1e“] 8
die Provinzial⸗Behörden schon früher eine entsprechende Aufforderung erhalten haben, daß die Aufforderung erneuert worden ist, an ihrer Stelle das zu thun, was die Verhältnisse irgend gestatten, und wenn es nes mommlsch ausführbar ist, die Zahl dieser Verkäufe zu verdoppeln, so kann der geehrte Herr Abgeordnete versichert sein, daß dem von hier aus ein Widerstand nicht entgegen gestellt werden wird.
— Später nahm der Finanz⸗ Minister noch das Wort:
Ich will dem geehrten Herrn Abgeordneten nicht hinderlich sein, bei seiner Ansicht stehen zu bleiben; er wird mir aber gestatten müssen, daß ich auch bei der meinigen stehen bleibe, und daß ich besonders die lebhaften Angriffe gegen die Beamten in der Provinz Hannover nicht gut heißen kann, daß ich diese Anzriffe für ungerechtfertigt halte, und daß, so weit die Centralverwaltung in Frage kommt, ich in der Lage bin, den Angriff, der erhoben ist, als völlig unbegründet zurückzuweisen. Ich bleibe dabei stehen, indem ich mich durchaus nicht darauf einlasse, fomparativ zu vergleichen, wie es die Verwaltung des Klosterfonds machen mag und wie es die andere Verwaltung macht, — ich bleibe dabei stehen, daß das sofortige Veräußern einer zu großen Anzahl von Parzellen auch seine wesentlichen Schattenseiten hat, und daß es die Aufgabe der Verwaltung ist, in diese Veräußerungen nur insoweit einzutreten, als sich Kaufliebhaber zu angemessenen Preisen finden.
Wenn der geechrte Hr. Vorredner beklagt, daß wir in den letzt⸗ verflossenen Jahren nicht eine noch größere Anzahl Streuparzellen ver⸗ äußert haben, so will ich dagegen meinerseits die Hoffnung aussprechen, daß wir bei all den Streuparzellen, die wir noch zu veräußern haben, einen größeren Kauspreis erlangen, als bisher möglich war, und diese Aussicht ist für das Land, glaube ich, gewiß eine sehr erfreuliche.
— Ein Antrag der Kommissarien ging dahin, die Regie⸗ rung aufzufordern, auf die Verstärkung des Fonds für Neu⸗ bauten von Dienst⸗Etablissements der Ober⸗Förster und Förster thunlichst bald, womöglich vom nächsten Jahre ab Bedacht zu nehmen. Der Finanz⸗Minister erklärte hierüber:
einmal
Meine Herren! Ich kann dem Herrn Vorrednerentgegenkommen; ich·
kann ihm mittheilen, daß ich bereits eine Cirkularverfügung erlassen habe, wodurch alle Regierungen angewiesen werden, mir möglichst bald mitzutheilen, wo die Errichtung von solchen Forstetablissements am
dringendsten nöthig, wo sie weniger dringend, und auch die Stellen, wo sie vielleicht gar nicht nöthig ist. Es ist meine Absicht, in dieser Beziehung kräftig vorzugehen und der nächstjährige Etat wird Ihnen
in dieser Beziehung den Beweis liefern.
