1871 / 176 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Uichtamtliches. 8 Deutsches Neich. Preußen. Berlin, 22. November. Se. Majestät

des Gesetzes

der Kaiser und König nahmen heut die Vorträge des Ge⸗ nahm Ahg.

heimen Civil⸗Kabinets, des Kultus⸗Ministers, der Hofmarschälle und des Stadtkommandanten entgegen und empfingen den sttellvertretenden kommandirenden General des I. Corps, Gene⸗ 8 ral⸗Lieutenant von Barnekow, sowie den Direktor der britischen und ausländischen Bibelgesellschaft für Deutschland, Prediger Palmer Davies. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin wird am

27. d. M. nach Cassel abreisen, den Großherzoglichen Hof in Weimar besuchen und am 2. Dezember in Berlin eintreffen. Der Kammerherr Graf von Beyßel hat den Kammerherrndienst übernommen.

Der Ausschuß des Bundesrathes für Handel und

Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Reichstags sitzun sprachen noch die Abgg. van Freeden und Dr. C in der Generaldebatte über den Marine⸗Etat. In der Spezial⸗ diskussion wurden die einzelnen Positionen der dauernden Aus⸗ gaben der Reihe nach genehmigt. Zu Tit. 8 (Militär⸗Personal) monirten die Abgg. Dr. Wehrenpfennig und Schmidt (Stettin) die Höhe der Kosten der Marineverwaltung. Ein Antrag der Kommissarien, betreffend die Ausgaben des hydrogra⸗

phischen Bureaus: das Marine⸗Ministerum aufzufordern, mehr als bisher geschehen, für Aufnahme entlegener, aber von deutschen s chiffen stark besuchter Küsten, namentlich der Westküste von Central⸗Amerika, durch dahin u entsendende Schiffe sorgen zu lassen, ohne aber darüber eine sehr nothwendige Revision der Nordseckarten aus den Augen zu verlieren« wurde genehmigt. Der Antrag des Abg. Schmidt (Stettin), 7000 Thlr. Besoldung für den General⸗Inspecteur der Marine als »künftig wegfallend« zu bezeichnen, wurde abgelehnt. Eine Resolution des Abg. van Freeden, den Reichskanzler auf⸗ ufordern, zu veranlassen, daß auch den eigentlichen Marine⸗ truppen sogenannte Retablissementsgelder gewährt werden, nach⸗ dem das See⸗Bataillon und die See⸗Artillerie dieselben bereits G erhalten haben, wurde gleichfalls nach einer längeren Diskussion zwischen den Abgg. van Freeden, Schmidt (Stettin), Frhrn. v. Hoverbeck, Lasker und dem Bundesbevollmächtigten Staats⸗ Femnester Grafen 88 hea. ghslelehnt, bent ein Antrag der mmissarien zu der Position »Reparaturko 3 waag Le. ⸗Senon. E 85 Zu den einmaligen Ausgaben Tit. 2 (Befestigung des Marine⸗Etablissements in Wilhelmshaven) ware 5 28 der Kommission, die Marineverwaltung aufzufordern: 1) den Liegehafen in Wilhelmshaven bald wenigstens bis zur Tiefe von 10 Fuß auszubaggern, die nöthigen Krahnen zum Löschen und Güterschuppen herzustellen, 2) die Kanalverbindung von der untern Ems mit Wilhelmshaven in den Bauplan aufzu⸗ nehmen angenommen. Zu Tit. 3 (Bauten des Kieler Etablissements) versprachen auf eine Klage des Abg. Jensen über die Störungen, welche die Bauten in Kiel verursachten, Bundeskommissar Geh. Admiralitäts⸗Rath Jacobs und Bundes⸗ bevollmächtigter Staats⸗Minister Graf v. Roon baldmöglichste Abhülfe. Zu Tit. 6 (Bau von Kriegsschiffen) sprachen noch nachträglich im Sinne des Wehrenpfennigschen Antrages die Abgg. Duncker und Harkort. Zu Tit. 7 (Torpedowesen) erwiederte der Bundesbevollmächtigte Staats⸗Minister von Roon auf 161 drag P9 VVZ“ leider 7. nicht gelun⸗ rpedo e sich losgeri 1 weor düan dend dos, gerissen hätten, im Meere achdem dann noch zum Antrag der Kommissarien der Abg. v. Forckenbeck und der Staats⸗Minister Graf 8 Roon ge⸗ sprochen hatten, wurde derselbe in seinem ersten Alinea ange⸗ nommen, in seinem zweiten abgelehnt; damit fiel auch das Amendement v. Kusserow. Der Antrag Wehrenpfennig wurde abgelehnt. Demnächst entspann sich eine kurze Diskussion zwischen dem Abg. v. Benda und dem Bundesbevollmächtigten Staats⸗Minister Camphausen über die Besoldungsverbesserungen in der Marine, damit schloß die zweite Lesung des Marine⸗Etats. 5 Se kelat 88 a erct anng L. Münzgesetzes. In ebatte ergriff der Abg. Dernburg das Wor dessen Rede der Reichstag sich vevigte. 3

