ehen zur Zeit im Gebiet des Deutschen Reichs folgende
Es best Münzsyst I. Der Thaler Pfennigen, in Preu und Frankfurt a. 2. Sachsen⸗Weimar, S errschaft, Waldeck in den
Thalerfuß, der nigreich Sach
der Thoaler eingetheilt in 30 Groschen zu 12 in (mit Ausschluß der h V Anbalt, Beaunsch ondershausen und Rudolstadt Unter⸗ reußischen Fürstenthümern, Schaumbu
er eingetheilt in 30 Groschen zu 10 sen, Sachsen⸗Gotha, Sachsen⸗Altenburg; r eingetheilt in 48 Schillinge zu Schwerin und Strelit;
die Mark⸗Courant eingetheilt in 16 zuͤbeck und Hamburg — wo auserdem arren begründete beson⸗
ische Pfund
der Gulden eingetheilt in 60 Kreuzer, ern, Frankfurt am „Rudolstadt
der Louisd'or oder die Pistole, der Thaler eingetheilt in 72 Grote zu Frankensystem, der Frank eingetheilt in
d des Hinweises auf die Sgebiet mit eigenen und Verbrauchssteuern bildet und doch kein um diesen Zustand als einen fortan z seiner Mangelhaftig⸗ des öffentlichen Rechts der kaum zu überwindende Schwiert r Reichsverfassung die Ordnung Reichs verlegt hat, kann ustände nicht länger ver⸗
ddeutschen Bundes hatte eine ein⸗ isse nicht nur für Nordde in Aussicht genommmen, durch Beschluß vom 3. Enquôte über die e Ausführung dieses Beschlusses. age dergestalt geändert, über die Reform des Münzwesens zu nstellung einer Enquéte unzer⸗ Auf die Enquste kann um so aum je eine nichtpolitische Frage after öffentlicher Diskussion ge⸗ hren die Münzfrage. vollständig und gründlich nnbar eine Klärung deren Hauptaufgabe hr erforderlich erscheint. unzweifelhaft angesehen werden, künzwesens die bestehende reine alten werden kann.
24. Januar und halbe Krone zu, Verhältniß zu unsere en Münzsystemen anderer
ohenzollernschen Lande weig, Oldenburg,
), Lauenburg
chwarzburg⸗S Lippe, Lippe
nnigen, im Kö III. Der Thal 2 Pfennigen in IV. Die Counrantw Schillinge zu 1 ür den Großhandel eine ere Hamburger Bankvaluta, [ber besteht —; Der füͤddeutsche Münzfuß, in Bayern, Württemberg, Main, Saochsen⸗Meiningen, Sachsen⸗Coburg,
ler ⸗Gold⸗Währung,
ecfuß, der Thale Mecklenburg⸗ ährung, 2 Pfennigen, in? auf Feinsilber in B 59 ½ Mark auf das metr
Baden, Hessen, Hohenzoll — Schwarzburg Oberherrschaft;
VI. Die Tha gerechnet zu 5 Thaler und 5 Schwaren, in Bremen; 3 VII. Das französische 100 Centimen, in Elsatz⸗Lothringen. Es bedarf nur dieß Anomaliv, baß Deutschl Einnahmen gus Zoöllen einheitlich geregeltes Münz unhaltbaren erkennen zu keit so lange bestehen, Durchfüöh entgegensetzte. des Münzsysten eine gesetzliche schoben werden. Schon der heitliche sondern f⸗ Vorbereitung dieser für den He’ bst 187 angeordnet. Inzwischen daß es sich fassenden Ent
r Aufzählung un and ein einheitliches Handel wesen besitt/ Er koante tro als der Zustand rung einer Reform Nachdem aber Art. 4 de s in die Zuständigkeit des Aenderung der seitherigen Z
Bundesrath des Nor Regelung der Münzverhäl ir Gesammtdeutschland Gesetzgebung 0 eine umfassende Krieg verhinderte di haben die Folgen de nicht empfiehlt, die schlüsse der von der A trennlichen Verzögerung au leichter verzichtet Gegenst wesen i
utschland, und zur Juni v. J. Münzfrage
s Krieges die L
szusetzen. werden, als wohl k eingehender und lebh st, als in den beiden schiedenen Richtungen ha ausgesprochen, es ist au der Ansichten eingetreten, eben diese Klärung gewesen
Es darf zunächst als Umänderung des deutsche währung nicht aufrecht erh
Der Münzvertrag vom nur die Deutsche Krone einem festen stehen, noch d selben haben i vermocht und e deutung gewinnen zu treten, ebenso sehr de Die Folge ist ger
lezten Joe Die ver⸗ ben sich nicht nur ch in letzter Zeit unverke so dasß eine E
nquéte, wäre, nicht me
1857 läßt als Goldmünzen Münzen, die weder in n Rechnungsmünzen ch anschließen. Die⸗ aus nicht einzubürgern len Verkehr eine Be⸗ uslande in den Verkehr en, wie Goldbarren. Deutschland auf die icht nur für größ re täglichen Verkehr Die Unbequemlichkeit der keit zu einem sehr umfang⸗ [mäßigen Zeiten gen gern genommen uens aber erhebliche lichen Silberumlauf ngemitteln legte der lche einer durchgreifen eine gemeinsam deutsche ndende Hindernisse bereiteten.
