1871 / 173 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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und der Verdacht entstehen könnte, daß sie nicht vollwichtig wären, eingezogen und umgeschmolzen werden sollen. Die übrinen deutschen Staaten, namentlich auch die füddeutschen Staaten, sind ebenfalls mit roßen Umschmelzungen vorgegangen; ich will die Zablen nicht auf⸗ übren, weil die Zeitperioden, um die es sich dabei handelt, sehr ver⸗ schieden sind. Für Preußen speziell möchte ich aber doch bemerken, daß in den 106 Jahren von 1764 bis 1870 ausgemünzt worden sind

an Goldmünzen, Silber⸗Courantmünzen und Scheidemünzen zu⸗ sammen über 476 Millionen Thaler an Werih, daß in den 50 Jahren ron 1821 bis 1870 eingezogen 52 Millionen Thaler an Werth, so daß also in diesen 50 Jahren etwa 11 pCt. der gesammten Aus⸗ münzung der vorhergehenden 100 Jahre zur Einschmelzung gelangt sind. Haben sich also die Deutschen Staaten der Erfüllung ihrer Ver⸗ flichtung, die Vollhaltigkeit der Münzen zu sichern, nicht entzogen, * fragt es sich nun, wie es in der Beziehung mit Frankreich steht. Die Ausmunzung scheint in Frankreich nicht ganz so genau zu

sein wie bei uns. Es sind Proben von der hiesigen Münzdirektion mit großentheils neuen 20⸗Frankstücken angestellt und die hbaben er⸗ geben, daß sie im Durchsch itt nur einen Feingehalt von 889 statt von 900 Tausendtheilen hatten. Einzelne Stücke sind also noch weit geringer. Auch an dem normalen Gewicht der Münzen fehlt nickt Unerhebliches, so daß schon bei diesen großentheils neugeprägten Münzen sich eine Differenz von durchschnittlich ci ca 2 pro mille herausgestellt hat. Es kann sich dabei nur um neue Münzen handeln, wenigstens um nicht allzu alte, weil bis zum Jahre 1830 die älteren franzoͤsischen Münzen wegen der damaligen Werthvariation zwischen Gold und Silber vieltach eingeschmolren worden sind und es sich fast nur um die seit 1830 ausgeptägten Goldmünzen handelt. Eine Bestimmung, daß die nicht mehr vollhaltigen Goldmünten eingezogen werden sollen, besteht in Frankreich nicht. Es ist dem Publikum überlassen, die nickt vollwichtigen Münzen nicht anzunehmen; dadurch aber verschwinden sie nicht aus dem Verkehr, sie laufen fort, denn es giebt Viele, na⸗ mentlich unter den minder gebildeten Klassen der Bevölkerung, die sich der Annahme nicht entziehen wollen und nicht entziehen können. Sie werden nicht aus dem Verkehr verschwinden, ohne daß irgend eine hestimmte Maßregel dazu ergriffen wird.

In England wird doch in der Art wenigstens dem Umlaufe der unterwerthigen Münzen entgegengetreten, daß die Bank von England die unterwerthigen Stücke zerschneidet und seodann dem Eigenthümer die Stücke zurückgiebt, so daß dieser den Verlust zu tragen hat; trotz⸗ dem ist dort die Unterwerthigkeit der umlaufenden Münzen so weit gediehen, daß der Schatzkanzler Lowe im Jahre 1869 erklärte, es werde wohl eine Einziehung sämmtlicher englischer Goldmünzen nicht zu umgehen sein, und zwar auf Rechnung des Staates, wenn nicht die Valuta sinken solle Denn, meine Herren, der Werth der Münzen richtet sich nicht nach dem Werthe des einzelnen Stückes, sondern nach dem Durchschnittswerthe derjenigen Stücke, welche im Umlauf sind, und wenn von authentischer Seite berichtet wird, daß circa ein Drittel der englischen Goldmünzen unterwerthig ist, so ist man damit so weit gediehen, daß allerdings eine d zu eees ist, nicht im Verkehre bletben. Es ist nicht ein Privilegium der daß sie unterwerrhige Stücke einziehen darf, sondern Jedermann ist in England geseklich befugt, diejenigen Goldmünzen, die ihm als Zahlung angeboten werden, und die unterwerthig sind, zu zerschneiden, zu zersch la⸗ gen, oder das Gepräge zu beseitigen und sie dem, der sie ihm zur Zahlung angeboten, zurückzugeben. Aber gehandhabt wird diese Vorschrift gewiß sehr wenig, und das liegt in der Natur der Sache, denn es würde sehr unangenehme Auseinandersetzungen mit den Zahlenden zur Folge haben, wenn der, der die Zablung erhält, diese halb⸗

