3516
üsenbahn-Prioritäts-Aktien uni Oblemionen. Elsenbahn-Prioritätz-Akfien uns Obllgatloncn.
Aac zen-Masmichter 1/1 n. 7. 8. “ Rheinische 3. Em. v. 58 n. 60 4 ½ 1/1 u. 7. 97 ½ bz G “ Div. pro kleine qb. do. 3. Em. v. 62 u. 64 4 ½ 1⁄4 u 10[97 ½1 bz G scref. Kr. Kemp. II. Em. 4do. do. v. 1865. 4 ½ do. [97 ½ bz G do. do. St.-Pr.
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Zweite
Eisenbahn-Stamm-Aktien. 1800 1870
Beilage
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III. Em. de.
Bergisch-Märk. I. Ser. de. do. II. Ser.
o. III. Ser. v. Staat 3 ⅓ gar.
do. do. Li. B.
do. Lit. C.
4oe. do. V. Serie do. MVI. Serie dc. Aach. Düsseld. I. Em. go. do. II. Em. do. III. Em. Düsseld.-Elbf. Priorit. de,. do. II. Serie o. Dortmund-Soest.. de. do. II. Serie de. Nordb. Fr.-W. doe. Ruhr.-C.-K.-Gld. L Ser. dg. do. II. Ser. do. III. Ser. -Anhalter ο%ο ο. ο
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do. III. Em. B.-Petsd.-Magd. Lit. A. u. B. 8 vit. C. ..
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do. Wiitenberge 3 Magdeb.-Leipz. III. Emn. 4 Magdeburg-Wittenberge. 4 ½
Niederschl.-Märk. I. Serie 4 do. II. Ser. à 62 ½ Thlr.
N.-Mrk. Oblig. I. u. II. Ser. do. III. Ser.
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No. 179..
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗
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MNeeichstags⸗Angelegenheiten. 8
Berlin, 25. November. In der gestrigen Sitzung des Reichstags nahm bei der Berathung des Haushalts⸗Etats der Staats⸗Minister Delbrück zu dem von dem Gesammt⸗
vorstande vorgeschlagenen Zusatz zu Abschnitt 1 und 2 das
Wort:
Meine Herren! Gestatten Sie mir einige Worte zu der zum Ab⸗ schnitt II. des Ihnen vorliegenden Etsts gemachten Bemerkung, nach
welcher dte Anstellung aller Bꝛamten und Diätarien des Reichstages
Bank- und Industrie-Paploere.
Div. pro1869 Ahrens'’ Brauerei Berl. Aquarium.
do. Br. Friedrh. Badische Bank. Böhm. Brauh.-G. Berl. Bock-Brau. Berl. Immobil.-G.
do. Pferdeb.. Degs. Kredit-B.. Elbing. Eisenb. B. Harpen. Bgb. Ges. Henrichshütte.. Hoerd. Hütt.-V. Int. Bank Hamb. Mgd. F.-Ver.-G.
do. Bankver. Moldauer Bank. A. B. Omnibus-G. Brl. Passage-Ges. Brl. Centralstr. G. Renaissance-G.. Pomm. Hyp. PfAd. Sächs. Hyp. Pfdb. Berl. Wasegerwk. Boch. Gussstahl Westend Km.-G.
Deutsehe Fonds. 8
Cöln. Stadt-Oblig. 4 ½ 1/1. u. 1/7. Gothaer St.-Anl 5 Hanbeimer Stadt-Anl. 4 ½
Oldenburger Loose . 3
Auslindische Fonds.
Vereinsb. Quist., Constantia Bresl. Wechslerb. Bresl. Wagg. Fab. Köpn. Chem. Fab. Adler-Brauerei-. Braue. Königstadt Br. Friedrichshöh Oranienb. Ch. F. Petersb. Disk. Bk. Centr. Genosssch. Nordd. Hyp. A S. Sächs. Credit-B. Königsb. Vulcan Berl. Centralheiz. do. Bauges. Born do. Msch. Freund
pr. Stück
1/5 u. 11. 1/4. u. 1/10.
pr. Stück
Finn. 10 Rb.-L. *9 4 Neapol. Pr.-A.... Warschauer Pfandbr. Schwed. 10 Rthl. Pr. A. New-York St.-Anl.. New-NYersey.
