1871 / 207 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

111X14A4*“

2) unter Aufhebung der Ober⸗Postdirektion in Marienwerder die Postverwaltungsgeschäfte für den Regierungsbezirk Marienwerder der Ober-Postdirektion in Danzig übertragen werden, und

3) eine Ober⸗Postdirektion in Dresden errichtet wird, an welche die bisher von der Ober⸗Pestdirektion in Leipzig wahrgenommenen Postverwaltungs⸗Geschäfte für die Kreisdirektions⸗Bezirke Dresden und Bautzen übergehen. 8 8

Berlin, den 22. November 1871.

Wilhelm. Fürst von Bismarck.

An den Reichskanzler.

Bekanntmachung, betreffend die Approbationen für Aerzte, Zahn˖ ärzte, Thicrärzte und Apoth ker aus Württemberg und Batden. 8 Vom 21. Dezember 1871.

Auf Grund der Bestimmung im §. 29 der Gewerbe⸗Ordnung vom 21. Juni 1869 (Bundesgesetbl. S. 245) hat der Bundesrath be⸗ schlossen, seine durch die Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Aerzte, Zahnärzte, Thierärzte und Apotheker, vom 25. September 1869 (Bundesgesetzbl. S. 635) veröffentlichten Beschlüsse, wie folgt, zu ergänzen: .

1) Die zuständigen Ministerien Würtiembergs und Badens sind zur 8 der Approbationen für Aerzte, Zahnärzte und Apothe⸗ er befugt;

2) a) die Ertheilung der Approbation an diefenigen Kandidaten der Medizin, welche vor dem 1. Januar 1872 in Württemberg bereits eine theoretische Prüfung erstanden haben, darf bis zum 30. Juni 1872 noch auf Grund der nach Maßgabe der bisherigen württember⸗ gischen Vorschriften vorzunehmenden Prüfungen stattfinden; b) im Laufe des ersten Halbjahrs 1872 darf noch eine Prüfung für Wund⸗ ärzte 2. Abtheilung und Geburtshelfer behufs ihrer Zulassung zur Praxis in Württemberg nach Maßgabe der dort bisher in Geltung gewesenen Vorschriften stattfinden.

3) Aerztliche und zahnärztliche Kandidaten aus Baden, welche vor dem 1. Oktober 1873, pharmazeutische Kandidaten aus Baden, welche vor dem 1. April 1873, und thierärztliche Kandidaten aus Baden, welche vor dem 1. April 1872 zur Prüfung sich melden, haben nur diejenigen Nachweise beizubringen, welche nach den badi⸗ schen Vorschriften Behufs Zulassung zur ärztlichen oder zahnärztlichen, beziehungsweise pharmazeutischen und thierärztlichen Staatsprüfung erfordert wurden.

4) Zur thierärztlichen Prüfung sind auch solche Kandidaten zu⸗ zulassen, welche nachweisen, daß sie während eines mindestens drei⸗ jährigen Besuches der Thierarzneischulen in Stuttgart oder München sämmtliche Disziplinen des thierärztlichen Studiums absolvirt haben.

Berlin, den 21. Dezember 1871.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.

11““ 11“

Bekanntmachung, betreffend Abänderungen des Betriebs⸗ Reglements für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde vom 10. Juni 1870 und Ausdehnung dieses Reglements unter der Bezeichnung „Betriebs⸗Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands« auf die Eisenbahnen in Württemberg, Baden, Südhessen und Elsaß⸗Lothringen.

Vom 22. Dezember 1871. In Ausführung des Artikels 45. der Reichsverfassung hat der

Bundesrath des Deutschen Reichs beschlossen:

I. Das Betriebs⸗Reglement für die Eisenbahnen im Norddeut⸗ schen Bunde (Bundesgesetzbl. von 18è70 S. 419. ff.) wird vom Januar 1872 an in folgenden Punkten abgeändert:

1) Im Abschnitt A. erhält der §. 12. folgenden Zusatz: »Bei den nach amerikanischem System gebauten württembergischen Wagen findet die letztere Bestimmung nur mit den durch dieses System ge⸗

botenen Modifikationen Anwendung.⸗« 1 8

2) In Abschnitt B. §. 3 Nr. I. 3 ist: a) zwischen „Zündschnüre⸗ und »geladene Gewehre« in Parenthese einzuschalten: „-mit Ausnahme der unter II. A. 6 genannten⸗; b) hinter Nitro⸗Glycerin (Sprengöl)⸗

folgen zu lassen: Salna (Pikringelb, Anilingelb u. s. w)⸗«;

und Pharaoschlangen« zu streichen.