In der heutigen 27. Plenarsitzung des Reichs⸗ 888 „welcher am Tische des Bundesraths die Staats Miü ger Srgf von Roon, Delbrück, von Pfretzschner, von Lutz, von

nitthact und andere Bevollmächtigte beiwohnten, wurden zu⸗ nächst ohne Debatte die Gesetzentwürfe, betreffend die Feststellung

aufrecht,

präjudizire.

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3

über.

verschont.

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findet sich im

traf gestern, bunden mit

Kiel, 21

führung der

eines Nachtragsetats für 1871, die Einführung des Norddeut⸗

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gischen Armee⸗

Am der Westseite des Bahnhofes zu Dortmund ein Kohlenzu

Als demselben das Signal zur Einfahrt gegeben en eine Kuppelung im Zuge, was zur Folge hatte, daß sich 11 Wgen von demselben trennten und im Deutz⸗Mindener Gleise bergab auf einen ankommenden Personenzug aufliefen. Die Maschine des Letzteren, so wie mehrere Güter⸗ und Kohlen⸗ wagen wurden bei dem Zusammenstoße zertrümmert. Auch erlitten der Postconducteur und der Lokomotivführer des Per⸗ sonenzuges Kontusionen. Im Uebrigen blieben Maschinen⸗, Zug⸗Personal und Passagiere von erheblichen Verletzungen

erleistungsgesetzes in Baden und die Einführun

über die Unterstützung der bedürftigen Faincüch ein berufener Ersatzreservisten in Baden, in dritter Lesung ange. nommen. In der dritten Berathung des Gesetzentwurfs über die Einführung des Norddeutschen Wehrgesetzes in Bayern Hölder das Wort, um noch einmal auf die vom Abg. Greil früher angeregte Frage zurückzukommen, ob zum Verzicht auf ein Reservatrecht die Zustimmung der betreffenden Re. gierung im Bundesrathe genüge, oder ob die Zustimmung des Land⸗ tages erforderlich sei. In Württemberg habe die Ständekammer bei Berathung der Verträge sich allerdings die Entscheidung über GB vorbehalten, er hoffe jedoch, daß daraus nit 8 Shrplerig 1enge ee ter Zustimmung der Volksvertretung sicher zu sein, hoffent⸗ lich nie ein Reservatrecht aufgeben werde. Der 8cdene ghofsene v. Mittnacht glaubte diese Hoffnung theilen zu können, hielt jedoch das Recht der württembergischen Regierun

eit erwachsen könne, da die Regierung, ohne

auch ohne eine formelle Zustimmung de

Landtages Reservatrechte aufzugeben. Der Abg.Lasker bestritt Recht der württembergischen Ständekammer! bei Aöeenhnis * erläuternden Vertrages sich noch einseitige Erläuterungen vor⸗ zubehalten. Die Abgg. Dr. Windthorst Meppen) und Probst traten für dieses Recht ein und verwahrten sich dagegen, daß eine Diskussion im Reichstage einer Entscheidung der Frage

