1871 / 185 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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dachte Bekanntmachung vom 16. September d. Js. die Inha⸗ ber solcher Kassenanweisungen zur Vermeidung von Verlusten aufgefordert worden, dieselben spätestens bis zum 30. April 1873 bei den genannten Kassenstellen zum Umtausche zu bringen. Berlin, den 21. November 1871 8 Der Minister für Handel, Der Finanz⸗Minister. Gewerbe und öffentliche Camphausen. Arbeiten.

Gr. von Itzenplitz.

Deutsches Reich. 8

Preußen. Berlin, 2. Dezember. Ueber die Reise

Majestät des Kaisers und Königs nach der Göhrde geht uns folgender Bericht zu: Se. Maje stät fuhren am 30. Rovember Nachmittags, gleich nach 2 Uhr, mittelst Extrazuges der Berlin⸗Lehrter Eisenbahn auf Station Lehrte in den mit Laubgewinden und Fahnen festlich geschmückten Beahnhof ein. Auf dem Perron des Bahnhofes hatte sich der Amts⸗Hauptmann Albrecht aus Burgdorf, sowie eine von der Amts⸗Versammlung des Amts Burgdorf erwählte Deputa⸗ tion mit einer solchen der Stadt Burgdorf zur Begrüßung Sr. Majestät eingefunden; ein zahlreiches Publikum, zum Theil aus entfernten Ortschaften, war außerdem zusammengeströmt, um des Anblicks Sr. Majestät des Kaisers und Königs theil⸗ haftig zu werden. Kurz vor der Ankunft des Kaiserlichen Egxlrazuges langten mittelst Eisenbahnzuges von Hannover auch Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht Sohn und der Ober⸗ Präsident Graf zu Stolberg⸗Wernigerode an, um sich von hier aus dem Kaiserlichen Zuge anzuschließen.

Se. Majestät der Kaiser, bei der Ankunft von dem lauten Hoch der versammelten Menge begrüßt, verließen den Kaiser⸗ Üichen Salonwagen, nahmen die erfurchtsvollste Begrüßung der Anwesenden entgegen, ließen Sich die anwesenden Beamten

nd Mitglieder der Deputationen vorstellen und unterhielten Cich längere Zeit mit den Einzelnen, wobei Allerhoͤchstdieselben Sich namentlich bei dem anwesenden Senator Oberg aus Burg⸗ dorf und dem Ortsvorsteher Wehling aus Immensen, welche beide in dem letzten Kriege einen Sohn vor dem Feinde verloren haben, eingehend nach diesen Verlusten und deren sonstigen Ver⸗ hältnissen erkundigten. Auch die mit dem Verdienstkreuz für rauen und Jungfrauen geschmückte Ehefrau des Bahnhofs⸗ estaurateurs Glaubitz ließen Se. Majestät Sich vorstellen, und richteten.2u, dine bargebölene Erfrischung huldreichst ent⸗ gegengenommen, bestiegen Allerhöchstdieselben den Kaiserlichen Zug wieder, welcher sich darauf unter dem enthusiastischen Hoch der Zurückbleibenden auf der Eisenbahn nach Celle zu in Be⸗ wegung setzte. In Celle traf der Kaiserliche Zug um 2 Uhr 45 Minuten auf dem festlich geschmückten Bahnhose ein. Beim Verlassen des Salonwagens wurden Se. Majestät vom Commandeur des 2. Hannoverischen Infanterie⸗Regiments Nr. 77, Obersten von Plehwe, und dem Kreishauptmann von Pfuel empfangen, und hielt sodann der Bürgernieister Hattendorff eine Anrede an Se. Majestät, Allerhöchstwelche dieselbe mit einigen Worten erwiderten. Darauf ließen Se. Majestät Sich im Warte⸗ zimmer durch den Ober⸗Präsidenten, Grafen zu Stolberg, die Spitzen der Behörden vorstellen und unterhielten Sich mit mehreren Anwesenden, auch mit einigen Damen, welche bei der Pflege der Verwundeten betheiligt gewesen, und in deren Namen Sr. Majestät ein Bouquet überreicht wurde. Schließlich ließen Sich Se. Majestät auf dem Perron noch die dekorirten Militärs vorstellen und unterhielten Sich auch mit mehreren Reservisten. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz unterhielt Sich längere Zeit mit den Damen und mehreren Offizieren. Unter großem Jubel einer zahlreichen Menschenmenge erfolgte nach einem Aufenthalte von 18 Minuten die Weiterreise nach Be⸗ vensen. Der Empfang, welcher Sr. Majestät in Celle zu Theil geworden, war ein enthusiastischer, und ist noch zu bemerken, daß außer den Behörden ꝛc. sich auch die sämmtlichen Schüler des hiesigen Gymnasiums, Letztere mit Fahnen, ani Bahnhofe eingefunden hatten. Nachmittags 4 Uhr 30 Minuten trafen Se. Majestät auf dem mit Guirlanden, Fahnen und Lampions festlich geschmückten Bahnhofe in Bevensen ein. Dem herannahenden Zuge schallte ein tausendstimmiges, begeistertes Hurrahrufen entgegen, zu welchem die aus der Nachbarstadt Lüneburg herüber⸗ ekommene Kapelle die Nationalhymne: »Heil Dir im Sieger⸗ ranz« intonirte. Se. Majestät der Kaiser wurden beim Betreten des Perrons von dem Landdrosten Frhrn. v. Schlot⸗ heim aus Lüneburg und dem Amtshauptmann Schultz aus

