1872 / 21 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Jan 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Gesellschaft in

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der Direktion zu zeichhnen.

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nt für Handel und

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Nach Vorschrift unseres Statuts ma en wir d ir die seitheri ertretenden Direktoren, die Herren 8. d, Foß Fer bie saich . .

Heinrich Boppu

Zugleich haben wir dden Bureauchef Herrn

dden Hauptkassier Herrn Wilhelm Sammet auf Grund der §§. 28 (Schlußsatz) und 29 des Statuts ermaäͤchtigt, in Vertretung eines der Firma der Gesellschaft zu zeichen, daß jeder derselben in Gemein⸗

Direktoren in der Art die

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Darnstadt, 18. Januar 1 Siüat

Georg Schmoller

u Direktoren unserer Bank ernannt haben.

und

schaft mit einem Mitgliede der Direktion zu zeichnen berechtigt iistt.

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der

Der Aufsichtsrath k für Süddeutschland.

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Bekanntmach

Berlin⸗Potsdam⸗Magdeb

2)Sr Beclusnahan⸗ e 1

eine zum Zwecke der Konvertirung der Prioritäts⸗Obligationen

84 der Gesellschaft Littr. D. und dg, be zur Beschaffan der

Geldmittel für den Bau der Wannsee⸗ und der Biederitz⸗ Zerbster Bahn aufzunehmende Prioritäts⸗Anleihe,

b) die eventuelle Nachsuchung einer Konzession zum Bau und Betriebe einer von einem Punkte der Stammbahn direkt nach Feee a. M. führenden Eisenbahn nebst einer Zweigver⸗

8. jindung mit Magdeburg, die Aufbringung der dazu erforder⸗

lichen Geldmittel und Abänderung der Statuten,

ist eine außerordentliche General⸗Versammlung eeftenüte der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗Ge⸗ auf Montag, den 19. Februar d. J., Vormittags 11 U im Englischen Hause (Mohrenstraße 49) b 8* Febfeeannt worden, zu welcher die Aktionäre hierdurch eingeladen Die Legitimation als Besitzer von zehn und mehr Aktien Sei⸗

tens derjenigen Aktionäre, welche a 8 nehmen wollen, kann nur 2 g. 27 aiv. Feen heghc Theil

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1) in Berlin - am 15. Februar d. J., im Direktions⸗Lokale, Köthenerstraße 8, . Nrcseezeebta a.ehe 2) in Potsdam am 15. Februgr b. J,.,.

im Bahnhofsgebäude, 1 12

3) in Magdeburg im Bahnhofsaenans⸗ WPönuer v4. , 81 datsgnder 1 g e, Vormittags von 11 ½ 2 Uhr, 1 Zevollmächtigte koͤnnen nur mit schriftlicher Vollmacht ver⸗ sehene Aktionäre zugelassen werden, welche sich als solche lacht wer⸗ und LaSns E1“ für 2 8 89-e erhalten haben. ie von der General⸗Versammlung gefaßten Beschlüsse haben statutenmäßig, ohne Rücksicht auf die Zahl ’1 dona auch für die abwesenden 2 Kedst⸗ 8 ““ 8 „Die bei der Anmeldung ertheilten Eintrittskarten legitimiren die Z““ freien Fahrt nach Berlin, am 18. oder .J., und zu ei 1 ckf 19. zefdbc. Trrdals ner freien Rückfahrt am 19. Berlin, 20. Januar 1872. 8* 66“ des Ausschusses Ser Verfiß tsd usses der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeb Eisenbah Gesellschaft vn

gehabter ahl sums stimmfähigen Ritter des Ordens

Kreis Münsterberg.

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8 pas Abonnement deträgt i1 Thlr. 2 Sgr. 6 Pfg· für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 3 Sgr.

A Auslandes nehmen SBestellung au, für Herlin die Expedition:

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Professor Dr. Trendelenburg zu Berlin nach statt⸗ pour le mérite für Wissenschaften und Künste, sowie den Direktor der Sternwarte zu Armagh in Irland, Robinson, den emeri⸗ tirten Professor an der Universität zu Helsingfors, Loennrot, und den Maler Sir Edwin Landseer zu London, zu aus⸗ wärtigen Rittern des Ordens zu ernennen.

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(C6 Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Komthurkreuzes zweiter lasse des Königlich sächsischen Albrechts⸗ Ordens: dem Ober⸗

ost⸗Direktor Letz zu Leipzig; des Königlich sächsischen rinnerungskreuzes für die Jahre 1870 71: dem Kaufmann Hermann Rothschild aus Frankfurt a. M., ur Zeit in Stuttgart; des Großherzoglich hessischen Milstär⸗Sanitaͤtskreuzes Gund des Commandeur⸗ Kreuzes des Großherzoglich sächsischen Haus⸗Ordens vom weißen Falken: dem Kammerherrn, Major und Land⸗ rath a. D. Freiherrn von Gaffron⸗Kunern auf Haltauf,

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Deatsches Neich.

