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ist auch daran worden, man hat sich aber gesogt daß in der Koͤnig⸗ grätzerstraße nicht ein solcher Verkehr sei, daß sich ein erfolgreicher Debit der Porzellan⸗Manufaktur dort etabliren lasse. Im Uebrigen sst dieses Grundstück von dem Herrn Handels⸗Minister für einen an⸗ dern Zweck in Aussicht genommen, nämlich für die Errichtung eines Gewerbe⸗Museums, von dem, wenn ich nicht irre, in einer der frühern Sitzungen hier die Rede gewesen ist. Die Ausführung des Herrn Vorredners in Bezug auf die Zweckmäßigkeit des Ankaufs eines Grundstücks für den Fall, daß die Porzellan⸗Manufaktur in Privat⸗ hände übergehen sollte, ist mir nicht recht verständlich gewesen. Denn darüber, meine Herren, kann, glaube ich, nicht der mindeste Zweifel
sein, daß die Grundstücke in Berlin im Preise niemals fallen, sondern
nur steigen können, und wenn die Königliche Staatsregierung in Aebereinstimmung mit dem Hohen Hause die Auflösung der Porzellan⸗ Manufaktur beschließen sollte, so wird sich ein solches Grun stück im⸗ mer sehr leicht verwerthen lassen. 1
— Bei der Berathung des Etats der indirekten Steuern erklärte nach dem Abg. Richter (Hagen), welcher zu Tit. 11, „vermischte (extraordinaire) Ausgaben«, den Wunsch aussprach, überall im Etat die einmaligen und zufälligen von den fort⸗ dauernden Ausgaben strenger zu trennen und die letzteren in besonderen Positionen in den Etat aufzunehmen, der Staats⸗ Minister Camphausen: 8 9
Der Herr Vorredner hat ganz Recht, daß es die Absicht des Finanz⸗ Ministeriums ist, die Etats mit Rücksicht auf die Stellung der Landes⸗ vertretung einer solchen Prüfung zu unterwerfen. Meiner Ueber⸗ eugung nach haben wir in der bisherigen Einrichtung häufig die itel in viele Abtheilungen zerlegt, an deren Kontrole nachher das Haus ein sehr geringes Interesse hat, und wo es zur Vereinfachung der Sache dienen wird, wenn verschiedene Titel zusammengezogen werden.
Ich erkenne umgekehrt an, daß der Herr Vorredner mit Recht darauf aufmerksam macht, wie gerade Dispositionsfonds besonders bemerklich zu machen sind. Es i das ja gerade die Vollmacht, welche die Landesvertretung der Exekutive ertheilt, in dem bestimmt abge⸗ grenzten Umfange nach ihrem pflichtmäßigen Ermessen schalten und walten zu können. Ich werde also auch diesen Antrag sehr gern bei der bevorstehenden Prüfung in Erwägung nehhmen.
— Zu dem Antrage der Kommissarien des Hauses, bei der Gesammtsumme im Betrage von 6,404,000 Thlr. in Abzug zu bringen: 20,000 Thlr. in Folge der Aufhebung der Zollgrenze gegen Elsaß⸗Lothringen, erklärte nach dem Abg. Richter (Hagen) der Regierungs⸗Kommissar, Geh. Ober⸗Finanz⸗Rath Geim:
Zur Zeit der Aufstellung des vorliegenden Etats waren die in Folge der Aufhebung der Zollgrenze gegen Elsaß⸗Lothringen eintre⸗ tenden Veränderungen selbst annähernd noch nicht zu übersehen, die desfallsigen Anordnungen sind erst Ende November getroffen. Danach ist das hier zunächst in Betracht kommende Haupt⸗Zollamt zu Saar⸗ brücken, das als solches jedenfalls eingehen mußte, in ein Haupt⸗ Steueramt umgewandelt und das Beamtenpersonal desselben unverän⸗ dert beibehalten worden. Sämmtliche außer Funktion getretene Ober⸗ Grenzcontroleure sind als Ober⸗Steuercontroleure im Dienst geblieben. Die Aufhebung der Grenz⸗Aufsichtsstationen hat, weil das Grenz⸗ Aufsichtspersonal auch die innern Steuern mit su überwachen hat, die Errichtung von Steuer⸗Aufseherstellen erforderlich gemacht. Immerhin ist eine bedeutende Zahl von Grenz⸗Aufsehern übrig ge⸗ blieben, welche vom 1. Januar dieses Jahres ab außer Thätigkeit
