1872 / 131 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Jun 1872 18:00:01 GMT) scan diff

1.

von Italien um 8 Uhr nach dem Bornstädter Felde ab, wo

as Füsilier⸗Bataillon des Ersten Garde⸗Regiments za Fuß

m Feuer exerzirte. Darauf begah Sich Se. Königliche Hoheit der Kronprinz Humbert nach der Garde⸗Husaren⸗Kaserne, um dieselbe zu besichtigen. Später erschien, von Sr. Kaiser⸗ lichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen abgeholt, Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin von Italien zu Pferde auf dem Bornstädter Felde und sah daselbst mehrere Exercitien der Gardes du Corps und der 1. Garde⸗Uanen⸗Regiments. Die Kronprinzessin rilt mit dem Kronprinzen die Front der Auf⸗ stellung hinab. Darauf machte Ihre Königliche Hoheit in Begleitung des Kronprinzen und eines kleinen Ge⸗ folges einen Seein nach dem Pfingstberge, und dann nach dem Neuen Garten, die Ufer des Zuagfernsels und Heili⸗ gen Sees entlang. Mittags zwei Uhr fand die Taufe statt. Für den Abend des Tauftages war bestimmt, den Thee auf der Terrasse vor dem 1“ im Neuen Garten zu nehmen; Se. Majestät der Kaiser und König, Seine Gäste und sämmtliche Höchsten und Hohen Herrschaften waren zu diesem Zwecke nach dem Neuen Garten gefahren, in welchem in der Nähe des Schlosses die Musik des Regiments der Gardes du Corps aufgestellt war. Die Hohe Gesellschaft trennte sich

erst Pgen Mitternacht.

estern Morgen bereeigsn Se. Majestät der Kaiser und König die Exerzirschule des Lehr⸗Infanterie⸗Bataillons in den Communs. Nachdem Se. Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz von Italien in der Uniform der 13. Husaren von Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen aus dem Neuen Palais abgeholt worden war, schritten Se. Majestät 8 Kaiser und König die Front hinab, worauf das Exerziren begann.

Von der Plinte und den Stufen vor dem Mittelpavillon des Corps de Logis des Neuen Palais aus sahen beide Kron⸗ prinzessinnen, umgeben von den Kindern des deutschen kron⸗ prinzlichen Paares, dem Eperziren zu. Gegen Mittag fuhr Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin Ihre hohe Gastin in einem von Ihr selbst geleiteten Wagen in der Umgegend des Neuen Palais spazieren. Zu Mittags 4 Uhr hatten Ihre Königlichen Hoheiten Prinz und Prinzessin Friedrich Carl Einladungen zu einem Diner zu Ehren der italienischen Herrschaften ergehen lassen. Dasselbe fand im Jagdschloß Klein⸗ Glinike statt und nach Beendigung desselben begaben Sich die italienischen Gäste mit den anderen hohen Herrschaften nach Berlin zu der Opernvorstellung des »Lohengrin«.

Der Großherzog, die Großherzogin und die Herzogin Marie von Mecklenburg⸗Schwerin haben sich vorgestern am hiesigen Hofe verabschiedet und sind Abends 11 Uhr nach Schwerin zurückgekehrt. Der Erbprinz von Meiningen hat gestern Nachmittag Potsdam wieder ver⸗ WhEhil. Z 1““ 1“

Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Kaiser und Königs ist auf den bei L. des ersten Deutschen Kaiserschießens zu Wangen im Allgäu (Württemberg) auf Se. Majestät ausgebrachten und telegraphisch mitgetheilten Toast Fen Antworttelegramm aus dem Civil⸗Kabinet abgesandt worden: »Für die telegraphische Anzeige vom 28. d. M. und den darin enthalkenen patriotischen Zuruf lassen Se. Majestät der Kaiser und König den in Erhaltung deutscher Wehrhaftigkeit zum ersten »Deutschen Kaiserschießen« dort versammelt gewesenen Schützen, deren Einladung zum Feste Se. Majestät mit den besten Wünschen für dasselbe ent⸗ gegen genommen haben, Allerhöchstihren wärmsten Dank bezeigen. Berlin, den 30. Mai 1872. Im Auftrage Sr. Majestät:

