viele Fälle vorkommen, vielleicht die meisten, in denen rechtzeitig Ab- sein kann für die Reichsregi 1ö 2 . 11““ 8 1“ — 2
hilfe —— werden kann. P. möchte Sie daher bitten den gestell⸗ fr etwas Derartiges Segäsragna din Sbeͤhae — Päm 8 und 1 Laeneseehchch eeen d. h Dich⸗ In der Diskussion über diese nterpellation nahm der — Antrag öiüchmen und sich der Vorlage der verbündeten Regie⸗ bote; er konnte dem Hause cine Resolution vorschlagen, er konnte die b Das Staats⸗Ministerium dhr bjeen Beschluß gefaßt, der Beschluß Stadis⸗Minister Dr. Falk nach dem Abg. Dr. Löwe das Wort: 888 22 cher lautet: eiceng ierung interpelliren, er konnte endlich einen förmlichen An- 1 ist Allerhöchsten Orts anktionirt und ist in der Eführung begriffen. Wenn ich in dieser Angelegenheit das Wort ergreife, so wird es „Für die mit Gerichtsbarkeit verseh Konsuln bleibt d ag ste 2. vm die Sache geschäftsmaͤßig zur Kenntniß der Reichss Aber er bezieht sich nicht blos auf die Thierarzneischulen von erlin dem Hohen Hause erklärlich sein, daß ich über die Stellung, die ich Geseze vom 29. Juni 1865 über dihe Grrn enfenent d eibt der dem ne genc⸗ zu bringen. Eine gelegentliche Bemertung bei Besprechung 1 und Hannover, von denen gegenwärtig allein die Rede gewesen ist, in der Frage eingenommen habe, ein Wort nicht verliere, daß ich Konsuln angehängte Tarif vom 24 St Seihss sit bnt ens ee is kann aber unmsglich für die Reichsregierung Veranlastung idern er bezieht sich auf das ganze öerenärwesen. Unmög⸗ mich auch nicht darüber auslasse, was von der angeblichen Ueberrum, ais es sich Agnt8z schäft beit ober 2 ge in Kraft, wi en in diese Sache einzugreifen, umsoweniger, als die Ver-⸗ sos wird man 8 beiden Thierarzneischulen von dem ganzen Vete⸗ pelung, die von der einen Seite versucht und von der andern geduldet Tatis kline Ansäße eschlt e handelt, für welche der gegenwärtige haã 1s er Neichsregierung zur sachsischen Militärverwaltung kon- rinärwesen trennen können. Daß aber das Veterinärwesen zur Land⸗ sein follte, wahr ist oder nicht, es 58 ein Beschluß des Staats⸗ 8 keine Ansäte enfhr ein in dem Tarif nicht E ventionsmäßig geordnet sind. wirthschaft gehört und nicht zur Medizin, ich glaube, darüber kann in ministeriums vor. Warum ich das Wort ergreife, das ist, weil es vschäft der K 8 fun ne n c8 —2₰ ari aufgeführtes Amts⸗ Darauf na-m das Wort der Bundesbevollmächtigte diesem Hause kein Zweifel bestehen. Wer haben hier ja auch nur die meiner Meinung nach die Pflicht der Staatsregierung ist, solche Worte, — datt nebst Vas d ei 8 onsu 8 2 opa, ausschließlich der Oberst⸗Lieutenant von Holleben: Motivitung gehört, daß die Thierarzneischulen dem Kultus⸗ wie sie der Hert Vorredner ausgesprochen hat und wie s aus dem erh alb- En asa 2 nh S- 1— he 8 Van 1 Thaltcr, bei denen 8— moͤchte mir doch erlauben noch ein paar Worte zu sprechen Mimisterium belassen bleiben möchten. Munde des Herrn Abg. v. Kardorff gekommen sind nicht ohne Beleuchtung ehan — un — gs Türkei nebst Vasallenstaaten eine solche als elen Vertreter Sachsens über den Angriff, der vorhin von Die zweite Frage geht dahin: Warum hat die Regierung es ver⸗ in die Welt hinausgehen zu lassen. Der Staatsregierung ist entgegen . ist. ann nicht meine abe sein 8 üeoeFrage in dem Hause zu sprechen und warum ha em Hause einer extravaganten Theorie, eine ts ichen Theorie ge⸗
8 gabe sein, dem Hohen diese Frag Hause zu ss 9 f Fa fm⸗ —8-. sprochen worden, die sich nicht qualifiziren lasse. Ich glaube, es nicht