amtlichen Funktionen übernehmen wollte. Es zeigt aber das Beispiel von England, wie wenig es nützen koͤnnte wenn man die Aufsicht über die Vollhaltigkeit der Münzen dem Publikum überlassen wollte. Daß ohne das Einschreiten des Staats die französischen Münzen nach und nach abgenutzt und verrineert werden müßten, wird hiernach nicht bezweifelt werden können. Was würde nun die Folge sein, wenn diese Münzen gleichwerthig mit den deutschen Münzen in Deutschland Zugang gefunden hätten? Der Herr Abgeordnete für Aalen meint, sie würden wieder in ihr Heimath⸗ land zurückströmen. Ich wüßte nicht, wodurch eine solche Strömung veranlaßt werden sollte. Das einfache Zurückweisen der Münze bei einer Zahlung nützt nichts. Kann man sich nicht einmal gegen die . eigene Münze, wenn sie unterwerthig geworden ist, schüͤtzen, kann die Beank in England nicht die unterwerthigen englischen Stücke beseitigen wie würde man da aus dem deutschen Verkehre die unterwerthigen franzoͤsischen Münzen lediglich dadurch, daß man dem Publikum zu⸗ 8 F“ Ses man eben remde Münze verböte - a damit nur gesagt sein, daß man die guten e an von der Münzeinheit wünscht, wiederum beseitige, man würde also jetzt Münzen in das Land hineinlocken, von denen man sich vorheesagt, daß man sie später wieder fortschicen muß. Das scheint mir doch entschieden ein unrichtiger Weg zu sein. Ich glaube aher, daß die Bedenken, die dem Anschluß an das lateinische Muünz⸗ Mom entgegenstehen, so bedeutend siod, daß schon dann, wenn mit vemn der Frankenwährung für Deutschland gar keine Unbequem· ichkeit verbunden wäre, man sehr zweifelhaft sein müßte, ob man sich zu dieser Uebereinstimmung entschließen könnte. Und bei den großen enterdglicheren, die, wie ich mir rgebin anzuführen erlaubte, der Zeeiene im Gegensatz zum Marksystem für rut in hervorragend 8 1 D bagsehn ee zweifelhaft zu sein. Ich bitte Sie daher, meine Herre 1 8 trag, der ein wichtiges Grundprinzip der von 8* —8

zurückzukommen und die Bezeichnung von Psund

Minister Camphausen das Wort:

beiden Herren Redner glaube ich mich dessen entt dürfen, gegen die Unzweckmäsigkeit der e⸗ ein Wort zu verlieren. Ich habe in ir 1ö. 1— r deshalb no T besen, um i mir in der That die Frage nicht blicke noch eine baanoch Hnann um im letzten Augen⸗

legen. Ich kann da auch im allgemeinen nur

gierungen aufgestellten Vorlage über den Haufen stoßen würde, nich anzunehmen.

