1871 / 198 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

1 4042

Staatsausgaben für das Jahr 1872;] zur mündlichen Hauptver andlun su Rechnung über die Staaisadsgaben des werden ieschbendt ’gen. die Zuziehung v ih die Gesetzentwürfe zur Feststellung der Stärke tagen stattgefunden hat, für jeden Tag besonders berechnet kune des stehenden Heeres, über Vermehrung des Soldes für die Besichtigung eines Leichnams ohne Obduktion (einschließlich 1 das Heer, über Einsetzung eines mit dem Ministerium ühr) 2 Thlr. 3) Für den Bericht hierüber (zu 2), 8 der auswärtigen Angelegenheiten ausschließlich betrauten Mini⸗ . e nicht sogleich zu Protokoll gegeben wird 1 Thlr. 4) Fäür sters, über die Reform der Verfassung, über die Abgabe des d uns öduggor e da 8 Stempelpapiers, über die auf Erbschaften zu legende Abgabe, länger begraben, oder hatte derselde 8 92 8 scchs Wocen din über Tonnengeld zu Gunsten der Hospitäler und Hospizien der gelegen, so sind für die Besichtigung und OSduktin Wäs Häfen; Reform der ländlichen Grundsteuer; der in Washington schließlich der Termins⸗Gebühr 8 Thlr. zu bewilligen 8 gayft geschlossene Vertrag über dauernden Waffenstillstand; der Ge⸗ den gen. setzentwurf über Expropriation von Grundstücken in Arauco.

18. Dezember.

14“

Zusammenstellung s⸗Anzeiger zur Besetzung angezeig Stellen.

anschlag der . Prüfung der 8 Jahres 1870/

v. M. Wind.

2 1+₰ 4, 1 W., stark. 0,3 2, 6 W., stark.

0,7 +₰ 1, 4 S., schwach.

Himmelsansicht

bedecht. bedeckt.

KAeomger. Löcigsbrg. 358.8 + 1, 6 Danzig.. 59. I.⸗ Cöslin 339,2 *†2 1 Stettin 340 6 + 2, 9 Putbuas 336 8+† 1, s Zorhn 339 8 + 3,7 Sosen. 338 0 +3,0 Ratibor .. 331 8 +1.,

₰*△α * 221 Ireassbn.

335 6 +₰ 2 7 orgau.

Einkommen

der Stelle Meldung

bis zum Anzeiger

Eiit 3 bedeckt. eite

0,0 + 1, 0 bedeckt. 0,8 +† 1,2 W., schwach. bedeckt, Nebel. 1,0 +₰ 1,7 W., mässig. bezogen. 2,1 + 2,4 SW., schwach. ganz bedeckt. 1,0 + 2,7 W., mässig. bedeckt, Nebel. 0,7 +₰ 3,6 SW., schwach- trübe, Nebel. 0,8 + 2,6 W, schwach. bedeckt.

337, 6 +₰ 2, 8s 0,9 + 1,4 SW., mässig. bedecki.¹) NMünster 339 0+3,6 0,4 +£0,2SW., schwach. zieml. heiter. Cöln 389,5 +3 5 0.3 0,: S., z. lebh. zieml. heiter. Frier.. 334 *l.2 —- 1,1 —0, NO., schwach. bedeckt, neblig. Flensburg.

vpakanten Stellen.

itus des Kr. Friedland, gscboing Preußen... 3 us d. Kr. Oschersleben.. Wundarzt des Kr. Tel⸗

ult. Dez. 71 uvlt. Dez. 71

25./12. 71 10./1. 72 IUA. 72

ult Dez. 71 ult. Dez. 71 19/,1 28./12.

28/12. 20/12.