Der Ministerial⸗Direktor von Philipsborn erklärte zu aufe gegenüber eine Vertheidigung oder dergleichen au 8 ie i äßi itwi b nur ver-. m verfassungsmäßig zustehende Mitwirkung nicht G de, es 1 diesem Antrage: üuchen zu wollen. Ich betrachte diese Angelegenheik wauch als . 1 2.2* e-2S” ist se „Linach. In dem Augenblick, als das Budget angänglich, zu gestatten, daß knappe Aeußerungen von dieser Stelle
1 1 di Ve. fgefaßt werden, den sie nicht Ichabt haben
Meine Herren! Es scheint mir doch nothwendig, daß über die 188 interna, als eine solche, die von Seiten der er berathen wurde, war das Staats⸗Ministerium noch nicht in die in einem Sinne aulg 2 und nicht gehabt haben könnecn. Das ist der Grund, wes⸗
Auffassung der Bundesregierungen in Anschung der vorliegenden sächsischen Kammer, und zwar in sehr eingehender Weise behandelt athung dieses Gegenstandes getreten, und es lag eine Allerhöchste Frage kein Zweifel bestehe. Ich acceptire bestens und erkenne voll⸗ 8 erledigt worden ist, wie guch der Se — ease — 1 der heel über die Abzweigung und Zulegung Hamais noch nicht halb ich venothigt bin, die staatsrechtliche Frage nicht des Wei⸗ kommen und mit Dank die Auffaffan an, die von dem ersten Herrn nicht in Abrede gestellt hat. Was das Gesundheitsgefährliche jene vor. Folglich konnte darüber noch gar nicht gesprochen werden. Es teren — denn sie ist im Ganzen eine etwas komplizirte — Vorredner in Bezug auf die Thatigkeit und die Stellung der Kon⸗ Kaserne betrifft, was er so besonders hervorgehoben hat, so ist auch ist aber niemals die Absicht der Regierung gewesen, Ihnen, meine aber doch in ihren Hauptpunkten zu untersuchen und auszusprechen, suln und über den Charakter der konsularischen Vertretung überhaupt bierüber von Seiten des Königlichen Kriegs⸗ inisteriums 9 nöthige Herren, aus der Maßregel irgend, ein Geheimniß zu machen; daß ich die Auffassung der drei Herren Abgeordneten, welche diese Frage dargethan ist, aber, eben indem ich die Anerkennung dieser Auffassung Widerlegung erfolgt in beiden Kammern. Ucberhaupt hat sich der die Regierung hat fortwährend in einer Reihe von beleuchret hahen, nicht zu theilen vermag nicht zu theilen vermag in ausspreche und ünr beitrete, kann ich nicht verstehen, wie ein Wider⸗ Vorstand des Königlichen Kriegs⸗Ministeriums der Verantwortlichkeit Jahren bei den Budgetberathungen dahi rochen, diesem Falle. Ich habe hervorzuheben daß es vollkommen richtig pruch darin gefunden werden soll, daß das Gesetz dieses Alinca 2 den sächsischen Kammern gegenüber niemals entzogen, und es scheint und ich selbst habe die Ebre gehabt, vor J 3 ist, wenn mein verehrter Herr 5 sich auf die Autorität des es §. 8 enthält. Der Zweck bei diesem Alinea 2 geht einfach dahin, mir in Folge dessen zunächst nicht nöthig, daß das Hohe Haus mit daß eine Erweiterung des [andwirthschaftlichen Ministeriums vor allen Acg. von Rönne, dem ich und viele tasge dieses Hauses gewiß das Gesetz vor einer Lucke zu schützen: es kann nicht mit itivität dieser Angelegenheit hier weiter beschästigt werde. Dingen durch Zulegung des Veterinärwesens Wesmwend sc In au staatsrechtlichem Gebiet ein reiches Masß Belchrung verdanken, behauptet werden daß in dem Tarif Alles aufgezählt sei, was täglich Den Abgg. Ludwig und von Hoverbeck erwiderte der niam Hause ist zu verschiedenen Malen die Begöaenezun getelt: so berufen dat. Anschlicßend an allgemeine Grundsäße der konstitutio. vorkommen kann, und es ist also unumgänglich nöthig für solche Kriegs⸗Minister: geht es gar nicht mit dem landwirthschaftlichen Ministeriumg entweder nellen Wissenschaft, ging er davon aus — ich beschränke mich wiederum älle, die nicht bereits namentlich bezeichnet sind, eine allgemeine Meine Herren! Dem