1872 / 279 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Nov 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Thir. 400,000 in

v““ Aufsichtsr Heinrich Wisotzky, Kaufmann, Vorsitzender in Firma: Carl DOehme, Louis Gratweil, Rentier, Stellvertreter des Vorsitzenden. Bernhard Bonwitt, Kaufman7.

Inlius Joseph, Banquier.

Lonis Blumenthal, Banquier

8h 1“ 1u

Die Batrisch Bierbrauerei Schloß Oranienburg liegt in Oranienburg, Berlinerstr. Nr. 29 u. 30, an der Berlin⸗Neustrelitzer Chaussee, an der Havel an der im Bau begriffenen Berliner Nordbahn, deren Strecke Berlin⸗Oranienburg bereits zum Frühjahr nächsten Jahres dem B trieb üb 8 ber verden soll, somit in einer halben Stunde von Verlin aus zu erreichen. ““ CCC1616 Die Brauerei, die sich eines wohlverdienten Renommé' erfreut, ist durch die seit zweit Jahren vorgenommenen Neubauten ganz wesentlich vergrößert; ieselben sind auch in diesem Jahre durch ein neues Sudhaus und eine neue Darre bedeutend erweitert, die Braugeräthe und die Lagerfäͤsser sind h- zwei neue Kühlschiffe sind aufgestellt, die Malztonnen um das Doppelte vermehrt, so daß die Produktion, die im letzten Geschäftsjahre nahe an 25 000 Tonnen betrug, ohne der Nachfrage genügen zu können, bei den jetzigen Einrichtungen mit Leichtigkeit auf 40,000 Tonnen gebracht werden k 86 1u“ Die Brauereigrundstücke umfassen ein Areal von 51 ½4 Morgen, von denen ca. 5 Morgen bebaut, die Brauerei somit jeder Ver⸗ rößerun fähi ist Unter diesen sind ferner 38 Morgen, unmitttelbar an der Brauerei gelegen, mit einer bedeutenden Straßenfront, die bei dem durch die Bahn 1 rapiden Aufschwung Oranienburgs einen schon jetzt gegen den Kaufpreis nicht unwesentlichen Gewinn bei etwaiger späterer Veräußerun Fe FFer bepa die Brauerei auf ihrem Brauereigrundstück einen kleinen See und in nächster Nähe des Bahnhofs am Lehnitzer See ein 8 81gö. nisches 8a zur Lagerung von 50,000 Ctr. Roheis eingerichtet, mithin mehr als ausreichend den ganzen Bedarf mit den gering sten Koßh decken. Außer diesen genannten Grundstücken in Oranienburg hat die Gesellschaft noch erworben: Das in Berlin im Thiergarten Zelten Nr. 2 belegene Ausschanklokal „zum Kaiser Wilhelm“ von 107 Qu.⸗Rth. Grundfläche mit großen Sälen und sämmtlichem darin befindlichen Inventar. 1 8G Die unter obiger Firma gebildete Aktiengesellschaft erwirbt somit die in Oranienburg belegene Brauerei und Mälzerei nebst allen schinen, Utensilien und Apparaten, den Gebäuden, Ländereien, todten und lebenden Inventar, dem amerikanischen Eishaus a Wilhelm“ Zelt im Thiergarten in Berlin Zelten Nr. 2. b v““ für den Gesammtpreis von ierzu ein Betriebsfonds von ........

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dazu gehörigen Ma⸗

Thlr. 525,000, 50 000, Thlr. 575,000, 2 175000 Thlr. 400,000,

b Hypotheken auf eine Reihe von Jahren unkündbar fest zu 5 pCt..

o daß

das Grundkapital der Gesellschaft bilden. Hiervon sind bereits fest übernommen 100,000

und soll der Rest n freihändig durch die bereideten Makler 8 8 . 9

vom 12. c. an zum Verkauf gestellt werden. Die Gesellschaft, welche durch Uebernahme der Brauerei ꝛc. mit dem 1. Oktober zescha 8

1 be ch8 - 1““ ꝛc. ober a. c. ihre Geschäfte begonnen, hat nicht allein ein mu ültiges, ein⸗

11“ 1“ 88 auch ein ganz bedeutendes Lager von i Bier, pr. den mit 5 „leich bom ersten Tage an mit bedeutendem Nutzen zu arbeiten. Ist die Prosperität einer Brauerei in unmittelbarer Nahe pon Neps'

ganz außer allem Zweifel, so dürfte diese sich bei der Brauerei Schloß Oranienburg rhö 8 ““ 11“ v1““ hloß O g noch um so mehr erhöhen, als durch die kurze Verbi Ei

der Vertrieb des Fabrikates bei verhältnißmäßig geringen Unkosten der Berliner Brauereien gleich 28 ist. 4“