genüber die Einführung um⸗ Aufgabe sei, hat d ck gegeben, daß
und rationellen Länder si m inneren Veckehr sich durch bensowenig im internat können, da sie, um im A r Ummünzung bedürf daß der Verkehr in cht fallenden und d g sondern selbst uemen Silbermünzen angem Silberwünzen
Zahlungen, diesen war. führte mit Nothwendig reichen Umlaufe papierner Zahlungsn eine willkommene Erleichterung
Perioden erwachenden Mißtra Der durch den ausschlies piernen Zahln
nittel, die in rege der Zahlun wer en, in kritische Gefahren in sich bergen. geschaffene künstliche Bankgesetzgebung R. tionellen Ordnung des Ban Bawegesetzgebung schw Der Auffassung, aufsfähiger Gol esetgebung dadurch einen p die Gesetze über die Befug eld die Schaffung neuer vorläufiz inhibi
Bedarf nach pa ücksichten auf, we nden und kwesens durch er zu überwi dringliche Sgabe von Bonk n und Papierge Reform des Münzwesens für und Papiergeldausgabe einen Daß sie hierbei die Her⸗ zen in erster Linie im Auge
ie Bundes⸗ sie durch noten und Papier⸗ d·Emissionen
dmünzen eine
niß zur Au rte, um zunächst durch nitive Ordnung der Banknoten⸗ Ausgangspunkt zu gew stellung eines Umlaufs v atte, ist mehrfach ausgesproch Wenn sonach die Nothwe von Gldmünzen außer Zweifel steht, so ka ob als Endziel die sog. Poppelwährung o ins Auge zu fassen sei. unmöglich einem Schlage mit Goldmünzen zu f Silber⸗Courantmü
geeigneten b on Goldmün en worden.