etreten sind: Mit dem Aufhören der Dienstthätigkeit hört aber nicht die Zahlung jeden Einkommens auf. Die dienstlos gewordenen Beamten haben, bis ihre Unterbringung in anderen etatsmäßigen Stellen erfolgen kann, ihr Gehalt resp. Wartegeld aus dem für das Jahr 1872 etatsmäßigen Besoldungsfonds fortzubeziehen. Auf die anderweite Unterbringung dieser Beamten wird vorzugsweise Bedacht genommen, und wird diese voraussichtlich sehr bald erfolgen, weil die definitive Anstellung der nach Elsaß⸗ Lothringen kommittirten Beamten nahe bevorsteht. Genau in Zahl läßt sich die eintretende Ersparniß nicht 8— die⸗ selbe wird auch eine Verminderung erleiden durch die P ehrausgabe an Umzugskosten, die den dienstlos gewordenen Beamten bei ihrer Ueberführung in andere Stellen gezahlt werden müssen. Im All⸗ emeinen kann die von der Budgetkommission des hohen Hauses zu
200 Thalern veranschlagte Ersparniß als zutreffend angesehen wer⸗
en. Von einer nachträglichen Absetzung dieser Summe von den Ausgaben des Etats dürfte bei dem verhältnißmäßig geringen Be⸗ trage Abstand zu nehmen sein. Die wirklichen Ersparnisse fließen der Staatskasse zu und werden unter den Ueberschüssen rechnungsmäßig nachgewiesen. Möchte indessen ein ganz besonderer Werth 2 gelegt werden, den mehr als 12 Millionen Thaler betragenden Ueber⸗ schuß des Etats um 20,000 Thlr. erhöht zu sehen, dann würde dieser bei einem speziellen Titel, gaben abzusetzen sein. Zu demselben Antrage m darauf nach dem Abg. RNichter der Finanz⸗Minister as Wort: “ Es ist nicht meine Absicht, dem Antrage der Herren Kommissarien entgegenzutreten. Nur was die Form der Absetzung betrifft, so wird 8 err Vorredner sich später überzeugen, daß es für die Rechnungs⸗ e- Vereinfachung sein würde, wenn bei dem oben gedachten ie Absetzung erfolgte, als wenn man eine besondere Position in dem Etat ausbringt, da eine Ersparniß von 20,000 Thlr. etablirt und dadurch das Rechnungswesen komplizirt. Die Sache ist aber auch in dieser Beziehung von keiner er lichen Bedeutung, und ich trete deshalb dem Herrn Vorredner dahin bei, daß vielleicht bei der Schlußberathung noch die Absetzung in der eben angedeuteten Form
—
bei Titel 4a. der Aus⸗
rung dieses Kommunal⸗La
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— In der Berathung des Etats der direkten Steuern er⸗ klärte zu dem Antrage des Abg. Berger⸗ (Witten), die Regie⸗ rung aufzufordern, dem Etat künftig eine Uebersicht über die Zahl der in jeder Klasse der Klassensteuer und klassifizirten Einkommensteuer Steuernden so wie über die Beträge dieser einzelnen Klassen nach den Provinzial⸗ und Hauptkassen bei⸗ zufügen, nach dem Antragsteller der Staats⸗Minister Camp⸗