3) 38” Abschnitt 48. §. 3 Nr. II. A. sind: a) unter Nr. 1 die Worte »und Alkohol (absoluter)«, sowie das Wort »und« zwischen »Kollodium«⸗ und Schwefelkohlenstoff« wegfallen zu lassen, dagegen am Schlusse die Worte »Holztzeist in rohem und rektifizirtem Zu⸗ stande, Alkohol und Sprit« zuzusetzen und in Nr. 4 statt der Worte »Weingeist und sonstige Spirituosen« zu setzen: »Wein⸗ geist und andere, unter Nr. 1 nicht genannte Spirituosen⸗; b) unter Nr. 3 die Worte »Kali, chlorsaures« zu verwandeln in e»Chlorsaures Kali⸗; c) unter Nr. 6 die Worte »brennbarer Salpeter⸗ wegfallen zu lassen; d) unter einer neuen Nr. 15 hinzuzufögen: »Kien⸗ ruß«, und unter einer neuen Nr. 16: »Hefe, sowohl flussige, als feste«; e) hinter Nr. 16 beginnt das Alinea mit den Worten: »Alle unter 1 bis 16 genannten Gegenstände ꝛc.“; f) in den speziellen Ve⸗ stimmungen zu Nr. 1 fallen die Worte »vund absoluter Alkohol« weg; g) ebendaselbst sind die Worte »in Blechbüchsen« zu verwandeln in rin starken Holzkisten⸗; h) ebendaselbst ist nach Littr. e. als driites Alinea hinzuzufüßen: »Holzgeist im rohen und rektifizirten Zustande, Alkohol und Sprit werden nur in Fässern oder Blechgefaßen zuge⸗ lassen⸗; i) in den speziellen Bestimmungen zu Nr. 6, 2. Alinea, fallen die Worte »Brennbare Salpeter und« weg; k) ebendaselbst ist hinter den Bemerkungen zu Nr. 14 hinzuzufügen: »zu Nr. 15: Kienraß wird nur in kleinen, inwendig mit in Wasserglas getränktem P pier verklebten Gefäßen zur Beföoͤrderung zugelossen. »Zu Nr. 16: Hefe, sowohl flüssige als feste, wird nur in Gefäßen zugelassen, die nicht luftdicht geschlossen sind.“

4) In Abschnitt B. erhält §. 26 statt der Ueber chrif Publikation und Abänderung« die Ueberschrift »C. Cctasscnüft ,8. 8 II. Mit den vorstehend bezeichneten Abänderungen tritt das 8 1 triebs⸗Reglement für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde vn. der Bezeichnung »Betriebs⸗Reglement für die Eisenbahnen Deautsch lands« vom 1. Januar 1872 an auch in Württemberg, Baden, Süd. hessen und Elsaß⸗Lothringen in Kraft. 111nm“ Berlin, den 22. Dezember 1871. 1161686863*“ In Vertretung: Delbrück.

Kichtamtliches.

Griechenland. Athen, 27. Dezember. W B.) In Folge einer Abstimmung in der gestrigen Sitzung der Kammern, bei welcher das Ministerium in der Minorität blieb, ist eine Kabinetskrisis eingetreten.

ußland und Polen. St. Petersburg, 26. De⸗ zember. Ein Kaiserlicher Befehl ordnet die Rekrutenaus⸗ hebung für das Jahr 1872, sechs von Tausend, für das ganze Kaiserreich und das Königreich Polen zur gewöhnlichen Kom⸗ pletirung der Armee und der Flotte an. Die Aushebung muß mit 15. Februar beendet sein.

Schweden und Norwegen. zember. Einem eingegangenen Telegramm zufolge, schreibt die »Post och Inr. Tid.«, kehrte der Herzog von Wermland gestern in Begleitung der Fürstin von Wied nach Bonn zurück. Der Herzog h jetzt vollkommen wieder hergestellt, so daß er ohne Schmerzen und Stütze umhergehen kann. Sein übriger Gesundheitszustand ist befriedigend.

Graf Gustav Adolf Sparre hat beim Könige um

seinen Abschied von der Stellung als Kanzler der Universitäten

in Upsala und Lund angehalten.