ndigkeit der Herstellung eines Umlaufs s sich nur noch fragen, der die reine Goldwährung
Adern des Verkehrs üllen, und ebenso plötlich einzuziechen;,
e vorhandenen so wird
nächst jedenfalls ein Zustand eintreten müssen, we der sog. Doppelwährung insofern entspricht, als 1 bisher icher dm ben E11 888 die neuen Goldmünzen als glelc erechtigte Zahtungsmittel mit sixirtem Umrechnungsverhältniß neban düne rchchen 1 chnungsverhältniß neben . üur praktischen Entscheidung kommt die Frage der Doppel⸗ ode einfachen Goldwährung, sobald die Bestimmungen über veehae Ausprägung von Silbermünzen getroffen werden, indem die Doppe währung die Ausprägung vollhattiger Silber⸗Courantmünzen bedingt die reine Goldwährung dagegen voraussetzt, daß die Silbermünzen unterwerthig ausgeprägt werden und nur für solche Beträge gestt. liche Zahlungsmittel bilden, welche in Goldmünzen nicht gezahlt werden können. Der vorliegende Gesetzentwurf konnte, da Bestim. mungen über die künftigen Silberausprägungen außerhalb seiner Aufgaben liegen, diese praktische Entscheidung nicht treffen, jedoch wurde bei der Feststellung seiner Bestimmungen davon ausgegangen daß als Endziel der deutschen Münzreform die reine Goldwährung ins Auge zu fassen sei. Die dem System zu Grunde liegende Rec⸗ nungseinheit ist der zehnte Theil einer Goldmünze. ’ zweites unerläsliches Erforderniß der deutschen Münzreform ist die dezimale Theilung zu erkennen. 1
Der hiernach der Gesetzgebung gestellten Aufgabe kann in doppel⸗ ter Weise näher getreten werden: einmal, indem man zugleich den Versuch unternimmt, eine universelle internationale Münze anzustte. ben, sel es durch Anbahnung einer internationalen Konvention, si es durch Anschluß an ein, auf einem großen Gebiet der handeltrei⸗ benden Welt berelts in Geltung stehendes System. Oder aber, indem man sich darauf beschränkt, ein den Bedürfnissen und Gewohnheiten des eigenen Territoriums angepaßtes, auf die Ausdehnung über dessen “ verechnetes und in diesem Sinne nationales System zu wählen. w
Von dem Versuche, eine internationale Münze zu schaffen, wird abgesehen werden müssen. Die gegenwärtige Lage läßt nicht erwarten, daß eine Verstäändigung über Gewicht und Feingehalt einer solchen Münze, an welcher Verständigung außer den Hauptnationen Eurepas jedenfalls auch die Vereinigten Staaten von Amerika betheiligt sein müßten, so bald zu erreichen sein würde. Die Rücksicht auf die inter⸗ natonale Münzeinigung müßte also unter allen Ueständen die nationale Münzreform verzögern. Allein ganz abgesehen von dee Schwierigkeit emner Verständigung über eine gemeinsame Münze, stellen sich der Annahme einer sog. Weltmünze so gewichtige Bedenken ent⸗ gegen, daß bei allem Reiz, welchen ein einheitliches, über die ganze gesittete Welt verbreitetes Münzsystem dem menschlichen Geiste bietet, an die Erreichung dieses idealen Zustandes im Münzwesen kaum zu denken sein wird.
In Deutschland legt man auf die Erhaltung der Vollwichtägkeit des Geldumlaufs mit Recht den allergroͤßten Werth und erkennt es als eine Pflicht des Staates an, die aus seiner Münzstätte hervor⸗ gegangenen Münzen, wenn sie durch den Umlauf allmählich unier das zulässige Passirgewicht herabgesunken sind, — sofern sie nur keine Spuren absichtlicher oder gewaltsamer Beschädigung an sich tragen — zum vollen Nennwerth einzulösen und auf diese Weise den geseßlichen Münzfuß, soweit menschenmoͤglich, unverändert aufrecht zu erhalten.
In anderen Ländern herrschen nicht so strenge Grundsätze. In England z. B. erkennt der Staat eine Pflicht zur Einlösung der durch die regelmäßige Abnutzung zu leicht gewordenen Goldmünzen nicht an. Dieselben werden vielmehr, sofern sie zur Bank gelangen, nur zerschnitten und in diesem Zustande, welcher sie für den ferneren Um⸗ lauf unfähig macht, dem Eigenthümer zurückgegeben. Die Feolge davon ist, raß Jedermann sich hütet, Goldstücke, welche das Passit- gewicht nicht erreichen, zur Bank zu bringen, und daß dieselben um so länger und sicherer im Umlauf sich erhalten, je mehr ihnen am geseß⸗ lichen Gewichte fehlt. Nicht besser ist es im Gebiete der sogenannten lateinischen Münzkonvent on, also namentlich in Frankreich, beßeltt⸗, indem der Staat dort keine Einlösungspflicht anerkennt nd keine Einrichtung getroffen hat, welche geeignet wäre, die nicht mehr voll⸗ wichtigen Münzen aus dem Verkehre zu entfernen.