Der Abgeordnete Hölder glaubte gleichfalls, daß

die württembergische Kammer sich eine solche Erläu⸗ terung vorbehalten konnte, da die Frag⸗ he war und die Regierung keine entschiedene Erklärung über die Bedeutung des Absatz 2 des Art. 78 abgegeben habe. Der Staats⸗ Minister von Mittnacht erklärte, daß er über die Interpretation der betreffenden Bestimmungen niemals zweifelhaft gewesen sei; die Frage sei überdies von der Regierung selbst gar nicht diskutirt worden, er hätte also bei der Berathung in der Kam⸗ seine persönliche Ansicht aussprechen können. In der Spezialdebatte wurde das Gesetz unverändert angenommen, nachdem das in der zweiten Lesung genehmigte Amendement des Abg. Frhrn. Schenck von Stauffenberg, betr. die Aufrechterhaltung der bayerischen gesetzlichen Bestim⸗ mungen über das Ersatz⸗Geschäft, in Folge der von den Staats⸗ Ministern Delbrück und von Lutz geltend gemachten Bedenken gegen den dadurch herbeigeführten kontroversen Rechtszustand wieder beseitigt worden. Der Gesetzentwurf, betreffend den Geldbedarf für die Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗ Lothringen, wurde in dritter Lesung unverändert genehmigt. Bei Schluß des Blattes ging das Haus zu Wahlprüfungen

18. N J., Morgens 2 ¼ Uhr, hielt vor

Die durch den Unfall verursachte Sperrun beider Gleise von denen das Deutz⸗Mindener erst gegen 1 Ubr Mittags üie gemacht werden konnte, nöthigte zu einer Umladung des Cou⸗ rierzuges, wegen deren sich dieser Zug um 3 Stunden ver⸗

Die Untersuchung zur näheren Ermittelung der Ver⸗ anlassung des Unfalls bez. der etwa schuldigen Heüh a be⸗

. Der Cöln⸗Berliner Courierzug (über Kreiensen)

wie bereits mitgetheilt, verspätet, und zwar ver⸗ dem Personenzuge, hier ein. Der Grund der

Verspätung war Schadhaftwerden der ugmaschine ischen Mülheim a. Rh. und Elberfeld. Von n egplasc Ngs adlr

war übrigens zur fahrplanmäßigen Zeit i 27 8 1 8 fördert worden. e“ Fethets ößg 8

8 1 656 November. (K. Corr.) Der General⸗Lieu⸗ tenant von Stosch hat heute die Befestigungen des Kieler 8 besichtigt und war zu diesem Zweck in Begleitung des Contre⸗Admirals Heldt mit dem Kanonenboot »Hay« nach Friedrichsort gefahren. Morgen wird General von Stosch die Marinekaserne, die Lazarethe, das Bekleidungsmagazin der Marine, sowie überhaupt alle hiesigen Marinegebäude besichtigen.

Württemberg. Stuttgart, 18. November. In Aus⸗

Militaͤrkonvention vom 21/25. November 1870

sind folgende Anordnungen über die Bildung des württember⸗

Corps getroffen worden:

.1181“

) Der bisherige General⸗Quartiermeisterstab hört auf. An die Stelle der taktischen Abtheilung desselben tritt der „Königlich württem⸗ bergische Generalsab⸗, dessen Ofsiziere direkt dem Kriegs⸗Ministerium unterstehen, soweit sie nicht zu den Stäben des Königlichen Armee⸗ Corps abkommandirt sind. Die Königliche Kriegsschule bleibt vor⸗ läufig in der bisherigen Organisation bestehen und ressortirt in erster Instanz von der Militärabtheilung des Kriess⸗Ministeriums, deren hef hierin an die Stelle des bisherigen General⸗Quarttermeisters tritt, in zweiter Instanz von dem Kriegs⸗Ministerium. Die Guiden⸗ Abtheilung wird aufgelöst; zur Verwaltung des Eigenthums der seit⸗ herigen taktischen Abtheilung des General⸗Quartiermeisterstabs an Büchern, Karten u. s. w. wird ein Depot des Generalstabs gebildet mit dem Garnisonsfitz Ludwigsburg. 1

2) Das bisherige Pionier⸗Corps bildet fortan das »Pionier⸗ Bataillons mit der seitherigen Garnison Ulm. .

3) Die bestehenden zwei Armee⸗Train⸗Abtheilungen bilden imter Erweiterung zu Train⸗Compagnien fortan das »Train⸗Bataillon⸗ mit der Garnison Ludwigsburg.