Was die zweite Frage anbetrifft, eob Gulden oder Mark, so ist diese Frage allerdings nicht von so durchgreifender, aber doch immerhin von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Zu⸗ nächst, meine Herren, acs ich doch auf das, was der Herr Abgesrdnete des fünften bayerischen Wahlkreises als nicht be⸗ achtenswerth bezeichnet hat, zurückkommen, daß nämlich die Mark genau der halbe Gulden ist, daß also doch in der That nicht abzusehen ist, wie man irgend welche Zwecke, die man mit dem Gulden verrichten will, nicht auch mit 2 Markstücken verrichten könnte. Also begründete Bedenken gegen die Mark scheinen mir wirklich nscht vor⸗ handen zu sein Wenn in den Staaten der süddeutschen Währung auf den Gelden Werth grlegt wird, so scheint dabei der Name viel mitzuspielen; dieser Name aber müßte gerade die Staaten der süd⸗ deutschen Währung bestimmen, eine andere Münze zu wählen. Denn, wenn für eine bekannte Sache eine andere Sache substituirt wird, so findet man sich in das fremde Verhaltniß weit schwieriger hinein, wenn mon für die neue Sache den alten Namen braucht, als wenn für die neue Sache auch ein anderer Name gebraucht wird. Der kuͤnftige Gulden wird einen Gulden zehn Kreuzer des früheren be⸗ tragen; der künftige Kreuzer wird ½. des früheren betragen; es wird also immer eine Umrechnung stattfinden müssen, und die ist immer schwieriger aus einem Gulden und Kreuzer in den andern Gulden und Kreuzer als aus einem Gulden in die Mark und aus dem Kreuzer in den Pfennig. Für die Staaten der Thalerwährung, welche, wie ich wiederholt bemerten muß, doch des gesammten Reichs bilden,

schließlich der Scheidemüͤnzen, können fortan ruhiz fostbestehen, ebenso wie bisher, die Theile des Thalers sind fortan Theile der Mark, das Faranensüg wird eine halbe Mark, das ¼12 Thalerstück wird ¼ Mark.

wenn Sie den Gaͤlden statt der Mark wählen sollten. Als enischei⸗ dend aber, glaube ich bei dieser Frage das hinsteulen zu müssen, daß das Dezimalsystem gestört wird, wenn Sie den Gulden statt der Mark nehmen. Bei der Mark führt die Dezimaltheilung auf den Pfennig als die kleinste Münze, als diejenige Münze, unter die hinab nicht getheilt zu werden braucht; bei dem Kreuzer dagegen müssen Sie noch weiter theilen. Kein deutscher Staat kann mit dem Kreuzer als kleinste Münze fertig werden. Wenn behauptet wird, daß nach der allgemeinen Meinung dies nicht richtig sei, daß der Kreuzer sehr wohl als kleinste Münze gelten koͤnne, so möchte ich doch an das Urtheil jedes der Herren appellicen, der jemals dem kleinen Marktverkehr seine Aufmerksamkeit zugewendet hat: es giebt da erstaunlich viel Dinge, die sich in Norddeutschland auf 1, 2, 3, 4 Pf. ab⸗ stufen, und in Süddeutschland haben Sie doch noch überall die halben und Viertel ⸗Kreuzer. Bedenken Sie ferner, meine Herren, daß selbst der Pfennig noch nicht all⸗ settig als genügend kleinste Münze angesehen wird, daß Bayern sich zu dem Wunsche bewogen gefunden hat, daß auch eine Theilung des Pfennigs noch stattfinden dürfe wie wollen Sie da bebaupten, dnß. der Kreuzer genuge! Genügt er aber nicht, muß man ihn noch

ÚA verv ggrsrrrnne ise

. 4 b 29, D’⸗ hnaltheilnen 8 chl und wenn sie nicht vollständig b ie ilei 1 g bis in die kleinsten 2 .

recht erhalten werden kann, so hat sie n 111

icht mehr ihren entscheidend Werth. Ich glaube Ihnen a 9. daseh des Guldens e 88 nalse nuch die Annahmne der Mark siat Es ist vorge⸗

Endlich komme ich noch auf einen Nebenpunk schlagen, statt des Pfundes das Kilogramm Fesnnn bei der Bestim⸗ mta wie viel Stücke aus einem Pfunde oder Kilo geprägt werden d.. dee hieh gleichgültig z8 süin, da ein Pfund gleich 3 Kilo ; unbedingt die Nennung des Pfunde düeüna Arigaeenung ist gszezchh 88e.een vs ilo bildet, also auch der