. 89 e E“ den benachbarten Orten hat die Brauerei schon jetzt die größten Abnehmer in Verlin;

em Oetail⸗Verkauf des Flaschenbieres, sowie durch ihren eigenen ar Ausschank im Kaiser Wi 5 * 1

ganz besonderen Vortheil genießt. 8 genen großen Ausschank im Kaiser Wilhelm⸗Zelt, im

Als ein nicht unwesentlicher Faktor ist

kosten sich um ein Bedeutendes verringern.

Das Unternehmen kann daher dem Publikum als eine eben so sichere wie gewinnbringende Kapita anlage in jeder Hinsicht empfohlen werden.

hier tritt hinzu, daß die Thiergarten Nr. 2, einen

(a. 350 XI.)

ferner noch zu berücksichtigen, daß durch die in diesem Jahre eingetretenen billigen Hopfenpreise die Reduktions⸗

eichnisse, Bundesgesetzbl. von 1869 S. 48) ist die Berechtigun

Lehnitzer See, ferner das ‚Kaiser

Gymnasium zu Ohlau. Provinz Westfalen. Das Koͤnig Wil⸗

Erlangen, Nürnberg, Bamberg, Bayreuth, Hof, Aschaffenburg, nerstadt, Schweinfurt und Würzburg,

.“

2 9

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für Berlin die Expedition: Zietenplatz Nr. 3.

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——gBn ——

Berlin, 25. November.

Se. Majestät der Kaiser und König sind heute Vormittag zur Jagd nach der Göhrde gereist.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst seruht, den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubni zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordensdekorationen zu ertheilen, und zwar: des Commandeurkreuzes des König⸗ lich belgischen Leopold⸗Ordens: dem Obersten Ribben⸗ trop, Abtheilungs⸗Chef im Kriegs⸗Ministerium; des Offizier⸗ kreuzes desselben Ordens: dem Intendantur⸗Rath von Rüts, beauftragt mit Wahrnehmung der Intendanten⸗ geschäfte bei der Militär⸗Intendantur des III. Armee⸗ Corps; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Major Hüllmann im Kriegs⸗Ministerium, dem Hauptmann Schering, à la suite des Garde⸗Fuß⸗ Artillerie⸗Regiments, kommandirt zur Dienstleistung beim Kriegs⸗Ministerium, und dem Intendantur⸗Sekretär Wernicke bei der Militär⸗Intendantur des III. Armee⸗Corps; des Ehrenkreuzes des Königlich sächsischen Albrechts⸗ Ordens: dem Rechnungs⸗Rath und Geheimen expedirenden Sekretär Gericke beim Kriegs⸗Ministerium; so wie des Ritterkreuzes zweiter Abtheilung des Großherzog⸗ lich sächsischen Hausordens vom weißen Falken: dem Zahlmeister a. D. Siegmund zu Erfurt, früher im 3. Thü⸗ ringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 71.

Deutsches Neich.

Des Kaisers und Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 23. d. M. den Marine⸗Schiffbau⸗ Constructeur, Admiralitäts⸗Rath Koch, zum Wirklichen Admi⸗ ralitäts⸗Rathe in der Admiralität mit dem Range eines Rathes

den 25. November, Abends.

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3. Klasse zu ernennen geruht. Des Laisers und Königs Majestät haben mittelst

Allerhöchster Ordre vom 23. d. M. den bei der Admiralität

beschäftigten Marine⸗Schiffbau⸗Ober⸗Ingenieur Brix und⸗b. 6—

Marine⸗Maschinenbau⸗Ober⸗Ingenieur Gurlt, dem Ersteren bei Uebertragung der Stelle eines Hülfsraths für Schiffbau in der Admiralität, den Charakter als Admiralitäts⸗Rath mit dem Range eines Rathes 4. Klasse zu verleihen geruht.

Bekanntmachung des neunten Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeug⸗ nisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einsährig

G freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.

Vom 21. November 1872.

Im Verfolg meiner Bekanntmachung vom 21. September d. J. (Reichsgesetzbl. S. 401) und in Gemäßheit des §. 154 der Militär⸗Ersatz⸗Instruktion vom 26. März 1868 bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß diejenigen höheren Lehranstalten, welche in dem anliegenden neunten Verzeichnisse aufgeführt sind, die Fortdauer ihrer den Anforderungen genü⸗ genden Einrichtung vorausgesetzt, zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftli e Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.