Abg. Ludwig muß ich erwidern daß ich muß dasselbe eingehen, oder es muß sich andere Branchen annektiren. Diese auf das Konkrete und ziehe Fragen nicht hinein, die der Sache einen e ehan zu haben. Ich sehe darin durchaus nichts Unehren⸗ es dahin gestellt sein lasse, ob Er die Entscheidung darüber hat ob ich jeßtzte Alternatipe hat das Staats⸗Ministerium als den zulässigen . Umfang gewähren können, der mit den hier zu verhandelnden haftes, ich sehe darin nur etwas Nothwendiges, und ich glaube, daß meine Schuldigkeit vollauf thue oder nicht; ich glaube, es verden anerkannt, dasselbe hat daher eine Erweiterung beschlossen, und hat nicht im rechten Verhältnisse steht — daß die Abgrenzung es dem ganzen Gesetze entspricht, und daß es mit seiner Harmonie wohl andere Potenzen sein, welche darüber zu beslnden haben Ich von allen den Materien, die dabei in Frage kommen konnten, die der Thätigkeit bestehender Behoͤrden Zuständigkeit der Verwaltungs⸗ im Einklang steht, wenn das Hohe Haus sich dahin entscheidet und muß nur bemerken, daß er vollkommen Recht bätte, wenn ich Reichs⸗ Veterinärangelegenheiten als diejenigen erkennen müssen, die zunächst, behörden, Sache der Exekutive sei. Er citirt die gewichtigen Namen menae baß der §. 8 im 2. Alinca so bleibe, wie hier vor⸗ kriegsminister wäre. Eine solche Stelle existirt nicht und sie hat Nie⸗ weil se zur Landwirthschaft gehören, dort abzutrennen und hierher zu van nen Shs . acheqaf 42 1““ Ie e. geschlagen ist. mand inne, auch ich nicht legen seien. s 8 Selbstredend spria⸗ tz n ohne eel Berathung über den Reichs⸗Haushalts⸗Etat für 1873, Dem e.ac v. Hoverbeck will ich mein Bedauern gen eiene er Abgeordnete, der socben die Interpellation des Kähann fööchnkungen und diese Beschränkungen gehen weiter als dieieg ge zunächst über den Etat der Verwaltung des Reichs! darüder ög. Freiheern a. h se falsch versanden hat. Ich. dg-vrA motivirt hat, hat aber noch nach einer anderen Richtung Zweifel auf. welche angedeutet wurden Hote 18 Sthcn dieses oee 9 eer 22 ‚erklärte in der Spezial⸗Dehatte über Tit. 29 nach dem 2 b22 kränken wollen. Die Zeit, 8e 9 ““ 5 bechan becce deraͤgetet 6 ds Beedseeehet seh 81 das⸗ ees bg. Ludwig der Staats⸗Minister Graf von Roon: gelegen vielleicht gerne gethan habe, ist längst vorüber. eir e. 4 98 8 1— 1 — 1 at, w. 28 G. d 8 si il di 1 d 52 ung hat bisher stets für ermächtigt oder die Verfassung im Wege steht. Ich will nicht auf die beiden Meine Herren: Wegen der hier gemachten Bemerkungen und Er. Ich habe und hatte nur die Absichi, weil die Pflicht der Verständigung. küder härn h v eeme . ahiches n8 es Rech 8 als ,1 in denen unsere Verfassungsurkunde diese eeeg. ausdrücklich or⸗ fe
dem Etat des Reichsheeres habe ich das Wort nicht Ich habe ferner nicht daran gedacht, heute mit den wenigen Wor. dierzu Fapfiuß b iesen S a aih nater eingechen. Es giit dies bekanntlich für die Hrganisatt at es 3 i 8 p Ii Ausfluß der Exekütive an, in diesen Sachen selbständig zu ststellt, näher eingehen. ies bekanntlich für die Organisation 1““; 111114“ enegngse de Fehvatnnge. . Sach 1b 8 ine Autorität berufen darf, welche diese Re ite der behörden er ichten. Abe daran⸗ 8 er Zeit des Hohen Hauses gewesen sein würde. Indessen Ich weiß sehr genab, was ich gesagt habe; ich habe es mit Absicht 9 mich auf eine und scharf ventilirt hat, so kann ich Ihnen einen wicht, daß gerade aus dem hier in Betracht kommenden Artikel 96 kann ich nicht völlig mit Stillschweigen übergehen, was hier 86 t mitgetbeilt, es ist mir nicht entschlüpft, ich habe es vielmehr ausdrüͤck⸗ age sehr genau imf 88. aufe als der Name eines Mannes