— Der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg,
motivirte den von ihm überreichten Gesetzentwurf, wie folgt:
Im Namen des Herrn Justiz⸗Ministers uberreiche ich mit Aller⸗ höchster Ermächtigung dem Hause einen Gesetzentwurf, welcher die Veröffentlichung landesherrlicher Erlasse durch die Amtsblätter be⸗
rrifft. Es hat damit folgende Bewandniß:
—Die Gesetz⸗Sammlung leidet nachgerade an zwei Uebelständen; sie ist zu voluminös, zu dick, zu unhandlich geworden, und sie kostet zu lgkeit, im Verwal⸗
tungswege in dieser Beziehung eine Aenderung eintreten zu lassen, liegt darin, daß bis diesen Augenblick noch die gesetzliche Bestimmung gilt, wonach landesherrliche Erlasse, welche Gesetzet kraft erhalten söͤllen, ämmtlich durch die Gesetz⸗Sammlung publizirt werden müssen, und
daß auf der andern Seite, wenn man den Zuschuß, welcher jetzt aus öffentlichen Kassen für die Gesetzsammlung noch in Anspruch ge⸗ nommen wird, vermindern wollte, man zu einer Erhöhung des Abonnementbetrages für die Gesetzsammlung schreiten müßte, was Uebereinstimmung mit früheren Kundgebungen
3 nschenewerth und ausführbar erachtet wird. Man hat deshalb zu einem andern Mittel gegriffen und schlägt in dem Gesetzentwurfe, der Ihnen jetzt unterbreitet werden soll, vor, Gesetzeskraft er⸗
durch die Gesetzsammlung zu publiziren, sondern
einen Theil derselben auf die Amtsblätter zu verweisen, und von allgemeinem
lokalem Inter⸗ ssse für einzelne Provinzen und Distrikte des Staates ist. Man in dieser Beziehung in das Gesetz emeinen Grundsatz aufzunehmen, weil dieser nicht hätte so präcise ausgedrückt werden können, um nicht Zweifel in speziellen Fällen daruͤber zu vermeiden, ob ein landesherrlicher Erlaß in der Gesetzsammlung oder in einem Amtsblatte zu publiziren sei; man hat sich vielmehr dazu entschlossen, speziell alle diejenigen einzel⸗ haft zu machen, welche, wenn sie 1 in das Amtsblatt gehöͤren und da⸗ her künftig von der Aufnahme in die Gesetzlammlung, wenn auch nicht ausgeschlossen seien, so doch einer Aufnahme in die Gesetzsammlung Es sind dies ungefähr acht Kategorien, so namentlich IC für Eisenbahnen, Kreditgesellschaften, Feuer⸗
viel Zuschuß aus der Staatskasse. Die Schwier
nicht sämmtliche landesherrliche Erlasse, welche
halten sollen,
89
zwar denjenigen Theil, welcher Interesse für das ganze Land,
nicht sowohl als mehr von
nicht bedürfen sollen
Sozietäten u. s. w
.Indem ich die Vorlage überreiche, stelle ich die geschaftliche Be⸗ handlung anheim und bemerke nur, daß der Herr Justiz⸗Minister der Ansicht ist, es würde sich wohl empfehlen, den Gesetzentwurf einer
Kommission zu überweisen.
1 — Die Berathung über den Etat des Justiz⸗Ministe⸗ riums leitete der Regierungs⸗Kommissar, Geheime Ober⸗Justiz⸗
. Rath Dr. Falk, wie folgt, ein:
Zunã be ich im Auftrage des Hrn. Justiz⸗Ministers dessen Shans e. gace, an 5 inm sein S undhetis ugsng
lebhaftes Bedauern auszusprechen, daß nicht gestattet, der heutigen Verhandlung beizuwohnen; er muß
auch den Ausdruck des Wunsches versagen, die Vorberathung vertagt zu sehen, weil er sich nicht in der Lage befindet, auch nur mit an⸗ nähernder Bestimmtheit einen nicht zu fernen Termin zu bezeichnen,
b“ 1XM““
getheilt ist, berechtigt zu einer höheren Ziffer nicht.
† “ .