Raab -Graz. Loose 4 15/4 u. 10.
Ungarische Loose. pr. Stück
do. Porz. Manuf. do. Br. Schönebg. Maklerbank. Egells Masch... Hessische Bank.
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93 ½ bz 99 B
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97 ½à bz G
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29 % bz 16 ½ 145 bz G 133 bz B 119 0 106 G 113 ⅔ 8 80 bz 102 ⅞bz G 98 bz G 127 bz 115 7ghal 100 ⅔ 110 etwb⸗ 94 ½ bz 6 100 ½ bz B 127 bz G
3 Beilage
dem ersten Präsidenten des Reichstages zusteht und in der Zeit zwischen wei Sessionen dem Präsidenten der vorigen Session. Ich glaube, hnen empfehlen zu können, diese Bemerkung an dieser Sielle zu
reichen.
In Ihrer Geschäftsordnung, und zwar im §. 12 ist bestimmt: „Der Präsident beschließt über die Annahme und Entlassung des für den Reichstag erforderlichen Verwaltungs⸗ und Dienst⸗Personals, sowie über die Ausgaben zur Deckung der Bedürfnisse des Reichs⸗ tages innerhalb des gesetzlich festzustellenden Voranschlages.⸗
Von Seiten der verbündeten Regierungen ist gegen diese Bestim⸗
mung weder theoretisch jemals Einsprache erhoben worden, noch ist der faktischen Ausführung dieser Bestimmung jemals ein Hinderniß in den Weg getreten.
Es scheint also die Vemerkung, die hier in den Etat aufgenom⸗
men ist, nicht erforderlich. Sie ist indessen auf der anderen Seite auch formell nicht ohne Bedenken. Es wird darüber kein Zweifel obwalten können, daß durch eine einfache Bemerkung, die in einem Spezialetat gemacht wird, Bestimmungen der Gesetze oder der Ver⸗ fassung nicht abgeändert werden können, während doch nicht zu ver⸗ kennen ist, daß, sobald man dieser Bemerkung eine weitertragende Bedeutung beilegen wollte, als die bezügliche Bestimmung in der Geschäftsordnung hat, man sowohl der Verfassung, als auch der ja bekanntlich so vielfach ventilirten konstitutionellen Frage der Keonti⸗ nuität der Sitzungen präjudizirt. Ich glaube, daß Alles das, was diese Bemerkung im Auge hat, erledigt ist durch dasjenige, was in der Geschäftsordnung steht, und daß es rathsamer ist, auf Grund der in der Geschäftsordnung enthaltenen Bestimmungen sich die bisbher anstandslos geübte weitere Praxis ausbilden zu lassen, als hier ragen in dieser Form zur Erledigung bringen zu wollen, die an sich
ormell kontestabel sind. Nach dem 1 Frhrn. v. Hoverbeck fügte der Staats⸗
Minister Del brück noch hinzu: Ich glaube, ich bin mißverstanden worden, wenn
Meine Herren! meine Worte so aufgefaßt worden sind, wie dies von den Herren Vorrednern geschehen ist. Ich habe die hier vorliegende Bestimmung ihrem ganzen Inhalte nach als überflüssig bezeichnet, weil sie in der
Geschäftsordnung stehe, und habe ausdrücklich hinzugefügt, daß die be⸗ zügliche Bestimmung der Geschäftsordnung bisher von Seiten der verbündeten Regierungen keinerlei Anfechtung weder in der Theorie noch in der Praxis erfahren hat. Die Bemerkungen des Herrn Vor⸗ redners könnten sich also lediglich beziehen auf den Fall, wo nach dem Schluß einer Session und vor dem Beginn der anderen eine Vacanz eintritt, deren sofortige Erledigung unbedingt nothwendig ist. Ich gccentuire dieses lezte Wort, weil ja in Beziehung auf einen Theil des hier vorgesehenen Personals, und zwar in Beziehung auf den größeren Theil die Sache nach meiner Ansicht so liegt, daß ein drin⸗ Bedürfniß überall nicht vorhanden sein wird. Auf diesen unkt allein würde sich die Frage reduziren, und in dieser Begren⸗ zung fäͤllt sie — ich glaube, das ist mit Recht von verschiedenen Sei⸗ ten hemerkt worden — mit einer großen allgemeinen Frage, nämlich mit der Frage der Kontinuität der Sitzungen zusammen.