8 Bekanntmachung. 1“ Verpackung der Packetsendungen. I1I1 Zur Umhüllung von Packetsendungen wird von den Ab⸗

sendern häufig Packpapier von sehr geringer Güte, z. B.

rödes Strohpapier benutzt, welches nicht den chutz gegen Beschädigungen des Inhalts der Packete gewährt. Das Publikum wird daher ersucht, im eigenen Interesse zur

85. ung von Packetsendungen festes und dauerhaftes

aterial zu verwenden. ö

Stephan.

die neuen Postmarken betreffend. ““ Mit Bezug auf die wiederholt veröffentlichten ssbeben Bekanntmachungen, macht das General⸗Postamt bei

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Kaiserliches General⸗Postatutmt.

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marken, Franko⸗Couverts und gestempelten Streifbänder nur bis einschließlich 15. Februar d. J. bei den Deutschen

Neichs⸗Postanstalten gegen neue Postwerthzeichen umg etauscht wer⸗ den. Vom 16. Februard. J. ab werden die früheren

orddeutschen Freimarken ꝛc. zum Umtausch nicht mehr angenommen und verlieren ihren Werth. u1“ 1 Berlin, den 15. Januar 1872. 8 Kaiserliches General⸗Postamt. Stephan.

Bekanntmachung. v“

Auf den Wunsch der Kaiserlichen Admiralität soll dem im Auslande befindlichen Personal der Kaiserlichen MNlarine die Möglichkeit geboten werden, Gelder von der Hei⸗

Postanweisungen übermittelt zu erhalten. Geldbeträge können von jetzt ab bei allen

Reichs⸗Postanstalten auf Grund der gewöhnlichen Postan⸗ weisungen eingezahlt werden.

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Die Uebermittelung dieser Beträge an

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en vor⸗

egenden Erfahrungen nochmals darauf aufmerksam, daß die Ende 1871 außer Geltung gekommenen Norddeutschen Frei⸗

für das Corps di

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für die

das Marine⸗Postbureau in Berlin zu denselben Terminen

bewirken, welche für die Absendung der Privatbriefe an die

im Auslande befindlichen Personen der deutschen Marine bestimmt sind. Vom Absender ist zu erheben: a) Bei Zahlungen an die Offiziere und an die im Offizierrange stehenden Beamten für Beträge bis 25 Thlr. eine Gebühr von 2 Gr. und für Be⸗ träge über 25 bis 50 Thlr. eine Gebühr von 4 Gr., bei Post⸗ anweisungen aus Berlin selber in beiden Fällen eine Gebühr von 2 Gr. b) Bei Zahlungen an Mannschaften vom Deck

offizier erster Klasse abwärts für Beträge bis zur Höhe von 5 Thlr. eine Gebühr von 1 Gr., bei höheren Beträgen die Gebühren unter a. 1 Außer der Adresse und der Angabe des Namens und Wohnortes des Absenders dürfen anderweite L“ auf die 1.“ nicht niedergeschrieben werden. ie Adresse selbst muß neben dem Namen und Dienstcharakter ꝛc. des Adressaten insbesondere auch die e enthalten: »An Bord Sr. Majestät Schiff (Name des Schiffes) per adr. des Kaiserlichen Hof⸗Postamtes in Berlin.« II“ General⸗Postamwtut. 1“X“ Stephan. I

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Köänigre

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 8 Dem bei der Eisenbahn⸗Direktion zu Hannover angestellten Kommissär Ernst Focke daselbst den Charakter als Rechnungs⸗ Rath zu verleihen. 1“

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Am Donnerstag den 25. d. Mts. wird bei Ihren Kaiser⸗ lichen und Königlichen Majestäten in den Parade⸗Kammern, in der Bilder⸗Gallerie und im Weißen Saale des Königlichen Schlosses hierselbst Cour und nach derselben Concert stattfinden.

Die Damen erscheinen im Hofkleide (robe de cour), die Herren in Gala, die Militairs ebenfalls in weißen Unterkleidern; wegen Anlegung der Uniform wird auf die deshalb unterm 11. Januar 1851 bekannt gemachten Bestimmungen Bezug ge⸗ nommen.

Für Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen und die Prin⸗ zessinnen ist die Anfahrt gegen 8 Uhr von der Lustgartenseite her unter Portal Nr. 4, die Versammlung in der Rothen Sammet⸗Kammer. .

Die Obersten Hof⸗, Ober⸗Hof⸗ und Hofchargen, die Gene⸗ ral⸗ und die Flügel⸗Adjutanten, so wie die Gefolge der Prinzlichen Herrschaften nehmen dieselbe Anfahrt und versammeln sich gegen 7 ¾ Uhr in der alten Kapelle.

Für alle anderen Personen, mit Ausschluß der Offizier⸗ Corps, ist die Anfahrt um 7 ½ Uhr von der Lustgartenseite her durch Portal Nr. 5 bei der Wendeltreppe.

Die ist:

omatique und die von demselben einge⸗ 4 führten Fremden im Rittersaal; für sämmtliche Damen in der Brandenburgischen Kammer; ür die Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten vor⸗ zustellenden inländischen Damen und Herren in der othen (Drap d'or-) Kammer;

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fuͤr die Fürsten und für die Excellenzen⸗Herren in dem

Königszimmer;

eneral⸗Majors, insofern dieselben nicht mit den Offizier⸗Corps erscheinen, für die Räthe 8 Klasse und die Kammerherren in der zweiten Vorkammer