gedachten Schuldverschreibungen auf und müssen daher mit denselben die zugehoͤrigen Zinscoupons Ser. IX. Nr. 4 nebst Talons unentgelt⸗ ch zurückgeliefert werden, widrigenfalls für jeden fehlenden Coupon
der Betrag desselben vom Kapitale zurückbehalten wird. Muͤnster, den
7. November 1871. Königliche Direktion der Rentenbank. Bekanntmachung.
ei der am 24. Januar cr. erfolgten 16. Ausloosung der fuͤr
das Jahr 1871 zu amortisirenden Obligationen des Johannisburger Kreises vom 1. April 1856, I. Emission, ist das Loos auf nachstehend bezeichnete Obligationen gefallen: 1t a11114141141414*“ „ D. à 50 „» Nr. 15. 26 59. 60. 66. 69. 97. 107.135. 143. „ E. à 25 „ Nr. 5. 9. 12. 16. 27. 32. 40. 41. 46. 51. 71.
83. 88. 91, nd bei der am 24. Januar cr. erfolgten 5. Ausloosung der für das Jahr 1871 zu amortisirenden Obligationen des Kreises Johannisburg
8
vom 22. September 1864, II. Emission, ist das ehend
bezeichnete Obligationen gefallen: “““ Littr. B. à 500 Thlr. Nr. 33. “ v¹ “
““ D. 4 W0WgNZ68 16. 8.. 8. 8. 6583. 152. 193.
25 Nr. 5. 8. 13. 15. 18 23. 26. 36. 38. 50. 52.
„55. 60. 64. 66. 73. 74. 76. 79. 81. 83. — 84. 89. 92. 95. 97. 98. 100.
Die Inhaber dieser Obligationen werden hierdurch aufgefordert, dieselben bis zum letzten Dezember crx. bei der Kreis⸗Kommunal⸗ Kasse hierorts nebst den dazu noch gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine gegen Empfangnahme des Rennwerths der qu. Obligationen Fhsaffoden. Von den nach dem Termine eingereichten ausgeloosten Obligationen werden vom 1. Januar 1872 ab keine Zin⸗ sen weiter gezahlt und für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital in Abzug gebracht werden. h11A114X“*“
Johannisburg, den 18. Juli 1871. 11““
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11““ v11“ “ 11“ “
Bei der in Gemäßheit der Allerhöchsten Privilegien vom resp. 2. Juni 1866, 14. August 1868 und 5. Februar 1870 in diesem Jahre bewirkten Ausloosung der ersten, zweiten und dritten Serie Lycker Kreisobligationen find folgende Rummern gezogen worden: I. Serie Littr. B. Nr. 11 im Nennwerthe von 500 Thlr. „ C. Pr. 40 und 46 3 100 Thr. „ EI. Nr. 2 5 und 19 9 25 Thiiirtrtr. Littr. C. Nr. 21. 29. 61. 65. 146. 193. 408. 434 und 1 491 à 100 Thlr. ¹ äa D. Nr. 34 und 139 à 50 Thlr. E. Nr. 49 und 73 à 25 Thlr.
III. Serie Littr. B. Nr. 5 und 53 à 100 Thler. . „ C. Nr. 28. 62. 64 und 67 à 50 Thlr.
Diese Obligationen werden den Inhabern hiermit gekündigt mit der Aufforderung, den Betrag gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen nebst Zins⸗Coupons vom 1. Januar 1872 ab von der hiesigen Kreis⸗Kommunalkasse in Empfang zu nehmen, da die Zinsenzahlun mit diesem Tage aufhort und die nicht zurückgelieferten Coupons be der Rückzahlung des Kapitals in Abzug gebracht werden.
Von den früheren Ausloosungen der beiden ersten Serien sind noch nicht eingelöst: Littr. C. Nr. 56 und 63 à 100 Thlr., Littr. D. Nr. 16. 41. 49 und 73 à 50 Thlr. I. Serie und Littr. C. Nr. 275 à 100 Thlr., Littr. D. Nr. 234 und 282 à 50 Thlr. und Littr. E. Nr. 183 und 188 à 25 Thlr. II. Serie, deren Einsendung hiermit in Erinnerung gebracht wird, um weitergehenden Zinsenverlusten für die Inhaber vorzubeugen. 1 Lpyck, den 28 April 1871. “]
Die kreisständische Finanz⸗Kommission.