ausen: 8 Meine Herren! Niemand wird sich lebhafter freuen als ich, wenn das Land sich mehr um die Veranlagung der Steuern bekümmert. Einem Antrage, Mittheilungen über se Dinge zu machen, stelle ich gerwi nichts entgegen. Ich würde nur den Wunsch hinzufügen, ie Mittheilungen auch gelesen werden. Ob das geschehen wird, wenn wir Jahr für Jahr eine solche Uebersicht dem überdies schon sehr volumi⸗ nösen Staatshaushalts⸗Etat beifügen, ist mir in hohem Grade zweifel⸗ 8- t, und wie wenig die Publikation immer dazu führt, daß sie ge⸗ esen wird, e uns ja auch die Geschichte der Vergangenheit, denn der geehrte Vorredner irrt, wenn er glaubt, daß damit etwas völlig Neues und Ueberraschendes dem Lande mitgetheilt werde. Aehnliche Mtestheitungen sind bei verschiedenen Veranlassungen schon erfolgt. Ein Bedenken, das sich mir prims facie, wie die Engländer sagen dem Antrag gegenüberstellt, das würde unter Anderem das sein, ob man der Vorschrift des Ferts über die Klassisizirung der Einkommen⸗ steuer gegenüber, die da die Geheimhaltung der Einschätzung zur Pfüicht macht, ganz korrekt handeln wird, wenn man auch für die einzelnen Stäͤbte genau jede Zahl der Steuerpflichtigen bezeichnet. Wir haben nämlich Steuerstufen, in welchen Steuerpflichtige . wenige sind. Wenn ich in diesem Augenblicke aussprechen darf, da zur höchsten Steuerstufe bis jetzt im ganzen Lande nur neun Personen veranlagt sind, so wird man sehr bald dahinter kommen; daß eine 888 Mecha ngg dazu führen kann, die Geheimhaltung der Steuer, ie das Gesetz vorgeschrieben hat, zu vereiteln. Dessenungeachtet will ich nicht Anstand nehmen, dem hohen Hause die Zusicherung zu machen, daß ich den Antrag in sorgfältige Erwägung nehmen; daß ich mich egen das Prinzip des Antrags im Allgemeinen nicht aussprechen, ondern soviel an mir liegt, dazu beitragen werde, daß unabhängig vom Etat solche Fragen gründlicher, eingehender und mit vollständigerer Sachkenntniß zur Erörterung gelangen önnen, als wie es bisher der Fall gewesen ist. 8 müeweiteren Verlaufe der Diskussion nahm der Finanz⸗
Minister noch einmal das Wort:
Meine Herren! Ich hoffe, daß ich von dem hohen Hause im All⸗ gemeinen besser verstanden worden bin, als von dem Herrn Vor⸗ redner. Ich habe nicht gesagt: »die Publikationen werden nicht ge⸗ lesen«, sondern ich habe blos den Wunsch ausgesprochen / »daß sie gelesen werden⸗. ie letztere Bemerkung betrifft, wegen der
nd was die Geheimhaltung der Einkommensteuer, so habe ich auch daraus nicht 1. Sens entnommen, sondern blos ein Bedenken zur Sprache gebracht. 8 8 8 —
— Auf eine Anfrage des Abg. Richter (Hagen) ob die in Folge einer Interpellation im April v. J. im Reichstage von dem Bundes⸗Kommissarius, Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis, abgegebene Erklärung, betreffend die Vorlage eines Entwurfs wegen der Gewerbesteuer der Hausirer, noch immer ihrer Verwirklichung harre, oder was in dieser Beziehung ge⸗ schehen sei, erwiderte der Finanz⸗Minister:
Der Herr Vorredner bezieht sich auf eine Aeußerung des Herrn Geheimen Raths Michaelis im Reichstag. Ich selbst bin eigentlich nicht der Ansicht, daß die vorberathenden Schritte, die nach einer ge⸗ wissen h hin geschehen, so lange sie nicht Thatsachen geworden sind, der öffentlichen Diskussion zu unterbreiten seien. Ich will aber nicht verhehlen; daß es mein Gedanke gewesen ist, in der Gewerbesteuer eine gemeinschaftliche Reichssteuer zu kreiren, daß ich nach dieser Richtung hin vor Ausbruch des Krieges Schritte gethan habe, denen aber bis heute eine weitere Folge nicht ge eben ist.