2 9 2*

11n vollsändigen Obduktions⸗Bericht 2 bis 6 xh Kreis⸗ 6) Für jedes andere mit wissenschaftlichen Gründen unterstüst 1 Nw bereits im Termin zu Protokoll gegebene Gutachten, es mag defet greis⸗Wundarzt des Kreises den körperlichen oder geistigen Zustand einer Person oder eine Len ost⸗Gleiwikb beireffen, 2—8 Thlr. Die hoͤheren Säͤtzee sind insbesondere dam . greis⸗undarzt d. Ko. Cocen bewilligen, wenn eine zeitraubende Einsicht der Akten nothwemt Kreis⸗Wundarzt des Kr. Zell. hlr. war, eder die Untersuchung die Anwendung des Mikroskops u7 Kreis⸗Thierarzt des Kr. Neu- .“ anderer Instrumente oder Apparate erforderte, deren Handhaug mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist. 7) Für die Ausseln eines Befundscheines ohne nähere gutachtliche Ausführung 1 A. Wenn Medizinal⸗Beamte sich zur Reinschrift ihrer Berichte an Gutachten (Nr. 3, 5. 6.) fremder Hülfe bedienen, sind ihnen Kopült zum Satze von 2 Sgr. 6 Pf. für den Bogen zu bewilligen. §. 4. Der bei der Besichtigung oder Obduktion eines Leichnang zugezogene zweite Medizinal⸗Beamte erhält für den Bericht 1-—3 N. Sind zwei Medizinal⸗Beamte zu einem gemeinschaftlichen gh ochten über den Gemüthszustand eines Menschen aufgefordert, sog häͤlt jeder derselben die Gebühr (§. 3 Nr. 6). §. 5. Werden die im §. 3 erwähnten Verrichtungen in einer in Viertelmeile übersteigenden Entfernung vom Wohnort des Meditzina. Beamten vorgenommen, so hat dieser die Reisekosten (§. 2 b) m nach seiner E1“ die Gebühren (§. 3) oder die Tagegehg .2a.) zu liquidiren. 1“ „Difse Bestimmung findet auch dann Anwendung, wenn die No Bürgermeister zu St. richtung an und für sich gemäß §. 3 unentgeltlich vorzunebmen st 1““ §. 6. Sind zu der verlangten sachkundigen Ermittelung besen dere Vorbesuche nöthig, so ist, falls nicht die Voraussetzungen 1m Stadtrath z liegen, unter denen Tagelder und Reisekosten liquidirt werden dütfngh. . . S für jeden Vorbesuch cine Gebühr von 1 Thlr. zu bewilligen. gämmerer der Stadt Köͤnigs⸗ Für mehr als drei Vorbesuͤche passtrt die Gebühr nur insontz aberge i⸗ W1“ als die Vorbesuche auf ausdrückliches Verlangen der requirirania Palte Inspektor zu Coitbns..

339,5 1.6 SW., lebhaft. Regen. Wiesbaden 337,4 0,2 O., s. schw. sbedeckt, Nebel FKjeler Hat. 241,3 0. 8 SW., mssig. bezogen. Wilhelmsh. 339.0 1,.4 SW., schwach. bewölkt. Sremer 339,6 0.6 SW., schwach., heiter. Weserleuchth. 333.3 14 W., lebhast. beiter. Brüssel 340 6 0,4 WSW., schw. sehr bewölkt. Haparanda 330,8 4,0 S., schwach. bedeckt, Schnee. Petersburg 334, 5 0,8 SW., schwach. bedeckt. b Riga 336,6 1,4 SW., z stark. bedeckt. Stockholm 334,2 SW., schwach. bedeck:t. ²)

S80., lebhaft. Regen.

Skudesnäs. 332,6 Gröningen 359,5 SSW., mässig. bewölkt. SSW., stark.

Helder 359,3 ernösand 331,2 SW., stark. SSW., mässig. bewölkt.

Christians. 331,0 Constantin. 337,8 8 N., stark. bedeckt. *) SW., schwach.]

Helsingör. V 1) Gestern Abend Regen. ²) Max. 2,2, Min. 2,6. Schnee. ¹⁴) Gestern Nachmittag WSW. schw. Strom .

Es sind Telegramme aus Indien eingetroffen, unter günstigen Umständen erfolgte Beobachtung finsterniß am 12. d. berichten. Der Astronom R. R. Podgson aus Madras, der in Avenashy beobachtete, meldet an die greenwicher Sternwarte: »Wetter schön; photographische Aufnahmen gelungen,

18. Dezember. In der 4. Plenarsitzung des Herrenhauses am 16. d. überreichte der Staats⸗Minister Dr. v. Mühler vor Eintritt in die Tagesordnung den unten näher bezeichneten Gesetzentwurf mit folgenden Worten:

Auf Grund einer Allerhöchsten Ermächtigung vom 27. November d. J. habe ich die Ehre, dem Hohen Hause in Gemeinschaft mit den Ministern der Justiz und der Finanzen einen Gesetz⸗Entwurf zu uͤberreichen, bekreffend die den Medizinal⸗Beamten für die Besorgung gerichtsärztlicher, medizinal⸗ oder sanitäts⸗ polizeilicher Geschäfte zu gewährenden Vergütungen.