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Medingen empfangen und, während die auf dem Perron auf⸗ gestellte Schützengilde von Bevensen unter den Klängen des Preußenliedes salutirte, in den sinnig und reich ausgeschmückten Wartesaal zunächst der 3. Klasse geführt, in welchem außer den Geistlichen der Inspektion Bevensen, den Mitgliedern des Amtsgerichts Medingen und dem Regiments⸗Commandeur und den Offizieren der in Uelzen garnisonirenden Schwadron des 2. Hannoverischen Dragoner⸗Regiments Nr. 16, die Amtsve⸗. trekung des Amtes Medingen in corpore, die Fleckensbehörden von Bevensen und Ebstor

Amtes Medingen versammelt waren. Namens der Amtsver⸗ treter und Vorsteher wurden Se. Majestät von dem Hofbesitzer Refardt⸗Wulfsode mit einer Ansprache begrüßt. Nachdem 8 Majestät diese huldvoll beantwortet und nach den Opfern und Verlusten des Amtes im letzten Kriege gefragt, Sich auch die Geistlichen, Beamten und Offiziere hatte vorstellen lassen, wur⸗ den Se. Majestät in den Wartesaal 1. und 2. Klasse geführt,

Ordenstracht, an deren Spitze sich die mit dem Verdienstkreuze dekorirte Aebtissin befand, die Frauen und Jungfrauen des Amtes Medingen unter Führung der Frau Amtshaupt. mann Schultz in festlicher Toilette zur Begrüßung Sr. Majestät aufgestellt hatten. Sr. Majestät dem Kaiser wurde von der Frau Amtshauptmann Schultz nach einigen Worten der Bewillkommnung ein prachtvolles, mit dem zuge des Kaisers und der Kaiserkrone quet und von der Tochter des Bürgermeisters Kempe aus Bevensen zur Erinnerung an die Lüneburger Haide ein Haide⸗ kranz überreicht. Auf dem Durchgange von dem Wartesaale nach dem Ausgange aus dem Bahnhofsgebäude waren die Reservisten des Amtes Medingen aufgestellt, nach deren Verhält⸗ nissen, insbesondere denen der mit dem Eisernen Kreuz dekorir⸗ ten, sowie der Verwundeten Se. Maäjestät Sich eingehend und theilnehmend erkundigten. Als Se. Majestät den Wagen be⸗ stiegen, begann das Läuten der Glocken, das Abfeuern der Böl⸗ jer und ein begeistertes Hurrahrufen, an das sich der von der Musik unterstützte Gesang der »Wacht am Rhein« anschloß, der von den Spalier bildenden Schulkindern ausgeführt wurde. Der Platz vor dem Bahnhofe war auf das Prachtvollste mit Lampions und bengalischen Flammen beleuchtet, wie mit Mast⸗ bäumen, Flaggen und Ehrenpforten ausgeschmückt, desgleichen waren die sämmtlichen Straßen, durch die Se. Majestäͤt fuh⸗ ren, sehr reich und hübsch dekorirt und illuminirt. Die Frauen des Fleckens Bevensen hatten sich an der Kirche des Ortes versammelt und warfen in den vorüberfahrenden Wagen

es Kaisers einen Lorbeerkrap; binein Nuch in den Dhr⸗ 88. omntlcor, Aumstöͤrf uͤnd Himbergen, welche Se. Majestät

auf der Fahrt nach der Göhrde berührten, waren sehr hübsche, mit Lampions und Transparenten verzierte Ehrenpforten er⸗ richtet, und wurden auch in diesen Se. Majestät durch Läuten der Glocken und trotz der späten Stunde und des schlechten Wetters mit freudigem Hurrah begrüßt.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin reist heute Nachmittag von Weimar nach Berlin ab. 8