Amerika. Mexiko, 19. November. Der Erste, welcher die Fahne des Aufstandes aufpflanzte, war der General Treviäo. Er hat bis jetzt keine besonderen Fortschritte gemacht; vielmehr ist seine Bewegung vor dem von General Zepeda und Oberst Carrillo vertheidigten Platz el Saltillo, der Hauptstadt des Staates Coahuila, wogegen er sich von Anfang an gewandt, ins Stocken gerathen. Bei den Gouverneurs der angrenzenden Staaten fand er keine Unterstützung.

Dagegen ist in den Nordstaaten ganz unerwartet ein neuer Gegner der Regierung aufgetreten, der gefährlicher zu werden droht, als Trevino. Nicht als ob dies der Abgeordnete Garcia de la Cadena wäre, der sich im Anfang v. J. in Zacatecas pronunciirt hatte, bei Lo Ovejo vom General Rocha geschlagen, dann amnestirt worden, und der nun den Staat Zacatecas zu revolutioniren unternommen. Es ist der General Donato Guerra. Derselbe hat längere Zeit die Kavallerie der 4. Division in Durango kommandirt, gilt für einen tüchtigen Militär und genoß bisher in dortiger Gegend allgemeiner Achtung. Noch im September eskortirte er eine Geldkondukta mit seinen Truppen nach der Hauptstadt, nahm mit seinem Kavallerie⸗ Corps thätigen Antheil an dem Angriff auf die Insurgenten in der hiesigen Citadelle am 1. v. Mts., wofür ihn der Rapport des Ober⸗Generals Rocha lobend erwähnte. Darauf nahm er Urlaub, um sich in Privatgeschäften nach Guadalajara zu be⸗ geben. Statt dessen ging er nach Zacatecas, ohne Truppen, ganz allein, und erließ von dort am 20. v. Mts. ein offenes Schreiben, worin er sich für verpflichtet erklärte, gegen die Tyrannei des »ewigen Präsidenten« Juarez die Waffen zu er⸗ greifen. Bald tauchte er in dem bereits insurgirten Staat Durango an der Spitze von etwa 1000 Mann auf. M. To⸗ lentino, der General der ungefähr ebenso zahlreichen Regie⸗ rungstruppen, die, wie es heißt, großentheils zu Donato Guerra

übergingen, wurde total geschlagen, wie er selbst telegraphisch 1

anzeigte. Die Hauptstadt Durango fiel in die Hand des Sieger und der ganze Staat Durango ist seither der Botmäßigkeit der Regierung entzogen.

Gleichzeitig war der General Galvan, der Commandeur der Kavallerie der 2. Diviston im Staate Puebla, mit 250 Mann nach dem Staat Oajaca desertirt, dessen Haltung unter dem Gouverneur General Felix Diaz schon seit längerer Zeit 28 sehr zweideutige und versteckt feindliche gewesen war. So hatt⸗ das offizielle Blatt des Gouvernements sich lobend über 28 Pronunciamento des General Trevino ausgesprochen; da Dekret, wodurch Don Benito Juarez zum Präsidenten der 2 publik für die nächsten 4 Jahre ernannt worden, hatte 5 Gouverneur nicht publiziren lassen; dagegen waren Trupben ausgerüstet, die Hauptstadt Oajaca in Vertheidigungszustand gesetzt, alle Eingänge zum Staat befestigt und, mesge allen flüchtigen Insurgenten Asyl gewährt wurde, betheuerte 5 Gouverneur fortwaͤhrend seinen vollkommenen Gehorsam gegend

mexikanische Volk erlassen,

Stockholm, 23. De.

1870 im V.

gentral⸗Regierung. Nun kommt aber ein wichtiges Moment ünzu: dort wohnt als Gutsbesitzer der rucht des Gouver⸗ neurs, General Proftrio Diaz, dessen Name bei jedem Pro⸗ nunciamento angerufen wird, obwohl er niemals dazu offen sine Zustimmung gegeben hat, wenn er auch ebensowenig semals offen gegen den Mißbrauch seines Namens protestirt hat.