4) Die 3 Jäger⸗Bataillone treten am 15. Nsvember d. J. zu den folgenden Regimentern als dritte Bataillone über, das 1. Jäger.Ba⸗ taillon zu dem 8. Infanterie⸗-Regiment in Straßburg, das 2. Jäger⸗ Bataillon zu dem 1 Infanterie⸗Regiment (Grenadier⸗Regiment Koͤnigin Olga) in Stuttgart, das 3. Jäger⸗Bataillon zu dem 5. Infanterte⸗ Regiment (Grenadier⸗Regiment König Karl) in Uim.

20. November. Für die bevorstehende internationale Telegraphen⸗Konferenz ist auf Antrag der Königlichen Regierung der Vorstand der Telegraphen⸗Direktion, Präsident v. Klein, zu einem der Bevollmächtigten des Deutschen Reichs ernannt worden. Herr v. Klein wird seine Reise nach Rom Ende dieses Monats antreten. Heute reist Ober⸗Finanz⸗Rath v. Böhm nach Berlin ab, um im Auftrage der Königlichen Regierung während der Berathungen über die Ausdehnung des Bahnpolizei⸗Reglements auf Württemberg dort an⸗ wesend zu sein. Von sämmtlichen württembergischen Infanterie⸗Regimentern, mit Ausnahme des 8. in Straß⸗ burg stehenden Regiments, gehen je sechszehn Unteroffiziere dem⸗ nächst nach Preußen, um sich dort als Instruktoren auszubilden.

Baden. Karlsruhe, 21. November. Der Landtag wurde heute Vormittags 11 ½ Uhr durch den Großherzog in Person eröffnet. Die Thronrede lautet:

Edle Herren und liebe Freunde! Herzlich heiße ich Sie bei dem Beginn Ihrer Arbeiten willkommen und bringe dieser neugewaäͤhlten Versammlung gern das Vertrauen entgegen, das ihre Vorgängerinnen durch Einsicht und Treue verdient haben. b

Dank den Siegen der deutschen Heere und dem patriotischen Ge⸗ meinsinn aller deutschen Regirrungen und Voͤlker ist im Laufe des letzten Jahres das Ziel, welchem stets Meine höchsten Anstrengungen gegolten haben, rascher und vollständiger erreicht, als nach den küͤhnsten Hoffnungen erwartet werden durfte: die Deutsche Nation ist politisch geeinigt unter der sicheren Führung des Kaisers.

Trachten wir auch ferner danach, soviel an uns liegt, das in be⸗ geistertem Aufschwung Errungene durch besonnene Einsicht und aus⸗ dauernde Arbeit zu befestigen und immer mehr zu vervollkommnen.

War es Mir auch als eine unumgängliche Pflicht erschienen, auf wesentliche Kronrechte zu Gunsten des Vaterlandes zu verzichten und dadurch für Meinen Theil dazu beizutragen, daß des Deutschen Reiches Ansehen und Kraft gehoben werde, wir selbst aber dabei diejenige Stärkung erfahren, welche aus einheirlicher Führung des Heeres und der Politik erwachsen muß —, so wird es fortan in erhöhtem Maße Mein Bestreben sein, die selbständige Entwickelung der geliebten Heimath in ihrem freien und unabhaͤngig zu erhaltenden innern Staatsleben mit allen Kräften zu fördern. - .

Der Eintritt in die große nationale Gemeinschaft bedingt ein An⸗ passen verschiedener allgemeiner deutscher Gesetze an die bestehenden Einrichtungen des Landes. Meine Regierung wird Ihnen hierüber Vorlagen machen, unter welchen die bedeutendste auf die Einführung des Deutschen Strafgesetzbuches sich bezieht. Im Uebrigen lassen die neugegründeten Verhältnisse, die gerade jetzt in lebhaftester Entwickelung begriffen sind, eine Beschränkung der Thätigkeit auf dem Gebiete der Landesgesetzgebung zur Zeit rathsam erscheinen, und nach ‚den um⸗ fassenden Arbeiten der letzten Jahre ist sie ohne Nachtheil möglich.