Ihre Majestät die verwittwete Königin empfing

Hoheit der Herzogin Wilhelm von Mecklenburg⸗Schwerin und anderer fürstlichen Personen. Im Laufe der nächsten Woche wird Ihre Majestät die Winterresidenz im Stadtschlosse zu Charlottenburg nehmen und von dort aus zum Besuch der zu vhethatigen Zwecken veranstalteten Ausstellungen nach Berlin

Kronprinzessin hat an den Stadtrath von Cassel das nach⸗ stehende Schreiben gerichtet: 9 11 Der Stadtrath von Cassel hat Mich durch seine guten Wünsche

und anhänglichen Gesinnungen zu lebbaftem Danke verpflichtet. Müt wahrer Befriedigung gedenke Ich der schöͤnen Zeit, welche Ich in der Nähe Cessels verlebt, und Meine herzliche Thbeilnahme wird der

Victoria, Kronprinzessin.

6 Bundesrathtrat heute zu einer Sitzung zusammen, FIm weitern Verlauf der gestrigen Reichstagssitzung sprach in der Generaldebatte noch 62 Abg. 8 für, der Abg. Schulze gegen das Gesetz, betreffend die Friedens⸗ präsenzstärke des Deutschen Heeres. An der Spezial⸗ debatte über §. 1 betheiligten sich die Staats⸗Minister von Pfretzschner, Delbrück und die Abgg. Lasker und Dr. Metz. Dem⸗

128 Stimmen genehmigt. In der Debatte über §. 2 wies der Staats⸗Minister Delbrück eine gegen die daesas Diplomallt

gerichtete Beschuldigung des Abg. Sonnemann als unwaht zurück; nach einer Replik des Abg. Sonnemann und einigen

und die sämmtlichen Vorsteher des

wo sich außer einigen Damen des Klosters Medingen in ihrer

1 Namens⸗ geschmücktes Bou⸗

gestern im Schlosse Sanssouci den Besuch Ihrer Königlichen V dem Ersuchen zu überweisen, die Frage der Differentialtarife

Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die zu Meinem Geburtstage und durch den Ausdruck seiner freundlichen

Residenzstadt und ihren Bewohnern steis erhalten bleiben. Wies⸗ baden, den 27. November 1871.

in Partien die Feststellung

nächst wurde §. 1 in namentlicher Abstimmung mit 152 gegen

8* 1“]

Bemerkungen des Abg. Kryger (Hadersleben) wurde §. 2

darnach das ganze Gesetz in dritter Lesung indgültig genehmigt. Es folgte die dritte Lesung des Gesetzes, betreffend den Haushaltsetat des Deutschen Reiches. In der Generaldebatte erklärten die Abgg. v. Kryza⸗ nowski, Ewald und Kryger (Hadersleben), gegen das Gesetz immen zu wollen; die Spezialdebatte gab zu einer großen ahl kurzer Bemerkungen Anlaß, an denen sich je einmal die Staats⸗Minister Graf v. Roon und Delbrück betheiligten. Gegenüber einer bei der zweiten Lesung angenom⸗ menen Resolution erklärte ersterer, daß er gern bereit sei, das Nöthige zu der geforderten Hebung der Elemen⸗ karscule in Wilhelmshaven zu veranlassen, nur mangelten zunächst die erforderlichen Mittel. Letzterer sprach einem Wunsche des Abg. Sombart nach einem allgemeinen Biersteuergesetz gegenüber seine Zustimmung aus; nur sehe er vorläufig noch keine Aussicht auf Realisirung dieses Wunsches. Darnach wurde das Etatsgesetz in dritter Lesung fast einstim⸗ mig genehmigt. Unmittelbar nach diesem Beschluß nahm der Staats⸗Minister Delbrück das Wort:

Meine Herren! Die verbündeten Regierungen glauben, daß sie den Wünschen des Reichstases entgegenkommen, namennlich solcher Mitglieder des Reichstages, welche Meühtgen nicht angehören und parla⸗ mentarische Pflichten auch in ihren Heimathländern zu erfüllen haben, wenn sie, von der herkömmlichen Torm abweichend, die Seision des Reichetages jetzt und in diesem Saale schließen. Ich erlaube mir, br Botschaft zu diesem Zwecke dem Hause mitzutheilen

e lautet.