G f. 8 68 8p ger. neuen. hee 888 Perhegn ün b er außerdem im Art. 8 . veSneereesagt⸗ dSee er. 8e. dehea 2 nzvertrages von 1857 gegebenen Bestir

also das dert gegebene Münzgewicht ist ausdruͤcklich In dem erwähnten Art. 1 des Münzvertr b ge⸗ EE“ Pfund = 500 Gramm soll der Ausm üna e e. und auf den Münzstätten als ausschließlichts Man geühsege djaga werden; auch für diesen Zweck eine fülbständ nas wicht füngefahe 18g Theile mit weiterer decimaler Abstusand⸗ nclf. c hgecag, 6 isher verfahren worden, es wird überall in den Münzstätten nach Pfunden und Tausendtheilen des Pfundes gerechnet, auch die Bücher finn darnach geführt, und es wäre jedenfalls eine Unbequemlichkeit 1 zwar eine nicht ganz geringe, wenn dies für die zukünftige Aus⸗ mi nzung angeordnet werden sollte. Jedenfalls, meine Herren, scheint ne seine vef dehe enh. Münaspstem scaßf n will, nicht der Ort

ese rage, die von der Münzgen zu Gunsten des Pfundes als Münzgewicht 1ensh Heeic aconcn

in Ki wandeln. Ich glaube also auch die Annahme dieses Vorschtenes eh

empfehlen zu können.

Nach dem Abg. Dr. Braun (Gera) nahm der Staats⸗

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Meine Herren! Nach den ausführlichen Darlegungen der letzten

tboben erachten zu enner sog. internatio⸗ diesem Augen⸗ mahme der Mark einzu⸗

bestätigen, was seitens

84 0%

v

erschiedener Herren, die mit den Verhältnissen in Süddeutschland ge⸗

ist die Mark enischieden vel bequemer, ihre gesammten Münzen, ein⸗

ür diese Staaten würde es eine enischted ne Unbequemlichkeit sein,

88

u bekannt sind, uns vorhin vorgetragen worden ist. Wir müssen nes Kreirung einer neuen Münze doch vor allem darauf Werth legen, ein völlig klares, offenes und unzweideutiges Verhättniß zu haben. Das haben wir unbestrittner und unbestreitbarer Maßen, wenn wir die Mark in der vorgeschlagenen Weise annehmen. Wohltn wir statt dessen den Gulden wählen, dann könnte es ja gewissermaßen scheinen, als wenn das Verhältniß ebenso klar wäre, insofern als der Gulden das Doppelte der Mark ist. Das Verhältniß wird aber verwischt, und wird recht eigentlich verwischt, wenn uns als ein Bestimmungs⸗ grund für die Annahme des Guldens statt der Mark empfohlen wird, daß man in Süddeutschland bereits mit dem österreichi chen Gulden

nnt ses. ü Meilee Herren, um mit dem österreichischen Gulden bekannt zu sein, muß man sich vergegenwärtigen, daß es dieser Gulden dreierlei Arten giebt: der eine Gulden ist der Gulden in Papiergeld, das ist derjenige, den man kennen lernt, wenn man heutzutage Oesterreich besucht; der zweite Gulden ist der Silberzulden, wie er in Ueberein⸗ stimmung mit dem Mänzvertrage von 1857 ausgeprägt worden ist, und wie er heute in Oesterreich nicht mehr zu finden ist. Ich kann versichern, ich bin vor wenigen Monaten in Oesterreich gewesen, und auf meiner ganzen Reise habe ich niegends einen silbernen Gulden in die Hand bekommen. Der dritte Gulden ist derjenige, der in Oesterreich die Zukunft haben wird; das ist der Goldgulden, das ist ein Theil des jetzt in Gold ausgeprägten 8-Guldenstückes, und da ist mit Recht darauf aufmerksam gemacht, daß dieses in Gold aus⸗ gepräzte 8⸗Guldenstüͤck nicht etwa gleich ist den 16 Mark, die hier ausgeprägt werden sollen, daß 10 Goldgulden nicht etwa gleich sind dem Betrage von 25 Frez., sondern daß sie nur einen Werth reprä⸗ sentiren von 24 Franczs 69 Centimesk. Wenn Oesterreich denselben Weg einschlagen sellte, wie wir, daß es in Zukunft der Goldwährung das Uebergewicht einräumt, dann wird es recht eigentlich und dauernd der zukaͤnftige österreichische Gulden sein. Kann es nun empfohlen werden, sich diesem Antrage anzuschließen, verdient es da nicht in jeder Hinsicht den Vorzug, das völlig klare und unzweideu ige Verhältniß anzunechmen, was Ihnen der Gesetzentwurf vorschlägt? Wenn nun dazu kommtt, daß mit der Annahme des Gesetzeobtwurfs der Bewshner des Deutschen Reiches bei den alten Gewohnheiten gehen bleiben koͤnnen, daß für sie der Uebergang in die neue Währung so sehr als irgend möglich und thunlich erleichtert wird, wenn nicht entfernt behauptet werden kann, daß Süddeutschland durch die Annahme dieses Systems auch nur der geringste wirkliche Schade zugefügt würde, dann scheint sich doch Alles zu vereinigen, damit Sie dem System der Mark den Vorzug geben. 1 8