Der höheren Gewerbeschule zu Barmen (im zweiten Ver⸗

verliehen worden, denjenigen ihrer Schüler bg Qualifi⸗ kations⸗Zeugnisse auszustellen, welche nach Absolvirung der beiden höheren Klassen die Reife für Selekta dargethan haben. Berlin, den 21. November 1872. 1 Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.

Neuntes Verzeichniß der höͤheren Lehranstalten, welche ur d hesan gültiger Zeugnisse über die wissen⸗ chaftliche Qualifikation zum el hrig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. A. Gymnasien. I. Königreich Preußen. Provinz Schlesien. Das Gym⸗ nasium zu Neustadt in Oberschlesien, die Fürstenschule zu Pleß, das

helms⸗Gymnasium zu Hoöxter. II. Königreich Bayern. Das Ludwigs⸗Gymnasium, das Maximilians⸗Gymnasium und das Wilhelms⸗Gymnasium zu Mün⸗ en, die Gymnasien zu Freising, Landshut, Metten, Passau, Strau⸗ bing, Speyer, Zweibrücken, Amberg, Regensburg, Ansbach, Ei 31. ün⸗

as St. Anna⸗Gymnasium

und das Gymnasium zu St. Stephan zu Augsburg, die Gymnasien

zu Dillingen, Kempten und Neuburg a. D. B. Realschulen erster Ordnung. Königreich Bayern. Die Realgymnasten zu Müuünchen,

Speyer, Nürnberg, Regensburg, Würzburg und Augsburg.

1 C. Progymnasien. Königreich Preußen. rovinz Pommern. Das Pro⸗ gymnasium zu Belgard. azet v. ö 85 ernung. Solstei Königrei reußen. rovinz eswig⸗Holstein. Die Realschule in Altona. E. Höhere Bürgerschulen.

1) Die den Gymnasien und den Realschulen erster Ordnung in den entsprechenden Klassen gleichgestellten höheren Bürgerschulen (Militär⸗Ersatz⸗Instruktion vom 26. März 1868, §. 154 Nr. 2d.)

„Königreich Preußen. Provinz Westfalen. Die höhere

Bürgerschule zu Witten.

Die übrigen zu Entlassungsprüfungen berechtigten höheren Bügesgat Breiar Ersaz Znstuttn vom 26. März 1868

J. Königreich Preußen. Rheinprovinz. Die Realklassen

des Gymnasiums zu Wesel. II. Herzogthum Lauenburg. Die Albinusschule zu Lauenburg a. d. E. 1 8 b F. Andere Lehranstalten. (Militär-⸗Ersatz⸗Instruktion vom 26. März 1868 §. 154 Nr. 4.) önigreich Bayern. Die landwirthschaftliche Centralschule zu Weihenstephan, die Central⸗Thierarzneischufe zu München, die eshereeheien zu München, Nürnberg, Kaiserslautern und Augsburg.

Genaue Adressirung der Briefe ꝛc. nach Berlin.

Zur Vermeidung von Verzögerungen bei Bestellung von Post⸗ sendungen an Personen, welche in Berlin wohnhaft sind, oder auf kürzere oder längere Zeit sich hier aufhalten, werden die Absender wiederholt dringend ersucht, auf den Adressen der Briefe, Begleit⸗ adressen zu Packeten, Postanweisungen ꝛc., sowohl den Namen, Vornamen ꝛc., als auch die Wohnung der Adressaten, letztere nach Straße, Hausnummer und Lage im Hause ob eine, zwei Treppen hoch u. s. w., möglichst genau zu bezeichnen.

Berlin, den 21. Nover er 1872,

ECEI1I1I1I11“ F.Adichener. . Hovnzrektor

28 8 8 1 8ee; B9 .