— In der Diskussion über das Programm für den Ent⸗ wurf zu einem neuen Parlamentsgebäude erwiderte der Stgäͤts⸗Minister Delbrück auf eine Anfrage des Abg. Dr. jeber:
Meine Herren! Auf die so eben an mich gerichtete Anfrage er⸗ laube ich mir Folgendes zu erwidern: Es sind mit dem Herrn Grafen v. Raczynski Verhandlungen über die Abtretung des ihm gehörigen Grundstücks noch nicht eingeleitet worden, weil diesen Verhandlungen nothwendig vorhergehen mußte die Entschließung, ob das Grundstück,
um welches es sich jetzt bei der vorliegenden Diskussion handelt, uͤber⸗ haupt für geeignet zu erachten sei für die Frrichtung des Parlameats⸗ gebäudes. Es liegt zur Zeit nur vor, und hat auch Ihrer Kommission vorgelegen eine von dem Herrn Grafen Raczynski an Se. Majestät den Kaiser gerichtete Vorstellung, in welcher er ausspricht, daß er nicht geneigt sei, das Grundstück zu verkaufen und worin er sich gegen den edanken einer Expropriation verwahrt. Wohin Verhandlungen mit dem Herrn Grafen, die, wie gesagt, noch nicht stattgefunden haben, führen werden, muß ich meinerseits dahingestellt sein lassen.
—— In der Diskussion über die Einnahmen des Reichs er⸗ klärte der Staats⸗Minister Delbrück über den Antrag des Abg. Lasker, 1,220,000 Thlr. für Marinezwecke der französischen Kriegsentschädigung zu entnehmen:
Meine Herren! Ich kann nur die von dieser Stelle aus on Sie gestellte Bitie, den 3
Antrag des Herrn Abgeordneten fůr Meiningen
Sonnabend den 25. November.
und seiner Freunde abzulehnen, wiederholen. — Was zunächst die von ihm aufgeworfene Frage über den Verihrilungsmaßstab zwischen dem vormaligen Norddeutschen Bunde und den süͤddeutschen Staaten anlangt, so erlaube ich mir, Folgendes zu bemerken.
Im Bundesrath haben im Laufe des vorigen Sommers Ver⸗ handlungen darüber stattgefunden, welcher Maßslab für die Panher⸗ lung der von Frankreich zu zahlenden Kriegskontribution nach der Ansicht der verbüͤndeten Regierungen der richtige sei. Es ist bekannt, daß man im Prinzip sich dahin geeinigt hat, die militärischen Leistun⸗ gen während des Krieges als Maßstab für die Vertheilung anzunehmen, und zwar die militärischen Leistungen, ckegedrückt in der Anzahl der gestellten Mannschaften und Pferde im Verhältniß der Zeit, wäh⸗ rend welcher diese Mannschaften und Pferde in Aktivität waren. Es ergab sich indessen sehr bald bei weiterer Erwägung, daß dieser Maß⸗ stab nicht ausreiche, um dem Prinzip, das man allseitig als richtig anerkannte, gerecht zu werden. Es ergab sich die Thatsache, daß ein⸗ zelne Staaten oder Staatengruppen für allgemeine Zwecke der Krieg⸗ führung Aufwendungen zu machen gehabt hatten, welche durch das einfache Verhältniß der Mannschaften und Pferde ihren rich⸗ tigen Ausdruck nicht finden. Es sind dies beispielsweise die Aufwendungen, welche der Norddeutsche Bund für die Marin⸗ zu machen gehabt hat und die ja gar kein Aequt⸗ valent im Uebrigen finden, ferner diejenigen Aufwendungen welche für Heistellung und Unterhaltung des bekanntlich sehr kost⸗ spieligen Belagerungsmaterials und der für dieses Belagerungsmaterial erforderlichen bekanntlich noch viel kostspieligeren Geschosse, aufzu⸗ wenden waren. Ich führe diese beiden Posten nur beispielsweise an, um zu charakt risiren, was nach Ansicht der verbündeten Regierun⸗ gen denjenigen Staaten, welche dies geleistet hatten, vorweg in An⸗ rechnung zu bringen sein wird. Es kam nur darauf an, um den weiteren Maßstab der Vertheilung, der aus den vorhandenen Mann⸗ schaften und Pferden hergeleitet worden war, in eine greifbare Zahl