Der Gceheime Kabinets⸗Rath von Wilmowski Dem Vorstand des Schützenfestes zu Wangen . im Allgäu, Württemberg.⸗

Der Deutsche Reichstag hat in seiner Sitzung vom

16. November v. J. beschlossen, die in dem vierten Berichte der Petitions⸗Kommission erörterte Petition des Sagan⸗Sprottauer land⸗ und forstwirthschaftlichen Vereins vom 15. Oktober v. J., die Differentialtarife der Eisenbahnen betreffend, dem Neichskanzler mit dem Ersuchen zu überweisen, die Frage der Differentialtarife auf den Eisenbahnen einer eingehenden Prü⸗ unter Mitwirkung von Sachverständigen der Landwirth⸗ schaft, des Handels, der Industrie und der Eisenbahn⸗Ver⸗ waltungen unterziehen zu lassen und dem Reichstage von dem Resultate dieser Untersuchung Mittheilung machen zu wollen. Nachdem der Bundesrath in seiner Sitzung vom 2. De⸗ zember 1871 dem EPes Beschlusse des Reichstages beigetre⸗ ten war, hat der Reichskanzler Veranlassung genommen, den Verein der vaee e. wvde 8 Feuf ee b- Bezeichnung von glie 1 Privat⸗Eisenbahn⸗ Verwaltungen, die Königlich preußische und die Königlich württembergische Regierung um die Bezeichnung je

““

der Dienste des Petenten, rückgängig

beantragte der Abg

3378

gliedes der Königlich preußischen beziehungsweise der Königlich württembergischen Staats⸗Eismbahnperwaltung, ferner den bleibenden Ausschuß des Deutschen Handelstages um die Be⸗ zeichnung von fünf Mitgliedern des deutschen Handels⸗ und Gewerbestandes, endlich den Kongreß deutscher Landwirthe um die Bezeichnung von fünf “] aus Nord⸗ und Süd⸗ deutschland zu ersuchen, welche bereit seien, über die hier ein⸗ schlagenden Fragen sich als Sachperständige mündlich zu äußern. Diesem Ers ist allseitig entsprochen worden, und es sind sodann die bezeichneten Sachverständigen auf erfolgte Ein⸗ ladung am 18. März d. J. hierselbst zusammengetreten und haben in der Zeit vom 18. bis zum 21. März d. J. die Frage der Eisenbahn⸗Differentialtarife einer gemeinsamen Berathung unterzogen. Die Protokolle der Kommtssion, welchen auch ein Mitgliederverzeichniß beigefügt ist, sowie die stenographischen Berichte über die stattgehabten Verhandlungen sind Seitens des Reichskanzlers jetzt dem Reichstag vorgelegt word

Im weitern Verlauf der gestrigen Sitzung des Reichstags wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Ver⸗ wendung des Ueberschusses aus der Verwaltung der französischen Landesposten durch die deutsche Reichs⸗

ostverwaltung während des letzten Krieges, (S. S. 233 d. Bl.) nach kurzer Diskussion zwischen den Staats⸗ Ministern Delbrück und Fäustle und den Abgg. Dr. Erhard, Elben und Dr. Braun (Gera) unverändert genehmigt. Es folgte die erste und zweite Berathung über die Anträge des Abg. Grumbrecht, die Kompetenz des Reichs auszudehnen 1) auf die Seeschiffahrtszeichen (Leuchtfeuer, Tonnen, aaken und sonstige Tagesmarken, und 2) auf das Seelvotsen⸗ wesen. Nach längerer Diskussion zwischen den Abgg. Mosle, Grumbrecht, Schmidt (Stettin) und Büsing wurden beide An⸗