Der Krieg, obgleich er mit einer traurigen Ausnahme die geseg⸗ neten Fluren Meines Landes verschonte, hat doch mit seinen sofort zu erfüllenden Anforderungen die einzelnen Kreise und Gemeinden sehr verschieden belastet. Es wird Ihnen deshalb durch Meine Regierung ein Gesetzentwurf über die Ausgleichung der Kriegslasten und Schäden, welche aus dem der Staatskasse zufließenden Antheil der Kriegs⸗Kon⸗ tribution bewirkt werden kann, vorgelegt werden. Aus Mitteln des Reiches wird für die unmittelbaren Kriegsschäden in Kehl und Brei⸗ sach Vergütung geleistet, und den aus Frankreich ausgewiesenen Lan⸗ desangehörigen wenigstens eine Unterstützung zur Ueberwindung ihres Nothstandes geboten. Aus Vorschüssen der Reichskasse, welche bei der schließlichen Vertheilung der Kriegskontribution angerechnet werden, konnte den tapferen Söhnen des Landes, die willig ihre bürgerlichen Geschäfte verließen, um den Reichsfeind abwehren zu beifen, als wohl⸗ verdienter Dank eine Beihüͤlfe zum Wiederbeginn ihrer friedlichen Thätigkeit gewährt werden.

Der glückliche Verlauf des Krieges hatte schon gegen Ende des vorigen Jahres die Wiederaufnahme der Bauten an Eisenbahnen und Landstraßen, zunächst in beschränkter Weise, möglich gemacht; sie wer⸗ den seit dem Friedensschluß mit allem dem Nochdruck betrieben, welchen die Förderung dieser wichtigsten Mittel zur Hebung des all⸗

ner Fr ude eine außergewöhnlich lebhafte Bewegung; Ich gründe darauf und auf das wenigstens nicht ungenügende Gesammt⸗Ergebniß des diesjährigen landwirthschaftlichen Ertrags die Hoffnung, daß der Wohistand des Landes stetig fortschreiten werde.

Unter dem raschen und nach aller Voraussicht dauernden Sinken des Geldwerihes, das mit dem zunechmenden Nationalreichthum un⸗ trennbar verbunden ist, hat aber vor allen ein Stand zu leiden, durch dessen geistige Befähigung und Frische und moralische Integrität das Wohl des Landes am unmittelbarsten bedingt ist, die Beamten und Angestellten aller Klassen. Nicht bloß die DBankbarkeit für ihre mit Treue und Selbstverläugnung geleisteten Dienste, sondern ebenso das dringende Interesse des Landes selbst an der Erhaltung eines seiner hohen Aufgabe gewachsenen Beamtenstandes fordert eine durchgreifende Aufbesserung aller Besoldungen und Gehalte, ohne welche die heutige Aemterverfassung, ein wesentlichster Bestandtheil der gesammten Staatseinrichtungen, nicht aufrecht erhalten werden kann. Die Durch⸗ führung der Maßregel wird dadurch erleichtert, daß in Folge des Uebergangs verschiedener politischer Funktionen an das Reich die be⸗ treffenden Organe bei der Landesregierung wegfallen konnten, und Meine Regierung ist damit beschäftigt, auch in allen Zweigen des inneren Dienstes jede thunliche Vereinfachung und Minderung der Zahl der Beamten herbeizuführen.

Der Staatshaushaltsetat befindet sich nach einem Krieg ohne Gleichen in guter Ordnung. Die bis jetzt überwiesenen Keiegsentschädigungs⸗ gelder decken bereits einen erheblichen Theil der unmittelbaren Kriegs⸗ kosten. Die Vorschüsse der Eisenbahn⸗Schuldentilgungskasse sind der⸗ selben erstattet und mittelst der noch weiter zu erwartenden Antheile an der franzosischen Kriegskontribution kann eine vollständige Deckung des von der Staatskasse bestrittenen und als Folge des Krieges noch ferner zu bestreitenden außerordentlichen Aufwandes mit Sicherheit in Aussicht genommen werden.