Zu §. 2 erklärte der Staats⸗Minister Camphausen mit Rücksicht auf EE“ Amendement, die Mark

icht in Groschen zu theilen: b H 4.8 B. der Regierungsvorlage ist es selbstredend die Absicht daß die Mark in 100 Theile gerheilt werden soll. Es ist als selbstverständlich betrachtet worden, daß bei Annahme der Dezimalrechnung, wozu das neue Gesetz den Anlaß giebt, man sich da der Ausdrucksweise bedienen werde, daß man die Zahlen schreibt und beim Absatz der Mark ein Komma mackht, so daß das Weitere nur Bruchtheile der Mark sind. Indem wir von dieser Ansicht aus⸗ gegangen sind, haben wir zugleich gewünscht, die Bezeichnung Groschen beizubehalten. Es ist dies ein entschiedener Vorzug, den das neue Munzsystem gegen das gegenwärtig in Frankreich zur See; kommende System haben wird. In Frankreich hat man den Fran in 100 Centimes getheilt und dat es bis zum heutigen Tage noch nicht erreicht, daß man einen Namen für 10 Centimes gefunden bäͤtte; während die Bezeichnung Sous fortwährend in Anwendung geblieben ist und die Preise nach 12 oder 15 Sous oder in ähnlicher Weise be⸗ rechnet werden und nicht nach 60 oder 75 Centimes. Wir betrachten es daher als einen wirklichen großen Vorzug unseres kuͤnftigen deut⸗

schen Münzsystems, daß wir für 10 Pfennige eine besondere Bezeich. nung haben werden unter dem Namen Groschen. Der Zweck, der in der Vorlage erstrebt wird, wird meines Erachtens vollkommen erreicht, wenn wir dem Amendement, das von dem Herrn Abg. Miquél ge⸗ stellt ist, unsere Zustimmung geben. Von Seiten der verbündeten Regierungen wird gegen dieses Amendement, welches ihren Inten⸗ zonen entspricht, durchaus kein Bedenken erhoben werden. * Im Laufe der e der Staats⸗Minister

Camphausen noch einmal da ort:

Pamc hant dem v Herrn Vorredner nur bemerklich machen,

wenn es praktische Verwaltungsbeamte geben sollte, die nach

Eclaß dieses Gesetzes und nachdem dessen Ausführung so weit ver⸗

wirklicht wäre, daß die Rechnung auf dessen Grundlage geführt werden

kann, noch nach Mark, Groschen und Pfennigen rechnen sollten, sie alsdann die Anweisung erhalten würden, dies gefälligst bleiben zu lassen. Das versteht sich ja ganz von selbst, wenn wir zum Decimal⸗ system übergehen wollen, daß man von der Bequemlichkeit des Deci⸗ malsystems Nutzen haben will, und der Ausdruck Groschen ist hie nur beibehalten worden in dem Sinne, um eine Bezeichnung für