Die Regierung traf sehr erklärliche Vorsichtsmaßregeln, die mit dem letzten Geldtransport nach Veracruz, der unangefochten vort ankam, abgesandte Bedeckung von 1800 Mann vereinte sch mit der Division des General Alatorre und rückte un⸗ gesäumt an die Grenze des Staats Oajaca vor. Um aber nicht als angreifender Theil zu erscheinen, wartete die Regierung ruhig ab, daß Porfirio Diaz sich offen gegen sie erklärte. Da lief am 13. d. M. die Nachricht ein, daß das Gouvernement und die Legislatur des Staats Oajaca der Central⸗Regierung den Ge⸗ dorsam aufgekündigt, und gleichzeitig ein⸗Manifest, welches von sinem Landsitz La Noria General Porfirio Diaz an das

b worin derselbe die Regierung des Herrn Juarez mit Anklagen überhäufte, u. A. sie des Bruchs der Verfassung von 1857 beschuldigte, deren Wiederherstellung und treue Beobachtung er angelobte, und worin er gleichwohl zur Verbesserung dieser Konstitution, d. h. zur Beseitigung derselben, eine Notabeln⸗Versammlung von drei Repräsentanten für jeden Staat zusammenberief.

Sollte den Präsidenten Juarez im Augenblick des Empfangs dieser Nachricht die ewöhnliche Ruhe verlassen haben, so ver⸗ lannte derselbe doch alsbald keineswegs das für ihn Günstige dieser Wendung der Dinge. Denn der allgemeine Eindruck war nichts weniger als vortheilhaft für Porfirio Diaz. Kein ernst⸗ gehaltenes Blatt hat sich des Manifestes angenommen, die dde selbst nennen es apokryph, während die Partei von

erdo durch einen ihrer Vertreter in der Kammer sich intschieden dagegen erklärt hat. Letzteres mit gutem Grunde, da der Paragraph des Manifestes wonach zum Präsidenten der Republik kein Bürger gewählt werden hürfe, der während des letzten Jahres auch nur für Einen Tag eine Autorität oder ein Mandat ausgeübt mit einer Kompetenz für das ganze nationale Gebiet, unverkennbar dahin zielt, die esntschaft des Don Sebastian Lerdo de Tejada unmöglich zu machen.

Moralisch kommt also die offene Rebellion von Porfirio Diaz dem Präsidenten entschieden zu Gute. Fraglich ist aber, ob die Regie⸗ rung aus dem Kampf mit den Waffen siegreich hervorgehen wird. Allerdings ist die numerische Ueberlegenheit der Regierungs⸗ truppen gegenüber den Rebellen wie 2 zu 1 (6000 gegen 3000). Um so auffallender erscheint es, daß die ersteren einen Konflikt bisher vermieden haben. Es scheint, als hange die Entscheidung davon ab, ob die Truppen der Regierung treu bleiben. Und das kann Niemand vorhersehen. leiben sie treu, so ist der Sieg der Regierung nicht zu bezweifeln.

Das Pronunciamento ist von dem Gouvernement natür⸗ lich sofort benutzt worden, von dem Kongreß außerordentliche Vollmachten zu verlangen. Die Diskussion darüber hat die ganze letzte Woche gewährt und war sehr bewegt,; mehrmals mußten die Gallerien durch Militär geräumt werden wegen des den Reden der Opposition gezollten lauten Beifalls.

us Vorgestern hat der Minister der auswärtigen Angelegen⸗ heiten, Don Ignacio Mariscal, in der Kammer die Beschuldi⸗ gung der Opposition, daß die Regierung den Schutz der Ver⸗ einigten Staaten anzurufen gedenke, energisch zurückgewiesen. Dabei deutete er auf einen nahen partiellen Wechsel im Kabi⸗ net hin, von dessen näherer Beschaffenheit bis jetzt noch nichts . Jedenfalls geht Mexiko einer unsichern Zukunft ent⸗

Asien. Aus Calcutta gehen über die Looshai⸗Expedi⸗

tion vom 26. Dezember folgende telegraphische Nachrichten ein:

General Brownlow, welcher die Kolonne Chittagony komman⸗ dirt, meldet unterm 21. Dezember, daß er mehrere Looshai⸗ dörfer und Magazine nach schwachem Widerstande zerstört hat, wobei ein Ghurka getödtet wurde. General Bourchier's Folonne Cachar erreichte am 23. Dezember Koball nach einem ngriffe seitens der Looshais, die zurückgeschlagen und bis zum Enbruch der Nacht verfolgt wurden. Auf englischer Seite be⸗ rug der Verlust 4 Todte und 4 Verwundete.