Das 321. ꝙ—&☛ Beson) Zreaetblattes, welcz⸗ Fute aus⸗ gegeben wirlh I 97bzLe“ Dux-* 7 . Nr. 888 ‧„9., 932( ng des neunten Z zeichnisses derjenigen höher etwbꝛ FKchrea, welche zur Ausmellung gül⸗ tiger Zeugnisse üss ie wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. om 21. November 1872; unter

Nr. 889 Ernennungen zu Konsuln und Vizekonsuln des Deutschen Reichs; unter

Nr. 890 Exequatur⸗Ertheilung; und unter

Nr. 891 dem Kaiserlichen Konsul G. W. Heinsen in Puerto Plata ist für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung er⸗ theilt worden, bürgerlich gültige Cheschließungen von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden.“ 8

Berlin, den 25. November 187298.

sKaiserliches Nest.⸗Ze (4 amt.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kammerjunker Grafen von Seckendorff die Kammerherrnwürde zu verleihen; und

Die Bau⸗Räthe und technischen Mitglieder Königlicher Eisenbahn⸗Direktionen: Karl Rudolf Küll zu Cassel, Ernst Wiebe zu Hannover und Otto Früh zu Saarbrücken zu Regierungs⸗ und Bau⸗Räthen zu ernennen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Beamten bei der Bergwerks⸗, Hütten⸗ und Salinen⸗Abtheilung des Handels⸗Ministeriums, und zwar: dem Registratur⸗Vorsteher, Kanzlei⸗Rath Rudolph Heinrich Krüger, den Charakter als Geheimer Kanzlei⸗Rath, und dem Geheimen expedirenden c in 7t Rechnungs⸗Rath Frie⸗ drich Schmitz, den C gehin⸗ eheimer Rochnungs⸗Rath zu verleihen. e8 -

Berlin, 25. November. Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl von Preußen ist nach der Göhrde abgereist.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Alfred von Groß⸗ britannien, Herzog von Edinburg, ist heute früh nach Coburg abgereist.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bisherige Königliche Kreis⸗Baumeister Adolf Valett zu Neuhaus a. d. Oste, ist zum Königlichen Bau⸗Inspektor daselbst ernannt worden.

8. Plenar⸗Sitzung des Hauses der Abgeordneten am Dienstag, den 26. November 1872, Vormittags 11 Uhr. Tagesordnung:

1) Dritte Berathung über den Entwurf der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen. 2) Mündlicher Bericht der Kommission für das Gemeindewesen über Petitionen zur Kreisordnung. 3) Erste und zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung der in der Provinz Hannover be⸗ stehenden Vorkaufs⸗, Näher⸗ und Retraktrechte. 4) Erste und zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Verpflichtung zum Halten der Gesetz⸗Sammlung und der Amts⸗ blätter. 5) bic und zweite Berathung des Entwurfs rines Pelesez, betreffend die Aufhebung und Ablösung der auf den Betrieb des Abdeckereigewerbes bezüglichen Berechtigungen.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister des Königlichen Hauses Freiherr von Schleinitz nach der

Göhrde. Sen. b b Der Hofmarschall Sr. Majestät des Kaisers und Königs,

Oberst Graf von Perponcher, nach der Göhrde.

RNichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 25. November. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten gestern Vormittag dem

Gottesdienst im Dome bei und empfingen darauf die zur Be⸗ rathung über etwa im Sanitätswesen vorzunehmende Verän⸗

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und Delegirten der freiwilligen Krankenpflege. Später hatter der Professor Dr. Gneist in Folge seiner zum Rektor der Universität, so wie der Kriegs⸗Ministe Graf von Roon Audienz, und machten Se. Majestät de Gemahlin des Botschafters General von Schweinitz im Höte Windsor einen Besuch.

Heute Vormittag 11 Uhr sind Se. Majestät der Kaiser und König mit der Lehrter Bahn zur Jagd nach der Göhrde abgereist. In der Begleitung Allerhöchstdesselben befinden sich der General⸗Adjutant Graf von der Goltz, die Flügel⸗Adjutan⸗ ten Oberst Graf von Lehndorff und Major von Lindequist sowie der Leibarzt Dr. von Lauer.

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin beehrte das erste Concert des Königlichen Musik⸗Instituts in Coblenz mit Allerhöchstihrer Gegenwart. Den nächsten Kammer⸗ herrndienst uüͤbernimmt der Königliche Kammerherr Landrath Freiherr von Frentz.

Die Genesung Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen schreitet allmählich und gleich⸗ maͤßig fort; doch wird Höchstderselbe bei der ohnehin vor⸗ gerückten der Schwelz aufgeben, weshalb Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin morgen in Karlsruhe eintreffen wird.

Se. Durchlaucht der Oberst⸗Jägermeister Fürst von Pleß, begleitet vom Hof⸗Jägermeister Freiherrn von Heintze, begab sich gestern Vormittag 11 Uhr mit der Lehrter Bahn über Berensen nach der Gohr die Arrangements zu besichtigen.

Moorgen findet Königliche Pe nxestcchs statt. Das Rendez⸗vous ist Mittags 1 Uhr zu Jagdschloß Grunewald.