Ein Anschluß an eine der bestehenden Eoldmünzen würde nur⸗ dann von praktischer Bedeutung sein, wenn die übereinstimmenden fremden gleichwerthig mit den einheimischen Goldmünzen neben einander umlaufen könnten. Dies vorausgesett, würde die Aufrecht⸗ erhaltung jener so höchst wichtigen Garantie für die Vollwichiigleit unseres Müͤnzumlauss von keinem praktischen Effekt sein, vielmehr der Durchschnittswerih der in Deutschland umlaufenden Goldmünzen von dem Gehelt der einströmenden fremden Münzen, der nicht unter gleichen Garantien steht, abhängig werden.
Ferner ist es eine durch die Erfahrungen der letzten beiden Jahr⸗ zehnte reichlich erhärtete Thatsache, daß es unmöglich ist, auch dur
strenge Verbote die papiernen Zahlungsmittel von Nachbarländern aus dem Verkehr fern zu halten, welche ein uͤbereinstimmendes Münge system haben Bei internationaler Uebereinstimmung der Münt systeme ist also der Geldumlauf jedes einzelnen Staates in Gefahr, on den Nachtheilen betheiligt zu werden, welche durch übermäͤßige Noten und Papiergeld⸗Emissionen des Nachbarlandes herbeigefühlt werden. Daß solche Gefahr keine unbedeutende ist, lehrt ein Blic auf die Banknoten; und Papiergeld Verhältnisse gerade der Ländel! mit deren Münzsystemen das unsrige in Uebereinstimmung gebracht werden müßte. In Frankreich besteht ein Zwangscours für Banknoten und in Oesterreich, welches seine Goldaus münzungen dem Frankensysteme angepast hat, ist die Wiederherstellung der Vollwerihigkeit der Papiel⸗ valuta och nicht erreicht. Eine internationale Münzeinigung mit den Nationen des europäischen Kontinents auf den Grundlagen, wie sie gegenwärtig geboten werden können, entbehrt der unerläßlichen Garan⸗ tien und, droht die Münz⸗ und Pavpiergeldpolitik des einzelnen be⸗ theiligten Staates von Entschlüssen der Nachbarstaaten abhängig zuh machen, auf welche ihm eire Einwirkung nicht zusteht. Sie schmãlert
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fachemn Verhältniß sta einer dezimalen Theilun 60 Kreuzern doch unter a vöͤlkerung des süddeutschen Gu Annahme des Guldens eine irgend finden haben. In Wirk Thaler als solcher, oder da fußes, oder endlich das z⸗Th⸗ heit besimmt werden soll. Von dem Thater als 39 seine dezimale Theilun den Thrilstücke (10, 5, 2 ½, 1 und unbrauchbar würden, wie die (6, 3 und 1 Kr.). Bleibt hiernach nu den) und der Mark zu *½ Thlr. eder 3 Gründe für die Wal! der letzteren Rechnungseinheit di vollständig Münze, welche sich den in kleinsten Münzen u in den Thalerländern bei des Guldens dagegen ist al is zu groß, um als liche Theilung desselb theilung führen. zur Folge haben, würde, welcher dem in hrten sehr nahe stände %ͥ Feingehal 620 Gulden ausgebracht, näher begründeten
einem B iden und zudem müßte die jetzige Zählweise 1 werden. Die 2 ldengebiets würde darnach
erhebliche Erleichterung:
korte der Münz⸗ und Papiergeld⸗Gesetzgebung in ihren liden inländischen Geldumlaufs ge⸗ chkeit und Sicherheit des Erfolges, er den heimischen Geidmarkt ent⸗
de, ist nicht aufzuf g des Guldens Uen Umständen ve
chterhaltung eines so Bestrebungen die Moͤglt
richteten g derselben die Macht üb
weil sie
Endlich ist noch hervorz Werthe in die ernationalen Syste wegs so einfach⸗ den pfleg“ groschen
daß die Umrechnung der bestehen⸗ welche als Grundlage eines mmen würde, keines⸗ vielen Kreisen angenommen zu wer⸗ n Franken und 8 Silber⸗ Prozent aus⸗
nwährung, ems zunächst in Frage ko in, wie in „da die Differenz zwischen
eoder 28 Kreuzer Züdd, welch chnung nicht auß in das neue System durch
Schule⸗ und P
lso Deutschland in en der Völker geri ionale Uebere seine Sympathien und j tische Förderung
handeln, ob der des 45 Gulden⸗ e Mark, als Rechnungsrin⸗
die Frage
lichkeit kann es sich nur um der Gulden
8 ½⸗Thalersück, alerstück, di
5 abzusehen sei; weil etracht bleiben könnte.