in welchem es ihm möglich sein werde, seine Am 3
vollem Maße wieder zu übernehmen, und weil ne asgsan nicht Anlaß sein möchte, eine vielleicht unerwünschte 8 zögerung in die Verhandlungen dieses hohen Hauses hi 1 zutragen. Meine Herren Mitkommissarien und i nen im Ganzen in der Lage zu sein, diejenige Auskunft zu ertheilehefn aus der Mitte dieses hohen Hauses verlangt werden sollte; i 1 nur den Wunsch binzufügen, daß diese Auskunft genügen möge en
wende, so gestatten Sie mir wohl, nicht zu ausführlich zu sein
„Ich glaube, mich tnapp fassen zu dürfen, wennschon einer mir kundgegebenen Ausstellung eigentlich hebliches nicht entgegensetzen kann, der Ausstellung nämli daß die Begründung der Positionen des Justizetats hier und da * zu knapp gehalten sei und sich namentlich unterscheide von der brih ren Ausführlichkeit der Vorjahre und, wie ich hier einschalte auc von der größeren Ausführlichkeit der Zukunft, — ich will sagen
werden gegeben werden. Indessen sind das nur einzelne Pun‚ze
nachzukommen. — Die Sache, in der sich in Zukunft die sinanzictl Lage der Justizverwaltung wesentlich unterscheiden soll von der gegen wärtigen, hat dagegen in der heute zur Berathung stehenden Vorlag⸗
werden an einer anderen Stelle zur Verhandlung gestellt. Ich glaute
über dieselben, auch von den Bemerkungen über diejenigen Momtng die mt dieser Frage in Zusammenhang stehen. Sie beziehen sich namemtli auf die zahlreichen Resolutionen, die in diesem hohen Hause zu wieder holten Malen angenommen worden sind, betreffend das Anceenni
ich wohl sagen darf,
Richter und der Direktoren vorgelegt hat. Ich glaube deshalb, Ne
Debatte hierüber gehört auch nicht hierher. “ Was ich erwaͤhnen wollte, ist Folgende: Die Einnahme ist nicht vöher veranschlagt, als im v
fast durchweg nicht um Einnahmen, welche zur Staatskasse fließen sondern wesentlich um durchlaufende Posten. Gerichts kosten in denselben Ziffern ausgeworfen wie in dem vorsch rigen Etat. Die dreijährige Fraktion, die in den ee n a, nachdem de Herr Finanz⸗Minister bei Ueberreschung des Etats hervorgehoben hah daß die Gerichtskosten⸗Einnahme des Jahres 1871 bis zum Schus des Oktober gegen das Vorjahr 1870 um 1,400,000 Thlr. zurüc geblieben sei, durfte nicht ohne Ernst die Frage auß worfen werden, ob nicht ein zu hoher Anschlag eingetreten se Dieser Punkt ist auch mit Ihren Herren Kommissarien erörtert wah den, indessen die Auffassung herrschte ob, daß wir es hier wesentiit zu thun hätten mit den Nachwirkungen des Krieges, und wie richte diese Auffassung ist, ergiebt der Umstand, daß nach einer mir vorli genden Notiz seit dem Juli dieses Jahres, wo die Verhaͤltnisse alt sich einigermaßen beruhigt hatien, die Gerichtskosteneinnahme il Steigen ist und daß für den Nevember dieselbe um 220,000 Thoc höher ist als im November 1870. Ich glaube hiernach, eine zu bet Veranschlagung der Posten ist nicht eingetreten. Was die Ausgaben betrifft, so habe ich nur aufm erksam
machen auf Folgendes:
große Gefängnißverwaltung es Moment prinzipieller Bedeutung. Ich darf nur hinweisen auf! Debatten, die in dieser Beziehung früber in diesem hohen Hause sti
gefunden haben. 1b des Extraordinariums
Die letzte daß die einzige im vorigen Jahre aus Anlaß Hauses,
etats beschlossene Resolution des hohen reha den Herzog v. Aremberg, denjenigen Einflaß auf die Staats⸗Resiern gemacht hat, der früher bereits in Aussicht gestellt worden ist. 1. bekannte Vertrag ist dem Herrn Herzog gekündigt worden und 18 wärtig schweben diejenigen Erörterungen, welche an der Hand eh formulirten Vorschlages schließlich dahin führen sollen, die üngh s heit gesetzlich zu reguliren. Ob diese Vorlage noch in dieser Seg gemacht werden kann, muß ich in diesem Augenblick dahin 9e sein lassen. ah Es bleibt nur noch ein dritter Punkt etwas allgemeinerer 9 übrig, der im Zusammenhange steht mit dem ersten 2 . Herren Kommissarien. Es ist an und für sich etwas daß der Justizetat besondere Gehaltszulagen in diesem Et während das Gros seiner Gehaltszulagen, wenn ich so sa jener bekannten besonderen Vorlage enthalten ist. Es Gründe, die dazu geführt haben, die Trennung eintreten zu las tesen nicht diejenigen Momente, die bei der allgem einen Gehaltsauf gr für bestimmend