II. Serie
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184777 Bekanntmachung
Deutschen Grundkredit⸗Bank. Bei der heute stattgehabten Prämienziehung für die am 1. Juni cr. gezogenen 25 Serien unserer 5 prozentigen Prämien⸗Pfandbriefe I. Ab⸗ theilung, naͤmlich: erie 15 80. 89. ggs Eb“ 754. 762. 1040. 1056. 1 . 1662. 1663. .1875. 2064. 2406. 2555. 2644. 2661. 2772. 2818, 8
fielen auf die nachbenannten Nummern die beibemerkten Prämien:
30,000 Thlr. auf Nr. 11,546; 5000 Thir. auf Nr. 908; 3 mal 1000 Thlr. auf Nr. 1194. 4637. 41,269;, Saaa 99 Thlr. auf Nr. 8569. 15,068. 28,071. 33,223. 33,255. 8787 10 mal 300 Thlr. auf Nr. 1199. 6647. 6963. 8563 8577. 11,555. 31,397. 36,602. 48,114. 51,090; — al 200 Thlr. auf Nr. 902. 912. 914. 2373. 4625. 4635. 6641. 6654. 6975. 6979. 8571. 11,547. 15,066. 15,234. 20,783. 28,065. 28,067. 28,076. 31,384. 31,391. 33,224. 33,228. 36,606. 37,487. 37,500. 48,113. 51,095. 52,865. 8S 53,208. 53,213. Die vorbemerkten Nummern fielen in 22 verschiedene Serien, die
übrigen sowie sämmtliche Nummern der ausgeloosten Serien 1056.
2772. 2818 wurden nicht prämiirt.
Die Zahlung der Prämien — abzüglich 5 pCt. Abgabe an die Herzogliche Staatskasse hierselböst — ingleichen die Einlösung der nicht vs Pfandbriefe zum Nomi 100 Thl Stück
111“
am 30. Dezember ses Jah 1 in Berlin bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft „ „ „ Herrn Jos. Jaques, Breslau bei Herrn Moritz Schlesinger, * »„ dem Schlesischen Bankverein, Dessau bei Herrn J. H. Cohn, 8 Dresden bei Herren George Meusel & Co., 2* Frankfurt a. M. bei der Deutschen Vereinsbank, Hamburg bei der Norddeutschen Bank, Hannover bei Herrn J. Coppel A& Söhne, Königsberg i. Pr. bei Herren J. Simon Wwe. & Söhne, Leipzig bei Herren Hammer & Schmidt, Maagdeburg bei Herren Dingel & Co., “ Gotha bei unserer Bank⸗Hauptkasse, woselbst auch vollständige Ziehungslisten eingesehen werden koͤnnen.
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1I““ v111“
8 Deutsche Grundkredit⸗Bank. von Holtzendorff. Landsky.
ö.“] 3. und letzte S 8332 auf die Stammaktien Littr. C. (Gera⸗Eichichter Bahn.) Die Inhaber der Quittungsbogen zu unseren garantirten Stamm⸗ aktien Littr. C., auf welche bis jetzt zwei Einzahlungen im Gesammt⸗ V-s n 70 pCt. geleistet worden sind, werden hierdurch auf⸗ gefordert: die dritte und letzte Einzahlung von 80 gCt. mit....... .. 30 Thlr. — Sgr. — Pf. abaslic der Zinsenvergütung à 4½ vEt. 88 ür die bereits eingezahlten 70 pCt. W““ ““ auf die Zeit vom 1. Juli cr. bis “ 8 ult. Dezember cr. mit GE
daher netto mit. 28 Thlr. 12 Sgr. 9 Pf. 869 Aktie bis spätestens am 30. Dezember d. J. inkl. ent⸗ hE 11““ in Erfurt: bei unserer Hauptkasse, oder 8 in Darmstadt: bei der Bank für Handel und Industrie, in Frankfurt a M.: bei deren Filiagle in Leipzig: bei den Herren Frege & Comp., in Berlin: bei der Bank für Handel und Industrie, Behrenstraße Nr. 55, oder bei den Herren Cohn, Bürgers & Co. überall in den Geschäftsstunden von 9 bis 12 Uhr Vormittags zu leisten. Die Inhaber der Quittungsbogen empfangen gegen deren Rückgabe möglichst gleich bei der Einzahlung die entsprechende Anzahl Original⸗Stammaktien nebst den zu denselben gehörigen Talons und Dividendenscheinen von 1872 ab. Die Quittungsbogen sind mit einer doppelt auszufertigenden Designation zu versehen, zu welcher Formu⸗ lare bei den obengenannten Stellen verabreicht werden. Zu⸗ und Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Einsenders. Gegen diejenigen Inhaber von Quittungsbogen, welche den vor⸗ gedachten Einzahlungstermin versäumen, treten die im §. 16 unseres Gesellschaftsstatutes vorgeschriebenen Nachtheile in Kraft. Erfurt, den 9. November 1871. ““ Die Direktion 1“ dder Thüringischen Eisenbahngesellschaft. en