— Auf die Beschwerde des Abg. Dr. Kirch in Betreff der Revision der Steuerkassen in der Rheinprovinz entgegnete der Regierungs⸗Kommissar Geh. Finanz⸗Rath Rhode:
Meine Herren! Die in den Provinzen Rheinland und Westfalen / zum großen Theile auch in den neuen Provinzen bestehende Einrich⸗ tung, wonach die Revision der Kassen für die Erhebung der direkten Steuern durch die Bürgermeister, beziehentlich durch die Amtmänner erfolgt, ist eine seit langen Jahren hergebrachte, die bis jetzt zu irgend welchen Inkonvenienzen oder Bedenken im Interesse der Staatskassen⸗ Verwaltüng nicht Veranlassung gegeben hat. Die Landräthe üben die Kuratel über jene Kassen nicht aus, weil die Anzahl der Empfangs⸗ Kassen dort eine viel Füghe⸗ ist als in den östlichen Provinzen.
Uebrigens kann ich Namens der Staatsregierung eine nähere Er⸗
nach deren Ausfall die Beschtußsassung über die beregte Angelegenheit in Aussicht stellen. . — Bei Verathung des Etats der Hohenzollernschen Lande, äußerte der Regierungs⸗Kommissar, Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Wulfshein, in Vetreff der von dem Abg. Evelt beantragten Einsetzung eines Kommunal⸗Landtags, nach dem genannten Abgeordneten:
Der Herr Vorredner hat in Bezug auf die Einführung eines Kommunal⸗Landtages in den hohenzollernschen Landen bereits sowohl der Zusage Erwähnung gethan welche die Regierung früher ertheilt hat, wie der Antwort auf die Frage, welche gegenwärtig von Seiten der Herren Kommissarien des Baues an die Regierung gerichtet wor⸗ den ist. Die Regierung ist dieser Zusage eingedenk; sie hat jedoch be⸗ reits früher erklärt, und ich kann nur wiederholen, daß die Einfüh⸗ ndtages davon abhängig ist, daß die Grund⸗
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wägung und je
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prinzipien der kreis⸗ und provinzialständischen Verfassungen für die Übrigen Landestheile der Monarchie zunächst festgestellt werden. Eine
Uebereinstimmung in Beziehung auf die S-see wird von Sei⸗
ken der Regierung für unbedingt nothwendig crachtet. Es mag sein, daß die Verhältnisse in den hohenzollernschen Landen vielfach von denen in den übrigen und vorzugsweise von denen in den östlichen Provinzen des preußischen Staates abweichen. Ebenso verschieden sind aber wenig⸗ stens zum großen Theil die Verhältnisse in diesen Provinzen unter einander; demungeachtet soll eine Kreisverfassung für einen großen Theil des Landes ins Leben treten. Die Kauptgrundzüge müssen im Wesentlichen dieselben sein für den ganzen Staat; die hohenzollernschen ande können davon nicht ausgenommen werden. Nur in Einzel⸗ heiten mögen die Gesetze über die kommunalständischen Vertretungen in den , 9 Landestheilen von einander abweichen. Die Re⸗ und kann daher erst dann, wenn die vS für üssig
Fierung wir die östlichen Provinzen definitiv festgestellt ist, sich darüber sch machen, in welcher Art ein Kommunal⸗Landtag für die hohenzollern⸗ schen Lande zu errichten ist. Wird also in der gegenwärtigen Session die Kreisordnung durchberathen und sie demnächst zum Gesetz erhoben, so kann ich Namens der Regterung in Aussicht stellen, daß alsdann in der nächsten Session ein Gesetz über die Einführung eines Kom⸗ munal⸗Landtages in den hohenzollernschen Landen zur Vorlage ge⸗ langen wird. 1 Auf den von ßerten Wunsch, daß der Etat der hohenzollernschen Lande künftig ganz in Wegfall komme, bemerkte der Regierungs⸗Kommissar
eh. Finanz⸗Rath Hoffmann:
Meine Herren! Die Staats⸗Regierung ist gleichfalls der Meinung,
daß es eine Anomalie ist, daß für einen Landestheil, der vollständig dem preußischen Staatsverbande angehört in dem die preußische Verfassung gilt, und der hier in diesem Fauns⸗ mitvertreten ist, ein besonderes Budget aufgestellt wird. Die Gründe, welche diesen Zustand haben entstehen und fortbestehen lassen, sind allerdings nicht allein in der d s8 Steuersystems, welches in Hohen⸗
ollern besteht. Indeß ist die Staats⸗Regierung der Meinung, daß diese Gründe sie nicht hindern werden, den Etat der hohenzollernschen Lande vollständig in den gesammten preußischen Staatshaushalts⸗
—
Verschiedenheit der enswafedeng zu finden, sondern unter Anderem auch z. B. in der Verschiedenheit de
Etat aufgehen zu lassen; sie glaubt aber, daß der Zeitpunkt dazu erst
dann gekommen für das Deutsche
ein wird, wenn eine einheitliche
1 w . Rechnungsmünze Reich festgestellt sein wird.