träge genehmigt. Der nächste Gegenstand der Tagesordnun war die erste und zweite Berathung über den Gäetentwurf betreffend die Einführung der Gewerbe⸗Ordnung des Norddeutschen Bundes in Bayern (S. S. 3298 d. Bl.) und wie nach dem Antrage des Abg. Lesse hinzu⸗ gefügt wird die Abänderungen einiger Strafbestim⸗ mungen der Gewerbe⸗Ordnung. Nach kurzer Debatte zwischen dem Staats⸗Minister Fäustle und den Abgg. Ludwig, Louis, Grumbrecht und Dr. Braun (Gera) wurde der Entwurf unverändert genehmigt. Ein Antrag des Senats der Stadt Bremen 7 Ertheilung der Ermächtigung zur strafgericht⸗ lichen Verfolgung des Maschinenbauers Frohme aus Hannover wegen Beleidigung des Reichstages wurde, dem Antrage der Geschäftsordnungs⸗Kommission gemäß, ohne Debatte abgelehnt. Es folgte die Berathung von Petitionen. Der vormalige Münzmeister Andersen in Altona petitionirt um die Bewirkung des Rechtswegs bei der preußischen Regierung für die gerichtliche Geltendmachung eines privatvermögensrechtlichen Guthabens bei dem preußischen Fiskusaus dem Rechtstitel einer vertragsmäßig fest⸗ gestellten Entschädigung, jetzt in demjenigen Wege, den der Reichs⸗ tag nach eigenem Ermessen für den sachgemäßesten und wirk⸗ samsten halten möchte, um den in dieser Angelegenheit gestörten Rechtszustand wieder herzustellen. Der Petent wurde im März 1848 von der provisorischen Regierung von Schleswig⸗Holstein mit den Geschäften eines Münzmeisters zu Altona beauftragt und am 3. Februar 1850 von der Statthalterschaft der Herzog⸗ thümer mit der Bestallung eines Münzmeisters versehen. Durch Verfügung der obersten Civilbehörde für das Herzogthum Holstein vom 5. Mai 1851 wurde diese Ernennung, unter Anerkennung - ngig gemacht, dabei jedoch in der vae bemerkt, daß er inzwischen auf Wartegeld von jährlich 2000 Mark gesetzt sei und bei Besetzung eines ähnlichen Amtes berücksichtigt werden solle. Vom 1. April 1852 bis 1. Januar 1864 ist demselben nichts ausgezahlt worden. Die holsteinische Staatskasse verweigerte bis 1866 die eeesre. da sämmt⸗ liche Gelder in der damaligen Zeit an die dänische Staatskasse gezahlt seien. Die preußische erkenne jetzt gleichfalls die Ver⸗ pflichtung nicht an. Die Petitionskommission beantragte Ueber⸗ gang zur Tagesordnung, dagegen der Abg. Banks und Genossen, ie Petition dem Bunäesratge me dem Ersuchen zu überweisen,

dahin zu wirken, daß dem Petenten aus der dänischen Verord⸗ nung vom 23. Februar 1854 ein ferneres Hinderniß für die Ver olgung seines Antrags im Rechtswege nicht in den Weg gelegt werde. Dieser I wurde genehmigt. Fräulein Jenny Hirsch petitionirte Namens des Verbandes deutscher Frauenbildungs⸗ und Erwerbsvereine um die Beschäftigung von Frauen und Mädchen im Eisenbahnbetriebe, Post⸗ und Telegraphen⸗ dienst. Die Kommission schlug vor, in Erwägung, daß nach der Erklärung der Bundeskommissare mit dem Versuch der Be⸗ schäftigung weiblicher Personen in hierzu geeignet erscheinen⸗ den Stellungen der Verkehrsanstalten forkgefahren werden wird, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen. Dagegen Frhr. von Dörnberg, die Peti