““ 111““
18750 Oberlausitzer Eisenbahn. (Kcohlfurt⸗Falkenberg.)
haben oder noch vor dem 1. Januar 1872 leisten, werden hierdurch in Gemäßheit des §. 14 des Statuts ersucht, die zweite Einzah⸗ lung von Zwanzig Prozent des gezeichneten Berrages, abzüglich 5 Prozent Zinsen für die erste Einzahlung pro 1 Juli — 31. De⸗ zember cr., bei unserer Hauptkasse in Ruhland spätestens am ersten Jesanas 1872 zu bewirken. Die für die erste Einzahlung ertheilten nterimsquittungen sind zugleich gegen die statutenmäßigen Qutt⸗
tungsbogen umzutauschen. “ Ruhland, den 11. Rovember 18721. “ Die Direktion.
„LZ111““
In unserem Verlage ist so eben erschienen:
von Dr. S. Borchardt, “ Geheimer Justiz-Rath, Ritter etc.
8
8
73 Bogen Lex. 8. Geheftet. Preis 7 Thlr. ““ Inhalt: Band I. Die deutschen Wechselgesetze uüuuncd die ausländischen Wechselgesetze iimhn deutscher Uebersetzung. Band II. Die ausländischen Gesetze im Originaltext.
(Jeder Band einzeln ist auch für den Preis von 4 Thlrn. zu beziehen.)
“ “ Berlin. November 18291. Königliche Geheime Ober-Hofbuchdr.
8
Goöotha, den 2. Okijober 1871. E““
Die Herren Aktionäre, welche nicht bercits Vollzahlung geleisttet
Das Abonnement beträgt
1 Thlr. Sgr. 6 Pfg.
für das Vierteljahr. b
Insertionspreis für den Naum einer Druckzeile 2⅛ Sgr.
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Auslandes nehmen Bestellung an, für Berlin die Expedition:
8 —2 Zietenplatz Nr. 3.
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Berlin, 16. November. Se. Majestät der Kaiser und König sind heute Vor⸗ mittag von Letzlingen zurückgekehrt. “
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: DOem Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath und Landgerichts⸗Präsi⸗ denten von Olfers zu TCoblenz und dem Geheimen Justiz⸗ und Appellationsgerichts⸗Rath Rintelen zu Arnsberg den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Obersten a. D. Meißner, bisher Commandeur des Ostpreu⸗ ßischen Festungs⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 1, den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe; dem Geheimen Justiz⸗ und Appellationsgerichts⸗Rath Rintelen zu Paderborn den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Geheimen Sanitäts⸗Rath Dr. Steinthal zu Berlin den Nothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem Oberförster und Deich⸗Hauptmann Wichmann zu Grünwalde, im 1. Jerichowschen Kreise, dem Baumeister und Professor Lohde zu Berlin, dem Professor Fink daselbst, dem Bildhauer und Lehrer an der Gewerbe⸗Akademie da⸗ selbst, Ferdinand Boy, dem Pfarr⸗Vicar Timp zu Spellen im Kreise Duisburg, dem Zahlmeister a. D. Siegmund, bisher im 3. Thuüringlschen Infanterie⸗Regiment Nr. 71, dem Seminarlehrer Terlinden zu Neuwied, dem Gutsbesitzer Schwerdtfeger auf Seegalen⸗ dorf, im Kreise Oldenburg, und dem Stadtverordneten⸗Vor⸗ steher Franz Borberg zu Hamm den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Major z. D. von Boehn, Bezirks⸗Com⸗ mandeur des 1. Bataillons (Stendal) 1. Magdeburgischen Landwehr⸗Regiments Nr. 26, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Wallmeister Bessel zu Alt⸗Damm den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Steuer⸗Aufseher Dahms zu Insterburg, dem Werkmeister Heinig bei der Gewerbe⸗Akademie zu Berlin, dem Chausseegeld⸗Erheber Pfaff zu Nottuln, im Kreise Münster, dem Chaussee⸗Aufseher Huch zu Schneidlingen, im Kreise Aschersleben, dem pensionirten Ruhrhafen⸗Aufseher Knigge zu Werden, im Kreise Essen, dem Kutscher Claus Bradje zu Seegalendorf, im Kreise Oldenburg, dem Hausdiener Ernst Hoffmann bei der Gewerbe⸗Akademie
* zu Berlin und dem Hauswärter Michels bei der Garnisonschule
zu Potsdam das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie dem Eisenbahn⸗ Ingenieur Zimmermann zu Cöln, dem Wirthschafts⸗In⸗ spektor Saalmann zu Quidlitz im Kreise Allenstein und dem Holzschläger und Eigenkäthner Johann Mendrina zu Kal⸗ vorns desselben Kreises die Rettungs⸗Medaille am Bande zu