10 Pfennige darzubieten. Ich gl ube, daß der Zweck der Regierungs⸗

vorlage bereits zu Grunde lag, daß der vollständig erreicht wird durch

das Amendement des Herrn Abgeordneten Miquel und ich kann dasselbe daher nur nochmals zur Annahme empfehlen. Zu §. 3 erklärte über den Antrag Mohl und Bam⸗

berger, das 30⸗Markstück zu streichen, der Staats⸗Minister

rück:

Ich habe entgegen dem Anirage des Abgeordneten

für Magdeburg Sie zu bitten, das 30⸗ Markstück anzunehmen. Es

unterliegt nach den Erfahrungen aller Länder, die Goldcirkulation 8

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es bedarf dazu größerer Stücke. Das 30⸗Markstück bietet in dieser Beziehung ein sehr geeignetes Münzstüͤck dar, und von den beiden Gründen, die der Herr Vorredner gegen das 30⸗Martstück angeregt hat, ist, wee ich glaube, der erste, daß man daraus nicht eine Rolle von 100 Mark bilden könne, wohl in der That kein solcher, der bei dieser Frage von Entscheidung sein könnte. Erheblicher, wie ich glaube, ist der zweite Grund, den der Herr Vorredner selbst mehr als einen idealen, wie einen wirkichen bezeichnet hat. Es ist das 30⸗Markstück vielleicht unerwünscht, weil man in ihm den Repräsentanten des Thalersystems siecht und die Besorgniß hegt, daß mit der Annahme des 30⸗Marksücks die Thalerwährung stabilitirt würde, die in dem vorliegenden Gesetzentwurf ihren Ausdruck nicht gefunden hat. Ich glaube nun aber, meine Herren, daß diese Besorgniß, deren vollstan⸗ dige Beseitigung ja bei der weiteren Entwickelung des Münzsystems in der Hand des Reichstags liegt, nicht davon abhalten soll, einer Münze die Zustimmung zu geben, die an sich unzweifelhaft zweck⸗ mäßig ist, die zwecknäßig sich zu den Münzen sowohl des Thaler⸗ systems als des Guldensystems verhält, die eine für eine Goldmünze sehr angemessene Groͤße besitzt, und die nach meiner Ueberzeugung in der That eine unerläßliche Ergänzung der übrigen in dem Entwurf vorgesehenen Goldmünzen bildet.

Demnächst der Bundeskommissar Geh. Ober⸗Finanz⸗ Rath Meinecke: Meine Herren! Es wird gesagt, das Dreißigmarkzück sei nicht noͤthig, weil man Alles, was man durch dasselbe erreichen wolle, auch durch Zwanzig⸗ und Zehnmarkstücke erreichen könne. Das ist vollkommen richtig in der Theorie, nicht in der Praxis, denn die Zehnmarkstücke werden sehr klein wie neulich einer der Herren Abgeordneten bemerkte, nicht ganz so groß wie ein Silbergroschen mit so kleinen Münzen zahlt man nicht gera, und es wird Ihnen bekannt sein, daß auch in Frankreich die Zehn⸗ und Fünffrankenstuͤcke nicht allzu gern genommen werden. Es wird ferner gesagt, die Dezimaltheilung werde durch das Dreißigmarkstück gestört. Auch das kann ich nur in beschränktem Maße zugeben. Die Dezimaltheilung muß aufrecht erhalten wer⸗ den bei der Rechnung, man rechnet nur nach Mark und nach Zehntel⸗ und Hundertelmark, und da kommen dreißig Mark als eine Besonderheit nicht vor; bei der Zahlung aber kommt es darauf an, welche Stücke bequem zu handtiren sind, und da ist das Dreißigmarkstück im Gegensatz zu dem Zehnmarkstück als ein beson⸗ ders bequemes zu bezeichnen, es würde die Gröͤße des Doppel⸗ Friedrichsd'ors haben, der Ibnen ja Allen bekannt in. Wenn ferner gesagt ist, die Dreißigmarkstücke würden die Zehn⸗ thaler Banknoten gewissermaßen verewigen, se, glaube ich, kann man gerade umgekehrt sagen: hat man ein passendes Goldstück zu zehn Thaler, dann vninagh lüss 9. 1“ sagn —ö—svüzr pich. 2 T. 28 gie ehnz. uL Ünfthaͤler⸗Papierscheine üͤrfrülätab Piß.v-Iagge.-Dis-Iehd⸗ 8 818 daher auch aus di sen praktischen Gründen nur em⸗ pfehlen, das Dreißigmarkstück anzunehmen.

