1871 / 207 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 761. die Errichtung von Ober Post⸗Direktionen in Karlsruhe in Baden, Constanz und Dresden, sowie Aufhebung der Ober⸗Post⸗Direktion in Marienwerder; unter Nr. 762. die Bekanntmachung, betreffend die Approbatio⸗ nen für Aerzte, Zahnärzte, .vag. und Apotheker aus Württemberg und Baden. Vom 21. Dezember 1871, und unter Nr. 763. die Bekanntmachung, betreffend Abänderungen des Betriebs⸗Reglements für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde vom 10. Juni 1870 und ee . dieses Regle⸗ ments unter der Bezeichnung »Betriebs⸗Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands⸗« auf die Eisenbahnen in Württem⸗ berg, Baden, Südhessen und Elsaß⸗Lothringen. Vom 22. De⸗ zember 1871. ö14141“ Berlin, den 29. Dezember 1871. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt.

Königreich Prenßen.

E“

Se. Majestät der König haben Allergnäͤdigst geruht: Dem Rechtsanwalt und Notar, Justtz⸗Rath Klapper in Ratibor den Charakter als Geheimer Justtz⸗Rath zu verleihen; Den Regierungs⸗Assessor Justus Adolph von Rosen⸗ berg⸗Gruszezynski zum Landrath des Kreises Duisburg

zu ernennen, sowie

Die Wahl des Lehrers Dr. Rothmaler am Gymnasium

in Nordhausen zum Direktor derselben Anstalt zu bestätigen.

Rinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche 9 Arbeiten.

Der Koͤnigliche Bau⸗Inspektor Krah zu Königshütte ist

als Wasserbau⸗Inspektor nach Tilsit versetzt worden. 8

Preußische Bank. Esgochen-Urbersict— der Preußischen 23. Dezember 1871.

v a. 1) LeFragtes 899 und Sepen egnt Thlr. 154,432,000 2) Kassenanweisungen Privatbanknoten und Darlehnskassens ““ 8 3, 124,006 4) Lombardbestände 18 361,000 5) Staatspapiere, discontirte Schatzanweisun.. 8

2 90022 249½.

Ken- verschiedene Forderungen und

WL88 8,. 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privatpersonen mit Einschluß des

Giroverkehrs IE1uöu““

Berlin, den 29. Dezember 1871. 88

Königlich Preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium.

von Dechend. Boese. Rotth. Gallen kamp.

Herrmann. Koch. von Koenen.

Richtamtliches. 1 8 Deutsches Neich.

Preußen. er. . Kaiser und Köͤnig nahmen heute militärische Meldungen in Gegenwart des Kommandanten und des Generals Grafen von der Goltz, und später die Vorträge des Handels⸗Ministers und des Polizei⸗Präsidenten entgegen. 11

4 E⸗ Majestät die Kaiserin⸗Königin empfin gestern den Besuch Allerhöchst Ihres Neffen, des Erbgroßherzog zu Sachsen, dessen Ankunft hierselbst durch den Eisenbahnunfall bei Wilna verspätet worden ist, und Ihrer Königlichen Hoheit der verwittweten Großherzogin von Mecklenburg⸗ Schwerin. Im Königlichen Palais fand ein Famtliendiner statt. Henee wohnte Ihre Majestät einer Sitzung des Frauen⸗ Lazareth⸗Vereins im Augusta⸗Hospital bei.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern um 11 Uhr den Major Golz aus dem Kriegs⸗Ministerium und nahm militärische Meldun⸗ gen entgegen. Um 12 Uhr besuchte Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Sachsen⸗Weimar Se. Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit den Kronprinzen. Um 1 Uhr ertheilte Se. Kaiser⸗ liche Hoheit dem Prediger Schiffmann aus Stettin Audienz und empfing dann den Ober⸗Praͤsidenten der Provinz Hessen⸗ Nassau, von Bodelschwingh, erwiderte sodann den Besuch des Erbgroßherzogs von Sachsen⸗Weimar, begab sich zum Fam ien⸗ diner zu Ihren Majestäten, wohnte der Opernvorstellung im

bictoria⸗Theater bei und nahm den Thee bei Ihren Majestäten.

Berlin, 29. Dezember. Se. Majestät der

Se. Hoheit der Herzog Wilhelm und Ihre König⸗

liche Hoheit die Herzogin Wilhelm von Mecklenburg⸗ Schwerin sind aus Schwerin hier wieder eingetroffen.

Der Bundesrath und die vereinigten Ausschüsse des. selben für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute Sitzungen ab.

