1871 / 161 p. 17 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

) an Werrstatis⸗Reserve⸗Materialien für das Haupt⸗ Magazin Cassel, als: 8 Radreifen, Dampfkolben, Weichenschienen und Spiralfedern von Gußstahl, Herzstücke von Hartgußeisen, Buffer und Bufferstangen, Schrauben⸗Kuppelungen, Siederohre von Schmiedeeisen, Injecteure, Oeltropf⸗ und Schmierapparate ꝛc.; 3) an Bureaubedürfnissen für das Haupt⸗Magazi Cassel, als: ““ Schreib⸗ und Zeichnenmaterialien, Drucksachen ꝛc. Die Offerten sind beziehlich mit der Aufschrift: »Submission auf Werkstätte⸗Materialien«, . 3 »Submission auf Werkstätte⸗Reserve⸗Materialien« und 8 »Submisston auf Bureaubedürfnisse⸗, rankirt und versiegelt bis zum Mittwoch, den 15. November . J., des Vormittags 9 Uhr, an den Unterzeichneten einzusenden ungs Fzan dann in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet. Die Bedingungen sind auf portofreie Anfrcage bei Einsendung von 5 Sgr. pro Exemplar in Baar, oder in einer Stempelmarke von dem Unterzeichneten zu beziehen, auch können dieselben bei den

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Vorständen der Werkstätten zu Cassel, T. Frankfurt eingesehen werden. Cassel, am 30. Oktober 1871.

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Verschiedene Bekanntmachungen.

Bekanntmachung. Die Stelle eines Polizei⸗Zergeanten in hiesiger Stadt mit eing jährlichen Einkommen von 150 Thlrn. und Nutzung zweier Diens. bäenen L“ 8— 10 Thlr.), soll zum 1. Januar 1872 wiede ese erden. Versorgungsberechtigte Personen, welche auf diese Vakanz refle⸗ tiren, wollen sich unter Vorlegung ihres Civilversorgungsscheins, ihrer sonstigen Führungsatteste innerhalb 4 Wochen bei uns melden. Oebisfelde, den 1. November 1871. 1“ Der Magistrat. .— Wilke. G

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Versammlung

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Gemaͤß §. 33 der Statuten laden wir die Herren Aktionaͤre zu einer außerordentliche führt

General⸗Versammlung auf

Donnerstag, u““ Vormitt

Die Eintrittskarten koͤnne

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ber baun,

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unserem Geschaftslokale, Jung

hofstraße Nr. 11, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, laͤngstens bis zume

18. November, gegen Vorzeigung der Empfang genommen werden. CGSegenstand der Tagesordnung ist:

Antrag

Aktien, resp.

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Ausweisung uͤber den Aktienbesitz, in ““ 111““ 1““

des Aufsichtsraths:

1) auf Aufloͤsung der Gesellschaft per 31. Dezember 1871, gemäß der Vorschriften der Statuten

in 4 Norddeutschen Bundesgesetzes vom 11. bank dahier;

3) auf Uebertragung der Aktiven und Passiven der Frankfurter Vereinska

§. 37 und §. 38 des deutschen Handelsgesetzbuches, in Art. auf Aebertragung der Liquidation der Frankfurter

242 246, sowie des ereinskasse an die Deutsche Vereins⸗

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sse in Liquidation

an die Deutsche Vereinsbank, und Genehmigung des zwischen der Frankfurter Vereinskase und der Deutschen Vereinsbank dieserhalb, vorbehaltlich der Genehmigung der General⸗ Versammlung der Ersteren, abgeschlossenen Vertrags, laut dessen fuͤr jede Aktie der Ver⸗ einskasse in Liquidation der Betrag von Einhundert achtzehn Gulden 30 Kr. (naͤmlich

Fl. 112. 30 Kr. Kapital und

Fl. 6. Dividende pro 1871) zu zahlen ist, wobei sich die Deutsche Vereinsbank verpflichtet, jede Aktie der Vereinskasse vom 1.

Januar 1872 an

gegen obigen Betrag zu uͤbernehmen, oder nach Wahl des Besitzers fuͤr je 4 Aktien

der zahlung, inkl. Dividende

Frankfurter Vereinskasse eine Aktie der Deutschen Vereinsbank mit per 1871 (worauf 5 pCt. vom 31. August 1871 an

Fl. 140. Ein⸗ zu verguͤten

sind) und baar Fl. 260. Kapital, sowie Fl. 24. als Dividende der 4 Vereinskassen⸗

Aktien hinzugeben. In letzterem

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Rittner,

Vorsitzender. 81 .“.“

Fall hat die Anmeldung innerhalb 4 Wochen nach der, die Aufloͤsung beschließenden General⸗Versammlung bei der Deutschen Vereinsbank folgt die Abwickelung vom 1. Januar 1872 an.

Frankfurt a. M., den 25. Oktober 1871.

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stattzufinden, und er⸗

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weise Quittungen, zu deponiren und gleichzeitig dem beigefügten Formular nebst unterschriebenem

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von verschiedenen Seiten, insbesondere auch

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von den zur Wahrung der Rechte der Obligations-Inhaber zusammengetretenen (Comités zu Breslau, Berlin und Wien, ersucht worden, für Regelung dieser An-

gelegenheit zu wirken. ““ b 11*¹“q Fine eingehende Frwägung aller Verhältnisse hat zu der Ueberzengung ge- „dass eine zufriedenstellende Ordnung der vorhandenen Verwickelungen hur

möglich ist auf dem Wege der Bildung einer u u1 Andbh der Verständigung derselben mit der Fürstlich n Regierung üd den Konzessionären, endlitmheh der Uebertragung des Baues und Betriebes der Rumänischen auf eine grosse Oesterreichisch-Ungarische Lisenbahn-besellschasft.

Die gedachten Comités haben des Rumänischen Gesetzes

iünn 1 bereits in Verfolg

vom 17,21. Juli 1871 bei der Rumanischen Regierung Sehritte in der Richtung

gethan, dass auf die Heitens der obligations-Inhaber zu bildende Aktien- Gesell- schaft die durch die ursprüngliche Komzession begründeten Rechte und Pflichten üäbergehen, und dass diese Gesellschaft befugt sein soll, unter Aufrechterhaltung der Kkonventionsmässigen Zins-Garantie das erforderliche Baukapital durch Prioritäten in heschaffen. Is hat sich sodann eine der grössten und sosidesten Oesterreichisch- Ungarischen Fisenbahn-Gesellschaften, welche den Anschluss an die Rumänischen visenbahnen in orsova findet, bereit erklärt, wegen des Ausbaues und Betriebes der Rumänischen Lisenbahnen in ernste Verhandlung zu treten.

Iha diese Schritte und Bestrebungen nur Erfolg haben können, wenn. der weitaus überwiegende Theil der Inhaber 7 prozentiger Rumänischer Lisenbahm- obligationen sich denselben anschliesst, So fordern wir dieselben in ihrem eigenen Interesse auf, bei den hierunter verzeichneten Firmen bis zum 12en d. Mts. ihre

Obligati mit Coupons gegen Ausstellung von Dispositions-Scheinen beziehungs- abe n eine Erklärung nach

Nummer-Verzeichniss zu über-

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Die Ratinkation der mit der Fürstlich Rumän