11u1““ 1

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

8 von Preußen, thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß Wir den Präsidenten des Reichskanzler⸗Amts, Unseren Staats⸗Minister Delbrück, er⸗ mächtigt baben, gemäß Artikel 12 der Verfassungs⸗Urkunde des Deutschen Reichs, die gegenwärtige Sitzung des deutschen Reichs⸗ togs in Unserem und der verbündeten Rezierungen Namen am 1. Dezember dieses Jahres zu schließen. 11“ Gegeben Berlin, den 29. November 1871. 1 gez. LEEö

ggez. Fürst Bismarck. Ich erlaube mir, diese Allerhöchste Ermächtigung dem Herrn

Prässdenten zu überreichen.

Gestatten Sie mir, meine Herren, dieser Alle⸗höͤchsten Botschaft nur wenige Worte hinzuzufügen. Es sind Worte des Dankes, welche ich auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers und im Namen der verhün⸗ deten Regierungen an Sie zu richten habe für die aufopfernde Thätig⸗ keit, mit welcher Sie in einer patriotischen Hingebung, die alle Mei⸗ nungsverschiedenheiten in diesem Saale beherrscht hat, während einer arbeitsvollen Session die Entwickelung der Reichsgesetzgebung geför⸗ dert, das Finanzwesen des Reiches auf feste Grundlagen gestellt und die Wehrkraft Deutschlands gesichert baben.

Es bleibt mir üͤbrig, auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Kaisers im Namen der verbündeten Regierungen die Sitzung des Reichstages zu schlicßen.

Hierauf schloß der Präsident Dr. Simson die Situng mit einem dreimaligen Hoch auf Se. Majestät den Kaiser, in das die Versammlung begeistert einstimmte.

Das Schreiben des Präsidenten des Reichstages, demzufolge der Reichstag beschlossen hat, die Petition des Sagan⸗Sprottauer land⸗ und forstwirthschaftlichen Vereins, die Differentia l. tarife der Eisenbahnen betreffend, »dem Reichskanzler mit

auf den Eisenbahnen einer eingehenden Prüfung unter Mit⸗ wirkung von Sachverständigen der Landwirthschaft, des Han⸗ dels, der Industrie und der Eisenbahnverwaltungen unterziehen zu lassen, und dem Reichstage von dem Resultate dieser Unter⸗ suchung Mittheilung machen zu wollen,« ist von dem Reichs⸗ tanzler in der Sitzung vom 19. v. M. dem Bundesrathe vorgelegt und von letzterem dem Ausschusse für Eisenbahnen, Post⸗ und Telegraphen überwiesen worden. 8

Auf die Vorlage des Präsidiums, betreffend d wiegung des mit Anspruch auf Abgabenvergütung ins Aus⸗ land gehenden Rohzuckers, hat der Bundesrath in der Sitzung vom 19. v. M. dem Antrage des Ausschusses für Zoll⸗ und Steuerwesen gemäß beschlossen: 1) daß die Anmeldung und die amtliche Verwiegung des mit dem Anspruche auf Ab⸗ gabenvergütung nach dem Auslande zu versendenden Rohzuckers in Säcken bei größeren, aus gleichartigen Kolli bestehenden Sendungen partienweise nach sogenannten Schalgängen er⸗ folgen könne; 2) daß auch bei der Beshegng des Zuckers

des Nettogewichts in geeigneten Fällen durch probeweise Verwiegung des Inhalts beziehungs⸗ weise der Umschließungen eines Theils der zur Abfertigung gestellten Kollt und durch Abzug des nach dem Ergebniß dieser Verwiegung festzustellenden durchschnittlichen Tarasatzes von dem Bruttogewicht der ganzen Waarenpost stattfinden könne; 3) daß bei Abweichungen zwischen dem deklarirten und dem ermittelten Nettogewicht des sur Abfertigung gestell⸗

ten Rohzuckers in Säcken nur dann die Nettoverwiegung der

ganzen betreffenden Waarenpost einzutreten habe, wenn das ermittelte Gewicht der einzeln netto verwogenen Partien oder Colli um mehr als 2 Prozent hinter dem deklarirten Gewicht zurückbleibt; und 4) daß die probeweiser Verwiegungen zur Feststellung des Nettogewichts auch fernee« auf mindestens den achten Theil der Waarenpost zu erstregen seien.

Am 29. November starb hier der Geheime Ober⸗Finanz⸗ Rath und vortragende Rath im Königlichen e n Sentrup und am 30. v. Mts. der Königliche

eheime Ober⸗Tribunals⸗Rath von Hol leben I. ““

Am Mittwoch fand in den Räumen des hiesigen Polizei⸗ Präsidiums die feierliche Einführung des an Leth 6

storbenen Geheimen und Ober⸗Regierungs⸗Raths Lüdemann zum Dirigenten der I. (Regierungs⸗) Abtheilung ernannten Frhrn.

von Hertzberg statt. Nachdem derselbe einer Sitzung dieser Abtheilung unter dem Vorsitze des Polizei⸗Präsidenten von Wurmb beigewohnt hatte, wurden ihm die Dirigenten und

Beamten der übrigen Abtheilungen vorgestellt.