Die Staats⸗Regierung
wird sich freuen, wenn dieser Zeitpunkt schon bei der nächsten Etats⸗ aufstellung gekommen sein wird.
— Die Vorlegung des Gesetzentwurfs, betreffend einen
Nachtrag zum Staakshaushalts⸗Etat, leitete der Finanz⸗Minister Camphausen wie folgt ein:
Tagesordnung übergehen, zum Staatshaushalts⸗Etat einbringen zu dürfen.
b -e e der Staatsregierung den Beschluß gefaßt, von dem S eta Laufe dieses Jahres eine Gehaltsverbesserung zuwenden zu können.
Meine Herren! Bevor wir zu einem neuen Gegenstand in der bitte ich um die Erlaubniß, einen Nachtrag
Das hohe Haus hat vom 12. Dezember mit Zu⸗
in der Sitzung
1000000 Thlr. abzusetzen. Die Staatsregierung wünscht diese Thlr. dazu zu verwenden, um den Gymnastiallehrern noch im
Ich erlaube mir, die Allerhöchste Ermachtigung vom 20. d. M.,
den Gesetzentwurf und die dazu gehörigen Motive dem hohen Hause
zu überreichen. In der darauf folgenden Berathung des Etats der Seehandlung erwiderte dem Abg. Richter (Hagen) der Staats⸗ Minister Camphausen: Meine Herren! Was der geehrte Herr Vorredner dem hohen ause mitgetheilt hat, daß den Herren Kommissarien der begehrte Aufschluß nicht ertheilt worden sei, das erfahre ich in diesem Augen⸗ blicke zum ersten Male, und ich höre von dem mitanwesenden Herrn Präsidenten der Seehandlung, daß wahrscheinlich die Benachrichtigung uüͤber den Zusammentritt der Herren Kommissarien nicht in die richti⸗ gen Hände gelangt ist. Der damit beauftragte Rath ist seit einiger Zeit erkrankt, und vielleicht ist ein Versehen vorgefallen, daß die Be⸗ nachrichtigung einem Anderen nicht mitgetheilt worden ist. Im Uebri⸗ gen waren die gewünschten Notizen vorbereitet, um den Herren Kom⸗ missarien ausgehändigt zu werden, und auf der Seehandlung hat man nicht anders erwartet, als daß man Einsicht von den Etats der Leihämter nehmen würde. Daß diese Etats nicht der Genehmigung des Abgeordnetenhauses zu unterbreiten sind, liegt ja in der bekannten verfassungsmäßigen Stellung der Seehandlung, an welcher durch die vorjährigen Debatten nichts hat geändert werden sollen. Wenn dann der berhah Herr Vorredner erwähnt, daß ich das Eisersdorfer Etablissement unberührt gelassen habe, so ist das nicht aus Vergeßlichkeit geschehen, sondern, meine Herren, in dem Eisers⸗ dorfer Etablissement hat die Seehandlung nicht ein heute betriebenes gewerbliches Etabissement, sondern sie hat nur einen Besitz von Immo⸗ ilien und Maschinen, glaube ich, noch für eine frühere Hypothekfor⸗ derung, einen Besitz, den die Seehandlung lieber heute als ben
—
veräußern wird, wenn sich irgend ein annehmbarer Kaufpreis dafür Die Sechandlung hat geglaubt, für die Er⸗ langung eines solchen Kaufpreises, der bisher nicht zu schaffen war, den Umstand als einslußreich betrachten zu dürfen, daß in nicht ferner Zukunft eine Eisenbahn nach jener Richtung hin gebaut werden wird und daß dann muthmaßlich die Wiederaufnahme des in alter Zeit ziemlich blühenden Gewerbebetriebes in .n. Gegend wird stattfinden können. Der Herr Vorredner stimmt übrigens mit der Seehandlung darin überein, daß es durchaus zu vermeiden war, anf Staatsrechnung einen neuen Gewerbebetrieb dort ins Leben zu
erzielen läßt.