Der Eesetzentwurf hat bereits im vorigen Jahre dem Landtage vorgeleger, er hat aber nicht zum Schlusse geführt werden können, wegen einer Differenz, die zwischen den beiden Häusern des Landtages stehen geblieben ist, und die bei dem nahen Schlusse der Session nicht mehr gelöst werden konnte. Er wird nun aufs Neue vorgelegt, indem die Regierung auf der Basis geblieben ist, auf die sie ursprünglich sich gestellt und nur diejenigen Amendements sich an⸗ geeignet hat, die aus überzengenden Gründen für sie annehmbar er⸗ schienen. Sie giebt sich der Hoffnung hin, daß dieses Gesetz, deen Annahme von Wichtigkeit und von praklischer Bedeutung ist, in die⸗ ser Session zum Abschluß kommen werde. Ich erlaube mir, die Er⸗ mächtigung, das Gesetz und die Motive zu üoöetrreichen.

Der Entwurf lautet: Wir Wilhelm, von Cottes Gnaden Koͤnig von

mann Apotheker zu Fürstenwer renzlau gehrer (ev.) zu Gottesberg Lehrer (k.) sn vL“ ürgermeister zu Templin hlr. ꝛc. 5 8 . und 620 Thlr.

8 ffür Bureau⸗

hülfe.

1200 Thlr. 600 Thlr. und 400 Thlr. für Bureaukosten 1500 Thlr. u. 800 Thlr. für Bureaukosten

900 —- 1000

Thlr.

1600 Thlr. 700 Tblr. b. zu 200 Thlr.

mind. 2504 hl. mind. 250 Thl.

Zürgermeister zu Lissa, Pr Posen. Bürgermeister zu

26/12 71 1./1. 72

EZZZZbIbͤZZ

8 Johann. Erfurt..

welche über die der Sonnen

171 72 28/12. 71 20/12. 71

8

Preußen ꝛc.

verordnen mit Zustimmung beider Häuser des

7

1 mi Landtages der Monarchie, für den Umfang der letzteren, mit Einschluß des Jade⸗ gebiets, was folgt:

Behöͤrde gemacht sind.

§. 7. Nichtbeamtete Aerzte und Thierärzte erhalten, wenn seg

vorstehend (§§. 1 bis 6) bezeichneten Verrichtungen amtlich aufgeiee dert werden, in Ermangelung anderweiter Verabredung diesebg

Polizeidiener zu

9

ebenso die Polarisation;

Aus Dodabeta, Ootacamun

Morgens:

gute Stizzen; viele helle Linien im Spectrum.⸗

Verwandlung

d telegraphirt Oberst Tennant von 9 ½ Uhr „»Leichter Nebel; Spectroskop befriedigend; .

(Reversion) der Linien ganz und gar bestätigt. Sechs gute Photo- graphien.“ W. Huggins giebt hierzu die Erklärung, daß die erwähnte Verwandlung der Linien sich auf eine wichtige Bahr⸗ nehmung beziehe, die Professor Pouag im Dezember v. J. in Spanier gemacht und Professor Langley in folgenden Worten heschrieben hat: »Mit dem Spalt des Spectroskops im Augenblicke der Verfinsterung und eine oder zwei Sekunden später der Länge nach gestellt, war das Feld des Instruments mit hellen Linien erfüllt. So⸗ weit sich in diesem kurzen Zeitraum erkennen ließ, erschien jede nicht⸗ atmosphärische Linie des Sonnenspectrums hell. Hieraus dürfte man auf die wahrscheinliche Existenz einer die Photosphäre uwgebenden und unter der Chromosphaͤre sich befindenden Umhüllung schließen, deren Dicke sich auf 2 bis 3 Sekunden beschränken würde, und welche ein discontinuirliches Spektrum von allen oder fast allen Fraun- hofer'schen Linien giebt, wobei sich dieselben hell auf dunklem Grunde zeigen.« Professor Young fügt hinzu: „Secchi's continuirliches Spec- trum am Sonnenrande ist wahrscheinlich dieselbe Sache, modifizirt durch atmosphärischen Glanz.⸗« b