von gefol ert worden ist, daß es der Exekutive nicht verboten sei, unter worden ist, weil in solchem Schweigen eine Zustimmung oder 88 sich eahüg um darzalhun, Pie unzulettch dan Ze sgsnten ge⸗ nen nennae gernkg e gsatge werden wird: ich nenne Ihnen 5 Verwaltungsbebörden selbst die Grenzen der Kompetenz anders Sie, mei ine A wesen wäre, ohne das Vorhandensein von Reservebeständen un „Rönnen. Er hat in seinem Staatsrecht ganz genam ausgeführt, daß zu zichen, als sie vorher waren, wenn eben nicht andere Umstände Sie, meine Herren, meine Anffassungen der Bemerkungen des Konsumtion dieser Reservebestande war mein Recht und 1,n icht die Regierung überall berechtigt sei zu organistren, wenn zwei Vor⸗ entgegenstehen. Es ist nun gesagt worden: »Es handelt sich um ein Richter zu betrachten. Ich habe gefunden, daß “ 8 Wehe⸗ Pfl 1 aussetzungen zutrafen. 1 Gesetz und zwar ist ganz bestimmt von dem Herrn Abgeordneten von te sich sehr fleißig mit der Angelegendeit vesgafes nicht seatisutden. Ich hübe mar e. 5 Lres aegens eben. 2 Diese beiden Voraussetzungen find einmal, da keins höheren Heeee ensnebnnn 1an.Zee Aeeögö6⸗ hnet die vom ae . 1. . Ich k Abgeordneten inn E — und in dieser Beziehun errn Abgeordneten Virchow vorgele ist, Zeiten er⸗ von Hoverbeck ausdrücklich sagen wollen, daß ich jetzt Dasjenige nicht Anfordetungen im Etat vnscht wesden. n W Eten wua. gangen es als noch keine Verfassung bestand. Ich muß das in Ab⸗
8
A gefunden werden könnte. In diesem Lichte, bitte ich
Herrn E.
8 Ahgtar ncht ündlich d at, allein nicht gründlich genug, um immer das Er hat nichts ganz Unrichtiges gesagt, aber auch sehr wenig ganz pe. ᷣ. 1 2 kann ich versich daß diese höheren Anforderunge
Richtiges. Diese Sachen klar zu stellen, wird sich di z verleugnen will und werde, was ich früͤher gesagt habe; ich gebe das ann ich versichern, daß öher rungt 8 Linuaree e
finden, wenn wir uns künfiis verständigen über einen neuen Noörmal⸗ ß 8 8 fondern Es i die erste Verfassung datirt vom 5. Dezember
1 b 1 d ollen. remardas Reichsherr. Alsdann werden auch alle diejenigen Be⸗ Gegen den Abg. Lasker wandte sich der Bundesbevoll). Fmeich ve scer⸗ 8e 8 besteht ni Feac⸗ die — 9 Seite, wie ich glaube, unrichtigerweise, mächtigte, Oberst⸗Lieutenant von Holleben mit folgender Beseh nicht alterit wede geeagse de Sas. 88 He Ordre und sie enthält dieselbe Bestimmung wie die gegenwärtige Verfassung;
über die ing des Erlöses von Immobilien gemacht worden Aeußerung: di chtigt ist. Diese neue öre, welche mir augen⸗ man wird also nicht, wie der Herr Abg. v. Kardorff, decidiren 1 — was nach dem administrativen Gewissen des preu ischen Meine Herren! In der Belehrung, welche der Herr Abgeordnete d gecsa gh er lierm f. April d. J. Aüeacr, und weif können, es handle sich um einen Akt der Geset ebung Von Besorgnisse, die hier bereits seinem Standpunkte aus 8 der Herr 69. Virchow,
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sind,
Kriegs⸗Ministeriums nahezu an die Beschuldigung der Fälschung für Meiningen mir anscheinend hat zu Theil werden lassen wollen bing; inisterum an, um die grenzte — und ebenso die Bemerkungen über die Herwendung von kann ich nur die Aufforderung erblicken, mich über ein hier entschieden 222 E’“ 85 Interpellation angeregt worden sind, daß andere Zweifel bei Seite lassend, sich auf Arti 109 der Reservebeständen berichtigt werden. 1 eingetretenes Mißverständniß auszusprechen. Es hat mir nicht ein⸗ möglicherweise die Wisfenschaftlichkeit leiden könnte, wenn die Tbier⸗ Verfassungsurkunde berufen und gemeint, Verordnungen seien es,