dem Abg. Grafen von Bethusy⸗Huc geäu⸗
Was dann die Bemerkung über die Rentabilität selbst betrifft, so
ist der Herr Vorredner allerdings von einer nicht ganz richtigen Unter⸗ stellung ausgegangen. Die Zahlen, die ich in der vorigen Sitzung mitzutheilen die Ehre hatte, bezogen sich nicht allein auf den Buchwerth der Etablissements, üdern gleichzeitis
sammte bei den Etablissements beschäftigte Betriebskapital. hbabe schon in der vorigen Sitzung darauf hinzudeuten mir erlaubt, daß ja die Seehandlung dieses wechselnde Betriebskapital zu einem sehr viel billigeren Zinsfuß sich beschaffen kann, als durch die
auf das ge⸗-⸗
h
Resultate der Etablissements im Allgemeinen erzielt worden ist.
Wenn dann ferner geglaubt wird, es möchte hier ein ganz ungehöriger um Grunde liegen, so möchte ich mir erlauben doch 85 usprechen, 8 ments stets auf ganz anderen Grundsätzen und auf Grundsätzen beruht hat, als bei irgend einer Staatsverwaltung, daß die Buchwerthe ursprünglich normirt worden sind nach den Mlage⸗
aß die Verwaltung der Scehandlung bei ihren Etablisse⸗ viel strengeren
kosten der Etablissements und daß sie vermindert worden sind, weil in Gemäßheit einer vorsichtigen kaufmännischen Behandlung der
Sache den Etablissements die Verpflichtung auferlegt worden ist,
Jahr für Jahr bedeutende Abschreibungen zu Lasten des Betriebes G
eintreten zu lassen. Ich würde, wenn es mir darauf angekommen
wäre, alle diese Verhältnisse nur in einem günstigen Lichte darzu⸗ 8
stellen, Ihnen noch weitergehende Zahlen haben mittheilen können, die das noch mehr illustriren, als ich es neulich zu thun für nöthig gehalten habe. Vielleicht würde es aber von einigem Interesse sein, wenn ich anführe, daß bei dem größten Etablissement, dessen Ver⸗ äußerung uns auch die größten Schwierigkeiten gemacht hat, die Zin⸗ sen von Betriebskapital und Buchwerth sich, wie ich angeführt hatte, in einem zehnjährigen Zeitraum auf 749,981 Thaler belaufen haben. Da die Zinsen berechnet werden nach 4 pCt., so liegt es also ganz klar vor, daß es sich hier von einem durchschnittlichen Kapital von nahezu 2 Millionen Thaler gehandelt hat, daß dieses Kapital außer
den zu 4 pCt. berechneten Zinsen eine Summe von 777,949 Thaler 8
an Gewinn erzielt hat und daß der Gewinn in der zehn⸗ jährigen Periode bei diesem Etablissement 8. pCt. überstiegen gleichzeitig aber, meine Herren, hat das Etablissement noch an Ab⸗ schreibungen, die in erscheinen, indem, wo von einem Gewinn nicht eher gesprochen wird, als nachdem die Gelder aus dem Geschäfte aufgebracht worden sind,
at;
dem Betriebe als ein Posten der Belastung
um die Abschreibungen ermöglichen zu koͤnnen, noch 278,425 Thaler
aufgebracht. Ich glaube, daß diejenigen verehrten Mitglieder, welche mit ähnlichen Geschäften vertraut sind, sofort erkennen werden, wie groß diese Leistung noch außerdem gewefen ist.