Die Nr. 52. des »Preußischen Handels⸗Archivs⸗ hat

olgenden Inhalt: Gesetzgebung: Oesterreich: Handels⸗ und Schiff⸗

faorts⸗Vertrag zwischen der Oesterreichisch⸗Ungarischen Monarchie und üp mien vom 24. März 1870. Niederlande: Verfügung, betreffend sa Zollbehandlung von Preßsaͤcken und Preßkuchen zur Ruͤbenzucker⸗ hentation. Schweden und Norwegen: Abänderungen des Zoll⸗ lagifs fur RNorwegen. Venezuela: Dekret, betreffend die Schiffs⸗ undngs⸗Abgaben. Statistik: Niederlande: Uebersicht des Handels

der Schiffahrt von Java und Madura während des Jahres ergleich zum Vorjahre. Däaäͤnemark: Wirksamkeit des

8

Rettungswesens in Dänemark vom 1. April 1870 bis 31. März 1871. Großbritannien: Jahresbericht des deutschen Konsulats zu Kap⸗ stadt für das Jahr 1870. des Konsulats zu Hull fuͤr 1870. Menge und Werth der Ausfuhren von Newfoundland und Labrador im Jahre 1870. Brasilien: Handelsbericht des Kon⸗ sulats zu Rio de Janeiro für das Jahr 1870 (Schluß). Columbien: Rech n für 1870) Mitthei⸗ . Memel. Tilsit. alsund. Cöln. Emden. Minden. Halle a. S. Görlitz. Nordhausen. ö“

Statistische Nachrichten. 116“*“ der in der Zeit vom 1. August 1870 bis zum 31. Juli 1871 im preußischen Staate ausgegebenen Jagdscheine und sonstigen Jagd⸗Legitimationen.

Zahl der

gegen unent⸗ Geld geltlich ausgegebenen Jagd⸗ scheine.

Bezeichnun Verwaltungs bezirkes.

Laufende Nr.

Gumbinnen. Danzig Marienwerder.... Potsdam I öslin Stettin Stralsund Posen. Promberg..... ... Breslau. K11“ Magdeburg Merseburg. e“” 27 Schleswig.. Landdrostei Hannover.. SHildesheim üneburg Stade Osnabrück Aurich Minden .. Arnsberg eö1“ Wiesbaden.. Cöln Düsseldorf. Coblenz.. vo1“ Polizei⸗Präsidium in Berlin... 1 Summa Provinzen.

““ Brandenburg Pommern 141“ Schlesien... 8 52 bX“ Schleswig⸗Holstein.... u“ 8

annover

e1ö““ Hessen-Rassau ... .. Rheinprovinz

Reg.⸗Bezirk Königsberg

& 90 b0

9892

22 29 2

v v v v -x LL 2 u v e

8 1 8

29290092 90

99H,

2

2S8S

Summa 4,659 pro 1869—70 sind ausgegeben 8727 115,969 mithin 1870 —71 wensger 15,529 ] 4,068 10/,597

Cöln, 21. De ember. Die Zusammenstellungen der letzten Volks. zählung haben für die Stadtgemeinde Cöln folgende Resultate er geben. ohnhäuser 10,020, sonstige Aufenthaltsorte, Schiffe ꝛc. 117, Anstalten für gemeinsamen Aufenthalt (exkl. Kasernen) 110; Zahl der Haushaltungen 27,782; Ortsanwesende 59,729 männliche und 64,391 weibliche; Abwesende 1328, ganze Bevölkerungszahl 125,448 ohne Militäͤrpersonen, welche durchschnittlich auf 5 6000 zu veranschlagen sind. Bei der Zählung 1867 hatte Cöln 9542 Wohnhäuser und 119,181 Einwohner ohne Militär, heute also mehr 478 Wohnhäuser und 6267 Personen, welches also einer Vermehrung von 5 pCt. bei der Bevölkerung gleichkommt. Im Jahre 1864 zahlte Cöln 116,995 und 1861 = 113,081 Einwohner, heute mithin gegen 1864 = 9453 und gegen 1861, also in 10 Jahren, 12,367 Personen mehr.

Bonn, 24. Dezember. Nach dem vorläufig festgestellten Resultat der letzten Volkszählung hat die Stodt Bonn mit Einschluß der Ort⸗ schaften Rheindorf und Dransdorf 26,244 Einwohner, 2287 Wohn- Anstalten für gemeinsamen Aufenthalt und 5044 Haus⸗

8 8