des Reichs

Verhältniß der

ütion dem

3379

Präsentation von Städten: der Bürgermeister von Dort⸗ mund, Dr. jur. Becker; der Erste Bürgermeister zu Erfurt, Breslau; der Ober⸗Bürgermeister in Görlitz, Gobbin; der Erste Bürgermeister in Posen, Kohleis; der Stadtrath Lambeck in Thorn; der Bürgermeister, Reg.⸗Rath a. D. Roos in Crefeld; ferner aus Allerhöchstem Vertrauen der Feldmarschall Graf v. Moltke und der Staats⸗Minister General Graf v. Roon. Im Ganzen sind für das Herrenhaus gegenwärtig, die König⸗

Neichskanzler sur Berücksichtigung bei Besetzung von Stellen innerhalb der Verkehrsanstalten des Reiches, welche für weib⸗ liche Personen geeignet sind, zu überweisen. Nach längerer Diskussion zwischen dem General⸗Postdirektor Stephan und den Abgg. Blum, Frhrn. v. Dörnberg und Dr. Löwe wurde der Dörnbergsche Antrag genehmigt. vö1““

In der .9 um 12 Uhr begonnenen (36.) Sitzung ages, welcher am Tische des Bundesrathes die Staats⸗Minister Delbrück, v. Stosch und v. Fäustle, der General⸗Postdirektor Stephan und einige andere Bevollmäch⸗ tigte und Kommissarien beiwohnten, wurde in erster und zwei⸗ ter Berathung der Additionalvertrag zu dem Post⸗ vertrage mit Nußland genehmigt. Der Abg. Schmidt (Stettin) begrüßte den Abschluß dieses Vertrages mit Befriedi⸗ ung, bedauerte jedoch, daß das Porto 3 Sgr. höher sei als 18 önst in den internationalen Verträgen festgestellte Satz, und daß täglich nur eine einzige Postverbindung mit Rußland bestehe. Der Abg. Graf Rittberg fragte, weshalb der Vertrag 1. . daß die beiderseitigen Porto⸗Einnahmen zwischen beiden Staaten gleichmäßig vertheilt werden sollen, während es sonst üblich sei, daß jeder Staat das innerhalb seiner Grenzen Porto behalte. Der General⸗Post⸗Direktor Stephan erklkärte die Höhe des Portosatzes aus der bisher im internen russischen Verkehr üblichen Taxe und aus der Größe der Ent⸗ fernungen. Die Möglichkeit, eine mehrfache tägliche Postver⸗ bindung herzustellen, liege ausschließlich in der Hand der russi⸗ schen Verwaltung. Die Theilung der Portoeinnahmen in der Weise, daß jeder Staat die von ihm erhobenen Gebühren behalte, sei nur durchführbar, wenn das frankirten und unfrankirten Briefe nach beiden Richtungen hin heeecg gleich sei. Dies sei zwischen Deutschland und Rußland nicht der Fall, und deshalb habe sich ie Postverwaltung des letzteren Staates geweigert, den sonst üblichen Modus der Theiluͤng zu acceptiren. In dritter Be⸗ rathung wurden sodann die Gesetzentwürfe, betreffend die Ver⸗ vendung des Ueberschusse aus der Verwaltung der französischen Landesposten durch die deutsche Postverwaltung während des Krieges 1870 und 1871, die Einführung der Gewerbe⸗Ordnung es Korddeutschen Bundes in Bayern und die Ab⸗ nderung einiger Bestimmungen der Gewerbe⸗ Ordnung, die vom Abg. Grumbrecht üdeeghn Zu⸗ ätze zu Art. 4 der Reichsverfassung wegen Ausdehnung der Kompetenz auf die Seeschiffahrtszeichen und das See⸗ Lootsenwesen und die Abänderung des Artikels 28 der nach dem Antrage des Abg. Frhrn. v. Hover⸗

ohne erhebliche Debatte genehmigt. Bei

Schluß des Blattes ging das Haus zur Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf die Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen, über.