gehalten wurden, dieselben, die dazu geführt de die betreffenden Gehaltszulagen hier in Antrag zu bringen, Staatsregierung würde, auch wenn die andere Vorlage n. vr gemacht werden können, dennoch die Zulage, um die es sich viagn delt, ausgebracht haben; es sind auch hier andere Vertheilunge V pien maßgebend, als diejenigen, welche generell in jener andeamge lage zur Anerkennung gekommen sind. Die Zulagen für 1 b denten der höchsten Gerichtshöfe sind alte Bekannte diese 1 Hauses, von denen die Staatsregierung hofft, daß sie diesmane willkommen geheißen werden, als dies früher der Fall. genc Die Zulagen der Aktuare in der Provinz Hannover würde man
Nummer
einem theilweise sehr dringenden Bedürfniß abzuhelfen / schon im vecge
Wenn ich mich dann zu den üblichen einleitenden Bemerkungan
etwas 8 1
in Zukunft die Erläuterungen wieder mit der früheren Ausführlichtet
und die Spezialdiskussion wird wohl ausreichende Gelegenheit gewähren da, wo das gedruckte Wort nicht hinreicht, durch das mündliche Von
keinen Ausdruck gefunden. Ich meine die Gehattsverbesserungen, se
deshalb, mich vollkommen fern halten zu müssen von jeder Besprechung
täts⸗Verhältniß der Richter und der Direktoren; ihr Inhalt ist, wie eng verwandt mit den Anträgen, welche c Staatsregierung in Bezug auf die Verbesserung der Gehälter dalh
Jahre, denn wo ziffermäßig etwas Anderes hervortritt, handelt es se Es sind vor Alem Nl
Es erscheint zum ersten Mal im Etat die Ausgabe für ün in den alten Landen, es ist dies 9
sccche⸗ und 3822 vierrädrige Guͤter⸗ und Viehwagen.
1 .“ 1“ “ “ “ — 8 nen Jahre in Antrag gebracht haben, wenn es damals angegangen wäre die Mittel dafür zu finden. — Ich will aber nicht böaast gesagt haben, daß die gegenwärtige Vorlage nicht mit der anderen Vorlage im Zusammenbang stehe, dieser Zusammenhang läßt sich nachweisen. Die neue Position für den ersten Präsidenten des Ober⸗Tribunals ist in derselben Erhöhungsquote bei dem Präsidenten der Ober⸗Rechnungs⸗ kammer in der anderen Vorlage ausgebracht worden, und gerade diese beiden Gehaltserhöhungen waren es, — wenn ich nicht irre, — die früher in ein und derselben Abstimmung von dem hohen Hause abgelehnt sind. Also die Beziehung ist hier vorhanden. — Was den Vize⸗Präsidenten und den General⸗Staatsanwalt betrifft, so würde, wenn das hohe Haus nicht zustimmen sollte, die Gehälter derselben um 500 Thlr. zu erhöhen, die Staats⸗ regierung den Anspruch erheben müssen, daß diesen Beamten minde⸗ stens dasjenige zukommt, was allen Beamten derselben Kategorie in jener allgemeinen Vorlage gewährt werden soll, also ein Betrag von 300 Thlr. — Der Präsident des hiesigen Stadtgerichts erscheint an der andern Stelle ebenfalls mit einer Zulage und zwar im Betrage von 300 Thlr, und die Parallele, die sich vielleicht zwischen den bannoverischen Justiz⸗Attuarien und den Sekretären der alten Landes⸗ theile ziehen ließe, möchte auch zu Gunsten des erwähnten Zusammen⸗ hanges sprechen. 8*ꝙ Endlich will ich noch auf einen Punkt aufmerksam machen, über en das Haus nur in folle beschließt, nämlich auf den Etat der Justiz⸗Offizianten⸗Wittwenkasse, bei welchem für zwei eante Gehaltszulagen beantragt sind, die nur für den Fall n Aussicht genommen sind, daß den diesen Beamten gleichstehenden kamten Aufbesserungen in demselben Maße gewährt werden. — Es sind also eine Anzahl von Momenten, die den bezeichneten Zusammenhang bedingen, und deshalb bin ich nicht in der Lage, der Annahme des betreffenden Antrages zu widersprechen, wenn es über⸗
haupt nach den Bemerkungen, die früher hier über die Behandlung
8* Ge shes gemacht worden sind, eines solchen Antrages noch bedarf. 88
Landwirthschaft. Deutsches Heerdbuch. Verzeschniß von Individuen und uchten edler Thiere. Herausgegeben von H. Settegast (Pros kau) und A. Krocker (Berlin). 3. Band. Mit 6 xylographischen Bei⸗ lagen. „Berlin, Verlag von Wiegandt u. Hempel, Buchhand⸗ ung für Landwirthschaft und Gartenbau. 1871. b
Die großen Ereignisse, welche nicht nur zu der Zeit, als die
Herausgabe des dritten Bandes vom Deutschen Heerdbuche in Aus⸗ cht genommen war, sondern auch später noch die Ausmerksamkeit Aller in Anspruch nahmen, waren Veranlassung, die Herausgabe bis um Herbst 1871 zu verschieben.