dermalen hen in gleicher Meise chen Guldens
chnungs einheit wird g zur Folge hätte, daß seine iübergroschen) des füddents
4.Thalerstücke (Gul⸗ 5 Fr, so sprechen en 1 Die Annahme der Mark als Hunderttheilung das Dezimalsystem Nord⸗ wie in Süddeuts und deren Zehnfaches tehende Münze birdet. 8 Einheit dem Ver Theilmür ze zu genügen, und en würde zu einem Verlass würde die Einführu daß in Deuitschland ein Goldgul Oesterreich durch Rach jenem t zu 77 ½ Achtgulden⸗
bei der Umt. 1r Uebergang AUmrechnung aller Schwierigkeit b So sehr a schen Bezieh
die kompliziete reisverhältnisse eine unbtrechenbare Theilstüͤcke einer auf die Förderunzg der fried⸗ r die Wahl zwischen dem chteten Politik Peracicsees hat, 18 instimmung des Münzwesens ge⸗ ede mit dem eigenen ehensowenig
Zustände
tscheidende f internat Bestrebungen vereinbare Veranlassung finden, ens in Frage zu stellen durch eine alle bestehe nblich beeinträchtigen de müth Münzsystem täglich ge
derselben zu ßien kleinsten chland bestehenden wieder eine hundertste Theil kehr nicht geläufig; er die unerläß⸗ Dezimal⸗
geschaffen 9. März 1870
1 führt durch zu bieten, befriedigende nd die Durchfübrung nothwendiger nden Vertrags⸗ und Venrkehrsverhält⸗ same Umrechnung in die Ein⸗ erschweren, lediglich um zu fährdeten Uebereinstir einiger Nachbarländer zu zer erkaufte und doch nur 8 Münzsysten 8 n bieten würde,
Interesse B
Mün wes Reformen
nisse empfir eines neuen
äußerlichen 8 mit denen welche eine s immung
ahe anschließt,
nmung seines gelangen. äußerliche it dem der sogenannten sollen nicht unterschätzt warnen. tionalen Ueber⸗ ings ein augenfälli⸗ t beigelegt werden. in Geld,
nder reinen Münzsystem Vortheile,
Uebereinst lateinischen Mü werden; a Interesse, einstimmunz ges, aber ein es Der internationale sondern in Wech Währung also nach
1 Sodann olche thes
Gesetz vom nzkonvention 8 Zesetze wirt nam s ist auch vor ihrer U welches der Reiseverkehr der Münzsyßer etscheidendes
eberschätzung zu an der interna ist allerd zewicht kann ihm nich aber zahlt in el müssen auch be ihrem ver ach dem Nominalw Handel ausna ifen muß, gewinnt die inter⸗ ihn eine reale Be⸗ Auslande zahlen
Pfund rauh zu Stücken, nach den weiter unten Pfunde rauh zu %1 Feinge Gegen die Schaffung einer Nachbarlandes so nahe stehen Bedenken, wel internationales System gelte daß die Zehntheilung des Gros bereits in Geltung, ist, und daß der Anschlr Grundlage der Mark als ein Auschluß an fann die Wahl nicht zweifelhaft Süddeutschlands auf
„»Gulden« und »Kreuzer man bedenkt, daß de anderer sen würde,
daß man asso lediglich baben würde. sich zu der g
(20 Franken) in Deutschland Vorschlägen aus einem balt 627 ¾ Gulden auszubringen gleichnomigen und im Werthe den Rechnungs münee sprechen die che oben gegen den unmittelbaren nd gemacht sind chens in ein⸗
während me hat,
der Regel nicht i übereinstimmender änderlichen Course, erthe berechnet moweise zur
selr, und Wechf Rechnungsein
dem Markt⸗, nicht n. Erst wenn der internationale Baarzahlunden gre ünzsysteme für nalen Münze im nd nzurg tragen zu müssen. der Regel zu verme den den Prägungskesten immer Bekrag repräsentiren, so ssen gegenüber der vrung der vol⸗ d für die bestehenden Münz⸗
heit nach Anschluß au e Nimmt man hinzu, Theile des Thalergebieis ren Theile in srischer —ß Süd deutschlands a chaus keine grö ein solches auf der Gru Der Wer
Ermnerung Künzsystem auf Schwierigkeiten bietet, ndlage des Guldens, so ch, welcher in weiten
die Beibehaltung der Bezeichnungen t wird, ist immerhin zweiselhaft, wenn deutsche Gulden und Kreuter ein ganz bige süd eutsche Gulden und K ür eine ganz andere S Bevoͤlkerung ng einen neuen
ng durch in einem ande ebereinstimmung der dem er mit der natio st die Kosten der Ummt gleichungen in Ausnahmefällen zu iragen hälinißmäßig geri Interess Gesammthei Münz⸗ und Papiergeldp ges aus den Ordnung sprechen.