Ueber den Aufenthalt der Bevollmächtigten zum Bun⸗ desrath und der Reichtstagsmitglieder, welche am Sonntag Rügen besuchten, in Stralsund, theilt die »Strals. Z.« noch Folgendes mit: Auf der Rhede begrüßte »Der Kaiser« die fest⸗ lich geschmückte Stadt mit Salutschüssen und kleidete sich selbst zu der Empfangsfeierlichkeit in den reichsten Flaggenschmuck. So fuhr der Dampfer an dem neben der Einfahrt liegenden Flaggenschiff vorüber und 88 neben dem beflaggten und mit Menschen dicht besetzten »Oskar« an der Nordseite an. Es folgte nun die Rundfahrt durch die Stadt, und die Besichti⸗ gung ihrer Sehens wasdere gen namentlich des Schill⸗Denkmals und der Grabsteine der Waffengefährten Schills. Nach beendeter Rundfahrt wurde ein Imbiß im Hauptsaale des Rathhauses eingenommen, bei welchem unter Anderem der Bürgermeister Denhard die Gäste nochmals begrüßte. Der bayerische Bundesbevollmächtigte, Präsident von Neumayr, so wie der württembergische Abgeordnete Fürst von Hohenlohe⸗ Eh enbos betonten die innigen Bande, welche den Süden Deutschlands mit dem Norden verbänden. Der Kommandant von Stralsund ließ die süddeutschen Waffenbrüder hoch leben. Um 8 Uhr Abends verließen die Gäste die Stadt. Auch in Greifswald, Anklam, Pasewalk wurden die Reisenden auf den Bahnhöfen, die theilweise mit bengalischen Flammen erleuchtet

waren, von einer harrenden Menge begrüßt.

Das Herrenhaus hat seit Beginn dieses Jahres 3 Mitglieder, 8r Wirklichen Geheimen Ralg von Sydow, den Geheimen Justiz⸗Rath a. D. Grafen von Hoverden⸗Plencken und den Rittmeister von Reinersdorff⸗Paczensky.Tenczin durch den Tod verloren. Außerdem sind die Vertreter der Universität Kiel, Prof. Dr. jur. Hinschius und der Stadt Breslau, Ober⸗ Bürgermeister Regierungs⸗Rath a. D. Hobrecht, in Folge des Verlusts derjenigen Eigenschaft, in welcher die Präsentation erfolgt war, ausgeschieden. Dagegen sind neuberufen

8 1“ 11“

8EEE111“

Stimme vorhanden. erbberechtigten Mitgliedern 26, von den zur Präsentation be⸗ rechtigten Körperschaften Seitens der Stifter 1 des alten und befestigten Grundbesitzes 8, der

täten 1, der Städte 4, von den großen Landesämtern wegen Kumulation 2. Es sind daher 277 wirkliche Mitglieder vor⸗ handen, von denen jedoch 7 bisher noch nicht in das Herren⸗ haus eingetreten sind. 3

85

sichen Prinzen ungerechnet, 319 Berechtigungen auf Sitz und Davon ruhen 42, und zwar von de

der Verbände andes⸗Universi⸗

In der heutigen auf 10 Uhr anberaumten (56.) Sitzung des Abgeordnetenhauses, welcher am Minister⸗ tische die Staats⸗Minister Graf von Itzenplitz, von Selchow, Camphausen, Dr. Falk und mehrere Regierungs⸗Kommissarien beiwohnten, widmete der Präsident von zunächst dem Andenken des verstorbenen Mitgliedes des Hauses, Staats⸗ Ministers a. D. Dr. Grafen von Schwerin, ehrende Worte, denen das Haus durch allgemeines Erheben von den Sitzen seine Zustimmung aussprach. Der Staats⸗Minister Graf v. Itzenplitz nahm hierauf das Wort, um dem Hause einen Ge⸗ setzentwurf, betreffend die Errichtung einer Filiale der preußi⸗ schen Bank in Bremen, zur verfassungsmäßigen Genehmigung vorzulegen. Der Entwurf wurde der Kommission für Han⸗ del und Gewerbe überwiesen. Die Abgg. Dr. Virchow und Dr. Löwe richteten demnächst an die Vertreter der Regierung folgende Interpellation: 8.8

