten Darlehnskassen⸗ scheinen am 31. Oktober d. J. ein Betrag von 2,212,243 Thlr. sich im Umlauf befunden hat.

Berlin, den 1. November 1871. 8

Der Finanz⸗Minister. Im Auftrage: Eülgwanger.

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Preußische Bank.

sönmn eberesth: der Preußischen Bank vom 31. Oktober 1871. Aktiva. 1) Geprägtes Geld und Barren Tvhlr. 137,993,000 2) Kassenanweisungen, rivatbanknoten und Darlehnskassenschine. 3,099,000 1““ 13,362,000 v““ 18 740,000 5) Staatspapiere, discontirte Schatzanweisun⸗ gen, verschiedene Forderungen und Aktiva. ö 5,213,000 11I11““

6) Banknoten im Umlausf Tvhlr. 224,652,000 8 8 08öIss“ 18,026,000 8) Guthaben der Stahe e. Institutie und Privatpersonen mit Einschluß des Giroverkehrs .... v.6. Berlin, den 4. November 1871. 1 Koöniglich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp.

Herrmann. Koch. von Koenen.

Angekommen: Se. Sgcellenz der General⸗Lieutenant und 82 b1 von Bothmer, von Münster. er General⸗Major und Inspecteur der 1. Ingenieur⸗ Inspektion, Leuthaus, von C 89 g

XX“

8

Oberst Graf von Perponcher, von Italien.

Personal-Veränderungen in der Armee

Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums.

Garde⸗Füs. Regts., Schirmer, Zahlmeister vom Fuüs. Bat. 2. O r. Gren. Regts. Nr. 3, der Abschied mit Pens. bewilligt. 8

Den 23. Oktober. Ungnad, Sec. Lieut. a. D. und Zahl⸗ meister vom 2. Bat. Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regts. Nr. 2, der Abschied mit Pension bewilligt. Spink, Intendantur⸗Sekretariats⸗ Applikant vom I. Armee⸗Corps, zum J ntendantur⸗Sekretariats⸗Assisten⸗

ten ernannt. Militär⸗Justiz⸗Beamte.

„Den 28. Oktober. Kreidel, Div. Audit. der 2. Div., in glacher Eigenschaft zur 11. Div., Hansmann, zur Zeit Feld⸗Aud., rüher Garn. Audit. in Wittenberg, als Div. Audit. zur 11. Div., Kirstein, zur Zeit Feld⸗Audit., früher Garn. Audit in Stralsund, als Tiv. Audit. zur 2. Div., vom 1. Dezember d. J. ab versetzt.

Kichtamtliches. Deutsches NKeich.

Preußen. Berlin, 4. November. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heut um 9 ½ Uhr die Hof⸗ marschälle zum Vortrage, arbeiteten von 9 bis 11 Uhr mit dem Kriegs⸗Minister Grafen von Roon, nahmen um 11 Uhr militärische Meldungen entgegen und hörten von 11 ¼ bis 1 Uhr den Vortrag des Obersten von Albedyll sowie von 1 bis 3 ¾a Uhr den des Civilkabinets. Se. Majestät machten hierauf

Fürsten von Bismarck.

Nachdem die St. Hubertus⸗Hofjagd für das ver⸗ gangene Jahr ausgefallen war, hatte Se. Majestät der Kaiser und König die Abhaltung der diesjährigen am 3. November, dem St. Hubertustage, befohlen. Es waren 200 Einladungen, besonders an Mitglieder des unter dem Pro⸗ tektorate Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl von Preußen stehenden Parforce⸗Jagdvereins ergangen, und das Rendez-vous um 12 Uhr im Königlichen Jagdschlosse Grunewald bestimmt worden. Schon früh belebten sich alle Straßen dahin, und die außerordentlich große Zahl von Schaulustigen aus Berlin, Spandau, Charlottenburg und Potsdam, gestaltete das Jagdfest zu einem wahren Volks⸗ feste. Das im Hofe des Jagdschlosses aufgestellte Hornisten⸗Corps des Garde⸗Jäger⸗Bataillons empfing die nach und nach ein⸗ treffenden Fürstlichen Herrschaften mit fröhlichen Jagdfanfaren. Nach und nach ertönten dieselben für Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den Kronprinzen, Ihre Königlichen Hoheiten den Prinzen und die Prinzessin Carl, den Prinzen und die Prinzessin Friedrich Carl, die Prin⸗ zessinnen Töchter Höchstderselben, den Prinzen Albrecht Sohn und endlich für Se. Majestät den Kaiser und König, Allerhöchstwelcher mit dem dienstthuenden Flügel⸗ Adjutanten von Winterfeldt, um 1 Uhr von Berlin kommend, erschien. Unter den Hohen Gästen bemerkte man Ihre König⸗ lichen Hoheiten die Prinzen August und Wilhelm von Württemberg, Se. Hoheit den Herzog Wilhelm von Mecklenburg⸗Schwerin, die beiden Generale Prinzen Hohenlohe, Fürst Radziwill, den Oberst⸗Kämmerer Grafen Redern, den Kgiserlich russischen Militär⸗Bevollmächtig⸗ ten General Grafen Kutusoff u. s. w.