jerauf der Reichskanzler Fürst v. Bismarck:

39 mir zu bemerken, daß das 30⸗Markstück, gerade weil es zehn Thaler repräsentirt, als ein Uebergangsstadium kaum ent⸗ behrlich sein wird. Es lassen sich Gewohnheiten, die eingewurzelt sind, nicht so rarch beseitigen; man wird Jahre lang noch das Be⸗ dürfniß haben, nach Thalern zu rechnen und die Thalerrechnung in die Markrechnung überzuführrn. Von den anderen Goldstücken von 10 und 20 Mark geht keines mit dem Thaler gerade auf, und wer 100 Thlr. zu zahlen hat, dem wird es noch lange ein Bedüͤrfniß zein, das in 10 in hundert Thaler gerade aufgehenden Stüͤcken zu thun. Diese Sachen lassen sich in der Theorie sehr rasch verwirklichen, aber man muß dem praktischen Leben eines großen Theiles des Reiches wenig stens doch auch eine Berüͤcksichtigung schenken, sonst erschwert man demneuen System den Eingang in das praktische Leben So ist das Widerstreben

egen die Metermaße einstweilen noch ein ziem lich allgemeines; di Forstverwaltungen können sich vergewissern, daß üverall die Kaufleut mit Petitionen kommen, sie einstweilen mit den Metermaßen zu ver schonen, und daß diejenigen Forsten im Absat zurückstehen, wo be stimmt auf Metermaßen bestanden wird. Das ist ein Uebergangs stadium, das sich geben wird, aber wir sind doch hier nicht dazu, um den Empfindungen und Gewohnheiten der Bevölkerung Gewalt an⸗ zuthun, sendern um ihr den Uebergang zu erleichtern, und deshalb möchte ich Sie dringend bitten, schenten Sie den Bevölkerungen, die nach Thalern zu rechnen gewöhnt sind, auf einige Jahre man kann es ja später immer ändern diejenige Berücksichtigung, daß man unter den eine hat, die in den Thaler auf⸗ ht da es so leicht sein kann. 1 Ueber den Antrag des Grafen Münster zu §. 5, das Bildniß des Kaisers zu prägen, erklärte der „Minister v. Mittnacht: 1“ Nachdem die Bevollmächtigten von Bayern und von Sachsen schon bei der ersten Lesung für den §. 5 der Vorlage ge⸗ sprochen baben, bat nunmehr gegenüber dem Antrage Graf Munster auch der Vertteter der württembergischen Regierung an der Seite der genannten Bevollmächtigten Stellung zu nehmen. Die §§ 5, 6 und 7 des G setz⸗Entwurfes nämlich, welche ja in gewisser Nigtung zu⸗ sammengehören, sind hervorgegangen aus einem gemeinschaftlichen Antrage der Bevollmächtigten von vier Bundesregierungen, welchem Antrage schon in den früheren Verhandlungen des Bundesrarhes, wenn ich nicht re, zwei weitere Bevollmächtigte beigeteien sind während schließlich nach Vornahme einiger weiteren Amen⸗ dirungen die Vorlage in ihrer j tzigen Gestalt als Ganzes einen Widerspruch von keiner Bundesregierung erfahren hat. Ich sage damit nicht mehr, als was ohnedem längst bekannt ge⸗

haben, keinem Zweifel, daß Münzen von dem Werthe des 10⸗ und

0⸗Franksstücks nicht ausreichen, um das Bedürfniß zu befriedigen,

worden ist, ich führe es an, um zu konstatiren, daß man gegen das

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