1. Die Medizinal⸗Bramten erhalten für medizinal⸗ oder sani⸗ täts⸗polizeiliche Verrichtungen, welche sie im allgemeinen staatlichen Interesse an ihrem Wohnorte oder innerhalb einer Viertelheile von demfelben zu vollziehen haben, außer ihrer etatsmäßigen Besoldung keine andere Vergütung aus der Staatskasse, als eine Entschädigung von 15 Sgr. für Fuhrkosten bei jeder einzelnen Amtsverrichtung. st die Verrichtung durch ein Privatinteresse veranlaßt, so haben sie von den Betheiligten, außer den etwaigen Fuhrkosten, eine Gebühr bis zu 5 Thlrn. für den Tag zu beanspruchen, wobei sie berechtigt sind, die Zeit in Ansatz zu bringen, welche auf das zu erstattende Gutachten nothwendig verwendet werden mußte. Das Gleiche gilt gegenüber den Gemeinden, wenn die Thätigkeit der Medizinal⸗Beamten für solche ortspolizeilichen Interessen in An⸗ Fhftic genghfnnen wird, deren Befriedigung den Gemeinden gesetzlich obliegt. §. 2. Sind die im §. 1 bezeichneten Verrichtungen außerhalb des Wohnortes, und zwar mehr als eine Viertelmeile davon ent⸗ fernt, vorzunehmen, so erhalten die Medizinal⸗Beamten folgende Sätze: 1) Kreie physiker, Kreis⸗Wundärzte und Departements⸗Thierärzte, letz⸗ tere indessen nur bei Reisen, welche sie nach einem außerhalb ihres engeren kreisthierärzlichen Bezirkes gelegenen Orte hin vornehmen: .“ 5Vlrhaer zhiebiit 5 Far⸗ für 888 8nn maceie auf da eschäft, einschlie li der Reise, verwendet werden mußte; 1 V 1 aft,n b) an Reisekosten: für jede Meile auf dem Landwege 1 Thlr, für vals ee dasbres vende Gefes Ertit mit dem Fosg in nih Iede Meile, die auf der Eisenbahn oder dem Dampsschiffe zurückgelegt Berlin ausgegeben wird. Es findet Anwendung auf alle den 4 kann 85* 158 8 Reisen auf der een Dir zina personen an diesem Tage oder später ertheilten Aufträge. dem Dampfschiffe für Ab, und Zugang zusammen 20. Sgr. Die Alle diesem Gesetze entgegenstehenden Bestimmungen werden he Reisekosten, einschließlich der Nebenkosten, werden für die Hin⸗ und urch eeieieI KRlückreise besonders berechnet. Beträgt die Entfernung weniger als Gegeben ꝛc 11 8 eine Meile, so wird diese für voll angenommen; bei größeren Ent⸗ . fernungen wird das Meilengeld nach Viertelmeilen vergütet und eine angefangene Viertelmeile für voll angenommen. Haben in besonderen Fällen für die ganze Reise nachweislich höhere Fuhrkosten, als die vporstehend bestimmten, aufgewendet werden müssen, so sind dieselben u vergüten. II“ Kreis⸗Thierärzte und Departements⸗Thierärzte, sofern letztere Reessen innerhalb ihres kreisthierärztlichen Bezirks zu machen haben, er⸗ bhalten: a) an Tagegeldern 1 Thlr. 15 Sgr., b) an Reisckosten: für jede Meile auf dem Landwege 25 Sgr., 8* jede Meile, welche auf der Cisenbahn oder auf dem Dampffchiffe zurückgelegt werden kann, Sgr. 6 Pf.; c) an Nebenkosten 15 Sgr. Im Uebrigen sinden die Bestimmungen sub I. Anwendung. .3. Für alle von Gerichten oder anderen Behörden ihnen auf⸗ getragenen Geschäfte haben die Medizinal⸗Beamten, soweit sie nicht gemwäaäß §. 1 oder durch bereits bestehende besondere Bestimmungen, oder vermöge privatrechtlichen Titels, zu unentgeltlicher Dienstleistung verpflichtet sind, nach folgenden Sätzen zu liquidiren: 1) für Abwar⸗ tung eines Termins 2 Thlr. und, insofern der Termin über drei Stunden dauert, für jede folgende ganze oder angefangene Stunde 5 Sgr. Diese Saͤtze finden auch Anwendung für die Zuziehung

Gebühren, Tagegelder und Reisekosten, welche den beamteten Aerim oder Thierärzten zustehen.