88 In Ausführung des Gesetzes, ung von Reichsgoldmünzen, vom 4. Dezember 1871 Hat der Bundesrath in der Sitzung vom 7. d. M. n. A hörung der Ausschüsse für Handel und Verkehr, sowie für Rech⸗ nungswesen beschlossen: Zu §. 5. 1) Das Münzzeichen, welches auf der Aversseite der Reich Ee anzubringen ist, be. steht in einem Buchstaben, und die Wahl der Buchstaben richtet sich nach der Reihenfolge 6 der Reichsverfassung) der Staaten, welchen die betreffenden Münzstätten angehöͤren, so daß die Münzstäaͤtte zu Berlin durch den Buchstaben A., jene sn Hannover durch den Buchstaben B., jene zu Frankfurt urch den Buchstaben C., jene zu München durch den Buch⸗ staben D. und so fort bezeicnet wird. Die Anbringung irgend welcher anderer Zeichen ist nicht zuläͤssig. 2) Der Durch⸗ meser der ssngn en soll betragen, und zwar: für das Zehnmarkstück 19 ½˖ Millimeter, für das Zwanzigmark⸗ stück 22 ½ Millimeter. 3) Die Reichsgoldmünzen find im Ringe mit einem glatten Rande zu prägen, welcher bei den Zwanzigmarkstuͤcken die vertiefte Inschrift „Gott mit uns«- nebst einer zwischen je zwei Worten der In⸗ schrift stehenden vesastch Arabeske führt und bei den Zehn⸗ markstücken etne vertiefte, bandartige Verzierung tragt. Der erhabene Rand (flaches Stäbchen mit Perlentkeis soll auf Avers und Revers völlig gleich sein. 4) Zur Sicherung der möglichsten Gleichförmigkeit des eorse der aus den ver⸗ schiedenen Münzstätten ervorsehenden eichsgoldmünzen sind die Urmatrize sär die Reversseite, die Urmatrize (das Rad) für die Radschrift bezw. Randverzierung, und die Urmatrizen einer Normalzahlenreihe sowohl für die Zwanzig⸗ als füͤr die Zehnmarkstücke in der Münzstätte zu Berlin anzufertigen und mittelst dieser Urmatrizen hergestellte Matrizen allen übrigen mit der Ausmünzung von ee betrauten Münzstätten zuzustellen. Zu §. 6. ) Die auszumünzende Goldmenge wird vorerst auf 100,000 Pfund fein fest⸗ gesetzt und nach Maßgabe der von den hohen Regierungen an das Reichskanzler⸗Amt gelangten Erklärungen auf die einzelnen Münzstätten vertheilt. Die Ausprägung vorstehender Gold⸗ mengen hat zu %, in Zwanzigmarkstuüͤcken und zu ¼, in Zehnmarkstücken und die Ablieferung bzw. Verrechnung der ausgeprägten Stücke nach Maßgabe des Fortganges der Prägung zu erfolgen. 6) Für die 16 Kosten der Prägung werden Seltens der Reichskasse den I für je ein Pfund in Zehnmarkstücken ausgemünztes Feingold oder fün 139 ½ Zehnmarkstücke 6 Mark und für je ein Pfund in Zwanzigmarkstücken ausgemünztes Feingold oder für 69 Zwan⸗ zigmarkstücke 4 Mark vergütet. 8 Mit Bezugnahme auf die vorstehenden Beschlüsse des Bundesrathes haben sich bereit erklärt, jeden Monat auspre⸗ gen zu lassen: 1) Preußen auf der Penig zu Berlin 1,000,000 3

betreffend die Auspra.

Stück, zu Hannover 300,000 Stück, zu Frankfurt 350,000 Stück, im Ganzen 1,050,000 Stück; 2) Bayern 200,000 Stück, 9 Sachsen 180,000 Stück; 4) Württemberg 100,000 Stück, 5)