Der Jagd⸗Imbiß im Freien, wie überhaupt das ganze Jagdfest, wurde ungemein durch schönes, fast sommerliches Wetter begünstigt. Die Königliche Jagdmeute, von dem Ober⸗ Piquer geführt, erschien, von Klein⸗Glinike kommend, unter muntern Waldhorn⸗Fanfaren der Piqueure und harrte bei dem Wolffschen Bildwerke eines von Hunden gedeckten

200 Reiter in Roth zogen zu Holze; voran der Ober⸗ Piqueur mit der Meute, hinter demselben 3 Piqueure in Roth, dann 6 reitende Feldjäger und unmittelbar vor Sr. Majestät dem Kaiser und König die Forst⸗ und Ober⸗Forst⸗ beamten, in großer Uniform. Neben Sr. Majestät dem Kaiser und König ritt Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl von Preußen, der Hohe Präses der Parforce⸗Jagden. In der Ge⸗ gend der Saubucht mochten wohl über 20,000 Menschen als Zuschauer versammelt sein, welche in ein lang an⸗ dauerndes Hurrah ausbrachen, als Se. Majestät der Kaiser und König auf dem Anjagd⸗Rendez⸗vous erschienen, wo

die sämmtlichen Reiter ungefähr 10 Minuten im Kreise um

Der Hofmarschall Sr. Majestät des Kaisers und Königs,

Den 22 Oktober. Eberwein, Zahlmeister vom 2 Bat. des

Durch Verfügung des General⸗Auditeurs der Armee.

eine kurze Ausfahrt und arbeiteten von 3 bis 4 ½ Uhr mit der

Ebers des Aufbruchs, der kurz nach 1 Uhr erfolgte. Ueber

en der Königlichen Peinzessinnen hielten. Diese 10 Minuten waren dem aus der Saubucht losgelassenen star⸗ ken Keiler Vorsprung gelassen worden, und wurde nun die

Meute an die waidmännisch verbrochene Fährte geführt, von

wo die Anjagd erfolgte. Durch nachdrängendes Publikum war indessen die Fährte gleich Anfangs so verwischt wor⸗ den, daß eine Fehljagd in fast gewisser Aussicht stand. Der Keiler hatte sich nach der Havel, zwischen Pichels⸗ berg und Schildhorn gewendet, nahm das Wasser an, und wurde von mehreren Jägern, die sich rasch von den Pfer⸗ den und in einen Nachen geworfen hatten, in der Mitte des Flusses eingeholt, im Wasser ausgehoben und von den Lieute⸗ nants von Schlegel, vom 1. Garde⸗Regiment zu Fuß, und von Liliencron, vom 3. Garde⸗Ulanen Regiment, gewaltsam in das Boot gebracht, am Ufer aber wieder losgelassen, so daß die Hunde 50 Schritt weiter den Keiler decken konnten, worauf Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz den⸗ selben abfing. 8 8

Der Jagd schloß sich das glänzende Jagd⸗Diner im Schlosse Grunewald an, für welches in sämmtlichen Zimmern desselben 200 Couverts gelegt waren. Nachdem Lieutenant von Schlegel den Toast auf den Allerhöchsten Jagdherrn, Se. Majestät den Kaiser und König, und Lieutenant von Liliencron den Toast auf Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ausgebracht, welche mit oft wiederholten Hurridos der ganzen Jagdgesellschaft begleitet wurden, las der Vorleser Sr. Majestät, Geheime Hof⸗Rath Schneider, wie hergebracht, das Jagdprotokoll. Um 6 Uhr wurde die Tafel aufgehoben. Bei der Abfahrt der Königlichen Prinzessinnen ließen die wieder im Hofe ver⸗ sammelten Jäger ihre huldigenden Jagdrufe erschallen, und be⸗ gleiteten auch Se. Majestät den Kaiser und König sowie

die Prinzen des Königlichen Hauses mit freudigen Jagdrufen.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen. b

Der Ausschuß des Bundesrathes für Zoll⸗ und Steuerwesen und die vereinigten Ausschüsse desselben für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten gestern Sitzungen ab. . 8 8 4