§. 8. Macht eine gerichtliche oder medizinal⸗polizeiliche Fecti lung die Zuziehung eines Chemikirs nothwendig, so erhält deetfe für seine Arbeit, einschließlich des Berichts, eine Gebühr von 49 25 Tblirn.

Die verwendeten Reagentien und verbrauchten Apparate, sene etwaige Auslagen für Benutzung eines besonderen Lokals sind ihn neben der Gebuͤhr zu vergüten.

. 9. Bei Apothetken⸗Visitationen erhält der medizinische gem missarius an seinem Wohnort 2 Thlr. Tagegelder, außerhalb destebhe reglementsmäßige Reisekosten und Tagegelder.

Der pharmazeutische Kommissarius erhält Reisekosten und Nah elder nach dem den Kreisphysikern zustehenden Satze; außerdem 158 ür jede rev dirte Apotheke als Ersatz für verbrauchte Reagentien.

§. 10. Insoweit die Gebühren vorstehend nicht nach fest bestima ten Sätzen geregelt sind, ist der im einzelnen Falle anzuweisenden trag nach der Schwierigkeit des Geschäfts und dem zur Ausrichte

desselben erforderlich gewesenen Zeitaufwande festzusetzen. Diese gh setzung hat, wenn sich Bedenken gegen die Angemessenheit des biu dirten Betrags ergeben, die zuständige Regierung oder Landdros endgültig zu bewirken. 6

raphische Witterun gsberichte v. 16. Dezember.

Bar. Abw P. L. v. M. 341,)

Augemeana Himmelsansicht Nebel.

Teomp. Adw vyvij H n.2 8.r- 8 Wind. 3,6 SSW., schw.

17. Dezember.

.337,8 †0,8 2,4+₰4,4 W., schwach.

Königsbrg. 338,4 +1, 2 2,0 †42 W., stark.

Danzig 338,7†¼ ,4 1,8 + 2,4

Cöslin 341,0 + 3,9 1,2 + 2,2

Stettin 340,1 + 2,4 1,6 + 2,0 W., mässig.

Putbus 338,0 + 3,) 2,0 + 2,7 NW., mässig.

Berlin. 340,4 *44,3 2,3 + 2,6 NW., schwach.

Posen. 338,4 +3,4 1,1 2,8 NW., s. schw.

Ratibor 332,0 +l,2 1,0 +† 3,9 S., mässig.

Breslau. 335,8 + 2,) 0,3 +2, 1 W., schwach.

Torgau.. 338,2 3,; 0,s +1,3 SW., schwach.

Münster 340,;3 + 4,9 1,8 SW., schwach.

Cöln 340,4 +4,/ 1,0 SSW., schw.

Trier. 334,3 + 1,5 0,4 S., schwach.

Flensburg. 340,3 2,4 SW., schwach. trübe, Nebel.

Wiesbaden 337, 8 0,2 O., s. schw. bedeckt.

Kieler Haf. 343,1 1,6 SW., schwach. neblig.

Wilhelmsb. 341,2 1,2 WSW., schw. dicker Nebel.

Bremen. 341,3 1,2 W., schwach. Nebel.

Weserleuchsth. 340,7 1,0 SW., schwach. dichter Nebel.

Brüssel 341,8 3,8 8., schwach. sehr bewölkt.

Haparanda 332,0 5,4 SW., schwach. heiter.

Riüiga 331,4 0,0 W., schwach. sbewölkt.

Stockholm. 337, 8 2,6 W., schwach. ffast heiter.*)

Skudesnäs 359,0 3,4 SS09 lebhaft. leicht bewölkt.

Gröningen 341,7 1,8 SSW., still. trübe.

Helder 341,7 4,2 SW., schwach. 8

Hernösand 332,0 0,s —. SW., schwach. fast heiter. ⁴)

Christians. 335,5 4,5 SSW.’., mässig. heiter.

Helsingör. WNW., schw.

Frederikshav.ö WNW., schw.

Petersburg 335 8 S, schwach. bed., Neb, Schn.

(Constantin. 339, 3 N., mässig. bedeckt.

Ort.

bedeckt. Hedeckt. bedeckt..) bedeckt, Nebel. bedeckt. Nebel. ““ ganz bedeckt. bedeckt. trübe, Nebel- bedeckt.2) bedeckt. *) trübe. ⁴) bedeckt. neblig.