aden 50,000 Stück, 6) Hessen 40,000 Stück überhaupt 2,220,000 Stück. E111“

Der Provinzial⸗Landtag von Schleswig⸗Holstein ist am 27. d. M. zusammengetreten. 1 Der russische Botschafter v. Oubril ist gestern früͤh von St. Petersburg wieder hier eingetroffen. Der Gesandte am russischen Hofe, Freiherr v. Truchseß, püt gestern Mittag die Reise von hier nach München fortgesetzt. 8 Rüc plchelt er Erkundigung können wir konstatiren, daß die Berliner »Vossische Zeitung« die in der ersten Beilage zur Nr. 298 gemeldeten beiten Ungäge auf der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn sehr mit Unrecht »dem Ersparniß⸗Systen der Bahnverwaltung« beigemessen hat. Anlangend unagt den Lokomotivführer Bernau, so ist derselbe bei der Eiafe des Schnellzuges 4 in den Bahnhof Kohlfurt am 19. d. J. allerdings durch Anstoß an die Weichenlaterne, welche lich von dem unglücklichen Schlage herrührenden Lingruc des 1 erkennen ließ, verunglückt. Da aber zwischen der Achse 8 Laterne und der Geleismitte die vorschriftsmäßige Entfernung von 6 6¼“ besteht, so liegt die Ursache des Unglücks jedenssane nicht in den Einrichtungen der Bahn; sie wird dagegen d 9 dem Ergebnisse der stattgehabten Ermittelungen in einem 8 Diensteifer hervorgerufenen zu weiten Wr beugeg des Bern 4 zu suchen sein. Auch der am 10. d. M. auf Bahnhof Sore⸗

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durch Quetschung erfolgte Tod des eizers Gardt nicht dadurch veranlaßt worden, »daß das Mauerwerk des Lokomotiv⸗ schuppen⸗Thores nicht die vorschriftsmäßige Breite hat«, sondern lediglich durch die Unvorsichtigkeit des Gardt, indem derselbe die Lokomotive während ihrer Rückwärtsfahrt durch das Thor

eigen wollte und hierbei an das Mauerwerk des letzteren gedrückt wurde. Uebrigens ist, um auch einen selbstverschulde⸗ ten derartigen Unglücksfall für die Zukunft möglichst zu ver⸗ hüten, von der Bahn⸗Direktion die Erweiterung der angeordnet worden. Nach der vorstehenden Mittheilung über den Tod Gardts wird auch die »Schlesische Zeitung« den be⸗ treffenden Artikel in ihrer Nr. 586 berichtigen köͤnnen.

Wir machen darauf aufmerksam, daß es h ist, sich mit den neuen, vom 1. Januar in Gültigkeit treten⸗ den Postfreimarken und Couverts zu versorgen. Der An⸗ drang wird sonst in den ersten Tagen so stark werden, daß die Bedürfnisse schwer befriedigt werden können.

Frankfurt a. M., 28. Dezember. Se. Könt liche Hoheit der Prinz Albrecht (Vater) ist heute nebst Ge⸗ folge auf der Durchreise nach der Schweiz hier eingetroffen und im Englischen Hofe abgestiegen.

Bayern. München, 27. Dezember. Der König hat

gestern das Weihnachtsfest mit der Koͤnigin⸗Mutter und dem

Prinzen Otto gefeiert und wird heute bei der Königin⸗Mutter zu Mittag speisen. Morgen Nachmittags werden der eng⸗ lische Gesandte, Sir H. F. Howard, und der italtenische Ge⸗ sandte, Graf Greppi, von dem Könige in feierlicher Audienz empfangen werden.

Der König hat gestern den Gesammtbeschluß der Kammern der Reichsrathe und der Abgeordneten über den Ent⸗ wurf eines Polizei⸗Strafgesetzbuches für das Königreich Bayern sanktionirt. Der Ministerial⸗Rath von Suttner behält das bis⸗ her im Handels⸗Ministerium innegehabte Referat über die Eisen⸗ bahnen, das Verkehrswesen ꝛc. auch nach seiner Versetzung zum Ministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern bei.

Mit der Prägung der Reichsgoldmünzen wird in der hiesigen Münzstaäͤtte sofort im neuen Jahre begonnen, es steht ju erwarten, daß solche schon bis Mitte Januar in den Verkehr kommen werden.

Württemberg. Stuttgart, 22. Dezember. Das Re⸗ gierungsblatt f. d. K. W. veröffentlicht ein esetz, betreffend die (durch die Maß⸗ und Gewichtsordnung be Ungtc) Ab⸗ änderung e Bestimmungen der Wirthschaft abgaben⸗ gesetze, vom 12. Dezember. Ferner Verfügungen der Departe⸗ ments: in Betreff der Anwendung der deutschen Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 in Württemberg, betreffend die Errich⸗ tung und den Betrieb von Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen, betreffend die Anlegung und Ver⸗ von Wasserwerken ohne Stauanlagen.

27. Dezember. Das heutige Regierungsblatt Nr. 35 enthält 1) das Gesetz, betreffend die Forterhebung der Steuern, 2) eine Verfügung des Finanz⸗Ministeriums, betreffend die Kontrolgebühr der Müller für das auf öffentlichen Mühlen zur Schrotung kommende Malz, und eine Bekanntmachung desselben Ministeriums, betreffend die Ausgabe von weiterem Staatspaptergeld.