. Die Zahl der im dritten Bande als Zuchtthiere aufgenommenen
Shorthorn⸗Bullen übersteigt die im zweiten Bande um 40, wodurch
sich die bezügliche Differenz zwischen dem ersten und zweiten Bande zum größesten Theil ausgleicht. Der erste Band schloß mit der
Bullen⸗Nummer 80, der zweite mit 132, der dritte schließt mit 213.
Dagegen waren im zweiten Bande 116 Kühe angemeldet, während er dritte nur 88 zählt; ähnlich ist das Verhältniß der Nachzucht. ieraus ist weniger auf eine Verminderung der Shorthornzucht in
eutschland, als auf einen Mangel in der Anmeldung zu schließen, 8 dn. großer Theil der deutschen Shorthorn⸗Züchter dem Käufer erläßt.
Als neues Vorkommniß geht aus dem dritten Bande der mehr⸗ ache Verkauf in Deutschland gezogener Shorthorns nach Rußland ervor.
Weder die Zuchten von Rindern verschiedener Rassen, noch die
von Schweinen lassen eine Veränderung in den Zuchtrichtungen rkennen; dagegen läßt sich auf eine solche aus den Zahlen der An⸗
meldungen in den verschiedenen Kategorien bei den Schafen schließen.
Die Ordnung des Materials ist im dritten Bande mit der im
weiten übereinstimmend. Im Register der Shorthorn⸗Kühe ist jedoch.
zur leichteren Feststellung der Identität bei den Kühen gleichen Na⸗ mens die Abstammung vom Vater, und dem Personen⸗Verzeichnisse 1 bisher erschienenen drei Bänden eingetra⸗ enen Zuchten hinzugefügt. Aus letzterem wird ersichtlich, daß die rei ersten Bände des Deutschen Heerdbuches 232 Zuchten (ausschließ⸗ lich Shorthorns) nachweisen. Die dem dritten Bande des Deutschen Heerdbuches beigefügten Abbildungen sind von Lindemann nach Photographien auf Holz gezeichnet und dürfen sich dem Besten ihrer Art zur Seite stellen.
Die preußischen Staatseisenbahnen und die finanziellen Ergebnisse der Eisenbahnverwaltung 1870. Dem Herrenhause sind Seitens des Handels⸗Ministers die Ueber⸗
sichten über den Feortgang des Baues, beziehungsweise über die Er⸗ gebnisse des Betriebs der preußischen Staatseisenbahnen in den Jahren
1869 und 1870 vorgelegt worden. Wir entnehmen der Uebersicht für
das Jahr 1870 Nachstehendes:
1) Die Ostbahn war wie im Vorjahre 121,78 Meilen lang, wovon 43,7 Meilen (Berlin⸗Schneidemühl und Marienburg⸗Brauns⸗ berg) zweigeleisig. An Anlagekapital waren bis Ende 1870 59,339,011 Thlr. verwendet. Die Ostbahn besitzt 245 Lokomotiven,
2 Salonwagen, 2 Bahn⸗Revisionswagen, 389 Personenwagen, 513 Das Anlage⸗
kapital verzinste sich im Jahre 1869 mit 7 pECt., im J. 1870 mit 8,41 pCt. Die Ausgaben betrugen intl. derjenigen, welche bei Privat⸗ bahnen aus den Reserve⸗ und Erneuerungsfonds bestritten werden, 1869: 47,20, 1870: 43,86, ohne dieselben 39,as resp. 36,72 pCt. der Gesammt⸗Einnahme. Der Personenverkehr brachte im Jahre 1870