In der heutigen vierzehnten Plenarsitzung des Reichstages, welcher am Tische des Bundesrathes der Reichs⸗ kanzler Fürst v. Bismarck, die Staats⸗Minister Delbrück, Camp⸗ hausen, von Pfretzschner, von Mittnacht und andere Bevoll⸗ mächtigte beiwohnten, richtete der Abg. Jacobi an den Vertreter des Reichskanzleramts folgende Interpellation:

„In welcher Lage befinden sich die Vorbereitungen für eine Reichs⸗ gesetzgebung über das Versicherungswesen, und kann einer Ge⸗ setzesvorlage darüber bestimmt bis zur nächsten Session des Reichstages entgegen gesehen werden?⸗

Der Staats⸗Minister Delbrück beantwortete diese Frage dahin, daß das sehr umfangreiche Material zur Bearbeitung

eines Gesetzentwurfs bereits zusammengestellt sei, und diese

Bearbeitung selbst thunlichst beschleunigt werden solle, um dem

vom Bundesrathe anerkannten Bedürfniß einer einheitlichen Versicherungsgesetzgebung so bald als möglich zu entsprechen.

Es folgte sodann die zweite Berathung über den Gesetz⸗

entwurf, betreffend die Bildung eines Reichskriegs⸗ schatzes, auf Grund des (in Nr. 159 d. Bl. auszugsweise

mitgetheilten) Berichts der Budgetkommission. Der §. 1 der

8 Vorlage ist in dieser Kommisston dahin abgeändert worden, daß die Bildung des Reichsschatzes an die Bedingung des

gleichzeitigen Aufhörens des preußischen Staatsschatzes ge⸗

knüpft wird.

Der Abg. Frhr. v. Hoverbeck beantragte, den Entwurf,

welcher die Verfügung über den Schatz an die »vorgängig oder nachträglich einzuholende

Zustimmung« des Reichstages bindet, in der Art zu modifiziren, daß die Worte: »oder nach⸗ träglich« ganz wegfallen, eventualiter durch die Worte ersetzt werden: »oder im Falle eines Angriffs auf das Bundesgebiet oder dessen Küsten auch nachträgliche. Der Abg. Lugscheider

bekämpfte die Vorlage im Ganzen, da er dieselbe als dem Volks⸗

wohl zuwiderlaufend nicht billigen könne. Im Falle eines Krieges werde Deutschland gewiß nicht in Geldverlegenheit kommen, da selbst das finanziell geschwächte Oesterreich 1859 und 1866 ohne inen Kriegsschatz seine Mobilmachung habe vollenden können. Der Abg. Oehmichen hält den Kriegsschatz gleichfalls für über⸗ flüssig. In jedem geordneten Staate sei stets ein so beträcht⸗

liches Betriebskapital vorhanden, daß dadurch die ersten Be⸗

dürfnisse einer Mobilmachung gedeckt werden könnten. Die Aufhebung des preußischen Schatzes liege wohl im Interesse er preußischen Abgeordneten, könne aber für die Vertreter

aannderer Länder nicht maßgebend sein. Der Reichskanzler Fürst Bismarck erklärte in längerer Rede, die Einsprüche derjenigen

Gegner, deren Zwecke mit den seinigen nicht zusammenfallen und welche die Konsolidation und Sicherheit des Reiches nicht

verfolgen, mit Stillschweigen übergehen zu wollen. Nur dem Abg Frhrn. v. Hoverbeck wolle er antworten. Die Unentbehrlichkeit eines Kriegsschatzes sei durch die letzten Feldzüge bis zur Evidenz bewiesen. Ohne ihn hätte man 1870 das preußische und bayerische linke Rheinufer preisgeben und das Land bis Frankfurt den Franzosen überlassen, die man wieder hätte hinausschlagen müssen. Der Vorstoß sei oft das wirksamste Mittel der Ver⸗ theidigung, nach dem Beispiel des großen Friedrich, der nicht wartete, bis das Netz seiner Feinde über seinem Kopf zusam⸗ mengezogen war, sondern es zuvor zerriß. Die durch die Ver⸗ fassung gebotene Zustimmung des Bundesrathes zur Aree, erklärung des Kaisers sei eine Bürgschaft des Friedens mehr; sie als ein Argument gegen die Kaiserliche Regterung zu be⸗ nutzen, und ihr Kriegslüsternheit zuzutrauen, sei unzulässig. Unpraktisch sei die Frage, was geschehen solle, wenn der Reichs⸗ tag die Verwendung des Schatzes nachträglich nicht genehmige, denn in diesem Falle würde er die Mittel zum Kriege überhaupt versagen. Würde das Amendementdes Abg. Frhr. v. Hoverbeckangenommen, so würde die Folge sein, daß die so veränderte Vorlage unan⸗ nehmbar würde und der preußische Staatsschatz erhalten werden müßte. Auf eine erneuerte Anfrage des Abgeordneten Freiherrn von Hoverbeck ertheilte der Reichskanzler eine Antwort in gleichem Sinne, indem er es für unpraktisch hielt, heute sich darüber zu entscheiden, was unbekannte Personen in einer unbe⸗ kannten Zukunft thun würden, falls die Verwendung des Schatzes von der Vertretung nicht genehmigt würde. Bei F 88 Blattes hatte der Abgeordnete Reichensperger (Olpe)