Das Staats⸗Ministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen.

An⸗-Poömmern COonksa Detsarmenve 2 armenverband Grabow g. O. wonkeefrhend Lüllchowd, 2) Drt 8 3) Landarmenverband der Provinz Westfalen contra Gräs⸗ armenverband Münster, 4) Ortsarmenverband Uelzen contra Ortsarmenverband Winsen, 5) Ortsarmenverband Danzig contra Ortsarmenverband Schellmühl, 6) Ortsarmenverband Culm contra Ortsarmenverband Berlin, 7) Ortsarmenverband Beidenfleth contra Ortsarmenverband Altona.

Das Gesetz vom 10. April d. J., betreffend die Be⸗ kanntmachung landesherrlicher Erlasse durch die Amtsblätter hat bestimmt, daß die im §. 1 des Gesetzes be⸗ zeichneten landesherrlichen Erlasse und die durch dieselben ge⸗ nehmigten und bestätigten Urkunden nur durch die Regierungs⸗ Amtsblätter publizirt werden sollen. Ausden betheiligten Kreisen ist mehrfach der Wunsch laut geworden, die Urkunden der bezeichneten Art im Interesse einer umfassenden Publizität auchdurch den⸗»Deut⸗ schen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger« ver öffentlicht zu sehen. In Folge dessen haben die Königlichen Ministerien die Anordnung getroffen, daß die von ihnen aus⸗ gehenden, zur Veröffentlichung durch die Amtsblätter bestimm⸗ ten Erlasse ꝛc. auch der Redaktion des Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeigers g Publikation Eegehen. Dem⸗ gemäß wird der authetische ortlaut jener Erlasse ꝛc. regel⸗ mäßig durch den »Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗

Anzeiger« veröffentlicht werden.

Die »Berliner Börsen⸗Zeitung« enthält in der ersten Beilage zu Nr. 463 vom 3. Oktober c. eine Mittheilung, nach welcher in England auf Grund eines in der letzten Parla⸗ ments⸗Session angenommenen Gesetzes die Eisenbahnreisenden nicht mehr nöthig haben, ihr Leben gegen Unfälle Ent⸗ richtung einer gewissen Gebühr besonders zu versichern, sondern mit dem Fahrbillet gegen Zahlung einer in dem Fahr⸗ gelde enthaltenen, sehr geringen Gebühr einen Fee ee eelcgl hen erhalten, welcher dem Passagiere, falls demselben ohne sein Verschulden ein Unfall auf der Reise zustoßen sollte, ein nach dem Grade der erlittenen Beschädigung, sowie nach Maßgabe der benutzten Wagenklasse abgestuftes Einkommen für eine ge⸗ wisse Reihe von Jehren sichert, während im Todesfalle den Hinterbliebenen das fünf⸗ oder zehnfache dieses Einkommens als Entschädigung gewährt werde. Wie wir hören, entbehrt diese Mittheilung der Begründung. Die Versicherung bei Eisen⸗ bahn⸗Unfällen, vesh. die Verpflichtung der Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaften zur Schadloshaltung verunglückter Reisenden ist in England bisher nicht Gegenstand einer besonderen Gesetzgebung

ewesen, die einzige, event. hierauf treeheesed e hen bringende gesetzliche Bestimmung ist in der Regulation .* Railways zu sinden, wo unter Abschnitt II. dem Board of Trade das Recht verliehen wird, unter gewissen Voraussetzungen, und wenn beide Parteien es wünschen, derartige Ansprüche durch einen schiedsrichterlichen Spruch zu entscheiden. In allen übrigen Fällen werden dergleichen Entschädigungsfragen nach den allge⸗ meinen Grundsätzen beurtheilt und die Höhe der Entschädigung nach der sogenannten Lord Campbells Act de 1846 durch eine Jury festgestellt.

Das gesammte Forstareal in Preußen beträgt mit Zugrundelegun der Grundsteuervermessungen nach den neusten

erechnungen 8,116,200 Hektar; es kommen mithin (bei

23,4 Hektar und auf den Kopf der Bevölkerung 0,339 Hektar

8 8 8

38119208 Hektar Totalfläche) auf 8 100 Hektar Totalfläche 68

Jahreszeit auf ärztlichen Wunsch die Weiterreise nach

de, um daselbst vor der Jagd

b Bei dem Bundesamt für das Heimathwesen G stehen morgen folgende Termine an: 1) Landarmenverband

derungen zusammenberufen gewesene Kommission von Aerzten