Die verzögerte Aufstellung des Reichshaushalts⸗Etats machte es unthunlich, Ihnen jetzt schon beim Beginn Ihrer Arbeiten einen ouf sicheren Geundlagen ruhenden Voranschlag der Einnahmen und Aus⸗ gaben vorzulegen. Sie werden deshalb durch Meine Regierung um eine vorläufige Kreditverlängerung angegangen werden, und zunächst nur die Rechnungsnachweisungen für die Jahre 1869 und 1870 nebst der vergleichenden Darstellung der Rechnungsergebnisse für 1868 und 1869 erhalten, welchen baldthunlichst die Budgetvorlage für 1872 und 1873 nachfolgen wird. 18

Die Anforderungen, welche das Reich im Interesse seiner äußeren Sicherheit und zur Förderung sonstiger gemeinsamer Zwecke an seine einzelnen Glieder erhebt, und die unahweislichen Bedü fnisse der inneren Staatsverwaltung werden den Staatsaufwand nicht unbe⸗ trächtlich erhöhen. Ich freue Mich aber, daß dessen ungeachtet keine vage Ansprüche an die Steuerkraft des Landes gemacht werden müssen. 1

Di. politische Einigung Deutschlands hat, wie die günstig finanzielle Lage des Landes zeigt, demselben keine neuen Opfer auf erlegt, vielmehr hoffen wir von der Kraft des Reiches, welche den glorreichsten Frieden errungen hat und ihn schützen wird, einen neuen Rufschwung alles materiellen und geistigen Lebens, wie in dem ganzen 8 weiten deukschen Vaterlande, so auch in der theuren badischen Heimath! Das walte Gott! 8 1

Heute Nachmittag 35 Uhr fand die erste vorbereitend Sitzung der Zweiten Kammer der Landstände statt. Der Staats⸗Minister Dr. Jolly leitete dieselbe dadurch ein, daß er die erschienenen Abgeordneten in herzlicher Weise bewill⸗ kommnete und die Zuversicht aussprach, daß das bisher bestan⸗- dene gute Einvernehmen zwischen Regierung und Landständen auch fernerhin gewahrt bleiben werde. Nach Erwählung des Alterspräsidiums wurde zur Bildung der Deputation geschritten, die in herkömmlicher Weise den Großherzog am morgigen Tag zu begrüßen hat. Es kam sodann ein Schreiben des Oberst⸗- Kammerherrn zur Verlesung, wonach der Alterspräsident morgen nach 1 Uhr die Abgeordneten dem Grobßherzoge vorstellen

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wird. Damit erklärte der Alterspräsident die Sitzung für ge⸗

schlossen.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 21. November. Die Liquidations⸗Kommission für die trésorerie générale ersucht unter dem 17. d. M. mit Bezugnahme auf die Bekannt⸗ machung des Ober⸗Präsidenten vom 16. November 1871 in Betreff der Anmeldung der an die französische Regierung ein⸗ bezahlten Kautionen, nachdem sie darüber die Ansicht des fran⸗ zösischen Kommissars eingeholt, die früheren Rechnungsbeamten des französischen Staates, ferner die Notare, Sensale, Huissiers u. s. w., die Rechner der Gemeinden, Stiftungen und Spar⸗ kassen, die Redaktionen von Journalen und Zeitschriften, alle Personen, welche aus Anlaß der Uebernahme von Ar⸗ beiten oder Lieferungen für eine französische Verwal⸗ tung Kautionen geleistet haben, ihre Ansprüche binnen 14 Tagen einzureichen, unter dem Anfügen, daß die Säumigen, die aus der Nichtbeachtung dieser Frist für sie 8 entspringenden Nachtheile sich selbst zuzuschreiben haben.

Diese Anmeldungen sind schriftlich zu machen und müssen enthalten: den Namen, Stand und Wohnort des Kautions pflichtigen, Grund oder Anlaß der Kautionsleistung, das ge naue Datum der geleisteten Zahlung, die bezahlte Summe, und zwar ob in baar oder in Rentenbriefen, letzterenfals unter Angabe der Serie und Nummer, die Angabe, an welche Be⸗

gemeinen Wovlstandes verlangt. 1““ In allen Zweigen der getverblichen Thäͤtigkeit zeigt sich zu Mei⸗

hörde oder an welchen Beamten die Zahlung geleistet wurde