Windstille.

Prodarkten- und Waaren-BörseK. Berlin, 16. Dezember. (Amtliche Preisfeststellung von Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiritus auf Grund des §. 15 der Börsenordnung, unter Zuziehung der vereideten Waaren- und Produktenmakler.) .

Weizen pr. 1000 Kilogr. loco 68 85 Thlr. nach Quali- tät, weissbunt poln. 79 Thlr. bez., gelber: pr. diesen Monat 79 ½ à 79 à 79 ¼ pez., April-Mai 1872 80 l à 80 à 80 ¼ bez., Mai- Juni 81 bez. Gek. 3000 Ctr. Kündigungspreis 79 ¾ hr. pr. 1000 Kilogr.

Roggen pr. 1000 Kilogr. loco 56 60 Thlr. nach Qual. ge- tordért, 56 ¾ 58 ½ Thlr. bez., pr. diesen Monat 58 ¾ à 58 à 58 ½⅔ bez., Dezember- Januar 57 ½¾ à 57¾ bez., April-Mai 1872 57 ¾

. Gek. 5000 Ctr. Kündi- gungspr. 58 ½ Thlr. pr. 1000 Kilogr. 1

à 57 bez., Mai-Juni 57 ¾˖ à 57 bez. Zerste pr. 1000 Kilogr. grosse 46 59 Thlr. nach Qualität kleine 46 59 Thlr. nach Qualität. 8 Hafer pr. 1000 Kilogr. loco 41 50 Thlr. nach Qual., diesen Monat 45 ½ bez., April-Mai 1872 46 ¾ bez., Mai-Juni 47 ¾ G.,

Juni-Juli 48 G. Gek. 2400 Ctr. Kündigungspreis 45 ¾ Thlr. pr. 1000 Kilogr.

Roggenmehl Nr. 0o u. 1 pr. 100 Kilogr. Brutto unversteuert inkl. Sack pr. diesen Monat 8 Thlr. 13 Sgr. bez. Dezember- Januar 8 Thlr. 11 Sgr. à 10 ⅞˖ Sgr. degsej anuar-Februar 1872

8 Thlr. 9 ½ Sgr. nominell, April-Mai 8 .6 ½ Sgr. bez, Mai- 1000 Kilogr. Kochwaare 54 60 Thlr. nach Qua-

Juni 8 Thlr. 6 Sgr. bez. 50 53 Thlr. nach Qualität.

.““ 2*

Kuunst und Wissenschaft.

Berlin. Die 6. Vorlesung des Dr. Werner Hahn über diet manische Göttersage (Mittwoch, den 20. Dezember) wird zum Gegc stand haben: Thorrs Abstammung und Verwandtschaft; verschi Auffassungen seines Charakters; Schilderung der beiden Goltbeig Loki und Freyja; Mittheilung der mythischen Erzählung von Thelh Dienstgefolge und von Thorrs Sieg über Thryom. 8 Gewerbe und Handel. . In dem Zeitraum vom 1. bis 15. Nopember d. Js. wurdan Berlin eingeführt zu Wasser: 112,175 Tonnen Steinkohlen, Braunkoi⸗ und Koks, 4696 Klafter Torf, 12,502 Klafter Brennholz, aufeg Eisenbahnen: 194,642 ½ Tonnen Steinkohlen, Braunkohlen und gh 2 Klafter Torf, 168 Klafter Brennhelz, Summa 306,817 ½ Tom Steinkohlen, Braunkeohlen und Koks, 4698 Klafter Torf, 12,670 Kla Brennholz; ausgeführt zu Wasser: 1078 Tonnen Steinkohlen, 1 kohlen und Koks, auf den Eisenbahnen: 17,602 Tonnen Steinkeh⸗ Braunkohlen und Koks, Su 18,770 Tonnen Steinkohlen, Brü Fohlen und Kobk. v ““

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1) Gestern etwas Regen. ²) Gestern etwas Regen. ³) Gestern und Nachts Regen und Nebel. ⁴) Neblig. Gestern anhaltend Nebel. ⁵) Max. 1,8. Min. 1,2. ⁴) Gestern Abend Nordlicht. ⁷) Gestern Nachmittag WSW. schwach. Strom S. Strom N. ⁹) Gestern Nachmittag WSW. schwach.

Erbsen pr. lität, Futterwaare

116““