»Glaubwürdigen Nachrichten zufolge hat das Königliche Staats⸗ Ministerium beschlossen, die Königlichen Thierarznei⸗Schulen zu Berlin und Hannover aus der Verwaltung des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten ausscheiden und in die Verwaltung des Ministeriums für die landwirthschaftlichen Angelegen⸗ heiten übergehen zu lassen. 1

Ist ein solcher Beschluß gefaßt worden? und im Fall der Bejahung, welches war der Grund, daß eine so einschneidende Maßregel während der Dauer der Session des Landtags beschlossen wurde, ohne daß bei der kurz vorher stattgefundenen Etats⸗Berathung auch nur im Min⸗ desten darüber Andeutung gemacht ist?« b

Der Abg. Dr. Virchow motivirte diese düerekangi welche der Minister der landwirthschaftlichen An elegenheiten v. Selchow dahin beantwortete, daß das ganze Vekerinärwesen auf Grund einer Königlichen Verordnung, auf sein Mi⸗ nisterium übertragen sei. Dazu sei die Staatsregie⸗ rung durchaus befugt, da die Organisation der Behörden auch nach der Autorität des Staatsrechts⸗Lehrers von Rönne Sache der Exekutive sei und die Mitwirkung der Landesvertretung erst dann konkurrire, wenn mit einer solchen Veränderung eine Mehrausgabe verbunden sei. Das sei hier aber nicht der Fall; oder, sollte ein solches Bedürfniß sich herausstellen, so werde die Mitwirkung des Landtags, vor dem die geschehene Veränderung durchaus nicht als Geheimniß gewahrt werden solle, selbstverständlich in Anspruch genommen werden. Eine Vergrößerung des Arbeitsfeldes und Kompetenz⸗ kreises habe übrigens das Haus seit Jahren dem landwirth⸗ schaftlichen Ministerium gewünscht, wenn dasselbe lebensfähig forfbesres Z“

Das Haus trat in die Diskussion des Gegenstandes ein, und die von den Abgg. v. Kardorff und Dr. Löwe geäußerten Bedenken gegen die verfassungsmäßige Zulässigkeit der getroffe⸗ nen Maßregel und ihren eventuellen Einfluß auf die Leistungs⸗ fähigkeit der in Rede stehenden Anstalten gaben den Ministern v. Selchow und Dr. Falk wiederholt Anlaß, den geäußerten Besorgnissen entgegenzutreten und die Legalität der neuen Ver⸗ ordnung nachzuweisen. Dieser ihrer Auffassung traten aus der Miste des Hauses die Abgg. Dr. Windthorst (Meppen) und v. Wedell⸗Vehlingsdorf bei, bis die edwn. 12 Uhr mit Rücksicht auf die gleichzeitig stattfindende Sitzung des Reichs⸗ tags bis Freitag 9 Uhr vertagt wurde. Vor Schluß derselben zeigte der Präsident v. Forckenbeck an, daß ein von Vertretern aller Fraktionen eingebrachter An⸗ trag an ihn gelangt sei, die Staatsregierung möge ihre Zu⸗

limmung zur Vertagung des Landtags bis zum 21. Oktober 8 J. ertheilen. Dieser Antrag wird durch Schlußberathung erledigt werden, und zwar ernannte der Präsident zu Bericht⸗ erstattern über denselben die Abgg. Dr. Friedenthal und

v. Bennigsen.

Nach der gestern erwähnten Schrift von F. Stiehl er⸗ r eingehenden Revision der Seminarien

Folge in d

zen im Jahre 1850 der damalige Minister

88