28. Dezember. In Bezug auf die von verschiedenen Blättern gebrachte Mittheilung, die württemberglsche Regierung beabsichtige einen Geschäftsträger in Paris zu ernennen, verweist der Schwäbische Merk.⸗ auf das von der Regierung vorgelegte Budget, in welchem dieser Ssen he.epe⸗ gestrichen worden sei. Das genannte Blatt fügt hinzu, daß eine Aenderung Seitens der Stände in dieser eziehung nicht zu erwarten sei.

Baden. Karlsruhe, 27. Dezember. Der Großherzog empfing am Sonntag Mittag, den 24. d. M., den aus St. Peters⸗ burg zurückgekehrten General der Infanterie von Werder.

Am 25. d. Abends besuchte die Großherzogin die Weih⸗ nachtsbescheerung der Krankenpflegerinnen in der Vereinsklinik.

Am 26. d. Nachmittags 3 Uhr betheiligten sich der Groß⸗

herzog und die Großherzogin an der Weihnachtsbescheerung in dem städtischen Waisenhause. Die Großherzogin wohnte hierauf noch der gleichen Feier im Luisenhause an und beschenkte Höchstdieselbe dann im Groß⸗ herzoglichen Schlosse wie alljährlich eine größere Anzahl der ärmsten Kinder hiefiger Stadt.

Mecklenburg. Schwerin, 28., Dezember. Heute Vor⸗ mittag nach Uhr fand die Abreise des Großherzogs und der Großherzogin mit Gefolge auf dem hiesigen Bahnhofe statt, wo Ich die Mitglieder des Staats⸗Ministeriums und der Chef des Nilitär⸗Departements, die obersten Hofchargen, die Generalität und viele höhere Civilbeamte zur Beabschiedung eingefunden hatten.

Ihre Königlichen Hoheiten werden bis Ludwigslust von dem Herzog Johann Albre

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cht, bis Wittenberge von der Groß⸗

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Peeh euer, dem Herzog und der Herzogin Wilhelm, der rinzessin Charlotte, der Herzogin Marie und dem Herzog Paul Friedrich begleitet. Die letzteren Beiden begeben sich nach Breslau, die übrigen Herrschaften nach Berlin. 1

Von Wittenberge aus gehen der Großherzog und die Groß⸗ herzogin nebst dem Neisegefolge nach Leipzig, wo das erste Nachtquartier genommen wird.

Hldenburg. Oberstein an der Nahe, 20. Dezember. Im le ten eaee- welcher am 18. November geschlossen ist, wurde Seitens der Vertreter des Fabrikdistrikte des Fürstenthums Birkenfeld, am Oberstein und Idar ein Antrag an den Provinzialrath dahin gerichtet: 8

»In Erwägung 1) daß bei den dedeutenden usgaben zu mili⸗ tärischen Zwecken und für den jetigen großen Verwaltungsapparat die sinanziellen Kraͤfte des Fürstenthums für die Folge nicht mehr ausreichen; 2) daß das politische Streben des deut chen Volkes auf Aufhebung der Kleinstaaten und zum Anschluß an Preußen hindrängt; 3) daß namentlich die Bevölkerung der hiesigen Fabritdistrikte diesen Anschluß sehnlichst erwartet; 4) daß die kleinen Staaten faktisch nicht mehr lebensfähig sind, beantragt der Provin ialrath des Fürsten⸗ thums: Großherzogliche Staatsregierung möge die Einverleibung des Fürstenthums in den umliegenden preußischen Staat anstreben und obald als möglich erwirken.

Dieser Antrag wurde Seitens der Großherzoglichen Regierung beanstandet, auch die Kompetenz des Provinzialrathes, einen solchen Antrag ent egenzunehmen, bestritten.

Bremen, 27. Dezember. In der e Sitzung be⸗ endete die Bürgerschaft die Berathung des Budgets für 1872.