internationslen Münze o Münzsystem abzusehen, so
Ausgleichu nationale U. deutung, in
der Hande und die in nur einen ver dürfte dieses beschränkte Wucht der Interessen der len Wirksamseit unserer thunlichste Er verhältnissen in d Ist hiernach von der von dem Anschlusse an ein au wirft sich die weitere Frage auf: nungseinheit soll dem elegt werden? Wahl des Einh elbe auf einem gr dadurch den Aus diesem Grunde der eines Theilstücke Guldens die Rede hrt worden, dem bestehende r einzige Grund, ur ein theoretischer Münze läuft in erst derliches
n ein N
l baare Aus
ngfügigen e zurücktreten mü t, weiche für Wa olitik un
einen alten Namen s würde es für die ch wieriger sein,
des Uebergan Begriff anzueig⸗
ie neu zu begründende der Schaffung einer ßerdeutsches
leichterun
4 1 ewohnten Benenn W1“
sich an eine neue hiernach die Kreuzer südd. als Rechnun nicht mehr den r bestimmten Quan
Benennung zu gew Mark zum Werthe von ½ Thaler oder 2 gseinheit gewähit wird,
. so ist zu beachten, Werth einer bestimmten Qu
antität Silber, Ul. Da die geprägt zu werden, so les Vielfaches derselben i Fringehalt so zu be⸗ ltnisse zwischen Gold eines Drittel⸗ Entwurfe
Weiche Rech künfiigen d ulschen Müoziystem
zu Grunde daß dieselbe sondern eine Mark zu klein ist, un ind Goldmuünzen zu w und es kemmt dann nach dem bef
tität Gold repräsentiren so
ist vorzugsweise Werth darauf 0. selbst als Goldstück aus
ötzeren Tbeile des deutschen Ge⸗ Gewohnheiten der Bevölkerung kann so wenig von wie von der die Wahl der Krone halt in einem ein- stem st ht. Dieser welcher für sie angeführt Die Anforderung der darauf hinaus, etall entha er Weise beglau⸗ heiden lassen thun, leicht enthaltene
n, daß dass heimisch sei und möglichst entgegenkom l der Krone o
aͤhlen, welche ein dezima i darauf an, dere henden Werthverhä entsprechenden gleichkommen. zwischen Dieses Verhältniß ährung adoptirte, Doppelw
darstellen, stimmen, daß sie Silber dem Werthe de Kreuzer)
erthverhältniß zu Grunde.