1111“
3,429,720 Thlr., 520,537 Thlr. mehr als in 1869, in Folge des Trans⸗ ports von 462,354 Militärs. Der Güterverke er al 8 114887268 9 3 1882p vEEEE’öu
Die ederschlesisch⸗Märkische Bahn is incl. der Schlesischen Gebirgsbahn 74,74 Ml. lang. Das Anlagekapital be⸗ trägt fuͤr die Hauptbahn 34,625,734 Thlr. und für die Schlesische Ge⸗ birgsbahn 12,349,089 Thlr. An Betriebsmitteln waren Ende 1870 verhanden: 250 Lokomotiven, 367 Personen⸗ und 5121 andere Wa⸗ gen. Der Personenverkehr im J. 1870 ergab 1,794,124 Thlr. Einnahme, 89,987 Thlr. mehr als in 1859; der Güterverkchr 5,498,277 Thlr., 251,986 Thlr. mehr als im Vorjahre. Das Anlagekapital verzinste sich auf 6,38 pCt. Die Gesammtausgaben erreichten 60,1 pCt. der Gesammteinnahmen; ohne die Kosten der Erneuerung ꝛc. 47,38 Proz. Von den J. 1852 — 1870 hat die Niederschlesisch⸗Märkische Bahn 22,885,019 Thlr. Ueberschüsse an die General⸗Staatskasse abgeführt, und 5,904,347 Thlr. aus den Betrieseinnahmen zur Vervollständigung der eae-e ” “
ie alte Berliner Verbindungsbahn, 1,125 M., ergab bei 455,918 Thlr. Anlagekapital im Jahre 1870 165,344 Thlr. Einnahme und NMtte “ EIZZEE. 1b 1 gg
Für die neue erliner Verbindungsbahn, die am 15. Juli 1871 eröͤffnet i nd bis En 7 I 2 aabe weden. ff st, si Ende 1870 3,118,341 Thlr. veraus
3 ie Westfälische Bahn, wie im Vorjahr 52,47 M. lan hat 27,843,046 Thlr. gekostet. Sie besaß Ende 1870 121 Seeteotbnane und 2224 Wagen. „Die Betriebseinnahmen ergaben im Jahre 1870 3,358,043 Thlr., 413,031 Thlr. mehr als in 1869. Die Betriebsaus⸗ P betrugen 2,160,789 Thlr., 143,681 Thlr. mehr als im Vorjahre.
as Anlagekapital verzinste sich in 1869 auf 3,27, im J. 1869 auf 4,20 pCt. Die Betriebsausgaben, 64,35 pCt. der Einnahmen, ver⸗ mindern sich nach Abzug der bei Privatbahnen aus dem Erneuerungs⸗ fonds zu zahlenden Beträge auf 50,22 pCt.
4) Die Hannoversche Bahn war Ende 1870 111,242 Ml. lang, wovon 57,978 Ml. doppelgeleisig, und kostete 56,941,184 Thlr., wovon 48,423,183 Thlr. den preußischen Antheil bilden. Der Ma⸗ schinen⸗ und Wagenpark bestand am 1. Januar 1871 aus 285 Loko⸗ motiven und 6240 Wagen. Die Bruttoeinnahmen beliefen sich im J. 1870 auf 9,048,511 Thlr., die Betriebskosten auf 5,734,829 Thlr. (inkl. 774,344 Thlr. Herauszahlungen an Bremen 2c ), bie Verzinsung auf 7,92 pCt., für den hannoverschen Antbeil auf 7,71 pCt.
5) Die Saarbrücker Bahn war Ende 1870 20,90 Ml. lang, fast ganz eingeleisig, und kostete 17,674,852 Thlr. Sie besaß 77 Loko⸗ motiven, 118 Personen⸗, 2842 Güter⸗ und 8 Postwagen. Die Ein⸗ nahmen betrugen im Johre 1870 1,817,564 Thlr., die Ausgaben 995,240 Thlr., der Ueberschuß 822,324 Thlr. oder 5/,62 pCt. des An⸗ 18 Fleben 8 — 1n 1869.