Wien, mit welcher der Kaiser

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Oesterreich⸗Ungarn. 28. Dezember. Die Thronrede,

¹ den Reichsrath er⸗ öffnete, lautet:

Geehrte En von beiden Häusern des Reichsrathes! Indem ich Sie, meinem Rufe und Ihrer Pflicht gewissenhaft Fels⸗ leistend, zum Beginn einer neuen Periode verfassungsmäßigen irkens um meinen Thron versammelt sehe, heiße ich Sie willkom⸗ men und entbiete Vmen meinen Kaiserlichen Gruß. Erfuüͤllt von dem Wunsche, alle Volksßämme meines Reiches zu ersprießlicher Theil⸗ nahme am Hentlaee vegfaslun emessan Leben heranzuziehen, habe ich wiederholt meiner Bereitw lligkeit Ausdruck gegeben, jeden geltend gemachten Anspruch mit Wohlwollen zu 1een Meine Ge⸗ neigtheit, mit Zustimmung des Reichtrathes die äußersten, mit der Staatseinheit verträglichen Zugeständnisse zu gewähren, ver⸗ mochte jedoch nicht, den erwünschten inneren Frieden herbei⸗ Seern. 8 die Krone die Länder mit ihren An⸗ pruͤchen au den durch die Verfassung vorgezeichneten Weg wies, wahrte sie das Recht des Gesammtstaates und schirmte zugleich das eigenste Interesse der einzelnen Koͤnigreiche und Länder. Meine Kgein⸗ gebildet aus Mannern, welche mein Vertrauen aus Ihrer Mitte berief, haͤlt es für ihre erste Aufgabe, den verfassungs⸗ mäßigen Rechtszustand zu befestigen und dem Gesetze auf allen Ge⸗ bieten des öffentlichen Lebens un edingten Gehorsam zu sichern. In ruhiger Pflichterfüllung wird sie dahin wirken, daß die Verfassung feste Wurzel fasse und in stetiger ntwickelung reiche Früchte trage. Insoweit die eigenthümlichen Verhältnisse des Koöͤnigreichs Galizien eine besondere Berücksichtigung in der Gesetzgebung und Verwaltung erfordern, wird meine Regterung bereitwillig die Hand bieten, um die im K der Reichsvertretung geltend gemachten Wünsche inner⸗ halb der Grenzen der Einheit und Macht des Gesammtstaates zu er⸗ fuͤllen und hiermit diese Angelegenheit zum endgültigen Abschluß zu bringen. Die Vorgange der letzten Zeit haben die Erkenntniß zur Reife gebracht, daß, wie den Landtagen eine autonome Stellung ge⸗- währleistet ist, so auch dem Reichsrath die volle Unabhängigkeit da⸗ durch gesichert werden muß, daß die Reichsvertretung in selbständiger Weise gebildet wird. Meine Regierung wird eifrig bestrebt sein, für diese unmittelbare Verkörperung des österreichischen Staatsgedankens die Wege zu ebnen, um sie im geeigneten Zeitpunkte unter Wahrung aller vertretungsberechtigten Interessen der Verwirklichung zuzuführen. Inzwischen aber wird Ihnen ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, welcher darauf berechnet ist, dem Mißbrauche des verfassungsmäßigen Wahlmandats wirksam zu begegnen. hrer besonderen Aufmerksamkeit empfehle ich die Sorge für den öffentlichen Unterricht, dessen Gedeihen eine der wesentlichsten Bedingungen der Blüthe und des Aufschwunges des Gemeinwesens ist. Die ernste und zugleich schonungsvolle Durch⸗ führung der Volksschulgesetze, sowie die Ordnung des Universitaͤts⸗ wesens wird eine der wichtigsten Aufgaben meiner Regierung bilden. Durch die Lösung der mit dem heiligen Stuhle geschlossenen Konven⸗ tionen sind in der Gesetzgebung üͤber das Verhältniß zwischen der ka tholischen Kirche und der Staatsgewalt Lücken entstanden, zu derenr Ausfüllung meine Regierung Ihnen die entsprechenden Vorlage machen wird. Es wird ferner eine der wichtigsten Aufgaben meiner Retzierung sein, die großen Gesetzgebungsarbeiten, welch das Civil⸗ und Strafverfahren, das Kriminal⸗ und Polizeistrafrecht, die Gerichtsverfassung und die er Staats⸗Anwaltschaft betreffen, eifrig fortzusetzen und zum ba digen Abschluß zu bringen. Meine Regierung wird abaer auch dafür Sorge tragen, daß während der Zeit, welche die Vollendung und Einführung 19 großer Gesetz werke in Anspruch nimmt, die bessernde Hand überall angelegt werde, wo sich Uebelstände zeigen, denen durch vereinzelte Maßregeln ab⸗ eholfen werden kann. Meine Regierung ist mit der Vollendung eines esetzentwurfes über den Wirkungskreis und die Bildung eines Ver⸗ waltungsgerichtshofes beschäftigt, woduch eine Bestimmung des Staatsgrundgesetzes über die richterliche Gewalt zur Aus üh 1

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