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Beamten des auswärtigen Amts die Er⸗ laubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz Joseph⸗Ordens: dem Hofrath St. Blanquart und dem Legations⸗Kanzlisten Koser; des Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗ Ordens zweiter Klasse mit dem Stern: dem Geschäfts⸗ träger und General⸗Konsul für Japan, M. von Brandt, des Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗Ordens dritter Klasse: dem Dr. jur. A. von Dehn; des Ritter⸗ kreuzes erster Klasse des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Hofrath Henkel; sowie des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens ter Kla e: dem LHofeasth dagteon —
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Se. Maäjestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Beamten zur Anlegung der ihnen verliehe⸗ nen fremdherrlichen Dekorationen die Genehmigung zu er⸗ theilen, und zwar: des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens: dem In⸗ tendantur⸗Rath Bierfreund von der Intendantur des Garde⸗ Corps, kommandirt zur Dienstleistung beim Kriegs⸗Ministerium; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Proviant⸗ meister Kröcher zu Potsdam, ehemaliger Armee⸗Proviant⸗ meister; des Großherzoglich mecklenburg⸗strelitzschen Kreuzes für Auszeichnung im Kriege: dem Intendantur⸗ Rath Ehrhardt, Vorstand der Intendantur der 17. Division; sowie des dem Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus- Orden affiliirten Verdienstkreuzes: dem Magistrats⸗
Sekretär Bartsch zu Posen, vormals Feld⸗Intendantur⸗Expedient
und Kalkulator bei der Feld⸗Intendantur des V. Armee⸗Corps.
8
8— Deutsches RNeich.
Se. Majestät der Kaiser haben geruht, für eine fünf⸗ jährige Amtsdauer zu ernennen den Munizipal⸗Rath und Thierarzt Friedrich Imlie zu Straßburg zum ersten Bei⸗
geordnetken, den Munizipal⸗Rath und Architekten Adolh— .
Weyer zu Straßburg zum zweiten Beigeordneten, den Muni⸗ zipal⸗Rath und Bau⸗Unternehmer Ludwig Hueber zu Straß⸗ burg zum dritten Beigeordneten, und den Munizipal⸗Rath und Professor Carl Adolph Eduard Goguel zu Straßburg zum vierten Beigeordneten dieser Stadt. 8
Verorednung, die Einführung der Militär⸗Ersatzinstruktion für den Norddeut⸗ schen Bund vom 26. März 1868 in das Großherzogthum
Baden betreffend.
In Ausführung des Artikels 61 der Reichsverfassung wird
biermit die Militär⸗Ersatzinstruktion für den Norddeutschen
Bund vom 26. März 1868 im Großherzogthum Baden nebst den in Nachstehendem enthaltenen Zusätzen mit der Maßgabe eingeführt, daß vom Tage der Publikation ab alle früheren Rekrutirungsbestimmungen außer Kraft treten.
Zusatz zu §. 1. Die von der Wehrpflicht ausgenom⸗ menen standesherrlichen Familien des Großherzogthums Baden sind die der Fürsten von Fürstenberg, Fürsten zu Leiningen, Fürsten von der Leyen, Fürsten von Löwenstein⸗Werthheim⸗ Rosenberg, Fürsten von Löwenstein⸗Wertheim⸗Freudenberg, Grafen von Leiningen⸗Billigheim, Grafen von Leiningen⸗ Neudenau.
Zu §. 14. Das Großherzogthum Baden bildet einen Er⸗ gänzungsbezirk für sich. Es zerfällt in die Bezirke der zum 8 Uemnce Corpe gehörigen Infanterie⸗Brigaden Nr. 55, 56, 57 und 58.
Die Aushebungsbezirke sind die Amtsbezirke. Anlage I. enthält die Landwehrbezirks⸗Eintheilung für das Großherzog⸗ thum Baden. 8 .
Zu §. 15. 1) Sämmtliche Ersatz⸗Angelegenheiten leitet das Königlich preußische Kriegs⸗Ministerium im Verein mit dem Großherzoglich badischen Ministerium des Innern.
2) Als Ersatzbehörde dritter Instanz fungirt das General⸗ Kommando des XIV. Armee⸗Corps und das Großherzoglich badische Ministerium des Innern, Kommission für Militär⸗ Angelegenheiten.
3) Die Departements⸗Ersatz⸗Kommission besteht aus dem Infanterie⸗Brigade⸗Commandeur und dem Landes⸗Commissair, welchem der betreffende Bezirk unterstelltl ilsiiit.