6 e Nassauische Bahn hatte am Schlusse 1870 eine Länge von 27,5 8 Ml., die 20,057,800 Thlr. Anlagekapital erforderten. Ae besaß Ende 1870 44 Lokomotiven, 133 Personen⸗ und 1194 Güter⸗ wagen. Die Einnahmen beliefen sich im J. 1870 auf 1,187,342 Thlr., die Ausgaben auf 630,678 Thlr., der Ueberschuß auf 556,663 Thlr. oder 2,77 pCt. des Anlagekapitals, gegen 2,98 pCt. in 1869.
1 7) Die Main⸗Weser Bahn, 26,43 Ml. lang, wovon 17,79 Ml. Preußen gehören, hatte Ende 1870 auf der preußischen Strecke 11,002,634 Thlr., auf der hessischen 5,237,911 Thlr., zusammen 16,240,546 Thlr. Anlagekapital erfordert. Die Bahn besaß Ende 1870 69 Lokomotiven mit 59 Tendern, 133 Personen⸗ und 837 Güter⸗ Pegen. 8 Einmahmen im Jchren 1 sich auf 2,500,689
„ die Ausgaben au r., der Ueberschuß für auf 691,952 Thlr. W“ ““
8) Die Bebra⸗Hanauer Bahn hat in der Hauptbahn 19,2 Ml. Länge, wovon 4,76 Ml. zweigeleisig, und Ende 1870 11,388,054 Thlr. Anlagekapital erfordert. Idre Betriecbsmittel bestanden aus 34 Lokomotiven und 518 Wagen (darunter 86 Personenwagen). An Einnahmen wurden im Jahre 1870 1,017,206 Thlr. erzielt, an Ueber⸗ E Thlr. oder 3,98 pCt. des Anlagekapitals, gegen 2,14 pCt. 8 Für die Zweigbahn Elm⸗Gemünden sind bis Ende 1870 1,923,345 Thlr. verausgabt worden.
9) Von der Main⸗Neckar⸗Bahn (11,07 Ml.) fallen auf Preußen nur 0/ 8 2 Ml. mit 3,122,826 Fl. Anlagekapital. Das ge⸗ sammte Anlagekapital beträgt 12,371,688 Fl., welches sich im Jahre 1870 mit 4,14 pCt., im J. 1869 mit 7,32 pCt. verzinste. Der An⸗ theil Preußens am Reinertrage belief sich pro 1870 auf 118,681 Fl. d.. Thlr.). Die Bahn hatte 34 Lokomotiven und 459 Wagen im
etrieb.
10) Von der 0,89 Ml. langen Frankfurt⸗Offenbacher Bahn liegen 0,67 Ml. auf preußischem Gebiet. Diese Strecke hat 903,449 Fl. (516,256 Thlr.) Anlagekapital erfordert, welches sich 1870 mit 4,62, 1869 mit 5,24 pCt. verzinste. Preußen erhielt pro 1870 22,726 Thlr. Reinertrag ausbezahlt.
Die Gesammtlänge der im Betriebe befindlichen preußischen Staatsbahnen betrug hiernach Ende 1870 448,321 Ml., 9,007 Ml. (Schles. Gebirgsbahn 2/47, Hannov. B. 1,737, Saarbr. B. 2/29, Nass. B. 2/51 Ml.) mehr als Ende 1869.
Die finanziellen Ergebnisse der Eisenbahnverwaltung pro 1870 waren: Die Staatseisenbahnen ergaben 4,637,141 Thlr. disponiblen Ueberschuß, 1,696,609 Thlr. mehr als der Etat annahm; die Privatbahnen, bei welchen der Staat betheiligt ist, gaben 1,328,329 Thlr. disponiblen Ueberschuß (gegen den Etat + 943,367 Thlr.), so daß dieser sich im Ganzen incl. 75,454 Thblr. sonstiger Ein⸗ nahmen auf 6,040,924 Thlr. (gegen den Etat + 2,670,847 Thlr.) beläuft. Davon ab 1,011,228 Thlr. Kosten der Centralverwaltung ꝛc. und für einmalige, außerordentliche Ausgaben, bleiben 5,029,696 Thlr. Gewinn (gegen den Etat + 2,364,974 Thlr.), welcher dem allgemeinen Staats⸗ fonds zugeflossen ist. 3
H1 “