der französische hindurch soweit bewähren kaunn. das bestehende Mün tiren der Marktpreise verhältnisse hin tliche Bewo
der Wah z derselben, des füddeutschen ist der Umstand angefi fachen Verhältniß z2 Vorzug ist werden kann, Proxis an eine ein bestimmt biat sei, und jeder erkennbare Edelmetall sich in ausdrücken läßt,
best mmt namentlich für G Gewicht häufig ge⸗
es Gewichtssystems. lichkeit für nit dem ü Vollwichtigkeit ieser Anforderung en Bruttogewicht des einze wichtssystems nicht genau dieses Erforderniß wie es im S 12 stücken zugelassen dem Passirgewich mit Hülfe eines der einzelnen Krone spricht enischeideng einem Preise tarifiren läßt systemen, (der süddeutsche eine Einheit, wel
Vielfachen daß * bg n Gewichtssy
wichtssy ist bekanntlich das von welche sich Menschenalter ährung sich überhaupt daß in einem großen Grebiete baut ist, wodurch ein Gravi⸗ gegenseitigen Preis Auch wird das n leichtesten Fefreun kultipvirten Nachbatland
aber au 8 und ist m. en Doppelmw 1 bewährt hat, als eine Es hat den Vorzug, zsystem d der Edelme längere Zeit gesich ßtsein sich mit dieser lsie die legale Geltung
er Linie icht an Edein Münzstempel in solch Rünzen sich leicht unteise der Münze Abbruch zu b das in der Münze des bestehenden Gewichts ystems hem die Münze zu Bedeutung r auf ihr Einheiten ne große Pequem⸗ in der Lage wäre, ichtsstücken die Prüfung der vorzunchafen. nicht, da das
es ung bän wicht durch den die verschiedenen 2 Versuch, dem Gewichte Spuren hinterlasse. den Einbeiten de ist für den Verkehr, wel Von größerer im taͤglichen Verkeh müssen 1
ar uf ge talle nach diesen ert erscheint. Fixirung a den, wei in einem he für sich hat.
Hiermit sind die en Gegenstand des v der zur pra daßnahmen wi Entwurfs knüpfen. — enthalten die Grundlegung des Sulber 30 Sbaler, also 9 Mal der sind, wenn das oben mo⸗ d Gold von 1 zu 15 9 Mal 15 ½ = 139 ½
nden Münzsystems, wurfes bildet, dar⸗ ktischen DHurchfübrung der Auf⸗ cd sich om besten an die ein⸗
Grundlagen des einzuführe
gleichgültig. 1 den Gesetzent
oltmünzen, prüft werden togewichts
Dieunn es w erkehr, wenn J. von Gew . kommenden Goldmünze die Krone grave c in den Einheinn unseres Ge⸗ Uebrigens ist auch auf Werih nicht zu legen.
die Aichung von G⸗ esetzlichen Bruttog
welches 7 Die Erläuterung ins Auge gefaßten P n Bestimmungen des n §s. 1—3. D. Da aus einem 10 Mark gusge
äre unleugbar ei
den Kleinv dermann i
blichen Sortiment einer ihm vor tsoricht aber Inen Stückes sie ausdrücken läßt. tscheidender des Entwurs geschieht wird, welche dem g. münzen gen ichtsstücks, das etr feststellen. d der Umstan ‚der sie den beiden d Guldenrechnung) nur ouf einem und gleichzeitig zu
Werth von fivirte Werthverhältn Grunde gelegt m. Goldstücke zum
Die vorgesck! 30 Mark en das Dreißig⸗ wese tlich erleichtert, da ten Gebiete Deutschlan Thalers, bildet.
Die Treilung der T⸗ malen System und erhält eine verkehr in dem bei ist, und weiche in
dracht wird, so schen Silber un Einem Pfunde Goid erthe von 10 Mark agene Stücke konsequen
ird;, aus 2
du prägen.
Goldstücke zu 10, 20 und
en Theilung, und durch in das neue System
ehnfache der seithe igen im gesamm⸗
c geläafigen Vereinsn ünze, des
lung der ten dezimal
ispricht eine 8 rd der Uevergang
zewicht und Merk⸗Stück w
au entsprechen, so läßt sich, vaige Mindergewicht
Gegen die Feß⸗ d, daß diesel
te der Gold
es das Z solchen Gem 8
ds dem Verkeh be sich nicht zu den Hauptmünz⸗ leicht einordnet. fleiveren Gebiete; m Thaler in ein⸗
ark zunächst in Gres
chen entipricht dem dezi⸗ aufrecht, a
z welche der Klein⸗ ten Theile des Bundesgebiets gewöhnt g bei Werthsangaben vielfach
Thaler⸗ un Gulden herrscht che zum Gulden
weitem größt der Reichsgesetzg bun