zu bringen — ich sage, es kam zu diesem Zweck darauf an, Zusammen⸗ stellungen über den Effektivbestand der in Frankreich sowohl als in der Heimath befindlichen Truppen aufzustellen und zwar nach gleichmäßigen Grundsätzen, und zusammenzutragen. Mit dieser Arbeit ist eine militärische Kommission der betheiligten Staaten beschäftigt. Die Arbeit hat bis jetzt noch nicht zum Ab⸗ schluß gebracht werden koͤnnen. Die verbündeten Regierungen sind darüber ihrerseits nicht einen Augenblick in Zweifel gewesen, daß sie die zwischen ihnen in der eben angedeuteten Bezzehung getroffene Ver⸗ ständigung in Form eines Gesetzes an den Reichstag zu bringen haben. Sie haben aber geglaubt, daß dies zweckmäßig erst dann würde geschehen können, wenn wenigstens bis zu einem gewissen Grade an die Stelle der allgemeinen Grundsätze konkrete Zahlen gesetzt seien, wenn also in konkreter Weise dem Reichstage Mittheilung darüber gemacht werden könne, wie nach der Ansicht der verbündeten Re⸗ gierungen sich die Summe ziffermäßig auf die einzelnen betheiligten Staaten zu vertheilen haben werde. Für die Zwischenzeit war es schon aus dem, von dem Herrn Abgeordneten für Meiningen hervor⸗ gehobenen Grunde, um das Geld nicht zinslos liegen zu lassen, noth⸗ wendig, sich über einen provisorischen Vertheilungsmaßstab, der nicht für unmittelbare Reichszwecke zu verwendenden Gelder zu verständi⸗ gen, und diese Verständigung ist vorläufig dahin erfolgt, daß die Ver⸗ theilung stattgefunden hat nach dem einfachen Maßstabe der Bevoͤlke⸗ rung, vorläufig sage ich, mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß die definitive Regelung des Soll und Haben stattzufinden haben würde, wenn der definitive Maßstab der Vertheilung vermöge eines mit dem Reichstage zu vereinbarenden Gesetzes festgestellt sein würde. Wenn also hier von einem Vertheilungsmaßstabe gesprochen worden ist, so ist es der provisorische und fuͤr den Augenblick einzig brauchbare Maßstab der Bevölkerung.
Soviel über diese mehr prinzipielle Frage. Wenn ich mich nun weiter zu der vorliegenden konkreten Frage wende, so hat der Herr Abg. für Meiningen darin vollkommen Recht, daß es sich hier nicht um eine Einnahme oder Ausgabe des Norddeutschen Bundes, son⸗ dern um eine Einnahme und Ausgabe des Reichs handelt. So weit aber diese Ausgabe aus der Kriegskostenentschädigung bestritten wer⸗ den soll, hat jedenfalls der Norddeutsche Bund Veranlassung, sich zu fragen, ob die auf ihn fallende Rate dieser 1,200,000 und so und so viel Thaler ihm wirklich aus seinem Antheile noch zur Dispeosition steht, oder, we..Zqedreden will, ob nicht dadurch, daß diese Summe vorweg are. wird, er mit dem ihm dann verbleibenden An., kommt, seine Verbindlichkeiten nicht erfüllen zu kͤnnen. In dieser Beziehung möchte ich nun noch eine Lücke ergänzen, die in dem Vor trage des Herrn Kommissarius neben mir enthalten war, und deshalb enthalten war, weil es sich dabet um eine Ausgabe handelt, über die von den verbündeten Regierungen neoch kein Beschluß gefaßt ist, die aber hier im Hause mit einer, wie ich glaube, beinahe einstimmigen Majorität den verbündeten Regierungen empfohlen worden ist, das ist diejenige Ausgabe, welche erwachsen wird durch die Erstattung der Aufwendungen, die die einzelnen Kreise und Kommunen zur Unter⸗ stützung der Familien der Reservisten und Landwehrmänner gemacht
die Lage
haben. Die bezügliche Geldsumme ist, was, wie ich glaube, auch bei
der allein für den
8
damaligen Diskussion angeführt worden ist,
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