Cöln, 1. Dezember. Die englische Post aus L 1 “*“ Londo vom 1. d. M. früh ist ausgeblieben.

Bayern. München, 30. November. (N. C.) treff des Handels-⸗Ministeriums wird dn de Auflösüng desselben nunmehr als eine beschlossene Sache zu b trachten und die betr. Königliche Entschließung demnächst zu er⸗ warten sei. Die verschiedenen Geschäftszweige dieses Ministe⸗ riums sollen den anderen Ministerien zugerviesen werden, so ins besondere das gesammte Verkehrswesen unter mGeneral⸗Direktor Hocheder dem Ministerium des Aeußern. Es ist dies derselbe Plan, der schon bei der Neubildung des Ministeriums Hegnen⸗ berg aufgestellt wurde, und es scheint, daß von demselben seit⸗ dem in keiner Weise abgegangen worden ist.

Die Subkommission des Gesetzgebungsaus⸗ schusses der Kammer der Chgebednelen har het. di Beschlüsse des Ausschusses in erster Lesung über den Gesetzen wurf zum Vollzug der Einführung des Reichsstrafgesetzbuchs

einer redaktionellen Prüfung unterzogen und den Ent die zweite Lesung vorbereitet.

Württemberg. Stuttgart, 30. November. Die Ju⸗ stiz⸗Gesetzgebungskommission der Kammer der Abge ordneten, welche in letzter Woche hier zusammengetreten ist, hat den Bericht über den Gesetzentwurf, betreffend die Abänderunge 8 des Landesstrafrechts und der Strafprozeßordnung bei Ein⸗ führung des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich festgestellt. Das Regie rungsblatt Nr. 31 enthält eine König liche Verordnung, betreffend die Einführung von Reichsgesetze und zwar über die Beschlagnahme des Arbeits⸗ oder Dienst

I 8 9 4 . ns pm 21. Juni 1869; über die Ausgabe von Banknoten

vom 16. Juni 1870 (welche mit Rir Ausggbe. von Papiergeld temberg als Reichsgesetze in Kraft zu treten haben) und eine Bekanntmachung der Ministerien der Justiz und des Innern, betreffend die Gründung der württembergischen Notenbank in Stuttgart. b 1. Dezember. Se. Majestät der Kaiser haben dem Könige telegraphisch Allerhöchstseine Theilnahme an der gestrigen Erinnerungsfeste ausgedrückt. Der König antwortete dem Kaiser gleichfalls auf telegraphischen Wege. Der Land⸗ tag nahm heute seine Sitzungen wieder auf. In der Ab⸗ geordnetenkammer begrüßte Präsident Weber die Mit⸗ glieder und zeigte an, daß Abg. Römer sein Mandat nieder⸗

gelegt habe. Die Kammer erledigte hierauf Formalien. Baden.

Karlsruhe, 30. November. Das heute er⸗ schienene Gesetzes⸗ und Verordnungsblatt Nr. 43 enthält ein Gesetz, die Steuererhebung im Monat

Dezember 1871 und im ersten Kalenderquartal 1872 betreffend;

ferner Verordnungen: 1) des Finanz⸗Ministeriums: a) die Branntweinsteuer betref⸗ fend; b) die Grenze zwischen dem Weinverkauf im Großen und jenem im Kleinen betreffend. Dadurch werden die Vor⸗ schriften in Ziffer 2 und 3 der betreffenden Verordnung vom 26. Oktober 1854 durch nachstehende Bestimmungen ersetzt:

1) Vom 1. Dezember 1871 an ist als Weinverkauf im Großen jeder Weinverkauf anzusehen, bei welchem in einem Transporte und an einen Empfänger mindestens zwanzig Liter in Flaschen oder im Faß abgegeben werden. Jede Flasche von geringerem Inbhalte als einem Liter wird dabei einer Literflasche gleich geachtet.

2) Dem Weinproduzenten bleibt die Verwerthung seines Vorraths an eigenem Erw⸗chs im Ganzen auch dann unbenommen, wenn solcher unter zwanzig Liter beträgt.

2) Des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses, der Justiz und des Auswärtigen: den Vollzug des Gesetzes über die Beurkundungen des bürgerlichen Standes und die Förm⸗ lichkeiten bei Schließung der Ehen betreffend.

In der heutigen 5. öffentlichen Sitzung der Zweiten

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