1 Meine Herren! In diese Materie jett einzugehen, dazu fehlt die fallen wollen, die Verantwortlichkeit des sächsischen Kriegs⸗Ministeriums 1 arzneischulen nicht mehr unter dem Kultus⸗Ministerium, sondern die der Artikel 109 aufrechthaltend ins Auge fasse, eine Verordnung
Zeit und die Veranlassung. Darum will ich nur erklären, daß ich für die militärischen Zwecke des Reiches irgendwie in Abrede zu unter dem landwirthschaftlichen Ministerium ständen, 86 diese Be⸗ liege vor und darum dürfe diese Verordnung nicht geändert werden: diese Erinnerungen, wie manche andere, die der Herr gemacht hat, stellen, ich habe nur den lokalen Charakter der Angelegenheit betonen sorgnisse, sage ich, beseitigt würden dadurch, daß überall, wo Lehr⸗ ac. darf wohl sagen: nicht ganz ohne Ueberraschung habe ich diese für unbegrundet und für nicht zutreffend erachte. Wenn hier Fugleich wollen, und muß das den Ausführungen gegenüber, die ich inzwischen pläne aufgestellt werden, eine Kommunikation zwischen den verschiede⸗ eduktion aus Artikel 109 gehört. Wohin würden wir, wenn Alles, ein Umstand zur frace gebracht worden ist, der die Heiterkeit des gehört habe, noch ganz besonders thun. Auch von dem Herrn Nlcg. mnnnen bei der Sache betheiligten Ministern stattzufinden habe. Die was nach der Verfassung Verordnung genannt wird, in dem Art. 109 Hauses in hohem Maße erre t hat, so glaube ich, daß ich auch diesen Georgi habe ich nichts anderes gehört, als Beschwerden lokaler Natur, FKabinctsordre lautet in diesem Theile ahin: aufrecht erhalten würde, wohl kommen? Wo bliebe die Königliche Umstand zu den Vorzügen EEEE“ zählen muß, nicht woraus vielleicht das Hohe Haus umsomehr die Ueberzeugung ge⸗ c. »Die Uebertragung erfolgt mit der Maßgabez daß der Land⸗ Machtvollkommenheit aus Artkel 45 ¾ Oder wollen Sie sagen, die blos, weil er Jöre Heiterkeit erregt hat, sondern weil daraus hervor⸗ wonnen hat, daß diese Angelegenheit zu einer Verhandlung in diestiem wirthschaftliche Minister in allen Fällen, in welchen durch Anordnun⸗ Königlichen Verordnungen exekutiver Natur, die vor der Verfassung geht, das wir genau das thun, was wir thun müssen. —Augenblick sehr wenig geeignet erscheint. Den Weg, welchen die Herren en in der Veterinärverwaltung die Interessen anderer Ressorts betrof⸗ ergangen sind, die bleiben und sind sacrosanct, bis die Gesetzgebung
Wenn die Militärverwaltung von Mecklenburg⸗Strelitz noch in Beschwerdefüͤhrer, wenn ich sie so bezeichnen darf, einzuschlagen haben, 8 werden, vor der Entscheidung ssch mit den betheiligten Ministern dazwischen kommt; aber Diejenigen, die nach der Verfassung er⸗ diesem Augenblicke nicht verschmolzen ist mit der allgemeinen Militär⸗ um diese Angelegenheit zu einem gedeihlichen Ende zu führen, muß 1 zu vernehmen und nach Lage der Umstände gemeinschaftlich mit angen sind, können vom Könige geändert werden? Ich glaube, diese verwaltung des Norddeutschen Bundes, so beruht dies ja auf einen ich ihnen lediglich anheimstellen, aber einer Verantwortung, so weit ihnen zu handeln hat. Insbesondere ist der Lehrplan der Thier⸗ Deduktion hat in sich ein solches Bedenken, daß sie an den Tag legt: Rechtstitcek. Meine Herren! Ohne Beseitigung dieses Rechtstitels sie auf Grund der Reichsverfassung dem sächsischen Kriegs⸗Ministerium arzneischule vor der Genehmigung durch den Minister für die land⸗ die Ausführung des Herrn Abg. Virchow aus Art. 109 hat ihre Fwischen Staat und Staat, kann nicht davon die Rede sein, plößlich obliegt, sich zu entziehen, liegt niemals in dessen Absicht, und es hat wirthschaftlichen Angelegenheiten den Ministern des Krieges und Schwäche in sich selbst. Ich