Wenn nun der geehrte Herr Abgeordnete befürchtet, dem Verwerfen seines Antrages — einem Verwerfen, wie ich hoffe, eintreten wird — ein Nachtheil nach der Rich⸗ tung hin entstehen werde, daß sich die Neigung der Regie⸗
dadurch eine Ab
ich und hoffe wenigstens, daß er sich darin täuschen wird. Vergessen
wir nicht, daß bei dem im Jahre 1870 unter nicht ungünstigen Ver⸗ hältnissen gemachten Versuch gar kein Kaufgebot abgegeben ist und
daß im Jahre 1863 — das ist ein Faktum, welches ich das vorige Mal nicht noch besonders erwähnt habe, — ein Kaufgebot gemach
wurde von einem bereits verstorbenen großen Industriellen zu einer
Summe, die das Etablissement lediglich an Gewinnüberschüssen in den beiden darauf folgenden Jahren zurückgelegt hat. V Daß die Staatsregierung nicht den Fnserafen des Landes ent⸗ sprechend gehandelt hätte, wenn sie da zum Verkauf geschritten wäre, das glaube ich, wird doch wohl allseitige Anerkennung finden, und ich weiß wirklich nicht, worauf sich der Zweifel stützen soll, daß, wenn die Regierung hier laut und öffentlich erklärt: »wir sind unter an⸗ nehmbaren Bedingungen zur Veräußerung bereit«, keit doch nicht geschehen werde.
Antrag des geehrten Herrn Vorredners verworfen werde. Zu dem Antrag der Kommissare: » 1) Zu erklären: der Nettogewinn der Seehandlung aus dem Jahre 1870 im Betrage von 558,593 Thlr. 19 Sgr. 8 Pf. ist zu allgemeinen Staatszwecken verfügbar; 2) demgemäß die Königliche Staats⸗ regierung aufzufordern: ser Summe eine Vorlage zu machen« Minister Camphausen:
Der Antrag, wie er m. ist, scheint mir nicht korrekt zu sein und in dieser Form absolut nicht angenommen werden zu können. Das Haus hat in Uebereinstimmung mit der Regierung den Etat für das Jahr 1870 festgestellt, und es hat dadurch der Seehandlung die Verpflichtung auferlegt, 700,000 Thlr. an die 8cgees Fonds abzuführen. In dem Jahre vorher hatte die Seehan pflichtung auch, und sie hat, weil es ihr nicht gelungen war, ganzen Betrag aus ihren Gewinnüberschüssen entnehmen zu können,
.
auf ihr Kapital⸗Vermögen zurück nnn müssen, um diese Summe — 8 machen
was die sechras Antragsteller sich dabei ge⸗- oll, jener Betrag sei 8
zu leisten; diesen eg hat sie sowohl 1869 wie 1 müssen. Ich weiß nicht, dacht haben, daß das Haus erklären
Daß darüber verfügt werden kann, versteht sich wohl von
den
daß aus welches,
rung, mit der Veräußerung der Etablissements vot angeher. ver⸗ mindern werde, g ist das ein Irrthum, und wenn er befürchtet, daß chreckung für Kauflustige entstehen werde, so glaube
8
dies in Wirklich⸗
muß unter diesen Umständen Werth darauf legen, daß der
dem Landtage über Verwendung die⸗ — erklärte der Staats⸗
8
lung diese Ver⸗
9
aber nicht durch eine einseitige Erklärung des Hauses der Abge⸗-
ordneten und auch nicht der Bestimmung des Etatgesetzes zuwider. Wenn ich nun in dieser Weise dem Antrage, 85 er3nndüd ist, entgegentrete, so will ich indeß der Absicht, welche die Herren Antrag⸗ steller geleitet hat, nicht entgegentreten. Ich bin der Meinung, und der geehrte Herr Vorredner hat meine Aeußerung von vor 2 Jahren nicht un ichg verstanden, wenn er sie dahin gedeutet hat, daß ich nicht etwa beabsichtige, bei der Seehandlung in deren Kapital⸗
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