Nachdem durch Allerhöchste Ordre vom 19. Mai 1870 die Einrichtung der im Etat pro 1870 vorgesehenen Marine⸗ Station der Nordsee zu Wilhelmshaven genehmigt wor⸗ den ist und der mittelst Allerhöchster Ordre vom 22. Juli d. J. zum Chef dieser Station ernannte Kapitän z. S. Henk seine Geschäfte Anfangs Oktober c. übernommen hat, haben Se. Majestät der Kaiser und König nunmehr auch durch Allerhöchste Ordre vom 26. Oktober c. die Bildung einer Stamm⸗ und einer Werft⸗Division der Nordseeflotte befohlen. Behufs Bildung der Stamm⸗Division scheidet die be⸗ reits in Wilhelmshaven in Garnison stehende I. Abtheilung der Stamm⸗Division der Ostseeflotte in militärischer, wie in admini⸗ strativer Beziehung aus dieser Division aus und bildet den Stamm für die Stamm⸗Division der Nordseeflotte, wogegen die Ver⸗ legung einer zweiten Abtheilung der Stamm⸗Division der Ostseeflotte nach Wilhelmshaven erst nach Herstellung der er⸗ forderlichen Kasernements an diesem Orte stattfinden wird. Die Bildung der Werft⸗Division soll in der Weise stattfinden, daß die bisherige Werft⸗Division, welche fortan den Namen »Werft⸗Division der Ostseeflotte« zu führen hat, die Hälfte der Mannschaft sämmtlicher Chargen nach Wilhelmshaven abgiebt, wo aus derselben 2 Compagnien, die Maschinen⸗ und die Hand⸗ werks⸗Compagnie, gebildet werden. Den Führern beider Divi⸗ sionen ist die Militär⸗Gerichtsbarkeit und Disziplinar⸗Strafgewalt eines Regiments⸗Commandeurs übertragen. Durch die Aller⸗ höchste Ordre vom 26. Oktober c. ist ferner die Dislokation einer Compagnie des See⸗Bataillons zum 15. November c. nach Wilhelmshaven angeordnet worden. 1

Die »Berliner Börsenzeitung« bringt in ihrer Nr. 513 eine Korrespondenz aus Hagen vom 25. v. Mts., worin unter Anderem behauptet wird, daß der Reichskanzler die Eisen⸗ bahnfrachten für Kohlentransporte nach Lothringen ermäßigt habe, während die preußische Staatsregierung die In⸗ dustriellen vergeblich um Gewährung billiger Lokaltarife peti⸗ tioniren lasse, so daß dieselben für ihre Kohlenbezüge theilweise noch 3 Pf. pro Centner und Meile bezahlen

müßten. Wie wir von gut unterrichteter Seite vernehmen,

ist die in Rede stehende Frachtermäßigung bereits von dem preußischen Handels⸗Minister eingeführt worden, dem bis vor Kurzem die obere Leitung der Eisenbahnen in den neu er⸗ worbenen Landestheilen anvertraut war. Aus diesem Um⸗ stande dürfte hervorgehen, daß die preußische Staatsregierung prinzipielle Bedenken gegen Tarif⸗Ermäßigungen nicht hat, die letzteren vielmehr überall da durchführt, wo dies nothwendig und möglich ist. Uebrigens würde eine Ausdehnung des lothringischen Kohlentarifs auf die im Ruhr⸗Reviere staͤttfin⸗

denden Kohlentransporte den Interessen der dortigen Industriellen kaum entsprechen, da derselbe nach dem Prinzipe des sogenannten Einpfenning⸗Tarifs, d. h. zu 1 Pf. pro Centner und Meile, nebst 2 Thlr. pro 100 Centner Expeditionsgebühr, gebildet ist ein Satz, der bei den geringen Transportlängen, um die es sich

im Binnenverkehr des Ruhrreviers in der Regel handelt, be-

kanntlich höher ist, als die gegenwärtig zur Anwendung kom⸗

menden Tarife. Breslau, 3. November. Der Einzug der Truppen der

11. Division in die festlich geschmückte Stadt erfolgte heute bei