muß auch noch das Andere hinzufügen, die 5 Thaler Kosten für Unterhaltung der Festungen zu ignoriren. auch nicht in der meinigen gelegen, dies zu behaupten. der Unterrichts⸗ und der Medizinalangelegenheiten zur Aeußerung daß die Frage, wie es sich mit dem Fortbestande der Behörden ver⸗ Wir müssen diese kleine Position eben so gut aufnehmen, wie jede mitzutheilen, auch mit denselben jede organische Verfügung über hält, im Art. 110 also an einer andern Stelle, erörtert worden ist, und daß So humoristisch also die Sache sich ausnimmt, so hat sie Landtags⸗Angelegenheiten. die Ausbildung der Thierärzte vorher zu berathen.« es auch aus diesem Grunde nicht angehen möchte, die Bestimmung des doc v guten, berechtigten Grund. Die Bemerkungen des Berlin, 7. Juni. In der estri en Si des ses Die Regierung konnte an der Zweckmäßigkeit der Frage um so Art. 109 auf den Fall auszudehnen, von dem der Art. 110 1 Ludwig berühren mich —— um deswillen nicht, weil der Ab d er beant derg d gei ung be Hause 1 weniger zweifeln als seit einer lan en Reihe von Jahren bei Gelegenheit handelt. Es bleibt aber immer noch eine andere Beschränkung von einer Angelegenheit sprechen, die ich nicht kenne, und dienstlich r APgeozoneten eantwortete der Minister der landwirtha der Vudgetberathung in diesem Hause selbst mehrfach ausgesprochen uͤbrig und diese ist der Art, daß ich, wenn ich von . amtlich nicht zu kennen brauche. Ich slanbe aß diche ganze schaftlichen Angelegenheiten von Selchow die Interpellation ist, man möge verschiedene Branchen zu dem landwirthschaftlichen deren Vorhandensein überzeugt gewesen wäre, vollkommen Rede vielmehr in den sächsischen Landtag, als in den 8827 ge⸗ der Abgg. Dr. Virchow und Dr. Löwe, die Ressortverhältnisse Ministerium herüberziehen; und nachdem das Landes⸗Oekonomie⸗ mit den verehrten Herren, die gesprochen haben, sagen Pörte, und ich habe es bedauert, daß der Het bgeordnete die Spitze der Königlichen Thierarzneischulen zu Berlin und Hannover Kollegium in wiederholten Sitzungen fast ununterbrochen alllaäͤhrlich würde, die Staatsregierung habe nicht so verfahren können, wie ie
t beiresnd; wie folgt: den Antrag gestellt hat, mehrere Werwaltungszweige diesem Ministe⸗ verfahren ist. Das st nämlich die Rüͤcksicht auf das Budgetre
4 ein Herren! Ich werde mich bemühen unter Vermeidung vitia. zuxalsgen. Unter diesen Zweigen die das Landes⸗Oekonomie⸗ dieses Hohen Hauses. Seien Sie versichert, meine Herren, daß es
aller persönlichen Beziehungen mich lediglich, und zwar kurz, an die . Kollegium namentlich aufführte, hat da ber 4 Jahre hinterein⸗ absolut nicht im Willen der Staatsregierung liegt, von diesem Budget⸗ 8 1 86 8 d 1870 immer die Vetexi⸗ re t ein Titelchen direkt und — ich betone das Wort — indirekt Sache zu halten. ander in den Jahren 1864, 1866, 186s annt. Deshalh glaubte die recht, fin nen Es wuͤrde eine indirckte Beschrönkung verliezene
Herrn geäußert Die Interpellation enthält zwei Fragen. Die eine lautet dahin: när⸗Angelegenheiten in erster Linie enannt. 2 esch annehmen, 8 ist es wahr, daß das Saahs Memäsechum. beschlossen hat, die 2 Re Fuhebenso sehr in ihrem Rechte als in der Ueberzeugung wenn die Aenderung eingetreten wäre, wie sie eingetreten ist, und Herr arzneischulen zu Berlin und Hannover von der Verwaltung des u befinden, daß sie eine zweckmäßige Maßregel anordnete, wenn sie damit der Keim zu neuen Ausgaben gegehen wäre; man wäre dann
Kultuj Ministeriums, unter dem sie bisher gestanden haben, zu trennen ie Verwaltung in dieser Wei
se geändert hait. zu einem fait accompli gekommen, em Sie sich gar nicht oder doch